Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen

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1 Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen vom 10. Januar Allgemeiner Teil ie Mindestanforderungen gelten für Vögel der Ordnung Greifvögel (alconiformes), mit den amilien Neuweltgeier (athartidae), ischadler (Pandionidae), Greife (Accipitridae), Sekretäre (Sagittariidae) und alken (alconidae) sowie der Ordnung Eulen (Strigiformes) einschließlich der Schleiereulen. ie am häufigsten gehaltenen Arten sind in den Tabellen 1 und 2 genannt. Greifvögel und Eulen sind einzeln bzw. paarweise, bei einigen Arten in Gruppen lebende Vögel, die auf allen Kontinenten verbreitet sind. Sie besiedeln alle Lebensräume und Klimazonen, ausgenommen die Hochsee und die Poleiskappen. Greifvögel und Eulen ernähren sich von unterschiedlichen eutetieren. Viele Arten haben ein breites Nahrungsspektrum, das Säuger, Vögel und Kerbtiere umfaßt, die sie z. T. selbst schlagen, aber auch tot aufgefunden nehmen. Manche Arten sind Spezialisten, die eine besondere Nahrung benötigen, wie z.. der ischadler oder der Schneckenweih, oder die ein spezifisches Nahrungsverhalten zeigen, z.. aasfressende Geier. arüber hinaus gibt es einige Arten, die zusätzlich auch pflanzliche Kost nehmen wie Palmgeier, Schwarzer Milan und Wespenbussarde. Eulen und alken bauen in der Regel kein Nest; andere Greifvögel dagegen z. T. gewaltige Horste. Als rutstätten werden arttypisch unterschiedlich äume, elsen, oden und Höhlen genutzt, ersatzweise auch auwerke. Zur Zeit kennt man 144 Eulen- und 291 Greifvogelarten. ast alle Arten lassen sich zähmen. Greifvögel werden seit vielen Jahrhunderten zu eizvögeln ausgebildet. ie Haltung von Greifvögeln und Eulen erfordert Sachkunde. Verletzt oder pflegebedürftig aufgefundene Greifvögel oder Eulen sind bei einer behördlich genehmigten oder anerkannten Auffang- oder Pflegestation abzugeben, da die Haltung und Pflege dieser Tiere besondere Voraussetzungen erfordert.

2 - 2 - Einfuhr, Ausfuhr, Handel und esitz aller Greifvögel- und Eulenarten werden durch Artenschutzbestimmungen geregelt 1). Zusätzlich gelten für viele einheimische Greifvogelarten auch jagdrechtliche estimmungen 2).. Spezieller Teil A. Generelle Haltungsansprüche 1. Grundsätzliches Greifvögel und Eulen dürfen nur in Volieren oder, unter bestimmten edingungen (s. Punkt 4), falknerisch gehalten werden. Kommerzielle Wanderschauhaltungen mit Greifvögeln oder Eulen sind nicht zu tolerieren. Greifvögel und Eulen beanspruchen in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet Territorien unterschiedlicher Größe, die verteidigt werden. Unverträgliche ndividuen (zwischen- oder innerartlich unverträglich) dürfen nicht vergesellschaftet werden. Alle Einrichtungen für die Haltung von Greifvögeln und Eulen sind so zu gestalten, daß Schäden (auch Gefiederschäden) ausgeschlossen sind. So sind z.. Netz- und rahtbespannungen der Volieren regelmäßig auf ausreichende Spannung zu kontrollieren und rechtzeitig nachzuspannen, damit sich die Vögel nicht verhängen können. urchsichtige Abschrankungen sind so zu konstruieren, daß sich dagegen fliegende Vögel nicht verletzen können. 1) z. Z. gelten: 1. Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates vom 3. ezember 1982 zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft (Al. EG Nr. L 384 S.1) in der jeweils gültigen assung. 2. Verordnung (EWG) Nr. 3418/83 der Kommission vom 28. November 1983 mit estimmungen für eine einheitliche Erteilung und Verwendung der bei der Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft erforderlichen okumente (Al. EG Nr. L 344 S. 1). 3. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege - undesnaturschutzgesetz - in der assung der ekanntmachung vom 12. März 1987 (Gl. S. 889), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. August 1993 (Gl. S. 1458). 4. Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (undesartenschutzverordnung- ArtSchV) in der assung der ekanntmachung vom 18. September 1989 (Gl. S. 1677, 2011), zuletzt geändert durch Artikel 42 des Gesetzes vom 25. Oktober 1994 (Gl. S. 3082). 2) z. Z. gilt: undeswildschutzverordnung vom 25. Oktober 1985 (Gl. S. 2040).

