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- Benedikt Albrecht
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1 . Landratsamt * Postfach 303 * Fischbachau Pflege- und Therapiezentrum GmbH z. Hd. Herrn Alfred Pohl Hauptstr Fischbachau Landratsamt Fachbereich Gesundheit, Betreuung und Senioren Ansprechpartner: Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA) Telefon: Telefax: Allgemeine Öffnungszeiten: Mo. bis Fr Uhr Do. zusätzlich Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin ggf. auch außerhalb dieser Zeiten mit mir Ihre Nachricht Bitte in der Antwort angeben Haus Zimmer, La H Juni 2012 Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) Prüfbericht 1 gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) Träger der Einrichtung: Fischbachau Pflege- und Therapiezentrum GmbH Hauptstraße 16-22, D Fischbachau Geprüfte Einrichtung: Pflege- und Therapiezentrum Hausham Hausham, Neuer Weg 1-4 In der o.g. Einrichtung wurde am von bis Uhr eine turnusmäßige Wiederholungsprüfung anlassbezogene Prüfung durchgeführt. Die Verwendung des Begriffes Bewohner/Mitarbeiter bezieht sich im nachfolgenden Bericht geschlechtsneutral sowohl auf Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Mitarbeiterin und Mitarbeiter und ist nicht diskriminierend zu verstehen. Vielmehr soll dadurch ein ungestörter Textfluss beim Lesen erreicht werden. Haus 8 = Wendelsteinstraße 1, zentrale Kreissparkasse -Tegernsee Vermittlung: , Fax: poststelle@lra-mb.bayern.de Konto 75, IBAN BIC BLZ DE BYLADEM1MIB Pruefbericht-2 PuTZ Hausham Veroeff.doc
2 Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Schutz der Interessen und Bedürfnisse der Bewohner Selbständigkeit, Selbstbestimmung (z.b. FEM) Qualität der Betreuung, Pflege und Verpflegung - einschließlich ärztliche und gesundheitliche Betreuung Eingliederung und selbstbestimmte Teilhabe mit entsprechender konzeptioneller Ausrichtung Individuelle Hilfen nach Betreuungsbedürftigkeit Hauswirtschaftliche Versorgung Förder- und Hilfepläne sowie Aufzeichnung der Umsetzung (=Dokumentation) Infektionsschutz und Hygiene Umgang mit Arzneimittel Personalstruktur und Personaleinsatz Qualitäts- und Beschwerdemanagement Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Stationäre Einrichtung für Menschen mit Behinderung Tagesstrukturierende Maßnahmen für Menschen mit Behinderung innerhalb der Einrichtung Angebotene Plätze: 24 Belegte Plätze: 24 Einzelzimmerquote: 100 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50 %): 52,39 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: keine Seite 2 von 8
3 II. Informationen zur Einrichtung: II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Während der unangemeldeten Heimbegehung standen uns der Einrichtungsleiter, die Hausleitung sowie der sozialpädagogische Fachdienst für sämtliche Auskünfte zur Verfügung und legten die erbetenen Unterlagen vor. Die gesamte Prüfung verlief, begleitet durch offene und konstruktive Gespräche, in einer kooperativen und entspannten Atmosphäre. Die Personal- und Fachkraftsituation konnte seit Übernahme der Einrichtung zum 1. Januar 2012 konsolidiert werden. Nach dem Trägerwechsel ist es dem neuen Leitungsteam gelungen das Vertrauen zum Angehörigenbeirat wieder aufzubauen. Transparenz und partnerschaftliche Zusammenarbeit im Interesse der Bewohner und Mitarbeiter stehen im Vordergrund. Dies zeigt sich beispielsweise darin, dass Angehörige der Bewohner die Wohngruppe telefonisch nun direkt erreichen können. Die Bewohner leben in Einzelzimmern mit Bad, die individuell mit Hilfe der Angehörigen oder Mitarbeitern der Wohngruppe eingerichtet und gestaltet wurden. Der Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen war am Begehungstag nicht zu beanstanden. Durch die Erarbeitung und Einführung eines neuen Deeskalationskonzeptes soll Krisen präventiv begegnet werden. Die Einrichtung wird durch Fachärzte für Allgemeinmedizin sowie einen Nervenfacharzt betreut. Der Umgang mit Arzneimitteln war am Begehungstag ebenso nicht zu beanstanden. Betäubungsmittel kommen zum Zeitpunkt der Begehung nicht zum Einsatz und sind auch nicht vorrätig. Seite 3 von 8
