Information für Pflegeelternwerber

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Information für Pflegeelternwerber"

Transkript

1 Information für Pflegeelternwerber AUFGABEN DES PFLEGEKINDERDIENSTES Der Pflegekinderdienst des Vorarlberger Kinderdorfes besteht seit 1996 und wurde von der Landesregierung beauftragt, Agenden des Pflegekinderwesens für ganz Vorarlberg zu übernehmen. Derzeit werden vom Pflegekinderdienst 245 Pflegekinder in 180 Pflegefamilien betreut. Welche Aufgaben übernimmt der Pflegekinderdienst? > Suche und Eignungsfeststellung von Pflegefamilien > Vorbereitung und Schulung der Pflegeeltern > Vermittlung von Pflegekindern in Zusammenarbeit mit der Jugendwohlfahrt und anderen Facheinrichtungen > Beratung und Begleitung von Pflegekindern, Pflegefamilien und Herkunftsfamilien Im Pflegekinderdienst arbeitet ein multiprofessionelles Team, bestehend aus PsychologInnen, SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen sowie einer Sekretärin. FÜR WELCHE PFLEGEFORMEN IST DER PFLEGEKINDERDIENST ZUSTÄNDIG? Langzeit- bzw. Dauerpflege Das Kind wird für einen längeren Zeitraum (mehrere Jahre oder bis zum Erreichen der Volljährigkeit) in einer Pflegefamilie betreut. Die Dauer des Pflegeverhältnisses wird im Vorfeld festgelegt. Das bedeutet, dass die leiblichen Eltern mit der Unterbringung des Kindes für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer einverstanden sind, oder die Pflegschaft gerichtlich geregelt wurde. Befristete Pflegeplätze Das Kind wird für einen befristeten Zeitraum auf einem Pflegeplatz untergebracht, wobei eine Rückführung zu den leiblichen Eltern vorgesehen ist. WIE KOMMT EIN PFLEGEVERHÄLTNIS ZUSTANDE? Können Erziehungsberechtigte die Pflege und Erziehung des Minderjährigen nicht gewährleisten, hat die Jugendwohlfahrt für die notwendigen Maßnahmen zu sorgen, z. B. die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie. Bei einer Maßnahme der Jugendwohlfahrt erhält der Pflegekinderdienst den Auftrag, ein bestimmtes Kind in einer Pflegefamilie unterzubringen und das Pflegeverhältnis langfristig zu begleiten. 1

2 Die Pflegeaufsicht obliegt der Jugendwohlfahrt. In welcher Form die Pflegeaufsicht wahrgenommen wird, liegt im Entscheidungsbereich der Behörde (z. B. Berichtspflicht des Pflegekinderdienstes). WELCHE VORAUSSETZUNGEN SIND FÜR DIE PFLEGSCHAFT NOTWENDIG? > Pflegeeltern brauchen ein hohes Maß an Offenheit. > Pflegeeltern müssen in der Lage sein, dem Kind, seiner Geschichte und seiner Herkunftsfamilie einfühlsam zu begegnen. > Pflegeeltern müssen flexibel und belastbar sein. > Pflegeeltern müssen das Bewerbungsverfahren (nähere Informationen dazu im Anhang) des Pflegekinderdienstes positiv abgeschlossen haben. > Zwischen Pflegeeltern und Pflegekind muss ein natürlicher Altersunterschied bestehen. > Grundsätzlich müssen alle Familienmitglieder mit der Aufnahme und Betreuung eines Pflegekindes einverstanden sein. > Für die Betreuung eines Pflegekindes muss genügend Wohnraum vorhanden sein. > Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Pflegekinderdienst und anderen Fachdiensten muss gegeben sein. > Der Nachweis der Unbescholtenheit wird von der Behörde geprüft. WER KANN EIN KIND IN PFLEGE NEHMEN? Jede Person, die die genannten Voraussetzungen erfüllt, kann ein Kind in Pflege nehmen, unabhängig davon, ob ledig, geschieden, verheiratet oder in Lebensgemeinschaft. Erfahrungen mit eigenen Kindern sind hilfreich, jedoch keine Voraussetzung. Auch kinderlose Paare und Alleinerziehende sind als Pflegeeltern geeignet. WIE KOMMT EIN KIND IN DIE PFLEGEFAMILIE? Der Pflegekinderdienst erhält von der Jugendwohlfahrt den Auftrag, für ein bestimmtes Kind bzw. für Geschwister einen geeigneten Pflegeplatz zu suchen. Anhand der Informationen über das Kind wählen die MitarbeiterInnen des Pflegekinderdienstes eine Pflegefamilie aus, von der sie annehmen, dass sie den Bedürfnissen dieses Kindes gerecht werden kann. Bei dieser Pflegefamilie wird konkret 2

3 angefragt und die künftige Pflegefamilie erhält alle Informationen über das zu vermittelnde Kind und seine Herkunftsfamilie. Im Zuge der Vermittlung organisieren die MitarbeiterInnen des Pflegekinderdienstes ein erstes Treffen zwischen Pflegekind und Pflegefamilie bzw. zwischen Pflegeeltern und leiblichen Eltern. Dieses erste Kennenlernen findet üblicherweise in den Räumlichkeiten des Pflegekinderdienstes statt. Wichtig ist in dieser Phase der Vermittlung, dass alle Beteiligten (Pflegekind, Pflegefamilie, Kindeseltern, Pflegekinderdienst) prüfen, ob ein stabiles Pflegeverhältnis gelingen kann. Ist dies der Fall, beginnt ein langsames Eingewöhnen des Pflegekindes in die Pflegefamilie. Beispielsweise verbringt das Kind mehrere Nachmittage und Wochenenden bei der Pflegefamilie. Diese Zeit ist für alle Beteiligten, insbesondere für das Kind sofern es das Alter erlaubt wichtig. Sie dient dem gegenseitigen Kennenlernen und erleichtert die definitive Entscheidung. Sind alle Beteiligten (Pflegekind, Pflegefamilie, Herkunftsfamilie, Pflegekinderdienst) mit der Inpflegegabe einverstanden, wird eine schriftliche Pflegevereinbarung unterzeichnet. Wenn Sie Interesse haben selbst ein Pflegekind aufzunehmen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit zu einem ausführlichen Informationsgespräch. Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung unter 05522/82253 (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr) oder per (pkd@voki.at). 3

