Handreichung zum Ehrenkodex

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Handreichung zum Ehrenkodex"

Transkript

1 Handreichung zum Ehrenkodex - des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.v. und der Sportjugend im Landessportbund Sachsen-Anhalt e.v. - Stand: Februar 2017

2 Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, Der organisierte Sport in Sachsen-Anhalt baut auf Gemeinschaft, Solidarität und Vertrauen auf. Nur dem engagierten Einsatz aller im Verbands- und Vereinsleben aktiven Mitglieder ist es zu verdanken, eine so vielfältige Sportlandschaft in unserem Bundesland vorzufinden. Dieser Personenkreis investiert einen Großteil seiner eigenen freien Zeit, um Kindern und Jugendlichen Spaß an der Bewegung zu vermitteln. Innerhalb ihres größtenteils ehrenamtlichen Engagements schaffen sie einen Raum, in dem Kinder und Jugendliche körperlich aktiv werden und sich mit Gleichaltrigen messen können. Sie übernehmen dabei Verantwortung, sind verlässlich und stellen so nicht selten eine Vorbildfunktion für viele ihrer Schützlinge dar. Es ist die Qualität ihrer Arbeit, die bewirkt, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gestärkt werden und sich in ihrem Sportverein wohl und sicher fühlen. Die körperliche und emotionale Nähe, welche im Sport entstehen kann und in kaum einem anderen Bereich einen solchen Stellenwert findet, birgt aber potenziell auch Gefahren sexualisierter Übergriffe. Eine Kultur des Hinsehens, der Achtsamkeit und des Handelns Verantwortlicher ist unabdingbar um ein Gefühl des sicheren Umfeldes zu schaffen, das Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt schützt und potenziellen TäterInnen schon im Vorfeld entgegentritt. Viele Vereine meiden es bislang jedoch noch, sich mit dem Thema der sexualisierten Gewalt im Sport offen auseinanderzusetzen. Sie befürchten, auf dem Gebiet nicht ausreichend informiert zu sein oder mit einer klaren Positionierung den Eindruck zu erwecken, es gebe Verdachtsfälle im eigenen Verein. Dabei sollte das Thema der sexualisierten Gewalt im Sport in keiner Struktur tabuisiert werden. Nicht der Umstand, dass es zu Übergriffen in den eigenen Strukturen kommen kann, sondern viel mehr ein zaghafter, intransparenter und unkoordinierter Umgang mit diesem Thema lässt den Verein in einem schlechten Licht dastehen. 2

3 Präventive Maßnahmen dienen dabei nicht dazu, im Bereich des Sports Tätige unter generellen Tatverdacht zu stellen. Viel mehr sind es Maßnahmen, die im Sinne des eigenen Qualitätsanspruches dazu führen sollen, sensibel und offen mit dem Thema umzugehen. Der Deutsche Olympische Sportbund verabschiedete im Jahr 2010 zusammen mit seinen Mitgliedsorganisationen, aus der Verantwortung gegenüber den Kindern- und Jugendlichen, eine Selbstverpflichtungserklärung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt. Auch der LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.v. (LSB) verpflichtete sich daraufhin, präventive Maßnahmen zu entwickeln und in seinen Strukturen umzusetzen. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, einen Ehrenkodex einzuführen - eine Verhaltensrichtlinie die allen Akteuren und Akteurinnen, welche regelmäßig in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen treten, Handlungssicherheit im Umgang mit ihrer Zielgruppe geben soll. Als Voraussetzung jeder Lizenzausstellung und verlängerung soll der unterschriebene Ehrenkodex daher ein Gütekriterium widerspiegeln. Diese Handreichung befasst sich auf den kommenden Seiten ausführlich mit dem Ehrenkodex (bzw. Verhaltensrichtlinie) und seinen Hintergründen und soll Antworten auf immer wiederkehrende Fragen rund um das Thema geben. Sie soll Vereine und Verbände dazu befähigen, eigenständig präventive Maßnahmen wie die Unterzeichnung einer Verhaltensrichtlinie flächendeckend zu implementieren. 3

4 Was ist ein Ehrenkodex? Der Ehrenkodex ist eine Verhaltensrichtlinie für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Sport. Er soll Akteure und Akteurinnen in der sportlichen Kinder- und Jugendarbeit Handlungssicherheit verschaffen und als deutliches Signal von Seiten der Vereine und Verbände gegen sexuellen Missbrauch im Sport verstanden werden. Bin ich verpflichtet Präventionsmaßnahmen wie den Ehrenkodex einzuführen? Grundlage für die besonderen Aktivitäten zum Kinderschutz ist die Münchener Erklärung: SCHUTZ VOR SEXUALISIERTER GEWALT IM SPORT Vorbeugen und Aufklären, Hinsehen und Handeln!, die die Mitgliedsorganisationen des DOSB am 04. Dezember 2010 verabschiedeten. Darin werden Maßnahmen beschrieben, die der organisierte Sport in Deutschland zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gestaltet, und darüber hinaus Perspektiven für weitere Aktivitäten entwickelt. In der Münchener Erklärung wurden für die verbandliche Bildung konkrete Umsetzungsschritte in den Mitgliedsorganisationen aller Ausbildungsträger vereinbart. Dies sind im Einzelnen: 1. PSG als verpflichtendes Thema in Qualifizierungsmaßnahmen 2. Entwicklung von Lern-Lehrmaterialien 3. Einsatz eines Ehrenkodex 4. Regeln für einen Lizenzentzug Auszug aus der Münchner Erklärung: II. Selbstverpflichtungen des DOSB und seiner Mitgliedsorganisationen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt Sportorganisationen, die als Ausbildungsträger DOSB-Lizenzen vergeben (LSB, LFV, Spitzenverbände), verpflichten sich zudem, Verlängerung von Lizenzen ein Ehrenkodex bzw. eine Verhaltensrichtlinie zur Einhaltung der formulierten Ziele unterschrieben wird. 4