3 - 3 - ei Gefahr durch andere eutegreifer sind entsprechende Schutzmaßnahmen erforderlich, z.. Unterspannetze, verschließbare Schutzhütten, Nachtvolieren. Schutz vor Witterungsunbilden, insbesondere vor Niederschlag, starker Sonneneinstrahlung und in Räumen vor Zugluft, muß bei jeder Haltung gegeben sein. Auf artspezifische Temperaturansprüche ist zu achten. Greifvögel und Eulen dürfen keinem schädlichen Streß durch die Nähe des Menschen oder anderer Tiere ausgesetzt werden. ieses Ziel kann durch verhaltensgerechte Rückzugsmöglichkeiten und/oder Zähmung erreicht werden. Greifvögel und Eulen in Schauhaltungen müssen in ausreichend großem Abstand von den etrachtern untergebracht werden. Absperrungen vor Gehegen sind erforderlich, wenn die Maße der Volieren die Mindestanforderungen nicht deutlich überschreiten. ei Schauhaltungen und Schauveranstaltungen müssen auch zahme Vögel so gehalten werden, daß fremde Personen sie nicht berühren können. 2. Ernährung as Verabreichen lebender Wirbeltiere zur Ernährung ist nicht erforderlich und aus Tierschutzgründen abzulehnen. Ausnahmen können bei der Eingewöhnung von Wildfängen oder bei der Vorbereitung auf die Auswilderung notwendig sein. ie Ansprüche der Vögel an Qualität und Quantität der Nahrung müssen erfüllt werden. Grundsätzlich sollte die Nahrung so abwechslungsreich wie möglich sein und nicht nur schieres Muskelfleisch, sondern auch Knochen, Haare und edern zur Gewöllbildung und gelegentlich Magen-arm-nhalt enthalten. Nach edarf sind Vitamine und Mineralstoffe zuzufüttern. Adulte der kleinsten Arten sollen mindestens zweimal täglich, der größeren Arten mindestens einmal täglich gefüttert werden. a viele größere Arten nicht täglich erfolgreich jagen, sind bei diesen, wenn sie keine körperlichen Leistungen erbringen, astentage einzulegen, um Übergewicht zu vermeiden. Zur Erhaltung der eutefangbereitschaft müssen für die Jagd trainierte Vögel restriktiv, d. h. verhalten, gefüttert werden. abei darf es jedoch nicht zu einer Mangelernährung kommen. ür die restriktive ütterung kann ein utter gewählt werden, das energiereduziert und ballaststoffreich ist. Alle notwendigen Mineralstoffe und Vitamine müssen in optimaler Menge enthalten sein. Minderwertiges utter darf nicht verwendet werden. ür die Reduktion der Körpermasse kann als austzahl etwa 15 %, gemessen an der Maximalkörpermasse, die am Ende der Mauser bei unbeschränkter ütterung und relativ wenig ewegung erreicht ist, angegeben werden. iese austzahl ist von Art zu Art und auch individuell unterschiedlich. Ziel der Ernährung für eine

