Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft

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1 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke mit dem Geltungsbereich Stadt Heldrungen, Gemeinden Bretleben, Etzleben, Gorsleben, Hauteroda, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben. Jahrgang 17 Freitag, den 17. Februar 2012 Nummer 3 Anzeigefrist für Hundehalter endet am Wie wir bereits in der letzten Amtsblattausgabe informierten, ist am 01. September 2011 das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren in Kraft getreten. Damit verbunden sind zahlreiche Neuregelungen für die Halter von Hunden und gefährlichen Tieren. Aufgrund zahlreicher Nachfragen möchten wir nochmals über folgende Punkte informieren: Mit Wirkung vom haben alle Hundehalter ihren Hund auf ihre Kosten dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen Tierarzt kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht nur für neu anzumeldende Tiere, sondern auch für alle bei der VGem An der Schmücke angemeldeten Hunde. Der Nachweis über diese Kennzeichnung ist bis spätestens an das Ordnungsamt der VGem An der Schmücke in Heldrungen zu erbringen. Weiterhin ist ab dem der Halter eines Hundes verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von Euro für Personenschäden und in Höhe von Euro für sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten sowie der zuständigen Behörde bis spätestens anzuzeigen. Alle Hundehalter werden daher aufgefordert, die gesetzlichen Anordnungen umzusetzen und fristgemäß bei der VGem An der Schmücke Heldrungen anzuzeigen. Bei Nichtbeachtung des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren können Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu Euro geahndet werden.

2 An der Schmücke 2 Nr. 3/2012 Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke 03/ Inhaltsverzeichnis 2. Dienst- und Sprechzeiten der VGem und der Gemeinden Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten Öffnungszeiten der Schiedsstelle der VGem Öffnungszeiten der Bibliothek Heldrungen Öffnungszeiten der Bibliotheken der Mitgliedsgemeinden 3. Telefonnummern 4. -Adressen/Homepage 5. Dienst- und Sprechzeiten des Abwasserzweckverbandes 6. Amtliche Bekanntmachung Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Beschlüsse vom Gemeinde Bretleben Beschluss vom Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung Gemeinde Hauteroda Beschluss vom Gemeinde Oldisleben Satzung der Gemeinde Oldisleben über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Ortskern Oldisleben, Bereich Karl-Marx-Straße 7. Informationen aus den Ämtern Ordnungsamt Verbrennzeiten im Kyffhäuserkreis Illegale Schrottsammlungen 8. Aus unserer Stadt und den Gemeinden Gemeinde Gorsleben Verpachtung Gaststätte Gemeinde Oldisleben Veranstaltungsplan Volkssolidarität 9. Aus unseren Vereinen LSG 80 Schmückeläufer Erfolge im neuen Laufjahr 10. Kirchliche Nachrichten 11. Wir gratulieren 12. Informationen Landratsamt Kyffhäuserkreis Vorbereitungslehrgang Fischereiprüfung Lernen vor Ort - Kyffhäuserkreis Bildung und Teilhabe TREFF e. V. Schulaufenthalte in USA Bündnis gegen Rechts Neuer Internetauftritt Verbraucherzentrale Thüringen Sicherheit bei der Sanierung Schimmel im Winter Wohlfühlen und Geld sparen Kinderbasar e. V. Kinderbasar in Weißensee Handwerkskammer Erfurt Beratungsangebote IHK Zeit für richtige Berufswahl Kirchgemeinde Bad Frankenhausen Sternsinger unterwegs Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Dienstag: Uhr und Uhr Donnerstag: Uhr und Uhr Freitag Uhr Hinweis: Die Verwaltungsgemeinschaft ist auch über Internet erreichbar, dort sind die wichtigen Informationen abzufragen unter: Öffnungszeiten Standesamt Am Bahnhof 43, Heldrungen Dienstag:...von bis Uhr und bis Uhr Donnerstag:...von bis Uhr...und bis Uhr Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Telefon: /78618 Sprechzeiten der Bürgermeister Bretleben: Donnerstag: Uhr Etzleben: jeden 1. Donnerstag im Monat von Uhr jeden 3. Donnerstag im Monat von Uhr oder nach Vereinbarung Gorsleben: jeden 2. Dienstag und 4. Dienstag: Uhr Bei Notwendigkeit können abweichende Termine telefonisch vereinbart werden. Hauteroda: Dienstag Uhr Gemeindebüro: Dienstag: Uhr Heldrungen: Dienstag: Uhr Donnerstag:...nach Vereinbarung (mdl. oder tel.) Freitag:...nach Vereinbarung (mdl. oder tel.) Hemleben: jeden 1. Montag im Monat: Uhr Oberheldrungen: Bürgermeisterin: jeden 1. und 3. Montag im Monat Uhr Oldisleben: Montag: Uhr Dienstag: Uhr Mittwoch:...keine Sprechstunde Donnerstag: Uhr Freitag:...nach Vereinbarung (mündlich oder telefonisch) Sachsenburg: Ortsbürgermeister: nach telefonischer Rücksprache /98010

3 An der Schmücke 3 Nr. 3/2012 Öffnungszeiten der Schiedsstelle der VGem Hauptamt, Poststelle/Soziales Sitzungsdienst Dienstag im Monat Uhr, Zimmer 19 Frau Grünert gruenert@vgem-schmuecke.de VGem An der Schmücke Ordnungsamt Am Bahnhof 43, Heldrungen Frau Werner werner@vgem-schmuecke.de Telefon: /72137 Ordnungsamt (Änderungen vorbehalten) Frau Schubert Öffnungszeiten der Bibliothek schubert@vgem-schmuecke.de Kasse 7214 der Stadt Heldrungen Frau Graf graf@vgem-schmuecke.de Kasse 7220 Hauptstraße 49/50, Heldrungen Frau Blume blume@vgem-schmuecke.de Montag Uhr Steuern 7216 Dienstag Uhr und Uhr Frau Main main@vgem-schmuecke.de Donnerstag Uhr Steuern/Mieten und Telefon: / Pachten 7226 Öffnungszeiten der Bibliotheken Frau Panße pansse@vgem-schmuecke.de Sachgebietsleiter 7215 der Mitgliedsgemeinden Finanzen Herr Nöthlich noethlich@vgem-schmuecke.de Hauteroda: Dienstag: Uhr Haushalt und Finanzen 7226 Gorsleben: Mittwoch: Uhr Frau Gleichmann gleichmann@vgem-schmuecke.de Oberheldrungen: jeden Mittwoch Sachgebietsleiter im Monat Uhr Bauen Telefonnummern Herr Liebe liebe@vgem-schmuecke.de Liegenschaften 7225 Frau Bergmann bergmann@vgem-schmuecke.de der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Bauen/Beitragsabrechnung 7218 Frau Zimmer zimmer@vgem-schmuecke.de Bauen 7225 Frau Axthelm axthelm@vgem-schmuecke.de Weitere Informationen zu unserer Verwaltungsgemeinschaft finden Sie auf unserer Homepage unter Am Bahnhof 43 Zentrale Telefax Sekretariat Vorsitzender Kasse Kasse Sachgebietsleiter Finanzen Finanzen / Abgaben Steuern Personal / Öffentlichkeitsarbeit Hauptamt Liegenschaften / Bauverwaltung Beitragswesen Sachgebietsleiter Bau Ordnungsamt Einwohnermeldeamt Standesamt / Friedhofsverwaltung Rathaus Heldrungen Hauptstraße 49/50 Bürgermeisteramt Fax Adressen/Homepage Verwaltungsbereich/ Telefon-Durchwahl/ Arbeitsplatz -Adresse Zentrale /7210 Telefax /7222 Vorsitzender 7212 Herr Häßler haessler@vgem-schmuecke.de Einwohnermeldeamt Herr Schulze ema@vgem-schmuecke.de Standesamt / Friedhofsverwaltung/ Invest 7217 Frau Schulze standesamt@vgem-schmuecke.de Hauptamt Sachbearbeiterin Personal 7223 Frau