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1 Auszug aus dem Jahresbericht 2014 Nr. 25 Umsetzung des Programms Agrarwirtschaft, Umweltmaßnahmen, Landentwicklung (PAUL) - EU-Fördermittel nicht umfassend genutzt - Impressum: Rechnungshof Rheinland-Pfalz Gerhart-Hauptmann-Straße Speyer Telefon: Telefax: Poststelle@rechnungshof.rlp.de Internet:

2 Nr. 25 Umsetzung des Programms Agrarwirtschaft, Umweltmaßnahmen, Landentwicklung (PAUL) - EU-Fördermittel nicht umfassend genutzt - Bei Landesdienststellen fielen zur Umsetzung des Programms PAUL in der Förderperiode 2007 bis 2013 Personalkosten von mehr als 25 Mio. an. Zur Finanzierung dieser Kosten hätten grundsätzlich EU-Mittel von fast 10,6 Mio. im Rahmen der technischen Hilfe beansprucht werden können. Das Land hatte hierfür keine Kostenerstattung beantragt. In der verbindlichen Finanzplanung des Landes waren die Erstattungen der EU für die Kosten der technischen Hilfe mit lediglich 4 Mio. angesetzt. Mangels begründender Unterlagen war die Planung nicht nachvollziehbar. Bis Ende 2012 wurden Fördermittel der EU von weniger als 1,6 Mio. abgerufen. Infolge notwendiger Berichtigungen von Kostenerstattungen wegen Verstößen gegen das Vergaberecht, einer Doppelförderung sowie der unterbliebenen Einbeziehung der Personalkosten des Landes in die Förderung können selbst die geplanten Einnahmen von 4 Mio. nicht realisiert werden. 1 Allgemeines Das Land fördert im Rahmen des Programms Agrarwirtschaft, Umweltmaßnahmen, Landentwicklung (PAUL) die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes mit zahlreichen Maßnahmen. Hierzu zählen beispielsweise Vorhaben zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Verbesserung von Umwelt und Landschaft und zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe. Das Programm PAUL wird durch Landes- und Bundesmittel sowie Mittel der EU finanziert. Die EU stellt ihren Finanzierungsanteil aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bereit 1. Für die Umsetzung des Programms PAUL entstehen den zuständigen Landesdienststellen Kosten für die sogenannte technische Hilfe. Darunter fallen insbesondere Tätigkeiten der Vorbereitung, Verwaltung, Begleitung, Bewertung und Kontrolle des Programms. Zur Finanzierung dieser Kosten kann das Land Fördermittel aus dem ELER in Anspruch nehmen 2. Der Rechnungshof hat geprüft, ob die Kosten der Landesdienststellen für die technische Hilfe ordnungsgemäß ermittelt, die Möglichkeiten zur Einnahmebeschaffung ausgeschöpft und die für Kostenerstattungen aus dem ELER maßgebenden Vorschriften beachtet wurden. 1 2 Die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des Programms PAUL sind nachgewiesen im Einzelplan 14 Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, Kapitel Allgemeine Bewilligungen im Bereich Landwirtschaft und Weinbau (vor 2012: Einzelplan 08 Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Kapitel Allgemeine Bewilligungen im Bereich Landwirtschaft und Weinbau). Artikel 66 Abs. 2 Satz 1 VERORDNUNG (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ELER-VO.

3 2 Wesentliche Prüfungsergebnisse Unvollständige Finanzplanung und unzureichende Kostenerstattung Zur Umsetzung des Programms PAUL wurde für die Förderperiode 2007 bis 2013 ein Gesamtbetrag von 533 Mio. festgesetzt 3. Davon hätten 4 % oder mehr als 21 Mio. für die technische Hilfe vorgesehen werden können. Bei einer 50 %-igen Beteiligung an der Finanzierung der "zuschussfähigen öffentlichen Ausgaben" aus dem ELER 4 hätte das Land grundsätzlich Fördermittel von 10,6 Mio. erhalten können. Folgendes wurde festgestellt: - Das ehemals zuständige Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hatte in der verbindlichen Finanzplanung des Programms PAUL 11 Mio. für die technische Hilfe und davon 5,5 Mio. an Erstattungen (Finanzierungsbeteiligungen) aus dem ELER angesetzt. Das nunmehr zuständige Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten reduzierte in der aktualisierten Finanzplanung diese Ansätze auf 8 Mio. und 4 Mio.. Begründende Unterlagen - insbesondere zur Kostenkalkulation und zu den grundsätzlich erstattungsfähigen Kosten - lagen nicht vor. - Nach Erhebungen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten waren 2011 für die Umsetzung des Programms PAUL Bedienstete des Landes mit Arbeitszeitanteilen von umgerechnet 41 Vollzeitkräften mit Personalkosten 5 von mindestens 3,8 Mio. eingesetzt. Hochgerechnet auf die Jahre 2007 bis 2013 fielen Personalkosten von mehr als 25 Mio. an. Damit lag das Land allein bei den Personalkosten über der oben genannten Obergrenze und hätte eine Kostenerstattung aus dem ELER von 10,6 Mio. beanspruchen können. Bis Ende 2012 hatte das Ministerium für technische Hilfe Fördermittel von weniger als 1,6 Mio. aus dem ELER abgerufen. Für die Personalkosten zur Umsetzung des Programms PAUL hatte es keine Erstattungen aus dem ELER beantragt, obwohl fast alle anderen Länder hierfür EU-Fördermittel in Anspruch nehmen 6. erklärt, künftig werde eine detailliertere Finanzplanung für die technische Hilfe durchgeführt und dokumentiert. Für die Programmplanung der Förderperiode ab 2014 habe die Landesregierung zunächst einen Anteil von 4 % der ELER-Mittel für die technische Hilfe vorgesehen. Die Empfehlung des Rechnungshofs, die bei der technischen Hilfe angefallenen Personal- und Sachkosten in angemessenem Umfang aus dem ELER zu finanzieren, werde grundsätzlich aufgegriffen. Bezüglich der Förderperiode 2007 bis 2013 sei nach dem aktuellen Verfahrensstand aber nicht davon auszugehen, dass die für die technische Hilfe vorgesehenen 4 Mio. an ELER-Mitteln ausgeschöpft werden könnten Stand: Mai Artikel 66 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 70 Abs. 3 a) ii) ELER-VO. Personalvollkosten (Besoldung/Vergütung, Beihilfen, Fürsorgeleistungen, Zuschlag für interne Dienstleistungen und Sachkostenzuschlag). 2. Fortschrittsbericht 2012 zum Nationalen Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume , S. 74.

