Forderungen des Landvolkverbandes an die EU-Agrarreform Fachgespräch: EU-Agrarreform Faire Landwirtschaft gestalten!
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- Katrin Jaeger
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1 Forderungen des Landvolkverbandes an die EU-Agrarreform Fachgespräch: EU-Agrarreform Faire Landwirtschaft gestalten! am im Nds. Landtag Folie 1
2 Ausgangslage Mitgliedsstaaten Diskussion in Brüssel in vollem Gange, dabei vier Lager und vier Grundrichtungen erkennbar: northern liberals (z.b. GB, S, DK): Starker bis kompletter Abbau der 1. Säule, Ausbau der 2. Säule, insbesondere Agrarumweltprogramme Länder mit relativ hohem Agrarein(-mittelrück-)fluss (z.b. F, E,): Besitzstandswahrung, Marktstützung, Ausbau Art. 68, wenn Regionalmodell, dann mit Gebietskulissen Mittelweg (z.b. D, A): Grundvergütung weiterhin über die 1. Säule, Ausbau 2. Säule Beitrittsländer: Wollen mehr Geld! Folie 2
3 Ausgangslage: GAP Ausgabenentwicklung Folie 3
4 Bedeutung der Direktzahlungen Folie 4
5 Kontrollkosten in Niedersachsen (2008) Folie 5
6 Rechtsgrundlagen Folie 6
7 KOM-Vorschläge und Bewertung Folie 7
8 Direktzahlungen Situation bis 2013 Cioloş-Pläne ab Säule (EU-finanziert) Betriebsprämie (Bindung an Cross Compliance) Basisprämie (CC) Begrünungs -Zuschläge (oberhalb von CC) Zuschlag für benachteiligte Gebiete / Berggebiete Fakultativ: gekoppelte Unterstützung für besondere Formen der Landwirtschaft 2. Säule (kofinanziert) Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete / Berggebiete Agrarumweltmaßnahmen (freiwillig) Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete / Berggebiete Agrarumweltmaßnahmen (freiwillig, mit höheren Auflagen) Folie 8
9 Folie 9
10 Achtung: Abschmelzungsprozess im Kombimodell beachten! Berechnungsformel: Y t = Z + [X t * (S Z)] Wobei: Y t : Wert eines Zahlungsanspruchs im jeweiligen Anpassungsjahr S: Startwert (Wert des Zahlungsanspruchs im Jahr 2009) Z: Zielwert (Wert des Zahlungsanspruchs ab dem Zieljahr) X t : Angleichungsfaktor für das jeweilige Anpassungsjahr Der Faktor X t hat folgende Werte: Für das Jahr 2009: 1,0 Für das Jahr 2010: 0,9 Für das Jahr 2011: 0,7 Für das Jahr 2012: 0,4 Ab dem Jahr 2013: 0,0 Der Auszahlungswert eines ZA beträgt in Nds. im Jahre 2013 ca. 366! Folie 10
11 351,20 368,98 313,45 382,43 335,17 331,88 351,83 368,55 300,14 356,73 409,48 411,63 371,68 348,62 279,01 312,67 299,92 348,52 302,35 397,76 309,56 334,12 312,87 312,84 320,47 456,00 363,05 392,10 302,01 (Stadt H) 294,72 338,06 384,28 320,41 388,62 381,58 354,78 Durchschnittliche Höhe der Zahlungsansprüche pro Landkreis in ,67 307,78 316,86 355,62 270,66 331,67 413,94 315,25 371,41 306,60 349,24 308,69 312,98 Folie 11
12 Marktmaßnahmen Sicherheitsnetz (Intervention nur bei Preisrisiken, Marktstörungen) Vereinheitlichung von Interventionszeiträumen Ggf. Ausweitung der privaten Lagerhaltung Bestätigung Milchquotenende bis 2015 Prüfung von Optionen für Zucker nach 2014/15 Lebensmittelkette: Verhandlungsmacht der Erzeuger; Vertragsbeziehungen; Agrarrohstoffderivate (Nicht: EU- Wettbewerbsrecht) Folie 12
13 Ländliche Entwicklung (2. Säule) Ausrichtung auf künftige Herausforderungen, EU-Prioritäten Fokus auf Umwelt, Klimawandel und Innovation (Europa 2020) Stärkung von Ertragsversicherungen; Fonds auf Gegenseitigkeit bisher 1. Säule Einführung einer fakultativen Einkommensversicherung (WTOkompatibel) Umverteilung von Finanzmitteln zwischen den Mitgliedsstaaten Bessere Abstimmung mit anderen Fonds (z.b. EFRE) Effiziente Durchführungsmechanismen; quantifizierte Zielvorgaben Folie 13
14 Erste Bewertung der Kommissionsmitteilung I Das Ziel einer Angleichung der unterschiedlichen Betriebsprämienmodelle in den MS ist im Mitteilungsentwurf nicht erkennbar kein einheitlicher Angleichungspfad keine Abkehr von historischen Bezügen Die Bedeutung einer starken Zwei-Säulen-Struktur der GAP wird betont, gleichzeitig erfolgt aber eine Vermischung und Umverteilung Ökologisierungskomponente Zusätzliche Einkommensstützung in Gebieten mit bes. natürlichen Einschränkungen Besondere Förderung kleiner Betriebe (Sozialpolitik) Folie 14