Both both@vgem-schmuecke.de Hauptamt Sachbearbeiterin Personal/ Öffentlichkeitsarbeit/ Beschaffung/ Amtsblatt 7223 Frau Steinhof steinhof@vgem-schmuecke.de Hauptamt, Sitzungsdienst 7211 Herr Lange lange@vgem-schmuecke.de info@vgem-schmuecke.de Schwimmbäder der Verwaltungsgemeinschaft (tel. erreichbar nur während der Freibadsaison) Naturschwimmbad Heldrungen Telefon: / Schwimmbad Oldisleben Telefon: / Abwasserzweckverband Thüringer Pforte Sprechzeiten der Geschäftsstelle des AZV Thüringer Pforte Die Geschäftsstelle des AZV Thüringer Pforte befindet sich im Rathaus der Gemeinde Oldisleben, 1. Etage, Zi. 4-9 Sprechzeiten: Dienstag: und Uhr Donnerstag: Uhr Telefonnummern der Geschäftsstelle des AZV Thüringer Pforte Werkleiter Herr Wicht / r.wicht@azv-thueringer-pforte.de Finanzen Frau Webendörfer / u.webendoerfer@azv-thueringer-pforte.de Gebührenerhebung/ Kasse Frau Kraft / k.kraft@azv-thueringer-pforte.de Niederschlagswasser/ Fäkalschlammentsorgung Frau Grube / c.grube@azv-thueringer-pforte.de Allgemeinde Verwaltung/ Sekretariat Frau Tettenborn / a.tettenborn@azv-thueringer-pforte.de Fax: / Störfälle können nach Dienstschluss und an Wochenenden unter folgender Rufnummer angezeigt werden: 0172/

4 An der Schmücke 4 Nr. 3/2012 Kinderärztlicher Notdienst im Kyffhäuserkreis Ab dem wird im Kyffhäuserkreis außerhalb der normalen Sprechzeiten ein neuer kinderärztlicher Notdienst eingerichtet. Notdienstsprechzeiten: Samstag, Sonntag, Feiertage von 09 Uhr bis 12 Uhr und sowie am und von 16 Uhr bis 19 Uhr Unter der folgenden Rufnummer der Rettungsleitstelle können Sie sich informieren, welche Praxis Notdienst hat: Der kinderärztliche Notdienst wird in der Praxis des jeweils diensthabenden Arztes durchgeführt. Außerhalb dieser Sprechzeiten werden kinderärztliche Notfälle vom allgemeinen ärztlichen Notdienst mitversorgt. Diesen erreichen Sie auch über die Rufnummer der Rettungsleitstelle Bei lebensbedrohlichen Notfallsituationen wenden Sie sich bitte sofort an die Rettungsleitstelle unter der Telefonnummer 112. Eine Initiative der niedergelassenen Kinderärzte des Kyffhäuserkreises und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Beschlüsse der Verwaltungsgemeinschaft Beschluss-Nr.: (Vorlagen-Nr. 2012/0001) Datum der Sitzung: Gegenstand der Beschlussvorlage Diskussion und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2012 mit Anlagen Beschlussantrag Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit Anlagen Beratungsergebnis Sollstimmen...21 Ist-Stimmen...16 angenommen lt. Antrag...15 angenommen mit Änderung...0 Antrag abgelehnt...1 Stimmenthaltungen...0 Beschluss-Nr.: (Vorlagen-Nr. 2012/0002) Datum der Sitzung: Gegenstand der Beschlussvorlage Diskussion und Beschlussfassung des Finanzplanes und Investitionsprogramms für den Zeitraum Beschlussantrag Die Gemeinschaftsversammlung beschließt den Finanzplan und das Investitionsprogramm für den Zeitraum Die angeführten Planungsunterlagen, Finanzplan und Investitionsprogramm sind Bestandteil des Beschlusses. Beratungsergebnis Sollstimmen...21 Ist-Stimmen...16 angenommen lt. Antrag...15 angenommen mit Änderung...0 Antrag abgelehnt...1 Stimmenthaltungen...0 Beschluss-Nr.: (Vorlagen-Nr. 2011/0004) Datum der Sitzung: Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschlussfassung zur Wahl der Schiedsperson für die gemeinsame Schiedsstelle der VGem An der Schmücke Heldrungen Beschlussantrag Die Gemeinschaftsversammlung der VGem An der Schmücke Heldrungen wählt Frau Silvia Schaub als Schiedsperson für die gemeinsame Schiedsstelle der VGem An der Schmücke Heldrungen für die Dauer der Amtsperiode von 5 Jahren. Der Sitz der Schiedsstelle ist in Heldrungen. Die gewählte Schiedsperson bedarf der Bestätigung durch den Direktor des zuständigen Amtsgerichtes. Beratungsergebnis Sollstimmen...21 Ist-Stimmen...16 angenommen lt. Antrag...16 angenommen mit Änderung...0 Antrag abgelehnt...0 Stimmenthaltungen...0 Gemeinde Bretleben Beschluss des Gemeinderates Beschluss-Nr.: (Vorlagen-Nr. 2012/0001) Datum der Sitzung: Gegenstand der Beschlussvorlage Beschluss zur Änderung der Benutzungsordnung vom zum Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Bretleben Beschlussantrag Der Gemeinderat möge die Änderung zur Benutzungsordnung zum Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Bretleben zustimmen. Mit Beschlussannahme tritt die Benutzungsordnung vom außer Kraft. Die geänderte Benutzungsordnung ist Bestandteil des Beschlusses. Beratungsergebnis Sollstimmen...9 Ist-Stimmen...9 angenommen lt. Antrag...0 angenommen mit Änderung...9 Antrag abgelehnt...0 Stimmenthaltungen...0 Erlass von Satzungen Die vom Gemeinderat Bretleben am beschlossene 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Bretleben ist mit Beschluss-Nr.: 2011/0012 zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden. Eingangsbestätigung Die o. g. Satzung ist am eingegangen. Nach 19 ff ThürKO i.v.m. 2 Abs. 5 Satz 2 ThürKAG darf die Satzung nach Ablauf eines Monats bekannt gemacht werden. Eine vorherige Bekanntmachung wird zugelassen ( 21 Abs. 3 ThürKO i.v.m 2 Abs. 5 Satz 3 ThürKAG). Die Satzung kann ab sofort bekannt gemacht werden. Es wird gebeten, die Satzung mit Datum, Unterschrift und Siegel zu versehen und eine Ausfertigung hier vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen lm Auftrag Friedrich Amtsleiterin Kommunalaufsicht Landratsamt Kyffhäuserkreis Sondershausen, Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Bretleben Aufgrund der 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung vom 08. April 2009 (GVBl. S. 345), der 1, 2, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Thür-

5 An der Schmücke 5 Nr. 3/2012 KAG) vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 23. April 2009 (GVBl. S. 421) und des 32 der Friedhofssatzung der Gemeinde Bretleben vom hat der Gemeinderat der Gemeinde Bretleben in der Sitzung vom die folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel Gewerbliche Betätigung wird neu eingefügt, die nachfolgenden Paragrafen verschieben sich entsprechend. 8 Gewerbliche Nutzung Für die gewerbliche Betätigung gemäß 6 der Friedhofssatzung wird je Nutzer eine jährliche Gebühr in Höhe von 50,00 EUR erhoben. Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Bretleben, den N. Abicht Bürgermeister Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: von dieser genehmigt am: bekanntgemacht am: Gemeinde Hauteroda Beschlüsse des Gemeinderates Beschluss-Nr.: (Vorlagen-Nr. 2012/0001) (Siegel) Datum der Sitzung: Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung Am Heckerstieg Hauteroda Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt die Vergabe von Bauleistungen zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung Am Heckerstieg in Hauteroda an die Firma SSS Energietechnik GmbH & Co. KG Gräfenhainichen mit einer Angebotssumme in Höhe von 4.335,00 EUR. Beratungsergebnis Sollstimmen...9 Ist-Stimmen...6 angenommen lt. Antrag...6 angenommen mit Änderung...0 Antrag abgelehnt...0 Stimmenthaltungen...0 Gemeinde Oldisleben Es wird gebeten, die Satzung und den Lageplan mit Datum, Unterschrift und Siegel zu versehen und eine Ausfertigung hier vorzulegen. Im Auftrag Friedrich Amtsleiterin Kommunalaufsicht Satzung der Gemeinde Oldisleben über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Ortskern Oldisleben, Bereich Karl-Marx-Straße Aufgrund des 19 (1) der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04. Mai 2010 (GVBl. S. 113) und 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S.619) hat der Gemeinderat der Gemeinde Oldisleben in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Das Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert werden. Das Sanierungsgebiet wird hiermit als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und erhält die Bezeichnung Sanierungsgebiet Ortskern Oldisleben, Bereich Karl-Marx-Straße Das Sanierungsgebiet umfasst mit einer Gesamtfläche von 6008 qm alle Flurstücke innerhalb der im Lageplan M 1 : 1000 abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. Die Durchführung der Sanierung soll innerhalb von 10 Jahren erfolgen (gem. 142 BauGB). 2 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren nach 142 (4) BauGB durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der 152 bis 156 BauGB ist ausgeschlossen. Auf der Eintragung des Sanierungsvermerkes in den Grundbüchern wird verzichtet. 3 Genehmigungspflichten Die Vorschriften des 144 Abs. 1 und 2 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung. 4 Inkrafttreten Der Bürgermeister wird beauftragt, die Sanierungssatzung nach 143 Abs. 1 BauGB der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Die Satzung ist nach Durchführung des Anzeigeverfahrens ortsüblich bekannt zu machen. Die Satzung wird gemäß 143 Abs. 2 BauGB am Tage nach ihrer Bekanntmachung rechtskräftig. Erlass von Satzungen Die vom Gemeinderat Oldisleben am beschlossene Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Ortskern Oldisleben, Bereich Karl-Marx-Straße gemäß 142 Abs. 3 BauGB ist mit Beschluss-Nr. 2011/0029 zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden. Eingangsbestätigung Die o.g. Satzung ist am eingegangen. Nach 19 ff ThürKO darf die Satzung nach Ablauf eines Monats bekannt gemacht werden. Eine vorherige Bekanntmachung wird zugelassen ( 21 Abs. 3 ThürKO). Die Satzung kann ab sofort bekannt gemacht werden. Oldisleben, den Pötzschke Bürgermeister Gemeinde Oldisleben - Siegel - Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: von dieser genehmigt am: bekanntgemacht am: Lesen Sie hierzu auf der nächsten Seite weiter Hinweis Vor der Bekanntmachung der Satzung bitten wir um Aktualisierung der Präampel.

6 An der Schmücke 6 Nr. 3/2012 Anlage 1 zum 1 der Satzung Oldisleben, den gez. Pötzschke Bürgermeister Gemeinde Oldisleben (Siegel) Informationen aus den Ämtern Landratsamt Kyffhäuserkreis Verbrennzeiten im Kyffhäuserkreis im Frühjahr 2012 Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß 4 Abs. 1 der Thüringer Pflanzenabfallverordnung vom , zuletzt geändert am , veröffentlicht am im Gesetz- und Verordnungsblatt (Seite 261), am in Kraft getreten, legt das Landratsamt Kyffhäuserkreis folgende Verbrennzeiten fest. In der Zeit von Mittwoch, dem bis einschließlich Donnerstag, dem darf trockener, unbelasteter Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken anfällt, verbrannt werden. Folgende Anforderungen an die Verbrennung sind zu beachten: 1. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist das Verbrennen untersagt. An Tagen mit widrigen Witterungsverhältnissen (wie z. B. Nebel oder Starkniederschlag) ist ein Verbrennen ebenfalls verboten. 2. Der Baum- und Strauchschnitt muss trocken sein, dass er unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennt. 3. Es ist sicherzustellen, dass es keine Konflikte mit Brut- und Setzzeiten gibt. 4. Der für die Verbrennung vorgesehene trockene Baum- und Strauchschnitt ist unmittelbar vor der Entzündung umzulagern, um zu verhindern, dass Kleintiere (z. B. Igel), die unter dem Stapel Schutz gesucht haben, mit verbrannt werden. 5. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft eintreten. Es ist insbesondere auf die Windrichtung und Windgeschwindigkeit zu achten. Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen. 6. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Reifen, Mineralölprodukte, brennbare Flüssigkeiten oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden. 7. Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden: 1,5 km zu Flugplätzen 50 m zu öffentlichen Straßen 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs 100 m zu Waldflächen, wobei besondere Trockenperioden, in denen in einzelnen Forstamtsbezirken höhere Waldbrandwarnstufen (ab Waldbrandwarnstufe II) bestehen, entsprechend zu berücksichtigen sind 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden mit weicher Überdachung sowie zu Gebäuden mit brennbaren Außenverkleidungen 5 m zur Grundstücksgrenze. 8. Die Verbrennungsstellen auf gewachsenem Boden sind mit einem Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend mit Erde abzudecken oder mit Wasser zu löschen. 9. Die Verbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen bis Flammen und Glut erloschen sind. Eine Nachkontrolle ist zu gewährleisten.

7 An der Schmücke 7 Nr. 3/ In der Stadt Bad Frankenhausen ist das Verbrennen nicht gestattet. Dies gilt nicht für die Ortsteile der Stadt Bad Frankenhausen. Die Allgemeinverfügung wird unter Auflagen- und Widerrufsvorbehalt erlassen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Thiele Pressereferent Illegale Schrottsammlungen Das Umweltamt des Landratsamtes Kyffhäuserkreis weist alle Bürger darauf hin, dass es sich bei mittels Briefkasteneinwurf angekündigten Sammelaktionen von Kühlgeräten, Elektronikschrott, Metallen, Batterien, Reifen, Rädern oft um illegale Sammlungen handelt. Diesen Unternehmen oder Personen fehlt in aller Regel die erforderliche Genehmigung von den Ordnungsbehörden der Gemeinden oder des Landkreises. Durch eine Rosinenpickerei bleiben oft Restmengen zurück, welche dann auf Kosten der Allgemeinheit von Gemeinden oder Landkreis entsorgt werden müssen. Es muss davon ausgegangen werden, dass es sich um illegale Sammlungen handelt, wenn weder Firmenanschrift noch Ansprechpartner auf den Flyern angegeben sind. Die so eingesammelten Abfälle nehmen nicht selten den Weg nach Osteuropa, Afrika oder Asien. Die Abgabe (also das Bereitstellen) von Elektroaltgeräten an illegale Sammler stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Es besteht dem Landkreis gegenüber eine Andienungspflicht. Die Bürgerinnen und Bürger des Kyffhäuserkreises werden aufgefordert, die vom Landkreis ohne jegliche Zusatzkosten (außer Porto für die Abrufkarte) angebotenen Entsorgungsmöglichkeiten zu nutzen. Dazu sind in der jährlich erscheinenden Abfallfibel entsprechende Abrufkarten z.b. für Elektronikschrott enthalten. Zu den auf den Flyern der unbekannten Sammler vermerkten Abholterminen sollten keine elektrischen Geräte oder Ähnliches bereitgestellt werden. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Umweltamtes unter 03632/ oder gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Thiele Pressereferent Gemeinde Gorsleben Verpachtung Gaststätte Die Gemeinde Gorsleben, Kyffhäuserkreis, beabsichtigt, ihre Gaststätte zu verpachten. Interessenten wenden sich bitte an die VG An der Schmücke Frau Panße Am Bahnhof Heldrungen Tel.: oder an den Bürgermeister der Gemeinde Gorsleben Herrn Strickrodt Tel.: Lage: Ortslage Gorsleben, an der B 85, zwischen Weimar und Sangerhausen. Kurzbeschreibung: Das Gebäude ist umgebaut und saniert. Küche, Lager- und Kellerräume sind vorhanden. Der Gastraum ist ca. 80 qm groß, mit einem direkten Zugang zum Saal. Dieser hat separate Toiletten, eine Bühne und eine Galerie. Er kann für Veranstaltungen genutzt werden. Zudem ist eine im Gebäude befindliche Wohnung von 52 qm Größe zu vermieten. Gemeinde Oldisleben Veranstaltungsplan Volkssolidarität Begegnungsstätte Oldisleben Uhr Kaffeenachmittag Senioren Uhr Treffen der Sportgruppe I Uhr Treffen der Sportgruppe II Uhr Probe Frauenchor Uhr Probe Seniorenchor Uhr Frauentagsfeier Junge Senioren Uhr Frauentagsfeier Senioren Uhr Treffen der Sportgruppe I Uhr Treffen der Sportgruppe II Uhr Frauentagsfeier Kochis Truppe Uhr Probe Frauenchor Uhr Probe Seniorenchor Uhr Kaffeenachmittag der Handarbeitsgruppe Uhr Kaffeenachmittag Senioren Uhr Treffen der Sportgruppe I Uhr Treffen der Sportgruppe II Uhr Probe des Frauenchores Uhr Probe des Seniorenchores Uhr Kaffeenachmittag junge Senioren Uhr Kaffeenachmittag Senioren Uhr Kaffeenachmittag Kochi`s Truppe Uhr Treffen der Sportgruppe I Uhr Treffen der Sportgruppe II Uhr Probe des Frauenchores Uhr Probe Seniorenchor Uhr Kaffeenachmittag der Handarbeitsgruppe Uhr Kaffeenachmittag der Senioren Ortsgruppe Sachsenburg Uhr Kaffeenachmittag Uhr Kaffeenachmittag Schmückeläufer starteten erfolgreich ins neue Laufjahr Am 21. und 22. Januar 2012 fanden in der Senftenberger Niederlausitzhalle acht Läufe in verschiedenen Distanzen - vom 250-m- bis zum 50-km-Ultralauf - statt. Daniela Rudel war für die LSG 80 Schmückeläufer am Sonntag zum 50 km Ultralauf am Start. Nach Anreise am Samstag und Turnhallenübernachtung war es eine gute Gelegenheit - trotz schlechter Witterungsbedingungen - einen langen Lauf am Sonntag zu absolvieren. Angenehm war der Lauf auf der weichen Kunststoffbahn für die Gelenke. Gelaufen wurde auf einem 250 m langen Laufbahnoval mit überhöhten Kurven. Der Nachteil beim Hallenlauf ist, dass man die langsameren Läufer nicht nur einmal überholt, sondern die

8 An der Schmücke 8 Nr. 3/2012 ganze Laufzeit über. Das bedeutet, der schnellere Läufer läuft immer auf den Außenbahnen, dadurch wird die Gesamtstrecke länger und muss in den Kurven bergan laufen, was bei 400 Kurven zu einem gewissen Höhenprofil führt und an den Kräften zehrt. Beim 50-km-Lauf lief man also 200 Mal durch das Ziel. Als besonderen Service konnte jeder Läufer auf den Monitoren seinen Wettkampf verfolgen. Auf diesen Monitoren wurde die Startnummer, Name und Verein, die aktuelle Laufzeit, gelaufene sowie noch zu absolvierende Runden und die Durchschnittsgeschwindigkeit angezeigt. Es starteten 76 Läuferinnen und Läufer. Der Rad- und Laufverein Hohenbocka hatte für beste Verpflegung gesorgt. Mit Musik, Moderation und sich ständig wechselnder farbiger Beleuchtung wurde Runde für Runde gelaufen. Bei den Frauen erkämpfte sich auf den ersten 100 Runden Natalia Gramm-Fuchs einen 5- Runden-Vorsprung. Nach der Halbzeit lies ihr Tempo nach und die bis dahin zweite Frau - Daniela Rudel - konnte Runde für Runde aufholen, bis die beiden Führenden auf gleichen Rundenstand angekommen waren. Von da an verlief der Lauf mit Spannung, das Publikum fieberte mit und Natalia sowie Daniela lieferten sich einen spannenden Zweikampf. Der Kampf wurde von Natalias Trainer mit Sorge betrachtet, der seinen Schützling mit strengen Blicken anfeuerte. Dies muss ihr ungeahnte Kräfte beschert haben, denn von da an lief sie noch mal zur Höchstform auf, welche ihr schließlich den Sieg einbrachte. Natalia kam mit einer Zeit von 4 Stunden und 32 Minuten durch das ersehnte Ziel. Die Schmückeläuferin kam mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 11 km/h auf einer Distanz von 50 km genau eine Minute später als zweite Frau ins Ziel. Beide vielen sich in die Arme und beglückwünschten sich gegenseitig zum verdienten Erfolg. Als dritte Frau, nach 4 Stunden und 42 Minuten, erreichte Kathrin Palm vom LWG Potsdam das Ziel. Der Hallenlauf war eine neue Erfahrung, überhaupt nicht langweilig, ein Wiedersehen mit vielen bekannten Ultraläufern und wird sicher ganz gerne wiederholt. Katja Bittner Evangelische Regionalgemeinde Pfarrbereich Heldrungen Gottesdienste Sonntag, den Uhr Heldrungen, Martin-Luther-Raum, mit Abendmahl Uhr Gemeindesaal, Oberheldrungen, mit Abendmahl Sonntag, den Uhr Heldrungen, Martin-Luther-Raum Uhr Hauteroda, Gemeindesaal Frauenkreis Dienstag, den Uhr Oberheldrungen, Gemeindesaal Chor Donnerstag, den Uhr Oberheldrungen, Gemeindesaal Weltsgebetstag am Freitag, den Uhr Oberheldrungen, Gemeindesaal, Uhr Hauteroda, Gemeindesaal Uhr Heldrungen, Martin-Luther-Raum Bibelgespräche, ab dafür Passionsandacht Uhr jeweils dienstags in Heldrungen, M.-L.-R. Friedensgebete Uhr jeweils dienstags in Heldrungen, M.-L.-R. Bibelwochen finden wie üblich im März statt. Ihr Ansprechpartner im Seelsorgebereich Heldrungen ist Pfarrer Lucke, Hauptstraße 57, Heldrungen Tel , Fax Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) Heldrungen (Golgathakirche, Schlossstraße) Sonntag, den Uhr Beichtandacht und Gottesdienst mit hl. Abendmahl, mit Pfr. Pietrusky. Sonntag, den Uhr Gottesdienst mit hl. Abendmahl, mit Pfr. Pietrusky. Bibelgespräch in Heldrungen im Martin-Luther-Raum, Hauptstr. 57: Dienstag, den , mit Prediger Schmidt. Beginn Uhr. Interessierte sind willkommen. Passionsandacht mit Besinnung auf den Leidensweg Jesu, im Martin-Luther-Raum: Dienstag, den , mit Pfarrer Pietrusky. Beginn Uhr. Vorschau: Gemeinsame Bibelwoche in Heldrungen vom 5. bis 8. März, jeweils Uhr im Martin-Luther-Raum: Psalmen - Atem unseres Betens Ev.