5 Aufgrund der Münchner Erklärung hat die DOSB-Mitgliederversammlung in Berlin am das Thema Prävention sexualisierter Gewalt in die Satzung aufgenommen. Die Formulierung unter 3 Abs. 1 lautet (Zitat): Der DOSB hat in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsorganisationen im Rahmen seiner Zwecke insbesondere die folgenden Aufgaben: ( ) die Förderung von Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt im Sport Seit 2011 steht der Deutsche Olympische Sportbund auch auf Bundesebene in ständigem Austausch mit der Bundesregierung. Im März 2016 wurde eine weiterführende Vereinbarung zwischen dem DOSB, der Deutschen Sportjugend und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) geschlossen, um bis 2019 darauf hinzuwirken, Schutzkonzepte im Sport zu entwickeln und zu implementieren. Auch dieses Schutzkonzept beinhaltet u.a. den Einsatz einer Selbstverpflichtungserklärung (Ehrenkodex) für alle ehren- und hauptamtlich tätigen, lizenzierten ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen. Mit der Vereinbarung verpflichten sich der DOSB und die dsj, die Umsetzung passgenauer Schutzkonzepte innerhalb ihrer Strukturen zu unterstützen. Der LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.v. begrüßt die Vereinbarung und unterstützt seine Strukturen bei der Umsetzung. Wie wird das Thema Ehrenkodex beim LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.v. gehandhabt? Zum LSB Hauptausschuss am wurde die Thematik Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt auf Landesebene umgesetzt. Grundlage hierfür ist der Beschluss Nr. 8, der die Unterzeichnung des Ehrenkodex ab verpflichtend für alle hauptamtlichen MitarbeiterInnen des LSB und seiner Mitglieder und Gliederungen, sowie für alle ehrenamtlich tätigen, lizenzierten ÜbungsleiterInnen eingeführt hat. Der Ehrenkodex des LSB wird somit durch alle Mitglieder und Gliederungen des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e.v. verbindlich anerkannt. Für Lizenzen, die vom LandesSportBund ausgestellt werden, soll der Ehrenkodex des LandesSportBundes zur Unterzeichnung genutzt werden. Für die Landesfachverbände kann der Ehrenkodex des LandesSportBundes als Orientierungshilfe dienen. In diesem Fall ist es möglich, dass die Landesfachverbände (falls noch nicht vorhanden) sportartspezifische Ehrenkodizes/Verhaltensrichtlinien erstellen und diese ihren lizenzierten TrainerInnen zur Unterzeichnung zur Verfügung stellen. 5

6 Den Vereinen wird empfohlen, die Unterzeichnung des Ehrenkodex durch Ergänzung einer entsprechenden Passage im Übungsleitervertrag aufzunehmen. Vorschlag dafür:... Pflichten Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Schutz des Kindeswohls (Anlage Ehrenkodex) der ihm in Verbindung mit seiner Tätigkeit überlassenen Kinder und Jugendlichen. Bei Verstoß gegen das Kindeswohl und dem Nachweis eines diesbezüglich strafrechtlichen Tatbestandes, wird die DOSB-Lizenz vom lizenzausstellenden Verband (Informationspflicht durch den Verein) auf Dauer entzogen und der Auftragnehmer von seiner Tätigkeit unverzüglich entbunden. Der Ehrenkodex des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e.v.: 6

7 Wo finde ich den Ehrenkodex des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.v.? Der Ehrenkodex des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e.v. ist auf der Homepage des LSB jederzeit abrufbar. In der Rubrik Sportjugend ist für das Thema sexualisierter Gewalt im Sport ein eigener Informationsbereich [ Kinderschutz (Ehrenkodex) ] angelegt worden. Neben allgemeinen Informationen und Fortbildungsangeboten, findet man hier im Downloadbereich den Ehrenkodex (s. Abbildung). 7

8 Wann ist eine Lizenz gültig bzw. wann verliert (m)eine Lizenz ihre Gültigkeit? Ausschlaggebend für die Gültigkeit einer DOSB-Lizenz sind die Voraussetzungen einer erfolgreich abgeschlossenen Lizenzausbildung bei einem anerkannten Ausbildungsträger (LSB, LFV, Spitzenverbände und Sportverbände mit besonderen Aufgaben). Diese Kriterien können abhängig von der Art der Lizenz und des Ausbildungsträgers sein. 1. Lizenzen vom LandesSportBund e.v.: Für Lizenzen, die vom Landessportbund Sachsen-Anhalt e.v. ausgestellt werden, sind folgende Kriterien zu erfüllen: - Absolvierung einer festgelegten Anzahl an Lerneinheiten (LE) - Mindestalter (Vergabe der Lizenz ab dem 16./18. Lebensjahr) - Mitgliedschaft in einem Sportverein, der Mitglied im LandesSportBund ist - Nachweis einer 9-stündigen Erste-Hilfe-Ausbildung (nicht älter als 2 Jahre) bei Ausbildungen der 1. Lizenzstufe (ÜbungsleiterIn-C, VereinsmanagerIn-C und JugendleiterIn-Lizenz) - Unterzeichnung des Ehrenkodex des LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.v. Der Absatz 9.2 der Lizenzordnung des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e.v. besagt, dass: eine Lizenz [ ] nur erteilt bzw. verlängert werden [kann], wenn der/die Betreffende den Ehrenkodex des LandesSportBundes unterzeichnet hat und dieser dem Ausbildungsträger vorliegt. Demnach beschreibt die Lizenzordnung des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.v., dass Lizenzen ohne vorliegenden unterschriebenen Ehrenkodex weder ausgestellt noch verlängert werden können. Die entsprechenden Ausbildungsträger werden angehalten, in ihren Aus- und Fortbildungsmodulen zum Lizenzerwerb bzw. zur Lizenzverlängerung, Lerneinheiten zum Thema Kinderschutz im Sport zu integrieren, in denen der Ehrenkodex einen zentralen Punkt einnehmen sollte. 2. Lizenzen der Fachverbände Die Gültigkeit sportartspezifischer DOSB-Lizenzen orientiert sich an den Lizenzordnungen der jeweiligen Spitzenverbände auf Bundesebene. Nicht jeder Fachverband schreibt die Unterzeichnung des Ehrenkodex als Voraussetzung zur Lizenzausstellung bzw. -verlängerung explizit in seiner Lizenzordnung vor. Jedoch sollte darauf hingewiesen werden, dass zur Umsetzung eines einheitlichen und qualitativ hochwertigen Kinderschutzkonzeptes der Ehrenkodex im Rahmen von Aus- und Fortbildungsmodulen einen unverzichtbaren Faktor darstellt. 8

9 Hat ein fehlender Ehrenkodex Auswirkungen auf meine Pauschalförderung? Ja. Die Ausführungsverordnung des Sportfördergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt setzt den Ehrenkodex ab dem 01. Januar 2018 als ein Kriterium zur Berechnung der Pauschale für Vereine, Kreis- und Stadtsportbünde, sowie für Landesfachverbände voraus. In der aktuellen Fassung der Ausführungsverordnung vom 8. Dezember 2016 ist die Pauschalförderung abhängig von der Anzahl der ehrenamtlich tätigen Trainer oder Übungsleiter mit einer am 01. Januar des Zuschussjahres gültigen und vom DOSB anerkannten Trainer- oder Übungsleiterlizenz, einer Trainer- oder Übungsleitervereinbarung und ab 01. Januar 2018 einem unterzeichneten Ehrenkodex. Dieses Kriterium betrifft auch ehrenamtlich tätige VereinmanagerInnen und JugendleiterInnen mit gültiger Lizenz. Liegt zu Beginn des Jahres 2018 kein Ehrenkodex vor, entfällt die Förderfähigkeit der betreffenden Lizenz. Wer ist der zuständige Ausbildungsträger und wie kann ich den Ehrenkodex nachweisen? Wer Träger einer Ausbildungsmaßnahme ist, orientiert sich an der Art der Lizenz, die während der Ausbildung abgelegt wird. Bei TrainerInnen-Lizenzen tritt in der Regel der zuständige Landesfachverband als Ausbildungsträger auf. Bei den ÜbungsleiterIn-C/-B, VereinsmanagerIn-C/-B und JugendleiterIn Lizenzen im Breitensportbereich fungiert der Landessportbund Sachsen-Anhalt e.v. in dieser Rolle. Der unterschriebene Ehrenkodex liegt nach erfolgreich abgeschlossener Lizenzausbildung bzw. verlängerung im Original als Schriftstück vor. Im Vereinsverwaltungssystem IVY kann der unterschriebene Ehrenkodex in Dateiform (pdf-datei) an entsprechender Stelle hochgeladen, und somit als Bestandteil der Vereinsakte dem lizenzierten ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen zugeordnet werden. Die Vorlage des Ehrenkodex als Datei-Upload im Vereinsverwaltungssystem stellt die Grundlage zur Berechnung der Pauschalförderung dar. Der nachfolgende Leitfaden dient als Schritt-für-Schritt-Anleitung, um das Hochladen des Ehrenkodex im Vereinsverwaltungssystem IVY zu vereinfachen: (*bitte beachten: im Reiter Stammdaten ist der Ehrenkodex nicht mehr aufgeführt dieser befindet ist nur noch unter dem Reiter Dokumente einzusehen und hochzuladen.) 9

