Der Arzt als Arbeitgeber Tipps zu wichtigen arbeitsrechtlichen Regelungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der Arzt als Arbeitgeber Tipps zu wichtigen arbeitsrechtlichen Regelungen"

Transkript

1 Medical Tribune Praxis-Handbuch Personal Kapitel Foto: jupiterimages Der Arzt als Arbeitgeber Tipps zu wichtigen arbeitsrechtlichen Regelungen Einige Fragen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Praxisinhaber und Angestellten betreffen, tauchen erfahrungsgemäss immer wieder auf. Bevor Sie aber konkrete arbeitsrechtliche Massnahmen planen, suchen Sie juristischen Rat. Das Arbeitsrecht ist voller Fallstricke für Arbeitgeber, dazu ändert sich ja auch noch die Rechtsprechung laufend. Es ist ganz einfach so: Die Musterlösung für einen Fall gibt es nicht, dazu sind die individuellen Bedingungen von Arztpraxis zu Arztpraxis zu unterschiedlich. Probezeit Wird nichts anderes vereinbart, gilt eine Probezeit von einem Monat. Per Vertrag kann die Probezeit auf drei Monate verlängert werden. Während dieser Zeit können beide Vertragspartner das Arbeitsverhältnis jederzeit auf sieben Tage kündigen. Befristete Arbeitsverträge kennen keine Probezeit, sofern dies nicht ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist. Ferien Jeder Arbeitnehmer in der Schweiz hat ein Recht auf mindestens vier Wochen bezahlte Ferien pro Jahr (Jugendliche bis zum 20. Altersjahr und Arbeitnehmer ab dem 50. Altersjahr: fünf Wochen). Auch Teilzeitangestellte haben einen Anspruch auf bezahlte Ferien und zwar im Verhältnis zur geleisteten Arbeitszeit. Es kommt immer darauf an, wie viele Tage die Teilzeitkraft in der Woche arbeitet, unabhängig davon, ob sie an diesen Tagen ganztags oder nur stundenweise beschäftigt ist. Die Ferien sind im Verhältnis zu den Ferien der Vollkräfte zu berechnen. Die Formel lautet: Ferienanspruch der Vollkräfte geteilt durch die Wochentage der Vollkraft und das Ergebnis multipliziert mit den Wochenarbeitstagen der Teilzeitkraft. Praxis_HB_04_2012_PF_S255_S260_Kap15.indd :28:30

2 256 Kapitel 15 Personal Medical Tribune Praxis-Handbuch Dies zu berechnen, ist besonders bei Stundenlöhnen oft nicht einfach. Viele Arbeitgeber bezahlen deshalb die Ferienentschädigung mit dem Stundenlohn aus (dann muss deren Höhe aber im Arbeitsvertrag separat ausgewiesen sein). Feiertage und arbeitsfreie Tage Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitenden zudem an den gesetzlichen Feiertagen frei geben. Laut Gerichtspraxis müssen Festangestellte auch an den Feiertagen entlöhnt werden, nicht aber die Stundenlohnbezüger. Auch für Heirat, Todesfall, Umzug, Zahnarztbesuch etc. müssen Arbeitnehmer freie Zeit erhalten. Wie viel ist aber gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das Gesetz verweist auf die Üblichkeit. Das wäre die Orts-, Branchen- oder Betriebsüblichkeit. Ist die Gewährung nicht im Vertrag oder in einem Gesamtarbeitsvertrag geregelt, gelten allgemein übliche Freizeitansprüche: Hochzeit des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin: 1 3 Arbeitstage Hochzeit naher Verwandter und Bekannter: 1/2 1 Arbeitstag Geburt des eigenen Kindes (Väter): 1 Arbeitstag Tod Partner, Kind, Eltern, Schwieger- und Grosseltern, Geschwister: 1 3 Arbeitstage Tod naher Verwandter und Bekannter: effektive Zeit Beerdigung, maximal 1 Arbeitstag Ärztliche Behandlung: nötige Zeit Umzug: 1 Arbeitstag. Kurzabsenzen sollten möglichst ausserhalb der Arbeitszeit oder in den Randzeiten stattfinden. Auch die Bezahlung dieser freien Zeit ist im Gesetz nicht geregelt. Bei Monatslohn sollte sie bezahlt sein, bei Stundenlohn hingegen nicht. Entscheidend ist der Einzelfall. Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit Arbeitgeber müssen Ihren Mitarbeitenden auch dann Lohn zahlen, wenn diese unverschuldet nicht arbeiten können z.b. bei Krankheit, Unfall oder Militärdienst. Bei Militär- oder Zivilschutzdienst müssen Unternehmen die Differenz zwischen dem Taggeld der Erwerbsersatzordnung und 80 % des Lohnausfalls ausgleichen. Bei Unfall oder Krankheit gelten von Gerichten standardmässig angewandte Skalen für die Höhe und Frist der Lohnfortzahlung. Mutterschaftsentschädigung Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung haben angestellte und selbständig erwerbende Frauen, also auch die im Betrieb des Ehemannes mitarbeitende Ehefrau, sofern sie einen Barlohn bezieht. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Frau während der Schwangerschaft mindestens fünf Monate erwerbstätig war. Der Anspruch beginnt am Tag der Niederkunft und endet nach 98 Tagen. Er endet vorzeitig bei jeglicher Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit, unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Die Entschädigung beträgt 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, welches vor der Geburt erzielt wurde, jedoch höchstens 172,00 CHF am Tag. Einen Mindestsatz gibt es nicht. Das Taggeld kann somit, je nach Lohnniveau und Beschäftigungsgrad, sehr niedrig ausfallen. Mutterschutzverordnung Von der Mutterschaftsentschädigung abzugrenzen ist die Mutterschutzverordnung. DieseVerordnung regelt die Kriterien für die Beurteilung der gefährlichen und beschwerlichen Arbeiten (Risikobeurteilung) und umschreibt Stoffe, Mikroorganismen und Arbeiten mit einem hohen Gefahrenpotenzial für Mutter und Kind. Die Verordnung kann bei der FMH auf der Homepage komplett mit Anleitungs- und Merkblättern bezogen werden. Kündigung Ein Arbeitsvertrag ist grundsätzlich jederzeit, von beiden Seiten und ohne triftige Gründe kündbar. Praxis_HB_04_2012_PF_S255_S260_Kap15.indd :28:31

