Kranken. VO - die clevere private Krankenversicherung für die neuen Bundesländer (NBL)

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1 Kranken VO - die clevere private Krankenversicherung für die neuen Bundesländer (NBL) sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung Förderung von kostenbewusstem Verhalten bis zu 70 % Zahnersatz Verzicht auf sämtliche Wartezeiten

2 SIGNAL IDUNA Gruppe Hauptverwaltung Dortmund Joseph-Scherer-Straße Dortmund Telefon: (0231) Telefax: (0231) Immer für Sie da: Hauptverwaltung Hamburg Neue Rabenstraße Hamburg Telefon: (040) Telefax: (040) Internet: info@signal-iduna.de Gut zu wissen, dass es SIGNAL IDUNA gibt Jul08

3 Kranken VO - die clevere private Krankenversicherung für die neuen Bundesländer (NBL) sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung Förderung von kostenbewusstem Verhalten bis zu 70 % Zahnersatz Verzicht auf sämtliche Wartezeiten

4 Kranken VO - die preiswerte Kranken-Vollversicherung Sie haben einen Vorteil, den viele andere nicht haben. Sie sind höherverdienender Arbeit - nehmer oder Selbstständiger. Damit sind Sie nicht verpflichtet, für einen Beitrag von bis zu 600 EUR in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu bleiben. Darüber hinaus haben Sie Ihren Wohnsitz in den NBL*, sind preis- und kostenbewusst und interessieren sich für eine private Kranken versicherung. Diese soll die wichtigsten Leistungen absichern - ohne die finanziellen Risiken vieler am Markt angebotener Ost-Tarife. Besonders wichtig ist Ihnen dabei die hohe Erstattung in den NBL, und zwar auch nach Wegfall des Honorarabschlages für Ärzte. Mit dem Tarif VO hat SIGNAL IDUNA genau das richtige Angebot für Sie. Die Situation für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen ist kritisch! Für den Grundschutz der gesetzlichen Krankenver siche rung (GKV) zahlen Sie bereits heute bis zu 600 EUR; das gilt auch für Rentner. Und auch die Zukunft ist Besorgnis erregend: Denn immer weniger Jüngere müssen immer mehr Ältere mitversorgen. Weitere Beitragserhöhungen / Leistungs einschränkungen sind damit schon vorprogrammiert, was die letzte Gesundheitsreform und auch die aktuellen Diskussionen eindrucksvoll zeigen. Mit VO haben Sie: günstige Beiträge durch kostenbewusstes Verhalten (bitte beachten Sie hierzu die Erläuterungen auf der nächsten Seite). kein Hausarztprinzip mit unbegrenzten und damit unkalkulierbaren Selbstbehalten 100 % Erstattung für ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Zahnersatz bis zu 70 % und Kieferorthopädie bis zu 100 % Leistung bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ), das ist für die persönlichen Leistungen der 3,5-fache Satz. 100 % für stationäre Behandlung Mit den vorgenannten Erstattungsprozent - sätzen wird der Tarif VO dem besonderen Anforderungsprofil für die Behandlung in den NBL gerecht. Geleistet wird aber auch für die Behand - lung in den alten Bundesländern oder im Ausland. Bei Not- und Unfällen erfolgt die gleiche Leistung wie in den NBL; ansonsten werden 80 % erstattet, Zahnersatz zu 50 %. Unabhängig vom Behandlungsort haben Sie Anspruch auf Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel. Sie erhalten generell 85 % bis zu einer Selbstbeteiligung von maximal 195 EUR im Kalenderjahr, darüber hinaus 100 %. Sehhilfen (Brillen und alternativ Kontakt - linsen) sind bis zu einem Betrag von 160 EUR erstattungsfähig. Optionsrecht im Tarif VO: für alle bis 34 Jahre: nach Ablauf der ersten 60 Monate können Sie bedingungsgemäß ohne Gesund heits prüfung in andere höher - wertige SIGNAL IDUNA-Tarife umstellen; es gehört natürlich zu unserem Service, Sie an dieses Options recht zu erinnern. bei Wegzug aus den NBL: der Versiche - rungsschutz kann mit einer vergleichbaren Absicherung weiter geführt werden. Selbstverständlich erhalten Sie auch die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflicht - versicherung sowie eine Krankentagegeld - versicherung zum Schutz gegen Verdienst - ausfall im Krankheitsfall. *) Nach dem Tarif VO können sich ausschließlich Personen versichern, die ihren Wohnsitz in Berlin-Ost, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Beitrittsgebiet) haben. Dieser Prospekt enthält Auszüge aus den Tarifen. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III.

5 Wichtige Erläuterungen zu Ihrem Versicherungsschutz Förderung von kostenbewusstem Verhalten - Sparen Sie bis zu EUR Mit dem VO zahlen Sie nicht nur günstige Beiträge, zusätzlich wird kostenbewusstes Verhalten besonders honoriert. Sie werden mit einer Ersparnis von bis zu EUR belohnt, wenn Sie bei ärztlicher Behandlung zuerst zum Hausarzt gehen (gilt nicht bei Not- und Unfällen) bei Verordnung von Arzneimitteln auf vorhandene Generika (preisgünstige Alternativpräparate mit gleichen Wirkstoffen z. B. von Hexal oder Ratiopharm) zurück - greifen. Eine wertvolle Hilfe dazu finden Sie im Internet: unter ist eine Datenbank mit mehr als Medikamenten eingerichtet. Hier können Sie selbst die Preise für Medikamente vergleichen; geben Sie z. B. den Produktnamen Ihres derzeit verordneten Medikamentes an, werden sämtliche Generika nach Preisen sortiert aufgelistet. Heilmittel im Rahmen des tariflichen Leistungsverzeich - nisses beziehen sich in einem der zahlreichen Krankenhäuser stationär behandeln lassen, die einen Versorgungsauftrag der gesetzlichen Krankenversicherung haben ab dem Kalenderjahr nach Versicherungsbeginn mindestens einmal jährlich Ihre Zähne kontrollieren lassen. Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, bekommen Sie die tariflichen Leistungen in voller Höhe mit dem vereinbarten Prozentsatz. An Rechnungen/Arzneimit teln, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, beteiligen Sie sich mit insgesamt höchs tens EUR pro Kalenderjahr (Kinder und Jugendliche unter 20 Jahre 500 EUR). Das heißt: durch Ihr kostenbewusstes Verhalten können Sie diese EUR (500 EUR) sparen. Erstattung bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung - schützen Sie sich vor versteckten Selbstbehalten: Sie erhalten aus dem Tarif VO eine Erstattung bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ); das ist z.b. für die persönlichen ärztlichen Leistungen der 3,5-fache Satz. Nahezu alle Spezial-Osttarife der Mitbewerber leisten hier weniger - nur bis zum 2,3-fachen Satz. Wenn der Arzt/ Zahnarzt den Höchstsatz ausschöpft - und das ist z.b. gemäss 5 Abs. 2 der GOÄ jederzeit möglich - tragen Sie eine nach oben nicht begrenzte und damit unkalkulierbare Eigenbeteiligung von 35 %. Wie sich das z.b. bei einer Rechnung über EUR auswirkt, zeigt die folgende Grafik: Die speziellen Osttarife der Wettbewerber leisten nur bis zum Regelhöchstsatz (2,3-fach): Rechnungsbetrag in EUR EUR = 1-facher Satz EUR = 3,5-facher Satz Erstattung GOÄ/GOZ 1,0-facher Satz Mitbe - werber SIGNAL VO Erstattung GOÄ/GOZ 2,3-facher Satz Mitbe - werber SIGNAL VO Erstattung GOÄ/GOZ 3,5-facher Satz Lücke SIGNAL VO Mitbe - werber Tarif VO in Kurzform Leistungen (Rückseite beachten) ambulant: Arzt / Zahnarzt Krankenhaus: allgemeine Krankenhausleistungen Arznei-, Heil-, Hilfsmittel Zahnersatz Kieferorthopädie Behandlung in den Behandlung in den neuen Bundesländern alten Bundesländern und Berlin-Ost; und Berlin-West überall bei sowie im Ausland Not- und Unfällen 100 % 100 % 85 % / 100 % bis zu 70 % bis zu 100 % 80 % 80 % 85 % / 100 % 50 % 80 % Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Fazit: Ihr zusätzlicher (versteckter) Selbstbehalt wäre EUR. Aus dem VO würden Sie im Beispiel EUR erhalten. Damit Sie diese Voraussetzungen, die auch zur Beitrags stabilisierung beitragen, immer parat haben, können Sie die hier aufgeklebte Karte einfach abziehen und in Ihr Portemonnaie legen. Ihre Card für Privat - versicherte erhalten Sie nach Vertragsabschluss. Wichtige Hinweise für Zahnleistungen Regelmäßige Zahnvorsorge wird nicht nur durch die Förderung des kostenbewussten Verhaltens belohnt, sondern auch durch einen höheren Erstattungsprozentsatz für Zahnersatz. Sie erhalten ab Beginn den im Vergleich zu Ihrer gesetzlichen Krankenkasse hohen Erstattungsprozentsatz von 70 % - und zwar nicht begrenzt auf die Regelversorgung. Wenn Sie ab dem Kalenderjahr nach Versicherungsbeginn mindestens einmal jährlich eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung durchführen lassen, bleibt Ihr Erstat tungsprozentsatz immer bei 70 %. Ansonsten sinkt er jährlich um 10 %-Punkte, höchstens jedoch auf 50 %, unter bestimmten Voraussetzungen kann er bei anschließender regelmäßiger Vorsorge wieder auf 70% steigen. Bei Behandlung in Westdeutschland werden generell 50 % erstattet. Summenbegrenzung für Zahnleistungen (inklusive Zahnbehandlung und Kieferorthopädie) in den ersten 4 Versicherungsjahren (Vj.): 1. Vj. 500 EUR, 2. Vj EUR, 3. Vj EUR, 4. Vj EUR; die Begrenzungen entfallen bei Unfall sowie bei Vorlage eines zahnärztlichen Befundberichtes, aus dem sich keine Behandlungsbedürftigkeit ergibt. Eine kieferorthopädische Behandlung muss vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen haben.

