VERTRAGSSTECKBRIEF Homecare

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1 VERTRAGSSTECKBRIEF Homecare Vertragsgruppe PG 03, 15, 29 Vertrag Versorgung der Versicherten im Bereich Homecare (Inkontinenz, Stoma und enterale Ernährung) Gesetzliche Grundlage Vertragspartner 127 Abs. 2 SGB V nach öffentlicher Bekanntgabe bzw. durch Vertragsbeitritt Homecare - Unternehmen, Sanitätsfachgeschäfte, Unternehmensgruppen, Betriebe der OT, weitere sonstige Leistungserbringer Vertragsbeginn Vertragsende Unbefristet Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende, frühestens nach 12 Monaten Vertragsbereiche Teil I Rahmenvertrag Teil II Präqualifizierungsbereiche: Homecare Vertragspreise Die Vertragspreise sind als Versorgungspauschale, Neupreis oder Rabatt verhandelt: Versorgungspauschale Gilt grundsätzlich im Bereich der Homecare Versorgung. Leistungsinhalte der Versorgungspauschalen sind für jeden Bereich definiert. Unterscheidung zwischen Verbrauchshilfsmitteln (z.b. aufsaugende Inkontinenzhilfen oder Stomahilfen) und Nicht- Verbrauchshilfsmitteln (z.b. Rollstuhl und Badewannenlift). Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel: Pauschale beinhaltet grundsätzlich alle Hilfsmittel, die für die jeweilige Versorgung erforderlich sind.

2 Nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel: Pauschale umfasst Hilfsmittel inkl. definierter Zurüstung und Zubehör, Reparaturen und Wartungen, die Anpassung und Einweisung in den Gebrauch für den vereinbarten Zeitraum. Hilfsmittel bleibt im Eigentum des Leistungserbringers. Kaufpreis/ Rabatt Homecare Kaufpreis und Rabatte sind für ausgewählte Produkte vereinbart, die nicht mit den Pauschalen abgedeckt sind. Der Preis aus der Lauer-Taxe bildet hier die Berechnungsgrundlage (AEP). Die Hilfsmittel sind grundsätzlich Eigentum der Krankenkasse. Wesentliche Änderungen im Vergleich zu den Altverträgen Neustrukturierung des Vertrages (Rahmenvertrag, Teil I und Versorgungsvereinbarungen Teil III) Anpassung an die aktuellen Rahmenbedingungen Preisnachverhandlungen zu bereits in Altversionen vereinbarten Hilfsmitteln Neuaufnahme der Möglichkeit einer lebenslangen Dauerversorgung, die Krankenkasse kann sich dafür im Einzelfall bei Inkontinenzpauschalen und Stomaversorgung entscheiden Mögliche Risiken entfällt Mehrwerte des Vertrages Mehrwerte zur Senkung des administrativen Aufwandes der Krankenkasse und zur Steigerung der Transparenz Beitrittsverfahren über die GWQ. Voraussetzung ist, dass der Leistungserbringer den Vertrag erfüllt. Transparenz im Vertrag durch Leistungsbeschreibungen auf Basis der Hilfsmittelpositionsnummern. Schneller und einfacher Zugriff der Kundenbetreuer auf den Vertragspreis in den Preistabellen. Der Vertrag orientiert sich an der Versorgungsrealität und vermeidet Mehraufwand durch gesonderte Teilgenehmigungen. Als GWQ-Vertrag laufen die Beitrittsverfahren inkl. Eignungsprüfung über die GWQ, die Krankenkassen sind damit von hohem administrativem Aufwand befreit. Durch die Vereinbarung von Versorgungspauschalen auch für Verbrauchsmaterialien entfällt die aufwändige Produkteinzelprüfung, zusätz- Vertragssteckbrief Homecare Seite 2 von 5

3 lich ist der Vertragspartner verpflichtet, sich im Rahmen der vorgegebenen Pauschale mit den Produkten zu bewegen, ohne dass der Versicherte über Aufzahlungen beteiligt wird. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die Kostenvoranschläge elektronisch einzureichen (ekv). Wirtschaftliche Mehrwerte Die Verträge bestehen bundesweit oder regional, aber mit bundeseinheitlichen Preisen und Versorgungsstandards. Der Vertrag sichert eine aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten. Die Pauschalen für aufsaugende Inkontinenzhilfen und Stoma wurden bei gleichbleibenden Qualitätsstandards gesenkt. Leistungserbringer in der ableitenden Inkontinenz, die keine Dienstleistung am Versicherten erbringen, erhalten einen niedrigeren Vertragspreis. Der Vertrag ist für Krankenkassen bezahlbar. Die Vertragspreise sind weitgehend konstant, unabhängig von Marktentwicklungen (Benzinpreise, Lederpreise etc.). Der Vertrag verhindert Mengenausweitungen durch Pauschalen. Die Leistungserbringer sind verpflichtet zu wirtschaftlichen Mengen zu versorgen, ohne dass der Versicherte an den Kosten zur Aufzahlungen beteiligt ist. Der Vertrag wird durch ein Vertragscontrolling begleitet. Qualitative Mehrwerte Der Versorgungsprozess ist von der Krankenhausentlassung bis zur Dauerversorgung im Wohnumfeld gesplittet. Jede Phase ist mit Qualitätsstandards belegt. Die Kinderversorgung mit ihren Besonderheiten ist neuer Vertragsbestandteil im Rahmen der enteralen Ernährung. Die definierten personellen Voraussetzungen stellen sicher, dass sich nur geeignetes Personal der Kinderversorgung widmet und die Eltern berät. Die zunehmende Quote der Rückverlegung von Stomata ist im Vertrag durch besondere Qualitätsstandards berücksichtigt. Der Vertrag sichert die aufzahlungsfreie Versorgung auf Basis der vertragsärztlich verordneten Hilfsmittel. Vertragssteckbrief Homecare Seite 3 von 5

4 Anlage 1 Präqualifizierungsbereiche Homecare Präqualifizierungsbereich 03C Transnasale und perkutane Ernährungssonden, Überleitsysteme, Mischsysteme und Zubehör Präqualifizierungsbereich 15A Aufsaugende und ableitende Inkontinenzhilfen Präqualifizierungsbereich 29A Stomaartikel und Stomabandagen Vertragssteckbrief Homecare Seite 4 von 5

5 Anlage 2 Genehmigungspflichtige/-freie Hilfsmittel und Arzneimittel Genehmigungspflichtige Hilfsmittel Lebenslange Dauerversorgung Genehmigungsfreie Hilfsmittel/ Arzneimittel Enterale Versorgung/Erstversorgung und nach Ablauf der Dauerversorgung von max. 12 Monaten Aufsaugende Inkontinenz analog EE Ableitende Inkontinenz analog EE Stomaversorgung analog EE Möglich bei aufsaugenden Inkontinenzhilfen und Stomahilfen Restlaufzeit des Dauerauftrages für enterale Ernährung, Inkontinenzhilfen, Stomaversorgung nach Genehmigung des Dauerauftrages in der Erstversorgung Sondenkost und Trinknahrung (Arzneimitteln zugeordnet) Vertragssteckbrief Homecare Seite 5 von 5

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