10 10

11 11

12 Wen kann ich kontaktieren, wenn ich Fragen zum Thema Ehrenkodex habe? Bei Fragen zum Ehrenkodex oder zu Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt im Sportverein stehen die AnsprechpartnerInnen des LandesSportBundes sowie der Sportjugend beratend zur Verfügung. AnsprechpartnerInnen Ehrenkodex und Prävention sexualisierter Gewalt im Sport bei der Sportjugend Sachsen-Anhalt: Roxana Rogon Tel.: 0345/ Stefan Gradwohl Tel.: 0345/

DOSB I Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport Informationen für die Aus- und Fortbildung im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes

DOSB I Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport Informationen für die Aus- und Fortbildung im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes Anlage 2 DOSB I Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport Informationen für die Aus- und Fortbildung im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes I 1 Inhaltsverzeichnis I Erläuterungen in Bezug auf

Mehr

MODERNISIERUNG DES DOSB-LIZENZWESENS

MODERNISIERUNG DES DOSB-LIZENZWESENS MODERNISIERUNG DES DOSB-LIZENZWESENS Informationen zu den Hintergründen und Neuerungen Seite 1 picture alliance Copyright 2014 DOSB April 2017 Der organisierte Sport als Bildungsanbieter Qualitätssicherung

Mehr

Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Sport

Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Sport LandesSportBund Niedersachsen e. V. Postfach 37 60 30037 Hannover Geschäftsführer An die Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie Jugendleiterinnen und Jugendleiter Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Unser

Mehr

Lehrordnung (LEO) Leichtathletik Verband Brandenburg

Lehrordnung (LEO) Leichtathletik Verband Brandenburg Lehrordnung (LEO) Leichtathletik Verband Brandenburg Beschlossen vom Präsidium am 20.August 2011 Zuletzt geändert vom Präsidium 21.Januar 2013 Inhalt 1 Trainerlizenzen... 2 2 Ausbildungsrichtlinien...

Mehr

9.2. Lizenzordnung Allgemeine Hinweise Die Absolventinnen und Absolventen der einzelnen Ausbildungsgänge erhalten die entsprechende Lizenz des

9.2. Lizenzordnung Allgemeine Hinweise Die Absolventinnen und Absolventen der einzelnen Ausbildungsgänge erhalten die entsprechende Lizenz des 9.2. Lizenzordnung Allgemeine Hinweise Die Absolventinnen und Absolventen der einzelnen Ausbildungsgänge erhalten die entsprechende Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes, ausgestellt durch den LandesSportBund

Mehr

Richtlinie Vereinspauschale

Richtlinie Vereinspauschale e zu Anträgen/Zuarbeiten im für 2012/2013 Richtlinie Vereinspauschale Termin / 01.10.2012 Verbände teilen die Delegierungen an die Sportspezialschulen des Landes an den Bereich Sport des mit (auch Delegierungen

Mehr

Kurzbeschreibung der Ausbildungsgänge

Kurzbeschreibung der Ausbildungsgänge Kurzbeschreibung der Ausbildungsgänge Vorstufenqualifikationen (mind. 30 LE) Möglicher Einstieg in das Qualifizierungssystem des DOSB Orientierungsfunktion Abschluss möglich als: 1) Trainerassistent/innen

Mehr

Ausführungsbestimmungen zum Kooperationsmodell der DOSB-Rahmenrichtlinien

Ausführungsbestimmungen zum Kooperationsmodell der DOSB-Rahmenrichtlinien Stand: 07. Dezember 2009 Ausführungsbestimmungen zum Kooperationsmodell der DOSB-Rahmenrichtlinien Hintergrund Diese Ausführungsbestimmungen sind als praktikable Umsetzungshilfen für die Rahmenrichtlinien

Mehr

TSV Klein-Linden Interventionsplan Kindeswohlgefährdung

TSV Klein-Linden Interventionsplan Kindeswohlgefährdung TSV Klein-Linden Interventionsplan Kindeswohlgefährdung 04.06.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Beautragte/r Kindeswohl im TSV... 3 2. Kinderschutz im Verein... 3 3. Verhaltenskodex und Verhaltensregeln... 4

Mehr

Rahmenvereinbarung nach 72a SGB VIII

Rahmenvereinbarung nach 72a SGB VIII t in FACHBEREICH Rahmenvereinbarung nach 72a SGB VIII zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der Stadt Recklinghausen - Fachbereich 51 Kinder, Jugend und Familie, vertreten durch den

Mehr

Lehrordnung (LEO) beschlossen vom Verbandstag am 24. März 2001 geändert durch den Verbandsrat am 26. Februar 2010

Lehrordnung (LEO) beschlossen vom Verbandstag am 24. März 2001 geändert durch den Verbandsrat am 26. Februar 2010 Lehrordnung (LEO) beschlossen vom Verbandstag am 24. März 2001 geändert durch den Verbandsrat am 26. Februar 2010 Inhalt 1 Trainerlizenzen 2 Seite 2 Ausbildungsrichtlinien 2 1 Die Lehrordnung regelt die

Mehr

Schweigen schützt die Falschen! Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport. Kooperationspartner WestLotto

Schweigen schützt die Falschen! Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport. Kooperationspartner WestLotto Schweigen schützt die Falschen! Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport Fachvortrag Informationsgespräch Stadtsportverband Gütersloh e.v. Klaus-Peter Uhlmann Gütersloh Spexarder Bauernhaus

Mehr

Trainerausbildung im Bremer Leichtathletik Verband (BLV) Stand (Arkenau-Lehrreferent)

Trainerausbildung im Bremer Leichtathletik Verband (BLV) Stand (Arkenau-Lehrreferent) Grundlage für die Trainerausbildung im Bremer Leichtathletik Verband ist die Lehrordnung (LEO) des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV). Die Lehrordnung regelt die Aus- und Weiterbildung von Trainern

