Corporate Treasury News. Liebe Leserinnen und Leser, KPMG IN DEUTSCHLAND

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1 Corporate Treasury News KPMG IN DEUTSCHLAND Ausgabe 36 Oktober 2014 Liebe Leserinnen und Leser, wir freuen uns, Ihnen die neueste Ausgabe unserer Corporate Treasury News präsentieren zu können. In diesem Monat erscheinen unsere News in leicht überarbeitetem Layout, um Ihnen den Inhalt übersichtlicher präsentieren zu können. Zusätzlich haben Sie ab sofort die Möglichkeit, eine PDF-Version der News aufzurufen, falls Ihnen der Newsletter per Mail nicht richtig dargestellt wird oder sie ihn gerne ausdrucken möchten. Artikel aus früheren Ausgaben finden Sie in Deutsch und Englisch auf unserer Webseite. Wenn Sie Fragen oder Anregungen zu Themen haben, die hier kurz behandelt werden sollen, dann schreiben Sie uns: oder besuchen Sie uns im Internet. In dieser Ausgabe Studie: Rohstoff- und Energierisikomanagement in Industrieund Handelsunternehmen Seite 2 DBAN anstatt IBAN? Seite 3 Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines grenzüberschreitenden Cash Poolings Seite 4 Nachweis der Hedge Effektivität: Praxis- Tipps für Commodity Hedges Seite 5 IFRS 9 Hedge Accounting: Implikationen für Industrie- und Handelsunternehmen Seite 6 Mit besten Grüßen, Prof. Dr. Christian Debus Carsten Jäkel einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

2 Veranstaltungen und Termine In unseren kostenfreien Webinaren nehmen wir zu aktuellen Themen aus dem Bereich Finanz- und Treasury- Management Stellung und informieren Sie über Strategien und die konkrete Implementierung. Wählen Sie sich online ein und nehmen Sie an unseren thematischen Expertenrunden teil. 30. Oktober 2014, 16:00 Uhr Komplexer Anwendungsfall im Zins-Hedge-Accounting: Zinsswap mit Anfangsmarktwert (late designation) 27. November 2014, 16:00 Uhr Trend zur Finanzierungsgesellschaft Treiber, Funktionen und Herausforderungen Wir würden uns freuen, Sie an unserem Stand oder beim Roundtable bei der 10. Structured Finance vom November 2014 in Karlsruhe begrüßen zu dürfen! Nähere Infos finden Sie hier: Structured Finance 2014 Studie: Rohstoff- und Energierisikomanagement in Industrie- und Handelsunternehmen Umfassende Studie von KPMG in Zusammenarbeit mit der Humboldt-Universität zu Berlin Gemeinsam mit der Humboldt-Universität zu Berlin haben wir eine Studie zum Management von Rohstoff- und Energiepreisrisiken herausgebracht. Von den über 200 befragten Industrieund Handelsunternehmen, für die dieses Risiko eine wesentliche Rolle spielt, haben 68 den umfangreichen Fragebogen beantwortet. Unternehmen der Energiewirtschaft wurden aufgrund des spezifischen Geschäftsmodells nicht einbezogen. Die Studienergebnisse zeigen deutlich, dass fast alle Entscheidungsträger die Bedeutung einer aktiven Steuerung der Rohstoffrisiken erkannt haben. Neun von zehn Unternehmen sichern ihre Rohstoffrisiken mittels Derivaten ab. Oftmals aber ist das Rahmenwerk für die Erfassung und Steuerung nicht angemessen und vollständig. Rohstoffrisiken sollten aktiv gesteuert werden Derivate schließt meistens das Treasury ab, das Rohstoffrisiko erheben und beurteilen aber bei der Mehrheit der Studienteilnehmer andere Abteilungen, die auch die Sicherungsstrategie festlegen. Für andere Finanzrisiken gilt im Corporate Treasury die übliche Governance, für das Marktrisiko aus Rohstoffen und Energieträgern aber oft noch nicht. Viele Unternehmen haben die Rohstoffrisikostrategie schriftlich festgehalten, häufig fehlt aber eine einheitliche Definition des Exposures ebenso wie klare Vorgaben für die Risikomessung oder das Limitwesen. Nur wenige Unternehmen verwenden aussagekräftige Methoden zur Risikobeurteilung wie Szenarioanalysen oder At-Risk-Kennzahlen. Bei mehr als 60 Prozent der Unternehmen basiert die Entscheidung über die Siche- einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Der Name KPMG, das Logo und cutting through complexity sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 2