4 DAS BEWERBUNGSVERFAHREN Sie interessieren sich für die Aufnahme eines Pflegekindes? Wir informieren Sie, wie Pflegeeltern ausgewählt und vorbereitet werden: Informationsphase Bei einem Informationsgespräch erzählen wir Ihnen, wie ein Kind zum Pflegekind wird, welche Aufgaben und Rechte Pflegeeltern und leibliche Eltern haben und welche Rolle der Pflegekinderdienst dabei spielt. Wir stehen für alle Fragen zur Verfügung. Sie erhalten ein Datenblatt und ein Lebensberichtformular. Haben Sie nach wie vor Interesse, senden Sie diese Informationen im Zeitraum von spätestens einem Monat an den Pflegekinderdienst. Im Anschluss wird ein Termin für einen Hausbesuch vereinbart. Eignungs- und Vorbereitungsphase Diese Phase besteht aus drei Hausbesuchen, zwei Abendveranstaltungen und drei Tagesseminaren. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist für alle Pflegeelternwerber verpflichtend. Erster Hausbesuch: Bei diesem Besuch von zwei MitarbeiterInnen des Pflegekinderdienstes in Ihrer Familie möchten wir Sie etwas näher kennenlernen. Sie erzählen uns über Ihre Familie, und wir besprechen die von Ihnen ausgefüllten Unterlagen. Erstes Tagesseminar (Auswahltag): Nach dem Hausbesuch findet ein eintägiges Seminar (Auswahltag) an einem Samstag statt. Zentrales Thema ist es, gemeinsam mit anderen Pflegeelternwerbern 4

5 zu überlegen, was sich durch die Aufnahme eines Pflegekindes in der Familie ändern könnte. Weiters bitten wir Sie auch vier Fragebögen auszufüllen, die von uns ausgewertet werden. Zweiter Hausbesuch: Der Auswahltag wird mit Ihnen in einem zweiten Hausbesuch besprochen. Wir möchten Ihre sozialen Ressourcen kennen lernen und mit Ihnen gemeinsam überlegen, wie Ihre Umgebung auf die Aufnahme eines Pflegekindes reagieren könnte. Erste Abendveranstaltung: Rechte und Pflichten von Pflegeeltern Ziel dieses Abends ist es, Sie über Rechte und Pflichten der Pflegeeltern als auch die der leiblichen Eltern zu informieren. Zudem wird der Vermittlungsprozess des Kindes erläutert. Zweite Abendveranstaltung: Besuchskontakte des Kindes zu seiner Herkunftsfamilie In dieser Veranstaltung werden vielfältige Möglichkeiten des Kontaktes zur Herkunftsfamilie besprochen. Zweites Tagesseminar: Beziehungsdynamik: Pflegekind - Pflegefamilie - Herkunftsfamilie" Die zukünftigen Pflegeeltern sollen für das Spannungsfeld, in dem sich ein Pflegekind befindet, sensibilisiert werden. Zudem werden charakteristische Integrationsphasen des Kindes in die Pflegefamilie vorgestellt. Drittes Tagesseminar (Vorbereitungstag): Inhalt dieses Seminars sind die Auswirkungen von Traumaerfahrungen auf die Verhaltensweisen des Kindes und wie Sie als Pflegeeltern damit umgehen können. Zudem beschäftigen wir uns mit dem Ansatz der Biographiearbeit - einer neuen Methode der Begleitung von Pflegekindern. Dritter Hausbesuch: Bei diesem Hausbesuch wird mit Ihnen die Eignungsbeurteilung besprochen. Gemeinsam wird das Bewerbungsverfahren reflektiert. Ihre konkreten Vorstellungen über das aufzunehmende Pflegekind (Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand usw.), Vorstellungen über die Herkunftsfamilie und die Besuchskontakte werden erfasst. Vorarlberger Kinderdorf gemeinnützige GmbH Pflegekinderdienst Göfiserstraße Feldkirch T 05522/82253 (Mo bis Fr 8 bis 12 Uhr) pkd@voki.at KONTAKT 5

6 Liebe Pflegeeltern! In diesem Teil der Informationsbroschüre finden Sie alle rechtlichen, versicherungsrelevanten und finanziellen Aspekte, die bei der Aufnahme eines Pflegekindes für Sie von Bedeutung sind. Falls Sie diesbezüglich Fragen haben, so können Sie diese direkt an die MitarbeiterInnen des Pflegekinderdienstes richten. Rechtliche Grundlagen Was versteht der Gesetzgeber unter Pflegeeltern? Pflegeeltern sind Personen, die einen öffentlichen Auftrag der Jugendwohlfahrt hinsichtlich der Pflege und Erziehung eines Kindes übernehmen und dadurch ein elternnahes Verhältnis zum Kind aufbauen. Was sind Pflegeeltern? Pflege und Erziehung, gesetzliche Vertretung - was heißt das? Der Begriff der Obsorge. Unter dem Begriff Obsorge versteht man sämtliche Rechte und Pflichten gegenüber minderjährigen Kindern. Wer die Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes inne hat, ist der Erziehungsberechtigte. Begriffsklärung Obsorge Die Obsorge umfasst folgende Bereiche: 1) Pflege und Erziehung Innenverhältnis: dies beinhaltet die Wahrung des körperlichen und seelischen Wohles und der Gesundheit des Kindes, die Aufsichtspflicht, die Förderung von Fähigkeiten und Neigungen des Kindes. Außenverhältnis: dies beinhaltet die rechtliche Vertretung des Kindes nach außen. Darunter fallen: das Recht den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen (Ferienlager, Urlaub, Internat...), die Anmeldung in Kindergarten und Schule, das Unterschreiben von Zeugnissen und Entschuldigungen, die Wahl des Arztes und der ärztlichen Behandlung, Anmeldung bei Freizeitveranstaltungen, etc. Pflege und Erziehung 6