-Luth. Kirchgemeinde Oldisleben Sonntag, den Uhr Gottesdienst Himmlisch anders zum Thema Gottes Gebote - Leuchtturm oder Kerker?, gleichzeitig findet das Kinderabenteuerland im Pfarrhaus statt. Sonntag, den Uhr Gottesdienst Katholische Kirchgemeinde Bad Frankenhausen Gottesdienste und Veranstaltungen Freitag, 17. Februar Uhr Abendmesse Samstag, 18. Februar Uhr Religionsunterrichtstag Sonntag, 19. Februar Sonntag im Jahreskreis Uhr Heilige Messe (Familiengottesdienst) Mittwoch, 22. Februar Aschermittwoch Uhr Heilige Messe Freitag, 24. Februar Uhr Abendmesse Sonntag, 26. Februar Sonntag der Fastenzeit Uhr Heilige Messe Uhr Vesper im Klosterturm Göllingen Freitag, 2. März Uhr Abendmesse Sonntag, 4. März Sonntag der Fastenzeit Uhr Heilige Messe Bitte beachten Sie auch die Vermeldungen und Aushänge in unserem Schaukasten sowie im Internet unter um sich über mögliche Änderungen oder weitere Gottesdienste und andere kirchliche Veranstaltungen in unserer Gemeinde zu informieren. zum Geburtstag Bretleben am Drescher, Josef zum 84. Geburtstag am Lange, Ingrid zum 74. Geburtstag am Walter, Robert zum 69. Geburtstag am Piesche, Ilse zum 74. Geburtstag am Kohls, Waldemar zum 77. Geburtstag am Sattler, Ingrid zum 72. Geburtstag Etzleben am Schüttke, Christel zum 69. Geburtstag am Bachrodt, Gertrud zum 87. Geburtstag Gorsleben am Schulze, Kurt zum 89. Geburtstag am Schwabe, Eleonore zum 76. Geburtstag

9 An der Schmücke 9 Nr. 3/2012 Hauteroda am Schaub, Inge zum 81. Geburtstag am Bergner, Irma zum 83. Geburtstag am Jähne, Leonore zum 86. Geburtstag am Meyer, Erich zum 81. Geburtstag Heldrungen am Blumentritt, Horst zum 75. Geburtstag am Bäcker, Wilhelm zum 87. Geburtstag am Woitysak, Ruth zum 85. Geburtstag am Hesse, Helga zum 65. Geburtstag am Vogt, Siegfried zum 71. Geburtstag am Koppo, Uta zum 68. Geburtstag am Bäcker, Gertrud zum 86. Geburtstag am Bechstein, Otto zum 89. Geburtstag am Behrenbruch, Erika zum 72. Geburtstag am Weise, Ingeborg zum 81. Geburtstag am Hartwig, Isabella zum 79. Geburtstag am Behrenbruch, Gertraud zum 73. Geburtstag am Jäger, Anneliese zum 78. Geburtstag am Engler, Annelore zum 83. Geburtstag Heldrungen, OT Bahnhof Heldrungen am Steffanowski, Sieglinde zum 72. Geburtstag am Bloßfeld, Edeltraud zum 71. Geburtstag am Hettwer, Sieglinde zum 69. Geburtstag Heldrungen, OT Braunsroda am Glaß, Fritz zum 77. Geburtstag Hemleben am Trillhose, Wilma zum 83. Geburtstag am Schröpfer, Waltraud zum 83. Geburtstag am Beyer, Gerd zum 78. Geburtstag Oberheldrungen am Späth, Dieter zum 74. Geburtstag am Büttner, Gudrun zum 67. Geburtstag am Wolf, Christa zum 77. Geburtstag am Reichardt, Heidrun zum 69. Geburtstag am Schwarz, Edeltraud zum 86. Geburtstag am Heyser, Joachim zum 69. Geburtstag am Täschner, Adelheid zum 68. Geburtstag Oldisleben am Wieden, Aloisia zum 83. Geburtstag am Plagge, Hartmut zum 70. Geburtstag am Weimar, Walter zum 73. Geburtstag am Beck, Elfriede zum 83. Geburtstag am Grabe, Dieter zum 68. Geburtstag am Witt, Manfred zum 73. Geburtstag am Häger, Erich zum 87. Geburtstag am Amme, Sieglinde zum 72. Geburtstag am Koch, Brunhilde zum 67. Geburtstag am Keller, Bärbel zum 69. Geburtstag am Schumpa, Eva zum 65. Geburtstag am Hippert, Roswitha zum 65. Geburtstag am Amann, Helga zum 76. Geburtstag Oldisleben, OT Sachsenburg am Michel, Margarete zum 79. Geburtstag am Barthold, Meta zum 91. Geburtstag am Lipinski, Siegfried zum 77. Geburtstag am Gerling, Bärbel zum 70. Geburtstag am Dzierzon, Charlotte zum 89. Geburtstag am Bürger, Werner zum 82. Geburtstag und wünschen allen Jubilaren Gesundheit und Wohlergehen. Landratsamt Kyffhäuserkreis informiert Vorbereitungslehrgang zur staatlichen Fischerprüfung Es wird bekannt gegeben, dass ein Vorbereitungslehrgang zur Staatlichen Fischerprüfung zu folgenden Terminen stattfindet. Alle Interessenten sind hierzu recht herzlich eingeladen. Freitag Uhr Samstag Uhr Sonntag Uhr Voraussichtlicher Prüfungstermin: Samstag, der 14. April 2012 Lehrgangsort: Gebäude der Volkshochschule Kyffhäuserkreis, Göldnerstraße 6 in Sondershausen Kosten des Lehrgangs: 49,00 EUR Lehrgangsgebühr Zusätzlich fallen je nach Bedarf weitere Kosten für Lehrmaterial an. Für die Anmeldung und weitere Auskünfte steht die untere Fischereibehörde unter der Tel.-Nr / zur Verfügung. Mehr zum Thema Fischerprüfung finden Sie unter: Mit freundlichen Grüßen Dr. Thiele Pressereferent Lernen vor Ort - Kyffhäuserkreis Nudeln mit Tomatensoße dank Bildung und Teilhabe KYFFHÄUSERKREIS. Theresa*, sieben Jahre alt und seit letztem Jahr endlich Schulkind, weiß nichts vom Bildung- und Teilhabepaket der Bundesregierung. Und ihrer Mutter Sandra K.* ist das ganz recht. Sandra K. hat eine für die Region Nordthüringen nicht ungewöhnliche Erwerbsbiografie hinter sich: Ausbildung zur Köchin, Umschulung zur Bauzeichnerin und anschließend zahlreiche vom Jobcenter vermittelte Maßnahmen. Einen festen Job hat die Alleinerziehende seit Jahren nicht gefunden. Zurzeit ist sie Bürgerarbeiterin im Kreisjugendring, kümmert sich dort um die Organisation der diesjährigen Jugendhilfefachtage. An Ideen, Erfahrung und Elan mangelt es der 43-Jährigen nicht, nur an einer freien Arbeitsstelle. Als alleinerziehende Mutter ist sie nicht so flexibel wie andere Bewerber, allein dieser Umstand prädestiniert sie für die scheinbar nicht enden wollende Warteschleife zwischen Hartz IV und klitzekleiner Hoffnung. Die Sondershäuserin hatte im März 2011 erstmals von Bildung und Teilhabe erfahren. Die Leiterin von Theresas Kindergarten machte damals bedürftige Eltern in Eigeninitiative auf die Fördermöglichkeiten für Mittagessen, Ausflüge, Schulbedarf und Vereinsmitgliedschaften aufmerksam. Wenn mir die Kita-Chefin nicht von dem neuen Gesetz berichtet hätte, wüsste ich vielleicht jetzt noch nichts davon, sagt K. Bis zu besagtem Märztag kostete das Mittagessen im DRK-Kindergarten ohnehin nur 95 Cent. Ab diesem Zeitpunkt sollten 2,05 Euro berappt werden, also kam für K. die Förderung der Mittagsversorgung für alle ALG II-, Wohngeld-, Sozialgeld-, Sozialhilfe- oder Kinderzuschlagempfänger gerade rechtzeitig. Sie holte sich ein Antragsformular an der Infotheke des Jobcenters, füllte es aus und gab es bei ihrem Sachbearbeiter ab. Kurz darauf kam die Bewilligung. Fortan zahlt sie einen Euro pro Mittagessen dazu, den Rest übernimmt das Jobcenter. Auch beim Wechsel in die Grundschule änderte sich daran nichts. Dort füllt Theresas Mutter nun allmonatlich den Essensplan aus und gibt zudem regelmäßig eine Kopie des neusten ALG-II-Bewilligungsbescheids ab. Den Rest erledigen Essensanbieter und Behörde. Die engagierte Bürgerarbeiterin zahlt nun statt des Vollbetrags von rund 45 Euro pro Monat nur 20 Euro und kann Theresa ein warmes Mittagessen garantieren. Die Differenz macht sich natürlich bei Menschen mit kleinem Einkommen bemerkbar, schätzt die Arbeitsuchende. Von dem Geld könne sie Theresa neue Anziehsachen kaufen, vielleicht auch mal ein Spielzeug außer der Reihe. Die Förderung von Vereinsmitgliedschaften steht für K. derzeit nicht auf dem Plan, denn Theresa ist eher ein Sportmuffel. Wir haben es mal mit Fußball probiert, aber die Kleine hatte schnell keine Lust mehr, berichtet K. Und Klassenfahrten hat die Grundschule bislang noch nicht unternommen. Falls es irgendwann dazu kommt, werde ich einen Antrag auf Förderung stellen, so K. Grundsätzlich empfiehlt die antragserprobte Mutter allen bedürftigen Eltern, Bildung und Teilhabe in Anspruch zu nehmen. Immerhin verringere man so die Fixkosten für die Grundversorgung der Kinder und könne das gesparte Geld in andere wichtige Dinge investieren. Sie wünscht sich dennoch, dass es in den zuständigen Behörden konkrete Ansprechpartner für Bildung und Teilhabe gäbe, die Ratsuchende über Fördermöglichkeiten aufklären, Anträge ausgeben und beim Ausfüllen helfen. Es wäre natürlich wunderbar, wenn alle Kinder in der Bundes-