3 rungsquote darauf, welche Rohstoffpreise künftig erwartet werden, jedoch begrenzt davon ein Viertel die Risikosteuerung nicht durch ein Limitsystem. Die Mehrheit der Unternehmen erwartet weiterhin ein hohes Volatilitäts- und Preisniveau. Gleichzeitig werden die Anforderungen des IAS 39 an das Hegde Accounting als Hinderungsgrund für ein umfassenderes Risikomanagement mittels Derivaten gesehen und deutliche Erleichterungen durch den neuen IFRS 9 erwartet. Daher steht die Ausweitung und Weiterentwicklung der Methoden und Systeme für Rohstoffrisikomanagement bei vielen Studienteilnehmern auf der Agenda. Hierbei bietet es sich an, die Expertise des Treasury auf Tätigkeiten im Einkauf- oder Rohstoffhandel zu übertragen und die beiden Funktionsbereiche weiter zu verzahnen. Die vollständige Studie können Sie bestellen per Mail an DE-Rohstoffrisiko@kpmg.com DBAN anstatt IBAN? Der Einsatz der DBAN (Dynamic Bank Account Number) ermöglicht die Steuerung von Eingangszahlungsströmen, erhöht die Reconciliation-Quote und reduziert den Aufwand verbunden mit einer Steigerung des Komforts bei der Erfassung von Zahlungen und Bankverbindungen. Kennen Sie noch die Zeiten, in denen Internet-Seiten durch die Eingabe von IP-Adressen aufgerufen wurden? Dies erscheint uns heute durch die Nutzung von Internet-Domain-Namen nicht mehr nachvollziehbar. Ganz anders aber im Zahlungsverkehr: Hier verwenden wir nach wie vor die technischen Daten eines Kontos, um Zahlungen zu übermitteln. In der Vergangenheit Kontonummer und Bankleitzahl, seit August 2014 im Zuge von SEPA IBAN und BIC. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei der 22-stelligen IBAN (in anderen Ländern bis zu 34 Ziffern) Fehler unterlaufen, ist groß. Die Empfängerkontendaten müssen eingeholt und dann beim Zahlungspflichtigen manuell vom Sachbearbeiter in die entsprechenden Systeme eingegeben werden. Genau dort setzt die DBAN an: DBANs sind eindeutige, einprägsame Bezeichnungen, die als Kennung für Konten oder für forderungsbezogene Zahlungsinformationen eingesetzt werden können. Der Aufbau von DBANs ist an den Aufbau von Mail-Adressen angelehnt und basiert auf ihrer eigenen Internet-Domain. Einfache DBANs (z.b. invoice#company.de) enthalten Informationen über den Kontoinhaber, IBAN und BIC. Dabei bestimmt der Zahlungsempfänger stets, welches Konto hinter einer DBAN steht. Bei der Kontozuordnung ist neben einer starren 1:1-Verbindung auch eine dynamische Zuordnung möglich: z.b. rollierend zur automatischen Abbildung von Covenants oder basierend auf den aktuellen Kontoständen. Forderungsbezogene DBANs (z.b. rg10001#corporate.de) enthalten zusätzlich Informationen über den Zahlbetrag und den Verwendungszweck. Neben der schnelleren und insbesondere fehlerfreien Erfassung beim Zahler, kann durch den vorgegebenen Verwendungszweck die Reconciliation-Quote für diese Zahlungen auf 100% gesteigert werden. Da der für die jeweilige DBAN zuständige Server aufgrund der hierin enthaltenen Internet-Domain ermittelt wird, ist beim Einsatz von DBANs kein zentraler Betreiber notwendig. Dadurch können Unternehmen den DBAN- Service entweder auf einen selbst gewählten Betreiber auslagern oder durch eigene Anwendungen bereitstellen. Neben der stetig wachsenden Unterstützung von DBANs in verschiedenen Online-Portalen, Banking-Produkten, Mobile Apps sowie ERP-Systemen können Unternehmen ihren Kunden auch eine eigene Zahlungsfunktionalität direkt online mittels der DBAN Pay Form zur Verfügung stellen. Da die Ermittlung der Daten einer DBAN bereits vor der Zahlungsübermittlung an die Bank stattfindet, können DBANs bereits heute bankenunabhängig und bankenübergreifend eingesetzt werden. Durch den Einsatz von DBANs behalten Unternehmen zudem jederzeit die Kontrolle über die Steuerung ihrer Eingangszahlungsströme. Sie können die Reconciliation-Quote nachhaltig steigern und wegen der vereinfachten Zah- einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Der Name KPMG, das Logo und cutting through complexity sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 3

