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1 Gut und günstig versichert...

2 BdV Wer ist das? Mit mehr als Mitgliedern ist der Bund der Versicherten, kurz BdV, seit über 30 Jahren Deutschlands größte unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation für Versicherte. Dabei steht der BdV mit seinem Offensivgeist für die gute Beratung seiner Mitglieder, Verteidigung der Rechte der Versicherten und dem Streiten für bessere Versicherungen auf verbraucherpolitischer Ebene. Die Mitgliedschaft im BdV lohnt sich: Wir helfen Ihnen professionell und umfassend bei Ihren Fragen zum privaten Versicherungsrecht. Außerdem unterstützen wir Sie, wenn Sie nach einem Schadensfall Probleme mit Ihrem Versicherer haben. Sie können sich zudem bei der BdV Mitgliederservice GmbH über Rahmenverträge versichern, die streng nach Verbrauchergesichtspunkten vereinbart worden sind. Sie sehen, die BdV-Jahresmitgliedschaft lohnt sich und kostet Sie nur 40 Euro in Jahr. Wir sind für Sie da! Liebe Leserin, lieber Leser, Sie sind optimal und günstig versichert? Das wäre sehr erfreulich. Denn die meisten Bürger haben oft unzweckmäßige und obendrein zu teure Versicherungen. Viele von ihnen ahnen vermutlich nicht, dass sie zu viel Geld für etwas bezahlen, das sie entweder gar nicht brauchen oder deutlich günstiger bekämen. Die meisten Policen werden von Versicherungsvermittlern verkauft. Und die sind selten interessiert, ihre Kunden etwa darüber zu informieren, welcher Versicherungsschutz nicht notwendig ist. Sie bekommen für Abschlüsse von Verträgen Provisionen. Es liegt also auf der Hand, dass Vermittler schon aus Eigeninteresse weder neutral noch verbrauchergerecht beraten können. Auch werden die Vermittler nicht immer von den Versicherungsgesellschaften vollständig über die Stärken und Schwächen der oft sehr intransparenten Tarife informiert. Dann können sie aufgrund fehlenden Wissens gar nichts Besseres empfehlen als schlechte Produkte. Vorwort IMPRESSUM Herausgeber: Bund der Versicherten e. V. Tiedenkamp Henstedt-Ulzburg Tel.: (für Nichtmitglieder) Tel.: (für Mitglieder) Fax: info@bundderversicherten.de Internet: Schutzgebühr 3 Euro (inkl. Versand) Verantwortlich i. S. d. P.: Axel Kleinlein Text und Redaktion: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BdV Foto Cover: istockphoto.com Layout: hokahe GmbH, Hamburg Druck: v. Stern sche Druckerei, Lüneburg Wer sich im Versicherungsmarkt zurechtfinden will, braucht eine zuverlässige und unbestechliche Orientierungshilfe. Diese Broschüre des Bundes der Versicherten (BdV) will eine neutrale und anbieterunabhängige Planungshilfe für Sie sein. Sie erfahren ohne Worthülsen und Werbegeklingel, was beim Versicherungsschutz wirklich zählt und wo Sie sparen können. Viel Spaß bei der Lektüre dieser Broschüre. Ihr BdV-Team Amtsgericht Hamburg, VR 9733 USt-IdNr. DE Erscheinungsdatum und Auflage: März 2013/8.000 Stück Alle Angaben für diese Broschüre wurden sorgfältig recherchiert. Dennoch kann keine Garantie für ihre Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Alle Rechte dieses Werkes sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung auch auszugsweise darf nicht ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers erfolgen. 2 3

3 BdV Wer ist das? 2 Vorwort 3 Bedarfsermittlung 6 Haftpflichtversicherung 9 Privathaftpflichtversicherung 9 Dienst- oder Amtshaftpflichtversicherung 10 Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 10 Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 10 Tierhalterhaftpflichtversicherung 11 Öltankhaftpflichtversicherung 11 Boots-/Surfbretthaftpflichtversicherung 11 Risikolebensversicherung 13 Restschuldversicherung 15 Risikolebensversicherung auf zwei Leben 15 Berufsunfähigkeitsversicherung 17 Unfallversicherung 21 Kinderinvaliditätsversicherung 22 Unfallversicherung für Senioren 23 Versicherungen rund ums Haus 25 Wohngebäudeversicherung 25 Elementarschadenversicherung 26 Versicherungen für Bauvorhaben 27 Hausratversicherung 29 Elementarschadenversicherung 30 Glasversicherung 30 Fahrradversicherung 31 Kfz-Versicherung 33 Kfz-Haftpflichtversicherung 33 Kaskoversicherungen 34 Welche zusätzliche Absicherung lohnt sich? 35 Rechtsschutzversicherung 37 Reiseversicherungen 39 Auslandsreisekrankenversicherung 39 Reiserücktrittskostenversicherung 39 Schutzbrief 40 Mallorca-Police 40 Reisegepäckversicherung 41 Krankenversicherung 43 Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse 43 Freiwillig in die Krankenkasse gehen oder privat versichern? 44 Private Krankenzusatzversicherungen 47 Private Krankentagegeldversicherung 47 Private Krankenhauszusatzversicherung 48 Private Zahnzusatzversicherung 48 Ambulante Zusatzversicherung 49 Ergänzungstarife 49 Pflegeversicherung 51 Pflegepflichtversicherung 51 Private Pflegezusatzversicherung 51 Pflege-Bahr 53 Kapitalversicherungen 55 Kapitallebensversicherung 55 Private Rentenversicherung 56 Fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherung 57 Kapitalversicherung abgeschlossen was nun? 58 Staatlich geförderte Altersvorsorge 61 Riester-Rente 61 Rürup-Rente 63 Betriebliche Altersvorsorge 64 Überflüssige Versicherungen 67 Kündigungsmöglichkeiten 71 Wichtige Kontaktdaten 73 Stichwortverzeichnis 74 Inhaltsverzeichnis 4 5

