4.7 Integration von Kindern mit Behinderungen

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1 Qualitätsmerkmal für evangelische Tageseinrichtungen für Kinder 4.7 Integration von Kindern mit Behinderungen Im Grundgesetz ist verankert, dass alle Menschen gleichgestellt sind, behinderte wie nicht behinderte, und dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Eine Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen verletzt die Würde des Menschen. Staat und Institutionen sind verpflichtet, sich nach dem Grundgesetz zu richten und Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dies gilt auch für Kindertageseinrichtungen. Ländergesetze in Berlin und in Brandenburg regeln die Rahmenbedingungen für Nichtaussonderung von Kindern mit Behinderungen, wenn auch unterschiedlich. Der Gedanke von der unantastbaren Würde des Menschen gehört zu den Fundamenten der evangelischen Theologie. Das Kind in seinem Sein und mit seinen Gaben steht im Vordergrund, nicht die Einschränkung, die Ausgang für seine Behinderung ist. Wir sprechen immer noch von Integration; mit einer Pädagogik der Nichtaussonderung werden Meilensteine gesetzt, die eine Integration nicht mehr erforderlich machen. Evangelische Kindertageseinrichtungen sind offen für die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern mit Behinderungen. Wenn Eltern nach einem Betreuungsplatz für ihr Kind mit Behinderung anfragen, wird in der Kindertageseinrichtung geprüft, welche Voraussetzungen für dieses Kind in der Einrichtung vorhanden sein müssen und welche Voraussetzungen geschaffen werden können, um es aufnehmen zu können. Zu den Rahmenbedingungen gehören die personellen, materiellen und konzeptionellen Bedingungen. Wir stehen für eine Pädagogik der Nichtaussonderung. Kinder mit und ohne Behinderungen lernen miteinander und voneinander für ihr jetziges und zukünftiges Leben. Nichtaussonderung gelingt, wenn Eltern die Erziehung ihres Kindes mit Behinderung in einer Regeleinrichtung wollen und dort die erforderlichen Rahmenbedingungen vorhanden sind oder geschaffen werden. MitarbeiterInnen und Träger stellen sich dieser besonderen Aufgabe. Das Konzept der Kita wird so gestaltet, dass Kinder mit Behinderungen ihren Platz und ihre Entwicklungsmöglichkeiten haben. Eine Pädagogik der Nichtaussonderung bedeutet, dass nicht das Defizit oder die Einschränkung durch die Behinderung im Vordergrund steht, sondern dass das Kind mit all seinen Stärken, Wünschen, Interessen und Liebenswürdigkeiten am Leben in der Kita teilhat. Eltern werden bei der Auseinandersetzung mit der Behinderung ihres Kindes begleitet und unterstützt. Fachausschuss für Qualitätssicherung und entwicklung, aktualisiert Oktober 2005 Kap. 4.7 Seite 1