3 Medical Tribune Praxis-Handbuch Kündigungsschutz In folgenden Fällen darf Angestellten nicht gekündigt werden: während des obligatorischen Militär- oder Zivilschutzdienstes sowie vier Wochen vorher und nachher, falls der Dienst länger als elf Tage gedauert hat bei ganzer oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit nach unverschuldetem Unfall oder Krankheit. Im 1. Dienstjahr gilt dieser Kündigungsschutz für 30 Tage, bis zum 5. Dienstjahr 90 Tage, ab dem 6. Dienstjahr 180 Tage. während einer Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt. Kündigungen innerhalb dieser Sperrfristen sind ungültig, sie müssen nach Ablauf wiederholt werden. Fällt einer dieser Sperrgründe in die Kündigungsfrist, wird sie entsprechend verlängert. Eine Kündigung während ferienbedingter Abwesenheit wird erst bei der Rückkehr aus dem Urlaub wirksam, die Kündigungsfrist verlängert sich auch entsprechend. Fristlos kündigen dürfen Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen (OR 337), beispielsweise bei Betrug, Ar- Praxis_HB_04_2012_PF_S255_S260_Kap15.indd Foto: jupiterimages Nach Ablauf der Probezeit gelten gemäss Obligationenrecht (OR) folgende Kündigungsfristen: ein Monat im 1. Dienstjahr, zwei Monate vom 2. bis zum 9. Dienstjahr, drei Monate ab dem 10. Dienstjahr. Allerdings können diese Kündigungsfristen in einem Arbeitsvertrag abgeändert werden. Die Kündigung wird erst dann wirksam, wenn sie der Empfänger erhalten hat. Befristete Arbeitsverträge enden ohne Kündigung auf den vertraglich abgemachten Zeitpunkt. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, sofern sie nicht ausdrücklich vertraglich vorgesehen ist. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben aber das Recht, den befristeten Vertrag bei Vorliegen wichtiger Gründe fristlos zu kündigen. Personal Kapitel 15 Im Krankheitsfall eines Kindes ist die MPA oft gezwungen, zu Hause zu bleiben, bis sie Hilfe organisiert hat. beitsverweigerung oder Konkurrenzierung des Arbeitgebers. In der Praxis sind fristlose Kündigungen aber nur sehr schwer durchsetzbar, da der Kündigungsgrund oft Interpretationssache ist. Bei einer in solchen Fällen oft gewählten Freistellung endet zwar die Arbeitsleistung sofort, Sie müssen aber den Lohn bis ans Ende der Kündigungsfrist weiter ausrichten. Arbeitszeugnis Wenn eine MPA Ihre Praxis auf eigenen oder aber auf Ihren Wunsch hin verlässt, dann hat sie Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Immerhin ist das für sie eine wichtige Bewerbungsunterlage, mit der sie ihr Können und ihre Eignung für eine neue Stelle nachweist. Für den Praxisinhaber ist das Verfassen eines Zeugnisses allerdings eine juristische Gratwanderung. Wenn das erstellte Zeugnis nicht den Erwartungen der Beurteilten entspricht, haben diese gute Chancen, vor dem Arbeitsgericht Änderungen durchzusetzen. Andererseits ist ein zu gutes Zeugnis einem zukünftigen Arbeitgeber (und Fachkollegen) gegenüber unehrlich. In ein Arbeitszeugnis gehören folgende Punkte: Name und Adresse des Arbeitgebers, Ort und Datum der Ausstellung :28:31

