4.09. Berufliche. Allgemeines. Stand am 1. Januar 2004

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "4.09. Berufliche. Allgemeines. Stand am 1. Januar 2004"

Transkript

1 4.09 Stand am 1. Januar Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV Allgemeines Invalide oder von einer Invalidität unmittelbar bedrohte Versicherte haben Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen, soweit diese notwendig und geeignet sind, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, zu verbessern, zu erhalten oder ihre Verwertung zu fördern. Dabei ist die gesamte noch zu erwartende Arbeitsdauer zu berücksichtigen. Im Vordergrund stehen Massnahmen zur Integration in die freie Wirtschaft. Lässt das Ausmass der Behinderung dies nicht zu, können Ausbildungen und Arbeitsplätze in einem geschützten Rahmen vermittelt werden. Zu beachten ist, dass die berufliche Eingliederung Vorrang vor der Ausrichtung einer Rente hat. Es besteht keine gesetzliche Wartefrist für die Durchführung von Eingliederungsmassnahmen. 2 Die versicherten Personen haben aus eigenem Antrieb (Pflicht zur Selbsteingliederung) alles vorzukehren, um die entsprechenden Kosten möglichst in Grenzen zu halten. Sie sind verpflichtet, mitzuwirken und die Durchführung aller zumutbaren Massnahmen zu erleichtern. 3 Generell erlischt der Anspruch auf berufliche Eingliederungsmassnahmen bei Erreichen des AHV-Rentenalters oder wenn vom Rentenvorbezug Gebrauch gemacht wurde. 4 Die erforderlichen Massnahmen müssen grundsätzlich in der Schweiz durchgeführt werden und können nur ausnahmsweise im Ausland erfolgen. 1

2 5 Berufsberatung Die Berufsberatung dient der Erfassung der Persönlichkeit und der Feststellung der Fähigkeiten und Neigungen im Hinblick auf die Ausübung einer geeigneten beruflichen Tätigkeit. Anspruch auf Berufsberatung der IV haben Personen, die wegen Invalidität in ihrer Berufswahl oder in der Ausübung ihrer bisherigen Tätigkeit beeinträchtigt und daher auf spezialisierte Beratung angewiesen sind. Die Leistung beinhaltet Beratungsgespräche sowie je nach Bedarf psychologische Eignungs- und Neigungstests. Unter gewissen Umständen können praktische berufliche Abklärungsmassnahmen in der freien Wirtschaft oder in spezialisierten Institutionen durchgeführt werden. 6 Die persönlichen Voraussetzungen, Neigungen und Fähigkeiten sowie die aufgrund der Behinderung geeigneten beruflichen Möglichkeiten werden bei der Wahl der beruflichen Eingliederungsmassnahmen berücksichtigt. 7 Erstmalige berufliche Ausbildung Erstmalige berufliche Ausbildungen erfolgen im Anschluss an abgeschlossene schulische Ausbildungen und beinhalten eine gezielte und planmässige Förderung in beruflicher Hinsicht. Anspruch haben Personen, welche noch nicht erwerbstätig waren und denen wegen Invalidität bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung zusätzliche Kosten von mindestens 400 Franken im Jahr entstehen. Die Leistungen beschränken sich auf die nachgewiesenen invaliditätsbedingten Mehrkosten gegenüber einer gleichen Ausbildung für nichtbehinderte Personen. Kein Anspruch besteht, wenn die fehlende Berufsausbildung nicht auf Invalidität zurückzuführen ist. Die erstmalige berufliche Ausbildung muss den Fähigkeiten und der Behinderung der Person angepasst sein. Die invaliditätsbedingten Mehrkosten übernimmt die IV auch bei der beruflichen Weiterausbildung, allerdings gewährt sie in diesem Fall keine Taggelder. 2

3 8 Umschulung Umschulungen der IV umfassen sämtliche Massnahmen, welche notwendig und geeignet sind, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern, wenn diese durch Invalidität unmittelbar bedroht oder verhindert wird. Die IV übernimmt sämtliche Kosten für die Umschulung auf eine den noch vorhandenen Fähigkeiten angepasste Tätigkeit. Der Umschulung gleichgestellt sind Massnahmen, die der Wiedereinschulung in die bisherige Erwerbstätigkeit oder der Eingliederung in einen Aufgabenbereich dienen. Es besteht ein Anspruch auf Leistungen, welche eine gleichwertige Tätigkeit insbesondere in Bezug auf die Verdienstmöglichkeiten gewährleisten. 9 Arbeitsvermittlung Die Arbeitsvermittlung umfasst die Bemühungen der IV- Stellen, eingliederungsfähige, invalide oder von einer Invalidität unmittelbar bedrohte Personen bei der Suche nach einer geeigneten Stelle zu unterstützen unabhängig davon, ob berufliche Massnahmen vorausgegangen sind oder nicht. Anspruch auf Arbeitsvermittlung der IV haben Personen, die wegen ihres Gesundheitsschadens Schwierigkeiten bei der Stellensuche haben. Die Leistungen beinhalten Beratung und aktive Unterstützung bei Stellenbewerbungen und bei der Wahl geeigneter Einsatzmöglichkeiten. Weiter besteht auch Anspruch auf begleitende Beratung für die Erhaltung eines bestehenden Arbeitsplatzes. Im Idealfall kann auch eine geeignete Stelle direkt vermittelt oder es kann in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber eine Umplatzierung im bisherigen Betrieb realisiert werden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die Vermittlung eines Arbeitsplatzes. 3