4 lungsinitiierung ihre Days Sales Outstanding (DSO) reduzieren. Damit bieten sie ihren Kunden einen spürbaren Komfortgewinn. IBAN der Schreckliche war gestern, DBAN ist eine effiziente Lösung von heute. Ansprechpartner: Gastautor Michael Scholz, Geschäftsführender Gesellschafter, ementexx GmbH, Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines grenzüberschreitenden Cash Poolings Eine der zentralen Aufgaben einer modernen Treasury-Abteilung stellt die Steuerung der Liquidität dar. Ein Instrument hierzu ist die regelmäßige Durchführung eines unternehmensinternen Liquiditätsausgleichs im Rahmen eines Cash Poolings, um so eine möglichst effiziente Nutzung der verfügbaren Liquidität zu ermöglichen. Die Notwendigkeit eines physischen Poolings lassen wir für den Moment unbeachtet, denn nicht nur aufgrund des aktuellen Zinsniveaus stellt sich immer die Frage, was die Treiber für ein Cash Pooling sind und ob Aufwand und Nutzen in einem entsprechenden Verhältnis stellen. Wir sehen, dass sehr viele Unternehmen über nationale Cash Pools in ihrer Heimatwährung verfügen. Hierbei bleiben jedoch häufig die Konten der ausländischen Tochtergesellschaften sowie die Konten in Fremdwährungen unberücksichtigt je nach Geschäftszweck, Organisationsform und Grad der Internationalisierung liegen so erhebliche Cash-Potenziale brach. Zentrale Frage ist demnach, mit welcher Struktur, Ausgestaltung und Art eines Cash Pools kann eine grenzüberschreitende Zentralisierung der Liquidität erreicht werden. Ausgangspunkt für die Beantwortung dieser Frage ist die Festlegung, ob die physische Zusammenführung von Liquidität (durch ein Zero bzw. Target Balancing) oder alternativ die Optimierung des Zinsergebnisses (durch ein Notional Pooling) im Fokus des Cash Poolings steht. Schwierigkeiten im Rahmen eines grenzüberschreitenden Poolings stellen in der Regel regulatorische und/oder steuerliche Restriktionen dar. So sind beispielsweise Stempelsteuern und Regelungen zur Mindestkapitalisierung zu beachten, welche in einzelnen Ländern einen grenzüberschreitenden Geldtransfer einschränken können. Diese Restriktionen gilt es, durch alternative Arten bzw. Ausprägungsformen des Poolings zu behandeln: Wo ein maschinelles Pooling nicht möglich ist, kann zum Beispiel ein manuelles Pooling in Form von einzeln initiierten Überträgen durchgeführt werden, wobei Mindestbeträge definiert werden sollten. Allerdings spricht bei einer höheren Anzahl an manuellen Pooling-Vorgängen neben dem Aufwand auch die Voraussetzung einer taggleichen Verbuchung der Kontoauszüge gegen ein derartiges Vorgehen, da ansonsten keine Überwachung dieser Mindestbeträge möglich ist. Alternativ können sogenannte Overlay -Strukturen als Dach über bestehende Kontenstrukturen zum Einsatz kommen. Eine Overlay -Struktur bietet den Vorteil, dass die bestehenden Bankkonten bzw. nationalen Cash Poolings nicht geändert werden müssen und dennoch überschüssige Liquidität physisch von den Konten abgeführt werden kann. Vereinfacht bedeutet dies, dass durch die begleitende Bank (Pooling Bank) in den entsprechenden Ländern ein Bankkonto eröffnet wird, über die ein Liquiditätsausgleich in einem nationalen Cash Pool erfolgt. Nunmehr kann die Pooling Bank über die überschüssige Liquidität verfügen und die Bestände dann zum Beispiel in Hauptwährungen überführen und/oder Geschäfte zu Geldanlage tätigen. Neben derartigen methodischen Fragestellungen sollte auch geprüft werden, an welchem Standort der Cash Pool-Führer idealerweise angesiedelt werden sollte. Neben der gefühlten Nähe zur Liquidität spielen hierbei vor allem Steuerüberlegungen eine zentrale Rolle. Dabei geht es in der Regel weniger um die Einkommensteuer auf einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Der Name KPMG, das Logo und cutting through complexity sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 4