6 VO R-VO PVN Pflegepflichtversicherung EKTG 43 Krankentagegeld für Arbeitnehmer EKTG 22 Krankentagegeld für Selbstständige Vollversicherung für die neuen Bundesländer (NBL) Vollversicherung für Personen in der Ausbildung (in den NBL)* Monatsbeiträge in EUR, gültig für 2008 Männer Frauen VO + 10% Vorsorge - zuschlag Eintrittsalter R-VO* PVN EKTG 22 EKTG 43 Ein- + 10% VO R-VO* PVN EKTG 22 tritts- alter Vorsorge - 1 EUR 1 EUR 1 EUR zuschlag 76,50 14,23 51,35 14,23 0,56 0,22 90,64 54,71 14,53 0,67 0,27 92,37 54,71 14,91 0,67 0,27 94,36 9,44 54,71 15,29 0,68 0,27 96,30 9,63 54,71 15,70 0,69 0,28 98,26 9,83 54,71 16,12 0,71 0,28 100,30 10,03 61,44 16,56 0,72 0,29 101,95 10,20 61,44 17,02 0,73 0,30 103,79 10,38 61,44 17,50 0,75 0,30 105,96 10,60 61,44 18,00 0,77 0,31 108,49 10,85 61,44 18,52 0,78 0,32 111,39 11,14 63,38 19,07 0,80 0,33 114,41 11,44 63,38 19,64 0,83 0,34 117,75 11,78 63,38 20,23 0,85 0,36 121,36 12,14 63,38 20,86 0,88 0,37 125,20 12,52 21,52 0,90 0,39 129,21 12,92 22,21 0,93 0,40 133,88 13,39 22,93 0,97 0,42 138,76 13,88 23,69 1,00 0,44 143,87 14,39 24,48 1,04 0,46 149,23 14,92 25,32 1,07 0,48 154,84 15,48 26,21 1,11 0,50 161,01 16,10 27,14 1,16 0,52 167,51 16,75 28,11 1,20 0,54 174,38 17,44 29,14 1,24 0,57 181,63 18,16 30,23 1,29 0,60 189,27 18,93 31,36 1,33 0,63 197,34 19,73 32,57 1,37 0,66 205,76 20,58 33,84 1,41 0,69 214,53 21,45 35,18 1,45 0,72 223,62 22,36 36,60 1,49 0,76 233,09 23,31 38,10 1,54 0,80 242,94 24,29 39,69 1,57 0,85 253,18 25,32 41,37 1,60 0,89 263,89 26,39 43,16 1,63 0,95 275,01 27,50 45,07 1,65 1,00 286,51 28,65 47,09 1,67 1,05 298,26 29,83 49,25 1,69 1,11 309,99 31,00 51,55 1,70 1,17 321,65 32,17 54,02 1,70 1,23 332,79 33,28 56,66 1,70 1,29 343,55 34,36 59,49 1,70 1, So können Sie den gültigen Monatsbeitrag aus der Tabelle ermitteln: Bitte rechnen Sie: Kalenderjahr des Versicherungsbeginns minus Geburtsjahr = Eintrittsalter Ermittlung des Eintrittsalters für Kinder und Jugendliche Für Personen vor Vollendung des 20. Lebensjahres gilt das tatsächliche Alter zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns. Mit der Vollendung des 15. bzw. 20. Lebensjahres sind ab dem Folge monat die Beiträge für die nächsthöhere Altersstufe, also für 15-Jährige bzw. 20-Jährige zu zahlen. * Tarif R-VO für jährige Studenten und Schüler an weiterbildenden Schulen EKTG 43 1 EUR 76,50 14,23 77,10 14,23 0,66 0,21 138,13 93,15 14,53 0,75 0,26 140,80 93,15 14,91 0,75 0,27 142,65 14,27 93,15 15,29 0,75 0,27 143,73 14,37 93,15 15,70 0,75 0,28 144,04 14,40 93,15 16,12 0,75 0,29 144,04 14,40 93,36 16,56 0,76 0,30 146,27 14,63 93,36 17,02 0,78 0,31 148,72 14,87 93,36 17,50 0,80 0,33 151,06 15,11 93,36 18,00 0,83 0,35 153,38 15,34 93,36 18,52 0,85 0,37 155,75 15,58 95,50 19,07 0,88 0,38 158,92 15,89 95,50 19,64 0,91 0,40 162,37 16,24 95,50 20,23 0,93 0,42 166,18 16,62 95,50 20,86 0,96 0,44 170,40 17,04 21,52 0,98 0,46 175,12 17,51 22,21 1,01 0,47 178,41 17,84 22,93 1,04 0,49 182,28 18,23 23,69 1,07 0,51 186,82 18,68 24,48 1,10 0,53 192,03 19,20 25,32 1,14 0,55 197,89 19,79 26,21 1,18 0,57 203,33 20,33 27,14 1,22 0,59 209,21 20,92 28,11 1,27 0,61 215,40 21,54 29,14 1,31 0,63 221,93 22,19 30,23 1,36 0,65 228,73 22,87 31,36 1,41 0,68 235,55 23,56 32,57 1,45 0,70 242,51 24,25 33,84 1,49 0,73 249,59 24,96 35,18 1,54 0,75 256,89 25,69 36,60 1,58 0,77 264,41 26,44 38,10 1,61 0,80 272,08 27,21 39,69 1,63 0,81 279,94 27,99 41,37 1,65 0,83 287,95 28,80 43,16 1,66 0,84 296,06 29,61 45,07 1,67 0,85 304,28 30,43 47,09 1,67 0,85 312,54 31,25 49,25 1,67 0,86 320,84 32,08 51,55 1,67 0,86 329,15 32,92 54,02 1,67 0,86 337,43 33,74 56,66 1,67 0,86 345,51 34,55 59,49 1,67 0,86

