Vorwort 5 Literaturverzeichnis 13

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1 Vorwort 5 Literaturverzeichnis 13 1 Arbeitsrechtliche Regelungen im SGBIX 19 I. Zielsetzung der Regelungen des SGB IX 19 II. Definition der Behinderung ( 2 Abs. 1 SGB IX) und des schwerbehinderten Menschen ( 2 Abs. 2 SGB IX) Behinderung isv 2 Abs. 1 SGB IX Schwerbehinderung isv 2 Abs. 2 SGB IX 21 III. Feststellung der Behinderung sowie des GdB Antrag Zuständigkeit Verfahren ( 69 SGB IX) 22 a) Vorliegen einer Behinderung ( 69 Abs. 1 S. 1 SGB IX) 22 b) Bemessung des GdB ( 69 Abs. 1 S. 4 6 SGB IX) 23 c) Anderweitige Feststellung der Behinderung und ihres Grades ( 69 Abs. 2 SGB IX) 27 d) Feststellung weiterer gesundheitlicher Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen ( 69 Abs. 4 SGB IX) Ausweis ( 69 Abs. 5 SGB IX) Neufeststellung des GdB Verringerung des GdB auf unter Rechtsmittel 31 IV. Gleichgestellte behinderte Menschen ( 2 Abs. 3 SGB IX) Antrag Anspruch auf Gleichstellung Voraussetzungen der Gleichstellung Wirkungen der Gleichstellung Rechtsmittel 38 V. Pflichten der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber und Ausgleichsabgabe ( 71 ff SGB IX) 38 a) Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber im Allgemeinen 38 b) Beschäftigungspflichtige Arbeitgeber 39 c) Umfang der Beschäftigungspflicht 40 d) Anrechnung auf die Pflichtquote 41 e) Pflicht zur Zahlung der Ausgleichsabgabe Zusammenwirken der Arbeitgeber mit der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern ( 80 SGB IX) 44 a) Verzeichnis der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen ( 80 Abs. 1 SGB IX)

2 b) Verpflichtung zur Datenübermittlung zwecks Prüfung der Beschäftigungs- und Ausgleichsabgabepflicht ( 80 Abs.2SGBIX) 45 c) Auskunftspflicht ( 80 Abs. 5 SGB IX) 46 d) Verpflichtung zum Einblick in den Betrieb ( 80 Abs. 7 SGB IX).. 47 e) Mitteilungspflicht der Vertrauenspersonen ( 80 Abs. 8 SGB IX).. 48 VI. Einstellung schwerbehinderter Menschen Fragerecht des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft Pflichten des Arbeitgebers bei der Stellenbesetzung ( 81 Abs. 1 SGB IX) Besondere Pflichten öffentlicher Arbeitgeber ( 82 SGB IX) 63 a) Meldepflicht 63 b) Einladung zum Vorstellungsgespräch 64 VII. Verbot der Benachteiligung wegen Behinderung Neuregelung im AGG Inhalt des Benachteiligungsverbotes Rechtsfolgen Frist zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches Beweislast 75 VIII. Anspruch des schwerbehinderten Menschen auf behinderungsgerechte Beschäftigung ( 81 Abs. 4 SGB IX) Überblick Beschäftigungsanspruch ( 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 SGB IX) Darlegungs- und Beweislast Förderung der beruflichen Bildung ( 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 und 3 SGB IX) Behindertengerechte Einrichtung und Gestaltung des Arbeitsplatzes ( 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 und 5 SGB IX) Schadensersatzanspruch 93 IX. Wiedereingliederung - Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers 102 X. Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung ( 81 Abs. 5 SGB IX) 105 XI. Integrationsvereinbarung 109 XII. Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement Präventionsmaßnahmen bei Gefährdung des Arbeitsverhältnisses ( 84 Abs. 1 SGB IX) Betriebliches Eingliederungsmanagement ( 84 Abs. 2 SGB IX) 118 a) Zweck des betrieblichen Eingliederungsmanagements 119 b) Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich 120 c) Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements durch den Arbeitgeber 122 d) Zustimmung des Betroffenen 125 e) Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretungen 127 8

3 f) Einbindung der Rehabilitationsträger und des Integrationsamtes 131 g) Zusammenfassung des BEM 132 h) Auswirkungen auf den Kündigungsschutz 133 i) Darlegungs-und Beweislast 135 j) Bedeutung für das Zustimmungsverfahren nach den SS 85 ff SGBIX Förderung der Arbeitgeber durch Rehabilitationsträger und Integrationsämter (S 84 Abs. 2,102 Abs. 3 u. 4 SGBIX) 140 XIII. Zusammenarbeit aller Beteiligten (S 99 SGB IX) 142 XIV. Mehrarbeit (S 124 SGB IX) 143 XV. Zusatzurlaub (S 125 SGB IX) 145 S 2 Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer 152 I. Zustimmungserfordernis für schwerbehinderte Arbeitnehmer Vorherige Zustimmung durch das Integrationsamt Zielsetzung des besonderen Kündigungsschutzes Verhältnis zum allgemeinen Kündigungsschutz Geschützter Personenkreis - Erfordernis der Zustimmung 154 a) Schwerbehinderteneigenschaft 154 b) Gleichgestellte behinderte Menschen 155 c) Arbeitnehmer 155 d) Beamte und Richter Fehlende Tatbestandsvoraussetzungen - Negativattest" 156 II. Zustimmungsfreie Beendigung des Arbeitsverhältnisses Kündigung durch den Schwerbehinderten Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Aufhebungsvertrag Befristetes Arbeitsverhältnis Auflösende Bedingung Anfechtung des Arbeitsvertrages Direktionsrecht Einführung von Kurzarbeit Insolvenz Gesetzliche Ausnahmen vom besonderen Kündigungsschutz (S 90 SGB IX) 161 a) Ausnahme in den ersten sechs Monaten (S 90 Abs. 1 Nr. 1 SGBIX) 161 b) Stellen nach S 73 Abs. 2 Nr. 2 bis 5 SGB IX (S 90 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX) 164 c) Vollendung des 58. Lebensjahres und soziale Alterssicherung (S 90 Abs. 1. Nr. 3 SGB IX) 165 d) Entlassung aus Witterungsgründen ( *90 Abs. 2 SGB IX) Neuregelung in S 90 Abs.2a SGBIX 167 9