5 die Erträge des Cash Pools vielmehr steht die Quellensteuer auf Zinszahlungen und deren Anrechnung auf die Einkommensteuer im Heimatland im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen im Fokus der Betrachtung. Alle diese methodischen, regulatorischen und prozessualen Fragestellungen zeigen, dass im Vorfeld eine detaillierte und interdisziplinäre Analyse erforderlich ist, um aufzuzeigen, welche Methode in den einzelnen Landesgesellschaften eines Unternehmens idealerweise zu nutzen sind. So ist in aller Regel zu erwarten, dass im Zielbild unternehmensindividuell mehrere Methoden des Poolings zum Einsatz kommen werden und somit eine heterogene Struktur entstehen wird. Ansprechpartner: Dr. Andreas Liedtke, Senior Manager, Nachweis der Hedge Effektivität: Praxis-Tipps für Commodity Hedges Bei der Absicherung von Preisrisiken für Rohstoffe ist der Effektivitätsnachweis häufig nicht einfach zu führen. Selbst bei unbedingten Warentermingeschäften (beispielsweise Forwards auf Preisbasis an der London Metal Exchange/LME), die zur Sicherung von einzelnen Warenpreisrisiken abgeschlossen werden, gibt es dafür mehrere Ursachen. Die Schwierigkeiten resultieren insbesondere aus Wechselwirkungen zwischen den gesicherten und den ungesicherten Risiken und der formalen Herangehensweise der Standards. Bei genauer Kenntnis des Risikomanagements und der anwendbaren Regelungen lassen sich viele Problembereiche allerdings lösen. Im nachfolgenden Artikel werden die wesentlichen Themen dargestellt und praxistaugliche Lösungen skizziert. Für die Effektivität im Sinne des IAS 39 muss die vollständige Wertentwicklung eines Warenpreises durch die Wertentwicklung eines Derivats, das lediglich eine Preiskomponente sichert, kompensiert werden. Dieser Nachweis kann häufig durch die Anwendung einer Regression für den Effektivitätstest gelöst werden und wurde in der Ausgabe Juni/14 beschrieben. Gerade bei Commodity-Preisrisiken ist es darüber hinaus üblich, Exposures mit unterschiedlichen Fälligkeiten durch ein einzelnes Derivat (fristeninkongruent) zu sichern. Dieser Umstand muss, im Falle der Designation der gesamten Wertänderung des Sicherungsinstruments, in der Effektivitätsermittlung berücksichtigt werden. Wenn eine Effektivität auf dieser Basis nicht nachgewiesen werden kann, könnten die Wertänderungen freiwillig auf Spotrate-Basis designiert werden. Ineffektivitäten, die aus unterschiedlichen Fälligkeiten resultieren, werden daraufhin bei der Effektivitätsermittlung nicht mehr berücksichtigt. Bei dieser Lösung wird die Änderung der Forward-Preiskomponente des Derivats allerdings ergebniswirksam, da sie nicht Bestandteil der Sicherungsbeziehung ist. Für viele gängige Commodities ist dieser Wermutstropfen allerdings verschmerzbar, da bei Preisentwicklungen in der Regel die gesamte Forward-Preisstruktur parallel verschoben wird und sich nur marginal in ihrer Struktur verändert (eine Strukturänderung wäre beispielsweise bei einem Wechsel von einer Contango-Situation in eine Backwardation der Fall). Gerade bei diesen Lösungsansätzen sollte darauf geachtet werden, dass die Spotrate zum Abschlusszeitpunkt des Derivats und nicht zum Tagesschlusskurs bestimmt wird, um bei hohen Intraday-Volatilitäten ein richtiges Ergebnis zu erhalten. Eine weitere, häufig festzustellende Ursache für Ineffektivitäten bilden auch die zur Bewertung herangezogenen Marktdaten und Bewertungsmethoden. Häufig werden die Derivate durch einen Broker bewertet und dem gegenüber die Wertentwicklung des Grundgeschäfts aus den Preisen eines Marktdatenanbieters (Reuters; Superde- einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Der Name KPMG, das Logo und cutting through complexity sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 5