7 Das spricht für die private SIGNAL IDUNA Krankenversicherung Die starke Versichertengemeinschaft Die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung ist mit fast 100-jähriger Erfahrung, einer Beitragseinnahme von fast 2 Mrd. EUR und rund 2 Millionen versicherten Personen einer der größten privaten Krankenversicherer in Deutschland. Unsere Garantien für Sie Wenn Sie krank werden, werden wir aus diesem Grund niemals die Beiträge erhöhen, niemals den Vertrag kündigen, niemals die Leistungen kürzen. Keine Wartezeiten Wir verzichten im VO auf sämtliche Wartezeiten. Im Ausland Ihr Versicherungsschutz gilt in ganz Europa und begleitet Sie ohne besondere Vereinbarung auch ins außer euro - päische Ausland (inkl. medizinisch notwendigem Aus - landsrücktransport; bei Tod im Ausland erstatten wir im tariflichen Umfang auch Kosten für eine Überführung oder die Bestattung am Sterbeort: bis zu EUR). Vierfache Altersvorsorge in der Vollversicherung Kostensteigerungen im Gesundheitswesen werden auch in Zukunft zu steigenden Beiträgen in GKV und PKV führen. Ihre SIGNAL IDUNA Krankenversicherungsbeiträge bleiben bezahlbar - auch im Alter. Dafür sorgen: die bereits im Beitrag einkalkulierten Alterungsrückstellungen die zusätzlichen Alterungsrückstellungen aus Überschüssen der gesetzliche Vorsorgezuschlag (10 % des Beitrages) die Höchstbeitragsgarantie unseres Standardtarifes Schnelle und unbürokratische Kosten erstattung Sie reichen Ihre Arztrechnungen, Rezepte usw. bei uns ein, wir überweisen Ihnen innerhalb von wenigen Tagen die tariflich vereinbarten Leistungen. Dabei ist nicht Voraus setzung, dass Sie die Rechnungen bereits bezahlt haben. In einer Maklerstudie der Charta Börse AG wurde SIGNAL IDUNA auf Platz 3 unter den Kranken - versicherern gewählt, die für ihre Versicherten am besten und schnellsten die im Krankheitsfall fälligen Leistungen erbringen. Beste Referenzen von bedeutenden Test-Experten Assekurata Rating: SIGNAL Kranken erhielt das Urteil weitgehend gut, Teilqualität Sicherheit exzellent Reader s Digest Deutschland: SIGNAL IDUNA gehört zu den 10 vertrauenswürdigsten Versicherern Deutschlands Im Beitrag enthaltener Top-Service: Medizinische Assistance, Telefon / Wir helfen Ihnen rund um die Uhr, wenn Sie Fragen zum Thema Gesundheit haben, z. B. zu spezialisierten Ärzten / Krankenhäusern oder zu erforderlichen Impfungen bei Reisen. Darüber hinaus können wir unsere Versicherten bei schweren Erkrankungen in besonderem Maße unterstützen. Ein spezielles Expertenteam der SIGNAL IDUNA, bestehend aus Ärzten und anderen medizinisch ausgebildeten Fach kräften, ermöglicht eine qualifizierte Betreuung. Diese Broschüre erhalten Sie bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner. Sie stellt Ihnen die Medizinische Assistance vor und enthält darüber hinaus alle wichtigen Informationen. Eine gute Krankenversicherung definiert sich eben nicht allein durch den Beitrag, sondern auch durch die Leistungen und Aktivitäten, die im Krankheitsfall erbracht werden. Weitere Informationen rund um das Thema Gesundheit finden Sie im Internet unter SIGNAL IDUNA Card für Privatversicherte SIGNAL IDUNA Krankenversicherte erhalten für die Behandlung in Deutschland die Card für Privatversicherte. Beim Arzt oder Zahnarzt weist Sie diese Karte als Privatversicherten aus. Im Kranken - haus genügt es, die Karte vorzulegen, und schon ist die finanzielle Abwicklung der Unterkunfts kosten geregelt.

8 SIGNAL IDUNA Gruppe Hauptverwaltung Dortmund Joseph-Scherer-Straße Dortmund Telefon: (0231) Telefax: (0231) Immer für Sie da: Hauptverwaltung Hamburg Neue Rabenstraße Hamburg Telefon: (040) Telefax: (040) Internet: info@signal-iduna.de Gut zu wissen, dass es SIGNAL IDUNA gibt Jul08

9 Beratungsprotokoll Vermittler 2. Vermittler HV FD-Intern: FD-Nr. / ADV-Nr. FD-Nr. / ADV-Nr. FD-Nr. / Namenszeichen Ihr Beratungsprotokoll zum Antrag /zur Angebotsanfrage vom.. Der Gesetzgeber sieht in 42c VVG bzw. ab in 61 bzw. 6 (1 + 2) VVG-neu vor, dass der Versicherungsvermittler das Beratungsgespräch zu dokumentieren hat. Kunde (Gesprächsteilnehmer): Beratungsthema: Haben Sie als Kunde auf Nachfrage zum Beratungsthema konkrete Wünsche mitgeteilt? Nein Ja Wenn ja, welche? Ihr Thema gehört zum SIGNAL IDUNA Beratungssystem, in dem Sie weitere Beratungsleistungen erhalten können (mehrere Einträge zulässig): Gesundheit / Pflege Unfallschutz Altersvorsorge / BU Familie / Kinder Auto Sachwerte Haftung / Rechte Vermögen Immobilie Firmenschutz Bedarfsermittlung nach Versicherungsarten: (Erläuterungen zu den Versicherungsarten finden Sie auf der Rückseite des Bogens) Weitere Hinweise zur Bedarfsermittlung: Keine Hinweis zum Versicherungsantrag / zur Angebotsanfrage: Im Übrigen gelten die Angaben des Kunden/Versicherungsnehmers im Antrag oder in der Angebotsanfrage. Zu folgenden Versicherungsarten wurde auf Ihren Wunsch keine Beratung durchgeführt: Wenn ja, welche? Beratungsergebnis Entweder: Der Vermittler hat Ihnen die nachfolgend aufgelisteten Produkte / Produktalternativen angeboten. Eine Beratung hierzu wurde nicht gewünscht. Sie haben daraufhin folgende Produktentscheidungen gemäß Antrag/Angebotsanfrage getroffen: Oder: Auf Grundlage Ihrer Angaben hat der Vermittler eine Beratung durchgeführt und die nachfolgend aufgelisteten Produkte / Produktalternativen empfohlen. Gründe für den Rat des Vermittlers: Sie haben daraufhin folgende Produktentscheidung gemäß Antrag / Angebotsanfrage getroffen: Entgegen der ausdrücklichen Empfehlung des Vermittlers haben Sie folgende Produkte / Produktalternativen nicht gewählt: Haben Sie über das Beratungsthema hinaus einen weiteren Versicherungsbedarf angesprochen? Nein Ja, zu folgendem Inhalt: Folgende Betreuungs- und Serviceleistungen des Vermittlers werden vereinbart: Nächstes Beratungsgespräch am Thema: Versicherungsordner einrichten Versicherungscheck / Expertise Eine Ausfertigung dieses Beratungsprotokolls habe ich erhalten. Unterschrift (Kunde) Protokoll erstellt: Datum Datenverarbeitung: Dieses Protokoll wird ohne Unterschrift des Vermittlers ausgefertigt. Als Beratungsnachweis werden die im Beratungsprotokoll erhobenen Daten beim Versicherer gespeichert Jan08

