Neuorganisation der Pflegeausbildungen in Deutschland
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- Dominik Kneller
- vor 5 Jahren
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1 Neuorganisation der Pflegeausbildungen in Deutschland
2 Neuordnung der Pflegeausbildung Ziele Dauer + Struktur Aufgaben der Pflegeschule Praktische Ausbildung: Träger + Einsatzfelder Finanzierung Ausblick 2 Neuordnung der Pflegeausbildungen - Ulrich Basse
3 Pflegeberufsgesetz (PflBG) Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung 3 Neuordnung der Pflegeausbildungen - Ulrich Basse
4 Ziel Schaffung eines neuen Ausbildungsganges durch Zusammenlegung der bisherigen Ausbildungen der Altenpflege Gesundheits- und Krankenpflege Kinder-Gesundheits- und Krankenpflege 4 Neuordnung der Pflegeausbildungen - Ulrich Basse
5 Ziel Vermittlung der fachlichen und personalen Kompetenzen für die selbstständige (i. e. Tätigwerden in eigener Verantwortung) und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären und ambulanten Pflegesituationen incl. der Durchführung ärztlich angeordneter Maßnahmen und der Beratung und Unterstützung anderer Berufsgruppen und von Angehörigen 5 Neuordnung der Pflegeausbildungen - Ulrich Basse
6 Abschlüsse Pflegefachfrau / Pflegefachmann Altenpfleger / in Kinder-Gesundheits- und Krankenpfleger / in 6 Neuordnung der Pflegeausbildungen - Ulrich Basse
7 Vorbehaltsaufgaben Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege 7 Neuordnung der Pflegeausbildungen - Ulrich Basse
8 Vorbehaltsaufgaben Vorbehaltsaufgaben sind Aufgaben/Arbeiten, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben nur durch Angehörige bestimmter Berufe erfolgen dürfen. D.h. Arbeitgeber dürfen Beschäftigten ohne Anerkennung als Pflegefachkraft (Erlaubnis für die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau ) weder Vorbehaltsaufgaben übertragen noch deren Durchführung dulden. 8 Neuordnung der Pflegeausbildungen - Ulrich Basse
9 Zugangsvoraussetzungen Mittlerer Bildungsabschluss oder Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA) + abgeschlossene 2jährige Berufsausbildung oder ESA + mind. 1jährige Ausbildung in der (Alten-) Pflegehilfe o. ä. 9 Neuordnung der Pflegeausbildungen - Ulrich Basse
10 Dauer und Struktur Dauer: 3 Jahre Vollzeit Theoretische Unterrichtsstunden: 2100 Praktische Ausbildungsstunden: 2500 Zwischenprüfung nach 2 Jahren (ohne Konsequenzen) Entscheidung zum Wechsel des Ausbildungsabschlusses nach Monaten 10 Neuordnung der Pflegeausbildungen - Ulrich Basse
11 Aufgaben der Schule muss dem Ausbildungsvertrag zustimmen Stellt den Unterricht gemäß den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sicher trägt die Gesamtverantwortung für die Koordination des Unterrichts mit der praktischen Ausbildung Stellt die Praxisbegleitung sicher 11 Neuordnung der Pflegeausbildungen - Ulrich Basse
12 Träger der praktischen Ausbildung Krankenhäuser Stationäre Pflegeeinrichtungen Ambulante Pflegeeinrichtungen 12 Neuordnung der Pflegeausbildungen - Ulrich Basse
13 Theoretische Ausbildung Kompetenzbereich I Pflege planen, organisieren und evaluieren 1000 Ustd. Kompetenzbereich II Kommunikation und Beratung 300 Ustd. Kompetenzbereich III intra- und interprofessionelles Handeln 300 Ustd. 13 Neuordnung der Pflegeausbildungen - Ulrich Basse
14 Theoretische Ausbildung Kompetenzbereich IV Handeln auf der Grundlage rechtlicher Rahmenbedingungen 200 Ustd. Kompetenzbereich V Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und ethischen Werthaltungen 200 Ustd. 14 Neuordnung der Pflegeausbildungen - Ulrich Basse
15 Aufgaben des Ausbildungsträgers Trägt die Verantwortung für die praktische Ausbildung Kooperationsverträge mit Pflegeschule und den weiteren praktischen Einsatzfeldern Praxisanleitung Ausbildungsverträge 15 Neuordnung der Pflegeausbildungen - Ulrich Basse
