Beamtinnen und Beamte des Bundes bei Deutsche Telekom AG und DB Privat- und Firmenkundenbank AG

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1 Besoldung_Bund Beamtinnen und Beamte des Bundes bei Deutsche Telekom AG und DB Privat- und Firmenkundenbank AG Für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger der PNU gelten die Zahlen aus der Faltkarte für Bundesbeamtinnen und -beamte Geltungszeitraum ab 1. März 2018 ab 1. April 2019 ab 1. März 2020

2 HÖHERES EINKOMMEN, HÖHERE VERSORGUNG! Der Bundestag hat dem Gesetz r Besoldungs- und Versorgungsanpassung im September 2018 gestimmt. Damit wird das Tarifergebnis für die Beschäftigten des Bundes zeit- und wirkungsgleich auf den Beamtenbereich übertragen. Der Bundes innenminister löst damit eine entsprechende Zusage ein, die er gegenüber ver.di gemacht hat. 1. März ,99 Prozent 1. April ,09 Prozent 1. März ,06 Prozent ZUSÄTZLICH: Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro m 1. März 2018 für A2 A6 DABEI SEIN ZAHLT SICH AUS

3 GÜLTIG AB 1. MÄRZ 2018

4 BUNDESBESOLDUNGSORDNUNG A (PNU) Gültig ab 1. März 2018 Grundgehalt (Monatsbeträge in ) Besoldungsgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 A , , , , , , , ,99 A , , , , , , , ,79 A , , , , , , , ,60 A , , , , , , , ,30 A , , , , , , , ,32 A , , , , , , , ,15 A , , , , , , , ,46 A , , , , , , , ,01 A , , , , , , , ,96 A , , , , , , , ,53 A , , , , , , , ,73 A , , , , , , , ,25 A , , , , , , , ,53 A , , , , , , , ,54 A , , , , , , , ,20 Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10 Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes um 21,20 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes um 9,25 Euro.

5 BUNDESBESOLDUNGSORDNUNG B (PNU) Gültig ab 1. März 2018 Grundgehalt (Monatsbeträge in ) Besoldungsgruppe B 1 B 2 B 3 B 4 B 5 B 6 B 7 B 8 B 9 B 10 B , , , , , , , , , , ,44 AMTS-/STELLEN- SOWIE SONSTIGE ZULAGEN Gültig ab 1. März 2018 (Monatsbeträge in ) Bundesbesoldungsordnungen A und B Dem Grunde nach geregelt in Besoldungsgruppen A 2 A 3 A 4 A 5 Fußnote Betrag in Euro 39,65 73,13 39,65 73,13 36,92 39,65 73,13 7,97 39,65 73,13 Bundesbesoldungsordnungen A und B Dem Grunde nach geregelt in Besoldungsgruppen Fußnote Betrag in Euro A ,65 A ,24 A ,43 A 9 1, 3 295,16 A 13 1, ,96 137,11 A ,65 A ,18 205,65 Bundesbesoldungsordnungen A und B Dem Grunde nach geregelt in Besoldungsgruppen Fußnote Betrag in Euro A ,99 B ,24 Bundesbesoldungsordnungen R R ,38 R ,66

6 FAMILIENZUSCHLAG Gültig ab 1. März 2018 (Monatsbeträge in ) Stufe 1 ( 40 Absatz 1) Stufe 2 ( 40 Absatz 1) 136,52 253,22 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienschlag für das zweite berücksichtigende Kind um 116,70 Euro, für das dritte und jedes weitere berücksichtigende Kind um 363,60 Euro. Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 Der Familienschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um 25,56 in der Besoldungsgruppe A 4 um 20,45 in der Besoldungsgruppe A 5 um 15,34 Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe rückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag sätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach 39 Absatz 2 Satz 1 Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 120,77 Besoldungsgruppen A 9 bis A ,20

