Generalthema: Ausgewählte Fragen der Fremdfinanzierung

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1 Generalthema: Ausgewählte Fragen der Fremdfinanzierung Thema I: Grundprobleme der Fremdfinanzierung Gliederung A. Grundlagen I. Einordnung der Fremdfinanzierung in den Unternehmenszusammenhang 1. Überschüsse, Rangklassen und Ausfallwahrscheinlichkeiten 2. Def. Fremdkapital 3. Finanzierungsarten Olaf Reetz 10 min. II. Warum wird Fremdkapital verwendet? 1. Theorie der optimalen Kapitalstruktur 2. Pecking-order-Theorie Christoph Kock 10 min. B. Was kann dem Gläubiger schaden? I. Bei Krediten ohne Entscheidungsfreiheit der Schuldner während der Laufzeit II. Bei Krediten mit Entscheidungsfreiheit der Schuldner während der Laufzeit 1. Entzug von Vermögen Carsten Mumm 10min. 2. Vermögensverschiebung durch nachträgliche zusätzliche Fremdfinanzierung Mirja Schüler 10min. 3. Vermögensverschiebung durch Erhöhung des Investitionsrisikos 4. Vermögensverschiebung durch Nichtrealisierung vorteilhafter Investitionsprojekte Anke Dedert 10min. 5. Vermögensverschiebung durch suboptimale Investitionsprojekte Oliver Elsner 10min. C. Wie kann sich der Gläubiger schützen? I. Informationsbeschaffung und -auswertung II. Risikovermeidung, -normierung und abgeltung Felix Krantz 10min. III. Gesetzliche und kreditvertragliche Schuldnerbeschränkung Sandra Steinemann 10min. IV. Schuldnerbindung durch Kreditsicherheiten Daniel Samland 10min. D. Andere Probleme I. Wieviel Kredit soll der Schuldner erhalten? Welche Grenzen lassen sich aus Gläubigersicht, welche aus Schuldnersicht definieren? II. Welche von mehreren Gläubigern sollen welche Rangklassen und welche Sicherheiten bekommen? III. IV. Welcher Grad an Einflußnahme des Gläubigers ist rechtlich unbedenklich? Wie verändert die Insolvenz die Rechtspositionen der Gläubiger? Celia-Isabel Tielmann 10 min 100 min

2 folie1.tif

3 2. Definition Fremdkapital Mittel, die neben dem Eigenkapital einer Unternehmung zur Verfügung stehen. Fremdkapital ist im Gegensatz zum Eigenkapital vorrangiges Kapital. D.h. Zahlungsansprüche, die durch Eigenkapital entstehen (Ausschüttungen, Dividenden) sind denjenigen nachgeordnet, die durch Fremdkapital (Zinsen und Tilgung) verursacht wurden (Residualansprüche). Gleiches gilt bei der Liquidation eines Unternehmens. Fremdkapital befindet sich wie das Eigenkapital auf der Passivseite der Unternehmensbilanz.

4 3. Finanzierungsarten FINANZIERUNG Außenfinanzierung Innenfinanzierung Einlage von Eigenkapital durch bisherige Eigentümer Bereitstellung von Fremdkapital durch bisherige Eigentümer Gesellschafter darlehen Einlage von Eigenkapital durch neue Kapitalgeber Finanzierung durch Gläubiger Fremdfinanzierung Eigenfinanzierung Beteiligungfinanzierung Fremdfinanzierung durch Kapitalgeber, die Rechte von Eigentümern u. Gläubigern kombinieren Finanzierung durch einbehaltene Jahresüberschüsse offene Selbst- Finanzierung Finanzierung durch zwingende Gewinnermittlungsvorschriften Finanzierung durch geplante Nutzung von Spielräumen bei Ansatz- u. Bewertungsvorschriften Finanzierung durch Vermögensumschichtung hybride Finanzierung stille Selbstfinanzierung

