Tektur zum genehmigten Wasserrechtsverfahren vom mit Bescheid vom WASSERRECHTLICHE ERLAUBNIS
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- Dörte Schuster
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1 Tektur zum genehmigten Wasserrechtsverfahren vom mit Bescheid vom WASSERRECHTLICHE ERLAUBNIS Bauherr: Gemeinde Straßkirchen Lindenstraße 1 * Straßkirchen vertreten durch den 1. Bürgermeister Dr. Christian Hirtreiter Projekt: Erschließung Baugebiet WA Am Wasserwerk, BA 2 in Straßkirchen, Flur-Nr Gemarkung Straßkirchen ENTWURFSBEARBEITUNG AM: 29. November 2016 RS WILLI I N G E N I E U R B Ü R O HIEBWEG 7 POSTFACH STRASSKIRCHEN TELEFON (09424) TELEFAX (09424) info@ib-w-schlecht.de Internet:
2 Bauvorhaben: Erschließung Baugebiet WA Am Wasserwerk, BA 2, Flur-Nr. 1129, Gemarkung Straßkirchen Bauherr: Gemeinde Straßkirchen, vertreten durch den 1. Bürgermeister Dr. Christian Hirtreiter Lindenstraße 1, Straßkirchen Antrag auf eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum Versickern und Einleiten von Niederschlagswasser in den Untergrund nach 15 WHG Antragssteller Straßkirchen, den Entwurfsverfasser Straßkirchen, den Gemeinde Straßkirchen vertreten durch den 1. Bürgermeister Dr. Christian Hirtreiter. Ingenieurbüro Willi Schlecht Planungs GmbH 2
3 Bauvorhaben: Erschließung Baugebiet WA Am Wasserwerk, BA 2, Flur-Nr. 1129, Gemarkung Straßkirchen Bauherr: Gemeinde Straßkirchen, vertreten durch den 1. Bürgermeister Dr. Christian Hirtreiter Lindenstraße 1, Straßkirchen Bauort: Straßkirchen, Baugebiet WA Am Wasserwerk, BA 2, Flur-Nr. 1129, Gemarkung Straßkirchen INHALTSVERZEICHNIS Unterlage Bezeichnung der Unterlage 1.1 Vorhabensträger 1.2 Zweck des Vorhabens 2 Erläuterungsbericht 2.1 Baubeschreibung 2.2 Hydraulische Verhältnisse und Programm- und Literaturnachweis 2.3 Übersichtsplan M 1 : Lageplan M 1 : Berechnung der Grundstücksentwässerung 3.1 Allgemeines 3.2 Regentabelle nach Kostra 3.3 Ermittlung der Flächen nach M Ermittlung der Flächen bzw. Volumen für Versickerung 3.5 Bewertungsverfahren nach DWA-M Regenrückhaltebecken M 1 : 100 mit Systemschnitt M 1 : Lageplan M 1 : 200 3
4 Bauvorhaben: Erschließung Baugebiet WA Am Wasserwerk, BA 2, Flur-Nr. 1129, Gemarkung Straßkirchen Bauherr: Gemeinde Straßkirchen, vertreten durch den 1. Bürgermeister Dr. Christian Hirtreiter Lindenstraße 1, Straßkirchen Bauort: Straßkirchen, Baugebiet WA Am Wasserwerk, BA 2, Flur-Nr. 1129, Gemarkung Straßkirchen 1.1 Vorhabensträger: Die Gemeinde Straßkirchen, vertreten durch den 1. Bürgermeister Dr. Christian Hirtreiter, Lindenstraße 1 in Straßkirchen ist Träger dieses Vorhabens. Die Gemeinde beauftragte das Ingenieurbüro Willi Schlecht, Planungs GmbH zur Erstellung eines Antrages auf eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum Versickern und Einleiten von Niederschlagswasser in den Untergrund nach 15 WHG. 1.2 Zweck des Vorhabens: Das Baugebiet WA Am Wasserwerkt, BA 2 leitet das gesammelte Niederschlagswasser in das geplante Regenrückhaltebecken ein, um dort in den Untergrund zu versickern. Für die Erschließung Baugebietes WA Am Wasserwerk, BA 2 ist eine Tektur des bestehenden Wasserrechtsantrages vom , genehmigt mit Bescheid des Landratsamtes Straubing - Bogen, vom , AZ: /2, erforderlich. Die Änderung sieht vor, das gesammelte Niederschlagswasser nicht mehr über den Tannweg und weiter über die Lindenstraße zum Irlbach zu leiten, sondern an Ort und Stelle zu versickern und in den Untergrund einzuleiten. 4