4 258 Kapitel 15 Personal Medical Tribune Praxis-Handbuch Überschrift: Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis Vor-, Familien- und Geburtsname der MPA genaue Tätigkeitsbeschreibung, beruflicher Werdegang im Betrieb Leistungsbeurteilung: Fachwissen, Fortbildung, besondere Erfolge, Initiativen, Fleiss, Einsatzbe- reitschaft, Zuverlässigkeit, Gewissenhaftigkeit und Vertrauenswürdigkeit Bewertung der Führung des Verhaltens gegenüber Chef und Praxisteam Austrittsformel Dank-/Bedauernformel Zukunftswünsche Datum und Unterschrift Zeugnissprache Note «sehr gut» «ihre Leistungen haben in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden» «erledigte ihre Aufgaben stets selbstständig mit äusserster Sorgfalt und Genauigkeit» «erledigte zugeteilte Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit» «wurde wegen ihres freundlichen Wesens und ihrer kollegialen Haltung vom Vorgesetzten und von den Mitarbeitenden sehr geschätzt» «war sehr hilfsbereit» «war im höchsten Masse zuverlässig» «erzielte herausragende Arbeitsergebnisse» «hat vereinbarte Ziele selbst unter schwierigsten Bedingungen zumeist noch übertroffen» «stets hoch motiviert» «zeigte aussergewöhnliches Engagement» «wurde auch von Patienten stets als freundliche und fleissige Mitarbeitende geschätzt» «hatte oft neue Ideen» «meisterte neue Situationen stets sehr gut und sicher» «verfügt über hervorragende und fundierte Fachkenntnisse» Note «gut» «wir waren mit ihren Leistungen immer sehr zufrieden» «sie hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise entsprochen» «arbeitete stets zuverlässig und gewissenhaft» «ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitenden war einwandfrei» «war hilfsbereit» «umfassende Fachkenntnisse» «erledigte die zugeteilten Aufgaben stets zur vollen Zufriedenheit» «erledigte Aufgaben stets selbstständig mit grosser Sorgfalt und Genauigkeit» «zeigte stets überdurchschnittliche Arbeitsqualität» «zeigte stets Initiative, Fleiss und Ehrgeiz» «Verhältnis zu Vorgesetzten, Mitarbeitenden und Patienten war einwandfrei» «engagierte Mitarbeitende» Note «befriedigend» «hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen» «war verantwortungsbewusst» «ihre Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Mitarbeitenden war gut» «Arbeitsqualität war überdurchschnittlich» «arbeitete gewissenhaft und zuverlässig» «hat Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt» «zeigte Engagement und Initiative» «stets sorgfältig und genau» «verfügt über solide Fachkenntnisse» «in neuen Situationen zurechtfand» «die vereinbarten Ziele erreicht» Praxis_HB_04_2012_PF_S255_S260_Kap15.indd :28:31

5 Medical Tribune Praxis-Handbuch Personal Kapitel Inhaltlich soll ein Zeugnis also der Wahrheit entsprechen. Trotzdem hat sich im Laufe der Zeit eine eigene Zeugnissprache entwickelt, die Sie aufgrund der Verwechslungsgefahr und Schleierhaftigkeit möglichst zurückhaltend anwenden sollten. Wenn Sie diese Formeln benutzen, achten Sie bitte darauf, dass sie auch wirklich die Bewertung ausdrücken, die Sie beabsichtigen. Für die MPA negative Angaben gehören nur dann in das Arbeitszeugnis, wenn die zugrunde liegenden Vorfälle so charakteristisch für den zu beurteilenden Arbeitnehmer und so schwerwiegend sind, dass sich der bisherige Arbeitgeber möglicherweise Schadenersatzansprüchen des neuen Arbeitgebers gegenübersähe, wenn er sie verschweigen würde. Note «ausreichend» «sie hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt» «hat unseren Erwartungen entsprochen» «zeigte keine Unsicherheiten bei der Ausführung ihrer Aufgaben» «Arbeitsqualität entsprach den Anforderungen» «erledigte zugeteilte Aufgaben zu unserer Zufriedenheit» «das Verhalten zu Vorgesetzten war einwandfrei» «ihr persönliches Verhalten war insgesamt einwandfrei» «die Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Mitarbeitenden verlief meist reibungslos» «Arbeitsergebnisse entsprachen den Anforderungen» «arbeitete sorgfältig und genau» «mit Sorgfalt und Genauigkeit» «bewältigt» «solides Basiswissen» Note «mangelhaft» «sie hatte Gelegenheit, alle innerhalb der Praxis zu erledigenden Arbeiten kennenzulernen» «war in der Regel erfolgreich» «entsprach im Allgemeinen den Anforderungen» «hat die Aufgaben im Grossen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt» «das persönliche Verhalten war insgesamt einwandfrei» «zeigte, nach Anleitung, Fleiss und Ehrgeiz» «bemühte sich im Allgemeinen, den Anforderungen zu entsprechen» «war stets um ein gutes Verhältnis zu Kolleginnen und Vorgesetzten bemüht» «im Wesentlichen» «Unsicherheiten» «ohne Schwierigkeiten» «mit Unterstützung des Vorgesetzten» Note «ungenügend» «sie hat nach Kräften versucht, die Leistungen zu erbringen, die wir an diesem Arbeitsplatz fordern müssen» «Arbeitsqualität entsprach meistens den Anforderungen» «war um zuverlässige Arbeitsweise bemüht» «war stets bemüht, den üblichen Arbeitsaufwand zu bewältigen» «war bestrebt, sich neuen Situationen anzupassen» «das persönliche Verhalten war im Wesentlichen tadellos» «zeigte für ihre Arbeit Verständnis und Interesse» «versucht» «sich bemüht» «bestrebt» Praxis_HB_04_2012_PF_S255_S260_Kap15.indd :28:32