4 Schüler, Studenten, Auszubildende... sind bis zum Abschluss ihrer Berufsausbildung meist über die Eltern mitversichert im Rahmen der privaten Haftpflicht- und Hausratversicherung (wenn sie noch keine eigene Familie und keinen eigenen Hausstand gegründet haben). Falls Sie außerhalb des Elternhauses wertvollen Hausrat besitzen, sollten Sie eine eigene Hausratversicherung haben. Empfehlenswert ist es, spätestens nach der Ausbildung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, weil die deutlich umfassender ist als eine Unfallversicherung. +++ Haftpflicht-, Berufsunfähigkeitsversicherung ++ Unfallversicherung + Hausratversicherung Risikolebens-, Pflegezusatzversicherung Singles... sollten vor allem eine private Haftpflicht- sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Erst wenn Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie über eine private Pflegezusatzversicherung nachdenken. Können Sie keinen Schutz gegen Berufsunfähigkeit bekommen, sollten Sie eine Unfallversicherung mit einer höheren Versicherungssumme vereinbaren. Wenn Sie keine Hinterbliebenen abzusichern haben, erübrigt sich eine Risikolebensversicherung meist. Allerdings sollten Sie auch Ihren zukünftigen Bedarf berücksichtigen. Haben Sie schon einen eigenen Hausstand? Dann denken Sie über den Abschluss einer Hausratversicherung nach. +++ Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Wohngebäudeversicherung ++ Unfall-, Hausratversicherung + Pflegezusatzversicherung Risikolebensversicherung Paare... benötigen für die private Haftpflichtversicherung nur eine Police, weil darüber beide Partner versichert sind. Das gilt ebenso für die Hausratversicherung. Wichtig ist auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die können Sie zusammen mit einer Risikolebensversicherung abschließen, um so Ihren Partner mit abzusichern. Wenn Sie schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, können Sie die Versicherungssumme zur Unfallversicherung niedriger wählen. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Sie den Versicherungsschutz sinnvoll ergänzen. +++ Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Wohngebäudeversicherung ++ Risikolebens-, Unfall-, Hausratversicherung + Pflegezusatzversicherung Paare mit Kindern... sollten zur Absicherung von Hinterbliebenen eine Risikolebensversicherung abschließen. Am besten kombinieren Sie die mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die können Sie sinnvoll durch eine private Pflegezusatzversicherung ergänzen. Schützen Sie Ihre Kinder schon frühzeitig gegen die Folgen von Unfällen mit einer Unfallversicherung. Die ist auch für Eltern durchaus vernünftig. Erst wenn diese Verträge sowie die private Haftpflicht unter Dach und Fach sind, ist eine Hausratversicherung ratsam. +++ Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits, Risikolebens-, Unfall-, Wohngebäudeversicherung ++ Hausratversicherung + Pflegezusatzversicherung Alleinerziehende... sichern sich ähnlich ab wie Paare mit Kindern. Um Ihren Lebensstandard auch dann zu bewahren, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, empfiehlt sich für Sie eine Risikolebensversicherung in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Ihren Schutz können Sie noch mit einer separaten, privaten Pflegezusatzversicherung ergänzen. Für Ihre Kinder brauchen Sie eine Unfallversicherung. Unverzichtbar für Sie ist die private Haftpflichtversicherung. Erst danach sollten Sie an eine Hausratversicherung denken. +++ Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Risikolebens, Unfall-, Wohngebäudeversicherung ++ Hausratversicherung + Pflegezusatzversicherung Rentner und Pensionäre... haben das Berufsleben hinter sich. Um die Versorgung von Hinterbliebenen brauchen Sie sich nicht mehr zu kümmern. Zu Ihrer eigenen Absicherung ist eine Unfallversicherung ratsam. Auch auf die private Haftpflichtversicherung verzichten Sie bitte nicht. Weil Ihnen die Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse nicht reichen werden, ist der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung empfehlenswert. +++ Haftpflicht-, Wohngebäudeversicherung ++ Hausrat-, Unfall-, Pflegezusatzversicherung Berufsunfähigkeits-, Risikolebensversicherung Legende +++ sehr wichtig ++ wichtig + weniger wichtig unwichtig Hinweis: Welches Altersvorsorgeprodukt für Sie passend ist, hängt von vielen individuellen Faktoren, wie z. B. Ihren steuerlichen Voraussetzungen, ab. Daher kann eine solche Bewertung hier nicht vorgenommen werden. Bedarfsermittlung 6 7

5 Wenn Sie beim Nachbarn die Tasse vom Tisch stoßen, kostet das nicht die Welt. Doch verletzen Sie etwa eine Person, müssen Sie möglicherweise eine lebenslange Rente bezahlen. Das kann Sie an Ihre finanzielle Leistungsgrenze bringen. Denn Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen und mit Ihrem Einkommen bis zur Pfändungsgrenze. Das trifft Sie auch, wenn Sie einen Hund, ein Pferd, eine Immobilie, einen Öltank oder ein Boot haben. Passende Haftpflichtversicherungen gehören daher zu jenen Policen, die Sie unbedingt haben sollten. Privathaftpflichtversicherung Sie tritt für Sie ein, wenn Sie jemanden fahrlässig schädigen. Am besten Sie vereinbaren eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Prämien sparen können Sie durch eine Selbstbeteiligung. Die Police gilt normalerweise auch für Ihre Lieben wie Ehepartner, Lebenspartner oder Kinder. Für den Nachwuchs zahlt die Versicherung nur, solange der unverheiratet ist und eine erste Berufsausbildung oder Studium noch nicht abgeschlossen hat. Haftpflichtversicherung -Tipp: Wenn Sie in einem eheähnlichen Verhältnis leben, genügt meist ein Vertrag. Wichtig: Sie müssen beide namentlich in der Police stehen. Mitversichert sind Ihre und die Kinder Ihres Partners. Übrigens: Sie haben Kinder unter sieben Jahren? Diese können nach einem Schadensfall überhaupt nicht herangezogen werden. Und im Straßenverkehr sind sie erst ab zehn Jahren verantwortlich, wenn sie den Schaden nicht vorsätzlich verursacht haben. Geschädigte können sich allenfalls an Sie halten. Wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht jedoch nicht verletzt haben, sind Sie nicht schadensersatzpflichtig damit muss auch Ihr Versicherer nicht zahlen. Er wehrt für Sie in solchen wie in anderen Fällen unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab, im Zweifel sogar vor Gericht. Gute Verträge leisten auf Wunsch aber auch in Fällen, in denen Ihr Kind nicht haftet, um beispielsweise das gute Verhältnis zum Nachbarn nicht zu belasten. Foto: istockphoto.com 9

6 Dienst- oder Amtshaftpflichtversicherung Sie sind Beamter? Dann können Sie gegen Zuschlag eine Dienst- oder Amtshaftpflichtversicherung zu Ihrer Privathaftpflichtversicherung abschließen. So sichern Sie sich bei Personen- oder Sachschäden gegen Regressansprüche Ihres Dienstherrn ab. Diese Versicherung tritt ein, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Sie wollen sich als Beamter gegen Regressansprüche Ihres Dienstherrn bei Vermögensschäden schützen? Dann hilft Ihnen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Solche Forderungen drohen Ihnen beispielsweise, wenn Sie eine Frist versäumen oder Gebühren falsch erheben. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Als Grundstücks- oder Hauseigentümer müssen Sie alles dafür tun, damit von Ihrer Immobilie keine Gefahr ausgeht. Werden andere Menschen verletzt, weil Sie Ihren Pflichten nicht nachgekommen sind, haften Sie dafür. Dazu zählt etwa die Streu- und Reinigungspflicht. Berechtigte Ansprüche werden von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bezahlt und unberechtigte für Sie als Versicherungsnehmer abgewehrt. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung brauchen Sie, wenn Sie Ihr Haus nicht ausschließlich selbst bewohnen oder ein unbebautes Grundstück besitzen. Haben Sie eine Eigentumswohnung, hilft Ihnen eine solche Versicherung bei Risiken aus dem Gemeinschaftseigentum, für die Ihre Privathaftpflichtversicherung nicht eintritt. Sie können sogar Ihr Sondereigentum gegen Ansprüche des Mieters zusätzlich absichern. - Tipp: Bewohnen Sie und Ihre Familie Ihr Einfamilienhaus allein, reicht die Privathaftpflichtversicherung meist aus. Tierhalterhaftpflichtversicherung Für Schäden, die Ihr Hund oder Ihr Pferd anrichten, müssen Sie selbst dann haften, wenn Sie keine Schuld trifft. Deshalb brauchen Sie dringend eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. In den meisten Bundesländern besteht eine Pflicht (teilweise beschränkt auf bestimmte gefährliche Rassen) zum Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung. - Tipp: Sie haben nur eine Katze oder ein anderes zahmes Kleintier? Die sind über Ihre private Haftpflichtversicherung mitversichert. Öltankhaftpflichtversicherung Wenn Sie einen Heizöl- oder einen Flüssiggastank haben, dann empfiehlt sich eine Öltankhaftpflichtversicherung. Läuft nämlich Heizöl ins Erdreich, verunreinigt das sowohl Gewässer als auch Grundwasser. Das könnte sonst teuer werden. Wie hoch Ihre Prämie wird, richtet sich nach dem Fassungsvermögen Ihres Tanks und seiner Lage. - Tipp: Oftmals sind Öl- oder Flüssiggastanks eines bestimmten Fassungsvermögens beitragsfrei in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Fragen Sie Ihren Versicherer danach. Boots-/Surfbretthaftpflichtversicherung Als Freizeitkapitän sollten Sie für Ihr Boot eine Bootshaftpflichtversicherung an Bord haben. Die springt für Sie ein, wenn Sie beispielsweise beim Anlegen statt des Pollers das Nachbarboot treffen. Auch wenn Sie als Surfer aufs Brett steigen, sollten Sie das nicht ohne Versicherungsschutz tun. Falls Ihre private Haftpflichtversicherung dafür nicht ausreicht, brauchen Sie eine Surfbretthaftpflichtversicherung. Die zahlt, wenn Sie mal vom Kurs abkommen. - Tipp: Der BdV hilft seinen Mitgliedern bei der Suche nach einem passenden Angebot zur Haftpflichtversicherung. Haftpflichtversicherung 10 11

