Kindergarten und Primarschule Berlingen. Schul-ABC

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1 Kindergarten und Primarschule Berlingen Schul-ABC Absenzen Kontaktperson für krankheits- oder anderweitig bedingte Absenzen ist die Klassenlehrperson. Betroffene Schüler und Schülerinnen sollten vor Unterrichtsbeginn abgemeldet werden über Tel (Schulhaus Berlingen) bzw (Kindergarten Berlingen). Es besteht kein Anspruch auf so genannte Jokertage in unserer Schulgemeinde. Dispensationsgesuche für halbtägige Absenzen (z.b. Familienanlässe) sind an die Lehrperson zu richten, in allen andern Fällen mindestens 14 Tage vorher an die Schulleitung. (Siehe auch Absenzenreglement) Altpapiersammlung Jeden Frühling und Herbst sammeln die Viert- bis Sechstklässler Altpapier in Berlingen. Der Erlös geht in die Klassenkasse und finanziert einen Teil des jährlichen Skilagers. Arzt/Zahnarztbesuch Diese sollten grundsätzlich ausserhalb der Schulzeiten stattfinden. Ist dies nicht möglich, müssen die Lehrpersonen im Voraus benachrichtigt werden. Alle Schülerinnen und Schüler der 1. und der 5. Klasse werden in einer Reihenuntersuchung vom Schularzt erfasst. Alle Abteilungen, vom Kindergarten bis zur 6. Klasse, werden jährlich vom Schulzahnarzt untersucht. Der Befund wird in einem Zahnbüchlein festgehalten und den Eltern zur Unterschrift vorgelegt. Bei Unfällen während der Schulzeit wird der Schularzt beigezogen. Da seitens der Schule keine Unfallversicherung besteht, sind die Eltern verpflichtet, ihre Krankenkasse zu informieren. Begleitblatt (Laufbahnblatt) Über jedes Kind wird ab dem Kindergarteneintritt ein einheitlich vom Kanton vorgegebenes Laufbahnblatt geführt. Darin sind die aktuellen Personalien und eventuell erfolgte Abklärungen und Massnahmen/Therapien festgehalten. Das Laufbahnblatt ist unter Verwahrung bei der jeweiligen Lehrperson und untersteht der Geheimhaltung. Die Eltern bekommen regelmässig Einsicht zur Unterschrift über die darin enthaltenen Einträge. Nach Beendigung der Primarschulzeit werden die Begleitblätter an die weiterführende Schule übergeben und nach Ablauf der obligatorischen Schulzeit vernichtet. Die näheren Regelungen sind auf dem Laufbahnblatt aufgeführt. Bibliothek Für Schulkinder und Kindergartenkinder besteht eine Schulbibliothek. Die Lehrpersonen besuchen mit ihren Abteilungen während der Unterrichtszeit die Bibliothek regelmässig. Blockzeiten Für den Kindergarten gilt am Morgen ein 3-Stundenblock Uhr bis Uhr Für die Schule gilt am Morgen ein 3 ½ - Stundenblock 8.15 Uhr bis Uhr Cockpit Regelmässig finden ab der dritten Klasse in den Bereichen Sprache und Mathematik Testprüfungen mit interkantonaler Beteiligung statt. Diese Module werden via Internet ausgewertet und erlauben einen Quervergleich der Leistungen, sowohl von den Schülerinnen und Schülern, als auch von den Lehrpersonen.