4 10 Kapitalhilfe Wenn eine Eingliederung in eine unselbständige Tätigkeit nicht möglich ist, wenn die fachliche sowie charakterliche Eignung zur Aufnahme oder zur Weiterführung einer selbständigen Tätigkeit ausgewiesen ist und weitere spezifische Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Kapitalhilfe gewährt werden. Sie erfolgt in der Regel in Form eines verzinslichen und rückzahlbaren Darlehens. 11 Taggelder Taggelder ergänzen Eingliederungsmassnahmen der IV. Sie sollen den Lebensunterhalt der Versicherten und ihrer Familienangehörigen während der Eingliederung sicherstellen. In bestimmten Fällen (z. B. keine invaliditätsbedingte Erwerbseinbusse, Bezug einer Rente) gewährt die IV kein Taggeld. Anspruch auf Taggelder haben Versicherte erst, wenn sie das 18. Altersjahr vollendet haben. Der Anspruch auf Taggelder erlischt spätestens am Ende des Monats, in dem der Anspruch auf eine Altersrente entsteht. Zusätzliche Angaben enthält das Merkblatt 4.02 Taggelder der IV. 12 Anmeldung Um Leistungen der IV zu beanspruchen, müssen Versicherte sich bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons anmelden. Sie können das Anmeldeformular bei den IV-Stellen, den Ausgleichskassen und ihren Zweigstellen beziehen. Anmeldungen für berufliche Massnahmen sollen möglichst rechtzeitig eingereicht werden; es gibt diesbezüglich keine gesetzlichen Wartefristen. 4

5 13 Weitere Informationen Die IV-Stellen, die Ausgleichskassen und ihre Zweigstellen geben gerne Auskunft. Auch Arbeitgeber können sich bei Fragen im Zusammenhang mit Problemen bei drohender Invalidität jederzeit an die IV-Stellen wenden. 14 Dieses Merkblatt vermittelt nur eine Übersicht. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend. Herausgegeben von der Informationsstelle AHV/IV in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sozialversicherung BSV. Nachdruck November Auszugsweiser Abdruck unter Quellenangabe erlaubt. Dieses Merkblatt kann bei den Ausgleichskassen und deren Zweigstellen sowie den IV-Stellen bezogen werden. Bestellnummer 4.09/d. Es ist ebenfalls auf Internet verfügbar. 5

6

Die nachfolgenden Informationen sind dem Merkblatt 4.09, Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV der AHV/IV entnommen.

Die nachfolgenden Informationen sind dem Merkblatt 4.09, Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV der AHV/IV entnommen. 13.1.04. Berufliche Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung Rechtsgrundlagen Bundesgesetz über die Invalidenversicherung vom 19. Juni 1959 (IVG), SR 831.20 Verordnung über die Invalidenversicherung

Mehr

4.02. Taggelder der IV. Allgemeines. Das grosse Taggeld. Stand am 1. Januar 2004

4.02. Taggelder der IV. Allgemeines. Das grosse Taggeld. Stand am 1. Januar 2004 4.02 Stand am 1. Januar 2004 Taggelder der IV 1 Allgemeines Taggelder ergänzen Eingliederungsmassnahmen der IV: Sie sollen den Lebensunterhalt der Versicherten und ihrer Familienangehörigen während der

Mehr

Workshop 1. Werkzeuge in der beruflichen (Wieder) Eingliederung. Kantonale IIZ-Tagung, 14. März IV-Stelle Schwyz. Roger Wolf Marco Besmer

Workshop 1. Werkzeuge in der beruflichen (Wieder) Eingliederung. Kantonale IIZ-Tagung, 14. März IV-Stelle Schwyz. Roger Wolf Marco Besmer Kantonale IIZ-Tagung, 14. März 2019 Workshop 1 Werkzeuge in der beruflichen (Wieder) Eingliederung IV-Stelle Schwyz Roger Wolf Marco Besmer www.aksz.ch wro, mab 14.3.19 1 Leistungen der Invalidenversicherung

Mehr

4.07 Stand am 1. Januar 2000

4.07 Stand am 1. Januar 2000 4.07 Stand am 1. Januar 2000 Motorfahrzeuge der IV Unterhalt und Abänderung von Motorfahrzeugen 1 Behinderte Personen, die bei der IV versichert sind, haben unter gewissen Umständen Anrecht auf Beiträge

Mehr

4.13 Leistungen der IV Hilflosenentschädigungen der IV

4.13 Leistungen der IV Hilflosenentschädigungen der IV 4.13 Leistungen der IV Hilflosenentschädigungen der IV Stand am 1. Januar 2015 Auf einen Blick Die Hilflosenentschädigung soll Menschen mit einer Behinderung eine unabhängige Lebensführung ermöglichen.

Mehr

4.13 Stand am 1. Januar 2013

4.13 Stand am 1. Januar 2013 4.13 Stand am 1. Januar 2013 Hilflosenentschädigungen der IV Allgemeines 1 Als hilflos gilt eine Person, die wegen der Beeinträchtigung der Gesundheit für alltägliche Lebensverrichtungen (ankleiden, auskleiden,

Mehr

4.01. Leistungen der Invalidenversicherung. Eine obligatorische Versicherung. Ziele der Invalidenversicherung. Stand am 1.

