Die anbieterverantwortete WG: Professionalität als Garant für das Gelingen?

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1 Die anbieterverantwortete WG: Professionalität als Garant für das Gelingen? Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e. V. (LfK) BIVA-Fachtagung, 24. April 2018

2 Der LfK NRW Größter Verband privater ambulanter Pflegedienste in NRW rund Mitlieder, Davon ca. 90 Mitglieder mit ca. 170 WGen Beratung für Gründer Muster für Konzepte und Verträge Informationsveranstaltungen Interessenvertretung bei Politik, Verwaltung, Kostenträgern

3 Vorgaben WTG NRW Selbstverantwortete WG Meldepflicht WG-Versorgung für Dienstleister / Pflegedienst Statusfeststellung durch WTG- Behörde Regelmäßige Prüfung, ob weiterhin selbstverantwortet Keine Anwendung qualitativer Vorgaben aus WTG Prüfung nur auf Verlangen der Mieter oder aufgrund hinreichender Indizien Anbieterverantwortete WG Qualitätsanforderungen WTG: - baulich - personell - Qualitätsmanagement - Mitwirkung + Mitbestimmung Jährliche Prüfung nach Rahmenprüfkatalog WTG Teil 3

4 Definition WG ( 24, 25 WTG) selbstverantwortete Wohngemeinschaften - Wohnraumüberlassung und Betreuungsleistungen rechtlich voneinander unabhängig - Wahlfreiheit Art, Umfang und Anbieter Dienstleistungen - Ausübung Hausrecht - Vetorecht bei Aufnahme neuer Mieter - eigenständige Bestimmung der Haushaltsführung

5 Definition WG ( 24, 25 WTG) anbieterverantwortete Wohngemeinschaften Alle Wohn- und Betreuungsangebote mit mehreren älteren/pflegebedürftigen Menschen in einer Wohnung, die nicht die Kriterien der selbstverantworteten WG erfüllen Und was unterscheidet die WG von Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (EuLA)? problematische Entscheidungen von VG Düsseldorf, VG Münster und OVG Münster Mitwirkung der Nutzer muss gelebt werden!

6 Warum anbieterverantwortete WGen? Sicherheit für Pflegedienst - kein Risiko der Statusänderung - Verbindung Wohnen und Versorgung ist möglich - langfristige Steuerungsoption für Pflegedienst (und Vermieter) - planbare Finanzsituation Sicherheit für Kommunen - Angebot ist bekannt und in regelmäßiger Prüfung - Pflegedienst als verbindlicher Ansprechpartner - Konzeption in Abstimmung mit WTG-Behörde - regelmäßige Prüfkompetenz

7 Warum anbieterverantwortete WGen? Sicherheit für Nutzerinnen und Nutzer - verlässliches Angebot - eigenes Engagement in überschaubaren Maßen (Viele Angehörige + gesetzl. Betreuer wünschen sich das Rund-um-sorglos-Paket) - planbare Finanzsituation - offiziell anerkanntes Angebot mit regelmäßiger Qualitätsprüfung

8 Welches Gesetz gilt? Leistungsrecht (Bund, Kassen, Kommune) - SGB XI, v.a. 38a - SGB XII, u.a. Vereinbarungen Sozialhilfeträger (LQV) Ordnungsrecht (Land, Kommune) - WTG NRW, WTG-DVO - Brandschutz, inkl. Richtlinie für Pflegeeinrichtungen Vertragsrecht (Bund) - WBVG - Mietrecht

9 Welches Gesetz gilt? Beispiel: Kündigungsfrist für Nutzer - SGB XI: Pflegevertrag fristlos - Mietrecht: Mietvertrag i.d.r. 3 Monate - WBVG: alle Verträge: am 3. Werktag zum Monatsende Beispiel: Selbstbestimmung - WTG: Mitbestimmung und Eigenbeteiligung in WG erforderlich, insbesondere bei Hauswirtschaft - LQV: feste Vereinbarung zu Leistungsangebot Dienstleister - SGB XI: Vorgaben zu Präsenzkraft

10 Sind Wohngemeinschaften gewollt? Anbieterverantwortete WGen können gelingen, aber: - einzelne Pflegekassen verweigern Leistungen (Barmer-GEK: kein 38a in anbieterverantw. WG) - kommunale Brandschützer legen teilw. die Messlatte von Heimen an - WTG-Behörden haben viel Macht bei Zulassung und Konzeption der WGen, insbesondere Intensiv-WG - Sozialhilfeträger: WG darf nicht teurer sein als ein Heim - viele Angehörige + Betreuer wollen Komplettangebot

11 So klappt es mit der WG Anbieterverantwortete WGen können gelingen, wenn: Interessenten, Angehörige und gesetzliche Vertreter sich ihrer Rolle der Mitgestaltung bewusst sind und sie ausüben Pflegedienste die Mitwirkung wollen und fördern Pflegedienst und kommunale Behörden zusammenarbeiten Die Finanzierung auskömmlich ist für genügend und motivierte Beschäftigte in der WG Gesetzgeber und Verantwortliche einen verlässlichen Rahmen schaffen

12 Kontakt Heike Nordmann LfK NRW Alfred-Schütte-Allee Köln Tel: 0221 / Mail: nordmann@lfk-online.de Internet:

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