15 Erste Bewertung der Kommissionsmitteilung II Die Direktzahlungen sollen künftig drei- oder viergeteilt werden Betriebsprämie fällt je nach Mittelausstattung der Töpfe größer oder kleiner aus Unklar ist die konkrete Ausgestaltung der Ökologisierungskomponente ihre Abgrenzung zu den Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule und die Frage was passiert, wenn Landwirte keine der anerkannten Maßnahmen erfüllen (vermutlich ganz oder teilweise Kürzung der Basisprämie) Höhe der ergänzenden Zahlung soll sich an den mit der Durchführung der Maßnahmen verbundenen Zusatzkosten orientieren de facto Kürzung der Betriebsprämie! Folie 15
16 Erste Bewertung der Kommissionsmitteilung III Bei den vorgesehenen Zahlungen in Gebieten mit besonderen natürlichen Einschränkungen ist die Frage der Gebietskulisse ebenso ungeklärt wie das Verhältnis dieser Zahlungen zur weiterhin bestehenden Ausgleichszulage in der 2. Säule Für die teilweise Verlagerung von Komponenten der Agrarumweltmaßnahmen und der Ausgleichszulage aus Säule 2 in Säule 1 ist auf nationaler politischer Ebene eine relativ starke Sympathie zu vermuten (Kofinanzierung) Ablehnung aus berufsständischer und umweltfachlicher Sicht, da zusätzlicher Verwaltungsaufwand die für eine engagierte und zielgerichtete Umsetzung dieser Maßnahme notwendige Freiwilligkeit geht verloren Falls Greening der 1. Säule nicht zu verhindern: nur Maßnahmen, die eine Minimierung der Einkommenswirksamkeit erlauben. Folie 16
17 Erste Bewertung der Kommissionsmitteilung IV Fakultative gekoppelte Unterstützung bestimmter Betriebszweige bzw. Formen der Landwirtschaft nur in sehr engen Grenzen akzeptabel andere Mitgliedsstaaten müssen nachziehen Falls nicht und Fortschreiben der derzeitigen Regelung : Wegfall der Geschäftsgrundlage Verschiedene Gruppen werden Wiedereinführung gekoppelter Zahlungen fordern. Ober-/Untergrenzen für Direktzahlungen Kein pauschaler Ausschluss bestimmter Betriebsgrößen vom Direktausgleich, da man den historisch gewachsenen Strukturen in D damit nicht gerecht wird weitere Bürokratisierungen zu erwarten sind unerwünschte Ausweichreaktionen zwangsläufig wären und es vermutlich zu einer für D negativen Anpassung der nationalen Plafonds kommen würde. Folie 17
18 Erste Bewertung der Kommissionsmitteilung V Aktive Landwirte Definition derzeit unklar Entsprechende Regelungen laut HC-Beschlüssen bereits möglich Es besteht Gefahr des Ausschlusses der Nebenerwerbslandwirtschaft Rechtliche und verwaltungstechnische Probleme zu erwarten Vorschlag passt nicht zum Greening, sondern allenfalls zur Einkommenskomponente der Betriebsprämie. Vereinfachung des Systems der Direktzahlungen und CC-Bestimmungen Begrüßenswert, aber bei Betrachtung der vorgeschlagenen Änderungen nicht erkennbar. Durch Aufsplittung der Direktzahlungen und der vorgeschlagenen Ergänzungen der CC-Regelungen wird Auflagendichte und Kontrollaufwand erhöht. Folie 18
19 Erste Bewertung der Kommissionsmitteilung VI Marktmaßnahmen Absicht der Kommission, den erheblich gewachsenen Volatilitäten auf den Agrarmärkten zu begegnen gehen in die richtige Richtung Schlagworte zu diesem Thema in der Kommissionsmitteilung sind noch sehr interpretationsbedürftig Vorschlag einer überarbeiteten Qualitätspolitik ist dann kritisch zu sehen, wenn er in Richtung Kennzeichnungsverpflichtung, Tierschutzlabel usw. geht. Entwicklung ländlicher Räume Vorschläge zu den Durchführungsmechanismen und Verknüpfungen der EU-Fonds sind ein interessanter Ansatz Kritisch: Es werden immer neue Anforderungen formuliert, die mit den bekannten (alten) Maßnahmen einer finanziell gestärkten 2. Säule angegangen werden sollen Vor der Forderung nach mehr Mitteln in der 2. Säule muss der Instrumentenkasten vor dem Hintergrund der neuen Herausforderungen überprüft werden. Folie 19
20 Erste Bewertung der Kommissionsmitteilung VII Die vorgeschlagenen Leitthemen Klima, Umwelt und Innovation dürfen der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit nicht übergeordnet werden Risikomanagement kommt künftig steigende Bedeutung zu Überführung aus 1. in 2. Säule ist folgerichtig Ob Versicherungs- und Fondslösungen geeignet sind, ist zu prüfen insbesondere die Nebenbedingungen Einführung einer Risikoausgleichsrücklage wäre sinnvoll. Förderfähigkeit von Agrarumweltmaßnahmen wird mit Einführung einer Ökologisierungskomponente in der 1. Säule vermutlich schwieriger komplexere Agrarumweltmaßnahmen sind vermutlich die Folge, die für deutlich weniger Betriebe als bisher umsetzbar sind. Folie 20
21 Zeitplan für GAP-Reform Folie 21
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 22
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