Lärmsanierung Staatsstrassen - Bericht akustisches Projekt
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- Leander Förstner
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1 Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt Ingenieur-Stab Fachstelle Lärmschutz Sanierungen Lärmsanierung Staatsstrassen - Bericht akustisches Projekt Gemeinde: 136 Langnau am Albis Sanierungsregion: Seeufer Links Nord Strassen: Berichtteil: Albisstrasse, Sihltalstrasse Beilage 1 Erleichterungsanträge inkl. Begründungen Bearbeitungsstufe: Akustisches Projekt
2 2/31 Inhalt 1. Einleitung, Übersicht Erleichterungsanträge 3 2. Erleichterungsantrag Abschnitt A 4 3. Erleichterungsantrag Abschnitt B 6 4. Erleichterungsantrag Abschnitt C 8 5. Erleichterungsantrag Abschnitt D Erleichterungsantrag Abschnitt G Erleichterungsantrag Abschnitt H Erleichterungsantrag Abschnitt I Erleichterungsantrag Abschnitt J Erleichterungsantrag Abschnitt K Erleichterungsantrag Abschnitt L Erleichterungsantrag Abschnitt M Erleichterungsantrag Abschnitt N Erleichterungsantrag Abschnitt O Erleichterungsantrag Abschnitt P 30
3 3/31 1. Einleitung, Übersicht Erleichterungsanträge Können bei öffentlichen oder konzessionierten ortsfesten Anlagen die Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden, gewährt die Vollzugsbehörde gestützt auf Art. 14 LSV Erleichterungen für die betroffenen Strassenabschnitte, soweit: a) die Sanierung unverhältnismässige Betriebseinschränkungen oder Kosten verursachen würde und / oder b) überwiegende Interessen namentlich des Ortsbild-, Natur- und Landschaftsschutzes, der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Gesamtverteidigung der Sanierung entgegenstehen. Trotz der geplanten Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg bleiben bei zahlreichen Objekten die IGW und bei den exponiertesten Gebäuden auch die AW überschritten. Für Strassenabschnitte entlang dieser Objekte werden mit vorliegendem Bericht Erleichterungsanträge im Sinne von Art. 14 LSV gestellt. Die Staatsstrassen von Langnau am Albis wurden in die Abschnitte A - P mit ähnlicher Bebauungsstruktur eingeteilt, um die Möglichkeit von baulichen Massnahmen zu beurteilen. Für die Strassenzüge im vorliegenden Bericht führten je nach Strassenabschnitt unterschiedliche Beurteilungskriterien zum Entscheid, dass Massnahmen an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg nicht möglich sind. Aus diesem Grund werden die Erleichterungen für den Anlagehalter abschnittsweise aufgeteilt auf die Abschnitte A D (Albisstrasse) und G P (Sihltalstrasse). Für die Strassenabschnitte E und F werden keine Erleichterungsanträge gestellt, da in diesen Abschnitten nur Liegenschaften betroffen sind, welche keine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte oder keine lärmempfindliche Nutzung aufweisen.
4 4/31 2. Erleichterungsantrag Abschnitt A Situation Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den definierten Abschnitt A und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2031 den geforderten Belastungsgrenzwert (IGW) überschreiten (s. Gebäudeliste). Legende: FALS-ID Empfindlichkeitsstufe ES II Empfindlichkeitsstufe ES III Antrag Die lärmrechtlichen Anforderungen gemäss Umweltschutzgesetz (USG) und Lärmschutz-Verordnung (LSV) können im betreffenden Abschnitt nicht eingehalten werden. Der Immissionsgrenzwert bleibt überschritten. Der Strasseninhaber (Kanton Zürich) beantragt deshalb für den Strassenabschnitt bzgl. den nachfolgend aufgeführten Gebäude Sanierungs-Erleichterungen nach Art. 14 LSV. FALS_ID Objektadresse Nut- ES Beurteilungspegel Lr zung mit Massnahmen db(a) Tag Nacht Albisstrasse 53 W II Albisstrasse 60 W II B II 62 46
5 5/31 Legende B: Betriebsnutzung (nachts keine Nutzung) : AW erreicht oder überschritten W: Wohnnutzung : AW-5 db(a) überschritten ES: Empfindlichkeitstufe Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont 2031 : IGW überschritten Begründung Aus folgenden Gründen können keine Lärmschutzmassnahmen mit genügender Wirkung und verhältnismässigen Kosten an der Quelle und zwischen Quelle und Gebäuden realisiert werden: Kategorie Platzverhältnisse Verhältnismässigkeit Erleichterungsgründe Die Liegenschaften stehen unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Für eine Lärmschutzwand ist kein Platz vorhanden. Der Aufwand zum Schutz eines einzelnen Gebäudes ist zu gross. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist ungenügend.