10 Übersicht zu den Versicherungsarten Krankenversicherung KV Krankenversicherung KV-V Vollversicherung KV-VBH Vollversicherung Beihilfe/Heilfürsorge KV-Z Zusatzversicherung KV-ZBH Zusatzversicherung Beihilfe/Heilfürsorge KV-ZKO Zusatzversicherung Kooperationspartner KV-KTG Krankentagegeld KV-KurTG Kurtagegeld KV-PVN/PVB Pflegepflichtversicherung (PVN/PVB) KV-EPT Ergänzende Pflegetagegeldversicherung Private Altersversorgung PAV Private Altersversorgung PAV-KLV Kapitallebensversicherung PAV-FT Versicherung auf festen Termin PAV-RIV Risiko-Lebensversicherung PAV-TFV Todesfallversicherung PAV-A1 Sterbegeldversicherung PAV-BUV Berufsunfähigkeitsversicherung PAV-PBUV Premium Berufsunfähigkeitsversicherung PAV-EBUV Ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherung PAV-EUV Erwerbsunfähigkeitsversicherung PAV-BSR Basis-Rente PAV-BSAR Basis-Aufbau-Rente PAV-PR Private Rentenversicherung PAV-NR Riester Rente PAV-AfJPR Alt für Jung SE-Private Rente PAV-SIGGIBR SIGGI Basis-Rente PAV-SIGGIRR SIGGI Riester-Rente PAV-SIGGIFR SIGGI Flexible-Rente Betriebliche Altersversorgung BAV Betriebliche Altersversorgung BAV-DV Direktversicherung BAV-ARD Aufbau-Rente Direkt BAV-PRD Plus-Rente Direkt BAV-PK Pensionskasse BAV-PK02 Aufbau-Rente BAV-PK11 Plus-Rente BAV-SIGGIBL SIGGI Betriebliche Lebensversicherung BAV-SIGGIPK SIGGI Pensionskasse BAV-RDV Rückdeckungsversicherung BAV-KLV Kapitallebensversicherung BAV-PR Betriebliche Rentenversicherung BAV-Ukasse Unterstützungskasse BAV-KLV Kapitallebensversicherung BAV-PR Betriebliche Rentenversicherung Unfallversicherung UV-UV Unfallversicherung UV-GRUV Gruppen-Unfallversicherung UV-VZUV Vollzeit-Unfallversicherung UV-FZUV Freizeit-Unfallversicherung UV-UBR Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung Kraftfahrtversicherung KF Kraftfahrtversicherung KF-KH Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung KF-KH+S Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit Schutzbrief KF-TK Fahrzeugteilversicherung KF-VK Fahrzeugvollversicherung KF-UVR Unfallrente 50 mit BU Schutz über KF KF-IU Kraftfahrtunfallversicherung (Insassenunfall=IU) Private Sach- und Haftpflichtversicherung PSH Private Sach- und Haftpflichtversicherung PSH-VHV Hausratversicherung PSH-HGI Haushaltglasversicherung PSH-VGB Wohngebäudeversicherung PSH-BZ Bauzeitversicherung PSH-RG Reisegepäckversicherung PSH-PHV Privat-Haftpflichtversicherung PSH-TH Tierhalter-Haftpflichtversicherung PSH-JH Jagd-Haftpflichtversicherung PSH-SHK Sportboot-Haftpflicht- und Kaskoversicherung Gewerbliche Versicherungen GV-GG Geschäftsgebäude-Versicherung GV-GI Geschäftsinhaltsversicherung GV-BU Betriebsunterbrechungs-Versicherung GV-GL Glasversicherung GV-BSL Betriebsschließungsversicherung GV-TV Technische Versicherungen (Elektrotechnik) GV-TR Transportversicherung GV-GH Gewerbliche Haftpflichtversicherung (Betriebs-Haftpflicht) GV-BHH Bauherren-Haftpflichtversicherung GV-HuG Haus- u. Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung GV-Vgef Vielgefahren-Versicherung Rechtsschutz für den privaten Bereich RS-PBuV Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz RS-PuB Privat- und Berufs-Rechtsschutz RS-VP Verkehrs-Pauschal-Rechtsschutz Rechtsschutz für die selbstständige Tätigkeit RS-HHG Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe RS-VV Integrierter Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz RS-ES Integrierter erweiterter Straf-Rechtsschutz Spezial- und Einzel-Rechtsschutz RS-VE Verkehrs-Einzel-Rechtsschutz RS-FZ Fahrzeug-Rechtsschutz RS-HuW Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz RS-LuV Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz RS-FVRI Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Innungsbetriebe RS-FVRH Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Heilberufe RS-FZW Fahrzeug-Rechtsschutz für Motor-Wasserfahrzeuge RS-FZL Fahrzeug-Rechtsschutz für Motor-Luftfahrzeuge Bank/Finanzen PKRED Privatkredit DISPO Dispositionskredit GIROK Girokonto TKONT Tagesgeldkonto RENDK Bank-Sparplan Rendite-Konto FESTG Festgelder FDEPOT Fonds Depot RIEST Riesterförderung Bausparen BAUSP Bausparen BAUSD Bauspardarlehen IMMOF Immobilienfinanzierung ZWIK Zwischenkredit VORAD Vorausdarlehen GEBÄD Gebäudedarlehen VERML Vermögenswirksame Leistungen Investmentfonds FONSP Fonds-Sparpläne FONEI Fonds-Einmalanlagen FONEP Fonds-Entnahmepläne AKTIF Aktienfonds RENTF Rentenfonds IMMOF Offene Immobilienfonds DACHF Dachfonds GELDF Geldmarktfonds GEMIF Gemischte Fonds ASFON Altersvorsorgefonds GARAF Garantiefonds RIEST Riesterförderung VERML Vermögenswirksame Leistungen Stand

11 Beratungsprotokoll Vermittler 2. Vermittler Vermittler FD-Intern: FD-Nr. / ADV-Nr. FD-Nr. / ADV-Nr. FD-Nr. / Namenszeichen Ihr Beratungsprotokoll zum Antrag /zur Angebotsanfrage vom.. Der Gesetzgeber sieht in 42c VVG bzw. ab in 61 bzw. 6 (1 + 2) VVG-neu vor, dass der Versicherungsvermittler das Beratungsgespräch zu dokumentieren hat. Kunde (Gesprächsteilnehmer): Beratungsthema: Haben Sie als Kunde auf Nachfrage zum Beratungsthema konkrete Wünsche mitgeteilt? Nein Ja Wenn ja, welche? Ihr Thema gehört zum SIGNAL IDUNA Beratungssystem, in dem Sie weitere Beratungsleistungen erhalten können (mehrere Einträge zulässig): Gesundheit / Pflege Unfallschutz Altersvorsorge / BU Familie / Kinder Auto Sachwerte Haftung / Rechte Vermögen Immobilie Firmenschutz Bedarfsermittlung nach Versicherungsarten: (Erläuterungen zu den Versicherungsarten finden Sie auf der Rückseite des Bogens) Weitere Hinweise zur Bedarfsermittlung: Keine Hinweis zum Versicherungsantrag / zur Angebotsanfrage: Im Übrigen gelten die Angaben des Kunden/Versicherungsnehmers im Antrag oder in der Angebotsanfrage. Zu folgenden Versicherungsarten wurde auf Ihren Wunsch keine Beratung durchgeführt: Wenn ja, welche? Beratungsergebnis Entweder: Der Vermittler hat Ihnen die nachfolgend aufgelisteten Produkte / Produktalternativen angeboten. Eine Beratung hierzu wurde nicht gewünscht. Sie haben daraufhin folgende Produktentscheidungen gemäß Antrag/Angebotsanfrage getroffen: Oder: Auf Grundlage Ihrer Angaben hat der Vermittler eine Beratung durchgeführt und die nachfolgend aufgelisteten Produkte / Produktalternativen empfohlen. Gründe für den Rat des Vermittlers: Sie haben daraufhin folgende Produktentscheidung gemäß Antrag / Angebotsanfrage getroffen: Entgegen der ausdrücklichen Empfehlung des Vermittlers haben Sie folgende Produkte / Produktalternativen nicht gewählt: Haben Sie über das Beratungsthema hinaus einen weiteren Versicherungsbedarf angesprochen? Nein Ja, zu folgendem Inhalt: Folgende Betreuungs- und Serviceleistungen des Vermittlers werden vereinbart: Nächstes Beratungsgespräch am Thema: Versicherungsordner einrichten Versicherungscheck / Expertise Eine Ausfertigung dieses Beratungsprotokolls habe ich erhalten. Unterschrift (Kunde) Protokoll erstellt: Datum Datenverarbeitung: Dieses Protokoll wird ohne Unterschrift des Vermittlers ausgefertigt. Als Beratungsnachweis werden die im Beratungsprotokoll erhobenen Daten beim Versicherer gespeichert Jan08

