Sucht & Fahreignung aus administrativmassnahmen-rechtlicher Sicht

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1 Sucht & Fahreignung Kurt Häne, Abteilungsleiter Strassenverkehrs- und Kantons St. Gallen

2 Sucht & Fahreignung Organisatorisches: Abteilung Administrativmassnahmen 14 Mitarbeitende (davon 9 Fallbeurteilende) 1'290 Stellenprozente

3 Sucht & Fahreignung Statistisches: Administrativmassnahmen-Verfahren '151 Fälle, davon 5'724 Ausweisentzüge 3'285 Verwarnungen 671 x Probezeit verlängert 122 x Führerausweise annulliert

4 Sucht & Fahreignung Statistisches: Akzeptanz der Massnahmen (Rekursrate 2010) 12'151 : :

5 3-Säulen-Modell Hausarzt Vertrauensarzt Verkehrsmediziner Ziel: Verbesserung der Qualität der Beurteilungen!

6 Prozesse Hausarzt StVA Vertrauensarzt StVA IRM St. Gallen

7 Verkehrsmedizinische Vertrauensärzte 8 Regionen (= Wahlkreise) Vertrauensärzte Verkehrszulassung

8 Sucht & Fahreignung Art. 14 Strassenverkehrsgesetz (SVG) 2 Lernfahr- und Führerausweis dürfen nicht erteilt werden, wenn der Bewerber c. an einer die Fahreignung ausschliessenden Sucht leidet;

9 Sucht & Fahreignung Art. 16d Strassenverkehrsgesetz (SVG) 1 Der Lernfahr- oder Führerausweis wird einer Person auf unbestimmte Zeit entzogen, wenn b. sie an einer Sucht leidet, welche die Fahreignung ausschliesst;

10 Sucht & Fahreignung Fahreignung ist die allgemeine, zeitlich nicht umschriebene und nicht erreignisbezogene Eignung zum sicheren Führen eines Fahrzeugs

11 Sucht & Fahreignung Alkoholabhängigkeit im medizinischen Sinn und der Suchtbegriff des Verkehrsrechts sind nicht deckungsgleich!

12 Sucht & Fahreignung Art. 14 Strassenverkehrsgesetz (SVG) 4 Jeder Arzt kann Personen, die wegen oder wegen Süchten zur sicheren Führung von Motorfahrzeugen nicht fähig sind, der Aufsichtsbehörde für Ärzte und der für die Erteilung und Entzug des Führerausweises zuständigen Behörde melden

13 Sucht & Fahreignung Art. 14 Strassenverkehrsgesetz (SVG) 3 Bestehen Bedenken über die Eignung eines Führers, so ist er einer neuen Prüfung zu unterwerfen. Art. 30 Vorsorglicher Entzug (VZV) Der Lernfahr- oder der Führerausweis kann vorsorglich entzogen werden, wenn ernsthafte Bedenken an der Fahreignung bestehen

14 Sucht & Fahreignung Verdachtsgründe fehlender Fahreignung: Alkoholkonsum Erstmals Verkehrsauffällige BAK > 2.50 Gew.-0/00 Rückfällige innerhalb 5 Jahren BAK > 1.60 Gew.-0/00 3 Vorfälle innerhalb 10 Jahren

15 Sucht & Fahreignung Verdachtsgründe fehlender Fahreignung: Betm-/Arzeimittelkonsum Kokain / Heroin ohne Bezug zum Strassenverkehr Amphetamine, Baribturate, Benzodiazepine, Cannabis, LSD u.ä. mit Bezug zum Strassenverkehr Methadon

16 Sucht & Fahreignung Anforderungen an die Feststellung der Suchtmittelabhängigkeit (BGE 120 Ib 305 ff): amtsärztlicher Bericht reicht nicht verkehrsmedizinisches Gutachten notwendig

17 Fahreignung verkehrsmedizinischer Begutachtungsauftrag Fragestellung: Besteht eine Alkoholabhängigkeit bzw. ein verkehrsrelevanter Alkoholmissbrauch, wodurch zu erwarten ist, dass der Proband mehr als jede andere Person gefährdet ist, ein Motorfahrzeug in alkoholisierten Zustand zu lenken? Sind weitere Abklärungen notwendig? Kann die Fahreignung allenfalls unter Auflagen befürwortet werden?

18 Fahreignung verkehrspsychologischer Begutachtungsauftrag Fragestellung: Besteht aus verkehrspsychologischer Sicht eine charakterlicher Problematik, welche dazu führt, dass die Person sich in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit Trinken und Fahren nicht konsequent trennen kann bzw. sich nicht an das Strassenverkehrsgesetz halten wird? Wenn ja, welche Massnahmen sollten ergriffen werden?

19 Sucht & Fahreignung Statistisches: VM Fahreignungsabklärungen 2010 Total ca Fälle Eignung verneint 150 Fälle Eignung bedingt bejaht 50 Fälle Eignung uneingeschränkt bejaht

20 Sucht & Fahreignung Art. 17 Abs. 3 SVG Der auf unbestimmte Zeit entzogene Lernfahr- oder Führerausweises kann bedingt und unter Auflagen wieder erteilt werden, wenn eine allfällige gesetzliche oder verfügte Sperrfrist abgelaufen ist und die betroffene Person die Behebung des Mangels nachweist, der die Fahreignung ausgeschlossen hat

21 Sucht & Fahreignung Der Betroffene stellt ein schriftliches Gesuch

22 Grundlage rechtskräftige Entzugsverfügung Nachweis der Behebung des Eignungsmangels Beweislastumkehr

23 Grundlage rechtskräftige Entzugsverfügung Wiedererteilungsbedingungen richten sich i.d.r. nach dem der Verfügung zugrunde liegendem Gutachten Geeignete Beweismittel: Therapieberichte Abstinenzprotokolle Analysenergebnisse Gutachten

24 Behebung des Eignungsmangels bei Vorliegen einer Suchtabhängigkeit nach ICD-10

25 Praxis BGE 6A_61/2005 vom TA mind. 24 Mte. Lockerung Aufhebung

26 BGE 6A_61/2005 Umsetzung & Praxis Entzug Wiederereilung Resultate & Beurteilung des Therapeuten Gesuch um Aufhebung TA Auflage TA Auflage gelockert P1 Auflage gelockert P2 Perioden in Monaten kummuliert Therapie Arzt Fahrabstinenz Blut Urin Haare TA x x x x x Auflage TA x x x x x Auflage P1 x x x x Auflage P2 x x

27 Behebung des Eignungsmangels bei Vorliegen eines verkehrsrelevanten Suchtmittelmissbrauchs

28 Praxis StVA SG (Halbierung der Fristen) ev. TA mind. 12 M ev. Konsumkontrolle Lockerung Aufhebung

29 Sonderthema Haaranalyse BGE 6A.8/2007 EtG < 07 pg/mg cut-off EtG < 30 pg/mg Low-Risk-Drinking EtG > 30 pg/mg High-Risk-Drinking

30 Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

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