Worauf kommt es bei Einstufungen an? Erläuterungen an einem Beispiel
|
|
- Edith Friedrich
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Worauf kommt es bei Einstufungen an? Erläuterungen an einem Beispiel Philipp Kocher, Teamleiter CompetenceCenter Pflege AOK Stuttgart-Böblingen Haus am Maienplatz Böblingen,
2 Elemente des Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Bezugspunkt des neuen Instrumentes ist vorrangig die Selbständigkeit bei Aktivitäten im Lebensalltag, bei der Krankheitsbewältigung sowie bei der Gestaltung von Lebensbereichen und bei der Teilnahme am Gemeinschaftsleben Grad der Selbstständigkeit = Unabhängigkeit von personeller Hilfe Seite 2
3 Grundsätzliche Unterschiede Unerheblich ist ob die jeweilige Aktivität tatsächlich anfällt die Häufigkeit oder der Zeitbedarf Unerheblich sind die konkreten Wohnumfeldbedingungen event. Erschwernisfaktoren Seite 3
4 Das neue Begutachtungs-Assessment (NBA) Das neue Begutachtungsinstrument NBA erfasst nicht nur die klassischen Bereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Neu ist, dass die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, die Gestaltung von Alltagsleben und sozialen Kontakten sowie der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen umfänglich einbezogen werden Seite 4
5 Bewertungssystematik, 8 Module Seite 5
6 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das NBA im Überblick Sechs Lebensbereiche ( Module ) werden betrachtet und gewichtet Seite 6
7 Bewertung der Selbständigkeit mit einer 4-stufigen Skala 0 = selbstständig 1 = überwiegend selbstständig 2 = überwiegend unselbstständig 3 = unselbstständig 7
8 Bewertung der Selbstständigkeit 0 = selbstständig Die Person kann die Aktivität in der Regel selbstständig durchführen. 1 = überwiegend selbstständig Die Person kann den größten Teil der Aktivität selbstständig durchführen. 2 = überwiegend unselbstständig Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Teil selbstständig durchführen. 3 = unselbstständig Die Person kann die Aktivität in der Regel nicht selbstständig durchführen bzw. steuern, auch nicht teilweise Seite 8
9 Beispiel Frau Maier 9 AOK Baden-Württemberg PSG II Einstufung durch MDK und Beispiel
10 Das NBA Modul 1: Mobilität selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Positionswechsel im Bett Halten einer stabilen Sitzposition Umsetzen Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs Treppensteigen Seite 10
11 Beispiel Frau Maier Bitte beachten Sie, dass wegen der Übersichtlichkeit nur die Kriterien aufgeführt sind, die auf Frau Maier zutreffen AOK Baden-Württemberg PSG II Einstufung durch MDK und Beispiel
12 Modul 1: Mobilität (Gewichtung: 10 Prozent) Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten Einzelpunkt Modul Skala Modul Gewichtete Punkte für Pflegegrad keine gering ,5 erheblich schwer ,5 schwerste Seite 12
13 Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Die Fähigkeit ist: vorhanden/ unbeeinträchtigt größtenteils vorhanden in geringem Maße vorhanden nicht vorhanden Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld Örtliche Orientierung Zeitliche Orientierung Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben Verstehen von Sachverhalten und Informationen Erkennen von Risiken und Gefahren Mitteilen von elementaren Bedürfnisse Verstehen von Aufforderungen Beteiligen an einem Gespräch Seite 13
14 Beispiel Frau Maier Bitte beachten Sie, dass wegen der Übersichtlichkeit nur die Kriterien aufgeführt sind, die auf Frau Maier zutreffen AOK Baden-Württemberg PSG II Einstufung durch MDK und Beispiel
15 Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen nie oder sehr selten selten ein- bis dreimal innerhalb von zwei Wochen häufig zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten Nächtliche Unruhe Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten Beschädigen von Gegenständen Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen täglich Verbale Aggression Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten Wie oft muss eine Pflegeperson eingreifen/unterstützen? Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen Wahnvorstellungen Ängste Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage Sozial inadäquate Verhaltensweisen Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen Seite 15