6 Praxis_HB_04_2012_PF_S255_S260_Kap15.indd :28:32

Informationen zur Anfertigung von Arbeitszeugnissen

Informationen zur Anfertigung von Arbeitszeugnissen Informationen zur Anfertigung von Arbeitszeugnissen Rechtsgrundlagen 35 TV-L Zeugnis (1) Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben die Beschäftigten Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis über Art

Mehr

(NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber. und. Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn -

(NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber. und. Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - ARBEITSVERTRAG (NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber und Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - wird Folgendes vereinbart: 1. Funktion/Tätigkeit

Mehr

Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 1

Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 1 Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 7. (Vom 5. August 997) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 59 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) sowie Ziff. des Einführungsgesetzes

Mehr

Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für die Erzieher in Heimen und Internaten

Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für die Erzieher in Heimen und Internaten Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für die Erzieher in Heimen und Internaten 221.215.324.1 vom 16. Januar 1985 (Stand am 1. Februar 1985) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 359a des

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Inkonvenienzzulagen während Ferien und Krankheit

Inkonvenienzzulagen während Ferien und Krankheit Inkonvenienzzulagen während Ferien und Krankheit Arbeitsrecht - Merkblatt Autor Hansueli Schürer, kaps Stäfa zuständig Fachbereich Alter Ausgabedatum Oktober 2009 CURAVIVA Schweiz Zieglerstrasse 53 3000

Mehr

Arbeitszeugnis Formulierungen - Geheimcodes

Arbeitszeugnis Formulierungen - Geheimcodes Arbeitszeugnis Formulierungen - Geheimcodes Hier finden Sie eine tabellarische Aufstellung der Formulierungen im Arbeitszeugnis, anhand dessen Sie Ihr Zeugnis auf die versteckten Bedeutungen bzw. Codes

Mehr

Zeugniscode, Bewertung und Beurteilung

Zeugniscode, Bewertung und Beurteilung Zeugniscode, und Beurteilung Vorbemerkung Arbeitszeugnisse sind für Arbeitnehmer eine der wichtigsten Bewerbungsunterlagen. Sie geben Auskunft über Fähigkeiten, Leistungsvermögen und Persönlichkeit des

Mehr

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2006

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2006 6.02 Stand am 1. Januar 2006 Mutterschaftsentschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen

Mehr

Synoptische Darstellung

Synoptische Darstellung Synoptische Darstellung Bisheriges Recht Personalreglement vom. Januar 000 Neues Recht Personalreglement Änderung vom I. Die Personalreglement vom. Januar 000 wird wie folgt geändert: Einführung einer

Mehr

News: Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht

News: Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht News: Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht März/2013 Radiobeitrag hören Beat Pfister aus Ernetschwil hat von seiner Firma die Kündigung erhalten. Er arbeitet seit Oktober 2006 beim gleichen Arbeitgeber.

Mehr

Das qualifizierte Zeugnis die Beurteilung macht's

Das qualifizierte Zeugnis die Beurteilung macht's einfließen. 4 Unterschrift, Datum Der Arbeitgeber muss das Zeugnis handschriftlich unterschreiben. Je höher der Aussteller des Zeugnisses in der Hierarchie des Unternehmens steht, desto wertvoller wird

Mehr

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Arbeitsrecht - Zeugnisse Eine Formulierungshilfe Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. ZEUGNIS BEI SEHR GUTER LEISTUNG 3 2. ZEUGNIS BEI GUTER LEISTUNG 3 3.