4 2.2 Vergaberecht nicht beachtet Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau nutzte bei Auftragsvergaben die Vorteile des Wettbewerbs nicht. Ohne die gebotene europaweite Ausschreibung schloss es ab 2007 mit einer Firma Verträge über die Überlassung des IT-Verfahrens "profil eler" 7 einschließlich der Herbeiführung der Funktionsfähigkeit, zur Pflege sowie zur Anpassung und Erweiterung von "profil eler". Die Pflegeverträge wurden jährlich erneuert. Für diese Lieferungen und Leistungen fielen bis 2012 Ausgaben von insgesamt mehr als an. Die Kostenerstattungen aus dem ELER für technische Hilfe beliefen sich hierfür auf Das Ministerium war zur europaweiten Ausschreibung der IT-Leistungen verpflichtet, sobald der seinerzeitige Schwellenwert von überschritten war 8. Bei ordnungsgemäßer Schätzung des Auftragswerts, zu dem bei IT-Verfahren neben der Hauptleistung auch Pflege- und Instandhaltungskosten für die Dauer von 48 Monaten gehören 9, hätte das Ministerium erkennen müssen, dass der Schwellenwert deutlich überschritten war. Gründe, die Ausnahmen von dem Gebot der europaweiten Ausschreibung gerechtfertigt hätten, lagen nicht vor. Unabhängig davon wies das Vergabeverfahren erhebliche Mängel auf. Beispielsweise wurde ein Vergabevermerk, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellung sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält, nicht gefertigt. Auch wurde vor der freihändigen Vergabe der in Betracht kommende Bewerberkreis nicht erkundet 10. Darüber hinaus war nicht erkennbar, weshalb eine Einrichtung nicht den Zuschlag erhielt, obwohl deren Angebot über ein funktionsfähiges IT-Verfahren um mindestens günstiger war als das der vorgenannten Firma. Der Rechnungshof hat darauf hingewiesen, dass im Falle von Unregelmäßigkeiten und Versäumnissen bei Maßnahmen oder bei den Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum finanzielle Berichtigungen vorzunehmen sind 11. Das Unterlassen der gebotenen europaweiten Ausschreibung und die weiteren Mängel des Vergabeverfahrens stellen solche Unregelmäßigkeiten 12 dar. mitgeteilt, die Regelungen des Vergaberechts würden künftig beachtet. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit werde beachtet. Die für Programmierleistungen erstatteten ELER-Mittel von fast würden zurückgezahlt. 2.3 Doppelerstattungen Bei der Abrechnung von Maßnahmen der technischen Hilfe wurden für dieselbe Rechnung sowohl 2010 als auch 2012 antragsgemäß EU-Fördermittel ausgezahlt. Dadurch erhielt das Land fast zu viel. erklärt, der versehentlich doppelt zur Erstattung angemeldete Betrag werde mit der nächsten Rechnung der laufenden Begleitung verrechnet IT-Verfahren zur Verwaltung von Fördermitteln im landwirtschaftlichen Bereich. 2 Abs. 2 und 3 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung) vom 11. Februar 2003 (BGBl. I S. 169), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3854), BS Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen Version 2.0, 15. Juni 2010, Hrsg. Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, Bonn, S a Nr. 3, 4 Abs. 1 und 30 Nr. 1 Verdingungsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 2006 (BAnz. Nr. 100a vom 30. Mai 2006). 11 Artikel 33 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik. 12 Artikel 1 Abs. 2 VO (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften.

5 3 Folgerungen Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet: Der Rechnungshof hatte gefordert, a) die in die Finanzplanung aufzunehmenden Ansätze (Kosten und Erstattungen) für die technische Hilfe nachvollziehbar zu kalkulieren und die Kalkulationsgrundlagen sowie -ergebnisse zu dokumentieren, b) den von der EU eingeräumten Finanzrahmen für die technische Hilfe möglichst umfassend zu nutzen und dabei auch die beim Land anfallenden Personalkosten in angemessenem Umfang einzubeziehen, c) das Vergaberecht zu beachten, d) die Erstattungen aus dem ELER im Hinblick auf die festgestellten Verstöße gegen das Vergaberecht zu prüfen und gegebenenfalls zu berichtigen, e) zu viel erhaltene Mittel aus dem ELER zurückzuzahlen. 3.2 Folgende Forderung ist nicht erledigt: Der Rechnungshof hat gefordert, über die Höhe der endgültigen Erstattungen aus dem ELER für Maßnahmen der technischen Hilfe in der Förderperiode 2007 bis 2013 zu berichten.

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