16 Beispiel Frau Maier Bitte beachten Sie, dass wegen der Übersichtlichkeit nur die Kriterien aufgeführt sind, die auf Frau Maier zutreffen AOK Baden-Württemberg PSG II Einstufung durch MDK und Beispiel
17 Modul 2 oder 3 (Gewichtung: 15 Prozent) In die Wertung fließt der höchste Wert aus Modul 2 oder 3 ein. Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten Module und Gewichtung: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Höchster Wert aus Modul 2 oder Modul 3 (15 Prozent) keine geringe erhebliche schwere schwerste ,75 7,5 11, Seite 17
18 Modul 4: Selbstversorgung (Gewichtung 40 Prozent) Selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Waschen des vorderen Oberkörpers Körperpflege im Bereich des Kopfes Waschen des Intimbereichs Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare An- und Auskleiden des Oberkörpers An- und Auskleiden des Unterkörpers Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken Essen Trinken Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma Seite 18
19 Beispiel Frau Maier Bitte beachten Sie, dass wegen der Übersichtlichkeit nur die Kriterien aufgeführt sind, die auf Frau Maier zutreffen AOK Baden-Württemberg PSG II Einstufung durch MDK und Beispiel
20 Modul 5: Umgang mit Krankheit (20 Prozent) Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen in Bezug auf: Häufigkeit der Hilfe (Anzahl eintragen) entfällt selbstständig pro Tag pro Woche pro Monat Medikation Injektionen Versorgung intravenöser Zugänge (Port) Absaugen und Sauerstoffgabe Einreibungen sowie Kälte- und Wärmeanwendungen Messung und Deutung von Körperzuständen körpernahe Hilfsmittel Verbandwechsel und Wundversorgung Versorgung mit Stoma Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung Arztbesuche Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu 3 Std.) Zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als 3 Std.) Seite 20
21 Beispiel Frau Maier Bitte beachten Sie, dass wegen der Übersichtlichkeit nur die Kriterien aufgeführt sind, die auf Frau Maier zutreffen AOK Baden-Württemberg PSG II Einstufung durch MDK und Beispiel
22 Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 Prozent) Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Ruhen und Schlafen Sich beschäftigen Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen Interaktion mit Personen im direkten Kontakt Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes Seite 22
23 Beispiel Frau Maier Bitte beachten Sie, dass wegen der Übersichtlichkeit nur die Kriterien aufgeführt sind, die auf Frau Maier zutreffen AOK Baden-Württemberg
24 Module 7 und 8 Diese Module fließen nicht in die Bewertung des Pflegegrads ein. Sie können jedoch für die weitere Hilfeplanung genutzt werden. Modul 7: Außerhäusliche Aktivitäten z. B. selbstständiges Verlassen der Wohnung oder des Wohnbereichs sich außerhalb des Wohnbereichs oder der Einrichtung selbstständig fortbewegen öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder in einem Pkw mitfahren Seite 24
25 Module 7 und 8 Diese Module fließen nicht in die Bewertung des Pflegegrads ein. Sie können jedoch für die weitere Hilfeplanung genutzt werden. Modul 8: Haushaltsführung z. B. Einkaufen für den täglichen Bedarf Zubereiten einfacher Mahlzeiten Aufräum- und Reinigungsarbeiten Regelung finanzieller oder behördlicher Angelegenheiten Seite 25
26 Beispiel Frau Maier AOK Baden-Württemberg PSG II Einstufung durch MDK und Beispiel
27 Unterteilung der Pflegegrade 27 AOK Baden-Württemberg PSG II Einstufung durch MDK und Beispiel
28 Ihr Vorteil der AOK Baden-Württemberg Die AOK bietet als Marktführer in Baden-Württemberg folgende besondere Angebote an: Beratung in einem der 230 Kundencenter vor Ort Telefonische Beratung durch kompetente Mitarbeiter Qualifizierte Pflegeberatung durch ausgebildete PflegeberaterInnen Kuren für Pflegende Gesundheitsprogramme Pflegezusatzversicherungen durch unseren Kooperationspartner Allianz AOK Pflegenavigatoren AOK Baden-Württemberg PSG II Einstufung durch MDK und Beispiel
29 PSG II Die AOK Baden-Württemberg ist GESUNDNAH Wir sind nicht nur da, wir sind auch ganz nah AOK Baden-Württemberg PSG II Einstufung durch MDK und Beispiel
Modul 1 Mobilität. Modul 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten. überwiegend selbständig. überwiegend unselbständig unselbständig.