12 Übersicht zu den Versicherungsarten Krankenversicherung KV Krankenversicherung KV-V Vollversicherung KV-VBH Vollversicherung Beihilfe/Heilfürsorge KV-Z Zusatzversicherung KV-ZBH Zusatzversicherung Beihilfe/Heilfürsorge KV-ZKO Zusatzversicherung Kooperationspartner KV-KTG Krankentagegeld KV-KurTG Kurtagegeld KV-PVN/PVB Pflegepflichtversicherung (PVN/PVB) KV-EPT Ergänzende Pflegetagegeldversicherung Private Altersversorgung PAV Private Altersversorgung PAV-KLV Kapitallebensversicherung PAV-FT Versicherung auf festen Termin PAV-RIV Risiko-Lebensversicherung PAV-TFV Todesfallversicherung PAV-A1 Sterbegeldversicherung PAV-BUV Berufsunfähigkeitsversicherung PAV-PBUV Premium Berufsunfähigkeitsversicherung PAV-EBUV Ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherung PAV-EUV Erwerbsunfähigkeitsversicherung PAV-BSR Basis-Rente PAV-BSAR Basis-Aufbau-Rente PAV-PR Private Rentenversicherung PAV-NR Riester Rente PAV-AfJPR Alt für Jung SE-Private Rente PAV-SIGGIBR SIGGI Basis-Rente PAV-SIGGIRR SIGGI Riester-Rente PAV-SIGGIFR SIGGI Flexible-Rente Betriebliche Altersversorgung BAV Betriebliche Altersversorgung BAV-DV Direktversicherung BAV-ARD Aufbau-Rente Direkt BAV-PRD Plus-Rente Direkt BAV-PK Pensionskasse BAV-PK02 Aufbau-Rente BAV-PK11 Plus-Rente BAV-SIGGIBL SIGGI Betriebliche Lebensversicherung BAV-SIGGIPK SIGGI Pensionskasse BAV-RDV Rückdeckungsversicherung BAV-KLV Kapitallebensversicherung BAV-PR Betriebliche Rentenversicherung BAV-Ukasse Unterstützungskasse BAV-KLV Kapitallebensversicherung BAV-PR Betriebliche Rentenversicherung Unfallversicherung UV-UV Unfallversicherung UV-GRUV Gruppen-Unfallversicherung UV-VZUV Vollzeit-Unfallversicherung UV-FZUV Freizeit-Unfallversicherung UV-UBR Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung Kraftfahrtversicherung KF Kraftfahrtversicherung KF-KH Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung KF-KH+S Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit Schutzbrief KF-TK Fahrzeugteilversicherung KF-VK Fahrzeugvollversicherung KF-UVR Unfallrente 50 mit BU Schutz über KF KF-IU Kraftfahrtunfallversicherung (Insassenunfall=IU) Private Sach- und Haftpflichtversicherung PSH Private Sach- und Haftpflichtversicherung PSH-VHV Hausratversicherung PSH-HGI Haushaltglasversicherung PSH-VGB Wohngebäudeversicherung PSH-BZ Bauzeitversicherung PSH-RG Reisegepäckversicherung PSH-PHV Privat-Haftpflichtversicherung PSH-TH Tierhalter-Haftpflichtversicherung PSH-JH Jagd-Haftpflichtversicherung PSH-SHK Sportboot-Haftpflicht- und Kaskoversicherung Gewerbliche Versicherungen GV-GG Geschäftsgebäude-Versicherung GV-GI Geschäftsinhaltsversicherung GV-BU Betriebsunterbrechungs-Versicherung GV-GL Glasversicherung GV-BSL Betriebsschließungsversicherung GV-TV Technische Versicherungen (Elektrotechnik) GV-TR Transportversicherung GV-GH Gewerbliche Haftpflichtversicherung (Betriebs-Haftpflicht) GV-BHH Bauherren-Haftpflichtversicherung GV-HuG Haus- u. Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung GV-Vgef Vielgefahren-Versicherung Rechtsschutz für den privaten Bereich RS-PBuV Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz RS-PuB Privat- und Berufs-Rechtsschutz RS-VP Verkehrs-Pauschal-Rechtsschutz Rechtsschutz für die selbstständige Tätigkeit RS-HHG Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe RS-VV Integrierter Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz RS-ES Integrierter erweiterter Straf-Rechtsschutz Spezial- und Einzel-Rechtsschutz RS-VE Verkehrs-Einzel-Rechtsschutz RS-FZ Fahrzeug-Rechtsschutz RS-HuW Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz RS-LuV Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz RS-FVRI Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Innungsbetriebe RS-FVRH Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Heilberufe RS-FZW Fahrzeug-Rechtsschutz für Motor-Wasserfahrzeuge RS-FZL Fahrzeug-Rechtsschutz für Motor-Luftfahrzeuge Bank/Finanzen PKRED Privatkredit DISPO Dispositionskredit GIROK Girokonto TKONT Tagesgeldkonto RENDK Bank-Sparplan Rendite-Konto FESTG Festgelder FDEPOT Fonds Depot RIEST Riesterförderung Bausparen BAUSP Bausparen BAUSD Bauspardarlehen IMMOF Immobilienfinanzierung ZWIK Zwischenkredit VORAD Vorausdarlehen GEBÄD Gebäudedarlehen VERML Vermögenswirksame Leistungen Investmentfonds FONSP Fonds-Sparpläne FONEI Fonds-Einmalanlagen FONEP Fonds-Entnahmepläne AKTIF Aktienfonds RENTF Rentenfonds IMMOF Offene Immobilienfonds DACHF Dachfonds GELDF Geldmarktfonds GEMIF Gemischte Fonds ASFON Altersvorsorgefonds GARAF Garantiefonds RIEST Riesterförderung VERML Vermögenswirksame Leistungen Stand

13 Beratungsprotokoll Vermittler 2. Vermittler Antragsteller FD-Intern: FD-Nr. / ADV-Nr. FD-Nr. / ADV-Nr. FD-Nr. / Namenszeichen Ihr Beratungsprotokoll zum Antrag /zur Angebotsanfrage vom.. Der Gesetzgeber sieht in 42c VVG bzw. ab in 61 bzw. 6 (1 + 2) VVG-neu vor, dass der Versicherungsvermittler das Beratungsgespräch zu dokumentieren hat. Kunde (Gesprächsteilnehmer): Beratungsthema: Haben Sie als Kunde auf Nachfrage zum Beratungsthema konkrete Wünsche mitgeteilt? Nein Ja Wenn ja, welche? Ihr Thema gehört zum SIGNAL IDUNA Beratungssystem, in dem Sie weitere Beratungsleistungen erhalten können (mehrere Einträge zulässig): Gesundheit / Pflege Unfallschutz Altersvorsorge / BU Familie / Kinder Auto Sachwerte Haftung / Rechte Vermögen Immobilie Firmenschutz Bedarfsermittlung nach Versicherungsarten: (Erläuterungen zu den Versicherungsarten finden Sie auf der Rückseite des Bogens) Weitere Hinweise zur Bedarfsermittlung: Keine Hinweis zum Versicherungsantrag / zur Angebotsanfrage: Im Übrigen gelten die Angaben des Kunden/Versicherungsnehmers im Antrag oder in der Angebotsanfrage. Zu folgenden Versicherungsarten wurde auf Ihren Wunsch keine Beratung durchgeführt: Wenn ja, welche? Beratungsergebnis Entweder: Der Vermittler hat Ihnen die nachfolgend aufgelisteten Produkte / Produktalternativen angeboten. Eine Beratung hierzu wurde nicht gewünscht. Sie haben daraufhin folgende Produktentscheidungen gemäß Antrag/Angebotsanfrage getroffen: Oder: Auf Grundlage Ihrer Angaben hat der Vermittler eine Beratung durchgeführt und die nachfolgend aufgelisteten Produkte / Produktalternativen empfohlen. Gründe für den Rat des Vermittlers: Sie haben daraufhin folgende Produktentscheidung gemäß Antrag / Angebotsanfrage getroffen: Entgegen der ausdrücklichen Empfehlung des Vermittlers haben Sie folgende Produkte / Produktalternativen nicht gewählt: Haben Sie über das Beratungsthema hinaus einen weiteren Versicherungsbedarf angesprochen? Nein Ja, zu folgendem Inhalt: Folgende Betreuungs- und Serviceleistungen des Vermittlers werden vereinbart: Nächstes Beratungsgespräch am Thema: Versicherungsordner einrichten Versicherungscheck / Expertise Eine Ausfertigung dieses Beratungsprotokolls habe ich erhalten. Unterschrift (Kunde) Protokoll erstellt: Datum Datenverarbeitung: Dieses Protokoll wird ohne Unterschrift des Vermittlers ausgefertigt. Als Beratungsnachweis werden die im Beratungsprotokoll erhobenen Daten beim Versicherer gespeichert Jan08

