in der Landeshauptstadt Düsseldorf
|
|
- Axel Scholz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Präventionsprojekt Zukunft für Kinder in der Landeshauptstadt Düsseldorf Tagung des ISA am Peter Lukasczyk Abteilungsleiter Soziale Dienste / Moderator in der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz Hamm, den
2 WHO (1946) "Gesundheit ist ein Zustand vollständigen körperlichen, psychischen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Freisein von Beschwerden und Krankheit."
3 Probleme eines differenzierten Jugendhilfe-und Gesundheitssystems Die Definition der WHO macht deutlich, dass die Sichtweise deutlich auf einen ganheitlichen Ansatz abzielt. Die Entwicklung in Deutschland zwei Systeme zu entwickeln hat historische Gründe. Wenn wir von gesunder Entwicklung von Kindern reden, haben wir unterschiedliche Zugänge: P Die Jugendhilfe nähert sich dieser Frage eher über eine sozialwissenschftliche Sichtweise. Sozio-ökonomischen Begründungsmuster stehen im Vordergrund. Systemische Sichtweisen und der Blick auf Bindungsmuster sind in den letzten Jahren hinzugekommen. P In der Gesundheitshilfe stehen Fragen des klassischen Gesundheitsbegriffes deutliche im Fokus. Gesund gleich nicht krank, Heilung und Rehabilitation sind die herausragenden Begrifflichkeiten. Deutlicher werden Ansätze der Gesundheitsversorgung (Public Health) im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖDG) eingeführt.
4 Früherfassung bietet die Möglichkeit der Prävention vor späterer Intervention Prinzip: Prävention vor Intervention Bei den frühen präventiven Maßnahmen, die sich an Risikofamilien richten, ist das zu verhindernde Problem (z.b. Kindesvernachlässigung) noch nicht aufgetreten. Die Risikofamilien mit Kindern haben lediglich eine höhere statistische Wahrscheinlichkeit, die zu verhindernde Problematik zu entwickeln, als eine nicht belastete Familie. Ziel ist, das zu verhindernde Problem oder gar ansatzweise die Manifestationen von problematisierten Verhaltensweisen durch Präventionshilfen frühzeitig und gezielt zu verhindern.
5 Wissenschaftlicher Zugang Das Projekt fußt auf unterschiedlichen wissenschaftlichen Theorieansätzen, die auf die Projektstruktur und die methodischen Ansätze wirken. P Frühkindliche Entwicklungspsychologie und die Forschungsbefunde zur frühen Bindung P Public Health und der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖDG) P Haushaltswissenschaft P Familienforschung P Risiko- und Resilienzforschung
6 Schutzauftrag der Jugendhilfe 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. Dabei sind die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten anzubieten. (4) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Personensorgeberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein.
7 Der Düsseldorfer Weg Das Projekt in Düsseldorf versucht, die unterschiedlichen Ansätze, Sichtweisen und methodischen Zugänge systemisch zusammenzubringen. Die Eigenständigkeit der Professionen zu achten, Prävention zu fördern und die gesetzlichen Erfordernisse des Kinderschutzes zu sichern sind unsere Anliegen. Die Einbeziehung und Beteiligung der jungen Familien hat dabei eine herausragende Bedeutung. Insbesondere sind beteiligt: P Alle Kliniken in Düsseldorf P Freiberuflichen Hebammen P Der Allgemeine Sozialdienst P Niedergelassene Kinderärzte P Kindertageseinrichtungen, Familienbildung, Beratungsstellen und Angebote der Hilfe zur Erziehung P Angebote des Gesundheitsamtes
8 Die Kooperationspartner Beim Präventions-Programm Zukunft für Kinder handelt es sich um ein ämter-u. trägerübergreifendes Kooperationsmodell. In der gemeinsamen Steuerungsverantwortung des P Jugendamtes P Gesundheitsamtes
9 Problembeschreibung Die als Mannheimer Risiko-Kinder-Studie in die Fachwelt eingegangene erste deutsche prospektive Längsschnittstudie weist eine Vielzahl von Risikofaktoren aus, die eine spätere bis zu dreimal häufigere Entwicklungsbeeinträchtigung ausmacht, als bei unbelasteten Kindern. Risikofaktoren sind u.a.: P Frühe Elternschaft P Unerwünschte Schwangerschaft P Mangelnde Bewältigungsfähigkeiten P Delinquenz/Herkunft aus zerrütteten familiären Verhältnissen P Disharmonische Partnerschaft P Ein-Eltern-Familie P Psychische Störungen der Eltern Die Risikofaktoren sind nicht einzeln schon ein Merkmal für eine Hilfe!