4.01. Leistungen der Invalidenversicherung. Eine obligatorische Versicherung. Ziele der Invalidenversicherung. Stand am 1. 4.01 Stand am 1. Januar 2006 Leistungen der Invalidenversicherung (IV) 1 Eine obligatorische Versicherung Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind, gelten grundsätzlich

Mehr

4.02 Stand am 1. Januar 2012

4.02 Stand am 1. Januar 2012 4.02 Stand am 1. Januar 2012 Taggelder der IV Allgemeines 1 Taggelder ergänzen Eingliederungsmassnahmen der IV: Sie sollen den Lebensunterhalt der Versicherten und ihrer Familienangehörigen während der

Mehr

Flexibles Rentenalter. 1 Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das. 2 Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren

Flexibles Rentenalter. 1 Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das. 2 Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren 3.04 Stand am 1. Januar 2005 Flexibles Rentenalter Anspruch auf eine Altersrente 1 Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. 2 Für Männer liegt das ordentliche

Mehr

Invalidenversicherung für Fortgeschrittene: Synergie statt Allergie? Freitag, 14. Dezember 2018 Josée Staff-Theis, Leiterin RAD

Invalidenversicherung für Fortgeschrittene: Synergie statt Allergie? Freitag, 14. Dezember 2018 Josée Staff-Theis, Leiterin RAD Invalidenversicherung für Fortgeschrittene: Synergie statt Allergie? Freitag, 14. Dezember 2018 Josée Staff-Theis, Leiterin RAD Zusatzinformationen 14.12.2018 2 1 IV-relevanter Gesundheitsschaden Anspruch

Mehr

Stand am 1. Januar Änderungen auf 1. Januar 2008 bei Beiträgen und Leistungen

Stand am 1. Januar Änderungen auf 1. Januar 2008 bei Beiträgen und Leistungen 1.2008 Stand am 1. Januar 2008 Änderungen auf 1. Januar 2008 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-6 Leistungen der IV 7 Berufliche Vorsorge 8 Erwerbsersatz 9 Auskünfte und weitere

Mehr

Änderungen auf 1. Januar 2005 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2005

Änderungen auf 1. Januar 2005 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2005 1.2005 Stand am 1. Januar 2005 Änderungen auf 1. Januar 2005 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-2 Leistungen der AHV 3-5 Leistungen der IV 6-7 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

Vergütung der Reisekosten in der IV

Vergütung der Reisekosten in der IV 4.05 Stand am 1. Januar 2004 Vergütung der Reisekosten in der IV Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln 1 Die IV übernimmt in der Regel die Kosten für den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln,

Mehr

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb 2.04 Stand am 1. Januar 2001 Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb Verzicht nur in bestimmten Fällen 1 Grundsätzlich müssen von jeder Lohnzahlung

Mehr

SVFKM-Tagung Die IV und ihre Unterstützung von Anschlusslösungen Titel: Text. Martin Boltshauser, Advokat Leiter Rechtsdienst Procap

SVFKM-Tagung Die IV und ihre Unterstützung von Anschlusslösungen Titel: Text. Martin Boltshauser, Advokat Leiter Rechtsdienst Procap SVFKM-Tagung 2011 Die IV und ihre Unterstützung von Anschlusslösungen Martin Boltshauser, Advokat Leiter Rechtsdienst Procap Einleitung Neue Schnittstelle zwischen Schule und Beruf oder vom pädagogischen

Mehr

3.05 Stand am 1. Januar 2013

3.05 Stand am 1. Januar 2013 3.05 Stand am 1. Januar 2013 Drittauszahlung von Leistungen der AHV/IV/EO/EL/FZ Allgemeines 1 Leistungen der AHV/IV (Renten, Hilflosenentschädigungen), der Erwerbsersatzordnung (EO) inkl. Mutterschaftsentschädigung

Mehr

1 Grundsätzlich gilt jedes Entgelt für in unselbständiger

1 Grundsätzlich gilt jedes Entgelt für in unselbständiger 2.05 Stand am 1. Januar 2003 Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses AHV-Beitragspflicht 1 Grundsätzlich gilt jedes Entgelt für in unselbständiger Stellung geleistete Arbeit als beitragspflichtiger

Mehr

Vergütung der Reisekosten in der IV

Vergütung der Reisekosten in der IV 4.05 Stand am 1. Januar 2008 Vergütung der Reisekosten in der IV Allgemeines 1 Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die sie für die Umsetzung der von ihr angeordneten Abklärungs- oder Eingliederungsmassnahmen

Mehr

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Juli 2005

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Juli 2005 6.02 Stand am 1. Juli 2005 Mutterschaftsentschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen

Mehr

Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2019

Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2019 1.2019 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2019 Stand am 1. Januar 2019 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2019 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN BEI DER INVALIDENVERSICHERUNG (IV)

HERZLICH WILLKOMMEN BEI DER INVALIDENVERSICHERUNG (IV) HERZLICH WILLKOMMEN BEI DER INVALIDENVERSICHERUNG (IV) Ergonomie in der beruflichen Eingliederung IV-Stelle Solothurn Ueli Bigler April 2018 Referat MSM Symposium www.ivso.ch 1 Die Themen Ziel und Aufgabe

