1. Veranlassung, aktuelle Nutzung und Vegetationsbestand

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1 Bauleitplanung der Stadt Schloß Holte - Stukenbrock, Bebauungsplan Nr. 47 Trapphofstraße Eingriffsbewertung/-bilanzierung - als Anlage A.1 der Begründung - 1. Veranlassung, aktuelle Nutzung und Vegetationsbestand Die Stadt Schloß Holte - Stukenbrock verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 47 Trapphofstraße und der im Parallelverfahren durchgeführten 23. FNP-Änderung das grundlegende Ziel, der weiterhin hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken und Wohnraum insbesondere für unterschiedliche Nutzergruppen im Stadtteil Stukenbrock gerecht zu werden. Das Plangebiet des Bebauungsplans liegt im Südwesten der Ortslage Stukenbrock zwischen Trapphofstraße und Spellerstraße und schließt südlich an den aktuellen Siedlungsrand an. Der Geltungsbereich umfasst insgesamt etwa 2,5 ha. Die Flächen werden bislang zu großen Teilen ackerbaulich und teilweise als Grünland genutzt. Durch einen breiteren Gehölzstreifen, der sich nach Westen hin über das vorliegende Plangebiet hinaus erstreckt sowie in den nördlichen Teil des Plangebiets hineinragt, wird das Plangebiet vom aktuellen Siedlungsrand getrennt. Einzige bauliche Nutzung im Plangebiet ist der Kindergarten im nordöstlichen Teil des Plangebiets. Das zweigeschossige Gebäude verfügt über großzügige überwiegend unversiegelte Außenspielflächen sowie eine zur Trapphofstraße hin angeordnete Stellplatzanlage mit zwei Zufahrten. Innerhalb des nördlichen Kiefernwaldes, allerdings außerhalb der Plangebietsgrenzen verläuft ein Wirtschaftsweg, der die Trapphofstraße mit der Alten Spellerstraße im Südwesten verbindet. Das vorliegende Plangebiet selbst wird durch lichte Kieferbestände im Westen und Süden gegenüber der landwirtschaftlich geprägten freien Landschaft abgeschirmt. Darüber hinaus wird das Umfeld durch eingestreute Gehölz- und Waldstrukturen sowie die für Ostwestfalen typische Streubebauung im Außenbereich geprägt. 2. Eingriffsbilanzierung Der Bebauungsplan führt durch erstmalige Überplanung der i. W. landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünlandflächen zu entsprechenden Eingriffen in Natur und Landschaft durch Versiegelung etc. Die Bewertung und Berechnung des Eingriffs und des Ausgleichsflächenbedarfs erfolgt tabellarisch in Anlehnung an das vereinfachte Bewertungsverfahren nach der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW 1 und dient im Planverfahren als Abwägungsgrundlage. Das 1 Hg.: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW), Stand: März 2008