Mehr

Was tun gegen sexualisierte Gewalt im Sport? Schutzentwicklung im Sportverein. Elena Lamby

Was tun gegen sexualisierte Gewalt im Sport? Schutzentwicklung im Sportverein. Elena Lamby Was tun gegen sexualisierte Gewalt im Sport? Schutzentwicklung im Sportverein von Elena Lamby Dokument aus der Internetdokumentation des Deutschen Präventionstages www.praeventionstag.de Herausgegeben

Mehr

Trainerordnung (TrO) des DHB (HVN)

Trainerordnung (TrO) des DHB (HVN) 1 Stand: 05.08.2016 Trainerordnung (TrO) des DHB (HVN) Die Trainer-Ordnung des DHB ist mit Beschluss des DHB-Bundesrates am 21.05.16 neu gefasst worden und mit der Veröffentlichung am 21.05.16 in Kraft

Mehr

UMSETZUNG DES BUNDESKINDERSCHUTZGESETZES. Herzlich Willkommen! Infoveranstaltung am 30. April 2015 in Aalen

UMSETZUNG DES BUNDESKINDERSCHUTZGESETZES. Herzlich Willkommen! Infoveranstaltung am 30. April 2015 in Aalen Herzlich Willkommen! Aktiv beim Kinderschutz in der Jugendarbeit Informationen über: Ziele und Umsetzungsschritte Hinweise und Empfehlungen zu allgemeinen präventiven Schutzmaßnahmen Prüfschema für welche

Mehr

Übungsleiter C Breitensport Ausbildung Sportregion Weserbergland

Übungsleiter C Breitensport Ausbildung Sportregion Weserbergland Übungsleiter C Breitensport Ausbildung 2017 Sportregion Weserbergland Termine Bad Nenndorf: Grundlehrgang (105 ) Aufbaulehrgang (105 ) Spezialblocklehrgang (105 ) 24.02.2017 26.02m.2017 28.04.2017 30.04.2017

Mehr

Übungsleiter C Breitensport Ausbildung Sportregion Weserbergland

Übungsleiter C Breitensport Ausbildung Sportregion Weserbergland Übungsleiter C Breitensport Ausbildung 2018 Sportregion Weserbergland Termine Bad Nenndorf: Grundlehrgang (105 ) Aufbaulehrgang (105 ) Spezialblocklehrgang (105 ) 23.02.201 25.02.2018 20.04.2018 22.04.2018

Mehr

Kinderschutz Führungszeugnisse

Kinderschutz Führungszeugnisse Kinderschutz Führungszeugnisse 72a Bundeskinderschutzgesetz 1 Hintergrund Besserer Schutz von Kindern- und Jugendlichen Bekanntwerden von Fällen (sexueller) Gewalt in - öffentlichen Einrichtungen, - Vereinen,

Mehr

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Bezuschussung lizenzierter JugendleiterInnen

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Bezuschussung lizenzierter JugendleiterInnen Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Bezuschussung lizenzierter JugendleiterInnen 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Ziel der Förderung ist es, die Arbeit all derjenigen in unseren Sportvereinen

Mehr

Lizenzerklärung. des Cheerleading und Cheerdance Verband Sachsen e.v. zur Ausbildung von. Trainer C Breitensport Cheerleading / Cheerdance

Lizenzerklärung. des Cheerleading und Cheerdance Verband Sachsen e.v. zur Ausbildung von. Trainer C Breitensport Cheerleading / Cheerdance Lizenzerklärung des Cheerleading und Cheerdance Verband Sachsen e.v. zur Ausbildung von Trainer C Breitensport Cheerleading / Cheerdance Landeslizenz der ersten Lizenzstufe Gliederung 1. Aufgabenorientierung

Mehr

Kinderschutz Führungszeugnisse

Kinderschutz Führungszeugnisse Kinderschutz Führungszeugnisse 72a Bundeskinderschutzgesetz- Informationsveranstaltung Kommunen am 15.07.2016 1 Themen 1. Grundlagen 2. Sicherstellungsvereinbarung 3. Erweitertes Führungszeugnis 3.1 Beantragung

Mehr

Übungsleiter Aus- und Fortbildung

Übungsleiter Aus- und Fortbildung Übungsleiter Aus- und Fortbildung Die Aus- und Fortbildung von Übungsleitern für unsere Mitgliedsvereine erfolgt auf der Grundlage der vom Landessportbund Sachsen bestätigten Rahmenrichtlinie des Kreissportbundes

Mehr

Vereinbarung zur Umsetzung der. 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und. 72 a SGB VIII Persönliche Eignung. zwischen.

Vereinbarung zur Umsetzung der. 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und. 72 a SGB VIII Persönliche Eignung. zwischen. Vereinbarung zur Umsetzung der 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und 72 a SGB VIII Persönliche Eignung zwischen (nachfolgend Träger) und dem Landrat des Kreises Kleve als örtlicher

Mehr

Thüringer Tennis-Verband e.v. C-Trainer Ausbildung 2017

Thüringer Tennis-Verband e.v. C-Trainer Ausbildung 2017 Ausschreibung Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Ausschreibung und das Anmeldeformular für die C-Trainer-Ausbildung in 2017. Die Ausbildung umfasst insgesamt 150 Lehreinheiten (LE),

Mehr

LANDESVERBAND BAYERN. Prävention sexueller Gewalt

LANDESVERBAND BAYERN. Prävention sexueller Gewalt Prävention sexueller Gewalt 1 Historie Sexuelle Gewalt gegen Kinder/Jugendliche Ausmaß: 15.000 p.a., 150.000 Dunkelziffer, ~ 400 tgl., ~ alle 3 Minuten Opfer: jedes 5. Mädchen, jeder 10. Junge Täter: 70-80%

Mehr

Kinderschutz Führungszeugnisse

Kinderschutz Führungszeugnisse Kinderschutz Führungszeugnisse 72a Bundeskinderschutzgesetz 1 Hintergrund Besserer Schutz von Kindern- und Jugendlichen Bekanntwerden von Fällen (sexueller) Gewalt in - öffentlichen Einrichtungen, - Vereinen,

Mehr

Turnverein 1888 Büttelborn e.v. Ehrungsordnung

Turnverein 1888 Büttelborn e.v. Ehrungsordnung Ehrungsordnung Regeln zur Würdigung 17. Februar 2016 Turnverein 1888 Büttelborn e.v. Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 4 64572 Büttelborn www.tvbuettelborn.de Verfasst Abgestimmt Abgestimmt Beschlossen Wer

Mehr

Kinder- und Jugendschutz Umsetzung des 72a SGB VIII Erweitertes Führungszeugnis

Kinder- und Jugendschutz Umsetzung des 72a SGB VIII Erweitertes Führungszeugnis Kinder- und Jugendschutz Umsetzung des 72a SGB VIII Erweitertes Führungszeugnis Zielsetzung Bestmöglicher Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindswohlgefährdung und sexualisierter Gewalt 8a SGB VIII