14 Übersicht zu den Versicherungsarten Krankenversicherung KV Krankenversicherung KV-V Vollversicherung KV-VBH Vollversicherung Beihilfe/Heilfürsorge KV-Z Zusatzversicherung KV-ZBH Zusatzversicherung Beihilfe/Heilfürsorge KV-ZKO Zusatzversicherung Kooperationspartner KV-KTG Krankentagegeld KV-KurTG Kurtagegeld KV-PVN/PVB Pflegepflichtversicherung (PVN/PVB) KV-EPT Ergänzende Pflegetagegeldversicherung Private Altersversorgung PAV Private Altersversorgung PAV-KLV Kapitallebensversicherung PAV-FT Versicherung auf festen Termin PAV-RIV Risiko-Lebensversicherung PAV-TFV Todesfallversicherung PAV-A1 Sterbegeldversicherung PAV-BUV Berufsunfähigkeitsversicherung PAV-PBUV Premium Berufsunfähigkeitsversicherung PAV-EBUV Ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherung PAV-EUV Erwerbsunfähigkeitsversicherung PAV-BSR Basis-Rente PAV-BSAR Basis-Aufbau-Rente PAV-PR Private Rentenversicherung PAV-NR Riester Rente PAV-AfJPR Alt für Jung SE-Private Rente PAV-SIGGIBR SIGGI Basis-Rente PAV-SIGGIRR SIGGI Riester-Rente PAV-SIGGIFR SIGGI Flexible-Rente Betriebliche Altersversorgung BAV Betriebliche Altersversorgung BAV-DV Direktversicherung BAV-ARD Aufbau-Rente Direkt BAV-PRD Plus-Rente Direkt BAV-PK Pensionskasse BAV-PK02 Aufbau-Rente BAV-PK11 Plus-Rente BAV-SIGGIBL SIGGI Betriebliche Lebensversicherung BAV-SIGGIPK SIGGI Pensionskasse BAV-RDV Rückdeckungsversicherung BAV-KLV Kapitallebensversicherung BAV-PR Betriebliche Rentenversicherung BAV-Ukasse Unterstützungskasse BAV-KLV Kapitallebensversicherung BAV-PR Betriebliche Rentenversicherung Unfallversicherung UV-UV Unfallversicherung UV-GRUV Gruppen-Unfallversicherung UV-VZUV Vollzeit-Unfallversicherung UV-FZUV Freizeit-Unfallversicherung UV-UBR Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung Kraftfahrtversicherung KF Kraftfahrtversicherung KF-KH Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung KF-KH+S Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit Schutzbrief KF-TK Fahrzeugteilversicherung KF-VK Fahrzeugvollversicherung KF-UVR Unfallrente 50 mit BU Schutz über KF KF-IU Kraftfahrtunfallversicherung (Insassenunfall=IU) Private Sach- und Haftpflichtversicherung PSH Private Sach- und Haftpflichtversicherung PSH-VHV Hausratversicherung PSH-HGI Haushaltglasversicherung PSH-VGB Wohngebäudeversicherung PSH-BZ Bauzeitversicherung PSH-RG Reisegepäckversicherung PSH-PHV Privat-Haftpflichtversicherung PSH-TH Tierhalter-Haftpflichtversicherung PSH-JH Jagd-Haftpflichtversicherung PSH-SHK Sportboot-Haftpflicht- und Kaskoversicherung Gewerbliche Versicherungen GV-GG Geschäftsgebäude-Versicherung GV-GI Geschäftsinhaltsversicherung GV-BU Betriebsunterbrechungs-Versicherung GV-GL Glasversicherung GV-BSL Betriebsschließungsversicherung GV-TV Technische Versicherungen (Elektrotechnik) GV-TR Transportversicherung GV-GH Gewerbliche Haftpflichtversicherung (Betriebs-Haftpflicht) GV-BHH Bauherren-Haftpflichtversicherung GV-HuG Haus- u. Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung GV-Vgef Vielgefahren-Versicherung Rechtsschutz für den privaten Bereich RS-PBuV Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz RS-PuB Privat- und Berufs-Rechtsschutz RS-VP Verkehrs-Pauschal-Rechtsschutz Rechtsschutz für die selbstständige Tätigkeit RS-HHG Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe RS-VV Integrierter Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz RS-ES Integrierter erweiterter Straf-Rechtsschutz Spezial- und Einzel-Rechtsschutz RS-VE Verkehrs-Einzel-Rechtsschutz RS-FZ Fahrzeug-Rechtsschutz RS-HuW Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz RS-LuV Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz RS-FVRI Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Innungsbetriebe RS-FVRH Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Heilberufe RS-FZW Fahrzeug-Rechtsschutz für Motor-Wasserfahrzeuge RS-FZL Fahrzeug-Rechtsschutz für Motor-Luftfahrzeuge Bank/Finanzen PKRED Privatkredit DISPO Dispositionskredit GIROK Girokonto TKONT Tagesgeldkonto RENDK Bank-Sparplan Rendite-Konto FESTG Festgelder FDEPOT Fonds Depot RIEST Riesterförderung Bausparen BAUSP Bausparen BAUSD Bauspardarlehen IMMOF Immobilienfinanzierung ZWIK Zwischenkredit VORAD Vorausdarlehen GEBÄD Gebäudedarlehen VERML Vermögenswirksame Leistungen Investmentfonds FONSP Fonds-Sparpläne FONEI Fonds-Einmalanlagen FONEP Fonds-Entnahmepläne AKTIF Aktienfonds RENTF Rentenfonds IMMOF Offene Immobilienfonds DACHF Dachfonds GELDF Geldmarktfonds GEMIF Gemischte Fonds ASFON Altersvorsorgefonds GARAF Garantiefonds RIEST Riesterförderung VERML Vermögenswirksame Leistungen Stand

15 Krankenversicherung inkl. Produktinformationsblatt und Beitragsentwicklung für die Tarife (R-)START, (R-)START-PLUS, (R-)OS, (R-)OK, (R-)VO, PVN, EKTG 22, EKTG 43, (R-)EKH Informationsbroschüre für die Kranken-Vollversicherung und Private Pflegepflichtversicherung SIGNAL Krankenversicherung a. G. Stand: Jul08

16 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Sie haben sich mit der SIGNAL Krankenversicherung für einen leistungsstarken Partner entschieden. Die SIGNAL Krankenversicherung ist mit einer 100-jährigen Erfahrung, einer Beitragseinnahme von rund 2 Mrd. EUR und rund 2 Mio. versicherten Personen einer der größten privaten Krankenversicherer in Deutschland. Mit dieser Broschüre übergeben wir Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und Unterlagen zu Ihrem zukünftigen Versicherungsschutz. Auf den ersten Seiten erhalten Sie einen Überblick zu Ihrem zukünftigen Versicherungsvertrag. Die Auswahl und die Reihenfolge der Themen entspricht der vom Gesetzgeber verabschiedeten Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV). Aus den dann folgenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen und weiteren gesetzlichen Grundlagen können Sie detailliertere Informationen entnehmen. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter natürlich gern zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie auch im Versicherungsschein, der Ihnen nach Zustandekommen des Vertrages zugeht. Für Ihren Berater: Ausfüllhinweise zur Informationsbroschüre im Inhaltsverzeichnis (Seiten 1 und 2) Kreuzen Sie bitte die gewünschten Tarife, eventuell zusätzlich das zugehörige Informationsblatt und die weiteren für den Versicherungsschutz geltenden Versicherungsbedingungen an. Falls Sie das Produktinformationsblatt und die Beitragsentwicklung nicht mithilfe der BSW erstellt haben, können Sie für bestimmte Tarife (nur START, START-PLUS, OS, OK, VO sowie PPV, EKTG22, EKTG43 und EKH) das in der Broschüre integrierte Produktinformationsblatt und die Beitragsentwicklung nutzen. Dann sind die entsprechenden Kreuze im Inhaltsverzeichnis zu setzen und folgende Einträge im Produktinformationsblatt notwendig: im Produktinformationsblatt (Seiten 3 und 4) zu 1. Um welchen Versicherungsvertrag handelt es sich? Tragen Sie bitte die zu versichernden Personen ein Kreuzen Sie bitte die gewünschten Tarife an zu 2. Was ist versichert? Kreuzen Sie bitte die gewünschten Tarife an zu 3. Wie hoch ist Ihr Beitrag und was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Tragen Sie den Monatsbeitrag und die drei Kostenwerte ein. Bei mehreren zu versichernden Personen sind die addierten Werte einzutragen.