Mehr

Arbeitsrecht und Arbeitsschutz

Arbeitsrecht und Arbeitsschutz Arbeitsrecht und Arbeitsschutz Arbeitsrecht: Die Wirksamkeit des Arbeitsrechtes hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer seine Rechte in Anspruch nimmt. Ein Geschäftsführer einer GmbH wird gesetzlich nicht

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

3. Was muss ich tun, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? 4. Wie lange kann Elternzeit genommen werden?

3. Was muss ich tun, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? 4. Wie lange kann Elternzeit genommen werden? 1. Was ist eigentlich Elternzeit? Elternzeit ist der Anspruch von Arbeitnehmern auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit aus Anlass der Geburt und zum Zweck der Betreuung ihres Kindes. 2. Wer hat Anspruch

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Ferienkürzung Merkblatt des Personalamtes

Ferienkürzung Merkblatt des Personalamtes Seite 1 Ferienkürzung Merkblatt des Personalamtes 79 Abs. 3 VVO Bei unbezahltem Urlaub wird der Ferienanspruch für jeden vollen Monat der Abwesenheit um einen Zwölftel gekürzt. Bei vollständiger Dienstaussetzung

Mehr

Schlichtungsgesuch betreffend Streitigkeiten aus Arbeitsvertrag

Schlichtungsgesuch betreffend Streitigkeiten aus Arbeitsvertrag Einschreiben Schlichtungsbehörde Nidwalden Rathausplatz 9 Postfach 1244 6371 Stans Ort und Datum Schlichtungsgesuch betreffend Streitigkeiten aus Arbeitsvertrag Klagende Partei Name Vorname Geburtsdatum

Mehr

Ratgeber: Kündigung. Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer

Ratgeber: Kündigung. Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer Ratgeber: Kündigung Haben Sie eine Kündigung erhalten und wissen nicht wie Sie sich verhalten sollen? Dieser Ratgeber gibt

Mehr

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

Verordnung 221.215.329.2 über den Normalarbeitsvertrag für milchwirtschaftliche Arbeitnehmer

Verordnung 221.215.329.2 über den Normalarbeitsvertrag für milchwirtschaftliche Arbeitnehmer Verordnung 221.215.329.2 über den Normalarbeitsvertrag für milchwirtschaftliche Arbeitnehmer vom 11. Januar 1984 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 359a des Obligationenrechts 1), verordnet:

Mehr

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift)

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen: 1 (1)

Mehr

Formulierungen im Arbeitszeugnis

Formulierungen im Arbeitszeugnis Formulierungen im Arbeitszeugnis Den Angaben in Klammern können Sie entnehmen, welcher Schulnote oder Wertung die jeweilige Formulierung entspricht. Formulierungen zur Arbeitsleistung (1+) Wir waren mit

Mehr

Vergütungsreglement. (gestützt auf die Ziffern 2.7, 9, 11 und 12.2 des Personalreglements)

Vergütungsreglement. (gestützt auf die Ziffern 2.7, 9, 11 und 12.2 des Personalreglements) (gestützt auf die Ziffern 2.7, 9, 11 und 12.2 des Personalreglements) SVA Aargau, Vergütungsreglement, Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Lohnauszahlung...3 2. Leistungslohn...3 3. Dienstaltersgeschenk...3

Mehr

Scheidungsfragebogen

Scheidungsfragebogen 1 Scheidungsfragebogen Personendaten 1. Wer möchte den Scheidungsantrag stellen? Es kann nur einer von beiden Ehegatten den Antrag stellen, auch wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Wer den Antrag

Mehr

Arbeitsrecht Praxistipps für Handwerker

Arbeitsrecht Praxistipps für Handwerker Arbeitsrecht Praxistipps für Handwerker Bettina Gogolla Rechtsberaterin Handwerkskammer Chemnitz März 2014 Titel der Präsentation 1 10. März 2014 Gestaltung von Arbeitsverträgen Nutzen Sie zulässige Spielräume!

Mehr

Arbeitswelt und Zukunft

Arbeitswelt und Zukunft Arbeitswelt und Zukunft 1. Welche Aussage über mündliche Verträge ist richtig? Umkreisen Sie die richtige Antwort. a) Mündliche Verträge sind nichtig. b) Mündliche Verträge sind formlose Verträge. c) Schriftliche

Mehr

Arbeitsrechtliche Fragen bei erkrankten Mitarbeitern / Langzeiterkrankten. Frank Liedtke, Richter am Arbeitsgericht Leipzig

Arbeitsrechtliche Fragen bei erkrankten Mitarbeitern / Langzeiterkrankten. Frank Liedtke, Richter am Arbeitsgericht Leipzig Arbeitsrechtliche Fragen bei erkrankten Mitarbeitern / Langzeiterkrankten Frank Liedtke, Richter am Arbeitsgericht Leipzig 1 1. Einstellung Fragerecht des Arbeitgebers nach Erkrankung 2 1. Einstellung

Mehr

Vollzeitarbeitsvertrag

Vollzeitarbeitsvertrag Vollzeitarbeitsvertrag (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen zu empfehlen.) Zwischen (Name und

Mehr

Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM)

Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM) Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM) 1. Öffnen Sie die Datei und speichern Sie sie unter einem für Sie gut wiedererkennbaren Namen ab, z.b. Lohn_Muster Petra 2016. Alternativ können

