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1 Vereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und den Berliner Universitäten, den Berliner Fachhochschulen und den Berliner Kunsthochschulen zum Masterplan - Ausbildungsoffensive Zusätzlich zu den Mitteln aus dem Hochschulpakt 2020 für die Jahre 2007 bis 2010 stellt das Land Berlin 35 Mio Euro in den Jahren 2008 bis 2011 für eine Ausbildungsoffensive zur Verfügung. Im Doppelhaushalt für die Jahre 2008/2009 sind 5 Mio Euro für 2008 und 10 Mio Euro für 2009 veranschlagt. Für die Jahre 2010 und 2011 besteht eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von jeweils 10 Mio Euro. Unter Einbeziehung der Mittel aus dem Hochschulpakt ergibt sich daraus eine Summe von 57,6 Mio Euro, die von 2007 bis 2011 für eine Verbesserung der Ausbildung zur Verfügung steht. Der Masterplan - Ausbildungsoffensive verfolgt die Ziele des quantitativen Ausbaus von Studierchancen, der qualitativen Verbesserung der Ausbildung und die Förderung der Chancengleichheit von Frauen im Hochschulsystem. Zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und den Berliner Hochschulen haben am 4. September 2007, am 10. September 2007 (Fachhochschulen), am 1. Oktober 2007, am 23. Oktober 2007, am 29. Oktober 2007 (Universitäten), am 30. Oktober 2007 und am 28. November 2007 Gespräche stattgefunden. Dabei wurde Übereinstimmung über die Eckdaten für das Programm Masterplan Ausbildungsoffensive erzielt. Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissen-

2 2 schaft und Forschung und die Berliner Hochschulen schließen deshalb folgende Vereinbarung: 1. Eckdaten und Umsetzung des Programms Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung stellt die Mittel nach Maßgabe der folgenden Regelungen zur Verfügung. Die Hochschulen setzen das Programm mit den entsprechenden Maßnahmen um Die Mittel des Programms Masterplan - Ausbildungsoffensive stehen in einzelnen Programmlinien zur Verfügung. Die Beschreibung der Programmlinien und die Mittelausstattung der Programmlinien sind in Anlage 1 und 2 dargestellt. Die Programmlinien 0 ( Zusätzliche Studierchancen gemäß Pakt 2020 ) und 1 ( Zusätzliche Studienplätze an Fachhochschulen ) dienen dem quantitativen Ausbau, die übrigen Programmlinien der qualitativen Verbesserung der Ausbildung Für die Hochschulen sind in den Programmlinien Fördersummen vorgehalten. Die Aufteilung findet sich in Anlage Die Förderhöchstsummen für Einzelmaßnahmen sind in Anlage 4 aufgeführt. 2. Zusätzliche Studienplätze an Fachhochschulen Die Fachhochschulen werden bis zum Jahr 2011 zusätzliche auf Dauer angelegte Studienplätze schaffen. Der Umfang der in den Jahren 2008 bis 2011 zusätzlich zu schaffenden Studienplätze aufgeteilt nach den einzelnen Hochschulen ist in Anlage 5 dargestellt. Die Vereinbarungen zum Hochschulpakt 2020 bleiben hiervon unberührt. Die sich aus der zusätzlichen Aufnahmekapazität aufgrund dieser Programmlinie ergebenden Studienanfänger im ersten Hochschulsemester werden bei der Abrechnung der Zielvereinbarungen zum Pakt 2020 nicht berücksichtigt. Der Fachhochschulstrukturfonds besteht unabhängig von der Schaffung zusätzliche Kapazitäten aufgrund dieser Programmlinie.

3 3 3. Förderung von Frauen 3.1. Die Förderung von Frauen im Hochschulbereich ist neben dem quantitativen Ausbau und der qualitativen Verbesserung der Ausbildung das zentrale Anliegen des Masterplans - Ausbildungsoffensive. Mit der Programmlinie 3 Vorgezogene Nachfolgeberufungen wird die Berufung von Frauen gefördert. Die Programmlinie 9 beinhaltet die Erweiterung des bestehenden Berliner Programms zur Förderung von Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre. In die übrigen Programmlinien wird der Gesichtspunkt der Förderung von Frauen von den Hochschulen mit Zielvereinbarungen einbezogen Mit der Programmlinie 9 wird das Berliner Programm zur Förderung von Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre in den Jahren 2008 bis 2011 um insgesamt 6 Mio Euro aufgestockt. Gefördert werden damit etwa zur Hälfte vorgezogene Nachfolgeberufungen und außerdem Maßnahmen im Post-Doc-Bereich. Eine Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Hochschulen wird von der Vergabekommission vorgenommen Die Hochschulen können sich an dem Professorinnen-Programm des Bundes und der Länder zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen beteiligen. Den Sitzlandanteil stellt das Land Berlin mit dem Masterplan Ausbildungsoffensive in den beiden Förderlinien 3 (vorgezogene Nachfolgeberufungen) und 9 (Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit) zur Verfügung. Die Hochschulen können die für sie vorgehaltenen Mittel zu diesem Zweck für die Laufzeit des Masterplans einsetzen; sie können auch eigene Mittel einsetzen. 4. Einzelregelungen und Verfahren 4.1. Die Mittel sind in den Programmlinien derzeit nur innerhalb der Jahre 2008 bis 2011 übertragbar. Eine Deckungsfähigkeit zwischen den Programmlinien besteht nicht.