5 B. I. Kredite ohne Entscheidungsfreiheit der Schuldner während der Laufzeit Modellannahmen: - Haftungsbeschränkung der Eigentümer - Vernächlässigung steuerlicher Aspekte - Opportunistisches Verhalten der Schuldner

6 B. I. Kredite ohne Entscheidungsfreiheit der Schuldner während der Laufzeit Kredite ohne Entscheidungsfreiheit der Schuldner während der Laufzeit: - nur möglich durch vollständige Kreditverträge

7 B. I. Kredite ohne Entscheidungsfreiheit der Schuldner während der Laufzeit Einperiodiger Kreditvertrag: - keine vertragswidrige Verwendung des Kreditbetrages - keine weiteren Kreditaufnahmen ohne korrespondierende Investition - kein vertragswidriger Entzug von Nettoüberschüssen

8 B. I. Kredite ohne Entscheidungsfreiheit der Schuldner während der Laufzeit Das Ausfallrisiko entsteht durch: - asymmetrische Information, wodurch ungleiche Erwartungen bei Kreditgeber und Eigentümer über die finanziellen Folgen eines Projektes entstehen - nicht vorhersehbare Umwelteinflüsse

9 B. II. Kredite mit Entscheidungsfreiheit der Schuldner während der Laufzeit Kredite mit Entscheidungsfreiheit der Schuldner während der Laufzeit - laufend neue Investitions-, Finanzierungs- und Ausschüttungsentscheidungen, welche die Position der Gläubiger berühren

10 B. II. 1. Entzug von Vermögen Entzug von Vermögen durch: - Zahlung überhöhter Dividenden - Aufspaltung der Unternehmung - Veräußerung von Vermögensgegenständen - Geldtransfer an Unternehmen im Ausland

11 B. II. 1. Entzug von Vermögen Theoretische Modelle der Vermögensverschiebung nach Drukarczyk: - Beschränkung auf zwei Perioden mit zwei unterschiedlichen Umweltzuständen in Zeitpunkt 2, die differierende Einzahlungsüberschüsse beinhalten - Bewertungsfaktoren tragen dem Risiko- und Zeitaspekt von unsicheren Einzahlungen Rechnung P ist der Marktwert einer Geldeinheit, die im Zeitpunkt 2 im Zustand z 1 anfällt, zum Zeitpunkt 1

12 B. II. 2. Vermögensverschiebung durch nachträgliche zusätzliche Fremdfinanzierung Theoretische Modelle der Vermögensverschiebung nach Drukarczyk Erklärung der Symbole: Z 1/2 : verschiedene Umweltzustände, die durch die Bewertungsfaktoren berücksichtigt werden X: Einzahlungsüberschüsse aus der fremdfinanzierten Investition R: vertraglich fixierte Zins- und Tilgungszahlungen an die Gläubiger D: Zahlungen an die Eigentümer, z.b. Dividende F: Marktwert des Fremdkapitals E: Marktwert des Eigenkapitals V: gesamter Marktwert des Unternehmens

13 B. II. 2. Vermögensverschiebung durch nachträgliche zusätzliche Fremdfinanzierung Ausgangslage: Zahlungen und Marktwerte bei risikoloser Gläubigerposition im Zeitpunkt t 1 X R D F E V Z Z

14 B. II. 2. Vermögensverschiebung durch nachträgliche zusätzliche Fremdfinanzierung Zahlungen und Marktwerte bei postvertraglicher Fremdfinanzierung im Zeitpunkt t 1 X R D F E V Z Z (9) 3 (12) 21

15 B. II. 2. Vermögensverschiebung durch nachträgliche zusätzliche Fremdfinanzierung Konsequenzen: gesamter Marktwert bleibt unverändert Reichtumszuwachs der Eigentümer Risikoverlagerung auf die Gläubiger =>Gläubiger tragen Vermögensverschiebung zugunsten der Eigentümer