7 Wenn Sie Ihre Nachkommen wirtschaftlich solide absichern wollen, können Sie das am besten mit einer Risikolebensversicherung erreichen. Dabei legen Sie sorgfältig die Versicherungssumme und die Laufzeit fest. Die Auszahlung erfolgt, wenn Sie innerhalb der Vertragslaufzeit versterben. Begünstigen können Sie jeden: Angehörige, Freunde oder Partner. Wenn Sie es wünschen, wird die Versicherungssumme auch an eine Institution wie beispielsweise eine Kirche oder andere karitative Einrichtungen ausbezahlt. Beachten Sie bei der Versicherungssumme Ihre wirtschaftliche und familiäre Lage. Haben Sie eine große Familie mit kleinen Kindern, sollte die Versicherungssumme höher sein. Sinnvoll ist auch die Absicherung von Immobilienkrediten. Zumindest sollte Ihr Tod Ihre Familie nicht dazu zwingen, Ihre Immobilie übereilt zu verkaufen, weil die Kredittilgung nicht mehr möglich ist. Für die Vertragsdauer ist entscheidend, wie lange Ihre Familie von Ihrem Einkommen abhängig ist. Stehen Ihre Kinder früher als Sie dachten auf eigenen Beinen oder hat sich Ihr Bedarf aus anderen Gründen reduziert, dann können Sie die Versicherungssumme senken oder den Vertrag kündigen. Die Bedingungen der verschiedenen Gesellschaften unterscheiden sich kaum. Sie können sich also vor allem an der Beitragshöhe orientieren. Sinnvoll ist allerdings der Einschluss einer Erhöhungsoption. Dann können Sie nach bestimmten Ereignissen wie Heirat oder Geburt eines Kindes den Versicherungsschutz ohne neuerliche Gesundheitsprüfung erhöhen. Risikolebensversicherung Wählen Sie als Form der Überschussbeteiligung die Sofortgewinnbeteiligung. Diese reduziert den Beitrag, den Sie tatsächlich zahlen müssen. Sonst werden die Überschüsse dazu verwendet, die Todesfallleistung zu erhöhen. Diese sollten Sie jedoch von vornherein hinreichend hoch abgeschlossen haben. Foto: pixelio.de Kathrin Frischemeyer - Tipp: Sparen Sie Erbschaftssteuer. Besonders interessant ist das für eheähnliche Gemeinschaften, weil diese nur einen geringen Freibetrag haben. So lösen Sie das Problem: Er ist versicherte Person, sie ist Versicherungsnehmerin mit Bezugsberechtigung. Stirbt er, bekommt sie das Geld. Fazit: In diesem Fall geht der Fiskus leer aus, weil die Versicherungsnehmerin zugleich Bezugsberechtigte ist und nicht als Erbin die Todesfallleistung bekommt. Das gilt auch, wenn er Versicherungsnehmer sowie Bezugsberechtigter und sie Versicherte ist. 13

8 Wenn Sie sich für einen Versicherer entschieden haben, sollten Sie dessen Gesundheitsfragen im Antrag unbedingt vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Ihre Antworten geben nämlich den Ausschlag dafür, ob der Versicherer im Leistungsfall komplett, teilweise oder womöglich gar nicht zahlt. Beachten Sie beim Ausfüllen Ihres Antrages: Füllen Sie den Versicherungsantrag selbst aus. Überprüfen Sie die Angaben genau, bevor Sie unterschreiben. Selbst wenn der Vermittler rät, gewisse Erkrankungen wegzulassen, sollten Sie dennoch wahrheitsgemäß antworten. Reicht der Platz im Antrag nicht aus, fügen Sie ein Zusatzblatt bei. Weil es nicht immer einfach ist, Antworten auf solche Fragen zu geben, sollten Sie sich bei Ihren Ärzten nach Diagnosen und Behandlungen erkundigen. Fragen Sie Ihren Arzt, ob er Ihnen beim Ausfüllen hilft. Sie haben schon gesundheitliche Einschränkungen und befürchten, dass Ihr Antrag abgelehnt wird? Dann sollten Sie die anonyme Risikovoranfrage nutzen. Die kann aber nur eine andere Person für Sie stellen. Diese Person kann beispielsweise ein Versicherungsberater ( oder Versicherungsmakler sein. Auch bei der anonymen Risikovoranfrage müssen Sie den Antrag vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Angaben, die Ihre persönliche Identifizierung zulassen (zum Beispiel Ihre Anschrift), werden geschwärzt. Ihren Antrag, Selbstauskünfte und ärztliche Befundberichte oder Atteste leitet die von Ihnen beauftragte Person in anonymisierter Form an die Versicherer weiter. Diese bekommt auch die Antwort der Gesellschaft. Restschuldversicherung Eine ganz spezielle Form der Risikolebensversicherung finden Sie als Restschuldversicherung oder Bauspar-Risikolebensversicherung. Bei ihr reduziert sich die Versicherungssumme während der Laufzeit regelmäßig. Am Ende des Vertrages ist sie bei Null angekommen. Damit können Sie sinnvoll Kredite absichern. Manche Banken schreiben diese Police etwa bei Baufinanzierungen sogar vor. Sie haben dabei die Wahl zwischen zwei Modellen: Bei der Vertragsform linear fallend reduziert sich die Summe periodisch um einen festen Betrag. Dabei gibt es jedoch den Nachteil, dass es vorübergehend zu einer Differenz zwischen der Restschuld und der Versicherungssumme kommen kann. Als weitere Variante gibt es die Lösung angepasst an die Restschuld. Hier orientiert sich die Assekuranz an Zins- und Tilgungssatz des Kredites. - Tipp: Bevor Sie eine Restschuldversicherung über Ihr Kreditinstitut abschließen, prüfen Sie, ob eine normale Risikolebensversicherung bei einem anderen Anbieter günstiger ist. Risikolebensversicherung auf zwei Leben Diese Möglichkeit sollten Sie kennen: Versichert sind zwei Personen. Das können beispielsweise Sie und Ihr Lebens- oder Geschäftspartner sein. Diese Versicherung ist günstiger als zwei selbstständige Verträge. Die Leistung wird aber nur einmal fällig, wenn einer von Ihnen beiden stirbt. Achtung: Der überlebende Partner hat danach keinen Versicherungsschutz mehr. - Tipp: Der BdV hilft seinen Mitgliedern bei der Suche nach einem passenden Angebot zur Risikolebensversicherung. Risikolebensversicherung 14 15

