1 Allgemeines Anmeldung am Elektronischen Ursprungszeugnis mittels Bürgerkarte... 9
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1 ANLEITUNG ZUR ANWENDUNG DER BÜRGERKARTE IM RAHMEN DER ANTRAGSANWENDUNG DES E- SERVICES "ELEKTRONISCHES URSPRUNGSZEUGNIS" DER WIRTSCHAFTSKAMMERN ÖSTERREICHS ANLEITUNG ZUR ANWENDUNG DER BÜRGERKARTE IM RAHMEN DER ANTRAGSANWENDUNG DES E-SERVICES "ELEKTRONISCHES URSPRUNGSZEUGNIS" DER WIRTSCHAFTSKAMMERN ÖSTERREICHS Version
2 Inhalt 1 Allgemeines Voraussetzungen für die Verwendung der Bürgerkarte Allgemeines zur Bürgerkarte Installation und Konfiguration der Bürgerkartenumgebung Aktivierung der e-card bzw. des Handys als Bürgerkarte Beantragung von Vollmachten der Prokuristen und der Ursprungszeugnissachbearbeiter Ihres Unternehmens Beantragung einer Prokura Erteilung der Vollmacht für bürgerkartentaugliche Anwendungen der Wirtschaftskammer Österreich an Mitarbeiter Ihres Unternehmens Anmeldung am Elektronischen Ursprungszeugnis mittels Bürgerkarte Anmeldung am Elektronischen Ursprungszeugnis mittels Handysignatur Anleitung zur Anwendung der Bürgerkarte.docx Seite II
3 1 ALLGEMEINES Im Sinne der Gleichbehandlung gelten personenbezogene Begriffe für beide Geschlechter. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird im vorliegenden Text die männliche Form benutzt. Die Bürgerkarte ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, die eindeutige Identität und Authentizität gegenüber Behörden und Organisationen, die beauftragt sind, Behördenfunktionen auszuführen, elektronisch nachzuweisen. Dadurch können herkömmliche Behördenwege durch komfortable Online-Dienste, wie dem Elektronischen Ursprungszeugnis der Wirtschaftskammern Österreichs, ersetzt werden. Zur eindeutigen Identifikation wird neben dem Namen und dem Geburtsdatum des Bürgerkarteninhabers die so genannte Stammzahl (indirekt) herangezogen, die für jeden Bürger eindeutig ist. Sie wird aus der Zahl des Zentralen Melderegisters abgeleitet und stark verschlüsselt auf der Bürgerkarte gespeichert. Desweiteren kann mithilfe der Bürgerkarte eine qualifizierte elektronische Signatur erstellt werden, die mit wenigen Ausnahmen 1 äquivalent zu einer eigenhändigen Unterschrift ist. Hierzu wird das ebenfalls auf der Bürgerkarte gespeicherte digitale Zertifikat verwendet. Beide Funktionen sind erforderlich, um ein Ursprungszeugnis im Rahmen dieser Anwendung beantragen zu können. Damit Sie als natürliche Person im Namen juristischer Personen, z.b. Ihres Unternehmens, elektronische Behördendienste in Anspruch nehmen können, wird das Konzept der so genannten elektronischen Vollmacht eingesetzt. Grundsätzlich gibt es zwei Vollmachten, die die Beantragung von Ursprungszeugnissen erlauben, nämlich die Vollmacht für bürgerkartentaugliche Anwendungen der Wirtschaftskammer Österreich und die Prokura. Wie Sie eine dieser Vollmachten für Ihre Bürgerkarte beantragen können, wird im Kapitel Error! Reference source not found. beschrieben. 1 siehe 4 Abs. 2 SigG Anleitung zur Anwendung der Bürgerkarte.docx Seite 1