7 2) Gesetzliche Vertretung des Kindes Darunter versteht man die Vertretung des Kindes gegenüber Gericht und Behörden. Die Änderung der Staatsbürgerschaft oder des Religionsbekenntnisses sowie eine Operation des Kindes verlangen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Ebenso ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters bei unterschriftspflichtigen Anträgen oder Dokumenten (z.b. Pass, Lehrvertrag) notwendig. 3) Vermögensverwaltung Diese ist erforderlich, wenn ein Vermögen des Kindes vorhanden ist, z.b. Erbschaft. Gesetzliche Vertretung Vermögensverwaltung Was versteht man unter einer Maßnahme der Jugendwohlfahrt? Wenn die Eltern / Erziehungsberechtigten die Pflege oder Erziehung eines minderjährigen Kindes nicht gewährleisten oder dabei Unterstützung benötigen, hat die Behörde (Bezirkshauptmannschaft -Abteilung Jugendwohlfahrt) dafür zu sorgen, dass erforderliche Maßnahmen getroffen werden, um das Wohl des minderjährigen Kindes zu sichern. Als Maßnahmen stehen zur Verfügung: a) Unterstützung der Erziehung: Die Eltern / Erziehungsberechtigten werden durch Maßnahmen unterstützt, die sie zur Pflege und Erziehung des Kindes befähigen. Dies kann nur mit Zustimmung der Kindeseltern erfolgen. Mit der Unterstützung der Erziehung sollen die Voraussetzungen für die Erziehung des Kindes in der eigenen Familie geschaffen bzw. erhalten werden. (Unterstützungsauftrag der Behörde an Familiendienste, Betreuung des Kindes bei einer Tagesmutter, im Hort, in einer Tagesheimstätte...). b) Volle Erziehung: Darunter versteht man die Herausnahme des Kindes aus seiner Herkunftsfamilie und die Unterbringung in einer Pflegefamilie oder Institution (z.b. Kinderdorf, Jupident, Wohngemeinschaft). Dies geschieht entweder auf freiwilliger Basis mit Zustimmung der Eltern oder wird durch das Gericht angeordnet. Maßnahmen der Jugendwohlfahrt 7

8 Wie kommt die Fremdunterbringung eines Kindes zustande? Welche Rechte und Pflichten werden dabei übertragen? Fremdunterbringung 1) Volle Erziehung mit Einwilligung der leiblichen Eltern: Die Kindeseltern schließen einen (privatrechtlichen) Vertrag mit der zuständigen Jugendwohlfahrt und geben die Pflege und Erziehung ihres Kindes freiwillig ab. Damit ist auch die Übertragung der rechtlichen Vertretung im Rahmen von Pflege und Erziehung miteingeschlossen. Die Behörde ihrerseits delegiert dann Pflege und Erziehung an die Pflegeeltern (im Innen und Außenverhältnis ). Wichtig: Im Falle der freiwilligen Inpflegegabe ist die Vereinbarung zwischen Kindeseltern und Jugendwohlfahrt jederzeit einseitig widerrufbar, d.h. das Kind kann rückgeführt werden. Allerdings obliegt es dann der Jugendwohlfahrt abzuklären, ob in diesem Fall das Wohl des Kindes weiterhin gesichert ist. 2) Volle Erziehung ohne Einwilligung der leiblichen Eltern Eine Fremdunterbringung ohne Zustimmung der Kindeseltern kann nur mittels Gerichtsbeschluss erfolgen. Dabei kann das Gericht den leiblichen Eltern die Pflege und Erziehung für ihr Kind entziehen und die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie anordnen. Die Pflege und Erziehung des Kindes wird an Pflegeeltern übertragen. Die gesetzliche Vertretung und die Vermögensverwaltung für das Kind verbleibt bei den Eltern. den leiblichen Eltern die gesamte Obsorge für ihr Kind entziehen und an die Jugendwohlfahrt übertragen. Die Jugendwohlfahrt überträgt die Pflege und Erziehung an die Pflegeeltern, die gesetzliche Vertretung und die Vermögensverwaltung verbleiben bei der Jugendwohlfahrt. Pflegeeltern haben die Möglichkeit die gesamte Obsorge für ihr Pflegekind zu beantragen, wenn das Pflegeverhältnis langfristig geplant ist und zwischen den Pflegeeltern und dem Pflegekind eine Eltern-Kind nahe Beziehung entstanden ist. Mit Einwilligung der Eltern Ohne Einwilligung der Eltern Welche Rechte und Pflichten haben Pflegeeltern? Pflegeeltern erhalten Rechtsbefugnis, weil sie direkt von den Erziehungsberechtigten (leibliche Eltern), von der Jugendwohlfahrt oder durch das Gericht dazu ermächtigt werden. Rechte und Pflichten der Pflegeeltern 8

9 In jedem Fall wird den Pflegeeltern für die Dauer der Inpflegenahme die Pflicht der Pflege und Erziehung des Pflegekindes übertragen. Damit haben die Pflegeeltern die Aufsichtspflicht über das Pflegekind. Pflegeeltern können nach eigenem Ermessen die Aufsichtspflicht für einen festgelegten Zeitraum auch an andere geeignete Personen übertragen. Aufsichtspflicht Die Pflegeeltern sind zuständig für die Organisation und Gestaltung des Alltages dazu gehören : Erziehung und Anleitung des Kindes Versorgung des Kindes (Nahrung, Kleidung, zusätzliche Betreuung,...) Pflege des Kindes (Hygiene, Haarschnitt,...) Freizeitgestaltung (Hobbies, Urlaube, Vereine,...) Gesundheit (Arztbesuche, Therapietermine,...) Unterstützung in der Schule (Hausaufgaben, Sprechtage,...) Pflegeeltern sind im Rahmen von Pflege und Erziehung befugt die rechtliche Vertretung ihres Pflegekindes nach außen wahrzunehmen (Unterschrift auf Schulnachrichten, Entschuldigungen, Anmeldung im Kindergarten und in der Schule etc.). Rechtliche Vertretung im Rahmen von Pflege und Erziehung Pflegeeltern haben einen umfassenden Einblick in die Bedürfnisse des Kindes und sollen daher auch an Entscheidungen über das Wohl des Kindes mitwirken. Stellen leibliche Eltern Anträge ans Gericht (Übertragung der Obsorge, Rückführung, Besuchsregelung) werden auch Pflegeeltern geladen und vom Gericht angehört (Parteienstellung). Pflegeeltern sind vor dem Gesetz gleichrangig gegenüber leiblichen Eltern, Großeltern oder Stiefeltern. Sie haben das Recht, in allen das Pflegekind betreffenden Angelegenheiten oder Verfahren beim Pflegschaftsgericht Anträge zu stellen. Aufgrund dieses Antragsrechts können Pflegeeltern z.b. beantragen, bestehende Besuchsrechte der leiblichen Eltern abzuändern. Parteienstellung Antragsrecht Können Pflegeeltern den Namen ihres Pflegekindes ändern? Die Änderung des Vornamens oder des Familiennamens des Pflegekindes ist grundsätzlich möglich. Rechtliche Grundlage dazu bietet das Namensänderungsgesetz. Eine Namensänderung ist dann sinnvoll, wenn dem Kind daraus Vorteile entstehen (z.b. Wunsch des Kindes nach Zugehörigkeit). Nur wenn den Namensänderung 9

