Peter Conrad Netznutzung 07961/ / März /2
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- Liane Claudia Flater
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1 Netzgesellschaft Ostwürttemberg DonauRies GmbH Postfach Ellwangen Name Bereich Telefon Telefax Ihr Zeichen Ihr Schreiben Datum Seite Peter Conrad Netznutzung 07961/ / März /2 Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) Meldepflicht des Letztverbrauchers Ihre Anlage in () Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben erinnern wir Sie an die Letztverbrauchermeldung gemäß dem KWKG, die ggf. Voraussetzung für die Reduzierung aller netzseitigen Umlagen (KWK-Umlage, 19-Umlage, Offshore- Haftungsumlage) ist. In Kürze die wesentlichen Bestimmungen: Voraussetzung für die Inanspruchnahme der reduzierten Umlagesätze ist eine Meldung an den zuständigen Netzbetreiber bis zum des auf die Begünstigung folgenden Kalenderjahres ( 26 Abs. 2 Satz 3 KWKG 2016). Für die Inanspruchnahme des nochmals reduzierten Satzes für produzierendes Gewerbe mit einem Stromkostenanteil von mehr als 4 % des Umsatzes ist weiterhin die Vorlage eines Wirtschaftsprüfer/Buchprüfertestats notwendig. das sich nun auf das Kalenderjahr beziehen muss, für das die reduzierte Umlage in Anspruch genommen wird. Damit wir die reduzierten Umlagesätze an Sie - oder, wenn Ihr Lieferant das Netzentgelt entrichtet, an diesen - verrechnen können, ist eine Mitteilung Ihrerseits (des Letztverbrauchers) an uns (Netzbetreiber) über die Menge des im Kalenderjahr 2017 selbstverbrauchten Stromes an der betroffenen Abnahmestelle erforderlich. Bitte übermitteln Sie uns hierfür die beigefügte Vorlage per , Fax oder auf dem Postweg bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Frist (Eingang bei uns). Für das laufende Jahr 2017 haben wir vorläufig ab Erreichen der 1 Mio. kwh-grenze die reduzierten Umlagesätze in den monatlichen Netznutzungsabrechnungen berücksichtigt. Sollte jedoch Ihre Meldung nicht fristgerecht bis zum vorliegen oder die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt werden, erfolgt eine Nachverrechnung der hohen Umlagesätze. Zur Beantwortung von Fragen haben wir im Internet unter eine FAQ-Liste erstellt, die auch diesem Schreiben beiliegt. Freundliche Grüße Ihre Netzgesellschaft Ostwürttemberg DonauRies GmbH Anlagen: - Auszüge aus Preisblatt und Gesetzestext - Rückmeldevordrucke Netzgesellschaft Ostwürttemberg DonauRies GmbH Unterer Brühl Ellwangen Telefon Telefax Bankverbindung: Kreissparkasse Ostalb BLZ Konto BIC OASPDE6AXXX IBAN DE Sitz der Gesellschaft: Ellwangen (Jagst) Amtsgericht Ulm HRB Steuer-Nr /05635 Geschäftsführung: Frank Reitmajer, Matthias Steiner
2 Auszug aus Preisblatt 2017 Zuschläge aufgrund gesetzlicher Umlagemechanismen Endverbrauchskategorien KWKG 0,345 (0,4106) 0,160 (0,1904) 19(2)StromNEV 0,370 (0,4403) 0,050 (0,0595) 17f EnWG 0,037 Endverbrauchskategorie A für die ersten kwh je Jahr und Abnahmestelle (0,0440) Endverbrauchskategorie B 0,049 für den kwh übersteigenden Jahresverbrauch (0,0583) Angaben netto (brutto) in ; die Bruttobeträge in Klammern enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19%. Gesamtes Preisblatt siehe --> Preisblatt 6 Auszug aus dem KWKG 2016 (Gültig ab ) 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind 1. Abnahmestelle" die Summe aller räumlich und physikalisch zusammenhängenden elektrischen Einrichtungen eines Letztverbrauchers, die sich auf einem in sich abgeschlossenen Betriebsgelände befinden und über einen oder mehrere Entnahmepunkte mit dem Netz des Netzbetreibers verbunden sind, Letztverbraucher" jede natürliche oder juristische Person, die Strom verbraucht, 26 Umlage der Kosten (1) Netzbetreiber sind berechtigt, die KWKG-Umlage nach 27 Absatz 3 bei der Berechnung der Netzentgelte als Aufschlag in Ansatz zu bringen. Netzbetreiber müssen für die Zuschlagzahlungen getrennte Konten führen; 6b Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. (2) Für Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle mehr als 1 Gigawattstunde beträgt, darf sich das Netzentgelt für selbstverbrauchte Strombezüge, die über 1 Gigawattstunde hinausgehen, an dieser Abnahmestelle höchstens