Modul 1 Mobilität Positionswechsel im Bett Halten einer stabilen Sitzposition Umsetzen Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs Treppensteigen un un Kriterium ja Besondere Bedarfskonstellation Gebrauchsunfähigkeit
MehrNBA Punkte und gewichtete Punkte. Einzelpunkte im Modul 1: Einzelpunkte im Modul 2: überwiegend unselbständig
NBA Punkte und gewichtete Punkte im Modul 1: un un 1.1 Positionswechsel im Bett 1.2 Halten einer stabilen Sitzposition 1.3 Umsetzen 1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs 1.5 Treppensteigen im Modul
Mehr1.1 - Positionswechsel im Bett. (0) Selbstständig (1) Überwiegend selbstständig (2) Überwiegend unselbstständig (3) Unselbstständig
1 Wenn Sie oder ein Angehöriger Hilfe und Pflege brauchen, übernimmt die Pflegekasse oft einen bestimmten Anteil der Kosten dafür. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt davon ab, was Sie selbst bewältigen
MehrModul 2: Einzelpunkte im Bereich der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten. Fähigkeit vorhanden / unbeeinträchtigt
Die Module im einzelnen Modul 1: Mobilität un un 1.1 Positionswechsel im Bett 1.2 Halten einer stabilen Sitzposition 1.3 Umsetzen 1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs 1.5 Treppensteigen Modul 2:
MehrZiffer Kriterien selbständig selbständig unselbständig
Name: Mustermann, Max Geb. Datum:.2.195 Modul 1: Mobilität Punkte:, 1, 2, überwiegend überwiegend un un 1.1 Positionswechsel im Bett 1.2 Halten einer stabilen Sitzposition 2 1. Umsetzen 1.4 Fortbewegen
Mehr27 unter 47,5 Punkte. 47,5 unter 70 Punkte
Berechnung Pflegegrad (Seite 1) Hinweis: Zur Ermittlung eines Pflegegrades werden die bei der Begutachtung festgestellten Einzelpunkte in jedem Modul addiert und - unterschiedlich gewichtet - in Form einer
MehrSchritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Ulrike Kissels Leiterin Fachbereich Pflege Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
MehrDas neue Begutachtungsverfahren der Medizinischen Dienste Änderungen für Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen Bernhard Fleer, MDS
Das neue Begutachtungsverfahren der Medizinischen Dienste Änderungen für Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen Bernhard Fleer, MDS 15. Dezember 2016, Berlin Gerontopsychiatrische Erkrankungen
MehrTipps zur Vorbereitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Tipps zur Vorbereitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben, beauftragt die Pflegekasse einen unabhängigen
MehrAnlage 1 SGB XI Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung -
Anlage 1 SGB XI Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - Bundesrecht Anhangteil Titel: Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - Normgeber: Bund
MehrMittwoch Teil 1 Feststellung des Pflegebedarfs
Hochschule Düsseldorf Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften Blockseminar Pflege und Teilhabeorientierung vom 17.7.2017 21.7.2017 Mittwoch 19.07.2017 Teil 1 Feststellung des Pflegebedarfs Dr. Harry
MehrDer neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Dr. Martina Sambale
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Dr. Martina Sambale 24. September 2016 Definition der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen
MehrCheckliste. Pflegegutachten. Wie viel Pflege wird benötigt?
Checkliste Pflegegutachten Wie viel Pflege wird benötigt? Wer einen Antrag auf Pflegegrad gestellt hat, muss kurz darauf ein Gutachten des MDK (gesetzlich Versicherte) oder von MEDICPROOF (privat Versicherte)
Mehr4 Module des Begutachtungsinstruments
166 167 4 Module des Begutachtungsinstruments 4.1 Modul 1: Mobilität Die Einschätzung richtet sich bei den Kriterien 4.1.1 bis 4.1.5 ausschließlich danach, ob die Person in der Lage ist, ohne personelle
MehrNeues Begutachtungsverfahren
Neues Begutachtungsverfahren Dr. Barbara Gansweid Leiterin des Fachreferates Pflege Berlin, 22. Januar 2016 Geschäftsführer: Dr. Ulrich Heine Ärztlicher Direktor: Dr. Martin Rieger MDK Westfalen-Lippe
MehrAmbulantes Kranken- und Altenpflegeteam Pommern Mechthild Thönnes GmbH
Ambulantes Kranken- und Altenpflegeteam Pommern Mechthild Thönnes GmbH Pflegeversicherung 1. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird wie folgt definiert: Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich
MehrDas neue Begutachtungsassessment. AOK Pflegewoche
Das neue Begutachtungsassessment AOK Pflegewoche 14. 18.11.2016 Neuer Maßstab für Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten oder der Gestaltung von Lebensbereichen,