10 Ziele des Programms Durch frühe und niedrigschwellige Hilfen sollen nach einem abgestimmten System bereits ab dem Klinikaufenthalt unmittelbar vor oder nach der Entlassung spätere Krisenintervention vermieden oder die Folgen abgeschwächt werden. Das Zusammenleben zwischen leiblichen Eltern und ihren Kindern soll u.a. durch folgende Maßnahmen ermöglicht werden:
11 Hilfesysteme im Präventionsprojekt "Zukunft für Kinder" "Zukunft für Kinder" 6 Geburtskliniken Träger Stadt Düsseldorf Gesundheitskonferenz Clearingstelle beim Gesundheitsamt Einschätzung des Risikos Kinderarzt/Sozialarbeiterin Unterstützung durch AS und Sozialpädiatrie Diagnose Haushaltsmanagement Kinderschutzbogen Hausbesuch durch ASD Diagnose Mutter-Kind-Interaktion Care-Index Kinderschutzbogen Diagnose Pflege und Versorgung des Säuglings Kinderschutzbogen Hebamme/Kinderkrankenschwester Diagnose Sozialpädiatrische Förderung Untersuchungsheft Grünes Heft Diagnose Mangelnde soziale Integration Kinderschutzbogen Hausbesuch durch ASD Familienbildung Haushaltsmanagement Beratung/Unterstützung Familienbildungsträger Entw.psychl. Beratung BITES 18 MitarbeiterInnen Hebammen Krankenkassen Beratung/Hilfe Sozialpädiatrie Gesundheitsamt Kinderkrankenschwester regl. Besuche Versorgung in Regeleinrichtung U 3 Jugendamt Abteilung 51/2 Verbraucherberatung Beratung/Unterstützung Verbraucherzentrale Kinderneurologisches Zentrum Klinik Beratung/Unterstützung Sozialpädiatrie Gesundheitsamt Kinderkrankenschwester regel. Besuche SPZ Kliniken versch. Fachkräfte Therapie Arbeit Beratung/Maßnahmen ARGE Schuldnerberatung Beratung/Unterstützung div. Träger Kinderschutzambulanz Klinik Beratung/Unterstützung Hausw. Hilfsdienste Unterstützung und Lernen HzE Kinderärzte U-Untersuchungen Grünes Heft Arbeit Beratung/Maßnahmen Jugendamt SG Jugendsozialarbeit Hausw. Hilfsdienste Unterstützung und Lernen HzE KJP Klinik Beratung/unterstützung Familienbildung Kurse Familienbildungsträger Psychiatrie 2 Kliniken KJP EP Sozialraumressourcen Jugendamt ASD Erziehungsberatung Beratung/Unterstützung Stadt/Freie Träger Hilfe zur Erziehung 27.2 SGB VIII Jugendamt ASD Partnerschaftskonflikte Beratung Erziehungsberatungsstelen Stadt/Freie Träger
12 Projekt; Abläufe und Organisation: - Bereits vor der Geburt Betreuung der werdenden Mutter - Nach der Geburt Anmeldung des Kindes in das Projekt - Im ersten Jahr optimierte kinderärztliche Nachsorge (Grünes Heft) Clearingstelle Sozialpädiatrischer Dienst 53/53 Gesundheitsamt BSD 51/5 Jugendamt Jugendärztlicher Dienst 53/31 Gesundheitsamt ù Behindertenberatung 53/51 Gesundheitsamt Schwerpunktsozialarbeit Jugendamt Fall-Management: Einsatz unterschiedlicher Hilfeanbieter nach Problemlage des Kindes ù ù
13 Vorteile des Düsseldorfer Modells P Das Düsseldorfer Projekt ist in besonderer Weise geeignet, durch ein qualifiziertes Entlassverfahren der Kliniken unterstützungsbedürftigte Familien mit ihren Kindern zu identifizieren P Die Angebotspalette aller Träger, öffentliche wie freie, ist leistungsfähig und wird durch besondere Angebote für die Zielgruppe qualifiziert P Die intensive und nachhaltige Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsund Jugendhilfe ist bundesweit einmalig und zukunftsweisend P Das Modell läßt sich problemlos auf andere Kommunen übertragen P Das Projekt ist eine deutliches Präventionsprojekt, mit nachhaltigen Wirkungen für Kinder und Familien P Die Kinder und Familien werden durch eine feste Betreuungsperson beim ASD im Rahmen von Fallmanagement betreut - kein Fallwechsel
14 Stand des Projektes Nach der Auswertung der Pre-Test-Phase mit den seit bis dahin angeschlossenen Kliniken wurde das Projekt nun für die Einführung in die Gesamtstadt freigegeben. P Alle Düsseldorfer Geburtskliniken sind an das Meldesystem angeschlossen. P Wissenschaftliche Evaluation durch das Universitätsklinikum Ulm, Lehrstuhl Herrn Prof. Dr. Jörg Fegert und Frau PD Dr. Ute Ziegenhain P Das Düsseldorfer Projekt erzielte den zweiten Platz des diesjährigen deutschen Präventionspreises P Die Landesvertretung der Angestellten Krankenkassen NRW und die Betriebskrankenkasse für Heilberufe unterstützen das Präventionsprojekt als erste gesetzliche Krankenkassen. Gespräche mit weiteren Krankenkassen sind in Vorbereitung. P Das Bundesfamilienministerium und das Bundesgesundheitsministerium haben das Projekt gemeinsam visitiert.
15 Präventionsprojekt Zukunft für Kinder in Düsseldorf Ziel: Sicherheit für Kinder und deren Entwicklung bei medizinischer und/oder sozialer Gefährdung. Erreicht werden sollen: Kinder im Alter von 1-3 Jahren. Beispiele: - Kinder, die an einer chronischen Krankheit oder Behinderung leiden bzw. hiervon bedroht sind; - Kinder aus Familien mit psychosozialer Belastung.
16 Präventionsprojekt Zukunft für Kinder in Düsseldorf Ziel: Sicherheit für Kinder und deren Entwicklung bei medizinischer und/oder sozialer Gefährdung. Erreicht werden muss zuvor: Das medizinische Personal, welches zunächst (Hinweise auf) eine medizinische und/oder soziale Gefährdungslage von Kindern wahrnehmen und dann zum Wohle des betroffenen Kindes reagieren soll.
17 Erkennung von medizinischen und/oder sozialen Gefährdungslagen für Kinder; Zeitpunkt Möglichst früh, d. h. während der Schwangerschaft bzw. in der Geburts-Situation. Schwangerschaft bzw. Geburts-Situation: Medizinisches Datenrecht!
18 Erkennung von medizinischen und/oder sozialen Gefährdungslagen für Kinder; Methodik Kein screening(!): - datenrechtlich problematisch; - (zu) hoher personeller und finanzieller Aufwand.