5 Unterlage: 2 Antrag auf eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum Versickern und Einleiten von Niederschlagswasser in den Untergrund nach 15 WHG ERLÄUTERUNGSBERICHT Bauherr: Gemeinde Straßkirchen Lindenstraße 1 * Straßkirchen vertreten durch den 1. Bürgermeister Dr. Christian Hirtreiter Projekt: Erschließung Baugebiet WA Am Wasserwerk, BA 2 in Straßkirchen, Flur-Nr Gemarkung Straßkirchen ENTWURFSBEARBEITUNG AM: 29.November RS I N G E N I E U R B Ü R O WILLI HIEBWEG 7 POSTFACH STRASSKIRCHEN TELEFON (09424) TELEFAX (09424) info@ib-w-schlecht.de Internet:
6 ERLÄUTERUNGSBERICHT 2.1 Baubeschreibung: Nach 1a WHG sind die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit dem Nutzen Einzelner dienen. Das Baugebiet Am Wasserwerk, BA 2 ist ein Allgemeines Wohngebiet das aus 1 und 2 Familienwohnhäusern besteht und im Trennsystem entwässert wird. Für die Einleitung in den Untergrund ist eine gehobene Erlaubnis nach 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einzuholen. Die Dimensionierung der Versickerungsanlage erfolgt nach ATV-DVWK-A 138, Bemessung zur Versickerung von Niederschlagswasser. Das Oberflächenwasser wird über eine vorgeschaltete Sedimentationsanlage in das Regenrückhaltebecken mit Versickerung eingeleitet. Die bestehende Ableitung des Mischwasserkanals DN 800 im Tannweg bleibt unverändert bestehen, sowie das bestehende Regenüberlaufbecken (Entlastungsbauwerk in der Lindenstraße (im Bereich der Hs-Nr. 37). Der Überlauf aus der neuen Regenversickerungsanlage wird an den bestehenden Kanal DN 800 angeschlossen, ebenso wie die Schmutzwasserentwässerung aus dem Baugebiet WA Am Wasserwerk, BA 2. Bei der ursprünglichen Dimensionierung des bestehenden Mischwasserkanals DN 800 im Tannweg wurde das Baugebiet WA Am Wasserwerk, BA 2 bereits berücksichtigt, so dass durch die jetzige Lösung mit Versickerung des Oberflächenwassers aus dem Bauabschnitt 2 keine zusätzliche Belastung für die bestehende Kanalisation hervorgerufen wird. Das Niederschlagswasser in den Gartenflächen wird breitflächig versickert. Das Gelände ist relativ eben und fällt von West nach Ost leicht ab. Die ermittelten Flächen sind unter 3.3 aufgelistet. 2.2 Hydraulische Verhältnisse und Programm- und Literaturnachweis: Hydraulische Verhältnisse Keine Änderung gegenüber dem Antrag vom
7 2.3 Übersichtsplan Straßkirchen M 1 : : 7
8 2.4 Lageplan M 1 : 5.000: 8