10 Pflegeeltern die Obsorge übertragen wurde, können sie die Namensänderung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ohne Zustimmung der leiblichen Eltern beantragen. Die leiblichen Eltern werden von der beabsichtigten Namensänderung informiert und dazu angehört. Der Antrag auf Namensänderung bedarf der persönlichen Zustimmung des Pflegekindes über 14 Jahren, das Pflegekind im Alter zwischen 10 und 14 Jahren muss im Verfahren gehört werden. Welche Rechte haben leibliche Eltern? Leibliche Eltern haben in jedem Fall, unabhängig von der Obsorgeregelung, folgende Rechte Rechte leiblicher Eltern das Besuchsrecht das Informationsrecht das Äußerungsrecht Achtung: Nehmen die Eltern das Besuchsrecht nicht wahr, verwirken sie damit auch die anderen elterlichen Rechte. 1) Das Besuchsrecht: Leibliche Eltern haben das Recht, mit ihrem Kind persönlichen Kontakt zu pflegen. Grundsätzlich steht den leiblichen Eltern sowie den Großeltern des Pflegekindes ein Besuchsrecht zu. Dies wird in Absprache mit den Pflegeeltern, den Eltern bzw. Großeltern und dem Pflegekinderdienst vereinbart. Ziel des Besuchsrechtes ist es, den Kontakt zwischen dem Pflegekind und seiner Herkunftsfamilie aufrechtzuerhalten und den Eltern bzw. Großeltern die Möglichkeit zu geben, sich vom Wohlergehen des Kindes zu überzeugen. Das Ausmaß und der Umfang des Besuchsrechtes sind gesetzlich nicht geregelt. Sie hängen ab: vom Alter des Kindes vom psychischen Zustand des Kindes vom Grund für die Fremdunterbringung (belastende Erfahrungen des Kindes, z.b. Misshandlung, Vernachlässigung in der Herkunftsfamilie) von der seelischen und körperlichen Verfassung der Kindeseltern von der Art der Fremdunterbringung (Dauerpflege oder befristetes Pflegeverhältnis) Oberster Grundsatz jeder Besuchsregelung ist das Wohl und das Interesse des Kindes. Besuchsrecht 10

11 Wohlverhaltensklausel für besuchsberechtigte Elternteile: Beeinträchtigt ein Elternteil durch sein Verhalten das Verhältnis des Kindes zu den Pflegeeltern, können die Besuchskontakte durch das Gericht eingeschränkt werden. Besuchsbegleitung: Die MitarbeiterInnen des Pflegekinderdienstes übernehmen bei Bedarf die Begleitung der Besuchskontakte. Ebenso kann das Gericht dafür eine geeignete und hierzu bereite Person heranziehen. Wohlverhaltensklausel Besuchsbegleitung Gibt es bei den Besuchsregelungen keine Einigung, so muss das Gericht den Besuchskontakt regeln. Oberster Grundsatz jeder Besuchsregelung ist das Wohl des Kindes. Gegen den Willen eines 14-jährigen Kindes kann das Besuchsrecht nicht mehr durchgesetzt werden. Wodurch kann das Besuchsrecht eingeschränkt werden? Das Besuchsrecht kann nur per Gerichtsbeschluss aus Gründen, die eine Gefährdung des Kindeswohles darstellen, eingeschränkt oder untersagt werden. Einschränkung des Besuchsrechtes 2) Das Informationsrecht: Die leiblichen Eltern haben das Recht, von bedeutenden Ereignissen im Leben ihres Kindes informiert zu werden. Informationsrecht Dies umfasst: wesentliche Entwicklungen und Fortschritte des Kindes Gesundheitsfragen (Erkrankungen, Unfall, Spitalsaufenthalt,...) schulische Angelegenheiten (Schulwechsel, Wiederholen einer Klasse, Lehrabschluss,...) beabsichtigte Maßnahmen (die Änderung des Vor- oder Nachnamens, Eintritt in eine Glaubensgemeinschaft, der Erwerb einer Staatsangehörigkeit...) 3) Das Äußerungsrecht: Zu den unter Punkt 2 angeführten Belangen können sich die Eltern in angemessener Frist äußern. Äußerungsrecht Im besonderen Fall Eintritt in eine Glaubensgemeinschaft wird vom Gesetzgeber dem Wunsch der leiblichen Eltern besonderes Gewicht gegeben. Haben die leiblichen Eltern vor der Inpflegegabe den Glauben ihres Kindes bestimmt (Erstbestimmung), so kann diese sogenannte Erstbestimmung in Folge gegen den Willen der leiblichen Eltern nicht mehr Eintritt in eine Glaubensgemeinschaft 11

