Beteiligungs- und. Kinderschutzkonzept. der ISA KOMPASS
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- Lioba Krause
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1 Beteiligungs- und Kinderschutzkonzept der ISA KOMPASS Stand Dezember 2013 Dieses Konzept wurde von der Steuerungsgruppe Kinderschutz und Partizipation der ISA KOMPASS Rheinland-Pfalz und ISA KOMPASS Thüringen entwickelt unter Beteiligung von Mitarbeitern und Kindern/Jugendlichen. ISA KOMPASS gemeinnützige GmbH Stand Januar 2014 Seite 1 von 10
2 Die Bausteine des es in der ISA KOMPASS 1. Rechtekatalog für Kinder und Jugendliche 3 2. Beteiligung Hauskonferenz Ziele Inhalte Ablauf Teilnehmer Grundsätzliches und Rahmenbedingungen Gruppensprecher Aufgaben und Funktion eines Gruppensprechers Modalitäten zur Gruppensprecherwahl Wahlvorgang Verfahren zur Abwahl Verfahren zum Rücktritt Verfahren zur Neuwahl Kinder- und Jugendparlament Beteiligung am Hilfeplanverfahren 8 3. Beschwerdemanagement Beschwerdewege Bereitstellen von Beschwerdeformularen Beschwerdeauswertung Kinderschutz 10 ISA KOMPASS gemeinnützige GmbH Stand Januar 2014 Seite 2 von 10
3 1. Rechtekatalog für Kinder und Jugendliche Für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ist grundlegend, sie als Träger eigener Rechte wahrzunehmen und dies im Rahmen des fachlichen Handelns vorrangig zu berücksichtigen. Gleichzeitig ist hierbei von Bedeutung, sie über ihre Rechte zu informieren und aufzuklären sowie deren Durchsetzung zu ermöglichen. Dieser Rechtekatalog entstand in Anlehnung an die UN - Kinderrechtskonvention und wird in Form einer Kinderrechtsbroschüre ausgehändigt. Unsere Rechte ISA KOMPASS 1. Recht auf Schutz vor Gewalt und Recht auf gewaltfreie Erziehung Du hast das Recht, gewaltlos zu leben, nicht geschlagen, diskriminiert oder beleidigt zu werden. Jeder hat das Recht auf Hilfe bei Gewalt. 2. Recht auf Gleichberechtigung Jeder wird gleich behandelt! Niemand wird bevorzugt oder benachteiligt. 3. Recht auf Bildung/Schule/Ausbildung Jeder hat das Recht zur Schule zu gehen und danach eine Ausbildung zu machen. Man hat ein Mitspracherecht bei der Wahl. Jeder hat das Recht beim Lernen entsprechend unterstützt zu werden. 4. Recht auf Privatsphäre Du hast das Recht dich in einem Raum zurückziehen zu können, um deine Privatsphäre zu haben. Niemand darf unerlaubt dein Zimmer betreten oder dein Eigentum benutzen. Private Dinge und private Informationen über dich musst du nicht preisgeben, wenn du nicht möchtest. Dazu gehört auch das Recht auf Post- und Telefongeheimnis. Niemand darf unerlaubter Weise deine Briefe/Pakete öffnen. Auch nicht, wenn du anwesend bist und es aber nicht möchtest. Du darfst ungestört telefonieren. Dieses Recht ist eingeschränkt durch die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht der Betreuer. 5. Recht auf Mitbestimmung und freie Meinungsäußerung Bei Entscheidungen, die dich betreffen, darfst du sagen, was dir wichtig ist. Das muss auch berücksichtigt und akzeptiert werden. Du hast das Recht am Hilfeplan beteiligt und in die Vorbereitung einbezogen zu werden. 6. Recht auf elterliche Fürsorge; Erziehung und Kontakt zu den Eltern Du hast das Recht Unterstützung und Geborgenheit in der Erziehung zu bekommen, egal ob von den Eltern oder Betreuern. Du hast das Recht mit deinen Eltern Kontakt zu haben, sie zu sehen und/oder mit ihnen zu telefonieren. ISA KOMPASS gemeinnützige GmbH Stand Januar 2014 Seite 3 von 10