Mehr1 Berechnungstabelle zur Bestimmung des Pflegegrads
1 Berechnungstabelle zur Bestimmung des Pflegegrads Ausarbeitung von Günther Schwarz, Fachberatung Demenz, Evangelische Gesellschaft, Stand: April 2018 Anhand der folgenden Tabelle und den Hinweisen zur
MehrUmsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit dem neuen Begutachtungsinstrument
Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit dem neuen Begutachtungsinstrument Dr. Barbara Gansweid Leiterin des Fachreferates Pflege Berlin, 23. Januar 2016 Geschäftsführer: Dr. Ulrich Heine Ärztlicher
MehrSchritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung
Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung Ulrike Kissels Leiterin Fachbereich Pflegeversicherung Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung
MehrDas neue Begutachtungsverfahren (NBV) - aktuelle Fragen der Umsetzung
Das neue Begutachtungsverfahren (NBV) - aktuelle Fragen der Umsetzung Dr. Stephan Knoblich Leiter des Fachreferates Pflege im MDK WL Leiter der SEG 2 - Pflege - Kongress Pflege Berlin 20.01.2017 Geschäftsführer:
MehrSchritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung
Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Die Leistungen
MehrPflege und Betreuung. Alle Infos zur Umstellung von auf
Pflege und Betreuung Alle Infos zur Umstellung von auf 2 LIEBE LESERINNEN, LIEBE E LESER, Alles Gute! FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE S. 3 S. 3 S. 4 S. 5 S. 5 S. 6 S. 8 S. 8 IMPRESSUM PSG
MehrEinschätzungsbogen zur Selbstständigkeit/ Fähigkeiten
Einschätzungsbogen zur Selbstständigkeit/ Fähigkeiten Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung ab 01.01.2017 Ab dem 1. nuar 2017 wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Pflegeversicherung eingeführt.
MehrInformationen zur Begutachtung
Informationen zur Begutachtung Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Landkreis Hildesheim Landkreis Hildesheim Bischof-Janssen-Str. 31 Ständehausstr. 1 31134 Hildesheim 31061 Alfeld Pflegestützpunkt Pflegestützpunkt
MehrDemenzkongress Niedersachsen, Hannover 16. November 2016
Einführung in das neue Begutachtungsinstrument Demenzkongress Niedersachsen, Hannover 16. November 2016 Definition der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich
MehrProjekt Praxiserfahrung mit dem neuen Begutachtungsassessment (NBA) Modul 1- Mobilität
Projekt Praxiserfahrung mit dem neuen Begutachtungsassessment (NBA) Pflegesachverständige/r Sozialarbeiter/in Dozent/in Mitarbeiter/in Sozialamt Kind Erwachsene/r Datum Ort: Bundesland Modul 1- Mobilität
MehrDer Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Der Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II 5. Pflegesymposium der Pichlmayr Firmengruppe Stadthalle Erding, 09. November
MehrTagungsdokumentation Altenpflegekongress DiCV Münster A. Heiber Chancen d. PSG f. d. amb. Pflege
Ziffer Kriterien Fähigkeit vorhanden / unbeeinträchtigt Fähigkeit größtenteils vorhanden Fähigkeit in geringem Maße vorhanden Fähigkeit nicht vorhanden 2.1 Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
Mehr14 Begriff der Pflegebedürftigkeit
14 Begriff der Pflegebedürftigkeit (1) 1 Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb
MehrDas Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Dr. Brigitte Seitz, Bereichsleitung Pflegeversicherung in Rheinland-Pfalz, Gliederung Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
MehrWas sind Pflege-Sachleistungen ab 2017?
Was sind Pflege-Sachleistungen ab 2017? Definition Gesetzesentwurf PSG II vom 07.09.2015 36 (1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen
MehrDas Pflegestärkungsgesetz II Auswirkungen auf die außerklinische Kinderkrankenpflege
Das Pflegestärkungsgesetz II Auswirkungen auf die außerklinische Kinderkrankenpflege Gliederung 1. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 2. Kriterien der Pflegebedürftigkeit 3. Ermittlung der Pflegegrade
MehrAktuelle Veränderungen, Perspektiven und Chancen durch das PSG II
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Aktuelle Veränderungen, Perspektiven und Chancen durch das PSG II Das neue Begutachtungsinstrument (NBI) in der Praxis
MehrWas ist neu an der neuen Pflege?
Was ist neu an der neuen Pflege? Die wichtigsten Änderungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes, PSG II Impulsvortrag Philipp Kocher, Teamleiter CompetenceCenter Pflege AOK Stuttgart-Böblingen Haus am
MehrPersönliche Angabe: Pflegebedürftige/r. Gesetzlicher Vertreter/in, Bevollmächtigter. Adresse: Alle Personen, die das Pflegetagebuch führen.