16 B. II. 3. Vermögensverschiebung durch Erhöhung des Investitionsrisikos Ausgangslage: Zahlungen und Marktwerte bei risikoloser Gläubigerposition im Zeitpunkt t 1 X R D F E V Z ,0 1,8 4,8 Z

17 B. II. 3. Vermögensverschiebung durch Erhöhung des Investitionsrisikos Situation: Eigentümer ergreifen in t 1 neue Investitionsmaßnahmen, die das Investitionsrisiko des Unternehmens ändern X R D F E V Z ,8 2,8 4,6 Z

18 B. II. 3. Vermögensverschiebung durch Erhöhung des Investitionsrisikos Konsequenzen: gesamter Marktwert sinkt => unvorteilhaftes Investitionsprojekt Reichtumszuwachs der Eigentümer Risikoverlagerung auf die Gläubiger =>Gläubiger tragen Reduktion des gesamten Marktwertes =>Gläubiger tragen Vermögensverschiebung zugunsten der Eigentümer

19 B. II. 4. Vermögensverschiebung durch Nichtrealisierung vorteilhafter Investitionsprojekte Ausgangslage: Zahlungen und Marktwerte bei risikoloser Gläubigerposition im Zeitpunkt t 1 X R D F E V Z ,0 1,8 4,8 Z

20 B. II. 4. Vermögensverschiebung durch Nichtrealisierung vorteilhafter Investitionsprojekte Situation: Eigentümer können zusätzliches Investitionsprojekt realisieren; Kosten des Projektes I 1 = 4 X + x R D F E V Z ,0 6,0 9,0 Z

21 B. II. 4. Vermögensverschiebung durch Nichtrealisierung vorteilhafter Investitionsprojekte Konsequenzen: gesamter Marktwert steigt => vorteilhaftes Investitionsprojekt Gläubiger gewinnen ursprünglich sichere Position wieder Eigenkapitalmarktwert steigt um E = 3,2 I 1 = 4 Finanzierung für Eigentümer nicht lohnenswert Fall der suboptimalen Investition

22 B. II. 5. Vermögensverschiebung durch suboptimale Investitionsprojekte Ausgangslage: Zahlungen und Marktwerte bei risikoloser Gläubigerposition im Zeitpunkt t 1 X R D F E V Z ,4 10,4 Z Bei einem Bewertungsfaktor von p 1 = 0,4 und p 2 = 0,6, so daß: 5 x 0,4 + 5 x 0,6 = 5 für F und 3 x 0,4 + 7 x 0,6 = 5,4 für E und V = E + F = 10,4

23 B. II. 5. Vermögensverschiebung durch suboptimale Investitionsprojekte Durchführung eines Investitionsprojektes vor dem Zeitpunkt t 1 : Eine Auszahlung von I 1 = 3,5 über Eigenfinanzierung für das Investitionsprojekt erfolgt. Folge: Einzahlungen von X in Höhe von -5 bei z 1 und von 9 bei z 2 Der Marktwertbeitrag dieses Objektes beträgt: V I = -5 x 0,4 + 9 x 0,6 = 3,4 V I = 3,4 < I 1 =3,5

24 B. II. 5. Vermögensverschiebung durch suboptimale Investitionsprojekte Situation: Eigentümer realisieren Investitionsprojekt; Kosten des Projektes I 1 = 3,5 in t 1 X + x R D F E V Z ,2 9,6 13,8 Z Bei einem Bewertungsfaktor von p 1 = 0,4 und p 2 = 0,6, so daß: 3 x 0,4 + 5 x 0,6 = 4,2 für F und 0 x 0, x 0,6 = 9,6 für E und V = E + F = 13,8

25 B. II. 5. Vermögensverschiebung durch suboptimale Investitionsprojekte Direkter Vergleich der Tabellen bei einer Vermögensverschiebung durch suboptimale Investitionen Ausgangslage: X R D F E V Z Z ,4 10,4 Gegebene Situation: X + x R D F E V Z Z ,2 9,6 13,8