6 6/31 3. Erleichterungsantrag Abschnitt B Situation Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den definierten Abschnitt B und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2031 den geforderten Belastungsgrenzwert (IGW) überschreiten (s. Gebäudeliste). Legende: FALS-ID Empfindlichkeitsstufe ES II Empfindlichkeitsstufe ES III Antrag Die lärmrechtlichen Anforderungen gemäss Umweltschutzgesetz (USG) und Lärmschutz-Verordnung (LSV) können im betreffenden Abschnitt nicht eingehalten werden. Der Immissionsgrenzwert bleibt überschritten. Der Strasseninhaber (Kanton Zürich) beantragt deshalb für den Strassenabschnitt bzgl. dem nachfolgend aufgeführten Gebäude Sanierungs-Erleichterungen nach Art. 14 LSV. FALS_ID Objektadresse Nut- ES Beurteilungspegel Lr zung mit Massnahmen db(a) Tag Nacht Irgelstrasse 2 W II 65 49
7 7/31 Legende B: Betriebsnutzung (nachts keine Nutzung) : AW erreicht oder überschritten W: Wohnnutzung : AW-5 db(a) überschritten ES: Empfindlichkeitstufe Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont 2031 : IGW überschritten Begründung Aus folgenden Gründen können keine Lärmschutzmassnahmen mit genügender Wirkung und verhältnismässigen Kosten an der Quelle und zwischen Quelle und Gebäuden realisiert werden: Kategorie Verhältnismässigkeit Ortsbild Erleichterungsgründe Für ein einzelnes Gebäude wäre eine Lärmschutzwand technisch realisierbar. Die daraus resultierenden Kosten sind aber im Vergleich mit der erzielten Schutzwirkung unverhältnismässig. Aus Ortsbildschutzgründen werden keine Einzellösungen realisiert.
8 8/31 4. Erleichterungsantrag Abschnitt C Situation Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den definierten Abschnitt C und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2031 den geforderten Belastungsgrenzwert (IGW) überschreiten (s. Gebäudeliste). Legende: FALS-ID Empfindlichkeitsstufe ES II Empfindlichkeitsstufe ES III Antrag Die lärmrechtlichen Anforderungen gemäss Umweltschutzgesetz (USG) und Lärmschutz-Verordnung (LSV) können im betreffenden Abschnitt nicht eingehalten werden. Der Immissionsgrenzwert bleibt überschritten. Der Strasseninhaber (Kanton Zürich) beantragt deshalb für den Strassenabschnitt bzgl. den nachfolgend aufgeführten Gebäude Sanierungs-Erleichterungen nach Art. 14 LSV. FALS_ID Objektadresse Nut- ES Beurteilungspegel Lr zung mit Massnahmen db(a) Tag Nacht Albisstrasse 29 W II Albisstrasse 30 / W III Albisstrasse Albisstrasse 31 W II 64 49
9 9/31 Legende B: Betriebsnutzung (nachts keine Nutzung) : AW erreicht oder überschritten W: Wohnnutzung : AW-5 db(a) überschritten ES: Empfindlichkeitstufe Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont 2031 : IGW überschritten Begründung Aus folgenden Gründen können keine Lärmschutzmassnahmen mit genügender Wirkung und verhältnismässigen Kosten an der Quelle und zwischen Quelle und Gebäuden realisiert werden: Kategorie Erschliessung Verhältnismässigkeit Platzverhältnisse Erleichterungsgründe Die Liegenschaften sind von der lärmverursachenden Strasse her erschlossen. Mit dem Bau einer Lärmschutzwand kann die Zufahrt resp. Erschliessung der Liegenschaften nicht mehr gewährleistet werden. Der Aufwand zum Schutz eines einzelnen Gebäudes ist zu gross. Das Kosten-Nutzen- Verhältnis ist ungenügend. Albisstrasse 30/32: Der Platz zwischen Hausfassade und Strassenrand ist ungenügend.