Den ersten Schritt, nämlich die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen bei der Krankenkasse zu melden, haben Sie bereits erledigt. Damit der Pflegebedürftige auch Leistungen von der Pflegekasse erhalten
MehrDER NEUE PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF UND DAS NEUE BEGUTACHTUNGSINSTRUMENT
Der ambulante Pflegedienst der Stiftung Freundeskreis Ochsenzoll informiert im Folgenden über den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Die Informationen stammen vom MDS Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes
MehrDas Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Annette Franke NEVAP-Jahrestagung 2016, Stadthalle Braunschweig, 23.06.2016 Gliederung 1. Einführung 2. Der neue
MehrLeistungen der Pflegeversicherung SGB XI
Kliniken Landkreis Heidenheim ggmbh Sozial- und Pflegeberatung Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI Anspruch, Pflegegrade, Leistungen Orientierung zur Berechnung des Pflegegrades Ausgabe 2017 Neuer
MehrPSG II Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Bürgerforum Altenpflege Rolf Scheu; Fachberater Qualitätssicherung Pflegebegutachtung,
MehrWie funktioniert das neue Begutachtungsassessment in der Praxis
Wie funktioniert das neue Begutachtungsassessment in der Praxis Dr. Barbara Gansweid Leiterin des Fachreferates Pflege 19. Oktober 2015 Geschäftsführer: Dr. Ulrich Heine Ärztlicher Direktor: Dr. Martin
MehrPflegestärkungsgesetz/ Eingliederungshilfe
Pflegestärkungsgesetz/ Eingliederungshilfe Sabine Schürmann, AOK Rheinland/Hamburg Köln, Zweites und drittes Pflegestärkungsgesetz zum 01.01.2017 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Verhältnis der Leistungen
MehrDie Begutachtung von Pflegebedürftigkeit 2017
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit 2017 Instrument und Verfahren MDK Bayern 06.04.207 Inhalt 01 Der Pflegebedürftigkeitsbegriff
MehrPflegebedürftigkeit und die Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit ab dem 1. Januar 2017
Pflegebedürftigkeit und die Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit ab dem 1. Januar 2017 Dr. Andrea Kimmel, Fachberaterin im Team Pflege des MDS Kronshagen, 24. November 2016 Worum soll
MehrÜberprüfung von Eingradungsbescheiden nach neuem Recht
Überprüfung von Eingradungsbescheiden nach neuem Recht Altes Recht: Bemessung nach Pflegezeit Neu: Symbiose von Neuem Pflegebedürftigkeitsbegriff und BRi Überprüfung von Gutachten Feststellung von Pflegebedürftigkeit
MehrDas neue Begutachtungsinstrument Aktuelle Fragen der Umsetzung
Das neue Begutachtungsinstrument Aktuelle Fragen der Umsetzung MDK Berlin-Brandenburg Dr. Bettina Jonas Leiterin der Geschäftsbereiche Pflege und Qualitätsprüfungen Gliederung 1. Das NBI Selbständigkeit
MehrÄrztliches Fachwissen zum neuen Begutachtungsverfahren in der Pflege
Ärztliches Fachwissen zum neuen Begutachtungsverfahren in der Pflege Dr. med. Klaus-Peter Thiele, Leitender Arzt MDK Nordrhein Gemeinsame Fortbildung der KV Nordrhein und des MDK Nordrhein am 5. Juli 2017
MehrDas Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Björn Kopelke
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Björn Kopelke Pflegefachkraft mit regionalen Aufgaben Kreis Siegen-Wittgenstein Das Zweite Pflegestärkungsgesetz
MehrEingliederungshilfe und Pflege BAG GPV 16. Oktober 2017
Eingliederungshilfe und Pflege BAG GPV 16. Oktober 2017 Tina Laubengeiger Leitung Fachbereich Pflege Gliederung Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
MehrSchritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Informationsveranstaltung des MDK Bayern
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Informationsveranstaltung des MDK Bayern MDK Bayern 24.02.2016
MehrDas Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Kathrin Federmeyer Fachgebietsleitung Pflege Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
MehrMobilität. Gegenüberstellung Pflegetätigkeiten App / Pflegetagebuch / MDK Pflegestufenerfassung
Mobilität Positionswechsel im Bett Umlagern [2-3] Umlagern [2-3] Stabile Sitzposition halten Aufstehen aus sitzender Position/Umsetzen Aufstehen/Zubettgehen [1-2] Einfache Hilfe zum Aufstehen/zu Bett gehen
MehrWas ist neu an der neuen Pflege?