4 7. Recht auf Eigentum Dein Eigentum gehört dir. Keiner darf dir deine Sachen wegnehmen oder sie zerstören. Jeder hat das Recht regelmäßig Taschengeld zu bekommen. Die Höhe deines Taschengeldes richtet sich nach deinem Alter und ist festgelegt. Das Taschengeld darf nicht aus erzieherischen Gründen gekürzt oder gestrichen werden. Wenn du mutwillig etwas zerstört hast, kann in Absprache mit dir ein Teil deines Taschengeldes zur Schadensregulierung verwendet werden. 8. Recht auf Gesundheit Du hast das Recht auf einen Hausarzt. Medikamente werden für dich bereitgestellt und bezahlt. Du hast ein Recht auf Hilfe und Pflege bei Erkrankung. 9. Recht auf Freiheit Du hast das Recht auf altersgemäßen Ausgang. Niemand darf dich in deinem Zimmer einsperren. 10. Recht auf Spiel und Freizeit Du hast das Recht dir deine eigenen Hobbys, Vereine und Freunde zu wählen. Du hast die Möglichkeit Besuch zu bekommen und Freunde zu besuchen. 11. Recht auf besondere Fürsorge bei Behinderung Du hast das Recht auf Förderung und Unterstützung, Toleranz, Verständnis und Gleichberechtigung. Du hast die Pflicht diese Rechte anderen gegenüber zu achten! Deine Freiheit endet dort, wo sie das Recht eines Anderen verletzt. Du hast das Recht dich zu beschweren, wenn du dich ungerecht behandelt fühlst. ISA KOMPASS gemeinnützige GmbH Stand Januar 2014 Seite 4 von 10
5 2. Beteiligung Kinder und Jugendliche sind Expertinnen und Experten in eigener Sache. Ausgehend von diesem Leitgedanken wollen wir Kinder und Jugendliche in die sie betreffenden Angelegenheiten wie etwa Ausgestaltung der Hilfen oder des Lebensalltages einbeziehen. Beteiligung alters-, alltags- und handlungsorientiert gestalten und Raum geben für die eigenverantwortliche Gestaltung. 2.1 Hauskonferenz Hauskonferenzen sind eine Methode und Möglichkeit der Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Gruppenalltag. Sie werden als Instrument der Beteiligung genutzt, um Meinungen zu äußern, Klärungen herbeizuführen, Streit zu schlichten oder gemeinsame Entscheidungen herbeizuführen. Hauskonferenzen sind ein ernstgemeintes Kinder- und jugendgerechtes Angebot zur Beteiligung und darüberhinaus haben sie eine persönlichkeitsbildende Funktion. Die Kinder und Jugendlichen sollen ermutigt werden ihre Rechte zu vertreten und ein Gespür für demokratisches Verhalten zu entwickeln Ziele Befähigung der Kinder und Jugendlichen sich selbst aktiv einzubringen Stärkung des Selbstbewusstseins durch Ernstnehmen der Bedürfnisse Erarbeitung und Einhaltung von Gesprächsregeln Entwickeln eines Demokratieverständnisses Gleichberechtigung bei Abstimmung Entscheidungen mittragen Inhalte aktuelle Gruppenthemen Themen der Kinder und Jugendlichen Abfragen zum Bedarf Ideen, Wünsche, Interessen austauschen Beschwerden und Sorgen anbringen Planung und Gestaltung von Gruppenaktionen, gemeinsamer Freizeitgestaltung Erarbeitung von Gruppenregeln Ablauf Eröffnung und Begrüßung durch Moderator (Gruppensprecher) Protokollant festlegen Tagesordnung besprechen Ideen sammeln ISA KOMPASS gemeinnützige GmbH Stand Januar 2014 Seite 5 von 10