19 Erkennung von medizinischen und/oder sozialen Gefährdungslagen für Kinder; Methodik Statt dessen durch das medizinische Personal Wahrnehmung einer Gefährdung im individuellen Fall: - Eigene Informationen und Beobachtungen; - Schriftliche und/oder mündliche Befunde/Hinweise aus der medizinischen Betreuung der Schwangerschaft (FrauenärztInnen/Hebammen)
20 Projekt-Anbindung eines Kindes; Verfahren Voraussetzungen beim präventiven Vorgehen: - Gefährdung des Kindes wird befürchtet, ist bisher aber nicht eingetreten. - Eltern: Einverständnis zur Abgabe von medizinischen Daten aus der Geburts-Situation!
21 Projekt-Anbindung eines Kindes; Verfahren Anmeldung eines Kindes, nicht Meldung. Anmeldungsbogen: Beschreibung der medizinischen und/oder sozialen Gefährdungslage durch Diagnosen. Kind: (Sozial-)Medizinische Diagnosen (ICD 10); Mutter: Diagnosen, welche schwierige soziale Aspekte bei Mutter/Eltern abbilden (Mutterpass; perinatale EDV-Erfassung).
22 Projekt-Anbindung; Anmeldungsbogen Mütterliche Anamnese und allg. Befunde (vor Beginn der Schwangerschaft): O (Aktuelle) psychische Erkrankung O 06 Besondere psychische Belastung (z. B. familiär o. beruflich) O Gewalterfahrung O 07 Besondere soziale Belastung (z. B. Probleme mit Integration, Einsamkeit, Finanzen) O Heimaufenthalte der Mutter O (V. a.) Gewalt im häuslichen Milieu O 13 Alter der Mutter: unter 18 Jahren O Alter der Mutter: Jahre O 26 sonstige Befunde O Kindsvater: Heimaufenthalte, Gewalterfahrung, Abusus
23 Projekt-Anbindung; Anmeldungsbogen Schwangerschaft: O 29 Abusus (Drogen, Alkohol, Medikamente, Nikotin); Drogen-Substitution O 30 Besondere psychische Belastung O unerwünschte Schwangerschaft O 31 Besondere soziale Belastung O Mutterpass: maximal 5 Vorsorgeuntersuchungen dokumentiert O allein erziehend O 52 sonstige besondere Befunde Sonstige Bemerkungen: (z. B.: Mutter wünscht Hilfe; auffällige Mutter/Kind-Interaktion)
24 Projekt; Fall-Betreuung Durch frühzeitige individuelle Hilfeplanung, Förderung und Betreuung sollen bei dieser Zielgruppe drohende Langzeitdefizite verhindert werden. Das ganzheitliche Betreuungsprogramm kombiniert medizinische, psychosoziale und entwicklungspsychologische Arbeitsmethoden und optimiert so die Entwicklungschancen für die betroffenen Kinder und deren Eltern.
25 Projekt; Clearing-Stelle Auftrag: Als zentrales städtisches Angebot soll die Clearing- Stelle frühzeitig und individuell für Kinder mit erhöhtem medizinischem und/oder sozialem Risiko sowie deren Eltern eine koordinierte und optimale Nach- bzw. Vorsorge einleiten. Personal: - Kinderarzt/Kinderärztin - Sozialarbeiter/in
26 Projekt; Abläufeund Organisation: - Bereits vor der Geburt Betreuung der werdenden Mutter - Nach der Geburt Anmeldung des Kindes in das Projekt - Im ersten Jahr optimierte kinderärztliche Nachsorge (Grünes Heft) Clearingstelle Sozialpädiatrischer Dienst 53/53 Gesundheitsamt BSD 51/5 Jugendamt Jugendärztlicher Dienst 53/31 Gesundheitsamt ù Behindertenberatung 53/51 Gesundheitsamt Schwerpunktsozialarbeit Jugendamt Fall-Management: Einsatz unterschiedlicher Hilfeanbieter nach Problemlage des Kindes ù ù
27 Diagnostik und Beratung Kind: O Erweiterte Diagnostik und soziale Anamnese in Geburts-und Kinderkliniken In Einzelfällen: O Kinderneurologie/Entwicklungsneurologie; Pädaudiologie O Augenärztliche Diagnostik O Orthopädische Diagnostik Mutter/Eltern: O Psychische Krankheit, Diagnostik und Therapie O Psychosoziale Diagnostik, erweiterte Fragestellung O Drogen-/Sucht-Beratung und -Behandlung O Diagnostik/Therapie bei anderen (chron.) Krankheiten O Systemische (Familien-)Diagnostik
28 Hilfeplanung (Sozial-)Pädiatrie O Nachsorge-Hebamme O Niedergel. Kinderarzt/-ärztin O Sozialpädiatr./Kinderneurol. Zentrum O Krankengymnastik O Ergotherapie/Mototherapie O Frühförderung, Heilpädagogik O Logopädie/Spracherziehung O Ernährungsberatung O (Kinder-)Krankenpflege, ambulant O Behinderung/Erkrankung, Rehabilitation O Familienbildung O Spielgruppe/ Krabbelgruppe Soziale und psychosoziale Hilfen O Eingliederungs-maßnahmen O Pflegegeld, Beantragungsverfahren O finanzielle Hilfen O Wohnungsversorgung/-Umbau O Flexible Hilfe O wirtschaftliche Hilfe für Familie/Angehörige O Hilfen der Sozialdienste/ ASD O sonstige Maßnahmen O Hilfe für Familie/Angehörige, medizinisch
29 Projekt; Einführung bis Sommer 2006: 10 Stadtbezirke 6 Krankenhäuser: - 6 geburtshilfliche Abteilungen - 4 pädiatrische Abteilungen Hebammen, Nachsorge ab Sommer 2006: Niedergelassene Kinder- und Frauenärzte; psychiatrische Abteilungen
30 Projekt; Einführung Anmeldungen, gesamt: 56 Diagnosen, Mutter (vor Beginn der Schwangerschaft) 3 x (Aktuelle) psychische Erkrankung 8 x Besondere psychische Belastung (z. B. familiär o. beruflich) 4 x Gewalterfahrung 9 x Besondere soziale Belastung (3 x Probleme mit Integration, 3 x Probleme mit Finanzen) 1 x Heimaufenthalt der Mutter 2 x (V. a.) Gewalt im häuslichen Milieu 11 x Alter der Mutter: unter 18 Jahren 10 x Alter der Mutter: Jahre 3 x sonstige Befunde (3 x Kindsvater: Abusus)
31 Projekt; Einführung Anmeldungen, gesamt: 56 Diagnosen, Mutter (Schwangerschaft) 12 x Abusus (1 x Alkohol, 10 x Nikotin, 2 x Drogen-Substitution) 4 x Besondere psychische Belastung (3 xunerwünschte Schwangerschaft) 12 x Besondere soziale Belastung 4 x Mutterpass: maximal 5 Vorsorgeuntersuchungen 9 x allein erziehend