2 Stadt Schloß Holte - Stukenbrock: Eingriffsbewertung/-bilanzierung zum B-Plan Nr. 47 Trapphofstraße 2 Verfahren kann angewandt werden, da durch den Bebauungsplan nicht die Inanspruchnahme oder Beeinträchtigung von für Naturschutz und Landschaftspflege besonders hochwertigen Flächen und Objekten ermöglicht wird. Die Eingriffsbilanzierung für den Untersuchungsraum erfolgt in den Schritten: A) Erfassung des Ausgangszustands: Der Gesamtflächenwert A beschreibt den aktuellen Wert des Untersuchungsraums für Naturschutz und Landschaftspflege. B) Erfassung des Zustands nach Bebauungsplanfestsetzung: Der Gesamtflächenwert B erfasst den voraussichtlichen Wert des Untersuchungsraums für Naturschutz und Landschaftspflege nach Durchführung des Vorhabens. C) Ermittlung der Gesamtbilanz der Eingriffe durch Subtraktion des Gesamtflächenwerts A vom Gesamtflächenwert B: die Differenz stellt ein Maß für den rechnerischen Erfüllungsgrad bzw. Bedarf an Ausgleichsmaßnahmen dar und versteht sich vorbehaltlich der bauleitplanerischen Abwägung durch die Stadt. Erläuterungen zu einzelnen Ansätzen in der Ausgangslage (Tabelle A) Der Ausgangszustand im Plangebiet ist überwiegend durch Ackerbau sowie untergeordnet durch Wiesen- und Waldflächen geprägt. Darüber hinaus werden der Kindergarten mit einem größeren unversiegelten Außenbereich und die zugehörige versiegelte Ein- und Ausfahrt mit Stellplatzfläche erfasst. Die versiegelten Flächen des Kindergartens (Fläche Nr. 1) sowie die Flächen des unversiegelten Außenbereiches (Fläche Nr. 1) nehmen jeweils ca. 50 % der gesamten bisher beplanten Fläche ein. Der erfasste Außenbereich des Kindergartens wird entsprechend der Ausgangslage auch als Zier- und Nutzgarten ohne Gehölze oder mit > 50 % heimischen Gehölzen (Biotoptyp 4.3) gewertet. Die Waldflächen, welche entlang der nördlichen Plangrenze verlaufen, werden bestandsorientiert gesichert und erhalten, sodass sowohl in der Ausgangsgrundlage als auch im späteren Zustand gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 47 diese Flächen (Fläche Nr. 4) als Wald mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen 70 < 90 % (Biotoptyp 6.3) gewertet werden. Erläuterungen zu einzelnen Ansätzen in der Planung (Tabelle B) Die Ermittlung des Umfangs der im allgemeinen Wohngebiet versiegelbaren Flächen erfolgt differenziert unter Zugrundelegung der getroffenen Festsetzungen zu Nutzungsmaßen, überbaubaren Grundstücksflächen, Bauweise und Begrenzung der Zahl der Wohneinheiten. Die jeweils verbleibenden, nicht versiegelten WA-Flächen werden als Garten entwickelt und hier analog eines Zier-/Nutzgarten mit weniger als 50 % heimischer Gehölze bilanziert. Im gesamten geplanten allgemeinen Wohngebiet (WA1-WA4) ist eine Grundflächenzahl GRZ von 0,4 festgesetzt. Hinzu kommen auf Grundlage des 19 BauNVO Überschreitungsmöglichkeiten für Garagen und Nebenanlagen etc. Die festgesetzte GRZ kann dafür um bis zu 50 % überschritten werden. Eine vollständige Ausschöpfung dieses Werts ist in den nördlichen und westlichen, mit Ein- /Zweifamilienhäusern bebauten Bereichen (Fläche Nr. 3) aufgrund des einzuhaltenden 20 m Abstands zu den Waldflächen und der dadurch geringeren baulichen

3 Stadt Schloß Holte - Stukenbrock: Eingriffsbewertung/-bilanzierung zum B-Plan Nr. 47 Trapphofstraße 3 Ausnutzbarkeit der Grundstücke nicht zu erwarten. Als sinnvolle Berechnungsgrundlage für die Umsetzung der aktuellen Planung wird hier der Ansatz einer Gesamt-GRZ einschließlich Garagen, Nebenanlagen etc. von 0,45 angesehen. Dies entspricht einem Versieglungsgrad von 45 %. Demgegenüber ist im südlichen und zentralen Bereich (Fläche Nr. 2) die volle Ausschöpfung der Überschreitungsmöglichkeiten für Nebenanlagen möglich. Diesbezüglich wird hier als Berechnungsgrundlage für die Umsetzung der aktuellen Planung eine Gesamt-GRZ von 0,6 (Versiegelungsgrad 60 %) angenommen. Die Flächen des nördlichen Walds, des Kindergartens, der Stellplatzanlage sowie die überwiegende Außenbereichsfläche des Kindergartens werden in ihrem Bestand planerisch abgesichert und analog zum Ausgangswert in Ansatz gebracht (s. o.). Im Bereich des Kindergartens wird dementsprechend von einer Versiegelung von maximal 50 % einschließlich Nebenanlagen ausgegangen. Die verbliebene nordwestliche Grünfläche wird sowohl als Zier-/Nutzgarten mit weniger als 50 % heimischer Gehölze als auch als Grünanlage, parkartiger Garten, strukturreich mit Baumbestand bilanziert. Diesbezüglich wird der Mittelwert aus den Grundwerten der beiden Biotoptypen als endgültiger Grundwert angenommen. Gemäß Bebauungsplan werden neue Erschließungsstraßen sowie hiervon abgehende Fuß-/Radwegeverbindungen geplant, die als versiegelte Flächen ohne weitergehende Differenzierung gewertet werden.