Mehr

Eintritt sozialversicherter Risiken während des Arbeitsverhältnisses

Eintritt sozialversicherter Risiken während des Arbeitsverhältnisses Eintritt sozialversicherter Risiken während des Arbeitsverhältnisses Prof. Dr. iur Thomas Gächter Seite 1 Übersicht: Eintritt sozialversicherter Risiken während des Arbeitsverhältnisses I. Natur des Arbeitsverhältnisses,

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G

U R T E I L S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5087 Urteil Nr. 156/2011 vom 13. Oktober 2011 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in Bezug auf die Artikel 67, 81 und 82 des Gesetzes vom 3. Juli

Mehr

So prüfen Sie die Form Ihres Zeugnisses

So prüfen Sie die Form Ihres Zeugnisses So prüfen Sie die Form Ihres Zeugnisses Ist der Gesamteindruck des Zeugnisses ansprechend? Ist das Zeugnis auf einem Firmenbogen geschrieben? Ist das Zeugnis auf einem DIN A4-Bogen geschrieben? Nennt das

Mehr

Handbuch für Schulräte und Schulleitungen

Handbuch für Schulräte und Schulleitungen ARBEITSZEUGNIS 1. Gesetzliche Grundlagen Personalgesetz, 34: 1 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten auf Verlangen ein Zwischenzeugnis. 2 Sie haben Anspruch auf ein Austrittszeugnis, das sich über

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Verordnung des ETH-Rates über das Personal im Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen

Verordnung des ETH-Rates über das Personal im Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen Verordnung des ETH-Rates über das Personal im Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (Personalverordnung ETH-Bereich, PVO-ETH) Änderung vom 6. März 2013 Vom Bundesrat genehmigt am 14. Juni

Mehr

(2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von:

(2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von: 2 (2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von: 1. Beschäftigten, deren Arbeitszeit dienstplanmäßig oder betriebsüblich festgesetzt ist und 2. Beschäftigten,

Mehr

In der Praxis haben sich folgende Standardformulierungen herausgebildet, denen meist eindeutige Aussagen oder Notenskalen zuzuordnen sind.

In der Praxis haben sich folgende Standardformulierungen herausgebildet, denen meist eindeutige Aussagen oder Notenskalen zuzuordnen sind. Arbeitszeugnis Nach Abschluss des Arbeitsverhältnisses steht dem Arbeitnehmer ein schriftliches Arbeitszeugnis ( 630 BGB) über Art und Umfang seiner Tätigkeit sowie dessen Dauer zu (sog. einfaches Zeugnis).

Mehr

Muster für Arbeitnehmer Kündigungsschreiben für persönliche Übergabe

Muster für Arbeitnehmer Kündigungsschreiben für persönliche Übergabe Kündigungsschreiben für persönliche Übergabe Persönlich überbracht Verlag LawMedia AG Seite 1 Mahnung ausstehende Lohnzahlungen Offene Löhne pro Mahnung ausstehende Lohnzahlung(en) Sie haben mir bis dato

Mehr

zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung)

zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung) ASF 0_06 Verordnung vom 8. Juni 0 Inkrafttreten: 0.0.0 zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 0 des Gesetzes

Mehr

Kapitel3 Stellenbedarf

Kapitel3 Stellenbedarf Kapitel3 Stellenbedarf Gesetzlich einwandfreie und arbeitsorganisatorisch vernünftige Dienstpläne können nur geschrieben werden, wenn genügend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Wie kann man

Mehr

Sozialversicherungen: 2015

Sozialversicherungen: 2015 ? BV Frage Eine arbeitslose Person, die ein Taggeld von CHF 120.00 der Arbeitslosenkasse erhält, wird bei der Auffangeinrichtung BVG-versichert. Welche Risiken werden in der 2. Säule versichert? Sozialversicherungen:

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Arbeitsvertrag. und. Vermögenswirksame Leistungen werden ab in Höhe von gezahlt.

Arbeitsvertrag. und. Vermögenswirksame Leistungen werden ab in Höhe von gezahlt. Arbeitsvertrag und (im folgenden ) (im folgenden Arbeitnehmer) Grundlage dieses Arbeitsvertrages sind die gesetzlichen Bestimmungen und die folgenden Vereinbarungen zwischen und Arbeitnehmer. Das Arbeitsverhältnis

Mehr

Erklärung zur Abrechnung

Erklärung zur Abrechnung Amt für Arbeit Arbeitslosenkasse Erklärung zur Abrechnung Mai 2014 Version 4.0 zur Volkswirtschaftsdepartement Taggeldansatz durchschnittliche Arbeitstage Versicherter Verdienst Taggeld Wartetage kontrollierte

Mehr

Newsletter zum Thema Abmahnung

Newsletter zum Thema Abmahnung Newsletter zum Thema Abmahnung Abmahnung Vorstufe zur Kündigung? Die Abmahnung ist ein Mittel, auf die Verletzung vertraglicher Pflichten hinzuweisen mit dem Ziel, weitere Vertragsverstöße zu vermeiden.