32 Projekt; Einführung Anmeldungen, gesamt: 56 Mutter, sonstige Bemerkungen: 4 x Unsicherheit der Mutter 2 x Überlastung der Mutter (1 x mit psychosomatischer Reaktion) 2 x geistige Behinderung, Eltern (1 x Mutter, 1 x Vater) 2 x Schwangerschaft bis zur Geburt nicht genannt/bekannt 2 x unerwünschtes Geschlecht des Kindes
Präventionsprojekt Zukunft für Kinder in der Landeshauptstadt Düsseldorf
Präventionsprojekt Zukunft für Kinder in der Landeshauptstadt Düsseldorf 12. Rheinische Jugendhilfekonferenz Kinderschutz - erfolgreiche Konzepte der frühen Förderung - Peter Lukasczyk Abteilungsleiter
MehrPräventionsprogramm. Neue Wege Präventionsprojekt:
Präventionsprogramm Zukunft für Kinder in der Landeshauptstadt Neue Wege Düsseldorf Präventionsprojekt: Projektverantwortliche: Zukunft für Kinder Peter Lukasczyk Abteilungsleiter Soziale Dienste, 51/
MehrKindeswohlgefährdungen. Landkreis Vorpommern-Rügen. 24. August 2015
Kindeswohlgefährdungen Landkreis Vorpommern-Rügen 24. August 2015 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder
MehrZukunft für Kinder. Probleme eines differenzierten Jugend- und Gesundheitssystems. Präventionsprogramm in der Landeshauptstadt Düsseldorf
Zukunft für Kinder in der Landeshauptstadt Düsseldorf Programmverantwortliche: Peter Lukasczyk M.A. Abteilungsleiter Soziale Dienste Moderator in der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz Dr. Michael Schäfer
MehrPräventionsprojekt Zukunft für Kinder in Düsseldorf
Präventionsprojekt Zukunft für Kinder in Düsseldorf (Ein Kooperationsprojekt des Jugendund Gesundheitsamtes an der Gesundheitskonferenz in der Landeshauptstadt Düsseldorf) Wilhelm Pöllen Abteilungsleiter
MehrHerzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v.
Herzlich Willkommen Elternrecht und Kindesgrundrechte Verfassungsrechtliche Vorgaben Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Recht und Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung des Kindes (Elternrecht) Art. 2 Abs. 1
MehrMedizinischer Kinderschutz
Soziale Frühwarnsysteme in NRW bes. 1. Kasseler Symposion Medizinischer Kinderschutz Kassel, 17. 5. 2008 Eberhard Motzkau Ärztliche KinderschutzAmbulanz am EVK Soziale Frühwarnsysteme Begriff ist problematisch
MehrFachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013
Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Kirstin Lietz, Dipl. Sozialpädagogin (BA) Die Aufgaben der insoweit erfahrenen
MehrBundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz Der Inhalt in Kürze 1 Stand: 06.03.2012 Eckpfeiler des Bundeskinderschutzgesetzes Aktiver Kinderschutz durch Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke Aktiver Kinderschutz durch
MehrSTATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2013. 620 Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Karlsruhe
Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2013 620 Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Karlsruhe 2 STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2013 IMPRESSUM
MehrProf. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein
Gliederung zur Veranstaltung Aktuelle Gesetzesänderungen im Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht und ihre Auswirkungen auf die Suchthilfe im Rahmen der Suchttherapietage 2014 in Hamburg am 12.6.2014,
MehrSTATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2012. Neue Statistik zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Karlsruhe
Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2012 Neue Statistik zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Karlsruhe 2 STATISTIK AKTUELL - KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2012
Mehr-Kindeswohlgefährdung? - Kontaktaufnahme zum Jugendamt. wann dürfen wir uns melden?
-Kindeswohlgefährdung? - Kontaktaufnahme zum Jugendamt wann dürfen wir uns melden? Gliederung 1. Einstieg ins Thema 2. 8a SGB VIII, 4 KKG Meldung einer Kindeswohlgefährdung 3. Beratung zur Einschätzung
MehrDie insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII
Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII Verortung Qualifikation Aufgaben Lotte Knoller, Diplom Psychologin, Kinderschutz-Zentrum Berlin 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1)
MehrLRG15016. Mitteilungsbogen zur Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährung FÜR KOKI NETZWERKPARTNER
LRG15016 r ng Mitteilungsbogen zur Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährung FÜR KOKI NETZWERKPARTNER Sie haben gewichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung wahrgenommen und am Ende
MehrKinderschutz bei häuslicher Gewalt in Frankfurt am Main
Kinderschutz bei häuslicher Gewalt in Frankfurt am Main - Fachtag am 03. Juli 2013 - Jugend- und Sozialamt Stadt Frankfurt am Main Daniela Geyer 51.51 Grundsatz Kinder- und Jugendhilfe Jugend- und Sozialamt,
MehrSchutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, ( 8a) (1) Werden dem gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des
MehrFür eine sichere Entwicklung sorgen Frühe Kindheit und Kindeswohl. Frühe Hilfen...