12 abgeändert werden. Hat diese Erstbestimmung des Glaubens nicht stattgefunden und können sich Pflegeeltern und leibliche Eltern nicht über den Glauben des Kindes einigen, so obliegt es dem zuständigen Vormundschaftsgericht auf Antrag der Pflegeeltern, nach Anhörung der leiblichen Eltern, über den Eintritt des Kindes in eine Glaubensgemeinschaft zu entscheiden. Rechte der Pflegekinder Das Pflegschaftsgericht hat Minderjährige in Verfahren über Pflege und Erziehung, Besuchskontakte oder bei geplanter Adoption tunlichst persönlich zu hören - ab dem 10.Lebensjahr verpflichtend, vor dem 10. Lebensjahr soll der Minderjährige durch Einrichtungen der Jugendhilfe angehört werden. Rechte der Pflegekinder Minderjährige, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können in Verfahren, die Obsorge oder das Besuchsrecht betreffend, selbstständig vor Gericht handeln. Ab dem 14. Lebensjahr kann der Minderjährige selbst über seinen Aufenthaltsort und die Ausübung von Besuchskontakten entscheiden. Der Wille des Kindes ist zu berücksichtigen, er ist umso maßgeblicher, je mehr der Minderjährige einsichts- und urteilsfähig ist. Was ist bei Übernahme eines Pflegekindes zu beachten? Polizeiliche Meldung des Pflegekindes Nach Erhalt der Pflegebestätigung muss der neue Wohnsitz des Pflegekindes umgehend beim zuständigen Gemeindeamt bzw. Meldeamt bekannt gegeben werden. Dazu werden als Formulare die Pflegebestätigung und die Geburtsurkunde benötigt. Versicherungen des Pflegekindes: Versicherungsrechtlich sind Pflegekinder leiblichen Kindern gleichgestellt. Krankenversicherung Das Pflegekind wird gewöhnlich bei einem Pflegeelternteil als Angehöriger in der Krankenversicherung mitversichert. Es kann aber auch weiterhin bei den leiblichen Eltern mitversichert bleiben. Für die Anmeldung in der Krankenversicherung brauchen Pflegeeltern ebenfalls die Pflegebestätigung. Haftung für Schäden Pflegeeltern können das Pflegekind in ihre Haushaltsversicherung Polizeiliche Meldung des Pflegekindes Versicherung des Pflegekindes 12

13 aufnehmen lassen. Ob das Mitversichern eines Pflegekindes mit Mehrkosten verbunden ist, hängt von den jeweiligen Bedingungen der Versicherungsanstalten ab. Es ist hier von den Pflegeeltern zu prüfen, welche Leistungen ihre Haushaltsversicherung übernimmt. Private Zusatzversicherungen Auch hier wird die Gleichstellung von Pflegekindern mit leiblichen Kindern angewandt. Pflegefreistellung Jede/r ArbeitnehmerIn hat im Rahmen des gesetzlichen Anspruchs die Möglichkeit auf Dienstfreistellung, wenn ein Angehöriger - dazu gehört auch das Pflegekind - erkrankt ist und der Pflege bedarf. Wann endet ein Pflegeverhältnis? Pflegefreistellung Wann endet das Pflegeverhältnis 1. Mit Eintritt der Volljährigkeit des Pflegekindes 2. Mit Ablauf der vereinbarten Pflegedauer oder 3. Wenn das Pflegschaftsgericht dies auf Antrag der leiblichen Eltern beschließt 4. Wenn das Pflegekind in eine Institution kommt z.b. Kinderdorf, Wohngemeinschaft 5. Auf Wunsch der Pflegeeltern, z.b. wenn sie mit der Pflege und Erziehung des Pflegekindes überfordert sind oder wenn die Belastung für die eigene Familie zu groß wird. In dieser Situation wirkt der Pflegekinderdienst bereits im Vorfeld beratend und unterstützend an der Entscheidung mit Finanzielle Leistungen Familienbeihilfe Pflegeeltern sind berechtigt, für ihr Pflegekind die Familienbeihilfe zu beziehen. Um die Familienbeihilfe für das Pflegekind zu erhalten, müssen die Pflegeeltern beim zuständigen Finanzamt einen Antrag stellen. Kinderabsetzbetrag Dieser wird ebenso beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht. Mehrkindzuschlag Beim zuständigen Finanzamt kann ab dem dritten Kind der Mehrkindzuschlag im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden. Familienbeihilfe Kinderabsetzbetrag Mehrkindzuschlag Pflegegeld Das Pflegegeld ist eine Aufwandsentschädigung für den Unterhalt des Pflegekindes. Es setzt sich aus einem Grundbetrag Pflegegeld 13

14 (Regelbedarfssatz je nach Alter des Kindes) und einer Pauschalvergütung zusammen. Mit der Pauschalvergütung werden Ihre Leistungen und Aufwände als Pflegeeltern (z. B. Besprechungen, Fahrten zu Besuchskontakten,...). abgedeckt. Das Pflegegeld wird von der Jugendwohlfahrt bei Pflegeverhältnissen monatlich im Voraus an die Pflegeeltern ausbezahlt. Voraussetzung dafür ist die Übergabe einer Bankbestätigung an die Jugendwohlfahrt. Die Pflegeeltern erhalten das Pflegegeld 12 mal im Jahr. Verwandtschaftspflege unterliegt besonderen Bedingungen. Es liegt hier im Ermessen der Jugendwohlfahrt die Höhe des Pflegegeldbezuges festzustellen. Sozialversicherungsrechtliche Absicherung Pflegeeltern haben die Möglichkeit, freiwillig für sich eine Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung abzuschließen. Dafür ist der Abschluss eines Freien Dienstvertrages mit dem Vorarlberger Kinderdorf notwendig. Kinderbetreuungsgeld Für Pflegekinder die nach dem geboren sind, kann bis zum 30. Lebensmonat des Kindes das Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe über Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse bezogen werden. Beabsichtigt der Pflegevater das Kind für 6 Monate zu betreuen, verlängert sich der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes bis zum 36. Lebensmonat des Kindes. Sozialversicherung Kinderbetreuungsgeld Alleinverdienerabsetzbetrag Das Pflegegeld hat meist keinen Einfluss auf den Alleinverdienerabsetz-betrag, da das Pflegegeld nur teilweise steuerlich als Einkommen gewertet wird. Bei Zusatzeinkommen gelten jedoch andere steuerliche Bedingungen. Ab zwei Pflegekindern entfällt der Alleinverdienerabsetz-betrag bei Abschluss eines freien Dienstvertrages. Sonderkosten Kosten, welche die alltäglichen und durch das Pflegegeld gedeckten Aufwendungen überschreiten, können nach Absprache mit dem Pflegekinderdienst als Sonderkosten verrechnet und vom Jugendwohlfahrtsträger übernommen werden. Dazu zählen Heilbehelfe aller Art, Brillen, orthopädische Schuheinlagen oder Zahnregulierungen, Impfungen, Aufwendungen für medizinische Behandlungen oder Therapien, Schulschikurse, Schulreisen, etc. Alleinverdienerabsetzbetrag Sonderkosten 14

15 Wohnbeihilfe Bei Bezug von Wohnbeihilfe muss die Aufnahme eines Pflegekindes bei der Wohnbeihilfenstelle gemeldet werden. Bei einem Mietverhältnis muss bei Aufnahme eines Pflegekindes der Vermieter informiert werden. Kostenersatz der leiblichen Eltern Die Kosten für die Unterbringung des Kindes auf einem Pflegeplatz werden vom Jugendwohlfahrtsträger in der Höhe der amtlichen Pflegegeldrichtsätze übernommen. Grundsätzlich sind die Eltern im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum Kostenrückersatz verpflichtet. Dieser wird von der Behörde geltend gemacht. Wohnbeihilfe Kostenersatz der leiblichen Eltern 15

GRaz sucht Pflegeeltern. Begleiten Sie Kinder auf ihrem Lebensweg.