10 An der Schmücke 10 Nr. 3/2012 Feriensprachreisen für Schüler republik ein kostenloses Mittagessen erhielten, äußert K. am Ende des Gesprächs, denn dann würde nicht nach arm und reich unterschieden und alle Beteiligten könnten sich viel Aufwand sparen. Währenddessen spielt Theresa im Kinderzimmer mit ihrer Lieblingsbarbie. Morgen gibt es Nudeln mit Tomatensoße in der Schule, ruft die Erstklässlerin ihrer Mama zu. Ihr Lieblingsessen, lächelt Sandra K. und durchforstet die Stellenanzeigen im Internet. *Name geändert Wer sich für eine Feriensprachreise im Sommer 2012 interessiert, für den hat TREFF auch einiges zu bieten. In Dover und Bournemouth, aber auch in der Universitätsstadt Cambridge, in Cap d Ail an der Cote d Azur oder auf der attraktiven Ferieninsel Malta bietet sich die Möglichkeit abwechslungsreiche, interessante Ferien zu verbringen, die Sprachkenntnisse zu verbessern, Land und Leute sowie neue Freunde aus aller Welt kennen zu lernen. Außer den Feriensprachreisen für Schüler bietet TREFF bereits seit 1984 auch Sprachreisen für Erwachsene (z.b. Intensivkurse oder Business Englisch) an. Kostenloses Informationsmaterial zu den Schulaufenthalten in den USA, in Kanada, Australien und Neuseeland sowie zu Sprachreisen für Schüler und Erwachsene erhalten Sie bei: TREFF - International Education e.v., Negelerstraße 25, Reutlingen Tel.: , Fax.: info@treff-sprachreisen.de, Die Alleinerziehende Sandra K. beim Ausfüllen eines Formulars für Bildung und Teilhabe. Foto: LvO KYF High School Aufenthalte und Feriensprachreisen Geschäftsstelle Kreisjugendring Kyffhäuserkreis e.v. Ferdinand-Schlufter-Straße Sondershausen Telefon ( ) Der neue Internetauftritt des Bündnis gegen Rechts im Kyffhäuserkreis ist seit Januar 2012 verfügbar. Interessierte können sich hier ganz allgemein über das Bündnis, dessen Struktur, Aufgaben, Ziele und Aktivitäten informieren. Des Weiteren gibt die Seite Auskunft zu kreisweiten Projekten und Maßnahmen im Bereich Demokratie, Toleranz und Vielfalt. Nähere Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen und Aktivitäten des Bündnis können Sie unter nachlesen. Das Vorhaben wurde im Rahmen des Bundesprogramms TOLERANZ FÖRDEN - KOMPETENZ STÄRKEN gefördert. Verbraucherzentrale Thüringen Ein Schuljahr in den USA, in Kanada, Australien oder Neuseeland zu verbringen, ist für viele junge Leute ein Traum. Im Ausland zur Schule gehen, Land und Leute kennen lernen, die Sprachkenntnisse verbessern, Freunde fürs Leben finden und einfach mal über den eigenen Tellerrand hinaus sehen, ist meist die Motivation, den vielleicht schönsten Teil der Schulzeit im Ausland zu verbringen. Schulwahlprogramme (neu ab Sommer 2012) Neben dem Wahlprogramm in Kanada, Australien oder Neuseeland bietet TREFF ab diesem Sommer die Möglichkeit, am Schulwahlprogramm in den USA teilzunehmen. Dieses Programm hat im Gegensatz zum klassischen USA-Programm den Vorteil, dass man sich direkt eine Schule in attraktiven Regionen der USA (z.b. in Kalifornien oder Florida) aussuchen kann. Somit können persönliche Vorlieben, Interessen und Hobbys berücksichtigt werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass viele der Schulen in diesem Programm Schüler bereits ab 14 Jahren aufnehmen (im klassischen USA-Programm ist das Mindestalter 15 Jahre). Wer ab Sommer 2012 im Ausland zur Schule gehen möchte, für den wird es höchste Zeit, sich bei TREFF für einen High School Aufenthalt zu bewerben. Die Bewerbungsfristen enden bald. Auf der Website kann man sich online bewerben und weitere interessante Informationen wie z.b. Schülerberichte oder Fotos von Teilnehmern sehen. Sicherheit bei der Sanierung Unternehmererklärung schützt Verbraucher Erfurt, Förderprogramme und rechtliche Regelungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren stehen im Ruf, kompliziert und schwer durchschaubar zu sein. Das kennt auch Ramona Ballod von der Verbraucherzentrale Thüringen. Viele Verbraucher seien verunsichert, welche gesetzlichen Regelungen in ihrem speziellen Fall überhaupt gelten. Doch auch wenn die geeigneten Maßnahmen dann beauftragt sind, bleiben oftmals Fragen offen: Viele Bauherren fragen sich, wie sie die Einhaltung der Vorschriften, beispielsweise der Energieeinsparverordnung (EnEV), überprüfen sollen, berichtet Ramona Ballod. Zumindest hier braucht sich laut der Energieexpertin jedoch niemand Sorgen zu machen. Denn um sanierungswilligen Eigenheimbesitzern Sicherheit über die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu geben, schreibt der Gesetzgeber seit Oktober 2009 die so genannte Unternehmererklärung verbindlich vor. Das ausführende Unternehmen muss dem Bauherrn zum Abschluss der Sanierungsarbeiten darin schriftlich bestätigen, dass das Ergebnis den Vorgaben aus der Energieeinsparverordnung entspricht. Damit hat der Gesetzgeber ein wirksames Instrument geschaffen, falsche oder unzulängliche Gebäudesanierungen möglichst weitgehend zu verhindern. Denn: Fehlende oder falsche Unternehmererklärungen können mit einer Geldbuße von bis zu Euro geahndet werden. Die Verbraucher profitierten davon doppelt, erläutert Ramona Ballod, da die Ausführungsqualität steige und gleichzeitig teure Nachbesserungen vermieden würden: Der Aufwand zur nachträglichen Verbesserung einer falschen oder unzureichenden