Was ist neu an der neuen Pflege? Die wichtigsten Änderungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes - PSG II Norbert Völkerath 12. Dezember 2016 1 Kr eis se PSG II 2 PSG II 3 PSG II 4 5 PSG II 6 PSG II Ein
MehrPflegebedürftigkeitsbegriff Pflegegrade
Pflegebedürftigkeitsbegriff Pflegegrade (Pflegestärkungsgesetz II + III 2017) Rechtsanwalt Steffen Lehmann Fachanwalt für Pflegebedürftigkeit (bis 31.12.2016) Hilfebedarf bei Verrichtungen des täglichen
MehrDie Selbständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit
Herzlich willkommen zum Vortrag Die Selbständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit Wie erfolgt eine Pflegebegutachtung? Was hat sich geändert? Bisher wurde festgestellt, wie viele Minuten Hilfebedarf
MehrDas Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Thomas Grollius, Beratungs- und Begutachtungszentrum Koblenz Regionale Pflegekonferenz der Kreisverwaltung des
MehrPflegekasse Pflegekasse. bei der. AOK Gesundheitskasse
Pflegekasse Pflegekasse bei der bei AOK der- Die AOK Gesundheitskasse Bayern die Gesundheitskasse Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff - Die Leistungen der Pflegeversicherung - Die Gesundheitskasse AGENDA
MehrDas 2. Pflegestärkungsgesetz der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Sascha Ehlert AOK Rheinland/Hamburg, Regionaldirektion Essen Mülheim an der Ruhr
Das 2. Pflegestärkungsgesetz der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Sascha Ehlert AOK Rheinland/Hamburg, Regionaldirektion Essen Mülheim an der Ruhr Überblick der wesentlichen Änderungen Gültig bis 31.12.2016
MehrPflegebedürftigkeit bis , wenn
Pflegebedürftigkeit bis 31.12.2016, wenn...personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in erheblichem oder höherem Maße, auf Dauer, der Hilfe bedürfen.
MehrStatistiken der Pflegeberichterstattung. Berichtsjahr: [ab 2017]
Statistiken der Pflegeberichterstattung Berichtsjahr: [ab 2017] Übersicht zur Pflegeberichterstattung (I) Stammdaten ST_1 ST_2 ST_3 Beantragte Leistung bei Begutachtungen von Erstantragstellern Geschlecht
MehrGabriele Lenz Pflegesachverständige
Was muss mit dem NBA in der Pflegeplanung beachtet werden um mit dem Gutachter eine Sprache zu sprechen? Gabriele Lenz Pflegesachverständige Philosophie des NBA Der Blickwinkel des NBA stellt die Beeinträchtigungen
MehrDas PSG II. AOK NORDWEST Pflegeversicherung
Das PSG II Agenda Rückblick Entwicklung Pflegeversicherung, bisheriger Pflegebedürftigkeitsbegriff Finanzierung Entwicklung des Beitragssatzes Anpassung der Leistungen Regelungen ab 01.01.2017 Fazit Der
MehrDas Neue Begutachtungs-Assessment (NBA)
Das Neue Begutachtungs-Assessment (NBA) Bernhard Fleer, Team Pflege MDS Begutachtungsmanagement in der Praxis - Erwartungen an den Pflegebedürftigkeitsbegriff Gliederung 1. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
MehrDie Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit
KURZ UND KNAPP: DAS NEUE BEGUTACHTUNGSINSTRUMENT DER SOZIALEN PFLEGEVERSICHERUNG Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit 2 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsinstrument
MehrNeuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Neues Begutachtungsassessment (NBA)
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Neues Begutachtungsassessment (NBA) Richtlinien zum Verfahren der Feststellung von Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments
MehrEinführung in das neue Begutachtungsverfahren. Froese Susanne Leitung Geschäftsbereich Pflegeversicherung MDK im Lande Bremen
Einführung in das neue Begutachtungsverfahren Froese Susanne Leitung Geschäftsbereich Pflegeversicherung MDK im Lande Bremen Definition der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI Pflegebedürftig sind Personen,
MehrFundamentaler Wandel in der Pflegeversicherung: Vom zeittaktierten Hilfebedarf zum Grad der Selbständigkeit und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen
Fundamentaler Wandel in der Pflegeversicherung: Vom zeittaktierten Hilfebedarf zum Grad der Selbkeit und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen Einführung: Die zum 01.01.1995 gesetzlich eingeführte Pflegeversicherung
MehrErreichen Sie den Pflegegrad, der Ihnen fair zusteht.