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Angebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3.

Angebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3. Angebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3. Teil Werner-Seelenbinder-Str. 14 D-99096 Erfurt Telefon 03 61-602

Mehr

Arbeitsrecht: Neue Regelungen im Hinblick auf die Kündigung von Arbeitsverhältnissen ab dem 01.01.2012

Arbeitsrecht: Neue Regelungen im Hinblick auf die Kündigung von Arbeitsverhältnissen ab dem 01.01.2012 Arbeitsrecht: Neue Regelungen im Hinblick auf die Kündigung von Arbeitsverhältnissen ab dem 01.01.2012 RAin Uta Bröckerhoff uta.broeckerhoff@kockspartners-law.be RAin Cécile Wolfs, LL.M. cecile.wolfs@kockspartners-law.be

Mehr

Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente Vorstand Sozialpolitik Verbesserungen für Erwerbsgeminderte Erwerbsminderungsrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, seit dem 1. Juli 2014 ist es zu einer finanziellen Verbesserung bei der

Mehr

Teilzeitbeschäftigte 209

Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte Erläuterungen zur Teilzeitarbeit Der Gesetzgeber verfolgt seit Ende 2000, in Kraft getreten zum 01.01.2001, mit dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten. Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG. Zeitarbeit? Leiharbeit?

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG. Zeitarbeit? Leiharbeit? ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG Zeitarbeit? Leiharbeit? Warum Zeitarbeit? Machen Sie sich zunächst frei von Vorurteilen! So mancher nimmt das Wort Zeitarbeit allzu wörtlich Kleine Jobs für kurze Zeit Schlechter

Mehr

S T U D I E N V E R T R A G

S T U D I E N V E R T R A G S T U D I E N V E R T R A G Zwischen (im Folgenden Unternehmen genannt) und geb. am in (im Folgenden Studierender genannt) 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines

Mehr

6.02. Mutterschafts - entschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2009

6.02. Mutterschafts - entschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2009 6.02 Stand am 1. Januar 2009 Mutterschafts - entschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen

Mehr

Anstellungsreglement für Beschäftigte in Teillohnbetrieben zur Integration in den Arbeitsmarkt (ATA)

Anstellungsreglement für Beschäftigte in Teillohnbetrieben zur Integration in den Arbeitsmarkt (ATA) 177.180 Anstellungsreglement für Beschäftigte in Teillohnbetrieben zur Integration in den Arbeitsmarkt (ATA) Stadtratsbeschluss vom 8. Juli 2009 (929) Der Stadtrat erlässt, gestützt auf Art. 12 Abs. 2

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Leiharbeit in den Niederlanden

Leiharbeit in den Niederlanden Leiharbeit in den Niederlanden Eine Übersicht Zeitarbeitsmarkt in den Niederlanden Zeitarbeitnehmer pro Tag: ± 240.000 Zeitarbeitnehmer pro Jahr: ± 750.000 Zeitarbeitnehmer: 56% männlich, 44% weiblich

Mehr

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Anstellungsvertrag Zwischen Herrn/Frau (Praxisinhaber) Praxisanschrift und Herrn/Frau (Praxisarzt)

Mehr

ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST.

ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST. Verfall Urlaub: Übertragung & ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST. In diesem kurz & knapp wird die Übertragung des gesetzlichen Erholungsurlaubes

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO 2.10 Beiträge Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die

Mehr

WAS finde ich WO im Beipackzettel

WAS finde ich WO im Beipackzettel WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden

Mehr

Kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer

Kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Gesetzliche Voraussetzungen Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind:

Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind: 15 Anhang 1 Bewachung, Sicherheit und Werttransport Kategorie A: Mindestlöhne für Bewachung, Sicherheit und Werttransport Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind: A1 Mitarbeitende

Mehr

Befristete Arbeitsverhältnisse

Befristete Arbeitsverhältnisse Wann ist ein Arbeitsvertrag befristet? Wenn die Dauer des Vertrages kalendermäßig bestimmt ist (z.b. bis zum 31.12.2007 oder für die Dauer eines Monats) oder wenn sich aus dem Zweck der Arbeitsleistung

Mehr

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,

Mehr

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)

Mehr

Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 1. Anbahnung des Arbeitsverhältnisses 9

Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 1. Anbahnung des Arbeitsverhältnisses 9 Vorwort 7 1. Anbahnung des Arbeitsverhältnisses 9 1.1 Was muss bei einer Stellenanzeige beachtet werden? 9 1.2 Führen des Bewerbungsgesprächs 10 1.2.1 Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch erlaubt?