11 An der Schmücke 11 Nr. 3/2012 Dämmmaßnahme ist nämlich meist deutlich teurer als die eigentliche Sanierungsmaßnahme. Wer neben seinem Geldbeutel auch seine Nerven schonen möchte, sollte sich jedoch niemals ausschließlich auf sein Recht auf Nachforderungen verlassen, empfiehlt die Verbraucherzentrale. Um schon im Vorfeld geeignete Anbieter auszuwählen, sollten deshalb für jede Maßnahme mindestens drei Angebote eingeholt und am besten mit einem unabhängigen Berater geprüft werden. Nähere Informationen zu allen Fragen energetischer Sanierung bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale: Beratung und Termine gibt es unter (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer). In Artern findet die Beratung in der Leipziger Straße 17 statt. Eine Terminvereinbarung für Artern ist auch möglich unter An Wärmebrücken droht im Winter Schimmel Erfurt, Mit den kalten Temperaturen blüht in manchen Wohnungen der Schimmel so richtig auf. Ursache kann neben Baumängeln auch falsches Nutzerverhalten sein. Worauf es ankommt, erklären die Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen. Durch die normale Nutzung der Wohnung mit Duschen, Kochen und Wäschetrocknen wird die Luft mit Wasser angereichert. Wird die überschüssige Feuchtigkeit nicht durch regelmäßiges Lüften abgeführt, schlägt sie sich an kalten Stellen als Kondenswasser nieder. Dies ist meist an Fenstern und Spiegeln zu beobachten, geschieht aber auch an sogenannten Wärmebrücken. So werden Stellen bezeichnet, die Wärme schneller nach außen transportieren als andere Bauteile und welche dadurch kühler als ihre Umgebung sind. Der Effekt ist im Winter besonders ausgeprägt, da der Unterschied zwischen Wohn- und Außentemperatur dann am größten ist. Als Wärmebrücken fungieren beispielsweise Heizkörpernischen, Deckenanschlüsse und Ecken an den Außenwänden. Kondensiert die in der Raumluft enthaltene Feuchtigkeit an diesen kritischen Stellen, bilden sie die Existenzgrundlage für Schimmelpilzwachstum. Neben den Wärmebrücken, die es zu beseitigen gilt, begünstigt auch falsches Nutzerverhalten wie mangelhaftes Lüften aus Angst vor Wärmeverlusten und unzureichendes Heizen in wenig benutzten Räumen den Schimmelbefall. Schimmelpilz zeigt sich mit einer meist grünen oder schwarzgrauen Verfärbung der befallenen Flächen. Allerdings können diese Stellen auch versteckt sein, z.b. unter einer Matratze oder hinter einem Schrank. Bei flächigem Befall macht sich ein muffiger Geruch bemerkbar. Durch vermehrtes Freisetzen von Sporen in die Raumluft kann ein Schimmelpilzbefall zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Bereich der Atemwege sowie zu allergischen Beschwerden führen, vor allem bei vorbelasteten Personen, Senioren und Kindern. Liegt ein Schimmelpilzbefall vor, sollte man neben dessen - möglichst rascher - Beseitigung auch der Ursache auf den Grund gehen, da ansonsten früher oder später mit einem erneuten Auftreten zu rechnen ist. Fragen zur Vorbeugung und Beseitigung von Schimmel beantworten die Architekten und Ingenieure der Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen. Können die Ursachen für den Schimmelpilzbefall im Beratungsgespräch in der Verbraucherzentrale nicht ermittelt werden, ist auch eine Ortsbesichtigung durch die Energieberater möglich (Eigenanteil 45 Euro, einschließlich Beratungsbericht). Beratung und Termine gibt es unter (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer). In Artern findet die Beratung in der Leipziger Straße 17 statt. Eine Terminvereinbarung für Artern ist auch möglich unter Wohlfühlen und Geld sparen Erfurt, Wenn über Wärmedämmung gesprochen wird, steht meist die Energiekostenersparnis im Vordergrund. Dies ist ein wichtiger Aspekt, verstellt aber den Blick auf andere wesentliche Aspekte, sagt Ramona Ballod von der Verbraucherzentrale Thüringen. Einer hiervon ist die Behaglichkeit. Ein entscheidendes Kriterium für die Behaglichkeit ist die empfundene Temperatur. Diese ergibt sich als Mittelwert aus umgebenden Oberflächen und Lufttemperatur. Von den meisten Menschen werden ca. 21 C als behaglich empfunden. Zur Zeit ist es draußen recht kalt. Wie verhält sich da ein unsanierter Altbau im Vergleich zu einem gedämmten? Um in einem unsanierten Altbau eine empfundene Temperatur von 21 C zu erreichen, muss die Luft auf ca. 25 C aufgeheizt werden, um die ca. 17 C kalten Außenwände auszugleichen. Theoretisch hat man damit die Wohlfühltemperatur erreicht. Aber die Temperaturunterschiede sind so groß, dass sich der Lagerfeuereffekt einstellt, erläutert die Energieexpertin der Verbraucherzentrale: vorne warm, hinten kalt. Man empfindet Zug. In einem gut gedämmten Altbau ist das völlig anders: Hier braucht die Luft nur auf knapp über 21 C aufgeheizt werden und die Außenwände erreichen eine Oberflächentemperatur von knapp unter 21 C. Die Temperaturen liegen sehr nah beisammen, man fühlt sich wohl. Und natürlich werden auch Energiekosten gespart. Einmal gibt es weniger Wärmeverluste infolge der Dämmung und zum anderen reicht eine niedrigere Raumtemperatur infolge der höheren Wand-Oberflächentemperatur. Was man alles tun kann, um sich in seinen vier Wänden wohl zu fühlen, erfährt man von den Architekten und Ingenieure der Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen. Beratung und Termine für ein persönliches Gespräch gibt es unter (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer). In Artern findet die Beratung in der Leipziger Straße 17 statt. Eine Terminvereinbarung für Artern ist auch möglich unter Interessengemeinschaft Kinderbasar e.v. Alles fürs Kind Frühjahrs- und Sommermode beim Kinderbasar in Weißensee Kindersachen, Spielzeug, Kinderwagen, Kinderfahrräder und vieles mehr fürs Kind: beim Kinderbasar am 24. und 25. Februar 2012 in Weißensee können Eltern und werdende Eltern wieder günstig einkaufen. Die Interessengemeinschaft Kinderbasar rund um den Organisator Patric Paak organisiert den nunmehr 18. Kinderbasar im Palmbaumsaal (Langer Damm) in Weißensee. Wer gut erhaltene Ware verkaufen möchte, kann sich am Montag, den 13. Februar 2012 in der Kita Sonnenschein (Promenade 10) zwischen 17 und 18 Uhr in Weißensee anmelden. Geöffnet ist der Kinderbasar am 24. Februar 2012 von 16 bis 18 Uhr für Schwangere und am Samstag, den 25. Februar 2012 von 9 bis 12 Uhr für alle. Infos auf

12 An der Schmücke 12 Nr. 3/2012 Handwerkskammer Erfurt Beratungsangebote der Handwerkskammer Erfurt für Mitgliedsbetriebe und Existenzgründer Die Betriebsberater der Handwerkskammer Erfurt bieten nach dem Grundsatz Hilfe zur Selbsthilfe kompetente Unterstützung für Mitgliedsbetriebe und Existenzgründer an. Das Ziel dieser kostenfreien Beratungen besteht darin, die Leistungsfähigkeit der Handwerksunternehmen zu stärken sowie Existenzgründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit kompetent zu beraten und zu unterstützen. Das Leistungsspektrum der Betriebsberatung umfasst: betriebswirtschaftliche Beratung / Betriebsübergabe bzw. -übernahme / Existenzgründungsberatung / Fördermittelberatung / Marketingberatung / Konsolidierungsberatungen / Stellungnahmen u. v. a. m. Zuständige Betriebsberater für den Kyffhäuserkreis ist: Herr Dirk Heyer Handwerkskammer Erfurt Fischmarkt 13, Erfurt Telefon: / Fax.: / dheyer@hwk-erfurt.de Homepage: Beratungsmöglichkeiten bestehen nach vorheriger Terminabsprache montags bis freitags in der Handwerkskammer Erfurt in Erfurt, Fischmarkt 13, nach Vereinbarung zur Beratung vor Ort / im Rathaus der Stadt Artern, Markt 14, am Donnerstag, den Die IHK informiert Halbjahreszeugnis und Ferienbeginn: Zeit für die richtige Berufswahl! Schon freie Lehrstellen im Angebot Mit dem Start in die Winterferien beginnt die Bewerbungsphase im Rennen um die begehrtesten Ausbildungsplätze im Freistaat. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt rät daher den Jugendlichen, die kommende Ferienwoche zu nutzen und sich aktiv der eigenen beruflichen Zukunft zu widmen. Viele Betriebe suchen bereits jetzt nach neuen Lehrlingen. Je früher die Schüler die Initiative ergreifen, desto höher sind die Chancen auf den Wunschberuf, sagt RSC-Leiter Udo Rockmann. Dabei bilde das jetzt übergebene Halbjahreszeugnis die Grundlage für die Bewerbungsmappe und könne den Personalchefs einen Überblick über das Leistungsvermögen des Schülers geben. Möglichkeiten gebe es derzeit genug: so beinhalte die IHK-Internet-datenbank aktuell bereits offene Stellen - das seien fast doppelt so viele wie im Jahr zuvor, davon im Landkreis Nordhausen 40, im Landkreis Eichsfeld 36 und im Kyffhäuserkreis 53. Vor allem Köche und Kaufleute würden gesucht. Aber auch Schüler mit handwerklichem Geschick und Begeisterung für Technik haben gute Karten und sollten sich insbesondere Berufe wie Werkzeugmechaniker, Mechatroniker oder Industriemechaniker genauer ansehen, rät der IHK-Chef. In Thüringen verlassen dieses Jahr junge Menschen die Schule. Nur jeder Zweite entschließt sich danach für eine duale Berufsausbildung. Zusammen mit den Altbewerbern können die Betriebe dann gerade noch auf rund Bewerber zurückgreifen, denen fast betriebliche Lehrstellen gegenüber stehen. Also kommen auf drei Lehrstellen nur noch zwei Bewerber, rechnet Rockmann vor. Auf den ersten Blick eine komfortable Situation für die Schulabgänger, die aber nicht zum Abwarten verleiten sollte. Schließlich würden in vielen Unternehmen jetzt schon die entsprechenden Auswahlverfahren laufen. Noch immer sei die Berufsausbildung der Königsweg der Fachkräftesicherung und langfristigen Personalplanung in den Betrieben. Eine Lehrstellengarantie gibt es aber generell nicht. Leistung und Motivation der Bewerber sind neben den Grundkenntnissen in Deutsch und Mathematik nach wie vor entscheidend für den Lehrvertrag. Wenn dies nicht vorhanden ist, schaut sich der Unternehmer weiter um und lässt im schlimmsten Fall den Ausbildungsplatz unbesetzt, warnt der IHK-RSC-Leiter. Damit es auch wirklich mit der Ausbildung klappt, hat die IHK Erfurt für alle Interessierten eine spezielle Telefon-Hotline eingerichtet mit zahlreichen Tipps und Hilfestellungen rund um das Thema Bewerbung. Jedem Jugendlichen wird dort mindestens eine freie Ausbildungsstelle angeboten, verspricht Rockmann. Infos: IHK-Lehrstellen-Hotline: Top Ten der angebotenen Lehrstellen in der IHK-Börse Beruf freie Stellen Kaufmann/-frau im Einzelhandel...63 Koch/Köchin...58 Hotelfachmann/-frau...52 Bankkaufmann/-frau...48 Industriekaufmann/-frau...44 Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel...43 Mechatroniker/-in...42 Industriemechaniker/-in...41 Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoffund Kautschuktechnik...41 Fachkraft für Lagerlogistik...39 Sternsinger aus der Kirchgemeinde Bad Frankenhausen klopften an Türen Die Sternsinger der Kirchgemeinde Bad Frankenhausen waren ganz schön stolz. Drei Tage lang waren 11 kleine und große Könige in ihren prächtigen Gewändern sowie 4 jugendliche und erwachsene Begleiter in Bad Frankenhausen und den umliegenden Gemeinden unterwegs zu den Menschen. An unzählige Türen hatten sie geklopft und den Segensspruch Christus Mansionem Benedicat ( Christus segne dieses Haus ) über dieselben geschrieben. Das Ergebnis ihres Engagements kann sich wahrlich sehen lassen. Eine hohe Summe (die Pfarrgemeinde gibt den genauen Betrag auf Anfrage bekannt) kam bei der Sammlung in Bad Frankenhausen und umliegenden Gemeinden zwischen Borxleben und Seega zusammen, mit denen Not leidende Kinder in aller Welt unterstützt werden. Das war geil, freute sich der 10-jährige Hugo. Wir haben ganz viel Geld von den Leuten bekommen. Jetzt können wir den Kindern überall helfen. Pfarrer Johannes Preis freute sich über den Einsatz der zahlreichen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen in seiner Gemeinde: Es ist toll, dass sich all die kleinen und großen Menschen für eine gerechte Welt einsetzen und damit ihren Beitrag zu einer tollen Aktion leisten. Bundesweit beteiligten sich die Sternsinger in diesem Jahr an ihrer 54. Aktion Dreikönigssingen. Bereits im Vorfeld hatten sich die Mädchen und Jungen auf das diesjährige Leitwort Klopft an Türen, pocht auf Rechte! vorbereitet. Wie überall in Deutschland machten sie damit deutlich, dass die Rechte von Kindern überall auf der Welt respektiert und unterstützt werden müssen.

13 An der Schmücke 13 Nr. 3/2012 Sie setzen sich dafür ein, dass Erwachsene und Politiker ihre Rechte schützen. Denn Armut und Gewalt sind massive Verletzungen der Kinderrechte, Gesundheitsversorgung und Bildung müssen selbstverständlich sein. Doch gerade in Nicaragua, dem Beispielland der Aktion Dreikönigssingen, werden die Kinderrechte von vielen mit Füßen getreten. Missbrauch, Misshandlung und häusliche Gewalt gegen Kinder sind dort an der Tagesordnung. Die Sternsinger unterstützen in Nicaragua unter anderem Projekte, in denen Kinder sich für ihre Rechte einsetzen. Sie werden stark und selbstbewusst gemacht, um sich vor Übergriffen schützen zu können. Doch nicht nur die Kinder in den Projekten in Nicaragua profitieren vom Einsatz der kleinen Könige in Deutschland. Straßenkinder, Aids-Waisen, Kindersoldaten, Mädchen und Jungen, die nicht zur Schule gehen können, denen Wasser, Nahrung und medizinische Versorgung fehlen, die in Kriegs- und Krisengebieten, in Flüchtlingslagern oder ohne ein festes Dach über dem Kopf aufwachsen - Kinder in gut 110 Ländern der Welt werden jedes Jahr in Projekten betreut, die mit Mitteln der Aktion unterstützt werden. Gemeinsam mit ihren jugendlichen und erwachsenen Begleitern haben sich auch die Sternsinger aus der katholischen Kirchgemeinde Bad Frankenhausen auf ihre Aufgabe vorbereitet. Sie kennen die Nöte und Sorgen von Kindern rund um den Globus und sorgen mit ihrem Engagement für die Linderung von Not in zahlreichen Projektorten. Impressum: Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG In den Folgen 43, Langewiesen Tel / , Fax / Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Frau Steinhof, Erreichbar unter der Anschrift der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Heldrungen Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: 14täglich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.

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