Mehr

Neue AHV-Nummer. Neue AHV-Nummer wird eingeführt

Neue AHV-Nummer. Neue AHV-Nummer wird eingeführt Neue AHV-Nummer Neue AHV-Nummer wird eingeführt 1 Die heute gültige AHV-Nummer wird seit der Einführung der AHV im Jahre 1948 verwendet. Anfangs bestand die Nummer aus acht oder zehn Stellen. Zum 1. April

Mehr

3.04 Leistungen der AHV Flexibler Rentenbezug

3.04 Leistungen der AHV Flexibler Rentenbezug 3.04 Leistungen der AHV Flexibler Rentenbezug Stand am 1. Januar 2019 Auf einen Blick Sie haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das

Mehr

1 Die Liechtensteinische Invalidenversicherung (IV) richtet folgende Leistungen aus:

1 Die Liechtensteinische Invalidenversicherung (IV) richtet folgende Leistungen aus: MERKBLATT ÜBER DIE LEISTUNGEN DER IV Stand am 1. Januar 2014 LEISTUNGSARTEN 1 Die Liechtensteinische Invalidenversicherung (IV) richtet folgende Leistungen aus: Eingliederungsmassnahmen Invalidenrenten

Mehr

Stand am 1. Januar Änderungen auf 1. Januar 2007 bei Beiträgen und Leistungen

Stand am 1. Januar Änderungen auf 1. Januar 2007 bei Beiträgen und Leistungen 1.2007 Stand am 1. Januar 2007 Änderungen auf 1. Januar 2007 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-4 Leistungen der AHV 5-7 Leistungen der IV 8-9 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

5. IV-Revision. Allgemeines

5. IV-Revision. Allgemeines 5. IV-Revision 1 Allgemeines In der eidgenössischen Abstimmung vom 17. Juni 2007 hat das Volk die 5. Revision der Invalidenversicherung gutgeheissen. Die Gesetzesänderung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

Mehr

4.03. Hilfsmittel der IV. 1 Versicherte der IV haben im Rahmen einer vom Bundesrat. 2 Hilfsmittel für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder

4.03. Hilfsmittel der IV. 1 Versicherte der IV haben im Rahmen einer vom Bundesrat. 2 Hilfsmittel für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder 4.03 Stand am 1. Januar 2000 Hilfsmittel der IV Für Beruf und Alltag 1 Versicherte der IV haben im Rahmen einer vom Bundesrat aufgestellten Liste einerseits Anspruch auf Hilfsmittel, die sie benötigen,

Mehr

Eingliederungsleistungen der Invalidenversicherung. Eingliederungsleistungen der IV

Eingliederungsleistungen der Invalidenversicherung. Eingliederungsleistungen der IV Eingliederungsleistungen der Invalidenversicherung 1 Das Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich Produkte Kantonale Ausgleichskasse AHV Invalidenversicherung

Mehr

Fortbildungstag Rehabilitative Ergonomie 2017

Fortbildungstag Rehabilitative Ergonomie 2017 Fortbildungstag Rehabilitative Ergonomie 2017 Was sind Früherfassung, Frühintervention und Integrationsmassnahmen? Frank Weinmann, Eingliederungsfachmann SVA Aargau 18. August 2017 Fallbeispiel Physiotherapeut

Mehr

FORTBILDUNG DER HAUS- UND KINDERÄRZTE BEI DER IV-STELLE AARGAU

FORTBILDUNG DER HAUS- UND KINDERÄRZTE BEI DER IV-STELLE AARGAU FORTBILDUNG DER HAUS- UND KINDERÄRZTE BEI DER IV-STELLE AARGAU Regionaler Ärztlicher Dienst der IV-Stelle Aargau und Aargauer Haus- und Kinderärzte AHKA SVA Aargau IV-Stelle Aargau Aargauer Haus- und Kinderärzte

Mehr

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO 2.10 Beiträge Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die

Mehr

5.02 Ergänzungsleistungen Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

5.02 Ergänzungsleistungen Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV 5.02 Ergänzungsleistungen Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Stand am 1. Januar 2018 Auf einen Blick Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen

Mehr

4.09 Stand am 1. Januar 2012

4.09 Stand am 1. Januar 2012 4.09 Stand am 1. Januar 2012 Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV Allgemeines 1 Entsprechend dem in der Invalidenversicherung geltenden Grundsatz «Eingliederung vor Rente» nehmen Versicherte in der

Mehr

Die Eidgenössische Invalidenversicherung. Information vom 5. Mai Herzlich Willkommen

Die Eidgenössische Invalidenversicherung. Information vom 5. Mai Herzlich Willkommen Die Eidgenössische Invalidenversicherung Information vom 5. Mai 2017 Herzlich Willkommen 1 Zwecke des IVG Art. 1a IVG: a) die Invalidität mit geeigneten, einfachen und zweckmässigen Eingliederungsmassnahmen

Mehr

Eingliederungsleistungen der IV

Eingliederungsleistungen der IV www.sva.gr.ch Eingliederungsleistungen der IV Invalidenversicherung Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind, gelten grundsätzlich als obligatorisch bei der IV versichert.