26 B. II. 5. Vermögensverschiebung durch suboptimale Investitionsprojekte Konsequenzen: gesamter Marktwert steigt Eigentümer erlangen eine bessere Position gegenüber den Gläubigern Eigenkapitalmarktwert steigt Fremdkapitalmarktwert sinkt

27 Informationsanalyse Kreditfähigkeitsprüfung rechtliche Fähigkeit Kreditverträge einzugehen Kreditwürdigkeitsprüfung persönliche Kreditwürdigkeit KN ist willig seinen Verpflichtungen nachzukommen materielle Kreditwürdigkeit KN ist wirtschaftlich in der Lage seinen Verpflichtungen nachzukommen Überwachung der Kreditwürdigkeit

28 Risikovermeidungshypothese Das Verlustrisiko aus einem Kreditengagement kann nicht durch eine Risikoprämie kompensiert werden Kreditinstitute übernehmen daher im Kreditgeschäft keine vor Vertragsabschluß erkennbaren Ausfallrisiken

29 Risikonormierungshypothese Kreditinstitute gewähren bis zu einem bestimmten Risikoniveau Kredite a)bis zu dieser Risikogrenze ist der Zinssatz vom Risiko unabhängig und orientiert sich an der Marktzinsstruktur b)bis zu dieser Risikogrenze ist der Zinssatz vom Risiko abhängig und orientiert sich an der Marktzinsstruktur

30 Risikoabgeltungshypothese Kreditinstitute übernehmen bewußt Einzelrisiken im Kreditgeschäft Das erhöhte Risiko wird durch eine Prämie, die den Kreditzinssatz erhöht, abgegolten

31 Grenzen der Risikoabgeltung Mit steigendem Kreditvolumen steigt die Risikoaversion der Kreditinstitute Der Kompensation der Ausfälle durch Risikoprämien sind Grenzen gesetzt Die Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeit ist sehr problematisch

32 1 C. III. Gesetzliche und kreditvertragliche Schuldnerbeschränkung A. Gesetzlich verankerte Schuldnerbeschränkung Vorkehrungen der Rechtsordnung, die den Versuch der Gläubiger unterstützen, Risiken überschaubar und antizipierbar zu machen. Vorschriften zum Schutz der Gläubiger bzw. zur Schuldnerbeschränkungen finden sich im: - Gesellschaftsrecht - Wertpapierrecht - Steuerrecht - Insolvenzrecht B. Vertraglich vereinbarte Schuldnerbeschränkung Gläubiger entwickeln präventiv und /oder repressiv wirkende Schutzstrategien auf privatrechtlichem Wege im Rahmen der gegebenen Rechtsordnung. Diese Vertragsnebenabreden werden in Kreditverträge bzw. Anleihebedingungen aufgenommen. 1. Individuell vereinbarte Schutzklauseln 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (u.a. auch vorformulierte standard. Schutzklauseln)

33 2 A. Gesetzlich verankerte Schuldnerbeschränkung zur Verbesserung des Informationsstandes - Buchführungs- und Dokumentationspflichten ( HGB) - Handelsregistereintragung und einblick ( 8-16 HGB) zur Einengung des Entscheidungsspielraumes der Schuldner - Mindestgrund(stamm)kapital ( 7 AktG, 5 GmbHG, 10 KWG, 2 KAGG) - Eigenfinanzierte Dividenden ( 58(2) AktG), Kapitalrückzahlung ( 225 AktG) - Prüfung von Jahresabsschluß durch Wirtschaftprüfer ( HGB, 6 PublG ) - Kontrolllfunktionen des Aufsichtsrates ( AktG, 52 GmbHG ) - Pflicht zur unverzüglichen Beantragung eines Insolvenzverfahrens bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung ( 92(3) AktG, 64(2) GmbHG, 99(2) GenG ) zur unmittelbaren Stärkung der Sanktionsfähigkeit von Gläubigern - Antragsrecht für die Eröffnung des Konkursverfahrens für Gläubiger und Schuldner ( 13, 19 InsoO ) - Das Angebot der Rechtsordnung standardisierte Sicherungsverträge und ihre normierte Durchsetzbarkeit zu nutzen (z.b. Wechsel, Forderungsverpfändung, Hypothek, Grundschuld) zur Sanktionierung von Schuldnerfehlverhalten im Interesse der Anleger - bei Kreditbetrug ( 265b StGB ) - bei Verstößen gegen die Dokumentation von Geschäftsvorfällen ( 283, 283a, 283b StGB) - bei absichtlicher, geplanter Verkürzung der Konkursmasse ( 283(1) Nr. 1,2,3, 283a StGB )