9 Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zählt zu den wichtigsten Versicherungen. Deshalb sollten Sie so früh wie es geht und bei guter Gesundheit eine Police abschließen. Das ist ab dem 15. Lebensjahr möglich. Falls Sie sich später dafür entscheiden, erschweren Erkrankungen vielleicht die Annahme des Antrages oder verhindern sie. Andererseits ist die Absicherung eines Schülers teuer. Wer keinen handwerklichen Beruf anstrebt, sollte die BU mit Ausbildungsbeginn abschließen. Die BU tritt ein, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall Ihren Beruf über einen längeren Zeitraum nicht mehr ausüben können. Sie erhalten dann eine monatliche Rente, die Ihren Lebensstandard aufrecht erhalten soll. Denn die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind unzureichend oder schwer zu bekommen. Schüler, Studenten, Auszubildende, Hausfrauen/- männer und Selbstständige haben ohnehin meist keinen Anspruch. - Tipp: Die BU können Sie entweder separat oder als Zusatz einer Risikolebensversicherung abschließen. Diese Kombination ist häufig günstiger als Einzelverträge. Aber auch dann, wenn Sie keine Angehörigen abzusichern haben, kann die Kombination interessant sein. Wählen Sie die Todesfallsumme einfach so gering wie möglich. Nicht zu empfehlen ist eine Lösung, die die BU als Zusatz zu einer kapitalbildenden Versicherung vorsieht oder zu Altersvorsorgeprodukten wie Direktversicherungen oder gar einer Rürup-Rente. Die Vertragslaufzeit sollte bis zum Ende des Erwerbslebens reichen, für viele ist das heute das 67. Lebensjahr. Die Höhe Ihrer BU-Rente sollte sich zusammensetzen aus Ihren monatlichen Ausgaben (Lebensunterhalt, Versicherungen, Sparen usw.), abzüglich aller Einkünfte, die nicht aus Ihrem Arbeitseinkommen stammen. Bitte kalkulieren Sie nicht zu knapp. Um die Inflation auszugleichen, vereinbaren Sie eine Dynamik. Dadurch erhöht sich jährlich die Versicherungssumme, allerdings auch der Beitrag. Berufsunfähigkeitsversicherung Foto: pixelio.de Albrecht E. Arnold Sie sind Beamter? Dann sollten Sie wissen: Wenn Sie für dienstunfähig erklärt werden, sind Sie nicht immer auch gleich berufsunfähig. In einem solchen Fall würden Sie keine Leistungen aus der BU bekommen. Sie können aber eine Rente beziehen, wenn Sie wegen einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden. Allerdings müssen Sie das über die besondere Vereinbarung einer Dienstunfähigkeitsklausel abgesichert haben. 17

10 Hinweis: Wenn Sie außer einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, verlieren Sie bei Erhalt der Berufsunfähigkeitsrente zumeist den Anspruch auf Krankentagegeld. Haben Sie sich für einen Versicherer entschieden, sollten Sie die Gesundheitsfragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Ihre Antworten geben den Ausschlag, ob der Versicherer im Leistungsfall komplett, teilweise oder womöglich gar nicht zahlt. Beachten Sie beim Ausfüllen des Antrages: Bearbeiten Sie den Versicherungsantrag selbst. Überprüfen Sie die Angaben ganz genau, bevor Sie unterschreiben. Selbst wenn der Vermittler rät, gewisse Erkrankungen wegzulassen, sollten Sie dennoch wahrheitsgemäß antworten. Reicht der Platz im Antrag nicht, fügen Sie ein Zusatzblatt bei. Weil es nicht immer einfach ist, Antworten auf solche Fragen zu geben, sollten Sie sich bei Ihrem Arzt nach Diagnosen und Behandlungen erkundigen. Fragen Sie ihn, ob er Ihnen beim Ausfüllen hilft. Sie haben gesundheitliche Einschränkungen und fürchten, dass Ihr Antrag abgelehnt wird? Nutzen Sie eine anonyme Risikovoranfrage. Die kann jedoch nur ein anderer für Sie stellen, beispielsweise ein Versicherungsberater (www. bvvb.de) oder ein Versicherungsmakler. Aber auch bei der anonymen Risikovoranfrage müssen Sie vollständig und wahrheitsgemäß antworten. Angaben, die Ihre persönliche Identifizierung zulassen (zum Beispiel Ihre Anschrift), werden geschwärzt. Ihren Antrag, eventuelle Selbstauskünfte und ärztliche Befundberichte oder Atteste leiten die von Ihnen beauftragten Personen anonymisiert an die Versicherer weiter. Schauen Sie bei den Versicherungsbedingungen genau hin: Ihr Versicherer sollte unabhängig von Ihrem Beruf und Alter auf die abstrakte Verweisung verzichten. Sonst ist Ihre Verweisung auf einen anderen Beruf möglich, der mit Ihrer Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung (Gehalt) mit dem bisherigen vergleichbar ist. Die Berufsunfähigkeit sollte vom Versicherer anerkannt werden, wenn ein Mediziner die Berufsunfähigkeit für voraussichtlich sechs Monate prognostiziert. Bei sechs Monaten tatsächlicher Berufsunfähigkeit sollte der Versicherer rückwirkend leisten. - Tipp: Der BdV hilft seinen Mitgliedern bei der Suche nach einem passenden Angebot zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Berufsunfähigkeitsversicherung 18 19