Erreichen Sie den Pflegegrad, der Ihnen fair zusteht. Wir unterstützen Sie bei allen Anträgen und Widersprüchen: einfach, informativ und schnell. 1 Liebe Ratsuchende, Pflegebedürftigkeit kommt oft unvorhergesehen
MehrKatholische Sozialstation ST.MARTIN ggmbh Die Pflegeversicherung ab
Katholische Sozialstation ST.MARTIN ggmbh Die Pflegeversicherung ab 01.01.2017 Gut umsorgt zuhause. Katholische Sozialstation ST.MARTIN ggmbh Die Pflegeversicherung ab 01.01.2017 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
MehrDas Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Matthias Ernst, Geschäftsbereichsleitung Pflegeversicherung MDK Niedersachsen BPA-Veranstaltung, Hannover, 11.07.2016
Mehrfunktioniert die Pflegereform
Die Caritas informiert: So funktioniert die Pflegereform Impressum Hrsg.: Diözesan-Caritasverbände Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn. Text: Monika Jansen, Natalie Albert und Monika Brüggenthies.
MehrDas Neue BegutachtungsAssessment - NBA
Das Neue BegutachtungsAssessment - NBA - Die Elemente - Die Anwendung des Assessments. Relevante Module des Begutachtungsassessments 1. Mobilität 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen
MehrSchritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff - Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen Information des MDK Bayern
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff - Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen Information
MehrPflegestärkungsgesetz II Alles, was Sie wissen müssen!
Pflegestärkungsgesetz II Alles, was Sie wissen müssen! Inhalt 1 Das Pflegestärkungsgesetz II 2 Der Pflegebedürftigkeitsbegriff 2.1 Der alte Pflegebedürftigkeitsbegriff 2.2 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
MehrInformationen zu den Änderungen des Pflegestärkungsgesetz II
Informationen zu den Änderungen des Pflegestärkungsgesetz II 26.09.2016 1 Definition der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen
MehrBegutachtung, Pflegeplanung, Dokumentation. und Belastungen
Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Worum geht es? Pflegebedürftige benötigen häufig auch medizinische Versorgung. Das
MehrDefinition 36 (Gesetzesbeschluss )
Definition 36 (Gesetzesbeschluss 27.11.2015) (1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und (Modul 1 und 4) pflegerische Betreuungsmaßnahmen
MehrForum III Unterstützung für pflegende Angehörige. Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz?
Forum III Unterstützung für pflegende Angehörige Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz? AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Region Ostfriesland-Jade (B. Neemann / Sep. 2016) Region Jade Folie
MehrMeter SELBSTSTÄNDIGKEITS. Pflegegrade. Die optimale Vorbereitung auf Ihre MDK-Begutachtung: Einfach und verständlich für Sie erklärt!
SELBSTSTÄNDIGKEITS Meter Pflegegrade 4 Die optimale Vorbereitung auf Ihre MDK-Begutachtung: zur Selbsteinschätzung der Pflegesituation zur Argumentation gegenüber dem Gutachter Betreuender Pflegedienst:
MehrDie Orientierungshilfe zur Dokumentation SIS & BI (NBA) Leseprobe. Inhalte Strukturmodell - Begutachtungsinstrument. zur Pflegegradermittlung.
Die Orientierungshilfe zur Dokumentation SIS & BI (NBA) Inhalte Strukturmodell - Begutachtungsinstrument Pflegegradermittlung 1. Aktualisierung Dieses Handbuch unterstützt Pflegefachkräfte bei der praktischen
MehrPflegeversicherung aktuell
Pflegeversicherung aktuell 24.05.2017 Sylvia Mau-Löffler Dipl.- Päd. Pflegeberaterin gem. 7a SGB XI Pflegestärkungsgesetz II Ziele Zahlen Definition Pflegebedürftigkeit: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
MehrLeistungen der Pflegeversicherung neu ab 2017
Leistungen der Pflegeversicherung neu ab 2017 Claudia Schöne Bereichsleiterin Pflege / Häusliche Krankenpflege April 2017 Begriff der Pflegebedürftigkeit - NEU! Es entscheidet der Grad der Selbstständigkeit
MehrLeistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Versorgung neu ab 2017
Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Versorgung neu ab 2017 Claudia Schöne Bereichsleiterin Pflege / Häusliche Krankenpflege März 2017 Begriff der Pflegebedürftigkeit - NEU Es entscheidet
MehrHilfe beim Helfen. Schulungsreihe für Angehörige von Menschen mit Demenz. Herzlich willkommen
