Verknüpfung von funktionaler und nomineller Raumordnung im Grünland. DI Thomas Knoll Knoll Planung & Beratung Ziviltechniker GmbH

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1 Verknüpfung von funktionaler und nomineller Raumordnung im Grünland DI Thomas Knoll Knoll Planung & Beratung Ziviltechniker GmbH 1

2 Definitionen Nominelle Raumordnung Funktionelle Raumordnung Raumordnungs- bzw. Raumplanungsgesetze der Länder Zur planmäßigen und vorausschauenden Gesamtgestaltung eines bestimmten Gebietes in Bezug auf seine Verbauung Erhaltung von im Wesentlichen unbebauten Flächen. Raumrelevante Fachplanungen, die nicht durch die nominelle RO geregelt werden (z.b. Bundesplanungen im Bereich Forstwesen, Bergwesen, Eisenbahnwesen, Landesplanungen im Bereich Naturschutz, etc.) 2

3 Bauland-Widmungen Operative Verknüpfung der nominellen Raumordnung mit der Bauordnung Ohne baurechtliches Verfahren ist Widmung nicht konsumierbar 3

4 Grünland-Widmungen Vergessenes Land? Grünland-Widmungen vielfach sofort konsumierbar ohne nachgeschaltete Regulative Keine vergleichbaren Regulative wie für Bauland-Widmungen 4

5 Eine gut funktionierende Widmungsart in NÖ Grünland-Freihalteflächen = Flächen, die aufgrund öffentlicher Interessen von jeglicher Bebauung freigehalten werden sollen ( 19 Abs. 2 Zif. 18 NÖ ROG 1976 idgf) Beispiel 1: Sicherung von innerörtlichen Grünflächen für die Naherholungsnutzung (Bsp. Langenzersdorf / NÖ) 5

6 Beispiel 2: Sicherung von schützenswerten Flächen im Natura 2000-Gebiet (Bsp. Klosterneuburg / NÖ) 6

7 Beispiel 3: Schutz des Landschaftsbildes Vorsorge für im örtlichen Entwicklungskonzept festgelegte zukünftige Nutzungen, z.b. für eine Wohngebietserweiterung, deren geplanter Standort durch landwirtschaftliche Gebäude entwertet wäre (Heuriger, Schweinestall etc.) Bsp. öek Tattendorf / NÖ 7

8 Grünland-Landwirtschaftliche Vorrangflächen (NÖ) - bisher Glf Landwirtschaftliche Vorrangflächen = zur Vermeidung nachhaltiger Auswirkungen auf die Agrarstruktur für eine ausschließlich landwirtschaftlichen Nutzung, wenn sie für diese Nutzung besonders geeignet sind ( 19 Abs. 8 NÖ ROG 1976 idgf) Verknüpfung mit dem NÖ Kulturflächenschutzgesetz z.b. Aufforstungen, Naturverjüngung nicht zulässig Rechtliche Möglichkeit zur Sicherung von Offenlandflächen in dicht bewaldeten Gebieten Wirkung: Landschaftsbild, Erholungswert, kulturlandschaftliche Prägung (Bsp. Tullnerbach) 8

9 Landwirtschaftliche Vorrangflächen gegenwärtig Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 4. März 2006: 19 Abs. 8 NÖ ROG 1976 als verfassungswidrig aufgehoben. 2 Abs. 3 letzter Satz NÖ KschG 1994 als verfassungswidrig aufgehoben (Verknüpfung mit dem NÖ ROG 1976). Da die Vermeidung nachhaltiger Auswirkungen auf die Agrarstruktur keine Aufgabe im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde gemäß Art. 118 Abs. 2 B-VG ist. Die Ausweisung von landwirtschaftlichen Vorrangflächen ist in der betroffenen Gemeinde ebenfalls aufgehoben. 9

10 Weniger / nicht wirksame Widmungskategorien in NÖ Grünland-Grüngürtel mit Zweckbestimmungen Grünland-Ödland/Ökofläche 10

11 Für welche Grünlandnutzungen gibt es in NÖ keine geeigneten Widmungsarten? Gartennutzungen mit untergeordneten Baulichkeiten (Salettl, Gartenhütte, Swimmingpool) Kleingärten-Ganzjähriges Wohnen Differenzierte landwirtschaftliche Nutzungen wie z.b. Weingärten (keine Verknüpfung mit Weinbaukataster) Obstbaumkulturen, Streuobstwiesen Almen Vorrangflächen für nichtlandwirtschaftliche Nutzungen bzw. Ziele 11

12 Stärkung des Instrumentariums in NÖ Raumordnungsgesetz Z.B. Definition von Grünland-Vorrangflächen mit Zweckbindungen, die im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde liegen. Kulturflächenschutzgesetz Instrument für ein Regulativ vergleichbar mit Bauordnung für Baulandwidmungen. Bewilligungspflichtige Vorhaben, Gebote, Verbote. 12

13 Zusammenfassung: Status quo in NÖ Grünland-Freihalteflächen Widmung ja, Wirkung ja Grünland-Grüngürtel mit Zweckbestimmung Widmung ja, Wirkung nein Grünland-Garten, Grünland-Weingärten Widmung nein, Wirkung nein 13

14 Maßnahmen 1. Erweiterung & Differenzierung Widmungsarten Stärkung der nominellen Raumordnung 2. Stärkung Kulturflächenschutzgesetz Regelung bewilligungspflichtige Vorhaben & Gebote 3. Anreizsystem Förderkulisse Umsetzung Ziele & Maßnahmen Förderung gekoppelt an Widmungsart Beispiele Förderungen: Landschaftsfond 14

15 Beispiel für die Zukunft Widmung: Grünland-Freihaltefläche für eine schützenswerte Wiese im Wienerwald Kulturflächenschutzgesetz: Naturverjüngung, Aufforstung etc. sind verboten Förderung für Beseitigung Aufwuchs, Pflegemaßnahmen für Wiesenflächen Wirkung: Sicherung von schützenswerten Lebensräumen, kulturlandschaftliche Prägung, Landschaftsbild, Erholungswert 15

16 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit! 16

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