11 Manchmal reicht schon ein Sturz von der Leiter, um in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Niemand von uns ist davor sicher zu verunglücken. Die Unfallversicherung sollte in erster Linie den Kapitalbedarf abdecken für Umbau von Auto oder Wohnung, zusätzliche Hilfsmittel oder Therapien, die Krankenkasse oder Rentenversicherungsträger nicht übernehmen, Hilfe im Haushalt oder bei der Kinderbetreuung. Können Sie die Kosten selbst tragen, benötigen Sie keine Unfallversicherung. Die Unfallversicherung ist wenig geeignet, um den Verlust der Arbeitskraft finanziell abzufedern. Erheblich besser dient diesem Zweck die Berufsunfähigkeitsversicherung. Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen Sie keine vorher fest vereinbarte Leistung. Ihnen wird vielmehr ein Prozentsatz der gewählten Invaliditätssumme ausgezahlt. Der richtet sich nach dem Grad Ihrer Invalidität. Diese bemisst sich nach der so genannten Gliedertaxe, die bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Gliedmaßen oder Sinnesorganen feste Prozentsätze vorsieht. Wenn Sie etwa ein Auge verlieren, liegt Ihre Invalidität bei 50 Prozent. Unfallversicherung Vereinbaren Sie eine angemessene Invaliditätsgrundsumme. Junge Menschen, Hausfrauen und -männer sollten mindestens Euro veranschlagen. Falls Sie Ernährer Ihrer Familie sind, könnten Sie die Summe nach Ihrem Alter und Ihrem Einkommen festlegen. Sie können dazu als Faustregel anwenden: 30 Jahre = das sechsfache Bruttojahreseinkommen 40 Jahre = das fünffache Bruttojahreseinkommen 50 Jahre = das vierfache Bruttojahreseinkommen. Zusätzlich sollten Sie eine Progression vereinbaren. Dadurch steigt die Versicherungsleistung bei höheren Invaliditätsgraden stufenweise an. Wir empfehlen Ihnen eine Progression von 225 bis 300 Prozent bei Vollinvalidität. Eine höhere Progression ist nicht zweckmäßig. Sie haben schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Dann können Sie die Invaliditätssumme entsprechend reduzieren und eventuell auf eine Progression verzichten. Foto: istockphoto.com - Tipp: Eine Dynamik oder andere Extras wie Unfalltagegeld, Krankenhaustagegeld, oder Genesungsgeld können wir Ihnen nicht empfehlen. 21

12 Sie sollten zusätzlich eine kleine Todesfallsumme berücksichtigen. Mehr als oder Euro müssen es nicht sein. Bei einer schweren Unfallinvalidität wird im ersten Jahr nach dem Unfall eine Vorauszahlung nur in Höhe der Todesfallsumme geleistet. Zum Thema Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr blättern Sie bitte weiter und lesen das Kapitel Überflüssige Versicherungen. Kinderinvaliditätsversicherung Lediglich als Ergänzung zu der vorrangig abzuschließenden privaten Unfallversicherung kommt die Kinderinvaliditätsversicherung in Frage. Diese leistet ungeachtet der Ursache bei Invalidität. Krankheit und Unfall sind damit gleichermaßen versichert. Drei Varianten der Absicherung bei Invalidität werden angeboten lebenslange Rentenzahlung, Einmalzahlung, Kombination aus beidem. Messen Sie Ihren Versicherungsschutz nicht an der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Unglücks, sondern an der Schwere der Folgen. Betroffen von Invalidität, nutzt es nämlich gar nichts, dass Sie von einem statistisch betrachtet, unwahrscheinlichen Schicksal ereilt werden. Dennoch lohnt ein Blick auf die Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Denn die von den Versicherungen in ihrer Werbung häufig genannten erschreckenden Krankheiten lassen zwar Elternherzen stillstehen, sind aber als Ursache von dauerhafter, schwerer Invalidität äußerst selten. Der Versicherungsschutz durch eine Invaliditätsversicherung ist zudem lückenhaft. Psychosen, Neurosen oder Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen sind bei den meisten Anbietern ausgeschlossen. Führen beispielsweise Essstörungen oder Autismus zur Invalidität, würde keine Versicherungsleistung erbracht. Unfallversicherung für Senioren Sie haben es geschafft und können in den Ruhestand gehen! Das ist der richtige Zeitpunkt, Ihren Policenordner durchzusehen. Denn jetzt verliert die eine oder andere Versicherung möglicherweise ihren Sinn. Durch deren Kündigung sparen Sie Geld. Für eine Unfallversicherung spricht: Sportliche Aktivitäten stehen an der Tagesordnung und erhöhen so die Unfallgefahr. Die meisten Unfälle passieren in Haushalt und Freizeit, nicht am Arbeitsplatz. Unfallinvalidität kann hohe Kosten verursachen. Gegen eine Unfallversicherung spricht: Eine finanzielle Lücke im Sinne einer Einkommenseinbuße kann nicht mehr entstehen, da die Rentenzahlung von einem Unfall nicht betroffen wird. Da die altersbedingte Gebrechlichkeit häufig die Ursache für den Grad der Invalidität nach einem Unfall ist, wird die Leistung der Unfallversicherung entsprechend geringer ausfallen. Dieser Aspekt enthält hohes Streitpotential. Klarstellung: Es besteht ein uneingeschränkter Leistungsanspruch bei altersbedingtem typischem, normalem Verschleißzustand. - Tipp: Vorsicht vor Verträgen, die Leistungen erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent zahlen. Spezielle Unfallversicherungen für Senioren mit Assistance-Leistungen sind eine Kombination aus privater Unfallversicherung und Dienstleistungen für die häusliche Betreuung oder auch Pflegeleistungen. Über den herkömmlichen Schutz einer Unfallversicherung hinaus organisiert die Versicherung für den Kunden Dienstleistungen (Assistance-Leistungen). Achtung: Im Normalfall übernimmt der Versicherer nur die Vermittlung dieser Leistungen. Die Kosten für die Leistung selbst werden nicht erstattet. Außerdem werden die Hilfsleistungen meist nur für bis zu sechs Monate nach dem Unfall gewährt. - Tipp: Der BdV hilft seinen Mitgliedern bei der Suche nach einem passenden Angebot zur Unfallversicherung. Unfallversicherung 22 23

13 Ein Haus ist die wichtigste Investition einer Familie. Sie bedeutet finanzielle Verpflichtungen auf viele Jahre. Die damit verbundenen Risiken können schlimme Folgen haben. In vielen Fällen hilft dabei die richtige Versicherung. Lesen Sie deshalb hier, wie Sie sich am besten vom ersten Spatenstich bis zur Fertigstellung Ihres Gebäudes bzw. Ihrer Wohnung absichern können. Wohngebäudeversicherung Für Ihr Haus brauchen Sie eine Wohngebäudeversicherung. Zwar zwingt Sie dazu niemand, aber sie ist dringend zu empfehlen. Bei einer Baufinanzierung bestehen die Banken meistens auf eine solche Police. Damit ist Ihr Zuhause bei Brand, Sturm, Hagel, Blitz und bei Leitungswasserschäden versichert. Ersetzt wird nach einem Schadensfall schlimmstenfalls sogar das komplette Gebäude und alles, was drinnen und draußen fest angebracht ist. Wählen Sie einen Tarif, der auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Denn verletzen Sie Ihre Sorgfaltspflicht, darf der Versicherer je nach Schwere Ihrer Schuld die Leistungen kürzen. Das trifft zu, wenn Sie beispielsweise Ihre Herdplatte nicht ausschalten und Ihr Haus abbrennt. - Tipp: Nebengebäude wie Garagen oder Gartenhäuser müssen Sie in die Police extra eintragen lassen. Denken Sie auch daran, werterhöhende Ein-, An- oder Umbauten mitversichern zu lassen. Versicherungen rund ums Haus Bestehen Sie beim Abschluss darauf, dass Ihr Vertrag den Passus gleitende Neuwertversicherung beinhaltet. Dann wird Ihr Haus nämlich nach dem aktuellen Stand der Baukosten wiederaufgebaut, gleichgültig wie alt es vorher war. Um Entschädigungsleistungen jährlich den Baupreisentwicklungen anzupassen, wird der Wiederaufbauwert in einen Versicherungswert 1914 umgerechnet. Darauf basierend, werden die Preissteigerungen in der Bauwirtschaft Jahr für Jahr hinzugerechnet. Unterm Strich steht der aktuelle Wiederaufbauwert des Gebäudes. Foto: istockphoto.com Ein Beispiel: Sie haben 2007 ein Haus gebaut. Nach Fertigstellung hat es ohne Grundstück Euro gekostet. Um den Wert von 1914 bei Beantragung des Versicherungsschutzes zu ermitteln, teilen Sie die Summe durch den Baukostenindex, der für dieses Baujahr bei 10,69 gelegen hat. 25