6 rivatives, Bloomberg) oder anderer Quellen (LME, oanda, westmetall) hergeleitet. Für die Effektivitätsermittlung sollte der verwendete Marktdatensatz allerdings am besten einheitlich sein. Scheidet eine eigene Bewertung der Sicherungsinstrumente aus, kann ein externer Anbieter bei der Bewertung helfen. Bei unseren Implementierungsprojekten zeigte sich häufig, dass es schon ausreicht, bei der eigenen Bewertung des Grundgeschäfts die Marktdaten des Brokers für den Bewertungsstichtag zu verwenden. Nach unserer Erfahrung ist es in der Regel leichter, einen Cashflow Hedge über den geplanten Verkauf von Waren als Grundgeschäft zu designieren, als einen Fair Value Hedge des Inventars oder eines zu Festpreisen kontrahierten Beschaffungsgeschäfts abzubilden. Durch diesen Ansatz können ungewollte Wechselwirkungen mit den Bewertungsvorschriften anderer Standards vermieden werden. Für die verursachungsgerechte Ergebnisbuchung der vormals über das Hedge Accounting abgegrenzten Wertbeiträge der Sicherungsinstrumente benötigt das Unternehmen darüber hinaus Daten über das Grundgeschäft. Werden beispielsweise Beschaffungstransaktionen als Massendaten generiert und gesichert, sollten zumindest verlässliche Informationen über die durchschnittliche Dauer zwischen der Anlieferung und der Preisfixierung und gegebenenfalls der Zahlung feststehen. Darüber hinaus sollte die durchschnittliche Verweildauer des Inventars (bzw. die Häufigkeit des Vorratsumschlags) bekannt sein. Wenn man die Mechanismen kennt, können auch Commodity Hedges häufig sowohl in den formalen Regelungen des IAS 39 als auch in handelsrechtlichen Bewertungseinheiten nach 254 HGB abgebildet werden. Die verursachungsgerechte Ergebniserfassung hilft dem externen, wie dem internen Rechnungswesen die Vermögens-, Finanz und Ertragslage richtig darzustellen. Ansprechpartner: Felix Wacker-Kijewski, Manager, IFRS 9 Hedge Accounting: Implikationen für Industrie- und Handelsunternehmen Der am 24. Juli 2014 veröffentlichte und für die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnenden Geschäftsjahre erstmals anzuwendenden IFRS 9 Financial Instruments enthält für Industrieunternehmen wichtige Neuregelungen zum Hedge Accounting. Hieraus können sich wesentliche Implikationen für Industrie- und Handelsunternehmen ergeben, die ihre Finanzrisiken mittels Derivaten absichern. Wesentliche Änderungen ergeben sich hinsichtlich der gesicherten Grundgeschäfte. So wird es zulässig sein, auch für nicht finanzielle Positionen nur einzelne Risikokomponenten zu designieren, so zum Beispiel der Metallanteil in Metallprodukten. Das Unternehmen zahlt neben dem Metallanteil häufig auch eine Prämie für die Veredelung des Rohmetalls, die im Zeitablauf zwar ebenfalls Schwankungen unterliegt aber nicht durch geeignete Derivate gesichert werden kann. Die Sicherung muss sich daher auf die Absicherung der Metallkomponente beschränken, die allerdings nach IAS 39 nicht aus der Risikoposition herausgetrennt und als Grundgeschäft separat designiert werden darf. Eine Maßgabe, die aufgrund der nicht ausreichend parallelen Wertentwicklung von Grundgeschäft und Derivat sehr häufig zum Scheitern von Hedge-Beziehungen führt, obwohl dies ökonomisch nicht begründbar ist. Durch die Neuregelungen ergeben sich daher verbesserte Möglichkeiten zur Anwendung von Hedge Accounting für Commodity-Preisrisiken. Weiterhin wird es nach IFRS 9 zulässig sein, zusammengesetzte Exposures als Grundgeschäft einer Sicherungsbeziehung zuzuordnen. Begibt beispielsweise ein EUR-Unternehmen eine festverzinsliche zehnjährige USD-Anleihe, so kann eine mögliche Risikostrategie vorsehen, auf rollierender Basis stets die kommenden zwei Jahre festverzinslich finanziert zu sein, für die verbleibende Zeit jedoch variabel. Man schließt daher zunächst einen Zinswährungsswap ab, der die festverzinsliche USD-Anleihe über die Gesamtlaufzeit in eine variable EUR-Anleihe dreht. Rollierend wird nun alle zwei Jahre ein Zinsswap abgeschlossen, welcher für die kommenden einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Der Name KPMG, das Logo und cutting through complexity sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 6