7 ÜBERLEITUNGSTABELLE FÜR DIE BESOLDUNGSGRUPPEN DER BUNDESBESOLDUNGSORDNUNG A (PNU) Gültig ab 1. März 2018 Grundgehalt (Monatsbeträge in ) Stufe 1 Besoldungsgruppe Stufe 2 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 4 A , , , , , , , , , , ,99 A , , , , , , , , , , ,79 A , , , , , , , , , , ,60 A , , , , , , , , , , ,30 A , , , , , , , , , , , , , ,32 A , , , , , , , , , , , , , , ,15 A , , , , , , , , , , , , , , ,46 A , , , , , , , , , , , , , , ,01 A , , , , , , , , , , , , , , ,96 A , , , , , , , , , , , , , , ,53 A , , , , , , , , , , , , , , ,73 A , , , , , , , , , , , , , , ,25 A , , , , , , , , , , , , , , ,53 A , , , , , , , , , , , , , , ,54 A , , , , , , , , , , , , , , ,20 Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10 Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes um 21,20 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes um 9,25 Euro. Stufe 5 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 7 Stufe 8 Stufe 8

8 GÜLTIG AB 1. APRIL 2019

9 BUNDESBESOLDUNGSORDNUNG A (PNU) Gültig ab 1. April 2019 Grundgehalt (Monatsbeträge in ) Besoldungsgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 A , , , , , , , ,93 A , , , , , , , ,63 A , , , , , , , ,35 A , , , , , , , ,69 A , , , , , , , ,79 A , , , , , , , ,60 A , , , , , , , ,67 A , , , , , , , ,06 A , , , , , , , ,80 A , , , , , , , ,05 A , , , , , , , ,67 A , , , , , , , ,14 A , , , , , , , ,62 A , , , , , , , ,36 A , , , , , , , ,70 Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10 Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes um 21,86 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes um 9,53 Euro.

10 BUNDESBESOLDUNGSORDNUNG B (PNU) Gültig ab 1. April 2019 Grundgehalt (Monatsbeträge in ) Besoldungsgruppe B 1 B 2 B 3 B 4 B 5 B 6 B 7 B 8 B 9 B 10 B , , , , , , , , , , ,08 AMTS-/STELLEN- SOWIE SONSTIGE ZULAGEN Gültig ab 1. April 2019 (Monatsbeträge in ) Bundesbesoldungsordnungen A und B Dem Grunde nach geregelt in Besoldungsgruppen A 2 A 3 A 4 A 5 Fußnote Betrag in Euro 40,88 75,39 40,88 75,39 38,07 40,88 75,39 8,22 40,88 75,39 Bundesbesoldungsordnungen A und B Dem Grunde nach geregelt in Besoldungsgruppen Fußnote Betrag in Euro A ,88 A ,76 A ,39 A 9 1, 3 304,28 A 13 1, ,23 141,35 A ,00 A ,65 212,00 Bundesbesoldungsordnungen A und B Dem Grunde nach geregelt in Besoldungsgruppen Fußnote Betrag in Euro A ,09 B ,92 Bundesbesoldungsordnungen R R ,40 R ,70

11 FAMILIENZUSCHLAG Gültig ab 1. April 2019 (Monatsbeträge in ) Stufe 1 ( 40 Absatz 1) Stufe 2 ( 40 Absatz 1) 140,76 261,07 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienschlag für das zweite berücksichtigende Kind um 120,31 Euro, für das dritte und jedes weitere berücksichtigende Kind um 393,57 Euro. Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 Der Familienschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um 25,56 in der Besoldungsgruppe A 4 um 20,45 in der Besoldungsgruppe A 5 um 15,34 Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe rückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag sätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach 39 Absatz 2 Satz 1 Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 124,50 Besoldungsgruppen A 9 bis A ,16