Mehr

Es begrüßt Sie. Beate Wachendorf. Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht

Es begrüßt Sie. Beate Wachendorf. Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht Es begrüßt Sie Beate Wachendorf Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht Rizzastraße 49 56068 Koblenz Telefon: 0261 9124-700 Telefax: 0261

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht

Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht Was ist eine Änderungskündigung? Die Änderungskündigung ist eine weitere Form der Kündigung. Sie stellt eine echte Kündigung dar! Es handelt sich bei der Änderungskündigung

Mehr

Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele

Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele 01. Juni 2011 Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele für Mitarbeiter, die den Anlagen 31, 32 oder 33 zu den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Deutschen Caritasverbandes zugeordnet

Mehr

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

Stillen & Berufstätigkeit

Stillen & Berufstätigkeit Ostschweizerischer Verein für das Stillen & Berufstätigkeit Fotografie: images.google.ch 2008 www.ovk.ch Stillen ist die beste Nahrung für den jungen Säugling Stillen sollte für berufstätige Mütter kein

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Arbeitsrecht. Hinweis gem. 33 BDSG: Ihre Daten werden in der EDV gespeichert und verwahrt. Dieses Formular gilt ergänzend zum Mandantenfragebogen.

Arbeitsrecht. Hinweis gem. 33 BDSG: Ihre Daten werden in der EDV gespeichert und verwahrt. Dieses Formular gilt ergänzend zum Mandantenfragebogen. Arbeitsrecht Hinweis gem. 33 BDSG: Ihre Daten werden in der EDV gespeichert und verwahrt. Dieses Formular gilt ergänzend zum Mandantenfragebogen. Für eine Beratung/ Vertretung ist die Vorlage des Arbeitsvertrages,

Mehr

Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM)

Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM) Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM) AM, 30.12.2014: Die Anleitung wurde minimal angepasst. Die Daten, wie z.b. Beitragssätze sind von 2013. 1. Es gibt grundsätzlich zwei Versionen

Mehr

Arbeitszeugnis (Vorlage für ein sehr gutes Zeugnis)

Arbeitszeugnis (Vorlage für ein sehr gutes Zeugnis) Arbeitszeugnis (Vorlage für ein sehr gutes Zeugnis) Firmenname Tel.: Fax: mail: Herr / Frau Herr/Frau, geb. am, war bei uns von bis als tätig. Ab dem wurde er/sie als Gruppenleiter/in eingesetzt. Seine/Ihre

Mehr

Gemeinsam sind wir stark

Gemeinsam sind wir stark Gemeinsam sind wir stark auf Dich kommt es an Ihre Mitgliedschaft zählt! Ihre Mitgliedschaft zählt! Als Mitglied stehen Sie bei uns stets im Mittelpunkt. Wir stehen füreinander ein und machen uns gemeinsam

Mehr

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche Änderung vom 21. April 2011 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst:

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

ARBEITSVERTRAG FÜR DAS IM VERKAUF TEILZEITBESCHÄFTIGTE PERSONAL DES DETAILHANDELS. zwischen : 1... nachstehend Arbeitgeber genannt.

ARBEITSVERTRAG FÜR DAS IM VERKAUF TEILZEITBESCHÄFTIGTE PERSONAL DES DETAILHANDELS. zwischen : 1... nachstehend Arbeitgeber genannt. ARBEITSVERTRAG FÜR DAS IM VERKAUF TEILZEITBESCHÄFTIGTE PERSONAL DES DETAILHANDELS zwischen :... nachstehend Arbeitgeber genannt und... geboren am :... wohnhaft in :... AHV Nr. :... nachstehend Mitarbeiter

Mehr

Kinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt

Kinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Kinderarmut 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Armut gibt es überall auf der Welt und Armut ist doch sehr unterschiedlich. Armut? Was ist das? Woher kommt das? wieso haben die einen viel und die anderen

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

im Beruf Gespräche führen: Bei einem Bewerbungsgespräch wichtige Informationen verstehen und eigene Vorstellungen äußern

im Beruf Gespräche führen: Bei einem Bewerbungsgespräch wichtige Informationen verstehen und eigene Vorstellungen äußern 1 Arbeiten Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner. Was denken Sie: Welche Fragen dürfen Arbeitgeber in einem Bewerbungsgespräch stellen? Welche Fragen dürfen sie nicht stellen? Kreuzen Sie an. Diese Fragen

Mehr

Alles Rechtens Befristete Arbeitsverträge (08.01.2015)

Alles Rechtens Befristete Arbeitsverträge (08.01.2015) Alles Rechtens Befristete Arbeitsverträge (08.01.2015) Inwieweit sind befristete Arbeitsverträge zulässig? Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist zulässig, wenn ein sachlicher Grund gegeben ist.

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Personalverleih im IT-Bereich

Personalverleih im IT-Bereich Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Personalverleih im IT-Bereich Als Verleiher gelten diejenigen Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer einem fremden Betrieb (dem Einsatzbetrieb) zur Arbeitsleistung überlassen

Mehr

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

Arbeitszeugnis. Arten

Arbeitszeugnis. Arten Arbeitszeugnis Das Arbeitszeugnis hat sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers zu äussern. Weitergehende Regelungen zum Arbeitszeugnis

Mehr