4 - 4 - eutefangbereitschaft ist, den Vogel mit einer Jagdkörpermasse einzusetzen, die der in freier Wildbahn entspricht. Greifvögel und Eulen decken ihren Wasserbedarf größtenteils aus der Nahrung. ennoch soll ihnen jederzeit einwandfreies Wasser in einem flachen Gefäß zum Trinken und aden zur Verfügung stehen. 3. Unterbringung in Volieren 3.1 Volierenarten Ganzdrahtvolieren Ganzdrahtvolieren müssen so gestaltet und ausgestattet sein, daß sie dem Verhalten der Vögel Rechnung tragen, z.. durch Rückzugsmöglichkeiten. arüber hinaus ist das lugverhalten der Greifvögel und Eulen für die Unterbringung in Ganzdrahtvolieren von grundsätzlicher edeutung Es ist zu unterscheiden in - Arten, die breite, lange großflächige lügel haben, relativ langsam beschleunigen und fliegen, wie z.. Adler, ussarde, Milane, Geier und Eulen. Eingewöhnte ndividuen dieser Arten können auch in Ganzdrahtvolieren untergebracht werden. - Arten, die lange, schmale lügel haben, relativ langsam beschleunigen, wenig wendig sind, aber schnell fliegen, z.. alken. ür eine Unterbringung in Ganzdrahtvolieren sind nur eingewöhnte ndividuen einiger Arten geeignet. - Arten, die kurze, runde lügel und einen langen Schwanz haben, schnell beschleunigen und sehr wendig sind, z.. Habicht, Sperber. iese Arten eignen sich in der Regel nicht für die Unterbringung in Ganzdrahtvolieren Teilweise geschlossene Volieren (s. Abb. 1) Teilweise geschlossene Volieren haben neben geschlossenen Seitenwänden aus Holz, Mauerwerk o. ä. eine oder mehrere teildurchsehbare ronten. Ausbuchtungen oder Vorsprünge sollen als Sitzgelegenheiten vorhanden sein; das Anbringen von Sichtblenden wird empfohlen Ganzseitig geschlossene Volieren Ganzseitig geschlossene Volieren sind von außen nicht einsehbar, haben aber von oben Licht- und Luftzutritt.

5 Volierengrößen ie Größe der Voliere muß so gewählt sein, daß sie den Vögeln ausreichend ewegungsmöglichkeit bietet, gleichzeitig aber entsprechend dem beschriebenen lugverhalten Verletzungen möglichst ausschließt. eshalb ist für jeden lugleistungstyp in Abhängigkeit von seiner individuellen Gewöhnung an die Haltungsform die erforderliche Volierenart und Volierengröße einzurichten. esondere Aufmerksamkeit ist der Gestaltung der Wände und nneneinrichtung zu schenken, die oft größere edeutung für die Vögel haben, als die absolute Größe der Voliere. ie Arten sind nach Anlage 1 in Kategorien der räumlichen Anforderungen und nach Anlage 2 in Kategorien der Temperaturanforderungen eingeordnet. 3.3 nneneinrichtung der Volieren Volieren sollen so eingerichtet sein, daß zielgerichtete und möglichst lange lüge ausgeführt werden können. Einrichtungsgegenstände dürfen die lugaktivitäten nicht behindern. Sitzgelegenheiten sollen in den oberen ereichen der Voliere angebracht sein und unterschiedliche Oberflächenstrukturen aufweisen. Von außen einsehbare Volieren müssen Rückzugsmöglichkeiten bieten. nsbesondere für mit dem Menschen nicht vertraute Greifvögel und Eulen muß eine solche Schutzzone geboten werden, von der aus sie selbst die Umgebung beobachten können, sich aber nicht beobachtet fühlen. Es müssen leicht zu reinigende ütterungs- und eine adeeinrichtung in einer Größe der Gesamtlänge des Vogels vorhanden sein, die ebenso wie die Sitzstangen so anzubringen sind, daß ein Verschmutzen durch Exkremente vermieden wird. 4. alknerische Haltung alknerisch sollen Vögel nur von Personen gehalten werden, die im esitz eines gültigen alknerjagdscheines sind. n Einrichtungen mit falknerischer Haltung sollen Personen beschäftigt sein, die einen gültigen alknerjagdschein besitzen, ausgenommen Pflegestationen, Tierarztpraxen und tierärztliche Kliniken. 4.1 Grundsätzliches ie falknerische Haltung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Vögel an beiden Hinterextremitäten im ereich des Laufes (Tarsometatarsus) angebunden werden. ie Vögel gewöhnen sich bei regelmäßigem Training an diese Haltung.