Hilfe beim Helfen 5 Schulungsreihe für Angehörige von Menschen mit Demenz Herzlich willkommen Was sind die Programminhalte? 5.1 1. Modul: Wissenswertes über Demenz 2. Modul: Demenz verstehen 3. Modul:
MehrWie funktioniert das neue Begutachtungsassessment zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI? Dr. Andrea Kimmel, Team Pflege MDS
Wie funktioniert das neue Begutachtungsassessment zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI? Dr. Andrea Kimmel, Team Pflege MDS 11.12.2015 Aachen Der Pflegebedürftigkeitsbegriff heute 14
MehrDas Pflegestärkungsgesetz was ändert sich für die Pflegebedürftigen? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS
Das Pflegestärkungsgesetz was ändert sich für die Pflegebedürftigen? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS 9. Krefelder Gerontopsychiatrietag am 21. September 2016 Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 HÄUSLICHE KRANKENPFLEGE CHARLOTTE KÖNIG GMBH & CO. KG Informationen für unsere Patienten und Angehörige Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 Ein neuer
MehrDie (neuen) Leistungen zur sozialen Teilhabe und Leistungen zur Pflege
Die (neuen) Leistungen zur sozialen Teilhabe und Leistungen zur Pflege Hannover, 05. März 2018 Alle Bestandteile dieses Dokuments sind urheberrechtlich geschützt. Dieses Dokument ist Teil der Präsentation
MehrPflegestärkungsgesetz II Chancen und Risiken für die Hauswirtschaft 17. Fachtagung Hauswirtschaft, , Coesfeld
Pflegestärkungsgesetz II Chancen und Risiken für die Hauswirtschaft 17. Fachtagung Hauswirtschaft, 15.11.2016, Coesfeld www.belegungsichern.de Mona Schöffler, Leonhardyweg 50, 12101 Berlin Gliederung PSG
MehrAlles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf
Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Bisher 2 Verfahren parallel Pflegestufe Körperpflege - Waschung - Ausscheidung Ernährung
MehrInformationen zum zweiten Pflege- Stärkungsgesetz PSG II. Änderungen für den ambulanten und stationären Bereich
Informationen zum zweiten Pflege- Stärkungsgesetz PSG II Änderungen für den ambulanten und stationären Bereich Beratung bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit 10 IAV- Stellen im Landkreis Heilbronn Informations-
MehrPflegereform von der Minutenpflege zu Pflegegraden
Pflegereform von der Minutenpflege zu Pflegegraden Dr. Waltraud Hannes Leiterin Verbund QP Pflegeeinrichtungen Gesetzliche Pflegeversicherung SGB XI Eine Gesellschaft, in der alle Verantwortung übernehmen
MehrPflege Stärkungs - Gesetz II
Pflege Stärkungs - Gesetz II Ein kurze Darstellung Krefeld den 16. Dezember 2016 Andreas Kutschke Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "20 Jahre nach ihrer Einführung stellen wir die Soziale Pflegeversicherung
MehrDas Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Ute Schrage Pflegefachkraft mit regionalen Aufgaben, Auditorin 01.11.2017 Seite 1 Gliederung 1. Einführung 2.
MehrNeu seit dem
Neu seit dem 01.01.2017 Pflegebedürftigkeitsbegriff Keine Pflegestufen mehr, sondern Pflegegrade Vollkommen veränderte Assessment zur Pflegegradeinstufung Der Satz der Pflegeversicherung steigt um 0,2
MehrDas neue Begutachtungsassessment (NBA)
Das neue Begutachtungsassessment (NBA) MDK Berlin-Brandenburg Dr. Bettina Jonas Leiterin der Geschäftsbereiche Pflege und Qualitätsprüfungen Gliederung 1. Einblicke in das neue Begutachtungsinstrument
MehrHerzlich Willkommen zum Vortrag Die ersten Erfahrungen mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) in der Praxis
Herzlich Willkommen zum Vortrag Die ersten Erfahrungen mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) in der Praxis 1. Pflegetag Rheinland-Pfalz Landespflegekammer Rheingoldhalle Mainz 03.05.2017 HPO 1 Agenda
MehrDas Pflegestärkungsgesetz Was ist neu? Welche Auswirkungen ergeben sich für Begutachtung?
Das Pflegestärkungsgesetz 2 + 3 Was ist neu? Welche Auswirkungen ergeben sich für Begutachtung? 6.12.2016 1 Einführung in das neue Begutachtungsassessment (NBA) Quelle: BMG, GKV SV, MDS 2016 Unterlagen,
Mehr2. PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ PSG II
2. PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ PSG II Zukunftssichere Umsetzung bei der Gerhard Wendel, AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee Pflegestärkungsgesetz II 05.10.2016 Kreisseniorenrat Lkr. Konstanz Agenda 1 2 3
Mehr