Für eine sichere Entwicklung sorgen Frühe Kindheit und Kindeswohl Frühe Hilfen... Frühe Hilfen - Zielgruppe Kinder in den ersten drei Lebensjahren und ihre Eltern insbesondere (werdende) Familien in belastenden
MehrDer Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen
Der Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen Einerseits besteht die Pflicht zur Verschwiegenheit; 203 StGB Andererseits kann er sich aber auch dann strafbar machen, wenn er nicht handelt. Strafnormen,
MehrStatistiken der Kinder- und Jugendhilfe
Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 14.08.2014 Artikelnummer: 5225123137004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt Telefon:
MehrZwischen der Stadt Kempten (Allgäu) - Stadtjugendamt - vertreten durch Herrn Thomas Reuß (Jugendamtsleiter) im folgenden Jugendamt.
Zwischen der Stadt Kempten (Allgäu) - Stadtjugendamt - vertreten durch Herrn Thomas Reuß (Jugendamtsleiter) im folgenden Jugendamt und dem - Bezeichnung des Trägers - im folgenden Träger wird zur Sicherstellung
MehrUnterstützung im Alltag. Familienpatenschaften in der Stadt Erkelenz
Unterstützung im Alltag Familienpatenschaften in der Stadt Erkelenz Kommt es zu einer Eskalation der Probleme, wird rückblickend oftmals deutlich, welche Entwicklungen in vielen kleinen Schritten schon
MehrGuter Start Clearing -/ Koordinierungsstelle Niedrigschwelliges freiwilliges Angebot im Bereich Frühe Hilfen
Kurzprofil f. Stadt Coesfeld Name des Projektes: Guter Start Clearing -/ Koordinierungsstelle Niedrigschwelliges freiwilliges Angebot im Bereich Frühe Hilfen Geschichte, Entstehung des Projektes: Anfang
MehrProjekt: Gründung einer Einrichtung zur sozialmedizinischen Nachsorge kranker Kinder
HELIOS Kliniken Schwerin Dr. Olaf Kannt Ltd. Arzt Klinik für Neonatologie und Neuropädiatrie Schwerin Projekt: Gründung einer Einrichtung zur sozialmedizinischen Nachsorge kranker Kinder Sozialmedizinische
MehrKindervorsorgeuntersuchungen
Kindervorsorgeuntersuchungen Inanspruchnahme der Kindervorsorgeuntersuchungen im Landkreis Ammerland Auswertung der Schuleingangsuntersuchungen des Gesundheitsamts 2008 Die Einschulung ist ein Meilenstein
Mehrwenn Angebote und Hilfen nicht zum Ziel führen, erfolgt Information des Jugendamtes (Datenschutzregelungen gem. 62 SGB VIII beachten)
Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII durch freie Träger) 1 Verfahrensablauf für Kindertageseinrichtungen Hinweis: Es besteht grundsätzlich die Notwendigkeit,
MehrMARIA KÜHME 04.12.2014 WAS SIND DIE AUFGABEN DES JUGENDAMTES BEI EINER MELDUNG ZUR KINDESWOHLGEFÄHRDUNG (KWG)?
MARIA KÜHME 04.12.2014 WAS SIND DIE AUFGABEN DES JUGENDAMTES BEI EINER MELDUNG ZUR KINDESWOHLGEFÄHRDUNG (KWG)? Arbeitsbereiche der Jugendhilfe Freiwilligkeit Zwangskontakt Leistungsbereich Unterstützungsmanagement
MehrBundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit
MehrFamilienhebammen. nachhaltige Gesundheitsförderung für Schwangere, Mütter und junge Kinder
Familienhebammen nachhaltige Gesundheitsförderung für Schwangere, Mütter und junge Kinder Weniger ist mehr: Rauchfrei- Beratung durch Familienhebammen 14. Juni 2011 Familienhebammen Familienhebammen sind
MehrAnforderungen des BKiSchG für Tageseinrichtungen und Überblick zum Verfahrensablauf 8a
Anforderungen des BKiSchG für Tageseinrichtungen und Überblick zum Verfahrensablauf 8a Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Ziel des BKiSchG ist es die Kooperation im
MehrBundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Gerd Steiner Fachbereich Familie und Jugend Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Wesentliche Neuerungen / Änderungen
MehrSozialpädagogische Diagnostik. im interdisziplinären Kontext
Kooperativer Kinderschutz Sozialpädagogische Diagnostik im interdisziplinären Kontext Britta Discher Erfahrungen und Erkenntnisse Fehler Kooperativer im Kinderschutz In der Kinderschutzpraxis stehen sich
MehrKlinik für Kinder und Jugendliche
Klinik für Kinder und Jugendliche Mehr als gute Medizin. Krankenhaus Schweinfurt V om extremen Frühgeborenen bis hin zum jungen Erwachsenen behandelt die Klinik interdisziplinär alle pädiatrischen Patienten
MehrGemeinsame Informationen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen
Gemeinsame Informationen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen Was ist Kinderrehabilitation? Kinder und Jugendliche, die an einer chronischen
MehrStadt Gütersloh. Fachbereich Jugend. Stadt Gütersloh. Soziales Frühwarnsystem. Fachbereich Jugend Soziales Frühwarnsystem
Zielgruppe Institution, d.h. Tageseinrichtungen und damit jedes Kind und seine Familie Voraussetzungen Beobachtungsdokumentation Vertrauensvolle Beziehung zu den Eltern Teamgespräche / Kollegiale Beratung
MehrAufbau der Frühen Hilfen
Ein Überblick Aufbau der Frühen Hilfen Start 2006 Auftrag Jugendhilfeausschuss: Entwicklung eines Konzeptes zur Gefahrenabwehr Frühwarnsystem Hintergrund: Situationsbericht Obere Sieg aktuell bekannt gewordenen
MehrForum 6: Dr. med. Thomas Fischbach. Kooperation von Gesundheitswesen und Jugendhilfe
Forum 6: Dr. med. Thomas Fischbach Kooperation von Gesundheitswesen und Jugendhilfe Der Schutzauftrag als Herausforderung Kooperation von Gesundheitswesen und Jugendhilfe Fachkongress Qualitätsentwicklung
MehrWas sind die Gründe, warum die Frau, der Mann, das Paar die Beratungsstelle aufsucht?