um 0,04 Cent je Kilowattstunde erhöhen. Sind Letztverbraucher Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten für selbstverbrauchten Strom im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr 4 Prozent des Umsatzes im Sinnes von 277 des Handelsgesetzbuches in der jeweils geltenden Fassung übersteigen, so darf sich das Netznutzungsentgelt für die über 1 Gigawattstunde hinausgehenden Lieferungen höchstens um 0,03 Cent je Kilowattstunde erhöhen. Letztverbraucher, die die Begünstigung der Sätze 1 und 2 in Anspruch nehmen wollen, müssen dem zuständigen Netzbetreiber bis zum 31. März des auf die Begünstigung folgenden Jahres den im vorangegangenen Kalenderjahr aus dem Netz bezogenen und selbstverbrauchten Strom sowie im Fall des Satzes 2 das Verhältnis der Stromkosten zum handelsrechtlichen Umsatz melden. 30 Vorschriften für Prüfungen (1) Folgende Abrechnungen, Angaben oder Nachweise müssen von einem Wirtschaftsprüfer, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem vereidigten Buchprüfer oder einer Buchprüfungsgesellschaft geprüft sein: 1. die Angaben der Betreiber von KWK-Anlagen nach 7 Absatz 2 Nummer 2 zu den Eigentumsverhältnissen im Hinblick auf die bestehende KWK Anlage, 5. der Nachweis der Unternehmen zu ihrer Eigenschaft als Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie zum Verhältnis der Stromkosten zu den Umsatzerlösen nach 26 Absatz 2 Satz 2, (2) Zu den Prüfungen nach Absatz 1 muss jeweils ein gesonderter Prüfungsvermerk erteilt und vorgelegt werden.
3 Mitteilung an die Netze NGO entsprechend 26 Abs. 2 Satz 3 KWKG für das Jahr 2017 Per Fax: netznutzung@ng-o.com 1. Betroffene Abnahmestelle 1.1. mit einem Entnahmepunkt: Marktlokation: 1.2. mit mehreren Entnahmepunkten: Auf unserem abgeschlossenen Betriebsgelände befinden/befanden sich im Jahr 2017 neben dem unter Punkt 1.1 benannten Entnahmepunkt weitere Entnahmepunkte, die mit dem Netz der Netze NGO verbunden sind. Die von dieser Mitteilung erfassten und von uns ggf. ergänzten Entnahmepunkte auf unserem abgeschlossenen Betriebsgelände bilden eine räumlich und physikalisch zusammenhängende elektrische Einrichtung, die der Vorgabe des 2 Nr. 1 KWKG entspricht Weiterer Entnahmepunkt Zählernummer: Zählpunktbezeichnung oder Marktlokations-ID: Weitere darüber hinaus noch existierende Entnahmepunkte sind auf einem separaten Blatt vermerkt und liegen als Anlage dieser Mitteilung bei. 2. Mitteilung über den selbstverbrauchten Strom im Jahr 2017 Bitte kreuzen Sie an, inwieweit Sie den über vorstehende Entnahmepunkte bezogenen Strom im Jahr 2017 selbst verbraucht haben Den über den/die vorstehenden Entnahmepunkte bezogenen Strom haben wir im Jahr 2017 vollständig selbst verbraucht. Den über den/die vorstehenden Entnahmepunkte bezogenen Strom haben wir im Jahr 2017 nicht vollständig selbst verbraucht. An Dritte haben wir im Jahr 2017 folgende unter Einhaltung von 33 Mess- und Eichgesetz (MessEG) gemessene Strommenge weitergeleitet: kwh. Optional: Davon wurden weitergeleitet Datum: Unterschrift/Firmenstempel:
4 Mitteilung an die Netze NGO entsprechend 26 Abs. 2 Satz 3 KWKG für das Jahr 2017 Per Fax: netznutzung@ng-o.com Optionale Erklärung über von Dritten bezogene Strommengen 1. Betroffene Abnahmestelle Letztverbraucher (Name, Anschrift): 2. Mitteilung über den selbstverbrauchten Strom im Jahr 2017 Bitte geben Sie an, inwieweit Sie den über vorstehenden Entnahmepunkt bezogenen Strom im Jahr 2017 selbst verbraucht haben An diesem Entnahmepunkt haben wir bezogen. kwh von Den über den vorstehenden Entnahmepunkt bezogenen Strom haben wir im Jahr 2017 vollständig selbst verbraucht. Den über den vorstehenden Entnahmepunkt bezogenen Strom haben wir im Jahr 2017 nicht vollständig selbst verbraucht. An Dritte haben wir im Jahr 2017 folgende unter Einhaltung von 33 Mess- und Eichgesetz (MessEG) gemessene Strommenge weitergeleitet:: kwh. Optional: Davon wurden weitergeleitet Datum: Unterschrift/Firmenstempel:
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Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes Wichtige Meldepflichten mit Auswirkung auf Ihren Strombezugspreis
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