16 Einsätze in der praktischen Ausbildung Pflichteinsätze in allgemeinen Versorgungsbereichen der Pflege Pflichteinsätze in speziellen Versorgungsbereichen Vertiefungseinsatz Weitere Einsätze 16 Neuordnung der Pflegeausbildungen - Ulrich Basse
17 Stundenverteilung I Pflichteinsätze in allgemeinen Versorgungsbereichen der Pflege Stationäre Akutpflege 400 Std. Stationäre Langzeitpflege 400 Std. Ambulante Akut-/Langzeitpflege 400 Std. II Pflichteinsätze in speziellen Versorgungsbereichen Pädiatrische Versorgung 120 Std. Psychiatrische Versorgung 120 Std. 17 Neuordnung der Pflegeausbildungen - Ulrich Basse
18 Stundenverteilung III Vertiefungseinsatz 500 Std. in der Regel beim Träger der praktischen Ausbildung IV weitere Einsätze Orientierungsphase 400 Std. beim Träger der praktischen Ausbildung Weiterer Einsatz z. B. in der Pflegeberatung, Rehabilitation, Palliativpflege 80 Std. Verfügungsstunden 80 Std. 18 Neuordnung der Pflegeausbildungen - Ulrich Basse
19 Ausbildungsverträge Berufsbezeichnung mit Vertiefungsansatz Beginn, Dauer, Rechtsgrundlagen, Probezeit Ausbildungsplan: inhaltliche und zeitliche Gliederung der praktischen Ausbildung Verpflichtung zum Besuch der Schulveranstaltungen Dauer der wöchentlichen praktischen Ausbildungszeit 19 Neuordnung der Pflegeausbildungen - Ulrich Basse
20 Ausbildungsverträge Ausbildungsvergütung Urlaub Kündigungsbedingungen Hinweis auf tarifliche Bestimmungen sowie Betriebsoder Dienstvereinbarungen Pflegeschule muss zustimmen 20 Neuordnung der Pflegeausbildungen - Ulrich Basse
21 Finanzierung Ausbildungsbudget länderbezogenes Umlageverfahren Krankenhäuser, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen Land Pflegeversicherung (Agentur für Arbeit) 21 Neuordnung der Pflegeausbildungen - Ulrich Basse
22 Finanzierung Ausbildungskosten Mehrkosten der Ausbildungsvergütung Anrechnung 9,5 / 14 : 1 Kosten der praktischen Ausbildung/Praxisanleitung 10 : 1 Schulkosten Nicht geregelt: Aufwand für die Organisation der praktischen Ausbildung 22 Neuordnung der Pflegeausbildungen - Ulrich Basse
23 Ausblick 2018 Errichtung einer fondsverwaltenden Stelle Bedarfsermittlung, Finanzierung/Budgetfestlegung muss bis zum 30. April 2019 stehen Ausbildung in der Altenpflegehilfe bis 2022 geregelt, 2jährige Ausbildung Pflegeassistenz neu? Förderung durch Agentur für Arbeit und Jobcenter grundsätzlich möglich 23 Neuordnung der Pflegeausbildungen - Ulrich Basse
24 Ausblick 1. Oktober 2019 Beginn der letzten AP Ausbildung nach Altenpflegegesetz 1. Oktober 2018 letzter Beginn einer Altenpflegehelferausbildung mit der Perspektive einer anschließenden verkürzten AP Ausbildung!! Anrechnung von Ausbildungen ( 12) 24 Neuordnung der Pflegeausbildungen - Ulrich Basse
25 Und was machen die Schulen jetzt? Informieren der Kooperationspartner/Fachöffentlichkeit Kooperationsgespräche mit Krankenhäusern und Krankenpflegeschulen Aktuellen und potentiellen Kooperationspartnern Gespräche mit dem Sozialministerium zur Umsetzung, Mitarbeit an Landes AGs Interne Überlegungen zur Anpassung des Curriculums 25 Neuordnung der Pflegeausbildungen - Ulrich Basse
26 Ausbildungsträger Was können Sie jetzt schon tun? Und: Was können wir gemeinsam tun? Mit möglichen Kooperationspartner ins Gespräch kommen Weiterbildung zur Pflegefachkraft aus dem Mitarbeiterstamm planen Weiterbildungen für Praxisanleitungen planen... Ich freue mich auf Ihre Anregungen! Neuordnung der Pflegeausbildungen - Ulrich Basse Seite 26
27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ulrich Basse Pflege-Schulungszentrum Neumünster Neuordnung der Pflegeausbildungen - Ulrich Basse
28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Das Projekt DiaDem wird im Rahmen des Programms rückenwind+ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Neuordnung der Pflegeausbildungen - Ulrich Basse Seite 28
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