6 Auf Gesprächsregeln achten Ggfls. Abstimmung, Beschlüsse fassen Zusammenfassung der Ergebnisse Protokoll von allen Teilnehmern unterschreiben lassen Teilnehmer Kinder und Jugendliche der Wohngruppe/ Tagesgruppe, pädagogische Fachkräfte der Wohngruppe /Tagesgruppe Grundsätzliches und Rahmenbedingungen Hauskonferenzen finden mindestens 1-mal im Monat, bei Bedarf öfters statt. Die Themenliste wird in der Vorbereitung auf die Hauskonferenz sichtbar ausgehängt. Die Moderation wechselt und liegt in der Verantwortung des Gruppensprechers, die Rolle der Mitarbeiter ist lediglich begleitend und unterstützend. Protokoll wird von Kindern/ Jugendlichen geführt Kinderteam kann Anträge an das Erwachsenenteam stellen Gruppensprecherwahl Nachbereitung Ruhiger Raum Angstfreier Raum Benötigte Arbeitsmaterialien sind vorhanden Zeitfenster Feste Termine 2.2 Gruppensprecher Aufgaben und Funktion eines Gruppensprechers Übermittler Bindeglied zw. Gruppe und dem KiJuPa/Steuerungsgruppe Vorbild Vertrauensperson der Kinder Kann Kinderkonferenzen einberufen Vertritt die Gruppe bei Entscheidungen Klärung von Problemen und Konflikten der Gruppe beim Kinder- und Jugendparlament Bei Neuaufnahmen erhält er eine aktive Rolle Streitschlichter Modalitäten zur Gruppensprecherwahl ISA KOMPASS gemeinnützige GmbH Stand Januar 2014 Seite 6 von 10
7 Der/die GruppensprecherIn wird verbindlich für die Amtszeit von einem Jahr gewählt. Er/sie ist der/die demokratisch gewählte VertreterIn der Kinder und Jugendlichen einer Gruppe. Die Wahl findet im Februar/ Juni eines jeden Jahres statt. Der/die gewählte GruppensprecherIn ist jeweils bis zum 1. März/ 1. Juli an die Steuerungsgruppe Kinderschutz zu melden. Es ist ein Stellvertreter zu wählen. Das Kinder- und Jugendparlament kann entscheiden die Wohngruppe von der Wahl eines Stellvertreters zu befreien. Der Stellvertreter wird in einer seperaten Wahl analog der Wahlmodalitäten gewählt Wahlvorgang 1. Protokollant und Wahlführer auswählen 2. Aufgaben der GruppensprecherIn erklären 3. Wahlvorschläge sammeln und aufschreiben (Plakat/Flipchart) 4. Geheime Wahl, angepasst an die Fähigkeiten der Kinder evtl. mit farbigen Punkten, Zetteln etc. (päd. Fachkräfte haben kein Stimmrecht) 5. Gemeinsame Auswertung 6. Gratulation 7. Übergabe einer Mappe mit den Aufgaben und den nächsten Terminen für den/die neue GruppensprecherIn durch die pädagogische Fachkraft oder bisherige/n GruppensprecherIn Verfahren zur Abwahl eine Abwahl des Gruppensprechers/der Gruppensprecherin ist nur auf Anregung der Gruppe oder des Kinder- und Jugendparlaments der ISA KOMPASS möglich (z.b. aufgrund fehlender Mitwirkung im KiJuPa, o.ä.) im Kinder- und Jugendparlament müssen 50% der Mitglieder der Abwahl zustimmen die Abwahl erfolgt als freie und geheime Wahl Verfahren zum Rücktritt Die GruppensprecherInnen können ihren Rücktritt im Kinder- und Jugendparlament beantragen. Das Kinder- und Jugendparlament hat ihrem Antrag stattzugeben, wenn entsprechende Gründe vorliegen Verfahren zur Neuwahl Im Falle eines Rücktritts oder einer Abwahl muss in der Gruppe eine Neuwahl des/der GruppensprecherIn erfolgen. Die Amtszeit endet mit der regelmäßigen Neuwahl der GruppensprecherInnen im Februar (Thüringen) bzw. Juni ( Rheinland-Pfalz) eines jeden Jahres. Die wiederholte Wahl eines Gruppenmitglieds zum Gruppensprecher/ zur Gruppensprecherin ist möglich. ISA KOMPASS gemeinnützige GmbH Stand Januar 2014 Seite 7 von 10