10 10/31 5. Erleichterungsantrag Abschnitt D Situation Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den definierten Abschnitt D und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2031 den geforderten Belastungsgrenzwert (IGW) überschreiten (s. Gebäudeliste). Legende: FALS-ID Empfindlichkeitsstufe ES II Empfindlichkeitsstufe ES III Antrag Die lärmrechtlichen Anforderungen gemäss Umweltschutzgesetz (USG) und Lärmschutz-Verordnung (LSV) können im betreffenden Abschnitt nicht eingehalten werden. Der Immissionsgrenzwert bleibt überschritten. Der Strasseninhaber (Kanton Zürich) beantragt deshalb für den Strassenabschnitt bzgl. den nachfolgend aufgeführten Gebäude Sanierungs-Erleichterungen nach Art. 14 LSV.
11 11/31 FALS_ID Objektadresse Nut- ES Beurteilungspegel Lr zung mit Massnahmen db(a) Tag Nacht Wiesenweg 11 W II Wiesenweg 3 W II Wiesenweg 7 W II Wolfgrabenstrasse 24 W II Legende B: Betriebsnutzung : AW erreicht oder überschritten (nachts keine Nutzung) W: Wohnnutzung : AW-5 db(a) überschritten ES: Empfindlichkeitstufe Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont 2031 : IGW überschritten Begründung Aus folgenden Gründen können keine Lärmschutzmassnahmen mit genügender Wirkung und verhältnismässigen Kosten an der Quelle und zwischen Quelle und Gebäuden realisiert werden: Kategorie Wohnhygiene Erleichterungsgründe Eine Erhöhung der bestehenden, nicht rückerstattungsberechtigten Lärmschutzwand würde die Wohnhygiene (Licht, Sicht) und das Erscheinungsbild übermässig stark einschränken.
12 12/31 6. Erleichterungsantrag Abschnitt G Situation Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den definierten Abschnitt G und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2031 den geforderten Belastungsgrenzwert (IGW) überschreiten (s. Gebäudeliste). Legende: FALS-ID Empfindlichkeitsstufe ES II Empfindlichkeitsstufe ES III Antrag Die lärmrechtlichen Anforderungen gemäss Umweltschutzgesetz (USG) und Lärmschutz-Verordnung (LSV) können im betreffenden Abschnitt nicht eingehalten werden. Der Immissionsgrenzwert bleibt überschritten. Der Strasseninhaber (Kanton Zürich) beantragt deshalb für den Strassenabschnitt bzgl. den nachfolgend aufgeführten Gebäude Sanierungs-Erleichterungen nach Art. 14 LSV.
13 13/31 FALS_ID Objektadresse Nut- ES Beurteilungspegel Lr zung mit Massnahmen db(a) Sihltalstrasse 100 W III Sihltalstrasse 101 B III Sihltalstrasse 102 W III Sihltalstrasse 103 W III Sihltalstrasse 104 / Sihltalstrasse 106 Tag Nacht W III Sihltalstrasse 107 W III Sihltalstrasse 110 W III Sihltalstrasse 98 W III Sihltalstrasse 99 W III Legende B: Betriebsnutzung : AW erreicht oder überschritten (nachts keine Nutzung) W: Wohnnutzung : AW-5 db(a) überschritten ES: Empfindlichkeitstufe Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont 2031 : IGW überschritten Begründung Aus folgenden Gründen können keine Lärmschutzmassnahmen mit genügender Wirkung und verhältnismässigen Kosten an der Quelle und zwischen Quelle und Gebäuden realisiert werden: Kategorie Erschliessung Ortsbild Platzverhältnisse Erleichterungsgründe Die Liegenschaften sind von der lärmverursachenden Strasse her erschlossen. Mit dem Bau von Lärmschutzwänden können die Zufahrten resp. Erschliessungen der Liegenschaften nicht mehr gewährleistet werden. Der Strassenabschnitt durchquert ein von offener Bauweise gekennzeichnetes Gebiet. Mit dem Bau von Lärmschutzwänden würde der Charakter des Quartiers in ortsbildunverträglicher Weise verändert. Zwischen Hausfassaden und Strassenrand resp. Hinterkante Gehweg ist nicht ausreichend Platz für Lärmschutzwände vorhanden.