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz

Bundeskinderschutzgesetz Bundeskinderschutzgesetz Der Inhalt in Kürze 1 Stand: 10.12.2010 Eckpfeiler des Bundeskinderschutzgesetzes Aktiver Kinderschutz durch Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke Aktiver Kinderschutz durch

Mehr

Juleica im Sport. Jugendleiter/innencard

Juleica im Sport. Jugendleiter/innencard Juleica im Sport Jugendleiter/innencard Welche Vorteile bietet die Card? Die Jugendleiter/innen-Card soll ehrenamtliche Mitarbeiter/innen ausweisen und ihnen mehr Handlungsspielraum gegenüber Behörden,

Mehr

- Es gilt das gesprochene Wort - Grußwort. von. Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

- Es gilt das gesprochene Wort - Grußwort. von. Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs - Es gilt das gesprochene Wort - Grußwort von Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs anlässlich der Zur Abschlussfachtagung Gemeinsam gegen sexualisierte

Mehr

Aus- und Fortbildung. Kreissportbund Saalekreis e.v. Kreissportbund Burgenland e.v. Stadtsportbund Halle e.v.

Aus- und Fortbildung. Kreissportbund Saalekreis e.v. Kreissportbund Burgenland e.v. Stadtsportbund Halle e.v. Aus- und Fortbildung 2016 Kreissportbund Saalekreis e.v. Kreissportbund Burgenland e.v. Stadtsportbund Halle e.v. Struktur des Qualifizierungssystems im LSB Seite 2 Bildung im Sport Bildung durch Sport

Mehr

RTB Lizenzwegweiser. Informationen zur Ausbildung und Lizenzverlängerung von Übungsleiter- und Trainerlizenzen. Inhaltsverzeichnis

RTB Lizenzwegweiser. Informationen zur Ausbildung und Lizenzverlängerung von Übungsleiter- und Trainerlizenzen. Inhaltsverzeichnis RTB Lizenzwegweiser Stand: Januar 2012 Informationen zur Ausbildung und Lizenzverlängerung von Übungsleiter- und Trainerlizenzen Inhaltsverzeichnis 1. C-Lizenz Ausbildung... 2 2. B-Lizenz Ausbildung Prävention...

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2782 12.02.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter

Mehr

Vereinbarung. Sicherstellung des Schutzauftrages nach 72a SGB VIII

Vereinbarung. Sicherstellung des Schutzauftrages nach 72a SGB VIII Vereinbarung Die Stadt Neuss -vertreten durch das Jugendamt der Stadt Neuss (nachfolgend Jugendamt genannt) Michaelstraße 50 41460 Neuss schließt mit dem

Mehr

WTB Lizenzwegweiser Stand: Januar 2017

WTB Lizenzwegweiser Stand: Januar 2017 WTB Lizenzwegweiser Stand: Januar 2017 Informationen zur Ausbildung und Lizenzverlängerung von Übungsleiter- und Trainerlizenzen Aufgrund von bundesweiten Neuregelungen zum DOSB-Lizenzausweis und zur Lizenzverlängerung

Mehr

V E R E I N S I N F O R M A T I O N

V E R E I N S I N F O R M A T I O N Kreissportbund Jerichower Land e.v. Geschäftsführer Burg, den 15.06.2017 An die Mitgliedsvereine des Kreissportbundes Jerichower Land e.v. V E R E I N S I N F O R M A T I O N Liebe Sportfreundinnen und

Mehr

Die Qualitätssiegel Sport Pro Gesundheit Pluspunkt Gesundheit Deutscher Standard Prävention

Die Qualitätssiegel Sport Pro Gesundheit Pluspunkt Gesundheit Deutscher Standard Prävention Die Qualitätssiegel Sport Pro Gesundheit Pluspunkt Gesundheit Deutscher Standard Prävention 04.09.2016 Das Qualitätssiegel Sport pro Gesundheit 1 1. Ein Qualitätssiegel für gesundheitssportliche Angebote

Mehr

Aktionsplan Inklusion im niedersächsischen Sport

Aktionsplan Inklusion im niedersächsischen Sport Aktionsplan Inklusion im niedersächsischen Sport Präambel In die Satzungen und Leitbilder von LandesSportBund Niedersachsen e. V.(LSB) und Behinderten-Sportverband Niedersachsen e. V. (BSN) ist Inklusion

Mehr

LandesSportBund Niedersachsen e. V. Lobbyist und Dienstleister. Reinhard Rawe Direktor LandesSportBund Niedersachsen e. V.

LandesSportBund Niedersachsen e. V. Lobbyist und Dienstleister. Reinhard Rawe Direktor LandesSportBund Niedersachsen e. V. LandesSportBund Niedersachsen e. V. Lobbyist und Dienstleister Reinhard Rawe Direktor LandesSportBund Niedersachsen e. V. Gliederung 1. DLRG ein Teil der niedersächsischen Sportfamilie 2. Was ist der LSB?

Mehr

Jugendordnung der Thüringer Sportjugend im Landessportbund Thüringen e. V.

Jugendordnung der Thüringer Sportjugend im Landessportbund Thüringen e. V. Jugendordnung der Thüringer Sportjugend im Landessportbund Thüringen e. V. Vorbemerkung: Die verwendeten Funktions- und Statusbezeichnungen dieser Ordnung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.

Mehr

PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT

PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT 20. NOVEMBER 2006 - DEKRET ÜBER DAS STATUT DER SPORTSCHÜTZEN Sitzungsperiode 2006-2007 Dokumente des Parlamentes : 74 (2006-2007) Nr. 1 Dekretvorschlag 74 (2006-2007)

Mehr

TRAINERORDNUNG ANLAGE I TrO / FORTBILDUNGS- u. LIZENZORDNUNG (Fb/LzO) Leitgedanke

TRAINERORDNUNG ANLAGE I TrO / FORTBILDUNGS- u. LIZENZORDNUNG (Fb/LzO) Leitgedanke TRAINERORDNUNG ANLAGE I TrO / FORTBILDUNGS- u. LIZENZORDNUNG (Fb/LzO) Leitgedanke Bildung im Sport dient der Förderung von Menschen in ihrer Ganzheitlichkeit von körperlicher, geistiger und sozialer Bildung,

Mehr

Sportförderung. des Kreises Steinfurt. Projektförderung

Sportförderung. des Kreises Steinfurt. Projektförderung Sportförderung des Kreises Steinfurt 2016 Projektförderung Impressum: Kreis Steinfurt Schul-, Kultur- und Sportamt Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt Redaktion: Silke Stockmeier Layout Satz Deckblatt:

Mehr

Kinderschutz. Informationen zu den gemeinsam erarbeiteten Vereinbarungen der lippischen Jugendämtern mit den Trägern der freien Jugendhilfe

