Vorwort. Zum Vergleich sind zudem die Ergebnisse der Kommunalwahlen 2004 angegeben.

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3 Vorwort Die vorliegende Publikation gibt einen umfassenden Überblick über die ergebnisse der am 7. Juni 29 in Rheinland-Pfalz erfolgten Kommunalwahlen. Die an dieser Interessierten erfahren insbesondere, welche vorschlagsträger in der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft kandidierten und welches Ergebnis sie erzielten. Denn der Tabellenteil beinhaltet die ergebnisse auf Landesebene, die Ergebnisse der Stadtrats- und Kreistagswahlen in den kreisfreien Städten und Landkreisen, die Ergebnisse der Verbandsgemeinderatswahlen sowie die Ergebnisse der Stadt- und ratswahlen in den kreisangehörigen n. Auch die Ergebnisse der Ortsbeiratswahlen sind dargestellt. Die Ergebnisse zur des Bezirkstags des Bezirksverbands Pfalz sind auf Ebene des Bezirksverbands sowie der kreisfreien Städte und Landkreise nachgewiesen. Zum Vergleich sind zudem die Ergebnisse der Kommunalwahlen 24 angegeben. Alle Ergebnisse stehen auch im Internetangebot des Landeswahlleiters unter zur Verfügung. Bad Ems, im Juni 2 Jörg Berres Präsident des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz und Landeswahlleiter

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5 Inhalt Seite Erläuterungen 6 Vorbemerkungen Karte der Verwaltungskreise 5 A. - Tabellenteil. Landesergebnisse der Kommunalwahlen 948 bis Landesergebnisse der Kommunalwahlen 2 3. Ergebnisse der Stadtratswahlen in den kreisfreien Städten Ergebnisse der Kreistagswahlen Ergebnisse der Kommunalwahlen in den Landkreisen (Summenergebnisse) Ergebnisse der Verbandsgemeinderatswahlen Ergebnisse der Ratswahlen in den verbandsfreien n Ergebnisse der ratswahlen Ergebnisse der Ortsbeiratswahlen Ergebnisse der en zum Bezirkstag des Bezirksverbands Pfalz 32. Ergebnisse der en zum Bezirkstag in den kreisfreien Städten 322. Ergebnisse der en zum Bezirkstag in den Landkreisen 324 B. - Anhang 2. Amtliches Verzeichnis der Verbandsgemeinden in alphabetischer 328 Reihenfolge 3. Amtliches Verzeichnis der n in alphabetischer Reihenfolge 33 Kommunalwahlen 29 5

6 Erläuterungen zum Kommunalwahlrecht Am 7. Juni 29 fanden in Rheinland-Pfalz Kommunalwahlen statt. Diese en zu den verschiedenen kommunalen Vertretungskörperschaften sowie einer großen Zahl von Bürgermeistern, Ortsvorstehern und eines Landrats wurden zeitgleich mit der zum Europäischen Parlament durchgeführt. Rechtsgrundlagen sind das Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung vom 3. Januar 994 (GVBI. S. 37), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 26. November 28 (GVBl. S. 294), und die Kommunalwahlordnung (KWO) vom. Oktober 983 (GVBI. S. 247), zuletzt geändert durch die Neunte Landesverordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung vom 3. Januar 29 (GVBl. S. 25). Die gleichzeitige Durchführung der Kommunalwahlen mit der Europawahl wurde durch eine entsprechende Landesverordnung vom 2. Januar 29 (GVBl. S. 46) geregelt. Bürger aus anderen EU-Staaten ebenfalls wahlberechtigt Bei den allgemeinen Kommunalwahlen dürfen neben den Deutschen im Sinne des Artikels 6 Abs. des Grundgesetzes auch Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre Stimme abgeben. berechtigt war, wer am tag das 8. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft (u. a., Verbandsgemeinde, Kreis) seine Hauptwohnung hatte. Darüber hinaus durfte diese Person nicht nach 2 KWG von der ausgeschlossen sein. Bürger aus anderen EU-Staaten haben auch das passive recht auf kommunaler Ebene; sie können in die Ortsbeiräte, die räte, die Verbandsgemeinderäte oder die Kreistage und auch zum Ortsvorsteher, Bürgermeister ( 53 Abs. 3 Satz i. V. m. 76 Abs. Satz GemO) oder Landrat ( 46 Abs. 3 Satz LKO) gewählt werden. Vertretungskörperschaften nach dem offenen Listenwahlverfahren gewählt Seit 989 wählen die wahlberechtigten Bürger in Rheinland-Pfalz ihre kommunalen Vertretungsorgane nach dem so genannten offenen Listenwahlverfahren. Die offene Listenwahl ist ein Verhältniswahlverfahren mit starkem Personenbezug. Zwar werden, die zu vergeben sind, nach der Stimmenzahl verteilt, die die Parteien oder für ihre vorschläge erhalten haben; der Wähler besitzt jedoch die Möglichkeit, die Reihenfolge der Bewerber in den vorschlägen zu verändern. Auch kann er über die zugelassenen vorschläge hinweg seine Stimme vergeben. 6 Kommunalwahlen 29