14 14/31 7. Erleichterungsantrag Abschnitt H Situation Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den definierten Abschnitt H und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2031 den geforderten Belastungsgrenzwert (IGW) überschreiten (s. Gebäudeliste). Legende: FALS-ID Empfindlichkeitsstufe ES II Empfindlichkeitsstufe ES III Antrag Die lärmrechtlichen Anforderungen gemäss Umweltschutzgesetz (USG) und Lärmschutz-Verordnung (LSV) können im betreffenden Abschnitt nicht eingehalten werden. Der Immissionsgrenzwert bleibt überschritten. Der Strasseninhaber (Kanton Zürich) beantragt deshalb für den Strassenabschnitt bzgl. den nachfolgend aufgeführten Gebäude Sanierungs-Erleichterungen nach Art. 14 LSV.
15 15/31 FALS_ID Objektadresse Nut- ES Beurteilungspegel Lr zung mit Massnahmen db(a) Tag Nacht Breitwiesstrasse 75 W III Sihltalstrasse 72 W III Sihltalstrasse 73 W III Sihltalstrasse 75 / Sihltalstrasse 75a W III Sihltalstrasse 77 W III Sihltalstrasse 78 / 80 W III Sihltalstrasse 79 W III Sihltalstrasse 81 W III Sihltalstrasse 82 W III Sihltalstrasse 82 B III Sihltalstrasse 83 W III Sihltalstrasse 89 W III Sihltalstrasse 90 W III Sihltalstrasse 94 W III Begründung Aus folgenden Gründen können keine Lärmschutzmassnahmen mit genügender Wirkung und verhältnismässigen Kosten an der Quelle und zwischen Quelle und Gebäuden realisiert werden: Kategorie Platzverhältnisse Erschliessung Ortsbild Erleichterungsgründe Die Liegenschaften stehen unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Für Lärmschutzwände ist kein Platz vorhanden. Die Liegenschaften sind von der lärmverursachenden Strasse her erschlossen. Mit dem Bau von Lärmschutzwänden können die Zufahrten resp. Erschliessungen der Liegenschaften nicht mehr gewährleistet werden. Der Strassenabschnitt durchquert ein von offener Bauweise gekennzeichnetes Gebiet. Mit dem Bau von Lärmschutzwänden würde der Charakter des Quartiers in ortsbildunverträglicher Weise verändert.
16 16/31 8. Erleichterungsantrag Abschnitt I Situation Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den definierten Abschnitt I und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2031 den geforderten Belastungsgrenzwert (IGW) überschreiten (s. Gebäudeliste). Legende: FALS-ID Empfindlichkeitsstufe ES II Empfindlichkeitsstufe ES III Antrag Die lärmrechtlichen Anforderungen gemäss Umweltschutzgesetz (USG) und Lärmschutz-Verordnung (LSV) können im betreffenden Abschnitt nicht eingehalten werden. Der Immissionsgrenzwert bleibt überschritten. Der Strasseninhaber (Kanton Zürich) beantragt deshalb für den Strassenabschnitt bzgl. den nachfolgend aufgeführten Gebäude Sanierungs-Erleichterungen nach Art. 14 LSV.