Mehr

Berufliche Eingliederungsmassnahmen

Berufliche Eingliederungsmassnahmen 4.09 Leistungen der IV Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick In der Invalidenversicherung (IV) gilt der Grundsatz «Eingliederung vor Rente». Die Eingliederungsmassnahmen

Mehr

Invalidenversicherung: Zahlen und Fakten 2014 Steigerung der beruflichen Eingliederung als Gegenstück zu gesunkenen Neurentenzahlen

Invalidenversicherung: Zahlen und Fakten 2014 Steigerung der beruflichen Eingliederung als Gegenstück zu gesunkenen Neurentenzahlen Personen Anmeldungen Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Kommunikation Invalidenversicherung: Zahlen und Fakten 2014 Steigerung der beruflichen Eingliederung

Mehr

Herzlich willkommen zu den regionalen Arbeitgeberanlässen 2017

Herzlich willkommen zu den regionalen Arbeitgeberanlässen 2017 Herzlich willkommen zu den regionalen Arbeitgeberanlässen 2017 Spital Thusis - 9. November 2017 - Was KMU über die IV wissen sollten - Thomas Pfiffner, Leiter IV-Stelle 1 Spital Thusis - 9. November 2017

Mehr

Die Eidgenössische Invalidenversicherung

Die Eidgenössische Invalidenversicherung Die Eidgenössische Invalidenversicherung Information vom 4. mai 2018 Camille Zahno, stv. Leiterin des Rechtsdienstes der IV-Stelle Freiburg 1 Zwecke des IVG Art. 1a IVG: a)die Invalidität mit geeigneten,

Mehr

Beratungsstelle

Beratungsstelle Nummer Die Vorliegende Broschüre gibt Ihnen einen groben Überblick über die verschiedenen Leistungen der Invalidenversicherung. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Beratungsstelle der Stiftung

Mehr

x--anrede Original Empfänger--x 1048

x--anrede Original Empfänger--x 1048 2905 / Gesun dheitsb edingt zurzeit nicht möglich /Art. 1septies B st. b IVV FE/FI/IM/BM Grundsatzentscheid Gesundheitsbedingt zurzeit nicht möglich/art. 1septies Bst. b IVV 2905 x--adresszeile 1--x x--adresszeile

Mehr

Änderungen ab 1. Januar 2001 bei den Beiträgen von Arbeitgebenden an die AHV, die IV, die EO und die ALV

Änderungen ab 1. Januar 2001 bei den Beiträgen von Arbeitgebenden an die AHV, die IV, die EO und die ALV Gültig ab 1. Januar 2001 Änderungen ab 1. Januar 2001 bei den Beiträgen von Arbeitgebenden an die AHV, die IV, die EO und die ALV Ab 1. Januar 2001 erfolgen verschiedene Neuerungen bei der Abrechnung und

Mehr

Fachseminar für Personalverantwortliche Leistungen und Prozesse der IV. Dieter Widmer

Fachseminar für Personalverantwortliche Leistungen und Prozesse der IV. Dieter Widmer Fachseminar für Personalverantwortliche Leistungen und Prozesse der IV Dieter Widmer Gliederung des Referates Die IV-Stelle Kanton Bern Prozess und Leistungen 2 Die IV-Stelle Kanton Bern Kurzporträt Selbständige

Mehr

Der IV-Prozess von der Frühintervention bis zur Rente. Dieter Widmer, Direktor IV-Stelle Kanton Bern

Der IV-Prozess von der Frühintervention bis zur Rente. Dieter Widmer, Direktor IV-Stelle Kanton Bern Der IV-Prozess von der Frühintervention bis zur Rente Dieter Widmer, Direktor IV-Stelle Kanton Bern Kurzporträt Selbständige öffentlich rechtliche Anstalt 421 Mitarbeitende Hauptsitz: Scheibenstrasse 70,

Mehr

4.14 Stand am 1. Januar 2012

4.14 Stand am 1. Januar 2012 4.14 Stand am 1. Januar 2012 Assistenzbeitrag der IV Allgemeines 1 Der Assistenzbeitrag ermöglicht es Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind,

Mehr

4.01 Stand am 1. Januar 2013

4.01 Stand am 1. Januar 2013 4.01 Stand am 1. Januar 2013 Leistungen der Invalidenversicherung (IV) Eine obligatorische Versicherung 1 Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind, gelten grundsätzlich

Mehr

2.02 Beiträge Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO

2.02 Beiträge Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO 2.02 Beiträge Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO Stand am 1. Januar 2017 Auf einen Blick Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV)

Mehr

Erläuterungen zum Auszug aus dem Individuellen Konto (IK)

Erläuterungen zum Auszug aus dem Individuellen Konto (IK) 1.04 Stand am 1. Januar 2019 Etat au 1 er janvier 2019 Stato al 1 gennaio 2019 Seiten 2-6 Erläuterungen zum Auszug aus dem Individuellen Konto (IK) Pages 7-11 Explications concernant l extrait du Compte

Mehr

4.12 Leistungen der IV Früherfassung und Frühintervention

4.12 Leistungen der IV Früherfassung und Frühintervention 4.12 Leistungen der IV Früherfassung und Frühintervention Stand am 1. Januar 2015 Auf einen Blick Die Früherfassung und Frühintervention sind präventive Mittel der Invalidenversicherung (IV), um Personen