8 2.3 Kinder- und Jugendparlament Beim Kinder- und Jugendparlament treffen sich die regionalen Gruppensprecher im Turnus von drei Monaten. Die zuständige Mitarbeiterin der Steuerungsgruppe begleitet und unterstützt das Kinderund Jugendparlament. Die Gruppensprecher haben die Möglichkeit sich auszutauschen, aktuelle Themen aufzugreifen und über ihre Funktion als Gruppensprecher zu debattieren. Bei Bedarf können auch zusätzliche Sondertreffen einberufen werden. Einmal jährlich findet ein überregionales Kinderund Jugendparlament statt. Es treffen sich alle GruppensprecherInnen der gesamten ISA KOMPASS zum Erfahrungsaustausch. 2.4 Beteiligung am Hilfeplanverfahren Die Kinder und Jugendlichen werden in die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der halbjährlich stattfindenden Hilfeplangespräche eingebunden und beteiligt. Siehe QM-Handbuch und Formularordner: Hilfeverlauf 3. Beschwerdemanagement Wer sich ungerecht behandelt, benachteiligt, nicht richtig verstanden fühlt oder den Eindruck hat in seinen Rechten verletzt zu sein, sollte die Möglichkeit haben, sich zu äußern und bei der Klärung mit einbezogen zu werden. Wir wollen den jungen Menschen die Möglichkeit eines niederschwelligen Zugangs zu einer Vertrauensperson eröffnen. Die vertrauliche und vorrangig dem Schutz der Betroffenen verpflichtete fachgerechte Bearbeitung der Beschwerden soll sichergestellt werden. Gerade bei unseren dezentralen Strukturen hat dies einen hohen Stellenwert. Bereits bei Aufnahme wird über die Möglichkeit sich zu beschweren informiert. Dies geschieht zum einen im ersten Gespräch und wird unterlegt durch das Aushändigen der Kinderrechtsbroschüre, die Information zu den Rechten und den möglichen Ansprechpartnern bei Beschwerden gibt. 3.1 Beschwerdewege Die Kinder und Jugendlichen haben folgende Möglichkeiten Beschwerden zu platzieren: - über den Gruppensprecher - im Rahmen von Kinderkonferenzen/ Hauskonferenzen - beim Erzieher des Vertrauens - bei Erziehungsleitung/ Einrichtungsleitung - beim zuständigen Jugendamt ISA KOMPASS gemeinnützige GmbH Stand Januar 2014 Seite 8 von 10
9 - beim Landesjugendamt - (Ombudsmann) Der Beschwerdeführer kann sich: - Mündlich - Schriftlich über den Meinungsbogen, der dem Kind/ Jugendlichen zugänglich ist (in verschlossenem adressierten Umschlag) über die Meinungsbox - Telefonisch (bei Leitung/ JA/ LJA Nummern sind dem Kind bekannt) beschweren. Eine Reaktion auf die Beschwerde erfolgt: - unmittelbar, wenn möglich (im persönlichen Gespräch) - bei schriftlichen Beschwerden innerhalb einer Woche durch Beschwerdeannehmenden (auch, wenn eine endgültige Klärung noch nicht möglich) Die Weitergabe von Informationen erfolgt nur mit Zustimmung des Kindes (eine Ausnahme bildet die Gefährdung des Kindeswohls). 