4 Stadt Schloß Holte - Stukenbrock: Eingriffsbewertung/-bilanzierung zum B-Plan Nr. 47 Trapphofstraße 4 Tabelle A: Ausgangszustand im Plangebiet gemäß Bestand Fläche Nr. Code Biotoptyp Fläche (m 2 ) Grundwert A Auf- oder Abwertung 1 Bestehende Bebauung (Kindergarten) im Nordosten = rd m², davon 1.1 Versiegelte Fläche (Gesamt-GRZ 0,5) ,0 0,0 0, Gartenflächen ,0 0,0 2, Acker, intensiv genutzt ,0 0,0 2, Intensivwiese, artenarm ,0 0,0 3, Wald, Waldrand mit lebensraumtypischen Baumarten 70 < 90 % ,0 0,0 6, Gesamtfläche Gesamtflächenwert A: Tabelle B: Zustand des Plangebiets gemäß Festsetzungen im B-Plan Nr. 47 Fläche Nr. Code Biotoptyp Fläche (m 2 ) 1 Gemeinbedarfsfläche = rd m², davon Gesamtwert Einzelflächenwert Grundwert P Auf- oder Abwertung Gesamtwert Einzelflächenwert 1.1 Versiegelte Fläche (Gesamt-GRZ 0,5) ,0 0,0 0, Gartenflächen ,0 0,0 2, Allgemeines Wohngebiet = rd m², davon 1.1 WA versiegelt (Gesamt-GRZ 0,6) ,0 0,0 0, WA Gartenflächen ,0 0,0 2, Allgemeines Wohngebiet = rd m², davon 1.1 WA versiegelt (Gesamt-GRZ 0,45) ,0 0,0 0, WA Gartenflächen ,0 0,0 2, Verkehrsflächen 1.1 Versiegelte Straßenflächen ,0 0,0 0,0 0 5 Grünflächen 4.3/ Gartenfläche, Grünanlage, strukturreich mit Baumbestand Wald, Waldrand mit lebensraumtypischen Baumarten 70 < 90 % 500 3,0 0,0 3, ,0 0,0 6, Gesamtfläche Gesamtflächenwert B: C. Gesamtbilanz (Flächenwert Planung B Flächenwert Bestand A)

5 Stadt Schloß Holte - Stukenbrock: Eingriffsbewertung/-bilanzierung zum B-Plan Nr. 47 Trapphofstraße 5 Zeile C zeigt die Differenz zwischen Planung und Bestand. Nach dem derzeitigen Stand ergibt sich für das Plangebiet ein rechnerisches Ausgleichsdefizit von ca Biotopwertpunkten. Über das Ergebnis ist in der Abwägung zu entscheiden. Schloß Holte - Stukenbrock, Juni 2018 Bearbeitung in Abstimmung mit der Stadtverwaltung: Stadtplanung und Kommunalberatung Tischmann Schrooten Stadtplaner, Architektin PartGmbB Berliner Straße 38, Rheda-Wiedenbrück

6 Stadt Schloß Holte - Stukenbrock: Eingriffsbewertung/-bilanzierung zum B-Plan Nr. 47 Trapphofstraße 6 Abb. A: Ausgangszustand im Plangebiet gemäß Bestand

7 Stadt Schloß Holte - Stukenbrock: Eingriffsbewertung/-bilanzierung zum B-Plan Nr. 47 Trapphofstraße 7 Abb. B: Zustand des Plangebiets gemäß Festsetzungen im B-Plan Nr. 47

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