4 Die Universität der Künste und die Hochschule für Musik können mit den für sie vorgehaltenen Mitteln der Programmlinie 2 (W 2-Berufung auf Zeit) auch Juniorprofessuren einrichten Die Ergebnisse bei der Umsetzung des Programms werden einer jährlichen gemeinsamen Erfolgskontrolle unterzogen, um gegebenenfalls Konsequenzen für die Steuerung des Programms zu ziehen Die Hochschulen können ab sofort Anträge an die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung - IV C 1 - auf Förderung nach Maßgabe der vorstehenden Festlegungen stellen. Berlin den. Februar Senator für Bildung, Wissenschaft Präsident der und Forschung Freien Universität Berlin Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin Präsident der Technischen Universität Berlin Präsident der Universität der Künste Berlin

5 5 Präsident der Technischen Fachhochschule Berlin Präsident der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Rektor der Fachhochschule für Wirtschaft Rektorin der Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Alice Salomon Rektor der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Rektorin der Evangelischen Fachhochschule Berlin

6 6 Rektor der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin Rektor der Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin Rektor der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch Berlin Rektor der Kunsthochschule Berlin-Weißensee

7 Anlage 1 Beschreibung der einzelnen Programmlinien: 1. An den Fachhochschulen werden ab dem Jahr 2011 dauerhaft weitere Studienanfängerplätze geschaffen. Der Aufbau erfolgt schrittweise in Jahresscheiben: ; ; ; Anfängerplätze. Die Fachhochschulen haben hierzu eine abgestimmte quantitative Planung vorgelegt, die der weiteren Konkretisierung auf Studienbereiche bedarf. 2. Auf der Basis der Gespräche mit den drei Universitäten werden als Ergänzung der bisherigen Personalstruktur W 2 - Professuren auf Zeit mit erhöhter Lehrverpflichtung und anschließender Tenure - Option mit diesem Profil eingerichtet. Dies schließt spätere personalbezogene Änderungen der Lehrverpflichtung im Einzelfall bei struktureller Beibehaltung der Personalkategorie nicht aus. Die Lehrprofessur auf Zeit wird zusammen mit einer Forschungsprofessur eingerichtet. Die Lehrverpflichtung für die Lehrprofessur liegt bei 14 SWS, diejenige für die Forschungsprofessur bei sechs SWS. Die Lehrprofessur ist auf fünf Jahre befristet, wobei nach drei Jahren eine Evaluierung durchgeführt wird. Bei positivem Ergebnis wird die Professur unter denselben Bedingungen fortgesetzt. Der Inhaber oder die Inhaberin der Professur erhält danach eine entsprechende Dauerprofessur. Bei negativem Ausgang der Evaluation wird die Lehrverpflichtung für die restlichen zwei Jahre auf die Regellehrverpflichtung zurückgeführt, um dem Inhaber oder der Inhaberin die Möglichkeit zu geben, ihre Berufungsfähigkeit zu verbessern. Eine Übernahme auf eine Dauerprofessur an derselben Universität erfolgt nicht. Im Rahmen eines Modellversuchs sollen aufbauend ab dem Wintersemester 2008/09 bis zum Jahr 2011 insgesamt 30 Professuren eingerichtet werden. 3. Vorgezogene Nachfolgeberufungen W2/W3 für Frauen erfolgen auf der Grundlage der von den Berliner Hochschulen dargelegten freiwerdenden Stellen der Soll-Struktur in Fächern mit geringem Professorinnenanteil. Die Förderungshöchstdauer beträgt drei Jahre; sie kann diesen Zeitraum übersteigen, wenn die Förderung der Kofinanzierung des Professorinnen-Programms des Bundes und der Länder dient. Die Besetzung von bis zu 70 Stellen bei sukzessivem Aufbau ist möglich. 4. Für die berufsbegleitende Lehrqualifikation von neuberufenen Fachhochschulprofessoren am Institute of Professional Teaching ist eine Ermäßigung der Lehrverpflichtung von 18 SWS auf 12 SWS für bis zu zwei Semester vorgesehen. Ausgehend von den bisherigen Berufungszahlen deckt die Planung durchschnittlich 60 Neuberufungen pro Jahr ab. 5. Für das Tutorenprogramm wurden 40 Monatsstunden pro Jahr gemäß Tarifvertrag zugrundegelegt. Auf dieser Basis können 210 Tutoren mehr an den Berliner Hochschulen eingestellt werden. Die Beschäftigung soll vorrangig in Fä-