GRaz sucht Pflegeeltern. Begleiten Sie Kinder auf ihrem Lebensweg. GRaz sucht Pflegeeltern Begleiten Sie Kinder auf ihrem Lebensweg. Lebensbegleiter Pflegekinder brauchen nähe Liebe Grazerinnen, liebe Grazer, wir alle wünschen uns glückliche Kinder, die in einem intakten

Mehr

Die wichtigsten Reformbereiche

Die wichtigsten Reformbereiche Neuerungen im Kindschaftsrecht ab 1.7.2001 (KindRÄG 2001) Die wichtigsten Reformbereiche Herabsetzung der Volljährigkeit Rechtsstellung von Minderjährigen Einvernehmliche Scheidung, Vaterschaftsanerkenntnis

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Informationen und Fragen zur Aufnahme eines Pflegekindes

Informationen und Fragen zur Aufnahme eines Pflegekindes Vermittlungsstelle (Stempel) Name: Datum: Informationen und Fragen zur Aufnahme eines Pflegekindes Sie überlegen sich, ein Pflegekind aufzunehmen. Damit werden spezielle Fragen auf Sie zukommen, z. B.

Mehr

LEIHOMA INFORMATION FÜR FAMILIEN

LEIHOMA INFORMATION FÜR FAMILIEN 03/2011 LEIHOMA INFORMATION FÜR FAMILIEN KAPA KINDERSTUBE, Neubauweg 25, A 6380 St. Johann in Tirol Tel. 0664 5104955 oder 0664 1494641 oder E-Mail an info@kapa-kinderstube.at 1 LEIH-OMA-DIENST Ab März

Mehr

die gerne ein Pflegekind aufnehmen möchten Wie wird man Pflegefamilie?

die gerne ein Pflegekind aufnehmen möchten Wie wird man Pflegefamilie? L A N D R A T S A M T F R E Y U N G - G R A F E N A U Informationen Informationen für Menschen, für Personen, die gerne ein Pflegekind aufnehmen möchten die an der Aufnahme eines Pflegekindes interessiert

Mehr

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

BEWERBERBOGEN DER ADOPTIONS- UND PFLEGEKINDERDIENSTE DES KREISES SOEST. überreicht durch

BEWERBERBOGEN DER ADOPTIONS- UND PFLEGEKINDERDIENSTE DES KREISES SOEST. überreicht durch BEWERBERBOGEN DER ADOPTIONS- UND PFLEGEKINDERDIENSTE DES KREISES SOEST überreicht durch Stadt Soest Abt. Jugend und Soziales -Pflegekinderdienst- Vreithof 8 59494 Soest Tel.: 02921/103-2326 BEWERBERBOGEN

Mehr

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer mittels Imaginationsgeleiteter Intervention Informationsbroschüre für Studienteilnehmer Das Case Management arbeitet mit dem Unternehmen zusammen. Das von ist auf eine messbare Integration und Stabilisation

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren

Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren Eingangsstempel Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren Dieser Antrag ist in Leichter Sprache geschrieben. Das sieht man auch am gelben, runden Zeichen. Im Text finden Sie immer wieder unterstrichene Wörter.

Mehr

Hotline (kostenfrei) Anonyme Geburt Babyklappe. Wir helfen, wir beraten anonym und kostenlos.

Hotline (kostenfrei) Anonyme Geburt Babyklappe. Wir helfen, wir beraten anonym und kostenlos. 0800 83 83 83 Hotline (kostenfrei) Anonyme Geburt Babyklappe Wir helfen, wir beraten anonym und kostenlos. 2 Manchmal gerät man in eine Lebenssituation, mit der man nie gerechnet hat, und sieht einfach

Mehr

BETRIEBS- KRANKENKASSE

BETRIEBS- KRANKENKASSE BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist

Mehr

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer: Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.

Mehr

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)

Mehr

Daher bitten wir Sie, die folgenden Fragen zu Ihrer Person und Ihrer familiären Situation so ausführlich wie möglich zu beantworten.

Daher bitten wir Sie, die folgenden Fragen zu Ihrer Person und Ihrer familiären Situation so ausführlich wie möglich zu beantworten. Kreis Steinburg Der Landrat Amt für Jugend, Familie und Sport Sehr geehrte, sehr geehrter, Sie haben sich entschlossen, sich beim Amt für Jugend, Familie und Sport des Kreises Steinburg als Pflegeeltern

Mehr

Trennung und Scheidung

Trennung und Scheidung Landratsamt Dingolfing-Landau Obere Stadt 1-84130 Dingolfing Trennung und Scheidung Informationen zum Thema: elterliche Sorge und Umgang Einführung: Im Mittelpunkt der Sorgen der Eltern, die in Trennung

Mehr

Mit einer Patenschaft können Sie einem Kind oder einem ganzen Dorf helfen

Mit einer Patenschaft können Sie einem Kind oder einem ganzen Dorf helfen K-HW Patenschaften Mit einer Patenschaft können Sie einem Kind oder einem ganzen Dorf helfen Warum gibt es K-HW-Patenschaften? Ohne Spenden und Patenschaften wäre die Arbeit von K-HW nicht möglich! Um

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird?

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Kunden und Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversicherung

Mehr

Fachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014

Fachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014 Fachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014 Gemeinsames Sorgerecht ab 1. Juli 2014 Diana Berger-Aschwanden, Mitarbeiterin Rechtsdienst Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten: Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere

Mehr

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle Fachinfo aus der Landesfrauenorganisation Stand, September 2009 Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle Seit der Regierungsklausur vom 14. bis 15. September 2009 in Salzburg

Mehr

Was ist eine Beistandschaft?