Mehr

Familienzulagen ab 2019

Familienzulagen ab 2019 Familienzulagen ab 2019 WAS Wirtschaft Arbeit Soziales Ausgleichskasse Luzern Würzenbachstrasse 8 Postfach 6000 Luzern 15 Telefon +41 41 375 05 05 www.was-luzern.ch Leistungen Familienzulagen 1 000 Franken

Mehr

Hinterlassenenrenten der AHV. 1 Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder. 2 Damit eine Person Anspruch auf eine Hinterlassenenrente

Hinterlassenenrenten der AHV. 1 Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder. 2 Damit eine Person Anspruch auf eine Hinterlassenenrente 3.03 Stand am 1. Januar 2006 Hinterlassenenrenten der AHV Renten für die Hinterlassenen 1 Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatte,

Mehr

4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV

4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV 4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die sie für die Umsetzung der von ihr angeordneten

Mehr

Prozesse der IV-Stelle Zug Schwerpunkt: Zusammenarbeit mit Arbeitgebenden in der Eingliederung

Prozesse der IV-Stelle Zug Schwerpunkt: Zusammenarbeit mit Arbeitgebenden in der Eingliederung Prozesse der IV-Stelle Zug Schwerpunkt: Zusammenarbeit mit Arbeitgebenden in der Eingliederung Heidi Schwander Stv. Leiterin IV-Stelle Zug Ziel der Eingliederungsmassnahmen Verlust des Arbeitsplatzes bzw.

Mehr

UVG-Deckung und IV-Revision Eine Auslegeordnung aus Sicht der IV

UVG-Deckung und IV-Revision Eine Auslegeordnung aus Sicht der IV Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Personenrechtstagung 2018 für Schadenspezialisten im UVG- und Haftpflichtbereich UVG-Deckung und IV-Revision Eine Auslegeordnung

Mehr

3.07 Leistungen der AHV Hörgeräte der AHV

3.07 Leistungen der AHV Hörgeräte der AHV 3.07 Leistungen der AHV Hörgeräte der AHV Stand am 1. Januar 2015 Auf einen Blick Wohnen Sie in der Schweiz und sind Bezügerin oder Bezüger einer Altersrente oder von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und

Mehr

4.01 Leistungen der IV Leistungen der Invalidenversicherung (IV)

4.01 Leistungen der IV Leistungen der Invalidenversicherung (IV) 4.01 Leistungen der IV Leistungen der Invalidenversicherung (IV) Stand am 1. Januar 2018 Auf einen Blick Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind, gelten grundsätzlich

Mehr

Erwerbsausfallentschädigungen

Erwerbsausfallentschädigungen 6.01 Stand am 1. Januar 2000 Erwerbsausfallentschädigungen 1 Entschädigungsberechtigte Personen Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen (EO) haben dienstleistende Personen, die in der Schweiz oder im

Mehr

IV-Stelle Kanton Bern Wir eröffnen Menschen Chancen

IV-Stelle Kanton Bern Wir eröffnen Menschen Chancen IV-Stelle Kanton Bern Wir eröffnen Menschen Chancen Gliederung des Referates Die IV-Stelle Kanton Bern Prozess und Leistungen Bedeutung der Arztberichte 2 Die IV-Stelle Kanton Bern Kurzporträt Selbständige

Mehr

Weiterentwicklung der IV Was können wir für sie tun, damit sie uns nicht brauchen?

Weiterentwicklung der IV Was können wir für sie tun, damit sie uns nicht brauchen? Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Weiterentwicklung der IV Was können wir für sie tun, damit sie uns nicht brauchen? 24.03.2017 Integras Fachtagung / Stefan

Mehr

1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016

1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016 1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016 Stand am 1. Januar 2016 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2016 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge

Mehr

Berufliche Eingliederung von Personen mit neurologischen Diagnosen

Berufliche Eingliederung von Personen mit neurologischen Diagnosen Berufliche Eingliederung von Personen mit neurologischen Diagnosen IV-Stelle Freiburg Rue du Mont-Carmel 5 1762 Givisiez Gestion des MR / Ch. Hermenjat und M.Burri / Tel. : 026 305 66 26 026 305 52 09

Mehr

Integrationsmassnahmen: Sozialberufliche Rehabilitation zur Vorbereitung auf den ersten Arbeitsmarkt

Integrationsmassnahmen: Sozialberufliche Rehabilitation zur Vorbereitung auf den ersten Arbeitsmarkt Integrationsmassnahmen: Sozialberufliche Rehabilitation zur Vorbereitung auf den ersten Arbeitsmarkt Erika Karlen-Oszlai Teamleiterin Eingliederungsmanagement Integrationsmassnahmen: erste Zahlen Januar

Mehr

1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015

1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015 1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015 Stand am 1. Januar 2015 1 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2015 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge

Mehr

Hintergrundinformation 3/2009: Eingliederungsbulletin der IV-Stelle Basel-Stadt Quartal 2009

Hintergrundinformation 3/2009: Eingliederungsbulletin der IV-Stelle Basel-Stadt Quartal 2009 : Eingliederungsbulletin der IV-Stelle Basel-Stadt 1. 3. Quartal 2009 Basel, 18. Dezember 2009 Lange Gasse 7, 4052 Basel, Telefon 061 225 25 25, Telefax 061 225 25 00 Postanschrift: Postfach, 4002 Basel