3.2 Bereitstellen von Beschwerdeformularen Der Meinungsbogen für Kinder dient der Partizipation und Meinungsäußerung unserer Kinder. Er liegt in jeder Wohngruppe an einem frei zugänglichen Ort mit Briefumschlägen. Jedes Kind kann beliebig viele Meinungsbögen für Beschwerden oder auch positive Rückmeldungen ausfüllen. Die Kinder entscheiden selbst, wer das Formular erhalten soll und notieren auf dem Umschlag den Namen des Adressaten. Kinder, welche noch nicht schreiben können, erhalten durch den Gruppensprecher oder durch ein anderes Kind oder Erzieher ihrer Wahl, die nötige Unterstützung. Die Meinungsbögen im Kuvert werden in einer sogenannten Meinungsbox eingeworfen. Diese befindet sich ebenso an einem für alle Kinder bekanntem festen Standort in der Wohngruppe. Die Meinungsbox wird vom Gruppensprecher und Teamleiter bzw. Erzieher wöchentlich geleert und die Beschwerden an die Adressaten weitergeleitet. Geöffnet wird der Umschlag ausschließlich durch den Adressaten. Meinungsbogen siehe: Formularordner/ Kinderschutz ISA KOMPASS gemeinnützige GmbH Stand Januar 2014 Seite 9 von 10
10 3.3 Beschwerdeauswertung Die beschwerdeannehmende Person klärt die Beschwerde in Bezug auf alltagsbezogene Fragen mit der Person, die für eine Veränderung und Lösung zuständig (Mitarbeiter, Team, Leitung, Jugendamt, Eltern, andere Kinder) ist. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung wird in jedem Fall Leitung, das Jugendamt, eine insoweit erfahrene Fachkraft, bei besonderen Vorkommnissen das Landesjugendamt informiert und bei der Klärung einbezogen. 4. Kinderschutz Gemäß 8 a,b Abs. 2 SGB VIII schließen die Jugendämter und die ISA KOMPASS als freier Träger eine Vereinbarungen zur Sicherstellung des Schutzauftrages. Die ISA KOMPASS schützt als Leistungsanbieter betreute Kinder vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch. In der Vereinbarung mit dem zuständigen Jugendamt ist geregelt, wie der Schutzauftrag in Kooperation verbindlich gestaltet, institutionell abgesichert und fachlich qualifiziert umgesetzt wird. Zur Umsetzung gehört: das Erkennen und Bewerten wichtiger Anhaltspunkte von Kindeswohl die Risikoabschätzung in Zusammenarbeit mit einer erfahrenen Fachkraft Information an das Jugendamt falls Kindeswohl nicht abzuwenden ist In Anlehnung an den 8a SGB VIII, ist jede Mitarbeiterin/jeder Mitarbeiter der ISA KOMPASS verpflichtet Anhaltspunkte zur Gefährdung des Kindeswohls zu melden. Wahrnehmungen des Fachpersonals durch interne oder externe Hinweise werden unverzüglich in die trägerinterne Krisenintervention aufgenommen. In einem sich anschließenden Fallgespräch ist die Abschätzung des Gefährdungsrisikos entsprechend zu beraten, festzustellen und zu dokumentieren. Wir orientieren uns dabei an den Ampelbögen aus dem Notfallordner des Landkreises Zwickau, der auf den HamburgerAmpelbögen basiert Im Bedarfsfalle werden angemessene Interventionen angestrebt bzw. eingeleitet. Die Information an das zuständige Jugendamt erfolgt gemäß den vereinbarten Verfahrenswegen. Des Weiteren ist aufgrund der Symptom-Vielfalt und der unterschiedlichsten Krankheits- und Behinderungsbilder, welche unsere Kinder zeigen können, ein differenziertes einrichtungsinternes Konzept zur Krisenintervention notwendig. ISA KOMPASS gemeinnützige GmbH Stand Januar 2014 Seite 10 von 10
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