17 Inhaltsverzeichnis Für Ihren Vertragsabschluss sind folgende Vertragsbestimmungen, Rechtsverordnungen und Bedingungen relevant (Zutreffendes ist/ wird durch den für Sie zuständigen Ansprechpartner angekreuzt): X X X Ihre Informationen nach 7 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und nach VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) sowie weitere Unterlagen nach 19 (1) und 19 (5) VVG Seite Produktinformationsblatt (nur für bestimmte Tarife möglich) 3 Informationen nach 1 VVG-InfoV 5 Zusätzliche Informationen nach 3 VVG-InfoV 7 Beitragsentwicklung (nur für bestimmte Tarife möglich) 8 Leistungskurzübersicht der Tarife 10 Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung X X Teil I Musterbedingungen Teil II SIGNAL Tarifbedingungen 11 Teil III SIGNAL Tarife X Kompakttarife Vollversicherung START, R-START 16 Informationsblatt zum Tarif (R-) START 19 START-PLUS, R-START-PLUS 21 Informationsblatt zum Tarif (R-) START-PLUS 24 OS, R-OS 26 Informationsblatt zum Tarif (R-)OS 29 OK, R-OK 31 Informationsblatt zum Tarif (R-)OK 34 KK-PLUS, R-KK-PLUS 36 VO, R-VO (für die neuen Bundesländer) 38 Informationsblatt zum Tarif (R-)VO 42 NO, R-NO (für die neuen Bundesländer) 44 Dienstleistungsangebot für die Krankheitskostenvollversicherung 46 Ergänzungstarife NOZ, R-NOZ inkl. Dienstleistungsangebot (für die neuen Bundesländer) 47 Z Barleistungstarife EKH, R-EKH 50 EKUR 51 Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeld-Versicherung Teil I Musterbedingungen Teil II SIGNAL Tarifbedingungen 52 Teil III SIGNAL Tarife EKTG 57 1

18 Versicherungsbedingungen für die ergänzende Pflegetagegeldversicherung Teil I Musterbedingungen Teil II SIGNAL Tarifbedingungen 58 Teil III SIGNAL Tarife EPT 63 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Anwartschaftsversicherung 64 X Anhang zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen 65 X Preisverzeichnis für zahntechnische Leistungen (gilt nicht für Tarif VO) 70 Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung Teil I Musterbedingungen 72 Teil II Tarif PVN 79 Zusatzvereinbarungen für Studenten, Fach- und Berufsfachschülern, Praktikanten 81 Anhang Gesetzesauszüge 82 Hilfsmittelverzeichnis 91 Besondere Bedingungen für die Anwartschaftsversicherung in der privaten Pflegepflichtversicherung 92 X Rechtsfolgenbelehrung nach 19 Abs. 5 VVG und Angaben nach 19 Abs. 1 VVG (gilt nur für die elektronische Antragstellung) 93 X Informationsblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 95 X Merkblatt zur Datenverarbeitung 96 X Satzung der SIGNAL Krankenversicherung a. G. 98 X Qualitätsbescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses nach 257 Abs. 2 a, Satz 1 SGB V 100 2

19 SIGNAL Krankenversicherung a. G. Produktinformationsblatt zur Kranken-Vollversicherung und / oder privaten Pflegepflichtversicherung Informationen nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) Die private Krankenversicherung (PKV) ist neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine der tragenden Säulen unseres gegliederten Krankenversicherungssystems. Dabei fällt der PKV im Rahmen dieser sozialen Sicherung die Hauptaufgabe zu, den vollen Versicherungsschutzes für Personen zu übernehmen, die nicht gesetzlich krankenversichert zu sein brauchen. Die SIGNAL Krankenversicherung ist mit einer über 100-jährigen Erfahrung, einer Beitragseinnahme von rund 2 Mrd. EUR und rund 2 Mio. versicherten Personen der viertgrößte private Krankenversicherer von etwa fünfzig Krankenversicherungsunternehmen. Mit der SIGNAL IDUNA entscheiden Sie sich für einen leistungsstarken Partner. Dieses Produktinformationsblatt gibt Ihnen einen ersten Überblick über die gewünschte Versicherung. Zusätzlich finden Sie auf den folgenden Seiten die für Sie wichtigen Informationen gemäß der VVG-Informationspflichtenverordnung. Beachten Sie bitte, dass die hier genannten Informationen nicht abschließend sind. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Kundeninformationen, Allgemeinen Versicherungsbedingungen, dem Merkblatt zur Datenverarbeitung, dem Informationsblatt der Bundesanstalt sowie den gesetzlichen Grundlagen. Einen Auszug der Paragraphen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), auf die im Folgenden verwiesen wird, finden Sie auch im Anhang zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 1 Um welchen Versicherungsvertrag handelt es sich? Es handelt sich um eine private Kranken-Vollversicherung und / oder Pflegepflichtversicherung. Sie wünschen folgende Absicherung: für nach Tarif(en) (R-)START (R-)START-PLUS (R-)OS (R-)OK (R-)VO PVN EKTG22 EKTG43 (R-)EKH für nach Tarif(en) (R-)START (R-)START-PLUS (R-)OS (R-)OK (R-)VO PVN EKTG22 EKTG43 (R-)EKH für nach Tarif(en) (R-)START (R-)START-PLUS (R-)OS (R-)OK (R-)VO PVN EKTG22 EKTG43 (R-)EKH 2 Was ist versichert? (R-)START Kompakttarif mit 480 EUR absolutem Selbstbehalt (240 EUR bei Personen unter 20 Jahren) auf ambulante und stationäre Leistungen. 100 % Erstattung für ambulante ärztliche Behandlung bei Beachtung des Hausarztprinzips (sonst 75 % bis EUR Selbstbehalt, darüber hinaus 100 %). 100 % Erstattung für stationäre (freie Krankenhauswahl, allgemeine Krankenhausleistungen) und zahnärztliche Behandlung. 75 % Erstattung für Kieferorthopädie (wenn Behandlung vor dem 21. Lebensjahr beginnt) und bis zu 75 % für Zahnersatz. Dieser Tarif beinhaltet ein Optionsrecht. Ferner sieht der Tarif eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung vor. (R-)START-PLUS Kompakttarif mit 480 EUR absolutem Selbstbehalt (240 EUR bei Personen unter 20 Jahre) auf ambulante und stationäre Leistungen. 100 % Erstattung für ambulante ärztliche Behandlung bei Beachtung des Hausarztprinzips (sonst 75 % bis EUR Selbstbehalt, darüber hinaus 100 %). 100 % Erstattung für stationäre (freie Krankenhauswahl, allgemeine Krankenhausleistungen und bei Unfall 2-Bettzimmer mit Chefarzt) und zahnärztliche Behandlung. Bis zu 100 % Erstattung für Kieferorthopädie (wenn Behandlung vor dem 21. Lebensjahr beginnt) und bis zu 90 % für Zahnersatz. Dieser Tarif beinhaltet ein Optionsrecht. Gesundheitsbonus bei Leistungsfreiheit (Ausnahme: Vorsorgeuntersuchungen) bis zu 600 EUR jährlich zusätzlich zur erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung. (R-)OS Kompakttarif mit 350 EUR absolutem Selbstbehalt (175 EUR bei Personen unter 20 Jahre) für ambulante Leistungen. 100 % Erstattung für ambulante ärztliche Behandlung bei Beachtung des Hausarztprinzips (sonst 80 % bis 800 EUR Selbstbehalt, darüber hinaus 100 %). 100 % Erstattung für stationäre (freie Krankenhauswahl, allgemeine Krankenhausleistungen) und zahnärztliche Behandlung. 60 % Erstattung für Kieferorthopädie (wenn Behandlung vor dem 21. Lebensjahr beginnt) und bis zu 80 % für Zahnersatz. Dieser Tarif beinhaltet ein Optionsrecht auf Umstellung in den Tarif OK (OPTIMAL-KOMFORT). Ferner sieht der Tarif eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung vor. (R-)OK Kompakttarif mit 350 EUR absolutem Selbstbehalt (175 EUR bei Personen unter 20 Jahre) für ambulante Leistungen. 100 % Erstattung für ambulante ärztliche Behandlung bei Beachtung des Hausarztprinzips (sonst 80 % bis 800 EUR Selbstbehalt, darüber hinaus 100 %). 100 % Erstattung für stationäre Leistungen (freie Krankenhauswahl, 2-Bettzimmer mit Chefarzt) und zahnärztliche Behandlung. 60 % Erstattung für Kieferorthopädie (wenn Behandlung vor dem 21. Lebensjahr beginnt) und bis zu 80 % für Zahnersatz. Dieser Tarif beinhaltet ein Optionsrecht auf Umstellung in andere Vollversicherungstarife. Ferner sieht der Tarif eine erfolgsabhängige Beitragsrükkerstattung vor. (R-)VO Kompakttarif für kostenbewusste Personen für die neuen Bundesländer ohne absoluten Selbstbehalt. 100 % Erstattung für ambulante ärztliche, stationäre (freie Krankenhauswahl, allgemeine Krankenhausleistungen) und zahnärztliche Behandlung in den neuen Bundesländern einschließlich Berlin-Ost (sonst 80 %). Für Kieferorthopädie bis zu 100 % (wenn Behandlung vor dem 21. Lebensjahr beginnt). Bis zu 70 % Erstattung für Zahnersatz. Dieser Tarif beinhaltet ein Optionsrecht auf Umstellung in andere Vollversicherungstarife. Ferner sieht der Tarif eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung vor. EKTG Krankentagegeld in Höhe des gewünschten Tagessatzes ab dem vereinbarten Tag der Arbeitsunfähigkeit. (R-)EKH Krankenhaustagegeld in Höhe des gewünschten Tagessatzes ohne zeitliche Begrenzung für jeden Tag eines stationären Krankenhausaufenthaltes. PVN Private Pflegepflichtversicherung mit Ersatz von Aufwendungen für Pflege oder Leistung von Pflegegeld sowie sonstigen Leistungen bei Pflegebedürftigkeit Jul08 3