8 2 chern mit geringen Erfolgsquoten, hohem Migrationsanteil oder Problemkreisen erfolgen, auf die die Hochschulen ihr spezifisches Konzept konzentrieren wollen. Es wird angestrebt, auch hier den Frauenanteil an den Tutoren zu erhöhen. 6. In der Linie Seniorprofessuren sollen Hochschullehrer nach Erreichen der Altersgrenze weiterhin für die Lehre zur Verfügung stehen, bei gleichzeitiger Neubesetzung der Stelle. Hierfür sind an allen Berliner Hochschulen insgesamt bis zu 55 Positionen pro Jahr vorgesehen. An den Fachhochschulen werden Im Zusammenhang eines gemeinsamen Konzepts der Förderung der angewandten Forschung Lehraufträge finanziert; dies ermöglicht die Freistellung von Hochschullehrern für die Forschung. 7. Mit dem Berlin Institute of Professional Teaching sollen als hochschulübergreifende Lösung die vorhandenen lehrrelevanten Kompetenzen vernetzt werden. In die Curricula sollen gute Angebote aus anderen Ländern und die Vermittlung von Genderkompetenzen eingebunden werden. Für die Geschäftsführung ist ein ein kleiner Overhead vorgesehen. Die Arbeit des Berlin Institute of Professional Teaching soll von einem Beirat begleitet werden, in dem Frauen angemessen vertreten sind. 8. Hochschulspezifische Maßnahmen für Innovationen sollen in einem wettbewerbsabhängigen Antragsverfahren besondere Aspekte zur Verbesserung der Lehre bedienen. Möglich sind nach den bisherigen Vorschlägen der Hochschulen e-learning Projekte zur Verbesserung der Kompetenz und des Studienerfolgs der Studierenden. 9. Das Berliner Programm zur Förderung von Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre wird mit 1,5 Mio. pro Jahr aufgestockt. Rund 50 % der Mittel werden zweckgebunden für vorgezogenen Nachfolgeberufungen W2/W3 eingesetzt. In diesem Umfang ist die Einrichtung von 13 Professuren für Frauen vorgesehen. Die abschließende Entscheidung über vorgezogene Berufungen erfolgt mit Billigung der Staatssekretäre der beiden Senatsverwaltungen für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie Wirtschaft, Technologie und Frauen. Weitere 50 % der Mittel werden für Post Doc Programme, wie beispielsweise W1-Juniorprofessuren, Gastprofessuren, Lehraufträge und Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter zur Verfügung gestellt. Die Vergabe dieser Mittel erfolgt wie bisher. Die hieraus finanzierten Maßnahmen werden ebenfalls wie bisher zu einem Drittel durch die Hochschulen gegenfinanziert. Über die Aufteilung der Mittel auf die Hochschulen entscheidet die Vergabekommission.

9 Anlage 2 Masterplan "Ausbildungsoffensive"- Mittelausstattung 2008 bis 2011 lfd. Nr. Programmlinie kumuliert (in Mio. ) 0. Studierchancen Pakt ,1 1. weitere Studienplätze an FHS 13,0 2. W2-Berufungen auf Zeit 3,9 3. vorgezogene Nachfolgeberufungen W2/W3 9,1 4. Ermäßigung neuberufene FHS-Professoren 6 SWS Lehraufträge 1,6 5. Tutoren 4,4 6. Seniorprofessoren an Universitäten bzw. Lehraufträge an Fachhochschulen 3,5 7. Berlin Institute of Professional Teaching 2,0 8. hochschulspezifische Maßnahmen für Innovationen 2,4 Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit 6, % der Mittel für vorgezogenene Nachfolgeberufungen W2/W3 50 % der Mittel für Post doc Programme: (z.bsp. W1-Juniorprofessuren, Gastprofessuren, Lehraufträge, WM-Stellen) Reservemittel zum Nachjustieren 1,7 Finanzbedarf Summe Pakt 2020 und Ausbildungsoffensive 57,6 Deckung Mittel aus dem Masterplan Mittel aus dem Pakt 2020 Mittel für Ausbildungsoffensive insgesamt 35 22,6 57,6