14 Damit kommen Sie auf den Versicherungswert 1914 von rund Mark. Falls nun im Jahr 2013 Ihr Haus abbrennt, wird der Versicherungswert 1914 mit dem Baukostenindex für dieses Jahr multipliziert (2013 = 12,63). Das Ergebnis ist der Wiederaufbauwert: x 12,63 = Euro. Diese Summe erhalten Sie für den Neubau. Immer mehr Versicherer gehen dazu über, den Wert nach der Wohnfläche oder dem umbauten Raum zu berechnen. Bei diesem Berechnungsmodell gibt es meist keine Summenbegrenzung für eine Höchstentschädigung. Elementarschadenversicherung Gegen Leitungswasserschäden ist Ihr Eigenheim versichert. Was passiert aber, wenn das Wasser sintflutartig von oben oder aus dem nahegelegenen Fluss in Ihr Haus eindringt? Da hilft nur eine Elementarschadenversicherung. Doch die ist nicht für jeden zu haben. Wohnen Sie in einem hochwassergefährdeten Gebiet, dürfte es schwer werden, eine solche Police zu bekommen. Glück im Unglück haben die Verbraucher im östlichen Teil Deutschlands, die noch eine originale Haushaltsversicherung aus DDR-Zeiten haben. Diese auch heute noch gültige Versicherung beinhaltet so etwas wie den Schutz gegen elementare Schäden. Die Elementarschadenversicherung ist ein ergänzender Vertrag zur Wohngebäudeversicherung. Die deckt Schäden ab, die durch die Gefahren Überschwemmung (allerdings nicht Sturmflut oder Grundwasser), Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen entstehen. Oft sind auch Rückstauschäden sowie Vulkanausbruch mitversichert. Lassen Sie sich aber von den Ausschlusskriterien nicht gleich abschrecken. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer auf jeden Fall nach. - Tipp: Der BdV hilft seinen Mitgliedern bei der Suche nach einem passenden Angebot zur Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung. Versicherungen für Bauvorhaben Damit Sie als Bauherr nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sollten Sie vorbeugen. Sie haben dazu einige wichtige Versicherungsmöglichkeiten. Wir verraten Ihnen hier, welche. Dabei haben wir nicht nur den Bau vom Keller bis zum Dachfirst im Blick. Auch für An-, Um- und Ausbauten haben wir die passenden Vorschläge. Bauherrenhaftpflichtversicherung: Als Bauherr müssen Sie für alle von Ihrem Bau und Baugrundstück ausgehenden Schäden aufkommen, solange dafür kein anderer Verantwortlicher gefunden werden kann. Die Haftung beginnt bereits mit Vertragsabschluss beim Architekten oder mit der Planung durch den Bauingenieur. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet Schadensersatz oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Die Deckungssumme sollten Sie mindestens bei drei Millionen Euro festlegen. - Tipp: Kleinere Bauvorhaben sind bis zu einer bestimmten Bausumme meist durch die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Überschreiten Sie die vereinbarte Bausumme, entfällt die Mitversicherung und Sie benötigen eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung. Feuerversicherung für den Rohbau: Die Versicherung sollte zu Baubeginn abgeschlossen sein und ab diesem Zeitpunkt gelten. Versichert ist der Rohbau gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion. Nicht versichert sind Baustoffe und Bauteile, die noch nicht eingebaut wurden. - Tipp: Eine Feuer-Rohbauversicherung bekommen Sie häufig für einen bestimmten Zeitraum beitragsfrei, wenn Sie bei Ihrer Gesellschaft für später eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Die Wohngebäudeversicherung tritt in Kraft, sobald Sie die Bezugsfertigkeit gemeldet haben. Bauwesen-/Bauleistungsversicherung: Durch diese Versicherung können Sie unvorhergesehene Schäden versichern. Dazu zählen Schäden an Bauleistungen, Baustoffen und Bauteilen sowie an Hilfsbauten und Bauhilfsstoffen. Deckungserweiterungen um Schäden durch Diebstahl, auf Transportwegen, durch Gewässer oder Grundwasser, an fertig gestellten Teilen von Bauwer- ken oder durch Feuer sind möglich. - Tipp: Der BdV hilft seinen Mitgliedern bei der Suche nach einem passenden Angebot zu Versicherungen rund ums Haus. Versicherungen rund ums Haus 26 27

15 Plötzlich steht Ihr Haus lichterloh in Flammen. Nachdem die Feuerwehr ihre Arbeit getan hat, ist von Ihrer Einrichtung nur noch Asche übrig. Kaum einer kann so einen Schaden selber bezahlen. Um sich vor diesem finanziellen Risiko zu schützen, ist eine Hausratversicherung empfehlenswert. Nach einem Schaden durch Brand, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Raub, Vandalismus oder Einbruchdiebstahl überweist Ihnen die Gesellschaft das erforderliche Geld, damit Sie die verbrannten, beschädigten oder gestohlenen Hausratgegenstände ersetzen oder reparieren lassen können. Versichert ist Ihr Hab und Gut vom Möbelstück bis hin zur Bekleidung und zwar zum Neuwert. Das bedeutet, Sie können sich Ihre Sachen komplett neu anschaffen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Versicherungssumme dem Neuwert Ihres Hausrates entspricht. Die bestimmen Sie, indem Sie Ihr Eigentum präzise auflisten und beziffern. Lassen Sie sich keinesfalls auf Angebote ein, bei denen die Versicherungssumme pauschal nach Quadratmetern der Wohnfläche berechnet wird. Das birgt die Gefahr in sich, dass Sie unterversichert sind und Ihren Schaden nicht komplett ersetzt bekommen, falls Ihr Hausrat mehr Wert ist, als die pauschale Berechnung ergibt. Oder Sie zahlen eine zu hohe Prämie, weil Sie nur über eine günstige Grundausstattung verfügen und die Versicherungssumme viel zu hoch ist. Hausratversicherung - Tipp: Wählen Sie einen Tarif, der auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Denn verletzen Sie Ihre Sorgfaltspflicht, darf der Versicherer je nach Schwere Ihrer Schuld Abschläge von den Leistungen vornehmen. Das trifft zu, wenn Sie beispielsweise einen Einbruch begünstigen, indem Sie Ihr Fenster auf Kipp stehen lassen. Und das sollten Sie für den Schadensfall wissen: Veranlassen Sie sofort alle notwendigen Schritte zur Schadensabwehr oder -minderung. Sie müssen der Gesellschaft einen Schaden unverzüglich melden. Bewahren Sie die Reste ausgebauter, zerstörter oder defekter Gegenstände bis zur Freigabe durch die Versicherungsgesellschaft auf. Foto: istockphoto.com 29

