Qualifiziertes Clearing für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

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1 Thomas Wolf, Qualifiziertes Clearing für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Amt für Kinder, Jugend und Familie Folie 1

2 Inhaltsübersicht Form und Dauer eins Clearingprozesses Aufgabeninhalte eine Clearingsverfahrens Partizipation der Jugendlichen Beteiligte Akteure im Clearingverfahren Beendigung des Clearingverfahrens Amt für Kinder, Jugend und Familie Folie 2

3 Form und Dauer eines Clearingprozesses Ambulantes oder stationäres Clearing ( 42 SGB VIII, 35 SGB VIII, 34 SGB VIII) Durchschnittlich 3, in besonderen Fällen bis zu 6 Monaten Folie 3

4 Sicherstellung der pädagogischen Betreuung und Versorgung Sicherstellung der Grundbedürfnisse ( Geregelte Einnahme von Mahlzeiten, Ernährung, Kleidung, eigner Wohnraum) Anleitung in lebenspraktischen Bereichen (Toilettennutzung, Körperpflege, Zahnprophylaxe, Umgang mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bedeutung von Geld, allgemeine Vermittlung von Normen und Gepflogenheiten in der hiesigen Gesellschaft Folie 4

5 Gestaltung und Strukturierung eines Alltags Vorgabe einer Tagesstruktur, Vermittlung und Einübung von Hausregeln, Einbeziehung der Interessen der Jugendlichen Angemessene Hinführung zur Freizeitgestaltung Fahrrad fahren, Schwimmen Schwimmkurs, verschiedenste Sportarten (insbesondere Fußball) ausüben, Erkundung der neuen Lebenswelt und des regionalen Umfeldes Folie 5

6 Familiäre und soziokulturelle Hintergründe erfassen, berücksichtigen und vermitteln Familiäre Hintergründen, Zusammenhänge und Verwandtschaftliche Beziehungen erschließen sich häufig erst im Laufe der Betreuung. Es sind Kontakte zu Verbindung zu Verwandten herzustellen und auch zu klären, in wieweit eine Familienzusammenführung sinnvoll und gewünscht ist. Folie 6

7 Hobbies, politische Orientierung, kulturelle Interessen, kulturelles Wertsystem Berücksichtigung spezifischer religiöser Feier- und Festtage; Vermittlung von Beachtung und Respekt vor anderen kulturellen Bräuchen- Einbindung in den hiesigen Alltag Altersklärung des UMF s Begleitung zur gesundheitlichen Abklärung /Behandlung Abklärung von familiären Dispositionen, bekannte Vorerkrankungen, Fluchtbedingte Erkrankungen, Allgemeine Untersuchung, Impfstatus, Zahnstatus, Sehtest Folie 7

8 Klärung des psychischen Zustandes und traumatischen Belastungen Erfahrungen aus dem Alltag und Verhalten des Jugendlichen dokumentieren Im Rahmen von 4-6 Gesprächen mit einem externen Psychologen zwecks Erhebung der biologischen Anamnese zur Klärung der persönlichen Hintergründe, der psychischen Befindlichkeit, diagnostischen Einschätzung. Ggfs. Hinzuziehung Kinder und Jugendpsychiater Begleitung der Jugendlichen zu Institutionen, Verbänden, Ärzten, Gerichte, Ämter etc. Folie 8

9 Initiierung von Kursen und Tests bezgl. Schulstanderhebung und Sprachförderung Jeder Jugendliche geht binnen drei Tagen in einen Deutschsprachkurs über 3-6 Monaten, damit die Pädagogen in der Lage sind erzieherisch auf die Jugendlichen einwirken zu können. Erstabklärung ausländerrechtlichen Perspektive Begleitung zum Ausländeramt und Meldeamt zur Erfassung und Anmeldung. Unabhängige ausländerrechtliche Beratungsstelle mit dem Jugendlichen aufsuchen. Folie 9

10 Erhebung und Klärung; Dokumente aus dem Herkunftsland, Zukunftsperspektive familiäre Verbindungen in Deutschland oder Europa Familienzusammenführung, Asylantragstellung oder Antrag auf Aufenthaltsrecht Feststellung eines jugendhilferechtlichen Bedarfs sozialpädagogische Diagnostik, psychologische Erkenntnisse,die pädagogische Entwicklung in der Zeit des Clearings sind die Grundlage für die Feststellung eines Jugendhilfebedarfs Folie 10

11 Partizipation der Jugendlichen Das Jugendamt und auch der Träger des Clearings informiert die UMF s über rechtliche und verwaltungstechnische Abläufe sowie die Rollen der verschiedenen verantwortlichen Akteure am Clearingsprozess. Die Rechte der jugendlichen Flüchtlinge werden entsprechend der Kinderrechtskonvention der UN gesichert. Kind- und Jugendgerecht werden die weiteren Prozesse vermittelt. Folie 11

12 Akteure innerhalb des Clearingverfahren Jugendamt Bezugsbetreuer päda. Mitarbeiter Amtsgericht Ausländeramt Vormund Kinderarzt ausländerrechtliche Beratungsstelle Psychologe Lehrer Dolmetscher Ehrenamter Amt für Kinder, Jugend und Familie - 12

13 Beendigung des Clearingverfahren Aussage zur ausländerrechtlichen Perspektive des UMF s Aussage zu seinem Jugendhilfebedarf Aussagen zum Bildungsstand Aussage zum psychischen und physische Zustand des UMF und mögliche Behandlungsschritte UMF hat eine gesetzliche Vertretung (Vormund) Die ersten Schritte der Integration sind eingeleitet Klärung der weiteren Perspektive im Hilfeplanverfahren Folie 13

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