6 Checkliste 3 Checkliste der relevanten Fragestellungen für die psychosoziale Beratung bei vorgeburtlichen Untersuchungen mit dem Ziel der informierten und selbstbestimmten Entscheidung Es müssen nicht
Mehr20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung
20 Anhang 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20. 2 Arbeitsbeschreibung der Frühförderinnen am LIH Salzburg 20. 3 Organisations- und Durchführungsrichtlinien der mobilen Frühförderung, Steiermark 20.
MehrHandlungssicherheit bei Kindeswohlgefährdung Fach-Informationstag Prävention an Schulen Mi., 03. Februar 2016
Handlungssicherheit bei Kindeswohlgefährdung Fach-Informationstag Prävention an Schulen Mi., 03. Februar 2016 Jens Hudemann www.kinderschutz-ol.de info@kinderschutz-ol.de Was Sie erwarten dürfen Wie sind
MehrHilfsmöglichkeiten für Kinder mit Behinderungen 0 7 Jahre 0 1 2 3 4 5 6 7 Harlekin
Hilfsmöglichkeiten für Kinder mit Behinderungen 0 7 Jahre 0 1 2 3 4 5 6 7 Harlekin Therapie Interdisziplinäre Frühförderung Sozialpädiatrisches Zentrum Krippe Kindergarten Schulvorbereitende Einrichtung
MehrBerufsgruppenübergreifende. Zusammenarbeit. Emine Bodenstein Familienhebamme
Berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit Emine Bodenstein Familienhebamme Wer bin ich? 1997 Examen zur Hebamme, St. Antonius-Kliniken Wuppertal 1997-2008 Hebamme in der Univ.-Frauenklinik Bonn 2009 freiberufliche
MehrNetzwerk Kinderschutz. Workshop zum Datenschutz HERZLICH WILLKOMMEN!!
Workshop zum Datenschutz HERZLICH WILLKOMMEN!! Andreas Gagelmann, Datenschutzbeauftragter Der Datenschutzbeauftragte der LH kontrolliert die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in der Stadtverwaltung
MehrVereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII zwischen dem Amt für Soziale Dienste / Jugendamt und der Senatorin
MehrSelbstauskunftsbogen zum Antrag auf stationäre Leistungen zur Vorsorge/Rehabilitation (nach 24, 41 SGB V) für Mütter/ Väter und Kind/Kinder
Selbstauskunftsbogen zum Antrag auf stationäre Leistungen zur Vorsorge/Rehabilitation (nach 24, 41 SGB V) für Mütter/ Väter und Kind/Kinder Krankenkassen- Name: Versicherungs-Nr.: geb. am Geburtsdaten
MehrUnbestimmte Rechtsbegriffe und bestimmte Zuständigkeiten im Zusammenhang mit 35a SGB VIII
Unbestimmte Rechtsbegriffe und bestimmte Zuständigkeiten im Zusammenhang mit 35a SGB VIII Rechtsanwalt Prof. Dr. Knut Hinrichs, Bochum/Hamburg Evangelische Fachhochschule R-W-L, Bochum EREV-Forum 35-2004:
MehrZwang und Kontrolle aus jugendhilferechtlicher Sicht
Zwang und Kontrolle aus jugendhilferechtlicher Sicht Zwang und Kontrolle in der Kinder- und Jugendhilfe Fachgespräch des Diakonie Bundesverbands Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und
MehrPräkonzeptionelle Beratung durch die Hebamme eine Zukunftsvision
Departement Gesundheit Institut für Hebammen Präkonzeptionelle Beratung durch die Hebamme eine Zukunftsvision 2. Zukunftswerkstatt für Hebammen aus Schule, Forschung und Praxis in Bern, November 2012 Christina
MehrFrühe Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder
- 33 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen I / 4 Orientierungshilfen Frühe Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder In Baden-Württemberg besteht ein umfassendes
MehrLiebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden
Mehr» Ihre Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt» Alle Fachdisziplinen in einem Haus» Medizinische Diagnostik & Therapie wissenschaftlich fundiert
» Ihre Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt» Alle Fachdisziplinen in einem Haus» Medizinische Diagnostik & Therapie wissenschaftlich fundiert » PAN Prevention Center Prof. Dr. med. C. A. Schneider Ärztlicher
MehrGesundheitsförderung, Berufsorientierung und. Arbeitsförderung für Jugendliche. Vernetzung langfristig und konkret umsetzen
Workshop 2: Gesundheitsförderung, Berufsorientierung und Arbeitsförderung für Jugendliche Vernetzung langfristig und konkret umsetzen Referentinnen: Regina Fülber, Claudia Schumacher, Ursula Zerger, 20.11.2013
MehrGeschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit. Fachdienst - Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Sozialpädagogische Hilfen
Geschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit Fachdienst - Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Sozialpädagogische Hilfen 1 1 Trägervereinbarungen 8 a, 72 a SGB VIII Tagesordnung 1. Begrüßung und Einführung in
MehrMit Ergänzungsversicherung machen Sie Ihren Krankenschutz komplett.