Was ist eine Beistandschaft? Seite 1 von 4 Fragen und Antworten zum neuen Recht: Was ist eine Beistandschaft? Wer kann einen Beistand erhalten? Wie erhalte ich einen Beistand für mein Kind? Wozu brauche ich einen Beistand? Wann kann

Mehr

Christina Klein. Ihre Rechte als Vater. interna. Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. Ihre Rechte als Vater. interna. Ihr persönlicher Experte Christina Klein Ihre Rechte als Vater interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung... 5 2. Die Sorgeerklärung... 7 3. Das gemeinschaftliche Sorgerecht... 9 4. Das alleinige Sorgerecht... 11 5.

Mehr

R I C H T L I N I E N des Landes Vorarlberg zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung

R I C H T L I N I E N des Landes Vorarlberg zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung R I C H T L I N I E N des Landes Vorarlberg zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes werden aus Mitteln des Landes

Mehr

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren.

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren. 1.PersönlicheDaten Tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten, wie z.b. den Namen, die Versicherungsnummer, Ihre Adresse, den FamilienstandunddieKontonummerein. 2.Bezugs,PensionsauszahlendeStellen TragenSiehierdieAnzahlderArbeitgeberein,beidenenSieimbetreffendenKalenderjahrbeschäftigtwaren.

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der erziehungsbeauftragten Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Ehescheidungsformular

Ehescheidungsformular Ehescheidungsformular 1. Welcher Ehegatte will mir den Auftrag erteilen, den Scheidungsantrag zu stellen? Auch wenn beide Eheleute geschieden werden möchten, muss einer von beiden als Antragsteller auftreten.

Mehr

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER Die wichtigsten Informationen zum Thema Scheidung Wann ist eine Scheidung möglich? Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sog. Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Gemeinsame elterliche Sorge. www.rgb-sg.ch

Gemeinsame elterliche Sorge. www.rgb-sg.ch Gemeinsame elterliche Sorge 1 Gemeinsame elterliche Sorge als allgemeine Regel Gesetzliche Regelung für alle Eltern ohne Rücksicht auf ihren Zivilstand (Art. 296 rev. ZGB) Die elterliche Sorge dient dem

Mehr

Zusammenwachsen. 11111111111111l. Jugendamt

Zusammenwachsen. 11111111111111l. Jugendamt Adoption 1111111111111111111111111111111111111 Zusammen wachsen - Zusammenwachsen 11111111111111l Jugendamt Adoption - was ist das? Sie überlegen, ob Sie einem fremden Kind als Adoptiveltern ein neues

Mehr

4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV

4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV 4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die sie für die Umsetzung der von ihr angeordneten

Mehr

Wir wünschen uns: ein Adoptivkind ein Pflegekind. Vollzeitpflege Wochenpflege Kurzzeitpflege

Wir wünschen uns: ein Adoptivkind ein Pflegekind. Vollzeitpflege Wochenpflege Kurzzeitpflege Wir wünschen uns: ein Adoptivkind ein Pflegekind Vollzeitpflege Wochenpflege Kurzzeitpflege 1. Personalien Name Vorname Geburtsname Geburtsdatum Geburtsort Geburtsname Ihrer Mutter Staatsangehörigkeit

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation

Mehr

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten?

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten? Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten? Gesetzliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen 24. Februar 2010, IHK Potsdam 2 Abs. 3 BBiG Berufsbildungsgesetz (BBiG) Teile der Berufsausbildung können

Mehr

Die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge

Die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge Die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge Die Gruppenversicherung der Central Die Gruppenversicherung bei der Central eine gute Wahl Gemeinsam das Beste erreichen Die Central ist die älteste private

Mehr

MarteMeoAssessment. MindMap Fragen. Formulare Versorger Seite 1 MarteMeoZentrum

MarteMeoAssessment. MindMap Fragen. Formulare Versorger Seite 1 MarteMeoZentrum MindMap Fragen Formulare Versorger Seite 1 MarteMeoZentrum MindMap Erwartungen MarteMeoAssessment Formulare Versorger Seite 2 MarteMeoZentrum Anmeldeformular 1. Personalien Vorname:... Geburtsdatum:...

Mehr

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in

Mehr

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Mal mit, mal ohne Kinder in eingetragenen Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften

Mal mit, mal ohne Kinder in eingetragenen Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften Mal mit, mal ohne Kinder in eingetragenen Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften Workshop im Rahmen des Seminars für lesbische und schwule Eltern und Paare mit Kinderwunsch

Mehr

KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus.

KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. Hubi, Junior und unsere Kunden empfehlen die Württembergische Krankenversicherung AG. Für Kinder bis 7 Jahre: Günstig in die

Mehr

Freie Wohlfahrtspflege

Freie Wohlfahrtspflege Freie Wohlfahrtspflege Wer wir sind Was wir machen Damit es allen Menschen gutgeht. Das ist ein Text in Leichter Sprache Inhalt Wer sind wir?...3 Die Wohlfahrts-Verbände sind wichtig...5 Wir unterstützen

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Vorbemerkung Scheidung online

Vorbemerkung Scheidung online Vorbemerkung Scheidung online Mit diesem Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ohne Wartezeiten und Anfahrt zum Anwalt den Auftrag auf Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens bequem von zu Hause online

Mehr

Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender?

Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Studenten und Azubis können sich bei den Eltern kostenfrei mitversichern. Diese Policen sind empfehlenswert: Krankenversicherung, als

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

EHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT

EHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT EHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT Die Ehescheidung nach dem polnischen Recht erfolgt nach dem Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch (Kodeks Rodzinny i Opiekuńczy). Man muss hierbei zwischen der Scheidung

Mehr

Kinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.

Kinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Kinderbetreuungskosten ab 2012 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. 1. Rechtslage bis zum 31.12.2011 Bisher bot das Steuerrecht drei Möglichkeiten Kinderbetreuungskosten zu berücksichtigen: Der Abzug

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell

Mehr

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können. Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,

Mehr

Mit einer Patenschaft können Sie einem Kind oder einem ganzen Dorf helfen

Mit einer Patenschaft können Sie einem Kind oder einem ganzen Dorf helfen K-HW PATENSCHAFTEN Mit einer Patenschaft können Sie einem Kind oder einem ganzen Dorf helfen Warum gibt es K-HW-Patenschaften? Ohne Spenden und Patenschaften wäre die Arbeit von K-HW nicht möglich! Um

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben

Mehr

Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg

Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg Andere Wege zur Gesundheit bei Behandlung, Therapie und Pflege Der Mensch im Mittelpunkt einer medizinischen und therapeutischen Versorgung ganzheitlich individuell

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Scheidungsfragebogen

Scheidungsfragebogen 1 Scheidungsfragebogen Personendaten 1. Wer möchte den Scheidungsantrag stellen? Es kann nur einer von beiden Ehegatten den Antrag stellen, auch wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Wer den Antrag

Mehr

Behindert ist, wer behindert wird

Behindert ist, wer behindert wird Behindert ist, wer behindert wird Alle Menschen müssen lernen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt sind Auf der ganzen Welt leben sehr viele Menschen mit Behinderungen: über 1 Milliarde Menschen

Mehr

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim FORMULAR FÜR SCHEIDUNGSANTRAG Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus, da nur so eine entsprechende Bearbeitung erfolgen kann. Das Formular ist Grundlage für die Erstellung

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Assoziierte Plätze Geben Sie ein Zuhause auf Zeit. Werden Sie Gastfamilie.

Assoziierte Plätze Geben Sie ein Zuhause auf Zeit. Werden Sie Gastfamilie. Assoziierte Plätze Geben Sie ein Zuhause auf Zeit. Werden Sie Gastfamilie. sozialpädagogisches zentrum stettbachstrasse 300 ch-8051 zürich t +41 (0)43 299 33 33 f +41 (0)43 299 33 34 info.gfellergut@zkj.ch

Mehr

2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht.

2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht. Scheidungsformular Mit diesem Formular können Sie uns schnell und bequem die erforderlichen Daten für einen Scheidungsantrag zusenden. Aus Ihren Daten werden wir den Scheidungsantrag fertigen. Das geht

Mehr

Aufnahmeantrag für Quereinsteiger der Rudolf Steiner Schule Klasse 6-12 (Seite 1 5)

Aufnahmeantrag für Quereinsteiger der Rudolf Steiner Schule Klasse 6-12 (Seite 1 5) Aufnahmeantrag für Quereinsteiger der Rudolf Steiner Schule Klasse 6-12 (Seite 1 5) Hiermit beantrage(n) ich/wir die Aufnahme meine(r/s)/unsere(r/s) Tochter/Sohnes männlich weiblich Name, Vorname des Schülers

Mehr

Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte

Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Von Anfang an ist die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte für die Aufnahme der Europäischen Krankenversicherungskarte

Mehr

Das Heilpraktikerwesen

Das Heilpraktikerwesen Das Heilpraktikerwesen Ihr Gesundheitsamt informiert Überprüfungen Die schriftlichen Überprüfungen finden jedes Jahr am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Die Überprüfung im Allgemeinen

Mehr

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Beiträge an die Tagesbetreuung Wer erhält einen Beitrag? Abhängig von Einkommen und Vermögen erhalten

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Noch Fragen? Möchten Sie die über Sie für das Kindergeld gespeicherten Daten einsehen oder verbessern?

Noch Fragen? Möchten Sie die über Sie für das Kindergeld gespeicherten Daten einsehen oder verbessern? Antrag auf Adoptionsbeihilfe Kontakt Telefon Fax E-Mail Aktenzeichen Mit diesem Formular können Sie die Adoptionsbeihilfe beantragen als: - Arbeitnehmer (oder Beamter) - Selbständiger - Arbeitsloser -

Mehr

Fortbildung Beratung Betreuung

Fortbildung Beratung Betreuung Fortbildung Beratung Betreuung für Pflege- / Adoptivfamilien mobil kompetent praxisnah neu neu neu neu neu - neu Fortbildungsangebote mit Kinderbetreuung Leitung Bereich Fortbildung: im Familienzentrum

Mehr

-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien

-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien Behandlungen auf Chip-Karte oder Rechnung? Seit dem 01.07.1999 haben leider nur noch die Freiwillig Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse das Recht, sich bei ihrem Arzt und Zahnarzt als "Privatpatient"

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Aufnahmeantrag für Quereinsteiger der Rudolf Steiner Schule Klasse 6-12 (Seite 1 5)

Aufnahmeantrag für Quereinsteiger der Rudolf Steiner Schule Klasse 6-12 (Seite 1 5) Aufnahmeantrag für Quereinsteiger der Rudolf Steiner Schule Klasse 6-12 (Seite 1 5) Hiermit beantrage(n) ich/wir die Aufnahme meine(r/s)/unsere(r/s) Tochter/Sohnes männlich weiblich Name, Vorname des Schülers

Mehr

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden

Mehr

Sie möchten beruhigt in die Zukunft blicken Wir bieten flexiblen und günstigen Schutz.

Sie möchten beruhigt in die Zukunft blicken Wir bieten flexiblen und günstigen Schutz. Persönliche Risikoabsicherung Sie möchten beruhigt in die Zukunft blicken Wir bieten flexiblen und günstigen Schutz. Absicherung nach schweren Krankheiten oder Unfällen Existenzschutzversicherung Wichtige

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

BETRIEBS- KRANKENKASSE. Gesetzlich versichert, privat behandelt. Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler

BETRIEBS- KRANKENKASSE. Gesetzlich versichert, privat behandelt. Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist

Mehr

Kindernest-Ordnung. für das. Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de

Kindernest-Ordnung. für das. Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de Kindernest-Ordnung für das Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de Stand: April 2011 1. Aufnahme 1.1 Aufgenommen werden Kinder vom 1. Lebensjahr

Mehr

Freizeiten und Reisen mit Begleitung

Freizeiten und Reisen mit Begleitung Belegung der Ferienanlage mit eigenen Gruppen: Infos 022 33 93 24 54 1 Haus Hammerstein www.lebenshilfe-nrw.de www.facebook.com/lebenshilfenrw Freizeiten und Reisen mit Begleitung Bei der Lebenshilfe NRW

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr