Handreichung zur Studienstufe

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1 WG Handreichung zur Studienstufe Liebe Schülerinnen, liebe Schüler der Vorstufe, diese Handreichung gibt Ihnen wichtige Hinweise für die weitere Ausbildung in der Studienstufe unseres Wirtschaftsgymnasiums Schlankreye. Sie bezieht sich auf die gültige Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Wirtschaftsgymnasiums (APOWG vom 16. April 1997). Bitte bewahren Sie diese Seiten gut auf! Sie werden in den folgenden Jahren immer wieder hinsehen müssen, wenn Sie Fragen haben. Finden Sie eine Antwort nicht selbst, so sprechen Sie bitte zuerst Ihre Tutorin bzw. Ihren Tutor an. Selbstverständlich bin ich auch jederzeit für Sie ansprechbar. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in der Studienstufe! Wahl einer Tutorin bzw. eines Tutors 1. Wahlen Im April Vorläufige Wahl der vier Abiturprüfungsfächer Vorläufige Wahl alternativer Grundkursfächer Ende der Vorstufe Endgültige Wahl des ersten Leistungsfaches (1. Prüfungsfach) Das zweite Leistungsfach (2. Prüfungsfach) ist für alle SchülerInnen das Fach: Wirtschaft Vorläufige Wahl des 3. und 4. Prüfungsfaches Ende des 2. Semesters Endgültige Wahl des 3. und 4. Prüfungsfaches Die Tutorin/der Tutor ist zuständig für: 2. Aufgaben der Tutorin/des Tutors Ihre Beratung in Fragen der Schullaufbahn und ggf. in persönlichen Fragen. Entgegennahme, Prüfung und Unterzeichnung Ihrer Versäumnisnachweise (s. auch Fehlzeitenregelung). Führung Ihrer Schülerakte / Ihrer Leistungsübersicht (Kontrollbogen ABI 320). Ausfertigung Ihrer Zeugnisse. WG-Org.InfoStud2001.doc Seite 1 3. Wahl der Prüfungsfächer Sie können als Prüfungsfächer nur Fächer wählen, in denen Sie in der Vorstufe Unterricht hatten. Alle Prüfungsfächer müssen Sie von S 1 bis S 4 belegen. (S = Semester) Das erste und zweite Prüfungsfach sind Leistungsfächer, das dritte und vierte Prüfungsfach sind Grundkursfächer. Das erste, zweite und dritte Prüfungsfach werden schriftlich und ggf. mündlich geprüft, das vierte Prüfungsfach wird nur mündlich geprüft. Die Wahl des ersten Leistungsfaches ist im Prinzip endgültig, es sei denn, Sie wiederholen die Studienstufe 1200 und wählen neu.

2 Innerhalb Ihrer Prüfungsfächer müssen Sie die Aufgabenfelder 1-3 abdecken. Aufgabenfelder und Fächer 1. sprachlich-literarischkünstlerisch 2. gesellschaftswissenschaftlich 3. mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch Deu Wirtschaft Wil Mat Eng Gemeinsch.kunde GMK Biologie Bio Französ.neu aufg. Fran Religion Rel Che Französ. weiterg. Fraw Philosophie Phi Physik Phy neu aufg. Span Betriebl.Rechn.wesen ReWe Bildende Kunst Bik DaV Musik Mus Darstellendes Spiel DaS 4. Sport Erstes Leistungsfach muss, oder eine weitergeführte Fremdsprache (Eng / Fraw), oder, oder Biologie, oder oder Physik sein. Ausnahme: Wenn erstes Leistungsfach ist, muss das 3. oder 4.Prüfungsfach eine Fremdsprache (Eng, Fran / Fraw, Span) oder sein. Das zweite Leistungsfach (2.Prüfungsfach) ist das Fach Wirtschaft und für alle SchülerInnen verbindlich. Das Fach oder kann nur als 3. oder 4. Prüfungsfach gewählt werden. Ein Fach kann nur einmal als Prüfungsfach gewählt werden. In einem der beiden Leistungsfächer können Sie eine Facharbeit anfertigen, die sich thematisch auf die Inhalte des Leistungsfaches beziehen soll. Sie wird i.d.r. im 2. oder 3. Semester geschrieben und in einem Abschlussgespräch vorgestellt und erörtert. Die Einbringung in die Gesamtqualifikation ist möglich. Als Leistungsfächer bieten wir an: Prüfungsfächer 1. Aufgabenfeld 2. Aufgabenfeld 3. Aufgabenfeld,, weitergeführt. (nur für SchülerInnen, die in d.11.klasse Fraw belegt hatten) Wirtschaft (verbindlich für alle)., Biologie,, Physik Als 3. oder 4. Prüfungsfach bieten wir folgende Grundkurse an: 1. Aufgabenfeld 2. Aufgabenfeld 3. Aufgabenfeld,,,., Biologie,, Physik,, Prinzipiell gilt für die Einrichtung von Kursen: Einen Rechtsanspruch auf Unterricht bei einem bestimmten Lehrer haben Sie nicht. Ich versuche aber weitgehend, Ihre Wünsche hinsichtlich der Kurs- und Lehrerwahl zu berücksichtigen. Trotzdem sind in einigen Fällen Umsetzungen nicht zu vermeiden. WG-Org.InfoStud2001.doc Seite 2

3 4. Prüfungsfachkombinationen 1. Prüfungsfach 2. Prüfungsfach 3. Prüfungsfach 4. Prüfungsfach Wirtschaft Französich Wirtschaft Wirtschaft Französich Wirtschaft (weiterg.)(*) (weiterg.)(*) Wirtschaft Wirtschaft Wirtschaft Wirtschaft Französich WG-Org.InfoStud2001.doc Seite 3

4 1. Prüfungsfach 2. Prüfungsfach 3. Prüfungsfach 4. Prüfungsfach Wirtschaft Wirtschaft (*) Nur, wenn in der Vorstufe unterrichtet. 5. Wahl der übrigen Kurse Die Kurse werden jeweils für ein Jahr belegt. Während eines Halbjahres einen Kurs aufzugeben oder einen anderen Kurs neu zu wählen, ist nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung der Schulleitung möglich. In solchen Fällen ist die Einbringung fraglich (s.pkt.6), weil die Kursbelegung eine Jahresbelegung ist! Ferner kann es zu einem Problem bei der Einbringung der 22 Grundkurse kommen (s.pkt.6). Im Verlauf der Studienstufe ( S 1 - S 4 ) müssen: 6. Belegungsauflagen insgesamt mind 114 Wochenstunden belegt werden = durchschnittlich 28,5 Wo.Std. mindestens müssen jedoch pro Halbjahr 26 Unterrichtsstunden pro Woche belegt werden. Dieses nennt man die Wochenstundenauflage. Davon: Aufgabenfeld 1: mind. 24 Wo Std. Aufgabenfeld 2: mind. 20 WoStd. Aufgabenfeld 3: mind. 24 WoStd. Es ist ratsam mehr zu belegen, denn mit 0 Punkten (ungenügend) abgeschlossene Kurse werden nicht zur Erfüllung der Wochenstundenauflage, nicht bei der Zulassung zum Abitur und nicht bei der Ermittlung der Gesamtqualifikation im Abitur berücksichtigt! Achtung: Wenn Sie nicht verpflichtet waren, eine neu aufgenommene Fremdsprache in der Studienstufe zu belegen und bzw. neu aufgenommen im Verlauf der Studienstufe abwählen, so werden die bereits belegten Stunden in diesen Fächern nicht auf die Wochenstundenauflage angerechnet! In jedem Prüfungsfach muss in S 1, S 2, S 3 und S 4 ein Kurs belegt werden. WG-Org.InfoStud2001.doc Seite 4

5 Darüber hinaus gelten folgende Mindestauflagen: (sofern nicht schon als Prüfungsfach belegt) Anzahl der Kurse S 1 S 2 S 3 S 4 Aufgabenfeld für alle SchülerInnen 1 1 oder oder weiterg. oder bzw. Französich neu aufgen. 1) Bildende Kunst oder Musik oder 1 1 oder 1 1 Darstellendes Spiel Aufgabenfeld 2 Wirtschaft Religion oder Philosophie 1 1 Aufgabenfeld oder Biologie oder Physik oder: in einer Naturwissenschaft 1 1 und in einer anderen Naturwissenschaft 1 1 Aufgabenfeld 4 Sport 2) ) / neu aufgenommen muss von S 1 -S 4 belegt werden, wenn in Klasse 11 die Verpflichtung bestand, eine Fremdsprache neu aufzunehmen. Befreit von der Belegpflicht sind nur die SchülerInnen, die in den Jahrgangsstufen 7-10 des Gymnasiums / der Gesamtschule in einer zweiten Fremdsprache Unterricht hatten und diese nicht mit der Note 6 (Gymn.) bzw. 5 oder 6 (GS) abgeschlossen haben. 2) Die Einteilung der Sportkurse erfolgt in einem gesonderten Verfahren durch Herrn Grossmann. WG-Org.InfoStud2001.doc Seite 5

6 7. Einbringungsauflagen 22 Grundkurse müssen insgesamt aus den vier Halbjahren der Studienstufe in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.. Im 3. und 4. Prüfungsfach muss je ein Kurs aus S 1, S 2 und S 3 eingebracht werden (nicht aus S 4!). Kurse, die mit 0 - Punkten bewertet wurden, können nicht zur Erfüllung der Gesamtqualifikation herangezogen werden. Darüber hinaus sind einbringungspflichtig: Fach Anzahl der Kurse Besondere Bestimmungen 4 Fremdsprachen entweder: / neu aufgenommen 4 wenn ab Kl.11 eine neu aufgen. Fremdsprache belegt worden musste oder: (*) 4 und zusätzlich wenn ab Kl.11 eine neu aufgen. Fremdsprache belegt worden musste / neu aufgenommen oder: Weitergeführte Fremdsprache (*) / (*) 1 aus S 3 oder S 4 4 wenn ab Kl.11 keine 2. Fremdsprache belegt werden musste bzw.nicht freiwillig Span./Franz. neu aufgenommen worden ist (*) 4 darunter 1 Kurs Analysis entweder Chem., Bio., Phys.(*) 4 in einem der Fächer oder. je 2 in zwei dieser Fächer (z.b. S 1 / 2 Bio, und S 3 / 4 ) Rechnungsw.oder Datenverarbeitg. 2 (*) wenn eines der Fächer als Leistungskurs belegt worden ist, entfällt die Einbringung der Grundkurse in diesen Fächern. Achtung! Die einzubringenden Kurse müssen jeweils in verschieden Halbjahren der Studienstufe besucht worden sein. Bei Wiederholung einer Jahrgangsstufe können nur die Kurse des zweiten Durchganges herangezogen werden. WG-Org.InfoStud2001.doc Seite 6 8. Einbringungsbegrenzung: Im 3. und 4. Prüfungsfach dürfen nur die Kurse aus S 4 nicht eingebracht werden. Sie gehen in den Baustein III Gesamtqualifikation (s.pkt.12) ein. In einer neu aufgenommenen Fremdsprache können Kurse aus S1 und S2 nur eingebracht werden, wenn auch Kurse aus S3 und S4 eingebracht werden können. Schüler, die keine neu aufgenommene Fremdsprache belegen mussten, dies aber freiwillig getan haben, können nur Kurse dieser Fremdsprache aus S 1 / 2 einbringen, wenn sie die Sprache alle vier Halbjahre belegt haben. In Sport dürfen höchstens drei Kurse eingebracht werden, davon höchstens zwei derselben Sportart (Individual- oder Mannschaftssport). Ausnahme: Wenn SchülerInnen durch ärztliches Attest nur an einer Sportart teilnehmen dürfen (z.b. Schwimmen). Darüber hinaus dürfen beliebige Grundkurse bis zur Höchstzahl von 22 eingebracht werden, wenn das Fach mind. ein ganzes Jahr belegt worden ist.