2 Eintritt in den Kindergarten und in die Primarschule Bei Vollendung des vierten Altersjahres bis zum 31. Juli ist ab dem neuen Schuljahr der Kindergarten zu besuchen, bei Vollendung des sechsten Altersjahres die Primarschule. Aus wichtigen Gründen kann der Eintritt in Kindergarten oder Primarschule um ein Jahr vorgezogen oder hinausgeschoben werden. Elternbesuche Grundsätzlich gilt an unserer Schule die Regelung der "offenen Unterrichtsräume". Unterrichtsbesuche sind generell immer möglich. Vorherige Anmeldungen sind jedoch aus organisatorischen Gründen erwünscht und in beidseitigem Interesse. Unterrichtsbesuche dienen dazu einen Überblick über das Unterrichtsgeschehen zu gewinnen und das eigene Kind während dem Unterricht zu beobachten. Elternkontakte Der Kontakt zu den Eltern ist den Lehrpersonen wichtig. Es findet jährlich nach Beginn des neuen Schuljahres ein Elternabend statt, der sich vorwiegend mit organisatorischen Belangen des Schulalltags befasst. Für persönliche Gespräche über Ihr Kind machen Sie bitte mit der Lehrperson einen Termin ab. Fahrrad, Skates, Rollbretter Schülerinnen und Schüler ab der 2. Klasse, die im Jüch wohnen, dürfen mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Im Kindergarten sind Fahrräder, Skates und Rollbretter nicht erlaubt. Familienberatungsstelle Im Kanton Thurgau gibt es ganz unterschiedliche Beratungsstellen. Auf finden Sie entsprechende Links. Ferien Die Schulferien werden im Sekundarschulkreis Steckborn einheitlich zwei Jahre im Voraus festgelegt. Haftpflicht/Diebstahl Es besteht keine Haftpflicht - und Diebstahlversicherung durch die Schule. Falls persönliches Material in die Schule mitgenommen wird, geschieht dies auf eigenes Risiko. Allfällige Sachbeschädigungen an Schuleinrichtungen gehen bei fahrlässigem Verhalten zu Lasten des Verursachers. Wir empfehlen Ihnen, Ihre persönliche Haftpflicht daraufhin zu überprüfen. Handys und elektronische Spielzeuge Diese sind auf dem Schulareal, auf Schulreisen und in Lagern verboten, ausser es besteht eine Bewilligung nach Absprache mit der Lehrperson. Hausaufgaben Sie dienen einerseits zur Vertiefung des Lernstoffes, andererseits zum Ausgleich des unterschiedlichen Arbeitstempos. Hilfe von Seiten der Eltern sollte in der Regel nicht nötig sein. Werden Hausaufgaben wiederholt nachlässig oder gar nicht erledigt, nimmt die Lehrperson mit den Eltern Kontakt auf. Schülerinnen und Schüler können in ihrer Freizeit aufgeboten werden, um unerledigte Aufgaben nachzuarbeiten. Hausaufgabenhilfe In der Schulgemeinde Berlingen wird drei Mal pro Woche eine betreute Hausaufgabenstunde angeboten. In den Hausaufgabenstunden können die Kinder in ruhiger Umgebung im Schulhaus unter Aufsicht ihre Hausaufgaben lösen. Die Kinder sollen die Hausaufgaben möglichst selbständig