20 3 Wie hoch ist Ihr Beitrag, und was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung bemessen sich die Beiträge nicht am Einkommen des Versicherten. Ihr zu zahlender Beitrag hängt vielmehr vom Eintrittsalter, vom Geschlecht, von den gewählten Tarifen und vom Ergebnis der Risikobeurteilung ab. Der Monatsbeitrag für die gewünschte Krankenversicherung, ggf. einschließlich des 10 %igen gesetzlichen Vorsorgezuschlages und der privaten Pflegepflichtversicherung, beträgt EUR. Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungsvertrages zu zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen Beginn der Versicherung. Bitte beachten Sie, dass die Nichtzahlung von Beiträgen zum Verlust des Versicherungsschutzes sowie Beendigung des Vertrages führen kann. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den 37 bis 39 des VVG. Eine private Krankenversicherung setzt eine umfangreiche Beratung voraus. Eine qualifizierte und persönliche Betreuung steht Ihnen jederzeit während der gesamten Vertragslaufzeit durch Ihren Berater zur Verfügung. Darüber hinaus ist unter anderem eine ausführliche Antragsprüfung erforderlich. Sind Ihnen wichtige Vertragsunterlagen abhanden gekommen und Sie benötigen Neue? Unser kompetenter Kundenservice steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Die SIGNAL Krankenversicherung a.g. als Service-Versicherer bietet darüber hinaus zahlreiche Vorteile im Vergleich zu anderen Gesellschaften, z. B. unsere Top-Service-Leistung Medizinische Assistance. Die vorgenannten Leistungen und auch Abschluss- und weitere Kosten sind im kalkulierten Beitrag bereits berücksichtigt. Von Ihren Beiträgen wird ein einmaliger Gesamtbetrag an Vertriebskosten in Höhe von EUR gedeckt. Darüber hinaus sind in den Ihrem Monatsbeitrag zugrunde liegenden Tarifbeiträgen EUR zur Deckung der laufenden Betreuungs- und Vertriebskosten, sowie EUR zur Deckung der Kosten bzgl. der Verwaltung Ihres Vertrages eingerechnet. Diese beiden Beitragsteile sind grundsätzlich während der gesamten Laufzeit des Vertrages zu entrichten. Für die wirtschaftliche Lage und die Bewertung eines Unternehmens der privaten Krankenversicherung hat der PKV-Verband einen speziellen Kennzahlen-Katalog entwickelt. SIGNAL IDUNA liegt mit wichtigen Unternehmenskennzahlen, z. B. der versicherungsgeschäftlichen Ergebnisquote, der Eigenkapitalquote und der Rückstellung für Beitragsrückerstattung deutlich besser als der Marktdurchschnitt. In der aktuellen Krankenversicherungsmarktstudie KUBUS PKV der unabhängigen Unternehmensberatung MSR Consulting erhält die SIGNAL Krankenversicherung für das Jahr 2007 die Bestnote Gütesiegel Hervorragend in der Kategorie Gesamtzufriedenheit! 4 Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Für bestimmte Behandlungen besteht keine Leistungspflicht, z. B. für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und auf Vorsatz beruhende Unfälle einschließlich deren Folgen. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Einschränkungen unserer Leistungspflicht entnehmen Sie bitte 5 Teil I und II der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu Ihrer Krankenversicherung. Zur privaten Pflegepflichtversicherung beachten Sie bitte 5 und 5a der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung. 5 Welche Pflichten haben Sie vor Vertragsschluss zu erfüllen, und welche Folgen hätte die Nichtbeachtung für Sie? Das Leistungsversprechen, das wir Ihnen geben, setzt voraus, dass wir Ihren Antrag/Ihre Angebotsanfrage sorgfältig prüfen können. Nur so ist sichergestellt, dass die kalkulierten Beiträge auch richtig bemessen sind. Deshalb ist es notwendig, dass Sie bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung (im Regelfall mit Unterschrift des Antrages/ der Angebotsanfrage) die durch uns gestellten Fragen nach bestem Wissen sorgfältig, vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Die Nichtbeachtung dieser Pflichten (= Obliegenheiten) kann für Sie schwerwiegende Konsequenzen haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Antrag/ der Angebotsanfrage oder den 19 bis 22 des VVG. 6 Welche Pflichten haben Sie während der Laufzeit des Vertrages zu erfüllen, und welche Folgen hätte die Nichtbeachtung für Sie? Bitte teilen Sie uns das Bestehen einer weiteren Krankheitskostenversicherung -auch einer gesetzlichen- bei einem weiteren Versicherer mit. Der Abschluss einer weiteren Tagegeldversicherung bedarf unserer Einwilligung. Die während der Laufzeit des Vertrages zu beachtenden Pflichten sind im 9 der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführt. Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann für Sie schwerwiegende Konsequenzen haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte 10 der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 7 Welche Pflichten haben Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen, und welche Folgen hätte die Nichtbeachtung für Sie? Bei Eintritt des Versicherungsfalls erteilen Sie uns bitte jede Auskunft, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht des Versicherers und ihres Umfangs erforderlich ist. Ferner hat die versicherte Person möglichst für die Minderung des Schadens zu sorgen. Die bei Eintritt des Versicherungsfall zu beachtenden Pflichten sind im 9 der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführt. Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann für Sie schwerwiegende Konsequenzen haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Einzelheiten entnehmen Sie bitte 10 der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 8 Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages. Das Versicherungsverhältnis ist grundsätzlich unbefristet, es gilt für einen Krankenversicherungsvertrag eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren, Verträge mit Minderjährigen werden für ein Jahr geschlossen. Für die Krankentagegeldversicherung gilt eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, sofern er nicht bedingungsgemäß gekündigt wird. Die private Pflegepflichtversicherung wird für die Dauer der Versicherungspflicht geschlossen. Der Versicherungsschutz endet auch für schwebende Versicherungsfälle im Regelfall mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses. 9 Welche Möglichkeiten gibt es, den Vertrag zu beenden? Eine Krankheitskostenvollversicherung ist existenziell wichtig und sollte daher niemals beendet werden. Der Gesetzgeber unterstreicht dieses dadurch, dass jeder Bürger ab in Deutschland eine Krankenversicherung haben muss. Deshalb ist ab 2009 ein Wechsel auch nur noch möglich, wenn eine anderweitige Krankenvollversicherung nachgewiesen wird. Der Vertrag kann von Ihnen nach Ablauf der Mindestvertragsdauer jeweils zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Zusätzlich zum oben genannten ordentlichen Kündigungsrecht haben Sie in bestimmten Fällen, wenn z. B. eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig wird, auch vorzeitig die Möglichkeit den Versicherungsvertrag zu kündigen. Die private Pflegepflichtversicherung kann erst mit Beendigung der Versicherungspflicht in der privaten Pflegepflichtversicherung gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate seit Beendigung der Versicherungspflicht rückwirkend zum Ende der Versicherungspflicht. Genaue Informationen zu der Beendigung Ihres Vertrages, den Kündigungsmöglichkeiten durch den Versicherer sowie den sonstigen Beendigungsgründen erhalten Sie in den 13 bis 15 der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den 205 bis 207 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Bitte beachten Sie, dass sämtliche Kündigungen in Schriftform erfolgen müssen. 4

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