Leipziger Kooperation Pflege (LeiKoP)

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1 Rahmenvereinbarung Leipziger Kooperation Pflege (LeiKoP) Sozialamt Wirtschaftliche Sozialhilfe SG Sozialer und pflegerische Fachdienst Prager Straße Leipzig Netzwerkkoordinatorin Leipziger Kooperation Pflege (LeiKoP) ( * sabine.koch@leipzig.de

2 Präambel Um eine wohnortnahe, bedarfsorientierte und individuelle Beratung, Versorgung, Betreuung und Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zur Verfügung zu stellen, sollen im Rahmen des Netzwerkes Strukturen zur besseren Organisation komplexer einzelfallbezogen Hilfen errichtet und transparenter gemacht werden. Das Netzwerk ist offen für neue Netzwerkpartner, die sich den gemeinsamen Zielen des Netzwerkes auf der Grundlage dieser Vereinbarung verpflichten wollen. Ziel dieser Vereinbarung ist die Vernetzung der medizinischen, pflegerischen und sozialen Leistungserbringer unter Einbindung sozialer sowie bürgerschaftlicher Initiativen und Selbsthilfevereinigungen bzw. Selbsthilfeorganisationen. Die Vereinbarung regelt den grundsätzlichen Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung der Stadt Leipzig, den Pflegekassen und den Netzwerkpartnern. Arbeitsgrundlage ist die Kooperationsvereinbarung zur Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur im Freistaat Sachsen auf der Grundlage 15 SGB I in Verbindung mit 8 Abs. 2 SGB XI vom 12. Juni Aufgaben und Ziele des Netzwerkes Das Netzwerk erfasst, organisiert und koordiniert bestehende Unterstützungsangebote für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in der Stadt Leipzig. Diese sollen im Rahmen der Vernetzung genutzt und bedarfsorientiert weiterentwickelt werden. Offene Bedarfe sind zu erfassen und abzustimmen. Das Netzwerk Leipziger Kooperation Pflege hat die Ziele, - vorhandene Leistungsangebote zu erfassen, auszubauen und weiterzuentwickeln, - die Initiierung bedarfsorientierter Angebote anzuregen, - eine wohnortnahe, umfassende und unabhängige Beratung und Vermittlung zu initiieren, - Unterstützungs- und Entlastungsangebote zu steuern und zu koordinieren, - themenbezogenen Informationsveranstaltungen und Weiterbildungen zu organisieren, - die Öffentlichkeit zu informieren und zu sensibilisieren sowie - Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. 2 - Zusammensetzung des Netzwerkes Das Netzwerk Leipziger Kooperation Pflege setzt sich aus Vertretern von Einrichtungen, Diensten, Unternehmen, Organisationen und Trägern zusammen, die in der Stadt Leipzig mit der Thematik Pflege befasst sind. Diese sollen keine kommerziellen Eigeninteressen innerhalb der Netzwerkarbeit verfolgen und im Sinne der Trägerneutralität miteinander arbeiten. Dazu zählen u.a. Vertreter aus folgenden Bereichen: - Stadt Leipzig - Leistungsträger nach SGB XI und XII - Leistungserbringer nach SGB XI und XII - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Sachsen (MDK) - Krankenhäuser - Rehabilitationskliniken - Kreisärztekammer - Ansprechpartner der Angebote zur Unterstützung im Alltag nach 45a ff. SGB XI - Ansprechpartner für Alltagsbegleiter - Ansprechpartner für Hospizarbeit Rahmenvereinbarung Leipziger Kooperation Pflege (LeiKoP) - Seite 2

3 - Selbsthilfegruppen / Vertreter Ehrenamt - Seniorenvertretungen - Vermieter (z. B. Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften) - weitere interessierte Körperschaften, Institutionen, Unternehmen, Vereine usw. Organe des Netzwerkes sind - die Netzwerkkonferenz, - die Steuerungsgruppe sowie - die Netzwerkkoordination. 3 - Organe des Netzwerkes 3 a - Netzwerkkonferenz Alle Netzwerkpartner treffen sich einmal jährlich zu einer Netzwerkkonferenz. Die Netzwerkkonferenzen enthalten folgende Themenbereiche: - Bericht der Steuerungsgruppe - Bericht der Arbeitsgruppen - Ausblick, Neuentwicklung und Schwerpunktsetzung der Netzwerkarbeit 3 b - Steuerungsgruppe Die Steuerungsgruppe formuliert die Ziele und Strategien des Netzwerks. Sie initiiert dazu themenspezifische Arbeitsgruppen und verabschiedet Handlungsempfehlungen für eine Verbesserung der Angebote im Bereich der Pflege in Leipzig. Ihr obliegt die Durchführung von fachspezifischen Veranstaltungen für die Öffentlichkeit und von mindestens einer Netzwerkkonferenz für die Netzwerkmitglieder im Jahr. Die Steuerungsgruppe setzt sich zusammen aus bis zu 10 Teilnehmern plus je einen Vertreter der jeweiligen Arbeitsgruppen. Im Rahmen der Netzwerkkonferenzen werden die Mitglieder der Steuerungsgruppe von den Netzwerkpartnern für die Dauer von einem Jahr bestimmt. Eine Wiederwahl ist möglich. 3 c - Netzwerkkoordination Die Koordination des Netzwerkes wird durch die Pflegekoordinatorin, angesiedelt im Sozialamt der Stadt Leipzig, Abteilung Wirtschaftliche Sozialhilfe, Sachgebiet Sozialer und pflegerischer Fachdienst, vorgehalten. 4 - Arbeitsweise Das Netzwerk arbeitet in Arbeitsgruppen zu Themen der Pflege wie Überleitung, Demenz, Fachkräftesicherung etc. Die Arbeitsgruppen arbeiten eigenverantwortlich. Die Mitglieder der jeweiligen Arbeitsgruppen bestimmen einen Arbeitsgruppensprecher. Dieser ist Mitglied der Steuerungsgruppe. Rahmenvereinbarung Leipziger Kooperation Pflege (LeiKoP) - Seite 3

4 5 - Beitrittsrecht Netzwerkpartner kann jede Organisation werden, die schriftlich ihren Beitritt erklärt und die Rahmenvereinbarung damit akzeptiert. 6 Rechte und Pflichten Allen Netzwerkpartnern obliegen die gleichen Rechte und Pflichten. Sie bringen sich aktiv in die Netzwerkarbeit ein, übernehmen fachspezifische Aufgaben und wirken als Multiplikatoren nach außen. 7 Datenschutz Die Kooperationspartner verpflichten sich zur Geheimhaltung aller personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Regelungen des Datenschutzes. Dies gilt auch nach Beendigung der Kooperation. 8 - Inkrafttreten und Kündigung Die Rahmenvereinbarung tritt am in Kraft und ist unbefristet gültig. Jeder Netzwerkpartner kann diese Vereinbarung jederzeit kündigen und sich so aus den Rechten und Pflichten lösen. Adressat der Kündigung ist das Netzwerk, vertreten durch die Pflegekoordinatorin. 9 - Netzwerkname Die Bezeichnung für das Netzwerk lautet: Leipziger Kooperation Pflege (LeiKoP) 10 - Schlussbestimmungen Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform und des gegenseitigen Einverständnisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Bis zum Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung gilt die vorhergehende Fassung fort. Die Beitrittserklärung ist Bestandteil dieser Rahmenvereinbarung. Steuerungsgruppe Leipziger Kooperation Pflege LeiKoP Stand: Oktober 2017 Rahmenvereinbarung Leipziger Kooperation Pflege (LeiKoP) - Seite 4

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