10 Anlage 3 Masterplan "Ausbildungsoffensive"- zweckgebundene Mittel je Hochschulen in den Programmlinien lfd. Nr. Programmlinie FU HU TU Summe Unis UdK HfM HfS KHB Summe UdK und KHS TFH FHTW FHW / FHVR ASFH ev.fhs kath. FHS Summe FHS Programmlinien insgesamt 0. Studierchancen Pakt ,344 3,391 3,083 0,583 0,400 0,313 10,1 10,1 1. nachrichtlich: Studienplatz FHS ,384 2,016 4,284 1,800 0,144 1,368 13,0 13,0 P r o g r a m m l i n i en "V e r b e s s e r u n g d e r Q u a l i t ä t d e r L e h r e" 2. W2-Berufungen auf Zeit 1,17 1,17 1,17 3,51 0,153 0, , ,8 3. Vorgezogene Nachfolgeberufungen W2/W3 1,44 1,44 1,44 4,32 0,216 0,216 0,216 0,216 0,86 1,180 1,180 0,826 0,354 0,177 0,177 3,89 9,1 Ermäßigung neuberufene FHS-Professoren 6 SWS ,422 0,422 0,422 0,211 0,053 0,053 1,6 1,6 Lehraufträge 5. Tutoren 0,624 0,624 0,624 1,87 0,520 0,042 0,104 0,208 0,87 0,499 0,499 0,354 0,146 0,083 0,083 1,66 4,4 6. Seniorprofessoren an Universitäten u.kunsthochschulen bzw. Lehraufträge an Fachhochschulen 0,718 0,718 0,718 2,15 0,067-0,082 0,082 0, ,342 0,342 0,247 0,095 0,049 0,049 1,12 3,5 7. Berlin Institute of Professional Teaching h o c h s c h u l ü b e r g r e i f e n d e L ö s u n g 2,0 8. hochschulspezifische Maßnahmen für Innovationen 0,432 0,408 0,360 1,20 0,272 0,060 0,012 0,056 0,40 0,192 0,280 0,224 0,048 0,032 0,024 0,80 2,4 9. Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit h o c h s c h u l ü b e r g r e i f e n d e L ö s u n g 6,0 Reservemittel zum Nachjustieren 1,7 Summe Programmlinien 0 bis 6 und 8 * mögliche Rundungsdifferenzen zweckgebundene Mittel je Hochschule 2008 bis 2011 (in Mio. )* 4,38 4,36 4,31 13,05 1,22 0,46 0,41 0,56 2,66 8,36 8,13 9,44 3,24 0,94 2,07 32,18 57,6 I

11 Anlage 4 Masterplan "Ausbildungsoffensive"- Förderhöchstsummen pro Jahr lfd. Nr. Programmlinie Kosten p.a. (in ) 0. Studierchancen Pakt weitere Studienplätze an FHS W2-Berufungen auf Zeit vorgezogene Nachfolgeberufungen W2/W Unis FHS 4. Ermäßigung neuberufene FHS-Professoren 6 SWS Lehraufträge Tutoren Seniorprofessoren an Universitäten bzw. Lehraufträge an Fachhochschulen Berlin Institute of Professional Teaching hochschulspezifische Maßnahmen für Innovationen Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit Agenda: 1) 2) und 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) gleicher Preis Pakt 2020 und Masterplan Ø - Satz gemäß Bericht zur W-Besoldung Ø - Satz für einen Lehrauftrag von 6 SWS, Lehrauftragsvergütung 29,10 EUR; inclusisve Kosten für die didaktische Weiterbildung Ø - Satz gemäß Tarifvertrag GEW max. Hinzuverdienstgrenze Kosten für hochschulübergreifende Lösung Mittelpool 600 T p.a., Binnenverteilung innerhalb der Hochschularten nach dem Proporz der Studienanfänger im 1. Hochschulsemester, Basisjahr ,5 Mio. der Masterplan-Mittel fließen in Maßnahmen aus dem "Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre".Die zuständigen StS von SenBWF u. SenWTF überprüfen die Vergabe der Mittel im Hinblick auf die politische Setzung zur Binnenverteilung der Mittel, davon 50 % für vorgezogene Nachfolgeberufungen W2/W3.

12 Anlage 5 Masterplan "Ausbildungsoffensive" - zusätzliche Studienanfängerplätze Hochschule TFH FHTW FHW FHVR ASFH ev. FHS kath. FHS Summe Fachhochschulen

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