34 3 B. Vertraglich vereinbarte Schuldnerbeschränkung Schutzklauseln (engl. Covenants) Begriffsbestimmung: Schutzklauseln sind vertragliche Klauseln, die zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber individuell vereinbart und in Kreditverträge oder Anleihebedingungen eingearbeitet werden. Restriktive Klauseln verbieten oder beschränken das Verhalten des Schuldners Positive oder auch affirmative Klauseln haben Verhaltensgebote zum Inhalt (z.b. Einhaltung bestimmter Kennzahlen) Sie zielen insbesondere auf die Investitions-, Finanzierungs- und Ausschüttungspolitik des Schuldners. ( Beschränkung des Spielräume zum Vermögentransfer) Gegenstand und Ziel der Klauseln: Begrenzung Begrenzung des der Investitionsverhaltens Ausschüttungspolitik Begrenzung der Finanzierungspolitik Erleichterung der Schuldnerkontrolle Finanzanlagevermögen Dividenden Rangfestschreibung Berichte über finanzielle Lage Fusionsaktivitäten Rückkauf von Aktien Sale-lease-back Geschäften Präzisierung der GoB Gegenstände des AV Kapitalrückzahlung Tilgungsmodalitäten Wandlungsrechte Versicherung über Vertragseinhaltung

35 4 Allgemeine Geschäftsbedingungen Rechtsgrundlage: AGB-Gesetz Begriffsbestimmung: 1 (1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluß eines Vertrages stellt. 1 (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im einzelnen ausgehandelt sind. Vertragsgegenstand: - Grundsätzlich herrscht Vertragsfreiheit, aber - Vereinbarungen dürfen nicht gegen geltendes Recht verstossen. - Berücksichtigung der Bestimmungen des AGB-Gesetzes ( Bei Kreditverträgen: Inhaltskontrolle gem. 9, AGB-Gesetz)

36 5 Wirkung vertraglicher Schuldnerbeschränkung a.) Einschränkende bzw. diziplinierende Wirkung bei Vertragseinhaltung - Indirekte Steuerung der Unternehmenspolitik / Schuldnerkontrolle - Einwirkungen auf Investitionspolitik: Verringerung der postvertraglichen Erhöhung des Investitionsrisikos, der Überinvestition und des Entzug von Haftungsmasse - Ausschüttungsbeschränkungen: begrenzen Entzug von Haftungsmasse, tangieren Überinvestitionsproblem und entschärfen Abwertung von Ansprüchen der Altgläubiger - Klauseln bezügl. der Finanzierungspolitik lassen Neugläubiger Ausfallrisiken besser einschätzen (Rangfestschreibung und Verbot der sale-and lease back Geschäfte), Risikominimierung durch periodische Tilgungsvereinbarungen b) Wirkung nach Vertragsverletztung - Regelfall: Sofortige Fälligstellung der Kredite - Neuverhandlung der Kreditkonditionen (Tilgung, Besicherung, Transaktionen der Schuldner an Zustimmung der Gläubiger binden, Wandlungsrechte) - Mitwirkungsrechte der Gläubiger - Einleitung eines Insolvenzverfahrens wird möglich