Mehr

6.09 Stand am 1. Januar 2008. 1 Anspruch auf Familienzulagen haben. 2 Als hauptberuflich tätig gelten Landwirtinnen und Landwirte,

6.09 Stand am 1. Januar 2008. 1 Anspruch auf Familienzulagen haben. 2 Als hauptberuflich tätig gelten Landwirtinnen und Landwirte, 6.09 Stand am 1. Januar 2008 Familienzulagen in der Landwirtschaft Anspruch auf Familienzulagen 1 Anspruch auf Familienzulagen haben selbständige Landwirtinnen und Landwirte, die haupt- oder nebenberuflich

Mehr

Herzlich Willkommen zu den regionalen Arbeitgeberanlässen 2017

Herzlich Willkommen zu den regionalen Arbeitgeberanlässen 2017 Herzlich Willkommen zu den regionalen Arbeitgeberanlässen 2017 Hotel Castell Zuoz - 14. September 2017 - Eingliederungsleistungen der IV - Thomas Pfiffner, Leiter IV-Stelle 1 Programm Begrüssung/Einleitung

Mehr

Agenda. Invalidenversicherung für Fortgeschrittene: Synergie statt Allergie?

Agenda. Invalidenversicherung für Fortgeschrittene: Synergie statt Allergie? Invalidenversicherung für Fortgeschrittene: Synergie statt Allergie? Freitag, 14. Dezember 2018 Josée Staff-Theis, Leiterin RAD Agenda Invalidenversicherung Leistungen der Eingliederung IV 2020 im Kanton

Mehr

1.2011 Stand am 1. Januar 2011

1.2011 Stand am 1. Januar 2011 1.2011 Stand am 1. Januar 2011 Änderungen auf 1. Januar 2011 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-5 Leistungen der AHV 6-7 Leistungen der IV 8-9 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

3.03 Leistungen der AHV Hinterlassenenrenten der AHV

3.03 Leistungen der AHV Hinterlassenenrenten der AHV 3.03 Leistungen der AHV Hinterlassenenrenten der AHV Stand am 1. Januar 2018 Auf einen Blick Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen

Mehr

Alles über die IV. Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten rund um die Invalidenversicherung. 2019, 3. Auflage

Alles über die IV. Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten rund um die Invalidenversicherung. 2019, 3. Auflage Alles über die IV Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten rund um die Invalidenversicherung (IV) 2019, 3. Auflage Alles über die IV Autoren: Monika Dudle-Ammann Andreas Dummermuth Rolf Lindenmann

Mehr

1.2013 Stand am 1. Januar 2013

1.2013 Stand am 1. Januar 2013 1.2013 Stand am 1. Januar 2013 Änderungen auf 1. Januar 2013 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-5 Leistungen der AHV 6-7 Leistungen der IV 8-9 Assistenzbeitrag 10 Ergänzungsleistungen

Mehr

x--anrede Original Empfänger--x 1048

x--anrede Original Empfänger--x 1048 2613 / Arbeitsvermittlun g/rav zu ständ ig FE/FI/IM/BM Arbeitsvermittlung Arbeitsvermittlung/RAV zuständig 2613 x--adresszeile 1--x x--adresszeile 2--x x--adresszeile 3--x x--adresszeile 4--x x--adresszeile

Mehr

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb 2.04 Stand am 1. Januar 2001 Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb Verzicht nur in bestimmten Fällen 1 Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung

Mehr

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2006

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2006 6.02 Stand am 1. Januar 2006 Mutterschaftsentschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen

Mehr

2.05 Beiträge Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

2.05 Beiträge Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses 2.05 Beiträge Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Stand am 1. Januar 2017 Auf einen Blick Grundsätzlich gilt jedes Entgelt für in unselbständiger Stellung geleistete Arbeit als beitragspflichtiger

Mehr

Obligatorische Versicherung für Arbeitnehmende in der Schweiz

Obligatorische Versicherung für Arbeitnehmende in der Schweiz 6.05 Stand am 1. April 2006 Obligatorische Unfallversicherung UVG Obligatorische Versicherung für Arbeitnehmende in der Schweiz 1 Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch unfallversichert.

Mehr

2.05 Beiträge Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

2.05 Beiträge Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses 2.05 Beiträge Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Stand am 1. Januar 2018 Auf einen Blick Grundsätzlich gilt jedes Entgelt für in unselbständiger Stellung geleistete Arbeit als beitragspflichtiger

Mehr

Fördern - Unsere Leistungen

Fördern - Unsere Leistungen Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, dieses Informationsblatt gibt Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Förderangebote zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB

Mehr

x--anrede Original Empfänger--x 1048

x--anrede Original Empfänger--x 1048 3804R / Hilflo senent schäd igung AH V / Ablehnung einer HE AHV leichten Grad es (im H eim) Hilflosenentschädigung für Erwachsene Versicherungsmässige Voraussetzungen IV und AHV (VmV nicht erfüllt) Abweis

Mehr

IV-Stelle Kanton Bern Wir eröffnen Menschen Chancen

IV-Stelle Kanton Bern Wir eröffnen Menschen Chancen IV-Stelle Kanton Bern Wir eröffnen Menschen Chancen Zusammenarbeit IV / Arbeitgeber / Arzt ist der Schlüssel zum Erfolg Im Zentrum steht das Potenzial der versicherten Person Ziel ist das Erhalten des

Mehr

3.04 Leistungen der AHV Flexibles Rentenalter

3.04 Leistungen der AHV Flexibles Rentenalter 3.04 Leistungen der AHV Flexibles Rentenalter Stand am 1. Januar 2016 Auf einen Blick Sie haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das

Mehr

Frühintervention aus Sicht der IV Symposium Psychosomatik und Arbeit: Frühintervention.