16 Fertigen Sie für den Versicherer eine möglichst detaillierte Aufstellung des betroffenen Hausrates an. Falls Sie noch Kaufbelege besitzen oder vor dem Schadensfall Video- oder Fotomaterial Ihres Eigentums angefertigt haben, sollten Sie das der Auflistung hinzufügen. Auch Zeugen, die etwas über Ihr Hab und Gut sagen können, sind hilfreich. Wichtig: Im Schadensfall sind Sie als Versicherungsnehmer beweispflichtig. Deshalb sollten Sie Belege über wertvolle Gegenstände getrennt vom Hausrat, am besten sogar außerhalb der Wohnung aufbewahren. Ein Bankschließfach wäre zum Beispiel ein sicherer Ort. Um den Versicherungsschutz generell nicht zu gefährden, melden Sie der Gesellschaft jede Gefahrerhöhung. Das kann zum Beispiel ein Gerüst an Ihrem Haus sein. Elementarschadenversicherung Wenn Ihr Hausrat durch Überschwemmung (allerdings nicht Sturmflut oder Grundwasser), Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen beschädigt wird und ersetzt werden muss, brauchen Sie eine Elementarschadenversicherung. Sie ist ein Zusatz zur Hausratversicherung. Oft sind auch Rückstauschäden sowie Vulkanausbruch mitversichert. Fahrradversicherung Wenn Sie ein hochwertiges Fahrrad besitzen, ist eine Fahrradversicherung für Sie interessant. Es gibt solche, die Sie als Zusatz zu Ihrer Hausratversicherung abschließen können. Ohne diese Ergänzung ist Ihr Drahtesel zwar auch in der Hausratversicherung versichert, wenn es bei einem Einbruch aus der Wohnung gestohlen wird. Schwieriger wird es, falls das Gefährt vom Laternenparkplatz aus verschwindet. Dann zahlt Ihr Versicherer nämlich nicht. Mit dem Zusatz sind Ihre Fahrräder meist mit bis zu zwei Prozent der Versicherungssumme abgesichert. Sie können Ihre Räder auch mit einer separaten Police versichern. Die richtet sich nicht allein gegen Diebstahl. Sie beinhaltet oft auch Reparaturkostenübernahme und Leistungen bei Unfällen. - Tipp: Der BdV hilft seinen Mitgliedern bei der Suche nach einem passenden Angebot zu Hausrat- und den Zusatzversicherungen. Hausratversicherung Glasversicherung Die Glasversicherung tritt für Sie ein bei Beschädigung oder Bruch von Gebäude- und Mobiliarverglasung. Schrammen oder Oberflächenbeschädigungen werden nicht vom Versicherungsschutz erfasst, ebenso wenig wie Undichtigkeiten an Glaskonstruktionen. Meistens dürfte es für Sie günstiger sein, einen Schaden selbst zu regulieren, statt jahrelang hohe Beiträge zu bezahlen. Eine zerbrochene Fensterscheibe bringt Sie nicht gleich in Existenznöte. Haben Sie aber großflächige Fenster oder einen geräumigen Wintergarten, dürfte sich eine Glasversicherung für Sie rechnen. - Tipp: Wenn Sie Ceran-Felder, Aquarien und Terrarien mitversichern wollen, kostet das meistens extra

17 Bei der Kfz-Versicherung müssen Sie zwischen Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung unterscheiden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Kaskoversicherungen sind dagegen freiwillig. Außerdem bieten die Gesellschaften weiteren Versicherungsschutz rund ums Auto an. Kfz-Haftpflichtversicherung Wenn Sie einen Unfall verursachen, haben Sie für den Schaden aufzukommen. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung steht Ihnen dabei zur Seite. Die hilft Ihnen zudem, unberechtigte Schadenersatzansprüche abzuwehren. Zur Not zieht sie auch für Sie vor Gericht. Damit Sie bei größeren Schäden keine böse Überraschung erleben, sollten Sie in Ihrem Vertrag die höchstmögliche Deckungssumme festlegen. Die beträgt meist 100 Millionen Euro, während die gesetzlich vorgeschriebene lediglich bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden liegt. Kfz-Versicherung Wie viel Sie Ihrem Versicherer für Ihre Police bezahlen müssen, hängt von einer ganzen Reihe von Faktoren ab. Dazu gehören beispielsweise: Fahrzeugart und -typ Beitragssatz nach Anzahl der schadensfreien Jahre (Schadenfreiheitsklasse) jährliche Fahrleistung Nutzerkreis (wer und wie alt) Regional- und Typklasse -Tipp: Melden Sie jede Veränderung, etwa wenn Sie mehr Kilometer zurücklegen. Falls Sie das nicht tun, drohen Ihnen nicht nur Rabattverluste, sondern auch Vertragsstrafen. Foto: istockphoto.com Sie sind Fahranfänger? Dann steigen Sie mit der Schadenfreiheitsklasse Null ein, die nach neuer Regelung 100 Prozent ausmacht Der Beitrag kann aber gesenkt werden, wenn das Fahrzeug bei der Gesellschaft der Eltern oder als deren Zweitwagen versichert wird. Gelegentlich gibt es Nachlässe für die, die vorher ein Moped, Mofa oder Motorrad unfallfrei gefahren haben. 33