3 lösen können. Da es sich um ein freiwilliges Zusatzangebot handelt, wird von den Eltern ein angemessener Kostenbeitrag verlangt. Genauere Auskünfte erteilen die Klassenlehrpersonen. Hausdienst Der Hauswart der Primarschule ist zuständig für das Schulhaus, das Schulareal, die Sportanlagen, die Unterseehalle und den Kindergarten. Adresse: Urs Berchtold, Schulstr.1, 8267 Berlingen Individuelle schulische Maßnahmen Die schulische Heilpädagogin betreut Kinder des Kindergartens und der Primarschule, die einer besonderen Betreuung bedürfen. Dies geschieht immer in Absprache mit der Lehrperson und mit den Eltern. Bei besonderen Problemen des Spracherwerbs und der Sprachentwicklung kann eine Therapie bei einem Logopäden/Logopädin angeordnet werden. Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD) Kinder und Jugendliche mit psychischen Schwierigkeiten finden Unterstützung durch das ambulante und tagesklinische Angebot des KJPD in Weinfelden, bzw. Münsterlingen. Adresse: Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Ambulatorium, Bahnhofstr. 15, 8570 Weinfelden, Tel Kontaktheft/Kindergartenpost Informationen von der Schule an die Eltern werden im Kontaktheft/Kindergartenpost von den Kindern nach Hause gebracht. Die Eltern der Schülerinnen und Schüler quittieren mit ihrer Unterschrift den Erhalt der Informationen. Kopfläuse Informieren Sie die zuständige Lehrperson über den Kopflausbefall (KLB), ebenso befreundete Familien und Bekannte, mit welchen Ihr Kind in letzter Zeit Kontakt hatte. Ihr Kind darf die Schule während der Behandlung besuchen. Um eine Weiterverbreitung der Läuse zu verhindern, sind Sie als Eltern verpflichtet, die Behandlung sofort zu beginnen. Schicken Sie Ihr Kind bitte während der Behandlung mit zusammengebundenen Haaren in die Schule. Lager Die Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe besuchen obligatorisch das Klassenlager, das im Winter (8.Kalenderwoche) während der Schulzeit stattfindet. Material Alle Schülerinnen und Schüler erhalten zu Beginn der Unterstufe und Mittelstufe ihr persönliches Material, für welches sie in der Folge verantwortlich sind. Verlorene Gegenstände, sowie vorsätzlich oder fahrlässig beschädigtes Schulmaterial müssen ersetzt werden. Mittagstisch Zurzeit wird in Berlingen kein Mittagstisch angeboten. Musikschule Die Musikschule Untersee und Rhein bietet Musikunterricht in den Bereichen Klassik und Jazz/Rock/Pop. Der Unterricht findet in Steckborn statt. Auskünfte und Anmeldung: Sekretariat, Dorfstrasse 5a, 8266 Steckborn, Telefon: Internet: Noten: siehe Zeugnis

4 Öffnungszeiten des Schulhauses Das Schulhaus darf zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten werden. Es besteht eine Mittagspause von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Während dieser Zeit darf der Schulhausplatz nicht betreten werden. Pause Während der Pause von 9.45 Uhr bis Uhr ist es den Schulkindern erlaubt, Spielmaterial aus der Pausenkiste zu benutzen. Der Pausenplatz darf während der Pause nicht verlassen werden, ausser nach Absprache mit der Lehrperson. Die Kinder sollten einen Znüni dabei haben. Sachbeschädigung Mutwillig verursachte Schäden gehen zu Lasten der Eltern (Haftpflicht). Schulareal Das Schulareal umfasst das Gelände der Primarschule. Es darf während der Schulzeit nur mit Bewilligung einer Lehrperson verlassen werden. Der Aufenthalt auf dem Schulareal ausserhalb der Schulzeit ist gestattet. Die Benutzung erfolgt nach Reglement. Schulinspektorin Die Schulinspektorin fördert und unterstützt die Schulen in Fragen der Qualitätssicherungn und entwicklung. Sie überprüft die Einhaltung der Vorgaben des Kantons. Unsere zuständige Schulinspektorin ist Frau Anita Haag Schulkommission Die Schulkommission ist für die strategisch-politischen Aufgaben der gesamten Schulorganisation im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zuständig. Sie bestimmt die Ziele und Aufgaben der Schule und kontrolliert deren Umsetzung. Sie führt die Verwaltung und ist teilweise erste Rekursinstanz. Die Schulkommission Berlingen setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, wobei der Präsident / die Präsidentin Mitglied des Gemeinderates ist. (lisa.kull@berlingen.ch) Schulleitung Die Schulleitung ist verantwortlich für die operative Führung der Schule und des Lehrpersonals. Ihr obliegt insbesondere die Schulorganisation und die Schulentwicklung. Schulpsychologie und Schulberatung Die Abteilung Schulpsychologie und Schulberatung, vom Amt für Volksschule, bietet professionelle Beratung, Begleitung und Weitervermittlung bei allen Fragen aus dem Schulalltag. Sie orientiert sich am Ziel, gemeinsam mit den Eltern, den Lehrpersonen, der Schulleitung oder der Schulkommission die Entwicklung und das Wohlbefinden des Kindes, der Lehrperson und / oder der Schule zu fördern. Sie führt am Anfang jeder Beratung eine sorgfältige Situationsanalyse durch. Die Anfragen werden vertraulich behandelt. Regionalstelle Kreuzlingen, Konstanzerstrasse 13, 8280 Kreuzlingen,Telefon , info-spb@tg.ch Schulreise Diese wird durch die Klassenlehrperson organisiert. Normalerweise findet einmal im Jahr eine Schulreise statt. Von Schulreisen dispensierte Schülerinnen und Schüler besuchen den Unterricht in anderen Klassen.