37 6 Kosten vertraglicher Schutzbestimmungen: - Verhandlungskosten - Kontrollkosten ( Einhaltung der Verträge) - Signalisierungskosten / Opportunitätskosten (z.b. durch Fusionsverbot, Verhinderung von Umstrukturierung- bzw. Schrumpfungsprozessen) - Residual loss ( First-best-Lösung vs. Second-best-Lösung ) Fazit: - Direkte Beschränkungen des Investitionsverhaltens, die wirksam und ohne erhebliche Nachteile sind, sind selten. (beobachtbare Tatbestände fehlen) - Wirksam erscheinen Dividendenrestriktionen und Beschränkung des zukünftigen Finanzierungsverhaltens. ( teilweise Rückwirkung auf Investitionsverhalten) - Vertragliche Vereinbarungen stellen eine sinnvolle Ergänzung zum Gesetz dar (individuell und flexibel einsetzbar).

38 Was sind Kreditsicherheiten? Kreditsicherheiten sind ein Mittel zur Verringerung des Ausfallrisikos. Ihre Bestellung sichert dem Gläubiger bei Nichterfüllung einer vertraglich festgelegten Bedingung ein Zugriffs- und Verwertungsrecht an bestimmten Vermögensgegenständen bzw. Rechten zu. Sein Anspruch auf den Liquidationserlös der Sicherheit ist beschränkt auf den Betrag der ausstehenden Forderung zuzüglich Zinsen. Kreditsicherheiten im engeren Sinne Rechtsinstrumente und Vertragsklauseln aus der bankbetrieblichen Praxis, die auf Zahlungsmittel gerichtete Ansprüche fixieren Kreditsicherheiten im weiteren Sinne Kreditsicherheiten im engeren Sinne + Haftungszusagen und Garantien + Nicht unmittelbar auf Zahlungsmittel gerichtete Ansprüche (z.b. Informationsrechte des Gläubigers, Schutzklauseln)

39 Unterscheidung der Kreditsicherheiten I. Nach der Art des Sicherungsgegenstands Personensicherheiten Eine dritte Person haftet bei Ausfall (z.b. Bürgschaft, Garantie) Realsicherheiten Mobilien z.b. SÜ Sachsicherheiten Ein Vermögensobjekt dient als Haftungsobjekt Immobilien Grundpfandrechte Rechtssicherheiten Forderungen (dingliche und andere absolute Rechte) dienen als Sicherheit 2

40 II. Nach der Abhängigkeit zwischen Sicherheit und gesicherter Forderung Akzessorische Sicherheiten Unbedingt und dauernd mit dem Kredit verbunden Unselbständiges Nebenrecht, Kann nur in Verbindung mit der Hauptforderung geltend gemacht werden kann und erlischt mit der Kreditrückzahlung z.b. Bürgschaft, Hypothek Abstrakte (fiduziarische) Sicherheiten Vom Kredit unabhängiges Recht Selbständiges Recht Erlischt nicht bei Kreditrückzahlung, der Sicherungsgeber hat jedoch Anspruch auf Rückgabe z.b. Garantie, Grundschuld 3

41 Funktionen der Kreditsicherheiten i.e.s. Determinanten des Ausfallrisikos (Ausfallhöhe und wahrscheinlichkeit) eines ungesicherten Kredits: Insolvenzwahrscheinlichkeit p Nominalanspruch der verschiedenen Gläubiger F j Summe der Liquidationserlöse der Vermögensgüter des Schuldners V L Verfahrenskosten K Die Befriedigungsquote der Gläubiger q beträgt: V L K q = F j Für den Liquidationsbetrag je Gläubiger Q j ergibt sich Q j = q * F j. 4

42 Kreditsicherheiten i.e.s. bieten: 1) Risikoreduktionsfunktion 2) Allgemeine Sanktions- und Disziplinierungsfunktion 3) Kostenreduktionsfunktion 4) Risikoumverteilungsfunktion 5) Schutz gegen nicht vorhersehbare Ereignisse 6) Schutz vor der Verschlechterung der Gläubigerposition Durch diese Funktionen entstehen Vorteile für die gesicherten Gläubiger gegenüber den ungesicherten Gläubigern. Sie sind auch der Ursprung für die in der Praxis zu beobachtende Überlegenheit der Kreditsicherheiten i.e.s. gegenüber den Kreditsicherheiten i.w.s.. 5