Kinderschutz. Informationen zu den gemeinsam erarbeiteten Vereinbarungen der lippischen Jugendämtern mit den Trägern der freien Jugendhilfe Kinderschutz Informationen zu den gemeinsam erarbeiteten Vereinbarungen der lippischen Jugendämtern mit den Trägern der freien Jugendhilfe Kinderschutz 2 Ebenen Gesetzliche Ebene Gesellschaftliche moralische

Mehr

Vom LVN-Verbandstag am 25. März 2006 in Kaarst beschlossen

Vom LVN-Verbandstag am 25. März 2006 in Kaarst beschlossen L e i t b i l d des Leichtathletik-Verbandes Nordrhein e.v. Vom LVN-Verbandstag am 25. März 2006 in Kaarst beschlossen Unser Leichtathletikverständnis Im Leichtathletik-Verband Nordrhein verstehen wir

Mehr

Auf einer Wellenlänge Inklusiv aktiv

Auf einer Wellenlänge Inklusiv aktiv Auf einer Wellenlänge Inklusiv aktiv Zielgruppe Diese Fortbildungsveranstaltung richtet sich an Trainer und Trainerinnen, sowie Vereinsmitarbeiter und Vereinsmitarbeiterinnen auf Führungsebene und Akteure

Mehr

Kreissportbund Landkreis Oldenburg (KSB) Dieter Holsten, Stellvertretender Vorsitzender für Ausbildung

Kreissportbund Landkreis Oldenburg (KSB) Dieter Holsten, Stellvertretender Vorsitzender für Ausbildung Kreissportbund Landkreis Oldenburg (KSB) Dieter Holsten, Stellvertretender Vorsitzender für Ausbildung Übungsleiterabrechnung 2015 Der Landessportbund hat für das Jahr 2015 dem Kreissportbund aufgrund

Mehr

Sportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen

Sportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen Sportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen 1 Inhaltsverzeichnis Präambel 1. Allgemeine Förderungsgrundsätze 1.1 Rechtsgrundlage 1.2 Zweck und Ziel der Sportförderung 1.3 Allgemeine Voraussetzungen für

Mehr

Sportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen

Sportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen Inhaltsverzeichnis Sportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen Präambel 1. Allgemeine Förderungsgrundsätze 1.1 Rechtsgrundlage 1.2 Zweck und Ziel der Sportförderung 1.3 Allgemeine Voraussetzungen für die

Mehr

Qualifizierungssystem des BLSV. Arbeitstagung in Grainau vom Nov. 2013

Qualifizierungssystem des BLSV. Arbeitstagung in Grainau vom Nov. 2013 Qualifizierungssystem des BLSV Qualifizierungssystem des BLSV Übungsleiter Trainer Vereinsmanager Vorstufenqualifikation Qualitätssiegel Übungsleiter 1. Lizenzstufe Übungsleiter C Breitensport Erwachsene/Ältere

Mehr

Konzept 72a SGB VIII Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis

Konzept 72a SGB VIII Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Konzept 72a SGB VIII Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis 1.Allgemeines 1.1 Wer ist vom Gesetz betroffen? Alle Vereine und Verbände (freie Träger der Jugendhilfe), die öffentliche Mittel, z.b. über Kreisjugendring,

Mehr

BILDUNG UND QUALIFIZIERUNG

BILDUNG UND QUALIFIZIERUNG Dieser Flyer wurde Ihnen überreicht durch: Deutscher Olympischer Sportbund Otto-Fleck-Schneise 12 60528 Frankfurt am Main T +49 69 6700-0 F +49 69 674906 office@dosb.de www.dosb.de BILDUNG UND QUALIFIZIERUNG

Mehr

Aus- und Fortbildung 2018

Aus- und Fortbildung 2018 Aus- und Fortbildung 2018 KreisSportBund Anhalt-Bitterfeld e.v. KreisSportBund Burgenland e.v. StadtSportBund Halle e.v. KreisSportBund Mansfeld-Südharz e.v. KreisSportBund Saalekreis e.v. KreisSportBund

Mehr

Vereinbarung gemäß 72a SGB VIII

Vereinbarung gemäß 72a SGB VIII Vereinbarung gemäß 72a SGB VIII Zwischen der Stadt Wuppertal, Ressort 208, Kinder, Jugend und Familie Jugendamt (JA) und dem Jugendverband.. als freier Träger der Jugendhilfe (JV) wird nachfolgende Vereinbarung

Mehr

Die neue DOSB- Lizenz in Bayern

Die neue DOSB- Lizenz in Bayern Die neue DOSB- Lizenz in Bayern Umstellung von BLSV-Lizenzen auf DOSB-Lizenzen Informationen für BLSV-Übungsleiterinnen und Übungsleiter und Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanager Stand: 01.10.2017 BLSV

Mehr

Die neue DOSB- Lizenz in Bayern

Die neue DOSB- Lizenz in Bayern Die neue DOSB- Lizenz in Bayern Umstellung von BLSV-Lizenzen auf DOSB-Lizenzen Informationen für BLSV-Übungsleiterinnen und Übungsleiter und Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanager Stand: 29.11.2017 BLSV

Mehr

Die neue DOSB- Lizenz in Bayern

Die neue DOSB- Lizenz in Bayern Die neue DOSB- Lizenz in Bayern Umstellung von BLSV-Lizenzen auf DOSB-Lizenzen Informationen für BLSV-Übungsleiterinnen und Übungsleiter und Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanager Stand: 01.10.2017 BLSV

Mehr

Bildungsarbeit in Zahlen. Referat Bildung/Personalentwicklung

Bildungsarbeit in Zahlen. Referat Bildung/Personalentwicklung Bildungsarbeit in Zahlen 2016 Referat Bildung/Personalentwicklung Qualifizierungsangebote bei uns... befähigen Sie, Verantwortung zu übernehmen und verantwortungsbewusst zu handeln.... tragen dazu bei,

Mehr

Selbstverpflichtungserklärung

Selbstverpflichtungserklärung Formular 1 Selbstverpflichtungserklärung für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sport, die in ihrer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen können, zur Prävention

Mehr

Das 10-Punkte-Aktionsprogramm gegen sexualisierte Gewalt im Sport des Landessportbundes NRW und seiner Sportjugend

Das 10-Punkte-Aktionsprogramm gegen sexualisierte Gewalt im Sport des Landessportbundes NRW und seiner Sportjugend An die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf Per Mail: Sascha.Symalla@landtag.nrw.de Stellungnahme des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen zum Thema Ehrenamtliche

Mehr

Aus- und Fortbildung 2017

Aus- und Fortbildung 2017 Aus- und Fortbildung 2017 Kreissportbund Saalekreis e.v. Kreissportbund Burgenland e.v. Stadtsportbund Halle e.v. Kreissportbund Mansfeld-Südharz e.v. Kreissportbund Salzland e.v. Struktur des Qualifizierungssystems

Mehr

An die Mitgliedsvereine und SSV / GSV im. KreisSportBund Paderborn e.v. Paderborn, 08. September Liebe Sportfreunde,