2 Dieser vielseitige Prozess wird von allen Beteiligten getragen und organisiert. MitarbeiterInnen, Eltern und auch der Träger erleben die Betreuung des Kindes mit Behinderung als Herausforderung und als Bereicherung. Das Lernen voneinander, die Interaktionen, die Kommunikation untereinander, die Anforderungen an die Qualität der Teamarbeit, der Abbau von Ängsten sowie die Erweiterung der fachlichen Kompetenz werden bewusst wahrgenommen und führen zu einer neuen Qualität der Kita- Arbeit. Wir halten es für unerlässlich, dass Kindern mit Behinderung, die spezielle Förderung und Betreuung brauchen, ergänzende pädagogische und therapeutische Unterstützung in unserer Kindertageseinrichtung zur Verfügung steht. Die pädagogischen und therapeutischen Aufgaben sind Bestandteil der Konzeption der Kita. Ergänzende pädagogische Förderung und Betreuung der Kinder mit Behinderungen geschieht in Kooperation mit der GruppenErzieherIn durch zusätzliches pädagogisches Fachpersonal, der FachErzieherIn für Integration. Die FachErzieherIn für Integration arbeitet in der Gruppe des Kindes mit Behinderung mit der GruppenErzieherIn zusammen. Beide ErzieherInnen sind Ansprechpartnerinnen für alle Kinder. Die FachErzieherIn richtet ihr Augenmerk besonders auf das Kind mit Behinderung und unterstützt es im Gruppenalltag. Sie versteht sich als Brückenbauerin zur Kindergruppe, zu der GruppenErzieherIn und zum Team. Sie nimmt an Mitarbeiterbesprechungen teil und ist an der Weiterentwicklung der Konzeption der Kita beteiligt. Die Rolle der FachErzieherIn ist im gesamten Team klar definiert ebenso wie die Aufgabenteilung zwischen ihr, der Leitung und der GruppenErzieherIn. Sie ist Ansprechpartnerin für MitarbeiterInnen, die Eltern des Kindes mit Behinderung und für Therapeuten. Sie beobachtet das Kind mit Behinderung, dokumentiert ihre Beobachtungen und erstellt einen individuellen Förderplan. Dieser wird mit der GruppenErzieherIn und der Therapeutin abgestimmt. FachErzieherIn und GruppenErzieherIn nehmen sich wöchentlich 1 Stunde Zeit zum Erfahrungsaustausch und zur Planung der Aktivitäten. Sie hat genaue Kenntnisse über das Kind mit Behinderung. Sie kennt den Entwicklungsstand und die Auswirkungen der Behinderung auf die kindliche Entwicklung, sie kennt das Spielverhalten und die Spielentwicklung und weiß um die Interessen und Kompetenzen des Kindes. Fachausschuss für Qualitätssicherung und entwicklung, aktualisiert Oktober 2005 Kap.4.7 Seite 2

3 Sie fördert das Kind mit Behinderung durch Begleitung in der Freispielsituation, gibt Hilfen bei pädagogischen Gruppenangeboten, unterstützt integrative Spielprozesse, vermittelt zwischen Kindern mit und ohne Behinderung und begleitet im Alltagsgeschehen. Sie unterstützt die Interessen und Stärken des Kindes mit Behinderung. Sie unterstützt zum einen spontane Kleingruppen und bietet auch regelmäßige Kleingruppen an, an denen das Kind mit Behinderung teilnimmt. Sie arbeitet mit Therapeuten zusammen. Sie nimmt an therapeutischen Stunden teil, sie beobachtet das Kind mit Behinderung in der Therapie und entwickelt Ideen für die Übertragbarkeit in den Kita- Alltag. Sie hat regelmäßig einen Austausch mit den Therapeuten und stimmt den Förderplan mit ihnen ab. Sie hat regelmäßig Kontakt zu den Eltern des Kindes mit Behinderung und berät sie in aktuellen Fragen. Die evangelische Kindertagestätte arbeitet mit den Kinder- und Jugendambulanzen in Berlin und den Frühförderstellen in Brandenburg zusammen. Die Kinder- und Jugendambulanzen in Berlin sind eingerichtet worden, um die therapeutische Begleitung der Kinder mit Behinderungen in Kitas der Freien Träger sicher zu stellen. Die Kita hat die Verantwortung für die pädagogische Betreuung des Kindes, die Ambulanz hat die Verantwortung für die therapeutische Begleitung. Die Kita ist verpflichtet, die therapeutische Begleitung zu ermöglichen. Dazu gehören geeignete Räume, Zeiten für Gespräche, Kooperation mit den Therapeuten, Akzeptanz der Entscheidungen der Ambulanz. Die Frühförderstellen in Brandenburg haben die Aufgabe, behinderte Kinder in den Familien therapeutisch zu versorgen. Sie können Kinder mit Behinderung auch in Kindertageseinrichtungen betreuen, wenn dies von den Eltern gewünscht wird. Die Ambulanz oder Frühförderstelle entscheidet über die Art der Therapie, die Kita wird in die Entscheidung einbezogen. Sie muss die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Therapie kennen und mitgestalten können. Die Eltern werden von der Art der Therapie unterrichtet und in den therapeutischen Prozess einbezogen. Das Kind erhält eine seinen individuellen Bedürfnissen entsprechende therapeutische Begleitung in der Einrichtung durch therapeutische Fachkräfte. Durch die Zusammenarbeit von FachErzieherIn für Integration und therapeutischer Fachkraft wird die Entwicklung des Kindes unter pädagogischen und therapeutischen Zielsetzungen begleitet und gefördert. Gemeinsame Beobachtungen des Kindes sind Grundlage für eine gute Unterstützung und Förderung. Die FachErzieherIn für Integration begleitet das Kind auch im therapeutischen Prozess und nimmt Anregungen zur Förderung des Kindes mit in den Gruppenalltag. Die Ambulanz oder die Frühförderstelle berät die Einrichtung bei der Beschaffung geeigneter Hilfsmittel für das Kind. Fachausschuss für Qualitätssicherung und entwicklung, aktualisiert Oktober 2005 Kap.4.7 Seite 3