6 - 6 - Eine falknerische Haltung ist nur bei Vögeln, die für den reiflug trainiert sind oder ausgebildet werden und die außerhalb der alz- oder Mauserzeit reiflug erhalten, oder bei kranken oder verletzten Vögeln aus medizinischen Gründen (s. Punkt ), anzuwenden. Ungeeignet ist sie für rutpaare und Jungenaufzucht. ür falknerisch gehaltene Vögel muß außerhalb der alz- oder Mauserzeit ausreichende ewegungsmöglichkeit durch reiflug, mindestens jeden zweiten Tag, sichergestellt sein. Sofern in der alz- oder Mauserzeit ein reiflug nicht möglich ist, sind falknerisch gehaltene Vögel in dieser Zeit in Volieren oder an lugdrahtanlagen entsprechend Punkt 4.4 zu halten. Voraussetzung für eine falknerische Haltung ist neben ausreichend Zeit für reiflug, ütterung und Pflege von täglich mindestens einer Stunde je Vogel, eine entsprechende achkunde. Auf Schutz vor Witterungsunbilden ist bei der falknerischen Haltung besonders zu achten. Einrichtungen und Ausrüstungen für die falknerische Haltung müssen so gestaltet sein, daß bei den Vögeln z.. durch Verhängen oder durch andere eutegreifer keine Schäden entstehen können. 4.2 Ausrüstungen für die falknerische Haltung und deren Anwendung Zum Anbinden der Vögel dienen Lederriemchen oder Ledermanschetten, die an beiden einen angebracht werden. ie Ledermanschetten sind ebenfalls mit kurzen Riemchen versehen. iese sind, solange der Vogel angebunden gehalten wird, mit einem Wirbel aus rostfreiem Material zu verknüpfen und damit vor Verdrehung zu schützen. An der anderen Seite des Wirbels wird ein Lederriemen oder eine geflochtene Nylonschnur von 1 bis 2 Meter Länge angebracht und der Vogel an der Sitzgelegenheit oder der lugdrahtanlage befestigt. ie Anbinden der Vögel hat immer an beiden einen zu erfolgen. Während des reifluges dürfen die Riemchen nicht miteinander verbunden sein. ie Geschirre müssen so gefertigt sein und gewartet werden, daß - der Vogel keine Schäden erleidet, - sie nicht zerreißen können, - Knoten nicht von selbst aufgehen oder vom Vogel gelöst werden können, - alle Teile, die direkt mit der Haut in erührung kommen aus ausreichend breitem, weichem fettgegerbtem Naturleder bestehen. ür eine zeitweilige Abschirmung visueller Reize, insbesondere beim Transport, ist in vielen ällen, z.. bei Großfalken, der Gebrauch individuell angepaßter Hauben unerläßlich.

7 Sitzmöglichkeiten Als Sitzmöglichkeiten dienen löcke (Abb. 2), Sprenkel (Abb. 3) und Recks (Abb.4). ie Oberfläche des Sitzmöglichkeiten soll aus weichem Naturholz bestehen oder mit Kork oder Kunstrasen belegt sein, sofern sie nicht gepolstert und mit Leder, Stoff oder anderem geeignetem Material bezogen ist. a die ewegungsfreiheit des Vogels auf der Reck erheblich eingeschränkt ist, ist diese Haltungsform nur in den ersten Tagen der Ausbildung ganztägig, sonst nur in der Zeit des reifluges während weniger Stunden oder in der Zeit der Nachtruhe statthaft. as Unterfliegen des Recks ist zu verhindern. 4.4 lugdrahtanlagen für eine Haltung in der alz- oder Mauserzeit Während der alz- oder Mauserzeit können Vögel an einer lugdrahtanlage (Abb.5) gehalten werden. Auf individuelle Eignung der Vögel für eine Haltung an der lugdrahtanlage ist Rücksicht zu nehmen. Vögel, die sich nicht dafür eignen, sind in einer Voliere unterzubringen. ür jeden Vogel muß eine lugdrahtanlage oder eine Voliere zur Verfügung stehen. lugdrahtanlagen bestehen aus einem zwischen zwei Sitzmöglichkeiten gespannten Stahldraht oder einer Nylonschnur. Eine Sitzmöglichkeit ist als Witterungsschutz mit einer dreiseitig geschlossenen und überdachten Hütte (Abb. 6) zu versehen. An dem raht läuft ein Ring, an dem der Vogel festgelegt wird. ie Länge des lugdrahtes soll 4 m nicht unterschreiten und für Vögel mit einer hohen Startgeschwindigkeit nicht mehr als 6 m betragen. ür Vögel mit relativ langsamer Startgeschwindigkeit, wie z.. Großfalken und ussarde, kann sie 15 m betragen. Verletzungen durch abruptes Stoppen am Ende der lugdrahtanlage sind durch entsprechende Einrichtungen zu vermeiden. Es ist darauf zu achten, daß sich Vögel an benachbarten lugdrahtanlagen nicht erreichen können; zwischen unverträglichen Vögeln sind Sichtblenden anzubringen.

8 Haltung pflegebedürftiger Vögel 1. Grundsätzliches Häufig werden durch wohlmeinende Laien kranke, verletzte oder z. T. vermeintlich elternlose junge Greifvögel und Eulen aufgefunden und, obwohl wenig mit der iologie dieser Tiere vertraut zu sein, gepflegt. a hierbei meist gravierende Tierschutzprobleme entstehen, sind solche Greifvögel oder Eulen in Auffang- oder Pflegestationen abzugeben. Nicht gezähmte pflegegebedürftige Vögel erfordern eine besondere Sachkunde, um sie tierschutzgerecht zu halten. ür eine Haltung kommen Volieren, die falknerische Haltung und, für verletzte oder kranke Vögel, die Haltung in oxen in rage. Jungvögel sind in geeigneten Kunsthorsten zu halten. m alle kranker oder verletzter Vögel treten die ewegungsansprüche gegenüber der Unversehrtheit in der edeutung zurück. Hier kann die vorübergehende ewegungseinschränkung notwendig sein. Eingriffe sind nur durch Tierärztinnen/Tierärzte durchzuführen ( 5 und 6 des Tierschutzgesetzes). Ziel der Pflege sollte die erfolgreiche Auswilderung sein. Eine auerhaltung ist nur zu rechtfertigen, wenn eine Auswilderung aus medizinischen Gründen nicht in rage kommt und Schmerzen oder Leiden nicht zu erwarten sind. ie tierschutzgerechte Haltung kranker oder verletzter Pfleglinge aus der Natur stellt hohe Anforderungen. Sie ist für die Tiere in der Regel sehr belastend. eshalb ist die fachkundige schmerzlose Tötung nicht mehr rehabilitierbarer Vögel aus Tierschutzgründen und ethischen Erwägungen meist vorzuziehen. 2. Nestjunge Vögel (Nestlinge) Wenn sie ausgewildert werden sollen, ist bei der Aufzucht von Nestlingen die Prägung auf den Menschen zu vermeiden. Geschwister sind als Partner für die Artprägung ausreichend. as Auswildern nicht ausreichend auf das Leben in freier Natur vorbereiteter Jungvögel ist tierschutzwidrig. ( 1 und 3 Nr. 4 Tierschutzgesetz).

9 Adulte Greifvögel und Eulen ie Art der Unterbringung kranker oder verletzter Vögel ist von der Ursache der Hilflosigkeit und den Erfordernissen der ehandlung und Pflege abhängig zu machen. Vögel, die nur kurze Zeit - bis zu etwa drei Wochen - einer ehandlung bedürfen, können in allseits geschlossenen oxen untergebracht werden. ie oxen müssen so beschaffen sein, daß sie nicht zu Verletzungen führen. Sitzgelegenheiten können je nach Erkrankung oder Verletzung erforderlich sein. älle, bei denen eine längere Pflege erforderlich ist, können, sobald es der Zustand erlaubt, einer falknerischen Haltung an einer Sitzgelegenheit, lugdrahtanlage oder der Volierenhaltung zugeführt werden. Es ist zu prüfen, welche Haltungsart sich für den Pflegling in Abhängigkeit von seiner Krankheit oder Verletzung eignet. Rehabilitanten sollten je nach Eignung für den betreffenden Vogel in geschlossenen Volieren oder an der lugdrahtanlage auf die Auswilderung vorbereitet werden. Ganzdrahtvolieren sind generell ungeeignet. as Auswildern von genesenen Pfleglingen darf erst erfolgen, wenn sie ausreichend auf das Leben in freier Natur vorbereitet sind. Helmut rücher Priv. oz. r. K.-L. Schuchmann eutscher Naturschutzring e. V. Gesellschaft für Tropenornithologie e. V. unter Hinweis auf das ifferenzprotokoll Seite 11 undesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e. V. r. Renate van den Elzen eutsche Ornithologen-Gesellschaft e. V. Horst Niesters eutscher Wildgehegeverband e. V. Prof. r. Thomas Richter Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. Adolf Schreyer eutscher alkenorden e. V. r. Ulrich Schürer Verband eutscher Zoodirektoren e. V. r. Jörg Styrie eutscher Tierschutzbund e. V. unter Hinweis auf das ifferenzprotokoll Seite 11

10 ifferenzprotokoll zu dem Gutachten "Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen vom 10. Januar 1995 Herr Helmut rücher gibt unabhängig von der sonstigen Zustimmung zu vorliegendem Gutachten folgende ifferenzen zu Protokoll: 1. as falknerische Abtragen und die Anbindehaltung von nicht bei der eizjagd eingesetzten Greifvögeln wird abgelehnt. amit entfallen lugschauen und die falknerische Anbindehaltung von Eulen. 2. ür falknerisch gehaltene Vögel muß, unabhängig von einer lugdrahtanlage, eine Voliere mit den Mindestmaßen vorhanden sein. 3. alknerisch gehaltenen eizvögeln muß jeden zweiten Tag reiflug von mindestens zwei Stunden gewährt werden. 4. Einzeln gehaltenen Schleiereulen, Waldohreulen, Streifenohreulen sowie Guinea-Uhus müssen die gleichen lächen wie bei Paarhaltung zur Verfügung stehen. er eutsche Tierschutzbund e. V. gibt unabhängig von der sonstigen Zustimmung zu vorliegendem Gutachten folgende ifferenzen zu Protokoll: 1. ie Haltung von Greifvögeln und Eulen ist auf wissenschaftlich geführte Einrichtungen sowie Auffang- und Pflegestationen zu beschränken. 2. Ganzdrahtvolieren sind für die Haltung von Greifvögeln ungeeignet. 3. ie falknerische Haltung von Greifvögeln und Eulen wird grundsätzlich abgelehnt.

11 Anlage 1 Kategorien der räumlichen Anforderungen (Mindestmaße) für Greifvögel und Eulen (pro Tier; Jungtiere bleiben unberücksichtigt, bis sie selbständig sind) A. Außenvoliere: läche 2 m 2, reite 1 m, Höhe 2 m, jedes weitere Tier: 1 m 2 mehr, dazu nnenraum 1 m 2., ei ausschließlicher Haltung in geheizter nnenvoliere: läche 2 m 2, Höhe 1 m, reite 1m, jedes weitere Tier:1 m 2 mehr;. Außenvoliere: läche 5 m 2, reite 2 m, Höhe 2 m, jedes weitere Tier: 1 m 2 mehr, dazu nnenraum, wenn erforderlich, 1,5 m 2 ; Höhe 2 m, reite 1 m,. Außenvoliere: läche 7,5 m 2, reite 2 m, Höhe 2,5 m, jedes weitere Tier: 3,0 m 2 mehr, dazu nnenraum, wenn erforderlich, 2 m 2 ; Höhe 2 m, reite 1 m,. Außenvoliere: läche 12 m 2, reite 2 m, Höhe 2,5 m, jedes weitere Tier: Greifvögel 6 m 2, Eulen 3 m 2 mehr, dazu nnenraum, wenn erforderlich, 4 m 2 ; Höhe 2 m, reite 2 m, E. Außenvoliere: läche 18 m 2, reite 3 m, Höhe 2,5 m, jedes weitere Tier: Greifvögel 6 m 2, Eulen 3 m 2 mehr, dazu nnenraum, wenn erforderlich, 4 m 2 ; Höhe 2 m, reite 2 m. Außenvoliere: läche 24 m 2, reite 3 m, Höhe 3 m, jedes weitere Tier: 10 m 2 mehr, dazu nnenraum, wenn erforderlich, 4 m 2 ; Höhe 2 m, reite 2 m, G. Außenvolieren oder Außengehege für ein Paar mindestens 100 m 2.

12 Anlage 2 Kategorien der Temperaturanforderungen für Greifvögel und Eulen. Völlig winterhart, benötigen nur Regen- und Windschutz. Gegen sehr starken rost empfindlich, benötigen ungeheizten Schutzraum oder Schlafhöhle. Nicht völlig frostunempfindlich, benötigen frostfreien und zugfreien nnenraum V. rostempfindlich, geheizter nnenraum mit Temperaturen über + 15 erforderlich

13 Tabelle 1: Anforderungen an Volierengröße und Temperaturen für Greifvögel amilie Art räumlichen Anforderungen Temperaturanforderungen Neuweltgeier atharthidae ischadler Pandionidae Sekretäre Sagittariidae Greife Accipitridae G. Elanus Rabengeier atharthes atratus Truthahngeier athartes aura Königsgeier Sarcoramphus papa Kondor Vultur gryphus ischadler Pandion haliaetus Sekretär Sagittarius serpentarius Gleitaar Elanus caeruleus G. Milvus Schwarzer Milan Milvus migrans Roter Milan Milvus milvus rahaminenmilan rahaminenweihe Haliastur indus G. chthyophaga Weißschwanzfischadler chthyophaga ichthyaetus G. Haliaeetus Europäischer Seeadler Haliaeetus albicilla G da odenvogel, Haltung auch mit einseitig geschnittenen Schwungfedern möglich V V (sehr frostempfindlich) V V -, Herkunft V V

14 amilie Art räumlichen Anforderungen Temperaturanforderungen Weißkopfseeadler Haliaeetus leucocephalus Weißbauchseeadler Haliaeetus leucogaster indenseeadler Haliaeetus leucoryphus Riesenseeadler Haliaeetus pelagicus Schreiseeadler Haliaeetus vocifer G. Gypaetus artgeier Gypaetus barbatus G. Aegypius Mönchsgeier, Kuttengeier Aegypius monachus G. Gypohierax Palmgeier Gypohierax angolensis G. Neophron Schmutzgeier Neophron percnopterus G. Necrosyrtes Kappengeier Necrosyrtes monachus G. Sarcogyps Lappengeier Sarcogyps calvus G. Torgos Ohrengeier Torgos tracheliotus G. Trigonoceps Wollkopfgeier Trigonoceps occipitalis G. Gyps Gänsegeier Gyps fulvus Himalajageier, Schneegeier Gyps himalayensis V V V -, Herkunft V V V

15 amilie Art räumlichen Anforderungen Temperaturanforderungen Sperbergeier Gyps rueppellii G. Pseudogyps engalgeier Pseydogyps bengalensis Zwerggänsegeier, Weißrückengeier Pseudogyps africanus G. ircaetus rauner Schlangenadler ircaetus cinereus Schlangenadler ircaetus gallicus G. Terathopius Gaukler Terathopius ecaudatus G. Spilornis Schlangenhabicht Spilornis cheela G. ircus Rohrweihe ircus aeruginosus Kornweihe ircus cyaneus G. Melierax Singhabicht Melierax canorus G. Polyboroides Afrikahöhlenweihe Polyboroides typus G. Accipiter Habicht Accipiter gentilis Sperber Accipiter nisus G. Kaupifalco Kehlstreifbussard Kaupifalco monogrammicus G. Geranoaetus Aguja, laubussard Geranoaetus melanoleucus G. uteo Mäusebussard uteo buteo ** V V V V V V V

16 amilie Art räumlichen Anforderungen Temperaturanforderungen Rotschwanzbussard uteo jamaicensis Rauhfußbussard uteo lagopus Rotrückenbussard uteo polyosoma Königsbussard uteo regalis Schakalbussard uteo rutofunus Adlerbussard uteo rufinus G. Pernis Wespenbussard Pernis apivorus G. Harpia Harpyie Harpia harpyija G. Morphnus Würgadler Morphnus guianensis G. Pithecophaga Affenadler Pithecophaga jefferyi G. Polemaetus Kampfadler Polemaetus bellicosus G. Stephanoaetus Kronenadler Stephanoaetus coronatus G. Lophaetus Schopfadler Lophaetus occipitalis G. Hieraaetus Habichtsadler Hieraaetus fasciatus G. Spizaetus Prachthaubenadler Spizaetus ornatus G. Aquila Keilschwanzadler Aquila audax Schelladler Aquila clanga Steinadler Aquila chrysaetos ** ** -, Herkunft V V V -, Herkunft V

17 amilie Art räumlichen Anforderungen Temperaturanforderungen alken alconiformes Kaiseradler Aquila heliacea Schreiadler Aquila pomarina Steppenadler Aquila rapax Kaffernadler Aquila verreauxii himango Milvago chimango G. Milvago himachima Milvago chiachima G. Phalcoboenus alklandkarakara Phalcoboenus australis ergkarakara Phalcoboenus megalopterus G. Polyborus Karakara Polyborus plancus G. Poliherax Halsbandzwergfalke Polyhierax semitorquatus G. Microhierax Rotschenkelzwergfalke Microhierax caerulescens G. alco Lanner, eldeggsfalke alco biarmicus Saker, Würgfalke alco cherrug Merlin alco columbarius Eleonorenfalke alco eleonorae Saggarfalke alco jugger E A -, Herkunft V V -, Herkunft -, Herkunft