17 17/31 FALS_ID Objektadresse Nut- ES Beurteilungspegel Lr zung mit Massnahmen db(a) Tag Nacht Breitwiesstrasse 15 W III Breitwiesstrasse 21 / W III Breitwiesstrasse 23 / Breitwiesstrasse Breitwiesstrasse 33 W III Sihltalstrasse 60 W III Sihltalstrasse 62 W III Sihltalstrasse 64 W III Sihltalstrasse 66 W III Sihltalstrasse 67 W III Sihltalstrasse 68 W III Sihltalstrasse 70 W III Sihltalstrasse 71 W III Legende B: Betriebsnutzung : AW erreicht oder überschritten (nachts keine Nutzung) W: Wohnnutzung : AW-5 db(a) überschritten ES: Empfindlichkeitstufe : IGW überschritten Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont 2031 Begründung Aus folgenden Gründen können keine Lärmschutzmassnahmen mit genügender Wirkung und verhältnismässigen Kosten an der Quelle und zwischen Quelle und Gebäuden realisiert werden: Kategorie Eigentümer Lärmschutzwirkung Erleichterungsgründe Eigentümerschaft Sihltalstrasse 60, 62 und 64 wünscht keine Lärmschutzwände (Bericht Kap ) Die Liegenschaften stehen gegenüber der lärmverursachenden Strasse erhöht. Lärmschutzwände mit vertretbarer Höhe können selbst im Erdgeschoss keine deutlich wahrnehmbare Lärmreduktion bewirken. Das gilt insbesondere für die Liegenschaften Nrn. 60, 62, 64, 66, 68, 70 und Breitwiesstrasse 15, 21, 23, 25 und 33 Verhältnismässigkeit Die Wohnungen Sihltalstrasse 71 befinden sich im 1. OG, so dass eine Lärmschutzwand unverhältnismässig hoch sein müsste. Der Bau einer Lärmschutzwand wäre wirtschaftlich nicht tragbar. Erstsanierung Erschliessung Bei Gebäuden, die bereits Teil eines früheren Teilsanierungsprogramms des Kantons oder einer Gemeinde waren, wird keine zweite Sanierung vorgenommen, solange nicht der ganze Kanton in den Genuss einer Erstsanierung gekommen ist. Dies ist an der Sihltalstrasse in der Gemeinde Langnau a. A. der Fall. Die Erstsanierung erfolgte 1985 ff mit RRB Nr. 649 vom mit Kostenteiler zwischen Kanton Zürich, Gemeinde Langnau a. A. und Privaten. Garagen Sihltalstrasse 66 lassen den Bau einer Lärmschutzwand nicht zu.
18 18/31 9. Erleichterungsantrag Abschnitt J Situation Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den definierten Abschnitt J und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2031 den geforderten Belastungsgrenzwert (IGW) überschreiten (s. Gebäudeliste). Legende: FALS-ID Empfindlichkeitsstufe ES II Empfindlichkeitsstufe ES III Antrag Die lärmrechtlichen Anforderungen gemäss Umweltschutzgesetz (USG) und Lärmschutz-Verordnung (LSV) können im betreffenden Abschnitt nicht eingehalten werden. Der Immissionsgrenzwert bleibt überschritten. Der Strasseninhaber (Kanton Zürich) beantragt deshalb für den Strassenabschnitt bzgl. den nachfolgend aufgeführten Gebäude Sanierungs-Erleichterungen nach Art. 14 LSV. FALS_ID Objektadresse Nut- ES Beurteilungspegel Lr zung mit Massnahmen db(a) Tag Nacht Breitwiesstrasse 7 W III Weidstrasse 3 W III 65 56
19 19/31 Legende B: Betriebsnutzung : AW erreicht oder überschritten (nachts keine Nutzung) W: Wohnnutzung : AW-5 db(a) überschritten ES: Empfindlichkeitstufe Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont 2031 : IGW überschritten Begründung Aus folgenden Gründen können keine Lärmschutzmassnahmen mit genügender Wirkung und verhältnismässigen Kosten an der Quelle und zwischen Quelle und Gebäuden realisiert werden: Kategorie Lärmschutzwirkung Erstsanierung Erleichterungsgründe Die Immissionsgrenzwerte werden jeweils nur an der strassenseitigen Gebäudeecke überschritten. Eine Erhöhung der bestehenden Lärmschutzwand ist wirtschaftlich nicht tragbar. Bei Gebäuden, die bereits Teil eines früheren Teilsanierungsprogramms des Kantons oder einer Gemeinde waren, wird keine zweite Sanierung vorgenommen, solange nicht der ganze Kanton in den Genuss einer Erstsanierung gekommen ist. Dies ist an der Sihltalstrasse in der Gemeinde Langnau a. A. der Fall. Die Erstsanierung erfolgte 1985 ff mit RRB Nr. 649 vom mit Kostenteiler zwischen Kanton Zürich, Gemeinde Langnau a. A. und Privaten.