12 ÜBERLEITUNGSTABELLE FÜR DIE BESOLDUNGSGRUPPEN DER BUNDESBESOLDUNGSORDNUNG A (PNU) Gültig ab 1. April 2019 Grundgehalt (Monatsbeträge in ) Stufe 1 Besoldungsgruppe Stufe 2 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 4 A , , , , , , , , , , ,93 A , , , , , , , , , , ,63 A , , , , , , , , , , ,35 A , , , , , , , , , , ,69 A , , , , , , , , , , , , , ,79 A , , , , , , , , , , , , , , ,60 A , , , , , , , , , , , , , , ,67 A , , , , , , , , , , , , , , ,06 A , , , , , , , , , , , , , , ,80 A , , , , , , , , , , , , , , ,05 A , , , , , , , , , , , , , , ,67 A , , , , , , , , , , , , , , ,14 A , , , , , , , , , , , , , , ,62 A , , , , , , , , , , , , , , ,36 A , , , , , , , , , , , , , , ,70 Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10 Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes um 21,86 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes um 9,53 Euro. Stufe 5 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 7 Stufe 8 Stufe 8

13 GÜLTIG AB 1. MÄRZ 2020

14 BUNDESBESOLDUNGSORDNUNG A (PNU) Gültig ab 1. März 2020 Grundgehalt (Monatsbeträge in ) Besoldungsgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 A , , , , , , , ,02 A , , , , , , , ,74 A , , , , , , , ,49 A , , , , , , , ,77 A , , , , , , , ,30 A , , , , , , , ,58 A , , , , , , , ,41 A , , , , , , , ,57 A , , , , , , , ,83 A , , , , , , , ,92 A , , , , , , , ,28 A , , , , , , , ,39 A , , , , , , , ,89 A , , , , , , , ,68 A , , , , , , , ,04 Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10 Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes um 22,09 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes um 9,64 Euro.

15 BUNDESBESOLDUNGSORDNUNG B (PNU) Gültig ab 1. März 2020 Grundgehalt (Monatsbeträge in ) Besoldungsgruppe B 1 B 2 B 3 B 4 B 5 B 6 B 7 B 8 B 9 B 10 B , , , , , , , , , , ,41 AMTS-/STELLEN- SOWIE SONSTIGE ZULAGEN Gültig ab 1. April 2019 (Monatsbeträge in ) Bundesbesoldungsordnungen A und B Dem Grunde nach geregelt in Besoldungsgruppen A 2 A 3 A 4 A 5 Fußnote Betrag in Euro 41,31 76,19 41,31 76,19 38,47 41,31 76,19 8,30 41,31 76,19 Bundesbesoldungsordnungen A und B Dem Grunde nach geregelt in Besoldungsgruppen Fußnote Betrag in Euro A ,31 A ,30 A ,09 A 9 1, 3 307,51 A 13 1, ,50 142,84 A ,25 A ,65 214,25 Bundesbesoldungsordnungen A und B Dem Grunde nach geregelt in Besoldungsgruppen Fußnote Betrag in Euro A ,60 B ,11 Bundesbesoldungsordnungen R R ,89 R ,68

16 FAMILIENZUSCHLAG Gültig ab 1. März 2020 (Monatsbeträge in ) Stufe 1 ( 40 Absatz 1) Stufe 2 ( 40 Absatz 1) 142,24 263,82 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienschlag für das zweite berücksichtigende Kind um 121,58 Euro, für das dritte und jedes weitere berücksichtigende Kind um 378,81 Euro. Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 Der Familienschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um 25,56 in der Besoldungsgruppe A 4 um 20,45 in der Besoldungsgruppe A 5 um 15,34 Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe rückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag sätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach 39 Absatz 2 Satz 1 Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 125,82 Besoldungsgruppen A 9 bis A ,56