18 Falls Sie noch keinen Schadenfreiheitsrabatt haben, können weitere Voraussetzungen zu einer günstigeren Einstufung führen: Ihr Ehepartner hat einen Pkw versichert. Oder Sie haben Ihren Führerschein seit mindestens drei Jahren. Noch besser für Sie ist es, wenn Sie den Schadenfreiheitsrabatt von jemandem übernehmen können, der sein Fahrzeug nicht mehr benötigt. Bedingung ist aber, dass Sie dieses Fahrzeug auch genutzt haben. Außerdem muss zwischen ihnen üblicherweise ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades (Kind, Eltern und Geschwister) bestehen. Kaskoversicherungen Es gibt zwei Arten von Kaskoversicherungen: die Teilkasko und die Vollkasko. Sie ersetzen Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Die Vollkasko empfiehlt sich für die ersten drei bis vier Jahre oder wenn das Fahrzeug kreditfinanziert ist. Die Teilkasko sollten Sie behalten, solange das Fahrzeug jünger als acht Jahre ist. Denn es wird stets nur der Zeitwert ersetzt. Je nach Wert Ihres Kfz kann der Schutz auch darüber hinaus sinnvoll sein. Teilkaskoversicherung: Sie leistet bei Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Glasbruch, Zusammenstoß mit Haarwild und Schäden an der Verkabelung durch Marderbisse. Vollkaskoversicherung: Sie umfasst den Schutz der Teilkasko und darüber hinaus Schäden am Fahrzeug durch selbstverschuldete Unfälle, bei Fahrerflucht des Unfallgegners oder bei mut- und böswilliger Beschädigung durch Fremde (Vandalismus). -Tipp: In der Vollkaskoversicherung gibt es anders als in der Teilkaskoversicherung Schadenfreiheitsklassen. Bei vielen schadensfreien Jahren kann der Beitrag der Vollkasko ähnlich hoch, manchmal sogar auch niedriger sein als bei der Teilkasko. Mit dem Argument der Beitragssenkung offerieren viele Versicherer eine so genannte Werkstattbindung. Bei Kaskoschäden schreibt Ihnen die Gesellschaft dann genau vor, in welche ihrer Partnerwerkstätten Sie zu fahren haben. Das kann durchaus Nachteile für Sie haben, etwa bei Leasingfahrzeugen oder in Garantiefragen. Welche zusätzliche Absicherung lohnt sich? Ein Schutzbrief kann für Vielfahrer interessant sein. Sind Sie Mitglied in einem Automobilclub, dann prüfen Sie, welchen Schutz Sie bei Pannen und Unfällen dort schon haben oder abschließen können. Sie reisen mit Ihrem Fahrzeug ins Ausland? Wenn Sie dort unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, kann das manchmal Ärger mit der Versicherung des einheimischen Unfallgegners mit sich bringen. Denn häufig reichen die Deckungssummen der dortigen Versicherungen nicht aus. Um sich dagegen abzusichern, können Sie den Ausland-Schadensschutz mit Ihrem Kfz-Versicherer vereinbaren. Der übernimmt dann die Regulierung. Er legt dabei die Konditionen zugrunde, die auch für Ihre eigene Versicherung angewendet werden. Die Fahrerunfallversicherung erstattet je nach Einkommens- und Lebensverhältnissen des Fahrers Leistungen wie Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Folgekosten sowie Leistungen für Hinterbliebene. Sie ist allenfalls sinnvoll, wenn Sie keine private Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung abschließen können. Denn sie gilt nur für die Zeit hinterm Steuer. In der Insassenunfallversicherung sind Mitfahrer versichert, die bei einem Unfall verletzt oder getötet werden. Eine solche Police ist überflüssig, weil berechtigte Ansprüche bereits durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung erfüllt werden. Verursacht ein anderer den Schaden, tritt dessen Versicherung ein. Rabattschutz: Ist ein (oder mehrere) belastender Schaden angefallen, bleibt Ihr Vertrag im folgenden Kalenderjahr in der bisherigen Schadenfreiheitsklasse, wenn Sie den sogenannten Rabattschutz vereinbart haben. Es erfolgt keine Zurück- aber auch keine Weiterstufung. Was dringend zu beachten ist, dass bei einem Versichererwechsel dem Nachversicherer nur der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt wird, den Sie ohne Rabattschutz erfahren hätten. Es wird somit eine Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabattes beim neuen Kfz-Versicherer vorgenommen. -Tipp: Der BdV hilft seinen Mitgliedern bei der Suche nach einem passenden Angebot zur Kfz-Versicherung. Kfz-Versicherung 34 35

19 Recht haben ist die eine, Recht bekommen die andere Seite der Medaille. Juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist meistens teuer. Dennoch: Eine Rechtsschutzversicherung sollten Sie erst abschließen, nachdem Sie alle wichtigen Policen im Ordner haben. Etwas anders liegt der Fall, wenn Sie sehr viel mit dem Auto unterwegs sind oder Ihnen am Arbeitsplatz Probleme drohen. Dann ist eine Verkehrsoder Berufsrechtschutzversicherung mit Privatrechtsschutz durchaus anzuraten. Außer diesen gibt es auch Verträge zum Fahrer-, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz. Die Rechtsschutzversicherung kann Ihnen helfen, wenn Sie Ihre privaten Interessen vor Gericht durchsetzen lassen wollen. Ihre Versicherung übernimmt dabei Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten. -Tipp: Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchten, vereinbaren Sie eine hohe Selbstbeteiligung. Das reduziert Ihren Beitrag. Außerdem sollten Sie Ihre Police nur für kostspielige Auseinandersetzungen nutzen. Glauben Sie aber nicht, dass Sie mit einer Rechtsschutzversicherung wegen jedem Ärgernis vor Gericht ziehen können. Nicht versichert sind beispielsweise das Familien- und Erbrecht (häufig mit Ausnahme der ersten Beratung oder einem Zuschuss für ein Mediationsverfahren) und Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauvorhaben. Rechtsschutzversicherung Keine Chance auf Kostenübernahme gibt es, wenn sich der Versicherungsfall vor Versicherungsbeginn ereignet hat oder in die Wartezeit fällt. Selbst bezahlen müssen Sie außerdem eine Geldstrafe oder eine Zahlung, zu der Sie im Straf- oder Zivilprozess verurteilt worden sind. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in solchen Fällen keinen Cent. -Tipp: Der BdV hilft seinen Mitgliedern bei der Suche nach einem passenden Angebot zur Rechtsschutzversicherung. Foto: istockphoto.com 37

20 Wer eine Reise tut, der kann auch was erzählen hoffentlich nur Gutes. Sie sollten vor Reiseantritt stets einen Blick in Ihren Policenordner werfen. Gut versichert verreist es sich nämlich wesentlich sorgloser als ohne Schutz. Was wirklich wichtig ist, lesen Sie hier. Auslandsreisekrankenversicherung Treten Sie Ihren Auslandsurlaub niemals ohne private Auslandsreisekrankenversicherung an. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt für Urlauber die Behandlungskosten allenfalls in der üblichen Höhe des Gastlandes. Und das auch nur, wenn ein Sozialversicherungsabkommen zwischen den Ländern besteht. Das gilt für die meisten europäischen Staaten sowie für einige andere Länder, wie Israel, Türkei oder Tunesien im Rahmen der European Health Insurance Card (EHIC). Wichtig ist deshalb die Auslandsreisekrankenversicherung. Sie ist nicht teuer, übernimmt aber üblicherweise die Differenz zwischen Rechnungsbetrag des Arztes und Leistungen der Kasse. In den Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, trägt die Auslandsreisekrankenversicherung normalerweise die gesamten Kosten für die Behandlung allein. Reiseversicherungen Empfehlenswert ist der Abschluss auch für privat Krankenversicherte, weil die private Krankenversicherung und die staatliche Beihilfe nur bedingt die im Ausland entstehenden Kosten übernehmen. Die Auslandsreisekrankenversicherung trägt generell den medizinisch notwendigen Rücktransport in die Heimat. Einige Anbieter kommen ihren Versicherten entgegen und finanzieren den Transport, wenn die notwendige medizinische Behandlung im Krankenhaus voraussichtlich länger als 14 Tage andauert. -Tipp: Wer mehrere Monate im Ausland verbringen möchte, braucht eine besondere Krankenversicherung. Foto: istockphoto.com Reiserücktrittskostenversicherung Wenn Sie Ihre gebuchte Reise nicht antreten können, kann das ein teures Vergnügen werden. Selbst wenn Sie dafür einen wichtigen Grund haben, wird der Reiseveranstalter Stornokosten verlangen. Bei kostspieligen Reisen kann sich deshalb eine Reiserücktrittskostenversicherung als sinnvoll erweisen, da sie bei plötzlich eintretenden schweren Krankheiten, bei Unfällen, 39

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