4 II.2 Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Nach Unterzeichnung der verhandelten Leistungs- und Entgeltvereinbarung werde das Betreuungskonzept, das in Zusammenarbeit mit dem Expertenkreis weiterentwickelt wurde, vorgestellt. Der Expertenkreis wurde für das zum Jahreswechsel von der Domus-Mea- Gruppe übernommene Sozialtherapeutische Therapiezentrum Fischbachau gegründet. Er ist besetzt mit Fachärzten, Psychiatern, Mediatoren, mit Vertretern des Bezirks Oberbayern, des Inn-Salzachklinikums (Wasserburg), des Klinikum München-Ost (Haar) und der KBO-Lech-Mangfall-Klinik Agatharied (Hausham). Nach dem Trägerwechsel hat das Steuerungsteam der Einrichtung Ziele hinsichtlich Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung erarbeitet. Die Maßnahmen hierzu sind in einem Planungsdiagramm dargestellt und befinden sich zum Teil bereits in der Umsetzungsphase. So wurde z.b. ein Deeskalationskonzept erarbeitet, um die Mitarbeiter im Umgang mit sich anbahnenden Krisen zu stärken. Die Einrichtung hat zur Vermeidung von Verletzungen die 5-Punkt- Fixiersysteme umgestellt. Die Betreuungsmitarbeiter werden laut Auskunft der Einrichtungsleitung nach Rückübertragung der Selbständigkeit zu verantwortlicher Erstellung und Führung der Dokumentationsunterlagen sowie der Entscheidungsbefugnisse im Betreuungsalltag zur Förderung der persönlichen und fachlichen Eignung derzeit noch intensiv begleitet. Zur Verbesserung der Quantität und Qualität der Mittagsverpflegung werden ab nun täglich frisch zubereitete Mittagsmenüs im Catering von der Großküche einer ortsnahen Altenpflegeeinrichtung bezogen. Frühstück und Abendessen werden weiterhin gemeinsam in der Gruppe zubereitet. Die dazu benötigten Lebensmittel werden nun wöchentlich nach Bedarf bestellt und durch eine Handelskette ins Haus geliefert. Seite 4 von 8
5 Die Einrichtung führte Mitarbeiterschulungen zum Thema Ernährung durch, um die Mitarbeiter zu befähigen bei der Erstellung des Speiseplans auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung bei den Bewohnern zu achten. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel): Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] III.1 Qualitätsbereich: Hygiene III Sachverhalt: Ein Lagerraum für reine Wäsche der Gruppen 7 und 8 wird bei geringer Bodenfläche gleichzeitig als Büro (Aktenlagerung) und Abstellraum (Behältnisse, Putzmittel und - geräte u.a.) genutzt, Leitungsschächte sind ohne Abdeckung. Nachdem zudem die Wäsche offen gelagert wird, kann infolge der Vielzahl der in dem Raum abgestellten und untergebrachten Materialien sowie der offenen Leitungsschächte kaum für eine Sauberhaltung der Wäsche gesorgt werden. III Sachverhalt: Die in der Einrichtung derzeit verwendeten Desinfektionsmittel sind zum Teil nicht in der VAH-Liste enthalten oder werden in einer anderen als der dort gelisteten Konzentration und Einwirkzeit eingesetzt. So ist beispielsweise das Präparat Biguamed Perfekt N mit einer Einwirkungszeit von 15 Minuten einer 1,0%-Lösung gelistet, wohingegen es in der Einrichtung mit 1,5%-Lösung und einer Einwirkungszeit von 10 Minuten verwendet wird. Auch war festzustellen, dass das Ansetzen der Lösungen fehlerhaft erfolgt. III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). Seite 5 von 8