20 20/ Erleichterungsantrag Abschnitt K Situation Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den definierten Abschnitt K und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2031 den geforderten Belastungsgrenzwert (IGW) überschreiten (s. Gebäudeliste). Legende: FALS-ID Empfindlichkeitsstufe ES II Empfindlichkeitsstufe ES III Antrag Die lärmrechtlichen Anforderungen gemäss Umweltschutzgesetz (USG) und Lärmschutz-Verordnung (LSV) können im betreffenden Abschnitt nicht eingehalten werden. Der Immissionsgrenzwert bleibt überschritten. Der Strasseninhaber (Kanton Zürich) beantragt deshalb für den Strassenabschnitt bzgl. den nachfolgend aufgeführten Gebäude Sanierungs-Erleichterungen nach Art. 14 LSV. FALS_ID Objektadresse Nut- ES Beurteilungspegel Lr zung mit Massnahmen db(a) Tag Nacht Ackerstrasse 10 / Ackerstrasse 8 W III 65 56
21 21/31 Legende B: Betriebsnutzung : AW erreicht oder überschritten (nachts keine Nutzung) W: Wohnnutzung : AW-5 db(a) überschritten ES: Empfindlichkeitstufe Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont 2031 : IGW überschritten Begründung Aus folgenden Gründen können keine Lärmschutzmassnahmen mit genügender Wirkung und verhältnismässigen Kosten an der Quelle und zwischen Quelle und Gebäuden realisiert werden: Kategorie Lärmschutzwirkung Erstsanierung Erleichterungsgründe Die Immissionsgrenzwerte werden nur an der strassenseitigen Gebäudeecke überschritten. Eine Erhöhung der bestehenden Lärmschutzwand ist wirtschaftlich nicht tragbar. Bei Gebäuden, die bereits Teil eines früheren Teilsanierungsprogramms des Kantons oder einer Gemeinde waren, wird keine zweite Sanierung vorgenommen, solange nicht der ganze Kanton in den Genuss einer Erstsanierung gekommen ist. Dies ist an der Sihltalstrasse in der Gemeinde Langnau a. A. der Fall. Die Erstsanierung erfolgte 1985 ff mit RRB Nr. 649 vom mit Kostenteiler zwischen Kanton Zürich, Gemeinde Langnau a. A. und Privaten."
22 22/ Erleichterungsantrag Abschnitt L Situation Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den definierten Abschnitt L und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2031 den geforderten Belastungsgrenzwert (IGW) überschreiten (s. Gebäudeliste). Legende: FALS-ID Empfindlichkeitsstufe ES II Empfindlichkeitsstufe ES III Antrag Die lärmrechtlichen Anforderungen gemäss Umweltschutzgesetz (USG) und Lärmschutz-Verordnung (LSV) können im betreffenden Abschnitt nicht eingehalten werden. Der Immissionsgrenzwert bleibt überschritten. Der Strasseninhaber (Kanton Zürich) beantragt deshalb für den Strassenabschnitt bzgl. den nachfolgend aufgeführten Gebäude Sanierungs-Erleichterungen nach Art. 14 LSV.
23 23/31 FALS_ID Objektadresse Nut- ES Beurteilungspegel Lr zung mit Massnahmen db(a) Tag Nacht Höflistrasse 90 / W III Höflistrasse 92 / Höflistrasse Obstgartenweg 10 W III Obstgartenweg 12 W III Obstgartenweg 5 W II Obstgartenweg 6 W II Obstgartenweg 7 W III Zelgweg 2 W III Legende B: Betriebsnutzung : AW erreicht oder überschritten (nachts keine Nutzung) W: Wohnnutzung : AW-5 db(a) überschritten ES: Empfindlichkeitstufe Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont 2031 : IGW überschritten Begründung Aus folgenden Gründen können keine Lärmschutzmassnahmen mit genügender Wirkung und verhältnismässigen Kosten an der Quelle und zwischen Quelle und Gebäuden realisiert werden: Kategorie Erstsanierung Lärmschutzwirkung Erleichterungsgründe Bei Gebäuden, die bereits Teil eines früheren Teilsanierungsprogramms des Kantons oder einer Gemeinde waren, wird keine zweite Sanierung vorgenommen, solange nicht der ganze Kanton in den Genuss einer Erstsanierung gekommen ist. Dies ist an der Sihltalstrasse in der Gemeinde Langnau a. A. der Fall. Die Erstsanierung erfolgte 1985 ff mit RRB Nr. 649 vom mit Kostenteiler zwischen Kanton Zürich, Gemeinde Langnau a. A. und Privaten. Die Liegenschaften Höfllistrasse stehen gegenüber der lärmverursachenden Strasse erhöht. Eine Erhöhung der bestehenden Lärmschutzwand ist aus Gründen des Ortsbilds nicht vertretbar und würde nur einen geringen Nutzen bringen.