5 Schulschluss In der Regel findet in der letzten Schulwoche des Schuljahres eine Schlussveranstaltung statt. Sie ist für alle Kinder (Kindergarten und Schule) obligatorisch. Schulweg Der Schulweg gehört in den Verantwortungsbereich der Eltern. Aus pädagogischer Sicht empfehlen wir den Eltern dringend, auf Privattransporte für den Schulweg zu verzichten. Ein gemeinsamer Schulweg ist für die Kinder ein wichtiger Bestandteil des Schulalltages. Hier werden Entdeckungen gemacht und Kontakte geknüpft, Konflikte ausgetragen und Erfahrungen mit dem Strassenverkehr gesammelt. Die tägliche Bewältigung des Schulweges ist damit für die Kinder konkrete Lebensschulung und fördert darüber hinaus die körperliche Leistungsfähigkeit und damit die Gesundheit. Schwimmen Das Schwimmen findet im Hallenbad in Ermatingen statt. Die Daten für den Schwimmunterricht finden Sie in den Schulnews. Die Kindergartenkinder sind davon ausgenommen. Sportplatz Der Sportplatz steht der Schule, den Turnvereinen und den Kindern in ihrer Freizeit zur Verfügung. Die Benutzung erfolgt nach Reglement. Telefonkette Es besteht für jede Klasse eine Telefonkette, die bei Bedarf gestartet wird. Telefonnummern Während der Schulzeit können Sie Ihr Kind im Notfall unter den folgenden Nummern erreichen: Primarschule: Kindergarten: Übertritt in die Sekundarschule Die Schülerinnen und Schüler von Berlingen besuchen die Sekundarschule in Steckborn. Die Einteilung erfolgt durch die Klassenlehrperson. Falls die Eltern mit der Einstufung nicht einverstanden sind, kann das Kind eine kant. koordinierte Aufnahmeprüfung absolvieren. Die Anmeldung für diese Prüfung erfolgt durch die Eltern. Unfälle Unfälle während des Schulbetriebs, auf Schulreisen oder in Klassenlagern müssen sofort durch die Eltern der privaten Krankenkasse oder Unfallversicherung gemeldet werden. Es besteht keine Versicherung durch die Schule. Falls Drittpersonen zu Schaden kommen, muss unbedingt die Schulpflege informiert werden. Zeugnis Die Kinder der 1. bis 6. Klasse erhalten ein Jahreszeugnis. Seit 2008 sind die Zeugnisse kantonal einheitlich. Zeugnisnoten werden nicht ausschliesslich aufgrund des arithmetischen Mittels der Teilnoten berechnet. Sie stellen eine Gesamtbeurteilung dar, die sich auf schriftliche, mündliche und praktische Leistungen der Schülerinnen und Schüler im entsprechenden Fach- bzw. Teilbereich stützt. Die Klassenlehrperson ist für das Zeugnis zuständig. Einmal jährlich findet ein Standortgespräch mit den Eltern statt.

6 Berlingen, Oktober 2012 Schulkommission und Lehrerschaft

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