6 III Der Wäscheraum ist so zu gestalten, dass Risiken einer Verschmutzung der gereinigten Wäsche vermieden werden. Dazu sind die Leitungsschächte zu schließen und die in dem Raum enthaltenen Materialien auf das Notwendigste zu beschränken. III Damit Infektionswege wirksam unterbrochen werden bzw. nicht entstehen und somit Infektionsschutz für Bewohner, Mitarbeiter und Besucher in Pflege- und anderen Betreuungseinrichtungen gewährleistet ist, müssen Desinfektionen mit den jeweils geeigneten Substanzen und fachgerecht durchgeführt werden. Es sollten dabei Desinfektionsmittel aus der Liste des Verbundes für angewandte Hygiene e.v. (VAH) bzw. bei behördlich angeordneten Desinfektionen solche der Liste des Robert-Koch- Instituts (RKI) verwendet werden. Die dabei für das jeweilige Desinfektionsmittel angegebene (gelisteten) Konzentration und damit einhergehend auch die erforderliche Einwirkzeit müssen eingehalten werden, wenn die benötigte Wirkung erzielt werden soll. Bei der Herstellung der benötigten Konzentration sollten Dosierhilfen verwendet und ggf. Dosiertabellen beachtet werden. Beispielsweise wird 1 Liter einer 4%igen Desinfektionslösung durch die Mischung von 40 ml Desinfektionsmittel mit 960 ml (!) Wasser hergestellt. IV. Erneut festgestellt Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt IV.1 Qualitätsbereich: Hygiene IV.1.1. Sachverhalt: Bereits bei der Begehung vom war darauf hingewiesen worden, dass der Hygieneplan alle die Hygiene der Einrichtung relevanten Unterlagen enthalten sollte. Dazu gehören auch die hygienischen Kontrollergebnisse und detaillierte Angaben zu Desinfektionsmaßnahmen (wann, womit, durch wen, welches Mittel, welche Konzentration, welche Einwirkzeit). Der in der Einrichtung vorliegende Hygieneplan trägt das Erstellungsdatum Seite 6 von 8
7 , Hinweise auf Überarbeitung fehlen, sind aber nach Angaben von Frau Bucher vorgesehen. Im Hygieneplan nicht enthalten sind Hinweise zur Küchenhygiene einschließlich der dort zu verwendenden Desinfektionsmittel aus der Liste der DVG. Während im Hygieneplan das Vorgehen bei Noro-Virus-Infektionen gut erfasst ist, fehlen Hinweise auf Maßnahmen bei durchaus möglichen anderen Infektionserkrankungen wie z.b. Scabies oder auch Infektionen mit resistenten Keimen. IV.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). IV.1.3. Grundsätzlich sollte ein Hygieneplan in wenigstens jährlichem Turnus durchgesehen und bedarfsweise ergänzt und überarbeitet werden. Im Hygieneplan zu ändern sind auch Hinweise auf die meldepflichtigen Krankheiten, wobei der angegebene 5 IfSG keine Meldepflicht enthält. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. VI. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt, Rosenheimer Str. 1-3, einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Bayerstraße 30, Postfachanschrift: München, Postfach 20 05, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erho- Seite 7 von 8
8 ben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist beim Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Bayerstraße 30, Postfachanschrift: München, Postfach 20 05, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBlS. 390, BayRS 34-1-I) wurde im Bereich des Heimrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Alternative 1:Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch E- Mail) ist unzulässig. Alternative 2 [Soweit die Behörde für die elektronische Widersprucheinlegung den Zugang eröffnet hat.] Ein in elektronischer Form eingelegter Widerspruch muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes versehen sein. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch ) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Mit freundlichen Grüßen Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA) Abdruck: Überprüfte Einrichtung Regierung von Oberbayern Überörtlicher Träger der Sozialhilfe Bewohnervertretung Seite 8 von 8
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