43 1) Risikoreduktionsfunktion Durch die Hereinnahme von Kreditsicherheiten ist der Gläubiger nicht mehr angewiesen auf den Erlös aus der Konkursmasse, da er bereits vorher befriedigt wird. 2) Allgemeine Sanktions- / Disziplinierungsfunktion Kreditsicherheiten dienen als sekundäre Sicherheit neben der Bonität des Kreditnehmers. Sie bringen zusätzliche Klarheit über die persönliche Kreditwürdigkeit und demonstrieren den Rückzahlungswillen des Schuldners. 6

44 3) Kostenreduktionsfunktion Senkung der Informationskosten für den Gläubiger: Die Kosten zur genauen Einschätzung der Determinanten der Befriedigungsquote und die Kosten zur Überwachung des Verhaltens der anderen Gläubiger entfallen. Es muß lediglich überprüft werden, ob der Verwertungserlös die Nominalforderung inklusive eventuell aufgelaufener Zinsen nicht unterschreitet. Senkung der Abwicklungskosten für den Gläubiger: Da der Gläubiger vorab befriedigt wird, braucht er sich nicht mehr an den Abwicklungskosten beteiligen (durch neue Insolvenzordnung geändert). Senkung der Kreditkosten für den Schuldner: Diese Ersparnis ergibt sich aus der Risikoabgeltungshypothese, die einem erhöhten Risiko einen erhöhten Zinssatz zuordnet. 7

45 4) Risikoumverteilungsfunktion Ohne Sicherheiten wird das Investitionsrisiko gemeinsam vom Eigentümer und allen gleichberechtigten Gläubigern getragen. Die Sicherheitenbestellung für einen Gläubiger verteilt die zuvor von ihm getragenen Risiken auf die unbesicherten Gläubiger um. 5) Schutz gegen nicht vorhersehbare Ereignisse Kreditsicherheiten schützen z.b. gegen Produktrisiken, den Wegfall von Absatzmärkten und Risiken neuer Beteiligungen. 6) Schutz vor Verschlechterung der Gläubigerposition Kreditsicherheiten verringern durch Restriktionen das Interesse an Finanzierungs-, Ausschüttungs- und Investitionsentscheidungen, die die Gläubiger schädigen könnten. 8

46 Kreditsicherheiten erfüllen ihre Funktionen, wenn das Sicherungsgut im Besitz des Schuldners bleibt, damit der es produktiv nutzen kann; das Eigentum auf den Kreditgeber übertragen wird, um die Verfügung über das Sicherungsgut zu erschweren; der Zugriff Dritter auf das Sicherungsgut verhindert wird; die Sicherheit jederzeit ausreicht, um die jeweiligen Restforderungen einschließlich rückständiger Zinsen zu decken. 9

47 Nachteile des Sicherungsvertrags für die ungesicherten Gläubiger Die Antizipation von Kreditsicherheiten durch ungesicherte Gläubiger ist sehr schwierig, da deren Bekanntmachung nicht vorgeschrieben ist. Banken und Versicherungen nehmen an der Kontrolle des Gläubigers nicht mehr teil, obwohl sie das größte know-how besäßen. Dem die ungesicherten Gläubiger schützenden Insolvenzverfahren wird Wirkung entzogen. Informationskosten und Risiko werden auf die ungesicherten Gläubiger umverteilt. 10