24 24/ Erleichterungsantrag Abschnitt M Situation Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den definierten Abschnitt M und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2031 den geforderten Belastungsgrenzwert (IGW) überschreiten (s. Gebäudeliste). Legende: FALS-ID Empfindlichkeitsstufe ES II Empfindlichkeitsstufe ES III Antrag Die lärmrechtlichen Anforderungen gemäss Umweltschutzgesetz (USG) und Lärmschutz-Verordnung (LSV) können im betreffenden Abschnitt nicht eingehalten werden. Der Immissionsgrenzwert bleibt überschritten. Der Strasseninhaber (Kanton Zürich) beantragt deshalb für den Strassenabschnitt bzgl. den nachfolgend aufgeführten Gebäude Sanierungs-Erleichterungen nach Art. 14 LSV.
25 25/31 FALS_ID Objektadresse Nut- ES Beurteilungspegel Lr Höflistrasse 104 / Höflistrasse 106 zung mit Massnahmen db(a) Tag Nacht W III Höflistrasse 116 W III Legende B: Betriebsnutzung (nachts keine Nutzung) : AW erreicht oder überschritten W: Wohnnutzung : AW-5 db(a) überschritten ES: Empfindlichkeitstufe Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont 2031 : IGW überschritten Begründung Aus folgenden Gründen können keine Lärmschutzmassnahmen mit genügender Wirkung und verhältnismässigen Kosten an der Quelle und zwischen Quelle und Gebäuden realisiert werden: Kategorie Erstsanierung Erleichterungsgründe Bei Gebäuden, die bereits Teil eines früheren Teilsanierungsprogramms des Kantons oder einer Gemeinde waren, wird keine zweite Sanierung vorgenommen, solange nicht der ganze Kanton in den Genuss einer Erstsanierung gekommen ist. Dies ist an der Sihltalstrasse in der Gemeinde Langnau a. A. der Fall. Die Erstsanierung erfolgte 1985 ff mit RRB Nr. 649 vom mit Kostenteiler zwischen Kanton Zürich, Gemeinde Langnau a. A. und Privaten.
26 26/ Erleichterungsantrag Abschnitt N Situation Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den definierten Abschnitt N und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2031 den geforderten Belastungsgrenzwert (IGW) überschreiten (s. Gebäudeliste). Legende: FALS-ID Empfindlichkeitsstufe ES II Empfindlichkeitsstufe ES III Antrag Die lärmrechtlichen Anforderungen gemäss Umweltschutzgesetz (USG) und Lärmschutz-Verordnung (LSV) können im betreffenden Abschnitt nicht eingehalten werden. Der Immissionsgrenzwert bleibt überschritten. Der Strasseninhaber (Kanton Zürich) beantragt deshalb für den Strassenabschnitt bzgl. dem nachfolgend aufgeführten Gebäude Sanierungs-Erleichterungen nach Art. 14 LSV. FALS_ID Objektadresse Nut- ES Beurteilungspegel Lr zung mit Massnahmen db(a) Tag Nacht Finsterrütistrasse 55 W III 66 57
27 27/31 Legende B: Betriebsnutzung (nachts keine Nutzung) : AW erreicht oder überschritten W: Wohnnutzung : AW-5 db(a) überschritten ES: Empfindlichkeitstufe Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont 2031 : IGW überschritten Begründung Aus folgenden Gründen können keine Lärmschutzmassnahmen mit genügender Wirkung und verhältnismässigen Kosten an der Quelle und zwischen Quelle und Gebäuden realisiert werden: Kategorie Einzelliegenschaft Erstsanierung Erleichterungsgründe Einzelne Liegenschaften werden gemäss den Vorgaben der Fachstelle Lärmschutz nicht durch Lärmschutzwand geschützt. Die Lärmschutzwand wäre wirtschaftlich nicht tragbar. Bei Gebäuden, die bereits Teil eines früheren Teilsanierungsprogramms des Kantons oder einer Gemeinde waren, wird keine zweite Sanierung vorgenommen, solange nicht der ganze Kanton in den Genuss einer Erstsanierung gekommen ist. Dies ist an der Sihltalstrasse in der Gemeinde Langnau a. A. der Fall. Die Erstsanierung erfolgte 1985 ff mit RRB Nr. 649 vom mit Kostenteiler zwischen Kanton Zürich, Gemeinde Langnau a. A. und Privaten.