4 a) Fehlender Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft ( 90 Abs. 2 a Alt. 1 SGBIX) 167 b) Fehlende Mitwirkung im Feststellungsverfahren (S 90 Abs. 2 a Alt. 2 SGBIX) Darlegungs-und Beweislast Übersicht über die Fallgruppen des 90 Abs. 2 a SGB IX 176 III. Kündigungsschutzverfahren Antrag des Arbeitgebers Durchführung des Zustimmungsverfahrens 180 a) Ermittlung des Sachverhalts 180 b) Stellungnahmen der Beteiligten 181 c) Untersuchungsgrundsatz ( 20 SGB X) 182 d) Anhörungsgebot 182 e) Mitwirkungspflicht der Beteiligten 183 f) Gütliche Einigung 183 g) Mündliche Verhandlung Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens 185 a) Frist für die Entscheidung des Integrationsamtes ( 88 Abs. 1 SGB IX) 185 b) Zustimmungsfiktion ( 88 Abs. 5 SGB IX) 186 c) Form und Bekanntgabe der Entscheidung ( 88 Abs. 2 SGBIX) d) Ausspruch der Kündigung im Falle der zustimmenden Entscheidung ( 88 Abs. 3 SGB IX) 189 e) Keine aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln ( 88 Abs. 4 SGB IX) 191 f) Beteiligung von Betriebsrat, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung 191 g) Mindestkündigungsfrist ( 86 SGB IX) 193 IV. Entscheidung des Integrationsamtes Ermessensentscheidung 194 a) Pflichtgemäßes Ermessen 194 b) Fehlerhafte Ermessensausübung 196 c) Ermessensspielraum Bewertung der Kündigungsgründe 198 a) Betriebsbedingte Gründe 198 b) Gründe in der Person 200 c) Gründe im Verhalten Einschränkung des Ermessens ( 89 SGB IX) 205 a) Einstellung und Auflösung von Betrieben und Dienststellen ( 89 Abs. 1 S. 1 SGB IX) 205 aa) Betriebsstillegung 205 bb) Dreimonatiger Entgeltfortzahlungszeitraum 207 cc) Wechsel des Betriebszweckes, Betriebsverlegung, Betriebsübergang

5 b) Betriebseinschränkung ( 89 Abs. 1 S. 2 SGBIX) 211 aa) Verringerung der Arbeitsplätze 211 bb) Erfüllung der Beschäftigungspflicht 212 cc) Lohnfortzahlung für drei Monate 213 c) Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz ( 89 Abs. IS. 3 SGB IX) 213 d) Vorhandensein eines anderen angemessenen und zumutbaren Arbeitsplatzes ( 89 Abs. 2 SGB IX) 215 e) Insolvenz ( 89 Abs. 3 SGB IX) 218 V. Rechtsmittel Widerspruch und Klage Widerspruchsausschuss Überprüfung durch das Verwaltungsgericht Bedeutung für den Ausspruch und die Wirksamkeit der Kündigung Rechtsweg zum Arbeitsgericht 224 a) Einhaltung der Dreiwochenfrist des 4 S. 1 KSchG 224 b) Bindung der Arbeitsgerichte an die Entscheidung des Integrationsamtes 226 VI. Besondere Tatbestände Unkenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderung Änderungskündigung Außerordentliche Kündigung 234 a) Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung 235 aa) Zweiwochenfrist ( 91 Abs. 2 SGB IX) 235 bb) Verhältnis zwischen der Zweiwochenfrist nach 91 Abs. 2 SGB IX und der nach 626 Abs. 2 BGB 237 cc) Fristberechnung bei Sonderkündigungsschutz und Beteiligung der Interessenvertretungen nach 102 BetrVG und 79 BPersVG 243 dd) Form und Inhalt des Antrags 247 ee) Frist zur Entscheidung durch das Integrationsamt über den gestellten Antrag ( 91 Abs. 3 SGB IX) 249 b) Einschränkung des Ermessens ( 91 Abs. 4 SGB IX) 253 aa) Zweck und Ausnahmen der Regelung in 91 Abs. 4 SGB IX 253 bb) Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und Behinderung 253 cc) Ermessensgesichtspunkte 256 c) Ausspruch der außerordentlichen Kündigung nach zustimmender Entscheidung ( 91 Abs. 5 SGB IX) 258 d) Arbeitskämpfe ( 91 Abs. 6 SGB IX) Erweiterter Beendigungsschutz 262 a) Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung bei Berufsbzw Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung auf Zeit

6 b) Kenntnis des Arbeitgebers 263 c) Prüfung der Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten 264 d) Rechtsfolgen 266 Stichwortverzeichnis

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