7 zwei Jahre die variablen in feste Zinsen tauscht. Nach IFRS 9 kann die Anleihe zusammen mit dem Zinswährungsswap als Grundgeschäft bestimmt werden, was unter geltendem Recht grundsätzlich nicht zulässig ist. Ebenso gestattet IFRS 9 explizit die Designation von Nettopositionen im Rahmen der Absicherung von Fremdwährungsrisiken. Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn im Konzern in einer Fremdwährung sowohl Ein- als auch Auszahlungen anfallen. Nach IAS 39 ist es noch erforderlich, die gesicherte Nettoposition einem Bruttoanteil der in der Nettoposition zusammengefassten Grundgeschäfte zuzuordnen. Im Hinblick auf die Messung der Effektivität wird durch IFRS 9 die als willkürlich empfundene Effektivitätsbandbreite % abgeschafft. Zukünftig wird eine Effektivitätsbeurteilung als Voraussetzung zur Designierbarkeit einer Sicherungsbeziehung nur noch prospektiv erforderlich sein. Basierend auf einer Analyse der derzeitigen Risikomanagement- Strategien ergibt sich die Chance einer vereinfachten Umsetzung des Hedge Accounting. Weitere wesentliche Änderungen betreffen Buchungssystematik und Ergebnisausweis. Im Rahmen der Absicherung von nicht finanziellen Grundgeschäften wird durch IFRS 9 das Wahlrecht wegfallen, das OCI entweder erst bei Erfolgswirksamkeit des Grundgeschäfts (z.b. Materialverbrauch) in die GuV umzubuchen oder bereits bei Zugang als Anpassung der Anschaffungskosten. IFRS 9 sieht nur noch letztere Methode vor. Daneben wird sich die bilanzielle Erfassung des Zeitwerts im Rahmen der Absicherung mit Optionen ändern. Während Veränderungen des Zeitwerts nach IAS 39 aus Effektivitätsgesichtspunkten regelmäßig in der GuV erfasst werden müssen, wird der Zeitwert nach IFRS 9 als Teil der Sicherungskosten interpretiert und damit Veränderungen zunächst wie der innere Wert ebenfalls im OCI erfasst. Bei einer transaktionsbezogenen Absicherung (z.b. Cash Flow-Risiko aus der Absicherung gegen Preisschwankungen aus erwarteten Rohstoffeinkäufen) führt dies dazu, dass der im OCI erfasste Zeitwert am Ende des Sicherungshorizonts als Bestandteil der Anschaffungskosten umgebucht wird. Bei einer zeitraumbezogenen Absicherung (z.b. Fair Value-Risiko aus der Absicherung von Vorratsbeständen gegen Preisänderungsrisiken) erfolgt dagegen eine Amortisation über die Laufzeit der Sicherungsbeziehung. Neben den nun skizzierten, vielfach als Verbesserung empfundenen Neuregelungen des IFRS 9 im Hinblick auf die Anwendung von Hedge Accounting bringt die Ausrichtung der bilanziellen Abbildung an die Aktivitäten des Risikomanagements aber konsequenterweise auch mit sich, dass es zukünftig nicht mehr zulässig sein wird, Hedge Beziehungen freiwillig zu dedesignieren. Eine Dedesignation wird zukünftig nur noch möglich sein, wenn sich auch die Zielsetzung des Risikomanagements geändert hat. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Neuregelungen zum Hedge Accounting teilweise sehr weitreichend sind. Sie wirken sich nicht nur bilanziell aus, sondern bedingen auch Anpassungen an interne Risikomanagementrichtlinien und -prozesse. Daher sollten Unternehmen sich frühzeitig Gedanken darüber machen, welche Implikationen aus dem IFRS 9 resultieren und wie man diesen sinnvollerweise begegnet. Ansprechpartner: Christian Freiberger, Senior Manager, cfreiberger@kpmg.com Impressum Herausgeber KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft THE SQUAIRE, Am Flughafen Frankfurt am Main Redaktion Prof. Dr. Christian Debus (V.i.S.d.P.) Partner, Finance Advisory T cdebus@kpmg.com Carsten Jäkel Partner, Finance Advisory T cjaekel@kpmg.com Newsletter kostenlos abonnieren Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. Die Ansichten und Meinungen des Gastbeitrages sind die des Verfassers und entsprechen nicht unbedingt den Ansichten und Meinungen von KPMG. einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

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