An die Mitgliedsvereine und SSV / GSV im. KreisSportBund Paderborn e.v. Paderborn, 08. September Liebe Sportfreunde, KreisSportBund Paderborn e.v.- Am Bischofsteich 42-33102 Paderborn An die Mitgliedsvereine und SSV / GSV im KreisSportBund Paderborn e.v. KreisSportBund Paderborn e.v. Am Bischofsteich 42 33102 Paderborn

Mehr

Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) im Sport in Baden-Württemberg. Stand

Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) im Sport in Baden-Württemberg. Stand Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) im Sport in Baden-Württemberg Stand 24.11.2008 Die Entstehung des Freiwilligen Sozialen Jahres - das allgemeine Freiwillige Soziale Jahr gibt es seit

Mehr

Kongress-Dokumentation

Kongress-Dokumentation Kongress-Dokumentation Referent/-in: Organisation: Jutta Schlochtermeyer Behindertensportverband Niedersachsen e.v. Titel: Netzwerke in Niedersachsen Workshop-Nummer: WS-GP4-05 Inklusion im niedersächsischen

Mehr

LEITBILD DES LANDESSPORTBUNDES THÜRINGEN MITTEN IM SPORT MITTEN IM LEBEN.

LEITBILD DES LANDESSPORTBUNDES THÜRINGEN MITTEN IM SPORT MITTEN IM LEBEN. LEITBILD DES LANDESSPORTBUNDES THÜRINGEN MITTEN IM SPORT MITTEN IM LEBEN. Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, liebe Freunde und Begleiter des Sports, Warum ein Leitbild? Diese Frage haben wir im Entwicklungsprozess

Mehr

Umsetzung der gesetzlichen Regelungen des 72a SGB VIII -Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis für Ehren- und Nebenamtlicheim Landkreis Tübingen

Umsetzung der gesetzlichen Regelungen des 72a SGB VIII -Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis für Ehren- und Nebenamtlicheim Landkreis Tübingen 1 Umsetzung der gesetzlichen Regelungen des 72a SGB VIII -Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis für Ehren- und Nebenamtlicheim Landkreis Tübingen Grundsätzliche Informationen Was muss ich wissen? Die

Mehr

Ausführungsrichtlinien DSV Card- & Lizenzservice

Ausführungsrichtlinien DSV Card- & Lizenzservice Ausführungsrichtlinien DSV Card- & Lizenzservice Seite 1 von 5 1. Beantragung 1.1 Allgemeines Wer ist berechtigt, die DSV Card zu beantragen? Jeder Inhaber einer offiziellen DSV Ausbildungsstufe kann die

Mehr

Der organisierte Sport ein blinder Fleck für f Freiwilligenagenturen. Freiwilligenagenturen

Der organisierte Sport ein blinder Fleck für f Freiwilligenagenturen. Freiwilligenagenturen Der organisierte Sport ein blinder Fleck für f Freiwilligenagenturen Größe und Strukturen im Sport Interessante fachliche Aspekte für Freiwilligenagenturen Probleme des Sports für Kooperationsansätze Kooperationsmöglichkeiten

Mehr

Lizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport

Lizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport Lizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport Inhalt 1 UNTERSCHEIDUNG VON LIZENZEN 3 1.1 TRAINER C BREITENSPORT 3 1.2 TRAINER C LEISTUNGSSPORT 3

Mehr

Arbeitshilfe der KLJB Umgang mit der Ordnung zur Prävention sexualisierter Gewalt und dem erweiterten Führungszeugnis

Arbeitshilfe der KLJB Umgang mit der Ordnung zur Prävention sexualisierter Gewalt und dem erweiterten Führungszeugnis Arbeitshilfe der KLJB Umgang mit der Ordnung zur Prävention sexualisierter Gewalt und dem erweiterten Führungszeugnis Mit Anleitung Schritt für Schritt! Stand: April 2016 Inhaltsverzeichnis Gesetzliche

Mehr

Informationen zur Prävention und Intervention von sexualisierter Gewalt im Sport

Informationen zur Prävention und Intervention von sexualisierter Gewalt im Sport Informationen zur Prävention und Intervention von sexualisierter Gewalt im Sport Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport In der öffentlichen Diskussion um sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen

Mehr

Ausbildungsordnung. des Nordrhein-Westfälischen Judo-Verbandes e.v.

Ausbildungsordnung. des Nordrhein-Westfälischen Judo-Verbandes e.v. Ausbildungsordnung des Nordrhein-Westfälischen Judo-Verbandes e.v. Stand: 26. April 2015 1 Präambel Die Ausbildung im Bereich des Nordrhein-Westfälischen Judo-Verbandes wird entsprechend den Richtlinien

Mehr

Qualifizierungsrichtlinien im Rehabilitationssport auf Bundesebene. 120 LE 2 Jahre 15 LE Innere Medizin 40 2 Jahre 120 LE 15 LE

Qualifizierungsrichtlinien im Rehabilitationssport auf Bundesebene. 120 LE 2 Jahre 15 LE Innere Medizin 40 2 Jahre 120 LE 15 LE Qualifizierungsrichtlinien im ssport auf Bundesebene 2015-04-27 MF DOSB-Modul LE Lizenz- Gültigkeit Verlängerung DBS-Profile Block Lizenz- Gültigkeit LE Voraussetzung Übungsleiter/in-C Ausbildung (120

Mehr

Die Sache mit dem Führungszeugnis

Die Sache mit dem Führungszeugnis Die Sache mit dem Führungszeugnis Das Bundeskinderschutzgesetz in der Praxis Eine Handlungsempfehlung für Musikvereine DIE SACHE AN SICH Das neue Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) ist aktuell ein großes

Mehr

Leitfaden zum Online-Antragsverfahren der Jugendleiter/in-Card

Leitfaden zum Online-Antragsverfahren der Jugendleiter/in-Card Leitfaden zum Online-Antragsverfahren der Jugendleiter/in-Card Das Antragsverfahren grundsätzlich Generell sind im Antragsverfahren jeweils drei Personen/Organisationen beteiligt: der/die Jugendleiter/in

Mehr

Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen für die Abtei Königsmünster in Meschede (Präventionsordnung PrävO Kö)

Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen für die Abtei Königsmünster in Meschede (Präventionsordnung PrävO Kö) Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen für die Abtei Königsmünster in Meschede (Präventionsordnung PrävO Kö) Präambel I. Geltungsbereich 1 Geltungsbereich II. Personalauswahl

Mehr

BSN 2020 Ein Zwischenbericht

BSN 2020 Ein Zwischenbericht BSN 2020 Ein Zwischenbericht BSN Verbandstag am 29. August 2016 in Hannover Hermann Grams BSN-Satzung 2, 1) Der BSN ist der Fachverband für Sport behinderter Menschen (Breiten-, Leistungs-, Präventions-

Mehr

TSV Kuppingen. Präventionskonzept gegen sexualisierte Gewalt Vorstellung Sportkreis Böblingen

