Bebauungsvorschriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Erweiterung Wette
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- Erica Breiner
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1 Bürgermeisteramt der Gemeinde Forchheim Bebauungsvorschriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Erweiterung Wette A. Planungsrechtliche Festsetzungen: 1 Art der baulichen Nutzung 1. Der gesamte räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist genau umgrenzt. 2. Das Gebiet wird ausgewiesen als Dorfgebiet nach 5 BauNVO. 3. Vergnügungsstätten nach 5 Abs. 3 BauNVO sind unzulässig. 2 Maß der baulichen Nutzung 1. Das Maß der baulichen Nutzung wird bestimmt durch die Festsetzung der Grundflächenzahl und der Zahl der Vollgeschosse im zeichnerischen Teil. 2. Die Traufhöhe beträgt bei eingeschossigen Gebäuden max. 4,50 m, bei zweigeschossigen Gebäuden max. 6,40 m, Für die max. Traufhöhe gilt als Bezugspunkt: OK Straße Mitte Grundstück vor dem Gebäude Schnittpunkt Außenmauer/OK Dachhaut. Bei Grundstücken, die an zwei Straßen angrenzen wird der Mittelwert festgesetzt. 3. Die Sockelhöhe der Wohngebäude (Oberkante Erdgeschossrohfussboden Straßenmitte) darf nicht mehr betragen als 1,00 m.
2 3 Bauweise Im MD1 wird die offene Bauweise festgesetzt. Im MD 2 sind nur Einzelhäuser, im MD4 Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Im MD3 gilt die offene Bauweise mit der Einschränkung, dass Baukörper in alle Richtungen bis maximal 26 m begrenzt sind. Dabei ist ab einer Fassadenlänge von max. 12 m ein Versatz zu bilden (Gliederung). 4 Neben- und Versorgungsanlagen Nebenanlagen im Sinne des 14 Abs. 1 BauNVO sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen nicht zulässig. Versorgungsanlagen im Sinne des 14 Abs. 2 BauNVO sind auch auf den im Bebauungsplan als nicht überbaubar ausgewiesene Flächen zulässig. 5 Stellung der Gebäude Die Stellung der baulichen Anlagen ist parallel oder rechtwinklig zu den festgesetzten Baugrenzen bzw. Grundstücksgrenzen anzuordnen. 6 Garagen, Carports, Stellplätze und Betriebsgebäude 1. Garagen und Betriebsgebäude sind nur innerhalb der Baugrenzen zulässig 2. Die Sockelhöhe (OK Erdgeschossrohboden-Gehweg) darf bei den Garagen und Betriebsgebäuden max. 30 cm betragen. 3. Stellplätze und Carports können auch auf den nicht überbaubaren Flächen angelegt werden. Mit Carports ist ein Mindestabstand von 0,50 m zu den öffentlichen Flächen einzuhalten.
3 7 Pflanzung von Bäumen ( 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) 1. Entlang der Erschließungsstraßen erfolgt die Pflanzung von großkronigen Bäumen ( Linden, Platanen). B. Weitergehende Hinweise und Bestimmungen 8 Bestimmungen der Wasserwirtschaft 1. Da der Mischwasserkanal in der Straße gleichzeitig als Regenwasserrückhaltebecken dient und deshalb bei größeren Niederschlägen mit Rückstau zu rechnen ist, sind Kellerentwässerungen in direktem Gefälle zur Hauptleitung nicht zulässig. Die Abwasserhausanschlüsse sind oberhalb der Staulinie zu verlegen. 2. Es wird empfohlen, die Gründung der Untergeschosse mittels wasserdichter Wanne vorzunehmen. 3. Hinweis: Bei Hochwasser kann der Grundwasserspiegel auf 172,90 NN ansteigen. 4. Alle Bauanträge für das Gebiet des Bebauungsplanes Erweiterung Wette in Forchheim sind unter Angabe der Höhenlage der Gründungssohle des Bauwerkes (m. ü. NN) dem Amt für Wasserwirtschaft zur Stellungnahme vorzulegen. 5. Das Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem bebaut werden, soll durch Versickerung beseitigt werden, sofern dies mit vertretbarem Aufwand und schadlos möglich ist. 9 Bestimmungen des Landesdenkmalamtes Bodenfunde sind nach 20 des Denkmalschutzgesetzes unverzüglich dem Regierungspräsidium Freiburg, Ref. 25 Denkmalpflege anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn Bildstöcke, Wegkreuze, alte Grenzsteine oder ähnliches von den Baumaßnahmen betroffen sein sollten. 10 Bestimmungen des Gesundheitsamtes a) Bepflanzung Es sind nur allergenarme Pflanzen zulässig. Birken, Erlen und Haselgewächse werden nicht zugelassen.
4 b) Regenwasserzysternen Bei der Verwendung von Regenwasserzysternen ist auf eine strikte Trennung von Trink- und Brauchwasser zu achten. Bei der Gemeinde Forchheim ist ein entsprechender Wasserantrag mit genauen Planunterlagen einzureichen. Der Betreiber muss sich gegenüber der Gemeinde schriftlich verpflichten, dass er zwischen der Brauch- und Trinkwasserleitung keine Verbindung herstellt und hierzu jederzeit entsprechende Kontrollen zulässt. 11 Hinweis des Amtes für Umweltschutz Teilgebiete des Bebauungsplanes liegen im Bereich der Altablagerung Erste Schoren. Die Altlast wurde orientierend erkundet und mit Zustimmung der Bewertungskommission als B-Fall mit Entsorgungsrelevanz bewertet sowie Hinweise für eine künftige Bebauung gegeben. Hinweise zur weiteren Verwertung der Grundstücke: - Erdaushub aus den Grundstücken ist gutachterlich zu begleiten und belastetes Material abfallrechtlich zulässig zu entsorgen. - Versickerungsanlagen von Niederschlagswasser können auf den Grundstücken nicht realisiert werden. Eine Versiegelung im Bereich der Altlast sollte angestrebt werden. - Die vorhandenen Grundwassermessstellen B1 und B2 sind zu erhalten Forchheim, den J. Gerber Bürgermeister
5 Bürgermeisteramt der Gemeinde Forchheim Örtliche Bauvorschriften gem. 74 LBO zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Erweiterung Wette 1. Die Dachneigung beträgt: 1 Gestaltung der Gebäude a) bei eingeschossigen Gebäuden b) bei zweigeschossigen Gebäuden c) bei Betriebsgebäuden Dachgaupen und Dachflächenfenster sind gestattet. Die Gesamtlänge der Dachgaupen darf max. 2/3 der Trauflänge des Gebäudes betragen. Sie sind so anzuordnen, dass die Traufe nicht unterbrochen wird. Unterhalb der Gaupen müssen mind. 3 Ziegelreihen (ca. 1,00 m) durchlaufen. Forchheim, den J. Gerber Bürgermeister
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