4 Die therapeutische Begleitung findet in der Regel in der Gruppe statt. Nur in Einzelfällen wird die Therapie in einer Einzelsituation durchgeführt, mit dem Ziel, das Kind wieder in die Gruppe oder Kleingruppe hinein zu nehmen. In regelmäßigen Abständen, mindestens 2 mal jährlich, finden Gespräche zwischen Kita, Ambulanz und Eltern zur Entwicklung des Kindes statt. Die Kita- Leiterin ist Koordinatorin der Zusammenarbeit zwischen Kita und Ambulanz. Sie kann Aufgaben delegieren. Der Beginn der Therapie für ein Kind mit Behinderung erfolgt in sorgfältigen, aufeinander abgestimmten Schritten. Bei der Aufnahme eines Kindes mit Behinderung, für das bereits eine Zuordnung zum 53/54 des zwölften Buches Sozialgesetzbuch und/ oder zum 35 a des achten Buches Sozialgesetzbuch erfolgte, ist folgendes Verfahren durchzuführen: 1. Die Leiterin der Kita lädt die Eltern zum Aufnahmegespräch ein und weist auf die Ambulanz hin. 2. Das Kind wird in der Ambulanz vorgestellt und eine Diagnose erstellt, sofern sie nicht schon vorliegt. 3. Nach Aufnahme des Kindes erfolgt eine Beobachtungsphase der Therapeutin in der Kita. 4. Sie gibt bei Bedarf eine Empfehlung für die Art der Therapie. 5. Kita und Ambulanz verständigen sich über die Art der Therapie und über deren Durchführung. Wenn das Kind keine Therapie in der Kita braucht, steht eine Therapeutin zur Beratung für die FachErzieherIn zur Verfügung. 6. Die Eltern werden informiert. Bei Auffälligkeiten und möglicher Behinderung eines Kindes, das bereits in die Kita aufgenommen worden ist, sind folgende Schritte durchzuführen: 1. Die Kita bespricht mit den Eltern ihre Beobachtungen und den Weg, der zu einer Klärung führt, ob bei dem Kind eine Behinderung vorliegt. 2. Die Kinder- und Jugendambulanz kann zur Klärung konsultiert werden. 3. Die Zuordnung des Kindes zum Personenkreis der 53/54 Sozialgesetzbuch 12 oder zum 35 a Sozialgesetzbuch 8 kann nur von amtlich zugelassenen Stellen erfolgen. 4. Ist die Zuordnung erfolgt und der Förderbedarf durch das Jugendamt bewilligt, können dem Kind die gesetzlich vorgesehenen Hilfen zuteil werden, d.h., es hat Anspruch auf zusätzliche Förderung durch eine FachErzieherIn für Integration und bei Bedarf therapeutische Begleitung in der Kita. Das weitere Verfahren erfolgt wie oben beschrieben. Qualitätsmerkmal Integration: Empfehlungen des VETK Berlin Brandenburg schlesische Oberlausitz e.v.fachausschuss für Qualitätssicherung und entwicklung, aktualisiert Oktober 2005 Kap.4.7 Seite 4