9 Unterlage: 3 Antrag auf gehobene Wasserrechtliche Erlaubnis zum Versickern und Einleiten von Niederschlagswasser in den Untergrund nach 15 WHG BERECHNUNG DER GRUNDSTÜCKSENTWÄSSERUNG Bauherr: Gemeinde Straßkirchen Lindenstraße 1 * Straßkirchen vertreten durch den 1. Bürgermeister Dr. Christian Hirtreiter Projekt: Erschließung Baugebiet WA Am Wasserwerk, BA 2 in Straßkirchen, Flur-Nr Gemarkung Straßkirchen ENTWURFSBEARBEITUNG AM: 29. November RS WILLI I N G E N I E U R B Ü R O HIEBWEG 7 POSTFACH STRASSKIRCHEN TELEFON (09424) TELEFAX (09424) info@ib-w-schlecht.de Internet:
10 BERECHNUNGEN ZUR GRUNDSTÜCKSENTWÄSSERUNG 3.1 Allgemeines: Der Schmutzwasseranfall im Gelände wird komplett über die Schmutzwasserkanalisation zum gemeindlichen Kanal der Gemeinde Straßkirchen entsorgt. Hierzu werden Schmutzwasserkanäle in den Dimensionen DN 150 bis DN 250 in PP an die öffentliche Hauptleitung im Tannweg mit Weiterführung zur Lindenstraße als Freispiegelleitung angeschlossen. Die sanitären Einrichtungen werden über ein Leitungsnetz mit Anschluss-, Fall- und Verzugsleitungen entwässert. Die Niederschlagswasserentsorgung erfolgt über einen Regenwasserkanal mit Regenversickerbecken und vorgeschalteter Sedimentationsanlage. Diese wird gesondert berechnet und nach 15 WHG beantragt. Es wird eine Regenversickerungsanlage für den Neubau des Baugebietes errichtet. Das Volumen des Beckens beträgt ca. 500 m³ und die Fläche der Beckensohle für die Versickerung beträgt ca. 520 m 2. 10
11 3.2 Regentabelle nach Kostra: 11
12 3.3 Ermittlung der Flächen nach M153 Baugebiet WA Am Wasserwerk, BA 2 in Straßkirchen 12
13 3.4 Ermittlung der Flächen bzw. Volumen für Versickerung: Baugebiet WA Am Wasserwerk, BA 2 in Straßkirchen Geplante Versickerungsanlage mit Beckensohle ca. 520,00 m 2 13
14 3.5 Bewertungsverfahren nach DWA-M 153: 14
15 15
16 gewählte Sedimentationsanlage: RAUSIKKO Sedimentation TYP M 9, D24 DGW 0,65 16
17 4.1 Regenrückhaltebecken siehe Unterlage 5.1 vom Lageplan M 1:200 siehe Unterlage 5.2 vom Zusammenfassung: Bei dem anstehenden kiesigen Untergrund mit einem kf-wert von 5,3*10-5 m/s ist eine Beckensohle mit einer Fläche von 520 m 2 erforderlich, welche mit dem Regenrückhaltebecken im Baugebiet Am Wasserwerk, BA 2 umgesetzt wird. Der Notüberlauf bzw. ablauf wird mittels eines Schachtbauwerks mit Einleitung in den bestehenden Mischwasserkanal DN 800 bewerkstelligt. Die Reinigung des anfallenden Niederschlagswassers wird mit einer dem Regenversickerbecken vorgeschalteten Sedimentationsanlage der Fa. Rehau des Typs RAUSIKKO Sedimentation Typ M9, D24 DGW 0,65 sichergestellt. Es wird eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis gemäß 15 WHG zur Versickerung und Einleitung von Niederschlagswasser in den Untergrund beantragt. Antragssteller Straßkirchen, den Entwurfsverfasser Straßkirchen, den Gemeinde Straßkirchen vertreten durch den 1. Bürgermeister Herrn Dr. Hirtreiter. Ingenieurbüro Willi Schlecht Planungs GmbH Programm- und Literaturnachweis 1. ATV-DVWK-M 153, Handlungsempfehlungen zum mit Regenwasser 2. ATV-DVWK-A 138, Planung Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser 3. Programme des bayr. Landesamtes für Wasserwirtschaft A138 (version 01/2010), M153 (Version 01/2010) 4. Kostra Atlas 17
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