Frühintervention aus Sicht der IV Symposium Psychosomatik und Arbeit: Frühintervention. Klinik Schützen, Rheinfelden, 9. Dezember 2010. Frühintervention aus Sicht der IV Symposium Psychosomatik und Arbeit: Frühintervention. Dr. med. Monika Hermelink, MHA Leiterin RAD Ostschweiz Agenda. Der

Mehr

Hintergrundinformation 4/2009: Eingliederungsbulletin der IV-Stelle Basel-Stadt Quartal 2009

Hintergrundinformation 4/2009: Eingliederungsbulletin der IV-Stelle Basel-Stadt Quartal 2009 : Eingliederungsbulletin der IV-Stelle Basel-Stadt 1. 4. Quartal 2009 Basel, 2. Februar 2010 Lange Gasse 7, 4052 Basel, Telefon 061 225 25 25, Telefax 061 225 25 00 Postanschrift: Postfach, 4002 Basel

Mehr

SCHWYZER SCHLÜSSEL ZUR SOZIALEN SICHERHEIT

SCHWYZER SCHLÜSSEL ZUR SOZIALEN SICHERHEIT SCHWYZER SCHLÜSSEL ZUR SOZIALEN SICHERHEIT Ihre Sozialversicherungen unser Metier. Wir sind für Sie da. Als kantonal verankertes Kompetenzzentrum sichern wir der gesamten Schwyzer Bevölkerung den Zugang

Mehr

Stand am 1. Januar 2003

Stand am 1. Januar 2003 3.05 Stand am 1. Januar 2003 Drittauszahlung von Renten der AHV/IV und Taschengeld an Bevormundete oder Unterstützte 1 Allgemeines Renten und Hilflosenentschädigungen der AHV und IV können nicht an Dritte

Mehr

Mitwirkungs- und Schadenminderungspflicht

Mitwirkungs- und Schadenminderungspflicht Mitwirkungs- und Schadenminderungspflicht Alexandra Meichssner lic. iur. Rechtsanwältin Stv. Leiterin Rechtsdienst SVA Aargau Alessandro Tani Bereichsleiter IV-Stelle, SVA Aargau 19.10.2011 RD SVA AG 2

Mehr

Berufliche Integration Zusammenarbeit mit der Stadt Zürich

Berufliche Integration Zusammenarbeit mit der Stadt Zürich Berufliche Integration Zusammenarbeit mit der Stadt Zürich Berufliche Integration Zusammenarbeit mit der Stadt Zürich Urs Mattenberger Kernprozessleiter IV-Leistungen Claudia Heuberger Prozessteamleiterin

Mehr

Die Invalidenversicherung WAS IST, WENN MAN SIE WIRKLICH BRAUCHT?

Die Invalidenversicherung WAS IST, WENN MAN SIE WIRKLICH BRAUCHT? Die Invalidenversicherung WAS IST, WENN MAN SIE WIRKLICH BRAUCHT? R E F E R A T V O N D R. I U R. M I R I A M L E N D F E R S, R E C H T S A N W Ä L T I N, U N D M A R K U S R Ü E G G, E I D G. D I P L.

Mehr

Wie die IV Arbeitgeber und Mitarbeitende unterstützen kann. Roger Schmied, Leiter Abteilung Eingliederungsmanagement

Wie die IV Arbeitgeber und Mitarbeitende unterstützen kann. Roger Schmied, Leiter Abteilung Eingliederungsmanagement Wie die IV Arbeitgeber und Mitarbeitende unterstützen kann Roger Schmied, Leiter Abteilung Eingliederungsmanagement IV-Stelle Kanton Bern: Kurzporträt Selbständige öffentlich rechtliche Anstalt 410 Mitarbeitende

Mehr

4.03. Hilfsmittel der IV. 1 Versicherte der IV haben im Rahmen einer vom Bundesrat. 2 Hilfsmittel für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder

4.03. Hilfsmittel der IV. 1 Versicherte der IV haben im Rahmen einer vom Bundesrat. 2 Hilfsmittel für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder 4.03 Stand am 1. Januar 2008 Hilfsmittel der IV Für Beruf und Alltag 1 Versicherte der IV haben im Rahmen einer vom Bundesrat aufgestellten Liste einerseits Anspruch auf Hilfsmittel, die sie benötigen,

Mehr

1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009

1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009 1.2009 Stand am 1. Januar 2009 Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-4 Leistungen der AHV 5-6 Leistungen der IV 7-8 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

vom 23. Dezember 1959

vom 23. Dezember 1959 831.20 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1960 Nr. 5 ausgegeben am 4. Februar 1960 Gesetz vom 23. Dezember 1959 über die Invalidenversicherung (IVG) 1 Dem nachstehenden vom Landtag aufgrund

Mehr