5 Qualitätsmerkmal für evangelische Tageseinrichtungen für Kinder 4.7 Integration von Kindern mit Behinderungen Wir stehen für eine Pädagogik der Nichtaussonderung. Kinder mit und ohne Behinderungen lernen miteinander und voneinander für ihr jetziges und zukünftiges Leben. Nichtaussonderung gelingt, wenn Eltern die Erziehung ihres Kindes mit Behinderung in einer Regeleinrichtung wollen und dort die erforderlichen Rahmenbedingungen vorhanden sind oder geschaffen werden. MitarbeiterInnen und Träger stellen sich dieser besonderen Aufgabe. Das Konzept der Kita wird so gestaltet, dass Kinder mit Behinderungen ihren Platz und ihre Entwicklungsmöglichkeiten haben. Eine Pädagogik der Nichtaussonderung bedeutet, dass nicht das Defizit oder die Einschränkung durch die Behinderung im Vordergrund steht, sondern dass das Kind mit all seinen Stärken, Wünschen, Interessen und Liebenswürdigkeiten am Leben in der Kita teilhat. Eltern werden bei der Auseinandersetzung mit der Behinderung ihres Kindes begleitet und unterstützt. Dieser vielseitige Prozess wird von allen Beteiligten getragen und organisiert. MitarbeiterInnen, Eltern und auch der Träger erleben die Betreuung des Kindes mit Behinderung als Herausforderung und als Bereicherung. Das Lernen voneinander, die Interaktionen, die Kommunikation untereinander, die Anforderungen an die Qualität der Teamarbeit, der Abbau von Ängsten sowie die Erweiterung der fachlichen Kompetenz werden bewusst wahrgenommen und führen zu einer neuen Qualität der Kita- Arbeit. Trifft voll zu Trifft zu Trifft Fachausschuss für Qualitätssicherung und entwicklung, aktualisiert Oktober 2005 Kap. 4.7 Seite 1

6 Wir halten es für unerlässlich, dass Kindern mit Behinderung, die spezielle Förderung und Betreuung brauchen, ergänzende pädagogische und therapeutische Unterstützung in unserer Kindertageseinrichtung zur Verfügung steht. Die pädagogischen und therapeutischen Aufgaben sind Bestandteil der Konzeption der Kita. Ergänzende pädagogische Förderung und Betreuung der Kinder mit Behinderungen geschieht in Kooperation mit der GruppenErzieherIn durch zusätzliches pädagogisches Fachpersonal, der FachErzieherIn für Integration. Die FachErzieherIn für Integration arbeitet in der Gruppe des Kindes mit Behinderung mit der GruppenErzieherIn zusammen. Beide ErzieherInnen sind Ansprechpartnerinnen für alle Kinder. Die FachErzieherIn richtet ihr Augenmerk besonders auf das Kind mit Behinderung und unterstützt es im Gruppenalltag. Sie versteht sich als Brückenbauerin zur Kindergruppe, zu der GruppenErzieherIn und zum Team. Sie nimmt an Mitarbeiterbesprechungen teil und ist an der Weiterentwicklung der Konzeption der Kita beteiligt. Die Rolle der FachErzieherIn ist im gesamten Team klar definiert ebenso wie die Aufgabenteilung zwischen ihr, der Leitung und der GruppenErzieherIn. Sie ist Ansprechpartnerin für MitarbeiterInnen, die Eltern des Kindes mit Behinderung und für Therapeuten. Sie beobachtet das Kind mit Behinderung, dokumentiert ihre Beobachtungen und erstellt einen individuellen Förderplan. Dieser wird mit der GruppenErzieherIn und der Therapeutin abgestimmt. FachErzieherIn und GruppenErzieherIn nehmen sich wöchentlich 1 Stunde Zeit zum Erfahrungsaustausch und zur Planung der Aktivitäten. Sie hat genaue Kenntnisse über das Kind mit Behinderung. Sie kennt den Entwicklungsstand und die Auswirkungen der Behinderung auf die kindliche Entwicklung, sie kennt das Spielverhalten und die Spielentwicklung und weiß um die Interessen und Kompetenzen des Kindes. Trifft voll zu Trifft zu Trifft Fachausschuss für Qualitätssicherung und entwicklung, aktualisiert Oktober 2005 Kap.4.7 Seite 2

7 Sie fördert das Kind mit Behinderung durch Begleitung in der Freispielsituation, gibt Hilfen bei pädagogischen Gruppenangeboten, unterstützt integrative Spielprozesse, vermittelt zwischen Kindern mit und ohne Behinderung und begleitet im Alltagsgeschehen. Sie unterstützt die Interessen und Stärken des Kindes mit Behinderung. Sie unterstützt zum einen spontane Kleingruppen und bietet auch regelmäßige Kleingruppen an, an denen das Kind mit Behinderung teilnimmt. Sie arbeitet mit Therapeuten zusammen. Sie nimmt an therapeutischen Stunden teil, sie beobachtet das Kind mit Behinderung in der Therapie und entwickelt Ideen für die Übertragbarkeit in den Kita- Alltag. Sie hat regelmäßig einen Austausch mit den Therapeuten und stimmt den Förderplan mit ihnen ab. Sie hat regelmäßig Kontakt zu den Eltern des Kindes mit Behinderung und berät sie in aktuellen Fragen. Trifft voll zu Trifft zu Trifft Die evangelische Kindertagestätte arbeitet mit den Kinder- und Jugendambulanzen in Berlin und den Frühförderstellen in Brandenburg zusammen. Die Kinder- und Jugendambulanzen in Berlin sind eingerichtet worden, um die therapeutische Begleitung der Kinder mit Behinderungen in Kitas der Freien Träger sicher zu stellen. Die Kita hat die Verantwortung für die pädagogische Betreuung des Kindes, die Ambulanz hat die Verantwortung für die therapeutische Begleitung. Die Kita ist verpflichtet, die therapeutische Begleitung zu ermöglichen. Dazu gehören geeignete Räume, Zeiten für Gespräche, Kooperation mit den Therapeuten, Akzeptanz der Entscheidungen der Ambulanz. Die Frühförderstellen in Brandenburg haben die Aufgabe, behinderte Kinder in den Familien therapeutisch zu versorgen. Sie können Kinder mit Behinderung auch in Kindertageseinrichtungen betreuen, wenn dies von den Eltern gewünscht wird. Trifft voll zu Trifft zu Trifft Fachausschuss für Qualitätssicherung und entwicklung, aktualisiert Oktober 2005 Kap.4.7 Seite 3

8 Die Ambulanz oder Frühförderstelle entscheidet über die Art der Therapie, die Kita wird in die Entscheidung einbezogen. Sie muss die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Therapie kennen und mitgestalten können. Die Eltern werden von der Art der Therapie unterrichtet und in den therapeutischen Prozess einbezogen. Das Kind erhält eine seinen individuellen Bedürfnissen entsprechende therapeutische Begleitung in der Einrichtung durch therapeutische Fachkräfte. Durch die Zusammenarbeit von FachErzieherIn für Integration und therapeutischer Fachkraft wird die Entwicklung des Kindes unter pädagogischen und therapeutischen Zielsetzungen begleitet und gefördert. Gemeinsame Beobachtungen des Kindes sind Grundlage für eine gute Unterstützung und Förderung. Die FachErzieherIn für Integration begleitet das Kind auch im therapeutischen Prozess und nimmt Anregungen zur Förderung des Kindes mit in den Gruppenalltag. Die Ambulanz oder die Frühförderstelle berät die Einrichtung bei der Beschaffung geeigneter Hilfsmittel für das Kind. Die therapeutische Begleitung findet in der Regel in der Gruppe statt. Nur in Einzelfällen wird die Therapie in einer Einzelsituation durchgeführt, mit dem Ziel, das Kind wieder in die Gruppe oder Kleingruppe hinein zu nehmen. In regelmäßigen Abständen, mindestens zweimal jährlich, finden Gespräche zwischen Kita, Ambulanz und Eltern zur Entwicklung des Kindes statt. Die Kita- Leiterin ist Koordinatorin der Zusammenarbeit zwischen Kita und Ambulanz. Sie kann Aufgaben delegieren. Trifft voll zu Trifft zu Trifft Qualitätsmerkmal Integration: Empfehlungen des VETK Berlin Brandenburg schlesische Oberlausitz e.v.fachausschuss für Qualitätssicherung und entwicklung, aktualisiert Oktober 2005 Kap.4.7 Seite 4

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