28 28/ Erleichterungsantrag Abschnitt O Situation Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den definierten Abschnitt O und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2031 den geforderten Belastungsgrenzwert (IGW) überschreiten (s. Gebäudeliste). Legende: FALS-ID Empfindlichkeitsstufe ES II Empfindlichkeitsstufe ES III Antrag Die lärmrechtlichen Anforderungen gemäss Umweltschutzgesetz (USG) und Lärmschutz-Verordnung (LSV) können im betreffenden Abschnitt nicht eingehalten werden. Der Immissionsgrenzwert bleibt überschritten. Der Strasseninhaber (Kanton Zürich) beantragt deshalb für den Strassenabschnitt bzgl. den nachfolgend aufgeführten Gebäude Sanierungs-Erleichterungen nach Art. 14 LSV.
29 29/31 FALS_ID Objektadresse Nut- ES Beurteilungspegel Lr zung mit Massnahmen db(a) Tag Nacht Gartendörfliweg 11 W II Gartendörfliweg 11a W II Gartendörfliweg 15 W II Gartendörfliweg 17 W II Gartendörfliweg 19 W II Gartendörfliweg 21 W II Gartendörfliweg 23 W II Gartendörfliweg 3 W II Gartendörfliweg 5 W II Gartendörfliweg 7 W II Gartendörfliweg 9 W II Legende B: Betriebsnutzung : AW erreicht oder überschritten (nachts keine Nutzung) W: Wohnnutzung : AW-5 db(a) überschritten ES: Empfindlichkeitstufe : IGW überschritten Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont 2031 Begründung Aus folgenden Gründen können keine Lärmschutzmassnahmen mit genügender Wirkung und verhältnismässigen Kosten an der Quelle und zwischen Quelle und Gebäuden realisiert werden: Kategorie Erstsanierung Erleichterungsgründe Bei Gebäuden, die bereits Teil eines früheren Teilsanierungsprogramms des Kantons oder einer Gemeinde waren, wird keine zweite Sanierung vorgenommen, solange nicht der ganze Kanton in den Genuss einer Erstsanierung gekommen ist. Dies ist an der Sihltalstrasse in der Gemeinde Langnau a. A. der Fall. Die Erstsanierung erfolgte 1985 ff mit RRB Nr. 649 vom mit Kostenteiler zwischen Kanton Zürich, Gemeinde Langnau a. A. und Privaten.
30 30/ Erleichterungsantrag Abschnitt P Situation Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den definierten Abschnitt P und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2031 den geforderten Belastungsgrenzwert (IGW) überschreiten (s. Gebäudeliste). Legende: FALS-ID Empfindlichkeitsstufe ES II Empfindlichkeitsstufe ES III Antrag Die lärmrechtlichen Anforderungen gemäss Umweltschutzgesetz (USG) und Lärmschutz-Verordnung (LSV) können im betreffenden Abschnitt nicht eingehalten werden. Der Immissionsgrenzwert bleibt überschritten. Der Strasseninhaber (Kanton Zürich) beantragt deshalb für den Strassenabschnitt bzgl. den nachfolgend aufgeführten Gebäude Sanierungs-Erleichterungen nach Art. 14 LSV.
31 31/31 FALS_ID Objektadresse Nut- ES Beurteilungspegel Lr zung mit Massnahmen db(a) Tag Nacht Gartendörfliweg 25 W III Gartendörfliweg 27 W III Gartendörfliweg 29 W III Gartendörfliweg 30 W II Gartendörfliweg 32 W II Legende B: Betriebsnutzung (nachts keine Nutzung) : AW erreicht oder überschritten W: Wohnnutzung : AW-5 db(a) überschritten ES: Empfindlichkeitstufe Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont 2031 : IGW überschritten Begründung Aus folgenden Gründen können keine Lärmschutzmassnahmen mit genügender Wirkung und verhältnismässigen Kosten an der Quelle und zwischen Quelle und Gebäuden realisiert werden: Kategorie Verhältnismässigkeit Erleichterungsgründe Für die Gebäude wäre eine Lärmschutzwand technisch realisierbar. Die daraus resultierenden Kosten sind aber im Vergleich mit der erzielten Schutzwirkung unverhältnismässig (Bericht Kap ).
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