Für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung Mit Ergänzungsversicherung machen Sie Ihren Krankenschutz komplett. Spezialist für den öffentlichen Dienst Am Plärrer 35 90443 Nürnberg Tel.: 0911/9292-100
MehrDokumentation Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 8 a KJHG (SGB VIII)
Deckblatt Einrichtung:.. Abteilung:.. Gruppe:.. Verantwortliche/r Mitarbeiter/in:. Telefon:.. Dokumentation Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 8 a KJHG (SGB VIII) Name des Kindes / der Kinder: geb. am:
MehrRisikoabschätzung bei Kindeswohlgefährdung anhand des Falls von Kevin K. unter Berücksichtigung von 8a und 42 SGB VIII
Geisteswissenschaft Tatjana Tomic Risikoabschätzung bei Kindeswohlgefährdung anhand des Falls von Kevin K. unter Berücksichtigung von 8a und 42 SGB VIII Studienarbeit Inhaltsverzeichnis: Einleitung:...3
MehrHandlungsanleitung zur Sicherung des Kindeswohls im Landkreis Görlitz, Anlage 2, Stand: Juni 2012
Meldebogen Kindesohlgefährdung des Allgeeinen Sozialen Dienstes Görlitz Ne des Kindes / der Kinder; Geschlecht (A1 * ) Geburtsdatu / Alter (A2/3 * ) Anschrift der Filie: Gegenärtiger Aufenthalt des Kindes
MehrDer Schutzauftrag von Lehrer/innen und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen
Der Schutzauftrag von Lehrer/innen und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen Berufsgeheimnisträger nach 4 KKG, Bundeskinderschutzgesetz und die Kinderschutzfachkraft als Vermittlerin zwischen den
MehrKinderschutz (k)ein Thema für die Arbeit mit Schwangeren und werdenden Eltern?
Kinderschutz (k)ein Thema für die Arbeit mit Schwangeren und werdenden Eltern? Handlungsansätze in der Schwangerenberatung bei Gefährdung des ungeborenen Kindes in der Schwangerschaft Ev. Beratungsstelle
Mehr1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.
Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung
MehrTageszentrum für behinderte Kinder Lenauheim
Tageszentrum für behinderte Kinder Lenauheim Das Tageszentrum für behinderte Kinder in Lenauheim entstand durch die Partnerschaft der Stiftung für Soziale Hilfe Bethany und der Gemeinde Lenauheim, welche
MehrPädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?
Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung
MehrAufgaben und Inanspruchnahme einer insofern erfahrenen Fachkraft Art der Meldung Schutzplan Datenschutz
Informationen zum Verfahren bei Kindeswohlgefährdung in Einrichtungen Vereinbarung gem. 8a Sozialgesetzbuch VIII zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung Aufgaben und Inanspruchnahme
MehrErweiterte Vorsorge für Kinder und Jugendliche
Familie Erweiterte Vorsorge für Kinder und Jugendliche Clever für Kids Teilnahme der Versicherten Die Teilnahme ist freiwillig und schränkt das Recht der freien Arztwahl nicht ein. An dieser Versorgung
MehrKooperationsvereinbarung zum Kinderschutz
Regionales BildungsNetzwerk Kreis Steinfurt Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz zwischen der Schulaufsicht im Kreis Steinfurt und den Jugendämtern im Kreis Steinfurt Regionales BildungsNetzwerk Kreis
MehrAmt für Jugend und Familie. - Jugendamt -
1 - Jugendamt Chancen von Anfang an Einsatz von Familienhebammen durch das Bielefelder Jugendamt Wie alles begann: 2006 Idee Prävention statt Intervention Kinderschutz durch Prävention Chancen von Anfang
MehrTrennung und Scheidung
Landratsamt Dingolfing-Landau Obere Stadt 1-84130 Dingolfing Trennung und Scheidung Informationen zum Thema: elterliche Sorge und Umgang Einführung: Im Mittelpunkt der Sorgen der Eltern, die in Trennung
MehrReha-Sport und Funktionstraining
Reha-Sport und Funktionstraining ( 44 Abs.1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB IX) Mit Reha-Sport und Funktionstraining werden Menschen, die von Behinderung bedroht oder bereits behindert sind, oder nach einer Krankheit
MehrFrühe Hilfen im Landkreis Lörrach: Familienpaten
Frühe Hilfen im Landkreis Lörrach: Familienpaten Kinderschutz und Kindeswohl sind Themen, die in den letzten Jahren immer stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt sind. Die Bundesregierung hat im
MehrMit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien
Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Arbeitsgruppe 6 Problemlagen an der Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB XII. 1 These 1 These 2 These 3 These 4
MehrSchulung: Familienbegleiter
Kinderhospizarbeit und Ehrenamt Schulung: Familienbegleiter Ehrenamtliche Unterstützung in Familien mit einem schwerst- oder lebensverkürzend erkrankten Kind, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen A ls
MehrZiel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII
Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
Mehrund Jugendlicher in Sachsen
Zusammenfassung der Studie Lebenswelten behinderter Kinder und Jugendlicher in Sachsen in leichter Sprache Zusammenfassung in leichter Sprache Inhalt: 1. Möglichkeiten für behinderte Kinder und Jugendliche
MehrDas ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis
Individuelle Hilfeplanung Rheinland-Pfalz Datum Wichtige Informationen Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis Ich habe den Hilfeplan
MehrVäter in Familienunternehmen 2012. Die Ursachenstiftung Oktober 2012
Väter in Familienunternehmen 2012 Die Ursachenstiftung Oktober 2012 Methodisches Vorgehen Methodisches Vorgehen Zielgruppe: Mittelständische Unternehmen mit 20 bis 250 Mitarbeitern in der Region Osnabrück-Emsland
MehrAmbulante Versorgung traumatisierter Kinder und Jugendlicher
Ambulante Versorgung traumatisierter Kinder und Jugendlicher Aufgaben des ÖGD in Zusammenwirken mit anderen Institutionen in der Kommune 66. Wissenschaftlicher Kongress des BVÖGD Reutlingen 30.4.2016 Historie
MehrWie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?
Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan
MehrPraxisratgeber zur Betreuung und Beratung von
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Praxisratgeber zur Betreuung und Beratung von Kindern und Jugendlichen
MehrScreening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs
Mammographie Screening Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs das Mammographie Screening Programm Wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind, haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie-Untersuchung
MehrHäusliche Kinderkrankenpflege e.v. Alte Kasseler Strasse 43 35039 Marburg Tel. 0 64 21. 68 16 06 Fax 0 64 21. 68 61 40
Häusliche Kinderkrankenpflege e.v. Alte Kasseler Strasse 43 35039 Marburg Tel. 0 64 21. 68 16 06 Fax 0 64 21. 68 61 40 pf legen Wir sind berufserfahrene Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen beraten
MehrÜbersicht Verständnisfragen
Übersicht Verständnisfragen Herz-Kreislauf-Erkrankungen Chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD) Übergewicht und Adipositas Diabetes mellitus Krebserkrankungen HIV und AIDS Rheumatische Erkrankungen
MehrFachaustausch Kooperationskreise nach 12 Kinderschutzgesetz Schleswig-Holstein. am 22.02.2011 in Kiel
Fachaustausch Kooperationskreise nach 12 Kinderschutzgesetz Schleswig-Holstein am 22.02.2011 in Kiel Gliederung Eckdaten Kreis Pinneberg Vorgeschichte Struktur der Jugendhilfeplanung Arbeitsgruppe Kindeswohlgefährdung
MehrVerfahrensanleitung / Arbeitshilfe
Verfahrensanleitung / Arbeitshilfe Dokumentationssystem zu 8a SGB VIII -Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung- Ausgangslage: In 8a SGB VIII, Abs. 2 heißt es In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen
MehrMitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming
Mitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming Eingangsbestätigung Datum:... Uhrzeit:... aufgenommen von:... persönlich anonym telefonisch schriftlich
MehrNicht von schlechten Eltern?!
Jugenddelinquenz als Kindeswohlgefährdung: Das Familiengericht als Kooperationspartner von Jugendamt und Polizei Nicht von schlechten Eltern?! Polizei & Sozialarbeit XIX Dr. Thomas Meysen Frankfurt a.m.,
MehrFragebogen für Eltern
Fragebogen für Eltern Liebe Eltern, mein Name ist Luisa Kirchner und ich studiere in Gera Interdisziplinäre Frühförderung im 6. Semester. Momentan schreibe ich gerade meine Bachelorarbeit zum Thema: Effekte,
MehrKinderschutz im Ehrenamt
Kinderschutz im Ehrenamt Die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Rems-Murr-Kreis Kreisjugendamt, Referat Jugendarbeit 11.09.2015 Inhalte - Allgemeine Informationen - Schutzbedürfnis - Sensibilisierung
MehrStillförderung durch die Hebamme
Renate Mitterhuber MSc internationale Stillberaterin IBCLC akademische Lehrhebamme/freiberufliche Hebamme email: renate.mitterhuber@gmx.at Aus dem österreichischen Hebammengesetz (Hebammengesetz HebG,
MehrAPK Löwenherz-Familienhilfe www.apk-loewenherz.de
www.apk-loewenherz.de Arbeitsgemeinschaft für psychisch Kranke im Rhein-Erft-Kreis e.v. seit 1980 seit 2004 seit 2000 Der e.v. ist alleiniger Gesellschafter beider ggmbhs APK Soziale Dienste GmbH & WIR
MehrDatenschutz als Schutz der Vertrauensbeziehung bei Frühen Hilfen
Datenschutz als Schutz der Vertrauensbeziehung bei Frühen Hilfen Fachtagung Kooperation bei Frühen Hilfen im Spannungsfeld zwischen Informationsbedarf und Datenschutz Bonn-Bad Godesberg, 16. März 2009
MehrAbschlussarbeit zur Insofern erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Lehrgang 2015
Abschlussarbeit zur Insofern erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Lehrgang 2015 von Dagmar Reimann & Andreas Schröder Inhaltsverzeichnis: 1. Risikoeinschätzung bei Verdacht auf Gefährdung von ungeborenem
MehrPflegeleistungen 2015
Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des
MehrPflegewissenschaftliche Aspekte bei Familien mit chronisch kranken Kindern
Pflegewissenschaftliche Aspekte bei Familien mit chronisch kranken Kindern Bernadette Bächle-Helde Pflegeexpertin Kinderkrankenschwester Diplompflegepädagogin (FH) Pflegewissenschaftlerin MScN Überblick
MehrHohe Leistung, tiefe Prämie. Michèle Bowley, Geschäftsleiterin «Gsünder Basel»
«Wer das HMO- Ärztenetzwerk wählt, bleibt auch in Sachen Gesundheit am Ball» Michèle Bowley, Geschäftsleiterin «Gsünder Basel» Hohe Leistung, tiefe Prämie. Michèle Bowley ist Geschäftsleiterin von «Gsünder
MehrVertrag. nach 112 Abs. 2 Nr. 5 SGB V. -Nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation-
Vertrag nach 112 Abs. 2 Nr. 5 SGB V -Nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation- Zwischen der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen einerseits und der AOK Rheinland Die Gesundheitskasse
MehrFragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt]
Fragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt] Der Fragebogen richtet sich an Schulen, in denen Kinder mit Behinderungen integriert
MehrPatientensicherheit aus Patientensicht
Patientensicherheit aus Patientensicht 6. MetrikAnwendertag Wir haben 100 Jahre versucht Konzepte zu entwickeln damit Menschen älter werden Jetzt haben wir es geschafft! und die Gesellschaft weiß nicht,
MehrMein Leitbild. Dr. Christian Husek www.sportmedpraxis.com
Mein Leitbild Die Ziele des Leitbildes Das Leitbild ist das identitätsstiftende verfasste Selbstverständnis der österreichischen Hausärztinnen und Hausärzte. > Meine Leitsätze > Meine Rolle im > Information
Mehr