4 2 VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DER BÜRGERKARTE Um die Anwendung benutzen zu können, sind eine aktivierte Bürgerkarte sowie eine ihr zugeordnete elektronische Vollmacht für jene Firma, für die Sie Ursprungszeugnisse beantragen wollen, erforderlich. 2.1 Allgemeines zur Bürgerkarte Als Bürgerkarte können die Sozialversicherungskarte (e-card), die Bankomatkarte (Maestro) und Signaturkarten, die von a-trust oder von Kammern ausgegeben werden, verwendet werden 2. Für deren Einsatz werden ein Computer mit Internetzugang sowie ein Kartenleser benötigt. Es können beliebige Kartenleser eingesetzt werden, die PC/SC kompatibel sind oder über einen CT-API Treiber verfügen. Als letzter Schritt kann noch optional eine Bürgerkarten- Software, die so genannte Bürgerkartenumgebung, installiert und gestartet werden. Inzwischen ist auch das Handy als Bürgerkarte, in Form der sogenannten Handysignatur, einsetzbar. Generell gestaltet sich die Anwendung ähnlich, jedoch sind keinerlei Vorkehrungen bezüglich Hard- oder Software zu treffen. Das folgende Kapitel 2.2 bezieht sich ausschließlich auf die Kartenvariante, kann also bei Bedarf übersprungen werden. 2.2 Installation und Konfiguration der Bürgerkartenumgebung Für das Auslesen der Informationen aus der Bürgerkarte wird eine Bürgerkarten-Software, die sogenannte Bürgerkartenumgebung oder BKU, benötigt. Die Anwendung unterstützt sowohl die Online-Variante MOCCA (Java-Applet), also auch jegliche lokale Installation. Bei der Verwendung der Online-BKU sind keine weiteren Schritte zu setzen und die Anwendung startet automatisch aus dem Browser heraus. Lokale Bürgerkartenumgebungen werden von verschiedenen Herstellern angeboten, welche unter zusammengefasst sind. Die Software muss, bevor sie eingesetzt werden kann, installiert und gegebenenfalls konfiguriert (z.b. Proxy) werden. Konsultieren Sie hierzu die jeweiligen Installations- und Betriebsanleitungen oder Ihren Systemadministrator. 2.3 Aktivierung der e-card bzw. des Handys als Bürgerkarte Die Aktivierung funktioniert für die Handysignatur ähnlich wie für die e-card. Als Anlaufpunkt im Web dient die Seite Sollten Sie über Zugangsdaten für FinanzOnline verfügen, kann die Bürgerkarte direkt auf der Website ( aktiviert werden. Melden Sie sich hierzu zunächst mit Ihren Kennungen an, wählen Sie dann den Punkt E-Card jetzt aktivieren und folgen Sie den Anweisungen. 2 nähere Informationen unter Anleitung zur Anwendung der Bürgerkarte.docx Seite 2
5 Andernfalls stehen für die Aktivierung zwei Identifikationsverfahren zur Verfügung: die Online- Aktivierung mittels in einem RSa-Brief gesendeten Aktivierungscode oder die persönliche Registrierung in einer Registrierungsstelle. Sollten Sie bereits über eine aktivierte e-card verfügen, können Sie diese auch zur Aktivierung der Handysignatur heranziehen. Die Firma A-Trust stellt diesbezüglich ein Service zur verfügung ( 2.4 Beantragung von Vollmachten der Prokuristen und der Ursprungszeugnissachbearbeiter Ihres Unternehmens WICHTIG: Es ist für eine Vollmacht unerheblich, in welcher Form sie beantragt wurde (ob mit Karte oder Handysignatur). Sobald sie erteilt wurde, kann darauf bei jeder beliebigen Anmeldeform zugegriffen werden. Die folgenden Unterkapitel behandeln jeweils die Beantragung einer Prokura bzw. die Erteilung einer Vollmacht für bürgerkartentaugliche Anwendungen der Wirtschaftskammer Österreich. Beide Vorgänge werden mithilfe der Applikation Vollmachtenservice der Stammzahlenregisterbehörde unter durchgeführt Beantragung einer Prokura WICHTIG: Als Prokurist haben Sie die Möglichkeit, weitere Personen Ihres Unternehmens zu bevollmächtigen, als Vertreter Ihres Unternehmens gegenüber den Wirtschaftskammern Österreichs aufzutreten, indem Sie diesen die Vollmacht für bürgerkartentaugliche Anwendungen der Wirtschaftskammer Österreich übertragen. Siehe dazu Kapitel Wenn Ihre Vertretungsbefugnis für Ihr Unternehmen im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie eine entsprechende Eintragung als Prokurist für die Bürgerkarte beantragen. Navigieren Sie dazu mit dem Browser auf das Vollmachtenservice der Stammzahlenregisterbehörde ( und melden Sie sich dort mit Ihrer Bürgerkarte (oder Handysignatur) an. Auf dem Hauptbildschirm der Applikation finden Sie unter dem Abschnitt Für Organisationen den Punkt Prokura. Markieren sie das Optionsfeld und bestätigen Sie durch Betätigen der Schaltfläche Fortfahren. Anleitung zur Anwendung der Bürgerkarte.docx Seite 3
6 Geben Sie im darauffolgenden Formular den Firmennamen, Firmenbuchnummer, Ihren Wohnort und eine -Adresse an. Gegebenenfalls können Sie die Vollmacht auch zeitlich einschränken. Sie bestätigen die Beantragung, indem sie die Schaltfläche Fortfahren betätigen. WICHTIG: Achten Sie bitte auf das Format der Firmenbuchnummer, nämlich: FirmenbuchnummerPrüfziffer (z.b a) Anleitung zur Anwendung der Bürgerkarte.docx Seite 4
7 Sobald dieser Schritt abgeschlossen ist, gelangt der Antrag zur Stammzahlenregisterbehörde, die Ihre Vertretungsvollmacht überprüft indem sie die Daten mit dem Firmenbuch abgleicht. Sie werden dann per informiert, dass die Vollmacht erteilt wurde. Anleitung zur Anwendung der Bürgerkarte.docx Seite 5
8 Durch Klicken auf den angegebenen Link kann die Vollmacht bei der Stammzahlenregisterbehörde eingesehen und gegebenenfalls auch wieder entfernt werden. Weitere Informationen zum Verfahren sind unter zu finden. Sie haben nun die Möglichkeiten a.) Selbst das Elektronische Ursprungszeugnis zu nutzen, oder b.) Weitere Personen Ihres Unternehmens zu bevollmächtigen, bürgerkartentaugliche Anwendungen der Wirtschaftskammer Österreich, wie eben das Elektronische Ursprungszeugnis, zu verwenden (siehe Kapitel 2.4.2) Erteilung der Vollmacht für bürgerkartentaugliche Anwendungen der Wirtschaftskammer Österreich an Mitarbeiter Ihres Unternehmens ACHTUNG: Eine solche Vollmacht kann nur von Personen mit einer elektronischen Prokura für andere Personen desselben Unternehmens vergeben werden (siehe Kapitel Error! Reference source not found.). Melden Sie sich als Prokurist beim Vollmachtenservice der Stammzahlenregisterbehörde unter unter an (Aktivierung des Häkchens bei in Vertretung anmelden und Auswahl der entsprechenden Prokura). Auf der Startseite wählen Sie im Abschnitt Für Organisationen den Eintrag Vollmacht für bürgerkartentaugliche Anwendungen der Wirtschaftskammer Österreich aus und klicken Sie auf Fortfahren. Anleitung zur Anwendung der Bürgerkarte.docx Seite 6
9 In der folgenden Maske müssen Sie nun die Daten des Machtnehmers für die Vollmacht angeben. Sollten Name oder Geburtsdatum der Person nicht korrekt sein, werden Sie auf derselben Seite darüber informiert. Nach Bestätigung mit Fortfahren wird die Vollmacht unverzüglich erteilt und der Machtnehmer über eine Mail an die angegebene Adresse darüber informiert. Anleitung zur Anwendung der Bürgerkarte.docx Seite 7
10 Anleitung zur Anwendung der Bürgerkarte.docx Seite 8
11 3 ANMELDUNG AM ELEKTRONISCHEN URSPRUNGSZEUGNIS MITTELS BÜRGERKARTE Navigieren Sie mit dem Browser zur Login-Seite der Ursprungszeugnis Antragsanwendung. Sie haben nun die Möglichkeit, sich entweder über die Online-BKU, welche direkt im Browser als Java-Applet startet, oder eine zuvor manuell installierte und gestartete lokale BKU zu authentifizieren. WICHTIG: Im Folgenden wird die Bürgerkartenanmeldung per Online-BKU beschrieben. Die Anmeldung mit einer lokalen BKU erfolgt analog, lediglich die Darstellung der Interaktion gestaltet sich unterschiedlich. ACHTUNG: Sollten Sie bei der Auswahl der Online-BKU auf ein eventuell nicht vertrauenswürdiges Zertifikat hingewiesen werden, so ist dies darauf zurückzuführen, dass hier Module zum Einsatz kommen, bei denen der Zertifizierungsprozess noch nicht abgeschlossen wurde. Wir bitten, diesen vorübergehenden Umstand zu entschuldigen und der Verwendung zuzustimmen. Durch Betätigung der Schaltfläche Online-BKU wird der Anmeldevorgang per Applet initiiert. Sie gelangen zu einer neuen Ansicht, wo Sie zunächst aufgefordert werden, Ihren Karten-Pin einzugeben. Dieser ist im Normalfall 4-stellig und bewirkt das Auslesen der so genannten Personenbindung, Ihren persönlichen Daten. Wenn Sie über einen Kartenleser mit Tastatur verfügen, können Sie den PIN auch dort eingeben. Anleitung zur Anwendung der Bürgerkarte.docx Seite 9
12 Sollten Sie über keine der benannten Vollmachten verfügen, so werden Sie nun darauf hingewiesen und eine Anmeldung ist nicht möglich. Ansonsten werden Sie aufgefordert, den Zugang zur Anwendung zu signieren. Geben Sie dazu Ihren Signatur-PIN in das Feld ein (ggf. wieder über die Kartenlesertastatur). Dieser ist mindestens 6-stellig. Klicken Sie dann auf Signieren. Sie können den zu signierenden Text durch Auswahl von Signaturdaten anzeigen einsehen. Darauf folgend werden Sie zur Stammzahlenregisterbehörde weitergeleitet, wo Sie Ihre Prokura oder Wirtschaftskammern-Vollmacht durch Drücken auf Fortfahren auswählen können. Es werden nun Ihre persönlichen Daten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum) und die Firmenbuchnummer zur Antragsanwendung des Elektronischen Ursprungszeugnisses übertragen. Nach erfolgreicher Anmeldung gelangen Sie zur Hauptseite des Elektronischen Ursprungszeugnisses, wo diese Daten zuzüglich der zugehörigen und in der Geschäftspartnerdatenbank der Wirtschaftskammer hinterlegten Unternehmensdaten nochmals angezeigt werden. Anleitung zur Anwendung der Bürgerkarte.docx Seite 10
13 Anleitung zur Anwendung der Bürgerkarte.docx Seite 11
14 4 ANMELDUNG AM ELEKTRONISCHEN URSPRUNGSZEUGNIS MITTELS HANDYSIGNATUR Die Anmeldung mit der Handysignatur gestaltet sich grunsätzlich ähnlich wie mit Bürgerkarte. Wählen Sie auf der Login-Seite Handysignatur. Sie werden dann zur Bürgerkartenumgebung von A-Trust weitergeleitet. Im ersten Schritt müssen Sie Ihre Handynummer inklusive Vorwahl angeben, also zum Beispiel Geben Sie dazu noch das Signatur-Passwort, welches Sie bei der Aktivierung gewählt haben, ein und betätigen Sie die Schaltfläche Identifizieren. Sie erhalten nun innerhalb kurzer Zeit einen TAN auf Ihr Handy. Um sicherzugehen, dass dieser auch zur aktuellen Sitzung gehört, können Sie den Vergleichswert der SMS mit dem auf der Webmaske heranziehen. Durch Drücken auf den Link Signaturdaten anzeigen erhalten Sie eine ähnliche Ansicht wie bei Verwendung der Bürgerkartenumgebung vor Eingabe des Signatur-PINs, welche nochmals Ihre Anmeldedaten zusammenfasst. Wenn Sie die Anmeldung fortführen wollen, geben Sie den TAN, welchen Sie per SMS erhalten haben, in das Eingabefeld ein und drücken Sie auf Signieren. Anleitung zur Anwendung der Bürgerkarte.docx Seite 12
15 In weiterer Folge gelangen Sie nun wiederum zur Auswahl der Vollmacht durch die Stammzahlenregisterbehörde (analog Kapitel 3). Wählen Sie die entsprechende Vollmacht aus und bestätigen Sie den Vorgang. Nach erfolgreicher Anmeldung gelangen Sie schließlich zur Hauptseite des Elektronischen Ursprungszeugnisses. Anleitung zur Anwendung der Bürgerkarte.docx Seite 13
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