7 9. Das Abitur Die Abiturprüfung besteht aus: je einer schriftlichen Prüfungsarbeit in den beiden Leistungsfächern und im dritten Prüfungsfach, einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten im 4. Prüfungsfach, sowie in bestimmten Fällen mündliche Prüfungen von 30 Minuten Dauer in den schriftlichen Prüfungsfächern. Zur Gesamtquakifikation gehören aber noch weitere Bausteine (s.pkt.12). Das Verfahren Die Halbjahreskonferenz S 3 prüft nach Festsetzung der Halbjahresnoten die Voraussetzung für Ihre Zulassung zum Abitur (s.pkt.10). Sie schreiben i.d.r. in der ersten Woche des. 4. Halbjahrs der Studienstufe Ihre Prüfungsarbeiten. FachlehrerInnen und KorreferentInnen beurteilen die Arbeiten, und die Prüfungsausschüsse stellen offiziell die Ergebnisse fest, die Ihnen die TutorInnen dann schriftlich mitteilen. Die Halbjahreskonferenz S 4 stellt Ihre Leistungen in diesem Semester fest, sodass Sie dann die erforderlichen Grund- und Leistungskurse in die Gesamtqualifikation einbringen können. Gegen Ende von S 4 findet für alle die mündliche Prüfung im 4. Prüfungfach statt. Nach Vorliegen der Ergebnisse Ihrer schriftlichen Prüfung stellt der Prüfungsbeauftragte fest, ob Sie ggf. noch zur mündlichen Prüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern zugelassen werden und in welchen Fächern Sie wann und wo geprüft werden. Sie müssen mündlich geprüft werden: wenn der Prüfungsausschuss die Note einer Prüfungsarbeit nicht einstimmig festlegt und ein Mitglied des Prüfungsausschusses die Prüfung beantragt, wenn die Punktzahl der schriftlichen Arbeit um 4,0 Punkte von der durchschnittlichen Punktzahl der Leistung von S 1 bis S 3 abweicht und Sie die mündliche Prüfung innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich beantragen (spätestens zur S 4-Konferenz). Wenn die erforderliche Gesamtqualifikation nur noch durch eine mündliche Prüfung erreicht werden kann. Die mündliche Prüfung Die Fächer der mündlichen Prüfung werden Ihnen mitgeteilt. Sie geben zu einem von der Schule festgesetzten Termin dem / der FachlehrerIn Ihres Prüfungsfaches ein Gebiet pro Prüfungsfach schriftlich an, über das Sie geprüft werden möchten. Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten und umfasst i.d.r. zwei Prüfungsgebiete. Vor Beginn der mündlichen Prüfung bekommen Sie Aufgaben, die Sie unter Aufsicht vorbereiten können. Sie werden einzeln geprüft. Auf schriftlichen Antrag hin können SchülerInnen der Studienstufe als Gäste bei der Prüfung zugegen sein, wenn der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und der Prüfling zustimmen. Am Ende einer jeden mündlichen Prüfung wird Ihnen das (Teil-) Ergebnis mitgeteilt. Hat die Prüfungsleistung nicht zur Erlangung der Gesamtqualifikation gereicht, wird Ihnen dies unverzüglich mitgeteilt. WG-Org.InfoStud2001.doc Seite 7

8 10. Zulassung zum Abitur (schriftlicher Teil) Am Ende von S 3 entscheidet die Halbjahreskonferenz aufgrund der Noten / Punktzahlen von S 1 bis S 3 über die Zulassung zur Abiturprüfung. Zugelassen wird: wer die belegungspflichtigen Kurse von S 1 bis S 3 besucht hat (O-Punkte-Kurse werden nicht gewertet!), wer für S 4 die vorgeschriebenen Kurse belegt hat, wer im Bereich der Grundkurse bis zu dem Zeitpunkt nicht mehr als 6 einbringungspflichtige Kurse mit weniger als 5 Punkten abgeschlossen hat, wer in 4 der 6 Leistungskurse aus S 1 bis S 3 mind. 5 Punkte der einfachen Wertung erreicht hat. Die Zulassung wird versagt, wenn der Schüler die erforderliche Gesamtqualifikation nicht mehr erreichen kann. Ein Schüler, der nicht zur Abiturprüfung zugelassen worden ist, kann im Rahmen der zulässigen Verweildauer S 2 und S 3 wiederholen. 11. Zulassung zur mündlichen Prüfung Nach Festsetzung der Noten / Punktzahlen für S 4 entscheidet der Prüfungsbeauftragte über die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Zugelassen wird, wer: an der schriftlichen Prüfung teilgenommen hat, die vorgeschriebenen Kurse besucht hat (O-Punkte-Kurse werden nicht berücksichtigt!), wer in 16 der 22 einzubringenden Grundkurse mindestens 5 Punkte erreicht hat, und wer die Gesamtqualifikation im Baustein III Abiturprüfung (s.pkt.12) noch erreichen kann. Die Zulassung wird versagt, wenn der Schüler die Gesamtqualifikation durch die mündliche Prüfung nicht mehr erreichen kann. Wer in S 4 die Gesamtqualifikation der Abiturprüfung nicht erreicht hat, kann das 3. und 4. Halbjahr der Studienstufe einschließlich der Abiturprüfung wiederholen. Eine Wiederholung ist nur einmal zulässig. 12. Die Gesamtqualifikation (Erwerb der allgemeinen Hochschulreife) Die Gesamtqualifikation setzt sich aus drei Bausteinen zusammen: Baustein I. = 22 einzubringende Grundkurse: 16 der Grundkurse müssen mind. 5 Punkte erbringen (s.schülerbogen Leistungen in der Studienstufe, ausgehändigt von dem Tutor / der Tutorin). Summe: mind. 110 / max. 330 Punkte WG-Org.InfoStud2001.doc Seite 8