17 ÜBERLEITUNGSTABELLE FÜR DIE BESOLDUNGSGRUPPEN DER BUNDESBESOLDUNGSORDNUNG A (PNU) Gültig ab 1. März 2020 Grundgehalt (Monatsbeträge in ) Stufe 1 Besoldungsgruppe Stufe 2 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 4 A , , , , , , , , , , ,02 A , , , , , , , , , , ,74 A , , , , , , , , , , ,49 A , , , , , , , , , , ,77 A , , , , , , , , , , , , , ,30 A , , , , , , , , , , , , , , ,58 A , , , , , , , , , , , , , , ,41 A , , , , , , , , , , , , , , ,57 A , , , , , , , , , , , , , , ,83 A , , , , , , , , , , , , , , ,92 A , , , , , , , , , , , , , , ,28 A , , , , , , , , , , , , , , ,39 A , , , , , , , , , , , , , , ,89 A , , , , , , , , , , , , , , ,68 A , , , , , , , , , , , , , , ,04 Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10 Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes um 22,09 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes um 9,64 Euro. Stufe 5 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 7 Stufe 8 Stufe 8

18 Beitrittserklärung Änderungsmitteilung Mitgliedsnummer Vertragsdaten Titel Vorname Name Ich möchte Mitglied werden ab Straße Hausnummer Geburtsdatum Land/PLZ Wohnort Geschlecht weiblich männlich Telefon Beschäftigungsdaten Angestellte*r Beamter*in erwerbslos ausgeübte Tätigkeit Arbeiter*in Selbständige*r Vollzeit Teilzeit Anzahl Wochenstunden: Ausbildende*r / Volontär*in / Referendar*in Schüler*in / Student*in (ohne Arbeitseinkommen) Praktikant*in Dual Studierende*r monatlicher Bruttoverdienst Lohn-/Gehaltsgruppe o. Besoldungsgruppe Tätigkeits- / Berufsjahre o. Lebensalterstufe Sonstiges bis: Bin / war beschäftigt bei (Betrieb/ Dienststelle / Firma / Filiale) Straße Hausnummer PLZ Beschäftigungsort Monatsbeitrag Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach 14 der ver.di-satng pro Monat 1 % des regelmäßigen monat li chen Bruttoverdienstes, jedoch mindestens 2,50 Euro. Er wird monatlich m Monatsende fällig. Ich wurde geworben durch: Name Werber*in Branche Mitgliedsnummer SEPA-Lastschriftmandat Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto gezogenen Lastschriften einlösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut verein barten Bedingungen. Titel / Vorname / Name (nur wenn Kontoinhaber*in abweichend) Straße und Hausnummer PLZ/Ort IBAN Deutsche IBAN (22 Zeichen) Ort, Datum und Unterschrift W Datenschutzhinweise Ihre personenbezogenen Daten werden von der Gewerkschaft ver.di gemäß der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem deutschen Datenschutzrecht (BDSG) für die Begründung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft erhoben, verarbeitet und genutzt. Im Rahmen dieser Zweckbestimmungen werden Ihre Daten ausschließlich r Erfüllung der gewerkschaftlichen Aufgaben an dies bezüglich besonders Beauftragte weitergegeben und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Ihrer gesonderten Ein willigung. Die euro päischen und deutschen Datenschutzrechte gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung. Weitere Hinweise m Datenschutz finden Sie unter Hiermit erkläre ich meinen Beitritt ver.di / zeige Änderungen meiner Daten an 1) und nehme die Datenschutzhinweise r Kenntnis. Ort, Datum und Unterschrift 1) nichttreffendes bitte streichen 1) nichttreffendes bitte streichen

19 WEITERHIN SETZT SICH VER.DI EIN FÜR: Modernes Laufbahnrecht mit beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten Deutliche Verbesserung der Beteiligungsrechte ( Verhandeln statt Verordnen ) Fortsetng des engagierten Ruhestandes über das Jahr 2020 hinaus LOHNT ES SICH GEMEINSAM DAFÜR EINZUTRETEN MIT VER.DI MACHEN SIE MIT! Herausgeber: ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesverwaltung, Ressort 12, Paula-Thiede-Ufer 10, Berlin Verantwortlich: Wolfgang Pieper, Mitglied des Bundesvorstandes Bearbeitung: Nils Kammradt, Christian Hoffmeister Layout: VH-7 Medienküche GmbH, Stuttgart W

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