18 amilie Art räumlichen Anforderungen Temperaturanforderungen Präriefalke alco mexicanus Wanderfalke alco peregrinus Gerfalke, Jagdfalke alco rusticolus untfalke alco sparverius -, Herkunft aumfalke alco subbuteo ** Turmfalke alco tinnunculus Rotfußfalke alco vespertinus *) Herkunft beachten: Unterschiedliche Temperaturansprüche entsprechend regionaler Herkunft beachten, es können andere als die ausgewiesenen Kategorien erforderlich sein. **) Einzeln gehaltene Vögel benötigen die läche eines Paares, also 10,5 m 2.

19 Tabelle 2: Anforderungen an Volierengrößen und Temperaturen für Eulen amilie Art räumlichen Anforderungen Temperaturanforderungen Strigidae U. am. Tytoninae G. Tyto Tyto alba, Schleiereule -, Herkunft Tyto capensis, Graseule weitgehend bodenlebend, braucht eckung auf dem oden V U. am. Phodilinae G. Phodilus Phodilus badius, Maskeneule V U. am. Asioninae G. Asio Asio capensis, Kapohreule weitgehend bodenlebend, braucht eckung auf dem oden Asio flammeus, Sumpfohreule weitgehend bodenlebend, braucht eckung auf dem oden Asio otus, Waldohreule Asio (Rhinoptynx) clamator, Streifenohreule -, Herkunft U. am. Striginae G. Aegolius Aegolius acadicus, Sägekauz Aegolius funereus, Rauhfußkauz G. Athene Athene brama, rahmakauz V Athene noctua, Steinkauz, Herkunft

20 amilie Art räumlichen Anforderungen Temperaturanforderungen Athene (Speotyto) cunicularia, Kanincheneule G. ubo ubo africanus, leckenuhu ubo b. bubo, Uhu ubo b. ascalaphus, Pharaonen-Uhu ubo b. bengalensis, engalenuhu ubo b. omissus Turkmen. Uhu ubo capensis, Kap-Uhu ubo lacteus, Milchuhu ubo nipalensis, Nepaluhu ubo poensis, Guinea-Uhu ubo sumatranus, laßuhu, Malaienuhu ubo virginianus, Vigin. Uhu, Amerikanischer Uhu G. Glaucidium Glaucidium brasilianum, rasilianischer Sperlingskauz, Strichelkauz Glaucidium (Taenioglaux) cuculoides, Trillerkauz Glaucidium passerinum, Sperlingskauz benötigt Grabmöglichkeit im oden? E E E E E E A V V -V V V V -, Herkunft V V

21 amilie Art räumlichen Anforderungen Temperaturanforderungen Glaucidium perlatum, Perlkauz G. Ketupa Ketupa ketupu, Sunda-ischuhu Ketupa zeylonensis, Wellenbrust- ischuhu G. Micrathene Micrathene (Glaucidium) whitnei, Elfenkauz G. Ninox Ninox novaeseelandiae, Kuckuckskauz G. Nyctea Nyctea scandiaca, Schnee-Eule G. Otus Otus brucei, Streifenzwergohreule Otus (Megascops) choliba, holibaeule Otus (Ptilopsis) leucotis, Weißgesichteule Otus scops, Zwergohreule Otus senegalensis, Afrikanische Zwergohreule G. Scotopelia Scotopelia peli, inden-ischeule G. Strix Strix aluco, Waldkauz Strix hylophila, rasilkauz Strix leptogrammica Malaiienkauz A A E tagaktiv, weitgehend bodenlebend, Volierenhöhe: 2 m genügt A A A A -V, Herkunft V -V -V -V V V

22 amilie Art räumlichen Anforderungen Temperaturanforderungen Strix nebulosa, artkauz E Strix (Pulsatrix) perspicillata, rillenkauz Strix uralensis, Habichtskauz Strix varia, Streifenkauz Strix (iccaba) woodfordi, Woodfordkauz V G. Surnia Surnia ulula, Sperbereule weitgehend tagaktiv *) Herkunft beachten: Temperaturansprüche entsprechend regionaler Herkunft beachten, es können andere als die ausgewiesenen Kategorien erforderlich sein.

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