9 Baustein II = Ergebnisse der Leistungskurse: (s.schülerbogen Leistungen in der Studienstufe, ausgehändigt von dem Tutor / der Tutorin). 1. Leistungsfach: ( S 1 + S 2 + S 3 ) x2 + S 4 2. Leistungsfach: ( S 1 + S 2 + S 3 ) x2 + S 4 4 der 6 Leistungskurse in den beiden Leistungsfächern von S 1 bis S 3 müssen mind. 5 Punkte der einfachen Wertung erbringen. Summe: mind. 70 / max. 210 Punkte = Prüfungsleistung Baustein III Fach Klausur (Punkte) mündl.prüfg. (Punkte) Ergebnis I. + 4.Halbjahr (Pkt.) = Ergebnis II. 1.Prüfungsfach einf. Wertung - vierfach Pkt. einfach Summe 2 Prüfungsfach einf. Wertung - vierfach Pkt. einfach Summe 3 Prüfungsfach einf. Wertung - vierfach Pkt. einfach Summe 4. Prüfungsfach - einf. Wertung vierfach Pkt. einfach Summe Gesamtsumme Das Prüfungsergebnis in den vier Prüfungsfächern wird vierfach gewertet, wenn in den Fächern nur schriftlich oder wie im - 4. Prüfungsfach - nur mündlich geprüft wird. Wird in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft, ergibt sich das Ergebnis I. aus der Tabelle 1 s. Anhang. Dem Ergebnis wird die S 4 Punktzahl wiederum in einfacher Wertung zugerechnet, aus dem sich dann das Ergebnis II. ergibt. In zwei Prüfungsfächern - darunter ein Leistungsfach - muss die Punktsumme (Prüfungsleistung + S 4) mind. je 25 Punkte betragen. Summe: mind. 100 / max. 300 Punkte Ermittlung der Gesamtqualifikation Gesamtpunktzahl aus 22 Grundkursen einfache Wertung mind. 110 / max. 330 Punkte Gesamtpunktzahl aus 6 Leistungskursen doppelte Wertung (1.-3. Halbjahr) + 2 Lreistungskurse einfache Wertung (4. Halbjahr) mind. 70 / max. 210 Punkte Gesamtpunktzahl aus den Prüfungen vierfache Wertung und den Kursen der Prüfungsfäccher im 4. Halbjahr einfache Wertung mind. 100 / max. 300 Punkte Summe der Gesamtpunktzahlen mind. 280 / max. 840 Punkte Durchschnittsnote Summe Baustein I Summe Baustein II Summe Baustein III Summe Baustein I - III s. Tabelle 2 Anhang WG-Org.InfoStud2001.doc Seite 9

10 Tabelle 1 Schriftliche Prüfung Anhang Mündliche Prüfung Noten Punkte Zusammenfassung Punktzahlen der schriftlichen und der mündlichen Prüfung (nach 35, Absatz 4, Satz 6 APO WG) Tabelle 2 Bildung der Durchschnittsnote nach 35, Abs. 8 (Allg. Hochschulreife) Summe der Punktzahlen Durchschnittsnote , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0 WG-Org.InfoStud2001.doc Seite 10

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