7 Dadurch können die vorschläge der Parteien und stark verändert werden; der Wähler kann also seine eigenen Vorstellungen über die personelle Zusammensetzung der Vertretungskörperschaften vermehrt zum Ausdruck bringen. Nach dem offenen Listenwahlverfahren darf der Wähler so viele Stimmen vergeben, wie Mitglieder in die Vertretungskörperschaft zu wählen sind ( 32 Abs. Nr. KWG). Aus diesem Stimmenkontingent kann der Wähler einem einzelnen Bewerber, der im aufgeführt ist ( 32 Abs. Nr. 2 KWG), bis zu drei Einzelstimmen" geben (= Kumulieren von Stimmen, 32 Abs. Nr. 3 KWG). Dabei darf er die Einzelstimmen, die ihm zustehen, auch auf Bewerber verschiedener Listen verteilen (= Panaschieren von Stimmen, 32 Abs. Nr. 4 KWG). Schließlich kann er aber auch auf die Vergabe von Einzelstimmen verzichten und den vorschlag einer Partei oder Wählergruppe unverändert annehmen, indem er diesen Vorschlag in der Kopfzeile der Liste ankreuzt (= Vergabe einer Listenstimme", 32 Abs. Nr. 6 KWG). In diesem Fall wird jedem Bewerber des gekennzeichneten vorschlags von oben nach unten jeweils eine Einzelstimme zugeteilt ( 32 Abs. Nr. 6 Satz 2 KWG). Unberücksichtigt bleiben dabei jedoch Kandidaten, die der Wähler aus der Liste gestrichen hat. vorschläge der Parteien und Der amtliche enthält die vorschläge der Parteien und. Jede Gruppierung darf für dieselbe nur einen vorschlag einreichen. In ihrem vorschlag können die Parteien oder höchstens doppelt so viele Kandidaten aufstellen, wie Ratsmandate in der Vertretungskörperschaft zu besetzen sind ( 5 Abs. 3 Satz KWG). Auf dem darf der vorschlag einer Partei oder Wählergruppe jedoch nur höchstens so viele Bewerber enthalten, wie Mandate zu vergeben sind ( 29 Abs. 2 Satz 2 KWG). Die Kandidaten, die nicht auf dem erscheinen, sind Ersatzleute. Parteien und können in ihren vorschlägen eine Art von Vorkumulierung" vornehmen. Um einzelne Bewerber bei der Gesamtstimmenabgabe zu begünstigen oder um bei einer zu geringen Bewerberzahl Stimmen für die Partei oder Wählergruppe nicht zu verlieren, die bei der ausschließlichen Vergabe einer Listenstimme an die Partei oder die Wählergruppe sonst nicht gezählt würden, dürfen einzelne Bewerber bis zu drei Mal im vorschlag aufgeführt werden ( 5 Abs. 3 Satz 2 KWG). In dem Fall reduziert sich natürlich die Zahl der Bewerber, die von der Partei oder der Wählergruppe auf dem maximal aufgeführt werden dürfen, entsprechend ( 29 Abs. 2 Satz 3 KWG). Auch einem Bewerber, der im vorschlag mehrfach aufgeführt ist, kann der Wähler im Zuge des Kumulierens höchstens drei Stimmen geben. Kommunalwahlen 29 7

8 Wählerfreundliche" Auswertung der Wenn es für den Wähler verschiedene Möglichkeiten der Stimmabgabe und für die Parteien und außerdem die Möglichkeit der Mehrfachnennung einzelner Bewerber gibt, besteht vermehrt die Gefahr, dass fehlerhaft ausgefüllt werden und deshalb für ungültig erklärt werden müssen. Um dies zu verhindern, sieht das Kommunalwahlgesetz bei der Auswertung der wählerfreundliche Verfahrensweisen vor. Bei der Auswertung der sind die folgenden Grundprinzipien zu beachten: Der Wille des Wählers muss zweifelsfrei erkennbar sein. Der Wähler darf seine Stimme nicht mit Bedingungen und Zusätzen versehen. Das geheimnis muss gewahrt bleiben. Heilungsvorschriften Neben diesen allgemeinen Auslegungsregeln sieht das Kommunalwahlgesetz eine Reihe von konkreten Heilungsmöglichkeiten vor. Beispielhaft sind hier aufgeführt: Hat der Wähler innerhalb eines vorschlags die zulässige Zahl an Einzelstimmen überschritten, bleiben von unten nach oben zunächst die Bewerber mit nur einer Stimme unberücksichtigt. Ist das Stimmenkontingent des Wählers weiterhin überschritten, wird den Bewerbern mit zwei Stimmen - ebenfalls von unten nach oben - jeweils eine Stimme abgezogen. Reichen die Streichungen für eine gültige Stimmabgabe immer noch nicht aus, so müssen diese Bewerber zudem noch die zweite Stimme, die sie vom Wähler erhalten haben, abgeben ( 37 Abs. 4 Satz 2 KWG). Auch der Fall, dass der Wähler einem einzelnen Bewerber mehr als drei Einzelstimmen gegeben hat, wird geheilt. Die zu viel abgegebenen Stimmen werden nicht berücksichtigt; sie gelten als nicht abgegeben ( 37 Abs. 2 KWG). Auffüllstimmen Über die genannten Heilungsvorschriften hinaus hat der Gesetzgeber mit den so genannten Auffüllstimmen ein weiteres Instrument geschaffen, um dem Wählerwillen möglichst weitgehend gerecht zu werden. Ziel ist es, den Verlust von Stimmen zu verhindern, die bei einer Verhältniswahl für die Verteilung der wichtig sind. Hat der Wähler an einzelne Bewerber weniger Einzelstimmen vergeben als ihm insgesamt zustehen und zusätzlich noch eine Listenstimme abgegeben, dann gilt diese Listenstimme als Vergabe der nicht ausgeschöpften Einzelstimmen. Die nicht vergebenen Einzelstimmen werden dann von oben nach unten den Bewerbern des vorschlags zugeteilt, für den der Wähler seine Listenstimme abgegeben hat ( 37 Abs. 5 KWG). Dabei können Bewerber, die vom Wähler bereits drei Einzelstimmen erhalten 8 Kommunalwahlen 29

9 haben, natürlich nicht mehr berücksichtigt werden. Nicht berücksichtigt werden außerdem Bewerber, die der Wähler von der Liste gestrichen hat. Ungültigkeit Eine Stimmabgabe ist dann ungültig, wenn der Wähler mehrere Listenstimmen aber keine Einzelstimmen vergeben hat oder, wenn er sein Stimmenkontingent beim Panaschieren überschritten hat ( 37 Abs. 4 Satz KWG). Hier ist sein Wählerwille nicht erkundbar. Verteilung der an die Parteien und Die Voraussetzung, dass nur Parteien oder an der Zuteilung der teilhaben, die die zahl erreicht haben, wurde mit der Änderung des Kommunalwahlgesetzes gestrichen. Die Verteilung der auf die Parteien und erfolgt weiterhin nach dem Hare- Niemeyer-Verfahren. Die Zahl der zu vergebenden wird mit der Zahl der Einzelstimmen multipliziert, die eine Partei bzw. eine Wählergruppe für ihren vorschlag erringen konnte, und anschließend durch die Gesamtzahl der abgegebenen und gültigen Einzelstimmen aller an der Sitzverteilung teilnehmenden vorschläge dividiert. Die ganze Zahl des Berechnungsergebnisses (Vorkommastellen) gibt für die Partei bzw. Wählergruppe die Anzahl der an, die ihr in der ersten Runde zugeteilt werden. Die restlichen werden an die Parteien und in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile (Nachkommastellen) vergeben. Hiervon gibt es allerdings eine Ausnahme: Wenn die absolute Stimmenmehrheit eines vorschlags nicht auch zu einer absoluten Mehrheit der für die Partei oder Wählergruppe führt, wird zunächst dem vorschlag mit der absoluten Mehrheit der Stimmen ein weiterer Sitz zugeteilt. Anschließend wird mit der Zuteilung nach den höchsten Zahlenbruchteilen fortgefahren ( 4 Abs. KWG). Die, die eine Partei oder eine Wählergruppe mit ihrem vorschlag erhalten hat, werden den einzelnen Bewerbern des vorschlags nach der Anzahl der Stimmen, die sie von den Wählern bekommen haben, zugeteilt. Bei Stimmengleichheit zwischen zwei Bewerbern einer Liste erhält der Kandidat mit dem höheren Listenplatz das Mandat ( 4 Abs. 3 KWG). Mehrheitswahl möglich Eine Mehrheitswahl erfolgt, wenn kein oder nur ein vorschlag eingereicht wird. Bei der Mehrheitswahl sind die Bewerber in der Reihenfolge der für sie abgegebenen Stimmen gewählt ( 43 KWG). Diese erfolgt insbesondere in 337 kleineren n in Rheinland-Pfalz. Hier können die Wähler sowohl eigene Bewerber aufführen als auch bei einem vorschlag alle oder zumindest einen Teil wählen. Kommunalwahlen 29 9

10 Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte Neu gewählt werden mussten bei diesen Kommunalwahlen alle Ortsvorsteher und alle ehrenamtlichen Bürgermeister. Ihre Amtszeit endet grundsätzlich mit der Amtszeit der Ortsbeiräte bzw. der -/Stadträte ( 52 Abs. 2 Satz i. V m. 76 Abs. Satz 4 GemO). Die Amtszeit der hauptamtlichen Bürgermeister und der hauptamtlichen Landräte beträgt dagegen gemäß 52 Abs. GemO; 45 Abs. LKO acht Jahre, so dass diese am 7. Juni nur bei Ablauf ihrer Amtszeiten und, soweit die Aufsichtsbehörde gemäß 6 Abs. 2 KWG den tag auf den Tag der allgemeinen Kommunalwahlen festgesetzt hatte, zur standen. vorschläge zu diesen en können neben Parteien und auch Einzelpersonen einreichen. Die findet nach dem Mehrheitswahlverfahren statt. Gewählt ist der Kandidat, der mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt (absolute Mehrheit). Erreicht keiner der Bewerber die absolute Mehrheit, so entscheidet zwischen den beiden Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl eine Stichwahl. In der Stichwahl ist gewählt, wer von den gültigen abgegebenen Stimmen die höchste Stimmenzahl erreicht. Wenn nur ein Bewerber vorgeschlagen ist und dieser im ersten gang nicht die absolute Mehrheit erreicht, findet eine Wiederholungswahl statt ( 53 Abs. Satz 6 und 9 GemO, 65 Satz 2 KWG, 46 Abs. Satz 6 und 9 LKO). Ist zu der kein gültiger vorschlag eingereicht worden, kommt es zu keiner, und der Ortsvorsteher, der Bürgermeister bzw. der Landrat wird nach der Konstituierung durch den Ortsbeirat, durch den rat, den Stadtrat, den Verbandsgemeinderat bzw. durch den Kreistag gewählt ( 76 Abs. Satz 4, 53 Abs. 2 GemO, 46 Abs. 2 LKO). Besonderheiten bei der zum Bezirkstag des Bezirksverbands Pfalz Die Mitglieder des Bezirkstags des Bezirksverbands Pfalz werden nach einem Verhältniswahlverfahren mit starren Listen gewählt. Jeder Wähler hat nur eine Stimme. Eine Einteilung des Bezirksverbands in bereiche ist nicht zulässig. Die, die eine Partei oder eine Wählergruppe errungen hat, werden auf die Bewerber, die in dem vorschlag dieser Partei oder Wählergruppe aufgeführt sind, in der Reihenfolge ihres Listenplatzes verteilt. Bürger aus anderen EU-Staaten sind bei der zum Bezirkstag nicht wahlberechtigt, da diese keine im Sinne des Artikels 28 Absatz Satz des Grundgesetzes ist. Kommunalwahlen 29

11 Vorbemerkungen. Ungewichtete und gewichtete Ergebnisse Die Kommunalwahlergebnisse - Ausnahme: Listenstimme bei der Bezirkstagswahl - werden als so genannte gewichtete Ergebnisse ausgewiesen. Dies hat folgenden Hintergrund: Bei den Kommunalwahlen steht den Wählerinnen und Wählern in den einzelnen Gebietskörperschaften je nach Einwohnerzahl eine unterschiedliche Zahl an Stimmen zur Verfügung. Deshalb wurden zur Sicherung der Vergleichbarkeit für alle en gewichtete Ergebnisse errechnet. Bei den gewichteten Stimmenzahlen handelt es sich um ein Stimmenergebnis, das die gültigen im Verhältnis der errungenen Stimmenzahl auf die einzelnen Parteien und aufteilt. Dadurch wird erreicht, dass die Stimmenzahlen der Parteien und in den einzelnen Gebietskörperschaften verschiedener Größenklassen miteinander vergleichbar sind, und dass bei der Addition der Ergebnisse zum landesweiten Ergebnis das unterschiedliche Stimmengewicht ausgeschaltet wird. Die gewichteten Stimmenzahlen erlauben einen Vergleich mit Ergebnissen der vorangegangenen Kommunalwahlen sowie der Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen. Es wird ein Ergebnis ausgewiesen, als hätten alle Wählerinnen und Wähler, die gültig gewählt haben, jeweils nur eine Stimme abgegeben. Die gewichteten Stimmen, die auf die jeweilige Partei oder Wählergruppe entfallen, werden nach folgender Formel berechnet: Zahl der Stimmen der Partei x Gesamtzahl der gültigen Stimmen Gesamtzahl der gültigen Stimmenzettel Kommunalwahlen 29

12 2. Vergleichszahlen Den Landes-, Kreis- und Verbandsgemeindeergebnissen sowie den Ergebnissen der kreisfreien Städte und verbandsfreien n der Kommunalwahlen 29 (Tabellen 2 bis 6) sind für alle en Vergleichszahlen des Jahres 24 gegenübergestellt. Gleiches gilt für die Darstellung der Ergebnisse zur zum Bezirkstag des Bezirksverbands Pfalz (Tabellen 9 bis ). Dagegen wurden bei den ergebnissen (Tabelle 7) aus Platzgründen nur Vergleichszahlen der ratswahlen aufgenommen. Bei den Vergleichszahlen sind die Ergebnisse von Nachwahlen berücksichtigt. Das gilt nicht für Tabelle, in der die Landesergebnisse der Kommunalwahlen ab 948 dargestellt werden. 3. Mehrheitswahl In Tabelle 7 wird auf den Nachweis der Mehrheitswahl in einer gesonderten Spalte verzichtet. Hierdurch tritt jedoch kein Informationsverlust ein, weil die nicht weiter auf Parteien oder aufgegliederten Angaben der Spalte Stimmen/" die ratswahlen als jeweilige Mehrheitswahl ausweisen. 4. Parteien In einigen Tabellen sind aus Platzgründen kleinere Parteien unter " zusammengefasst. Dies sind, soweit nicht gesondert ausgewiesen, bei der/den - -/Stadtratswahlen 29 DVU, NPD, ödp, REP 24: DSU, DVU, Tierschutz, ödp, PDS, REP - Verbandsgemeinderatswahlen 29: NPD, ödp 24: DVU, ödp, REP - Kreistagswahlen 29: NPD, ödp, REP 24: Tierschutz, ödp, PDS, REP - Bezirkstagswahl 29: REP 24: REP 2 Kommunalwahlen 29

13 5. Nachweis der verschiedenen en im Tabellenteil In Tabelle sind die jeweiligen Landesergebnisse der -/Stadtratswahlen, der Verbandsgemeinderatswahlen, der Stadtratswahlen der kreisfreien Städte und Kreistagswahlen (gewichtete Ergebnisse) sowie der Bezirkstagswahlen mit allen Ergebnissen der vorangegangenen en ausgewiesen. Auf einen Nachweis der Ergebnisse der Ortsbeiratswahlen wurde dagegen verzichtet. In Tabelle 2 sind die Ergebnisse der -/Stadtratswahlen, der Verbandsgemeinderatswahlen, der Kreistagswahlen zu Landesergebnissen zusammengefasst. In bestimmten Fällen wurden sowohl Zusammenfassungen verschiedener en (Stadtratswahlen der kreisfreien Städte und Kreistagswahlen) als auch Trennungen (-/Stadtratswahlen ohne kreisfreie Städte) vorgenommen. Dadurch werden für das Land je sechs Kommunalwahlergebnisse nachgewiesen. Tabelle 3 enthält die Ergebnisse der en zu den Stadträten der kreisfreien Städte. In diesen Ergebnissen sind auch die Einzelergebnisse aller in den jeweiligen Städten antretenden Parteien und mit den Kurzbezeichnungen bzw. Präsentationskürzeln aufgeführt. In Tabelle 4 sind die Ergebnisse der en zu den Kreistagen dargestellt. In diesen Ergebnissen sind auch die Einzelergebnisse aller in den jeweiligen Landkreisen antretenden Parteien und mit den Kurzbezeichnungen bzw. Präsentationskürzeln aufgeführt. Zusätzlich wurden auch die gewichteten Summenergebnisse der in dem Landkreis liegenden n und Verbandsgemeinden sowie das Kreisergebnis in einer Übersicht zusammengefasst. Die Tabellen 5 und 6 enthalten die Ergebnisse der en zu den Verbandsgemeinderäten und den räten der verbandsfreien n. In diesen Ergebnissen sind ebenfalls die Einzelergebnisse aller dort antretenden Parteien und mit den Kurzbezeichnungen bzw. Präsentationskürzeln aufgeführt. In Tabelle 7 sind für die kreisangehörigen n alle in diesen n erfolgten en als gewichtete Ergebnisse nachgewiesen. Tabelle 8 beinhaltet die gewichteten Ergebnisse der Ortsbeiratswahlen in den Ortsbezirken. Die Tabellen 9 bis stellen die Ergebnisse der zum Bezirkstag des Bezirksverbands als Gesamtergebnis mit Grafik und als Einzelergebnisse für die kreisfreien Städte und Landkreise dar. Kommunalwahlen 29 3

14 Die Gebietskörperschaften sind in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Um das Auffinden von Verbandsgemeinden und n zu erleichtern, ist den Tabellen 5, 6 und 7 jeweils eine Kreisübersicht vorangestellt, aus der zu erkennen ist, auf welcher Seite eine verbandsfreie bzw. Verbandsgemeinde in einem Kreis zu finden ist. Als weitere Hilfe kann das im Anhang befindliche alphabetische Verbandsgemeinde- und verzeichnis verwendet werden, in dem für jede Verbandsgemeinde und die Kreiszugehörigkeit vermerkt ist. 6. Abkürzungen DVU FWG NPD ödp REP WG Christlich Demokratische Union Deutschlands Deutsche Volksunion Freie Demokratische Partei Landesverband Freier Rheinland-Pfalz e.v. BÜNDNIS 9/DIE N Nationaldemokratische Partei Deutschlands Ökologisch-Demokratische Partei DIE REPUBLIKANER Sozialdemokratische Partei Deutschlands Abkürzungen der mit einem Präsentationskürzel LK VG St Landkreis Verbandsgemeinde Stadt G K V -/Stadtratswahlen ohne kreisfreie Städte Kreistagswahlen Verbandsgemeinderatswahlen 4 Kommunalwahlen 29

15 G Kommunalwahlergebnisse - Karte der Verwaltungskreise Kreisfreie Städte und Landkreise in Rheinland-Pfalz Kommunalwahlen 29 5

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17 A. - Tabellenteil Kommunalwahlen 29 7

18 T Kommunalwahlergebnisse - Landesergebnisse der Kommunalwahlen 948 bis 29 Es entfielen auf - Ungültige ) berech- tigte Wähler Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % 29 2) , , , , , , ,4 24 2) , , , , , , 6 6 3, ) , , , , , , , ) , , , , , , , ) , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , 65 4, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,3 29 2) , , , , , , ,7 24 2) , , , , , , , ) , , , , , , , 994 2) , , , , , , , ) , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,7 969/ , , , , , ,5 29 2) , , , , , , , 24 2) , , , , , , , 999 2) , , , , , , , 994 2) , , , , , , , 989 2) , , , , , , , , , , , , , 827 5, , , , , , , , , , , , ,7 969/ , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , 7 4, , , , , , , , , , , , ,7 ) Ergebnisse zum jeweiligen Zeitpunkt der. - 2) Gewichtete Ergebnisse. 8 Kommunalwahlen 29

19 T Kommunalwahlergebnisse - Landesergebnisse der Kommunalwahlen 948 bis 29 Es entfielen auf Sitzverteilung Mehrheitswahl insges. DIE Wählergruppewahl Mehrheits- LINKE ) Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl , 4 67, , , ), 9 394, , , ), 4 372, , , ) 2 63, , , ) 7 49, , , ) 2 863, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,3 356, , ) 28, , ) 667, , ) 989, , ) 865, 7 4 3, ) 696, 34 84, , , , , , , /72 2, , , ), , , ), 2 797, 4 4 7, ) 32 56, , ) 2 757, , ) 2 349, , , , , , , , / , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,5 42, , , ,6 7 9, , Kommunalwahlen 29 9

20 T 2 Kommunalwahlergebnisse - Landesergebnisse der Kommunalwahlen Diff Merkmal 9/4 Anzahl gewichtet % Anzahl gewichtet % %-Pkte Diff Wähler , ,9 Ungültige , , , ,9 Stimmen , ,4, , ,6-5, , ,3 2, , ,, , ,, NPD ,, 2 2 ödp , ,5, 3 2 REP , ,8 -, , ,, Summe , ,5, Mehrheitswahl , ,6, Wähler , , Ungültige , , , ,8 Stimmen , ,6, , ,2-4, , ,3, , ,2, ,6, NPD ,, ödp , ,, REP , ,3 -, , ,, Summe , ,2, Mehrheitswahl , ,, Wähler , ,6 Ungültige , , , ,5 Stimmen , ,9, , ,7-5, , ,8, , ,2, ,3,3 7 7 NPD ,, ödp , ,, 5 4 REP Summe , ,3, Kommunalwahlen 29

21 T 2 Kommunalwahlergebnisse - Landesergebnisse der Kommunalwahlen Merkmal Anzahl 29 gewichtet 24 Diff. 9/4 % Anzahl gewichtet % %-Pkte Diff Wähler , ,8-3, Ungültige , ,2 2, , ,8-2,4 Stimmen , ,9, , , -7, , ,9 3, , ,, , , 2, NPD ,4,4 6 6 ödp , ,2, 4 4 REP , ,3 -, ,, Summe , ,4, Wähler Ungültige Stimmen , ,3-2, , ,7 -, , ,3, , ,4 -, , ,4-7, , ,6 3, , ,6 2, , ,3 3,2 8 NPD ,2,2 2 ödp , ,,2 4 4 REP , ,6 -,4 8 Summe , ,3 -, Wähler Ungültige Stimmen , ,9-2, , ,4 -, , ,6, , ,8, , , -7, , , 3, , ,4, ,5 2,5 26 NPD ,4,4 4 ödp , ,, REP , ,7 -, ,, Summe , ,9, Kommunalwahlen 29 2

22 T 3 Kommunalwahlergebnisse - Ergebnisse der Stadtratswahlen in den kreisfreien Städten Diff Merkmal 9/4 Anzahl gewichtet % Anzahl gewichtet % %-Pkte Diff Wähler , ,2-5,8 Ungültige 452 2,8 6 3,3 -, , ,7,5 Stimmen , ,6, , ,8-2, , ,3, , ,,8 3 2 REP ,7-4,7 2 Summe , ,5 2,2 5 4 darunter FWG ,7 5 Wähler Ungültige Stimmen Summe darunter FWG darunter FBU Wähler Ungültige Stimmen Summe darunter FBG darunter BIZ Wähler Ungültige Stimmen Summe darunter UBFL darunter FBU , ,5-4, , ,8 -, , ,2, , ,, , , -6, , ,4 2, , ,3, ,2 6, , ,2-2, , , , ,3-3, 85 2,2 46,2, , ,8 -, , ,8-5, , , -, , ,9 2, , ,7, , 2, , ,5 9, , , , ,7-4, ,8 57 3, -, , ,, , ,3 3, , ,2-7, , , 8, , ,3, ,, , , -, , , Kommunalwahlen 29

23 T 3 Kommunalwahlergebnisse - Ergebnisse der Stadtratswahlen in den kreisfreien Städten Merkmal Diff. 9/4 Anzahl gewichtet % Anzahl gewichtet % %-Pkte Diff. Wähler Ungültige Stimmen REP Summe darunter FWG Wähler Ungültige Stimmen , ,8 -,8 28 2, ,2 -, , ,8, , ,6 3, , ,9-7, , , 2, , ,, ,9 3, , ,8-4, , ,6 -, , , ,6-2, 68 2, ,3 -, , ,7, , ,8-5, , , -7, , ,5 3, , ,3 7, ,6 3, , ,,6 4 2 ödp REP , ,3-3, Wähler , ,,5 Ungültige 689 2, , -, , ,9,2 Stimmen , ,3 -, , , -6, , ,5 3, , ,3 2, ,2 3,2 Summe , ,8 -,2 7 7 darunter FWG , Wähler , ,8-4, Ungültige 483 3, ,4 -, , ,6,2 Stimmen , ,8 2, , , -9, , ,5 3, , ,3, , ,6 5,7 2 NPD ,5,5 REP , ,2-4, 3 5 Summe , ,8,8 6 5 darunter FWB , Kommunalwahlen 29 23

24 T 3 Kommunalwahlergebnisse - Ergebnisse der Stadtratswahlen in den kreisfreien Städten Diff Merkmal 9/4 Anzahl gewichtet % Anzahl gewichtet % %-Pkte Diff. Wähler Ungültige Stimmen ödp REP Summe darunter SWG darunter BGS Wähler Ungültige Stimmen NPD Summe darunter UBM Wähler Ungültige Stimmen , ,7-2, ,5 56 3, -, , ,, , , -, , , -5, , ,6, , ,5 3, ,8 2, ,3-4, , , -, , ,5 4, , , , ,2,2 75 2, 884 2,6 -, , ,4, , ,9 5, , ,6-7, , ,7 3, , ,3, ,6 3, ,, , ,5-6, , , , -,3 82 3, 982 3,6 -, , ,4, , , 2, , ,9-6, , ,8 4, , ,8, , ,2 3,6 2 Summe , ,3-3, 3 5 dar. FWG-Bürgerforum ,3 3 Wähler Ungültige Stimmen Summe darunter FWG darunter Grüne Liste , ,9 -, , ,4 -, , ,6, , ,3 3, , ,2-6, , , 5, ,5 5, , ,4-8, , , Kommunalwahlen 29

25 Merkmal Anzahl Diff. 9/4 gewichtet % Anzahl gewichtet % %-Pkte Diff. Ahrweiler Altenkirchen (Westerwald) Alzey-Worms Bad Dürkheim Kommunalwahlen 29 25

26 29 24 Merkmal Anzahl gewichtet % Anzahl gewichtet % Diff. 9/4 %-Pkte Diff. Bad Kreuznach Bernkastel-Wittlich Birkenfeld Cochem-Zell 26 Kommunalwahlen 29

27 29 24 Merkmal Anzahl gewichtet % Anzahl gewichtet % Diff. 9/4 %-Pkte Diff. Donnersbergkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Germersheim Kaiserslautern Kommunalwahlen 29 27

28 Diff Merkmal 9/4 Anzahl gewichtet % Anzahl gewichtet % %-Pkte Kusel Mainz-Bingen Mayen-Koblenz Neuwied Diff. 28 Kommunalwahlen 29

29 Merkmal Anzahl Diff. 9/4 gewichtet % Anzahl gewichtet % %-Pkte Diff. Rhein-Hunsrück-Kreis Rhein-Lahn-Kreis Rhein-Pfalz-Kreis Südliche Weinstraße Kommunalwahlen 29 29

30 29 24 Merkmal Anzahl gewichtet % Anzahl gewichtet % Diff. 9/4 %-Pkte Diff. Südwestpfalz Trier-Saarburg Vulkaneifel Westerwaldkreis 3 Kommunalwahlen 29

31 Kommunalwahlen 29 3

32 T 4.2 Kommunalwahlergebnisse - Ergebnisse der Kommunalwahlen in den Landkreisen (Summenergebnisse) Wähler Es entfielen auf Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Ahrweiler G , , , , , ,5 G , , , ,7 97 3, ,5 V , , , , , ,6 V , , , , , 457,7 K , ,8 79 8, , , ,5 K , ,7 5 2, , , ,4 Altenkirchen (Westerwald) G , , , , ,5 92,7 G , , , , 572 2,8 929,6 V , , , , , ,3 V , , , , , ,9 K , , , , , , ,6 K , , , , , ,8 Alzey-Worms G , , , , ,9 934,7 234,4 G , , , ,7 74 2, 955,7 V , , , , , ,6 V , , , , ,6 9 4, K , , , , , , 6 2,9 K , , , , , ,7 Bad Dürkheim G , , , , , ,3 459,7 G , , , , 788 2,8 94 3, V , , , , , 739 4, 333,8 V , , , , ,2 87 4,4 K , , , , , , 857 2,9 K , , , , , ,2 Bad Kreuznach G , , , , , , 542,8 G , , , , , , V , , , , , ,4 34,7 V , , , , , , K , , , , , , ,4 K , , , , , ,2 Bernkastel-Wittlich G , , , , ,5 5 2,8 3,6 G , , , , , ,5 V , , , , , ,2 V , , , , , ,8 K , , , , , , ,2 K , ,3 75 2, , , ,4 Birkenfeld G , , , , ,9 485,5 542,7 G , , , ,3 3 3,2 42, V , , , , 2 77,6 V , , , , ,9 K , , , 2 3, ,8 98 5,7 K , , , , ,3 Cochem-Zell G , , , ,8,4 7,4 G , , , ,5 5,3 35,4 V , , , ,2 9 3,5 549,7 V , , , , , 497,6 K , , , , , ,2 K , , , , , 282 3,8 32 Kommunalwahlen 29

33 T 4.2 Kommunalwahlergebnisse - Ergebnisse der Kommunalwahlen in den Landkreisen (Summenergebnisse) Anzahl Es entfielen auf Mehrheitswahl Mehrheitswahl Sitzverteilung DIE LINKE insgesamt % Anzahl % Anzahl % Anzahl Ahrweiler,3 97 2, , G 9,3 8, , G 4, , V 9 2, 3 2 2, V , K 9 6 6, K 4 Altenkirchen (Westerwald) , , G , , G , V , V , K , K 4 Alzey-Worms, , , G , , G , V , V 4 2, , K , K 4 Bad Dürkheim,4 7 26,3 39 2, G 9, ,4 34 2, G , V , V 4 3, , K , K 4 Bad Kreuznach , 624 6, G ,6 77 5, G , V , V , K , K 4 Bernkastel-Wittlich , , G , , G , V , V , K , K 4 Birkenfeld , , G 9, , , G , V , V , K 9 4 5, K 4 Cochem-Zell , , G , , G , V , V , K , K 4 Kommunalwahlen 29 33

34 T 4.2 Kommunalwahlergebnisse - Ergebnisse der Kommunalwahlen in den Landkreisen (Summenergebnisse) Wähler Es entfielen auf Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Donnersbergkreis G , , , , , , 36,9 G , , , , 75 2, 565,6 V , , , , , ,4 526,5 V , , ,3 35 3,3 99 5, ,7 K , , , , , , ,6 K , , ,6 47 3, , 2 5 6,9 Eifelkreis Bitburg-Prüm G , , , ,9 65,3 52, 58, G , , , ,2 5, 278,6 V , , , , ,2 92 4,6 66,4 V , , , , ,6 73,7 K , , , , , , 392 3, K , , , , , ,2 Germersheim G , , , , , ,9 42, G , , , , 955 3, , V , , , , 824 4, , V , , , ,5 83 4, ,9 K , , , , 4 4 7, ,8 K , , , , , , Kaiserslautern G , , , , 28 2, 23,5 G , , , ,3 58, 29,4 V , , , , 48 2,8 52, V , , , ,5 794,5 K , , , , , , ,8 K , , , , , , Kusel G , , , ,3 522,5 284,8 G , , , ,9 589,6,3 V , , , ,8 64 4, , 97 2,8 V , , , 66 3,7 46 4, 597,6 K , , , , , , ,6 K , , , ,4 74 4,8 85 5, Mainz-Bingen G , , , , , ,7 67, G , , , , , ,7 V , , , , , ,, V , , , , , ,7 K , , , , ,4 3,2 K , , , , , ,2 Mayen-Koblenz G , , , , ,9 984, 96,2 G , , , , ,7 93, V , , , , , , 99,3 V , , , , ,4 768, K , , , , , , ,3 K , , , , , ,5 Neuwied G , , , , , ,8 926,3 G , , , , 74 2,3 96 2,6 V , , , , , ,2 44,8 V , , , , , 65 3,2 K , , , , , , ,3 K , , , , , 4 6 6,3 34 Kommunalwahlen 29

35 T 4.2 Kommunalwahlergebnisse - Ergebnisse der Kommunalwahlen in den Landkreisen (Summenergebnisse) Anzahl Es entfielen auf Mehrheitswahl Mehrheitswahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl Sitzverteilung DIE LINKE insgesamt Donnersbergkreis , , G , , G , V , V , K , K 4 Eifelkreis Bitburg-Prüm , , G , , G , V , V , K , K 4 Germersheim, ,9 57 2, G 9,6 69 2,4 85 2, G 4, , V 9, , V 4 4, , K , K 4 Kaiserslautern , , G 9 3 2, , G , V , V , K , K 4 Kusel , , G , , G , V , V , K , K 4 Mainz-Bingen , , G , , G , V , V 4 3, 8 4 8, K 9,3 9 8, K 4 Mayen-Koblenz, , 5 6 6, G 9, , , G , V , V , K , K 4 Neuwied 59 4, , G , , G , V , V , K , K 4 Kommunalwahlen 29 35

36 T 4.2 Kommunalwahlergebnisse - Ergebnisse der Kommunalwahlen in den Landkreisen (Summenergebnisse) Wähler Es entfielen auf Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Rhein-Hunsrück-Kreis G , , , , 47 2,5 773,7 G , , 8 9 5, ,5 98,8 664,3 V , , , 6 6 4,8 4 55, ,4 42,3 V , , , , ,3 64 3,7 K , , , , , , , K , , , , , ,7 Rhein-Lahn-Kreis G , , , , 3 2, 662,2 43, G , , , , 88,5 554, V , , , , ,6 74 3,5 V , , , , ,2 43 2,8 K , , , , , , ,2 K , , , , , ,8 Rhein-Pfalz-Kreis G , , , , , ,9 22,2 G , , , , , ,8 V , , , , ,5 457,7 V , , , , ,2 438,6 K , , , , , ,5 563,9 K , , , , , , Südliche Weinstraße G , ,4 38 2, , ,5 643,2 72, G , , 822 9, , 37 2,4 835,5 V , , , , , ,8 V , , , , , ,2 K , , , , , , , K , , , , , ,6 Südwestpfalz G , , , , 738 3,3 728,4 G , , , , ,5 763,4 V , , , , , 49 2, V , , , , , 67 3, K , , , , , ,7 47 2, K , , , , , ,7 Trier-Saarburg G , , , , 53,8 97,6 83,3 G , , , , 336,5 89,3 V , , , ,2 989, ,7 V , , , ,5 559, ,9 K , , , , , ,5 K , , , , , ,5 Vulkaneifel G , , , ,6 38,3 257,9 G , , ,7 6 9,6 45,3 V , , , ,9 76 5,8 26 4,3 V , , , , , 362 4,4 K , , , ,8 2 93, 78 4, 8 2,8 K , , , , 432 4, ,7 Westerwaldkreis G , , , ,3 883, 968, G , ,4 326, , 323,4 737,8 V , 87 96, , , , , V , , , , , ,9 K , , , , , , ,7 K , , , , , ,5 36 Kommunalwahlen 29

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