48 I. Wieviel Kredit soll der Schuldner erhalten? Welche Grenzen lassen sich aus Gläubigersicht, welche aus Schuldnersicht definieren? Bestimmungsfaktoren für das Kreditangebot eines potentiellen Gläubigers sind die Einschätzungen der Kreditwürdigkeit und der Kreditfähigkeit des Schuldners Der Gläubiger gibt dem Schuldner dann Kredit, wenn die im Urteil der Kreditgeber hinzunehmenden Verlustrisiken durch Eigenkapital gedeckt sind und die gebotenen Verzinsungschancen die Finanzierung als vorteilhafte Entscheidung erscheinen lassen. Diese Annahmen bilden die Grundlage für den Risikohorizont des Gläubigers. Die Grenze aus Gläubigersicht ist die Solvenzgefährdung des Gläubigers. 1

49 Kreditangebot des Gläubigers R G zi = mit dem Marktzins indizierter Risikohorizont des Gläubigers V p = V = Eintrittswahrscheinlichkeit Marktwert des Vermögens K G = Kreditangebot des Gläubigers R G zi K G 1,0 p 2

50 Die Grenze aus Schuldnersicht entspricht dem maximalen Kreditangebot des individuellen Gläubigers unter der Annahme, daß alle Gläubiger die gleiche Erwartungsstruktur und den gleichen Risikohorizont haben, denn reicht das Kreditangebot eines Gläubigers zur Deckung des Finanzierungsbedarfs nicht aus, dann gibt keiner der potentiellen Gläubiger ein ausreichendes Angebot und auch mehrere Gläubiger zusammen werden die Finanzierung nicht begleiten. Es entsteht eine Finanzierungslücke, die zum Ausdruck bringt, daß den Gläubigern der Grad der Solvenz des Schuldners nicht ausreicht. 3

51 II. Welche von mehreren Gläubigern sollen welche Rangklassen und welche Sicherheiten bekommen? Sicherheiten begrenzen das durch Schädigungsstrategien des Schuldners sowie durch asymmetrische Informationen hervorgerufene Ausfallrisiko. Das Einnehmen einer vorrangigen Rangklasse kann gleichbedeutend sein mit der Einforderung zusätzlicher Sicherheiten. Haupt- oder Hausbanken von Unternehmen erlangen in den meisten Fällen detailliertere und zeitnähere Informationen als Banken mit weniger engen Geschäftsverbindungen zu dem jeweiligen Unternehmen. 4

52 Die Folge hiervon ist, daß Hausbanken einen höheren Grad an Verhandlungsmacht erlangen können und somit die vorderen Rangklassen belegen und in größerem Umfang Sicherheiten bekommen werden. Hausbanken verlangen öfter und in größerem Umfang Sicherheiten als andere Banken, um die Anzahl an Banken, mit denen eine Geschäftsverbindung besteht, zu beschränken, ihre zukünftige Position bei eventuell eintretender Insolvenz zu verbessern. 5

53 III. Welcher Grad an Einflußnahme des Gläubigers ist rechtlich unbedenklich? Der Bankkunde darf in der Art und Weise seiner Geschäftsführung und in seinen geschäftlichen Entschließungen nicht unzumutbar dem Willen der Bank unterworfen werden 1 Knebelung, also die Beraubung der wirtschaftlichen Freiheit in unzumutbarer Weise, kann gemäß 138 I BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein und gemäß 826 BGB zum Schadenersatz führen. 1 Knebelung, in: Gabler Bank Lexikon, 10, Auflage, Wiesbaden,

54 IV. Wie verändert die Insolvenz die Rechtsposition der Gläubiger? Beim Abschluß eines Kreditvertrages erhält der Schuldner neben dem vereinbarten Kredit eine Verkaufsoption auf sein Unternehmen, der Basispreis ist die Höhe seiner Schulden. Im Falle der Insolvenz des Unternehmens übt der Schuldner diese Option aus. Mit der Insolvenz geht die Verfügungsmacht über das Unternehmen auf die Gläubiger über. Die Konkursordnung sieht vor, daß die autonome Verfügungsbefugnis über das Vermögen des illiquiden Schuldners auf einen Konkursverwalter, der im Interesse der Gläubiger handeln soll, übertragen wird. 7

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