TSV Kuppingen. Präventionskonzept gegen sexualisierte Gewalt Vorstellung Sportkreis Böblingen TSV Kuppingen Präventionskonzept gegen sexualisierte Gewalt Vorstellung Sportkreis Böblingen 19.02.2018 (Andreas Kraiß, Thomas Lohrer, Hanni Strohäker) Agenda 1. Vorstellung des Projekts 2. Infos zu den

Mehr

DOSB-LIZENZ. Das neue Lizenzmanagementsystem für Sportdeutschland. Bergler 07/2017 1

DOSB-LIZENZ. Das neue Lizenzmanagementsystem für Sportdeutschland. Bergler 07/2017 1 DOSB-LIZENZ Das neue Lizenzmanagementsystem für Sportdeutschland Bergler 07/2017 1 Zum 1. Januar 2017 hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) eine Umstellung seitens des Lizenzwesens, für den gesamten

Mehr

Qualitätsgesicherte Bewegungsangebote im Gesundheitssport Präventionsangebote Hiltrud Gunnemann

Qualitätsgesicherte Bewegungsangebote im Gesundheitssport Präventionsangebote Hiltrud Gunnemann Qualitätsgesicherte Bewegungsangebote im Gesundheitssport Präventionsangebote Hiltrud Gunnemann Landessportbund RLP Der Sportverein als qualifizierter Gesundheitspartner Suche nach bestmöglicher Qualität:

Mehr

REGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH

REGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH REGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH Workshop 4 Handlungspläne und Leitlinien Kerstin Hubert, Fachberatung für Kitas, Ev.-Luth. Kirchenkreis

Mehr

Jugendordnung der SPORTJUGEND

Jugendordnung der SPORTJUGEND Jugendordnung der SPORTJUGEND 1 Name und Wesen Die SPORTJUGEND Sachsen-Anhalt ist der Jugendverband des LandesSportBundes Sachsen- Anhalt e.v. (LSB). Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen der

Mehr

Vereinbarung. zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses. gemäß 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für

Vereinbarung. zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses. gemäß 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für Vereinbarung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für ehren- oder nebenamtlich Tätige im Bereich der Kinder- und Jugendförderung ( 11-14 SGB VIII)

Mehr

Wegweiser Ausbildungswesen im Turnverband Aggertal Oberberg

Wegweiser Ausbildungswesen im Turnverband Aggertal Oberberg Seite 1/6 Anmeldeverfahren Es werden ausschließlich schriftliche Anmeldungen berücksichtigt. Bei schriftlichen Anmeldungen benutzen Sie bitte unser Anmelde-/Lastschriftformular. Bei Minderjährigen ist

Mehr

Eine Kultur der Grenzachtung! als Basis für Prävention sexualisierter Gewalt in Institutionen!!

Eine Kultur der Grenzachtung! als Basis für Prävention sexualisierter Gewalt in Institutionen!! Eine Kultur der Grenzachtung! als Basis für Prävention sexualisierter Gewalt in Institutionen!! Heike Mann, AWO Fachstelle Shukura! Bernd Eberhardt, DGfPI e.v.! 2010-2014 " " " " " "! Kultur der Achtsamkeit!

Mehr

Schutz vor Gewalt und Missbrauch Handlungsverpflichtungen erweitertes Führungszeugnis Ehrenkodex

Schutz vor Gewalt und Missbrauch Handlungsverpflichtungen erweitertes Führungszeugnis Ehrenkodex Handlungsverpflichtungen erweitertes Führungszeugnis Ehrenkodex Die Sportvereine und in ihnen alle Offiziellen (Trainer, Übungsleiter, Vorstände, auch Bootsund Stegwarte) tragen eine enorme Verantwortung,

Mehr

Antrag auf Verleihung der Auszeichnung "Leuchtturm-Verein" (inkl. Checkliste)

Antrag auf Verleihung der Auszeichnung Leuchtturm-Verein (inkl. Checkliste) Antrag auf Verleihung der Auszeichnung "Leuchtturm-Verein" (inkl. Checkliste) Als Leuchtturm-Verein werden Vereine ausgezeichnet, die herausragende Kinder- und Jugendarbeit machen. Die folgende Checkliste

Mehr

Schweigen schützt die Falschen Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport

Schweigen schützt die Falschen Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport Schweigen schützt die Falschen Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport Etwa jedes 4. bis 5. Mädchen und jeder 9. bis 12. Junge macht mindestens einmal vor dem 18. Lebensjahr eine sexuelle

Mehr

Landreis Mecklenburgische Seenplatte Jugendamt: Vereinbarung gemäß 8a Abs. 1 SGB VIII und 72a SGB VIII. Vereinbarung

Landreis Mecklenburgische Seenplatte Jugendamt: Vereinbarung gemäß 8a Abs. 1 SGB VIII und 72a SGB VIII. Vereinbarung Landreis Mecklenburgische Seenplatte Jugendamt: Vereinbarung gemäß 8a Abs. 1 SGB VIII und 72a SGB VIII Vereinbarung zur Wahrnehmung des Schutzauftrages gemäß 8a Abs. 1 SGB VIII und 72a SGB VIII für den

Mehr

LSBNRW Andrea Bowinkelmann. Die AG Inklusion des DOSB stellt vor, den Weg zum:

LSBNRW Andrea Bowinkelmann. Die AG Inklusion des DOSB stellt vor, den Weg zum: LSBNRW Andrea Bowinkelmann Die AG Inklusion des DOSB stellt vor, den Weg zum: STRATEGIEKONZEPT INKLUSION IM UND DURCH SPORT Grundlage Positionspapier des DOSB Positionspapier des Deutschen Olympischen

Mehr

Sport bewegt NRW und Düsseldorf

Sport bewegt NRW und Düsseldorf Sport bewegt NRW und Düsseldorf Impulse aus den Programmen des Landessportbundes NRW zur Sport- und Vereinsentwicklung in der Landeshauptstadt Dirk Engelhard Düsseldorf, 07.Mai 2014 Ausgangslage SPORT

Mehr

Antrag auf Sportförderung (nach Sportförderrichtlinie ab , Kap )

Antrag auf Sportförderung (nach Sportförderrichtlinie ab , Kap ) Antrag auf Sportförderung (nach Sportförderrichtlinie ab 01.01.2018, Kap. 4.1 4.4 + 4.7) - Antragsfrist 1. April jeden hres - Antragsjahr: Verein: Name der vertretungsberechtigten Person: Anschrift: Funktion:

Mehr

begegnen-wachsenunterstützen

begegnen-wachsenunterstützen begegnen-wachsenunterstützen Qualitätsstandards für Kinderschutz und zur Prävention von (sexueller) Gewalt in der Evangelischen Jugend in Österreich INHALT: S. 02: Einleitung S. 02-04: Qualitätsstandards

Mehr

erweiterte Führungszeugnis

erweiterte Führungszeugnis 7 Einsichtnahme 2016 20. April in das erweiterte Führungszeugnis Im drkserver können Sie die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis eines Mitgliedes dokumentieren. Nicht aber das erweiterte Führungszeugnis

Mehr