Überwindung der Hartz IV -Abhängigkeit von Kindern und Eltern durch den Kinderzuschlag

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7194 Überwindung der Hartz IV -Abhängigkeit von Kindern und Eltern durch den Kinderzuschlag Vorbemerkung der Fragesteller ImRahmendesViertenGesetzesfürmoderneDienstleistungenamArbeitsmarkt ( HartzIV -Gesetzgebung)wurdezum1.Januar2005mit 6aBundeskindergeldgesetz (BKGG)derKinderzuschlageingeführt.MitdiesemSozialtransfersollengeringverdienendeEltern,diemitihrenEinkünftenzwarihren eigenenunterhaltfinanzierenkönnen,nichtaberdenunterhaltihrerkinder, einenkinderzuschlagvonbiszu140europromonaterhalten.dieserkinderzuschlagwirdvonderbundesregierungalswichtigerschrittzurbekämpfung vonkinderarmutangesehen,damitkinderundderenfamilienausdembezug vonarbeitslosengeldiiherausgeholtwerdenkönnen.dochbislangistderkinderzuschlaginseinerderzeitigenausgestaltungalsinstrumentzurverhinderungvonkinderarmutunzureichend.notwendigwärenebeneinerdeutlichen Leistungsausweitung die Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten. DieAusweitungdesBerechtigtenkreisesauferwachseneunverheirateteKinderimAltervonunter25JahrenseitApril2006hatdieZahlenetwaserhöht; zubeginndesjahres2007bezogenca.60000familienmitca kinderndenkinderzuschlag.derzeitverhindertderkinderzuschlagdemnachdie HartzIV -Abhängigkeitvonmaximal270000ElternundKindern (vgl. JohannesSteffen,ArbeitnehmerkammerBremen,Überwindungder HartzIV - Abhängigkeit von Kindern und deren Eltern, Bremen 10/2007, S. 4). ImMai2007befandensichlautStatistikderBundesagenturfürArbeitaller- dingsimmernochdeutlichmehrals2,2millionenminderjährigeimsgbii- Leistungsbezug;hiervonerhielten1,9Millionenunter15-JährigeSozialgeldundrund330000MinderjährigebezogenALGII.FastdieHälfteder HartzIV -KinderlebteinBedarfsgemeinschaftenmitgut660000Alleinerziehenden;dieandereHälfteder HartzIV -KinderlebteinBedarfsgemeinschaftenmitgut1,3MillionenElternbzw.einemElternteilunddessenLebenspartner/-partnerin.DieZahlderaufSGBII-Leistungenangewiesenenarmen ElternundderenKinderbeliefsichsomitimMai2007aufinsgesamtüber 4,2MillionenPersonen.Beirund58ProzentderSGBII-LeistungsbeziehendenhandelteessichdemzufolgeumFamilienmitminderjährigenKindern DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürFamilie,Senioren,Frauenund Jugend vom 14. Dezember 2007 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode (ebd.).nichtunbeachtlichistdarüberhinausdiedunkelzifferderjenigenbiszu 1,9MillionenGeringverdiener/-verdienerinnen,diezwarAnspruchaufaufstockendeSGBII-Leistungenhätten,diesenAnspruchaberausunterschiedlichenGründennichtgeltendmachen (vgl.irenebecker,armutindeutschland,bevölkerungsgruppenunterhalbderalgii-grenze,forschungsbericht im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf 2006). DerKoalitionsvertragzwischenCDU,CSUundSPDvomNovember2005hält fest: WirwollenmaterielleKinderarmutreduzierenundhierzudenKinderzuschlagmitWirkungabdemJahr2006weiterentwickeln.Ausstiegsanreizeaus derarbeitslosigkeitundeinesystematischeintegrationmüssenverstärktwerden.derkinderzuschlagerfülltdieseanforderungenunderreichtseinezielgruppeunterdervoraussetzungeinerweiterentwicklungundausweitung,da immernochmehrals90prozentderanträgeabgelehntwerdenmüssen ( ) WirwollendenBerechtigtenkreisausweiten,umweitereKinderzuerreichen undihrenelternzuermöglichen,ohnebezugvonalgiifürsiezusorgen. DazubedarfeseinerFlexibilisierungdesInstrumentsindenjetzigenGrenzbereichenseinerAnwendung,zumBeispieldurcheineWahlmöglichkeitzu ALGII,undeinerVereinfachungbeiAntragsverfahrenund-bearbeitung. (GemeinsamfürDeutschland mitmutundmenschlichkeit,koalitionsvertrag zwischencdu,csuundspdvom11.november2005,s.101).eineweiterentwicklungdeskinderzuschlagsistallerdings außerseinerentfristung imrahmendessondervermögen Kinderbetreuung (Bundestagsdrucksache 16/3183) bislang unterblieben und nunmehr für 2008 in Aussicht gestellt. InzwischengibteseinenVorschlagzurÜberwindungder HartzIV -AbhängigkeitvonKindernundderenEltern (vgl.johannessteffen,a.a.o.).dabei gehtesvorallemumeineerhöhungdesmaximalenkinderzuschlags,den WegfallderMindest-undHöchsteinkommensgrenzesowieVeränderungenbei derwohngeldberechnungundeinemeventuellenmietzuschlag.zielistes,mit vorgelagertenstaatlichenhilfesystemenwieetwademkinderzuschlagoder demwohngeldfamiliensozuunterstützen,dassbedürftigkeitimsinnevon HartzIV vermieden wird. 1.WievieleAnträgeaufKinderzuschlagsindseitdem1.Januar2005gestellt worden? Wie hoch ist der Anteil der bewilligten Anträge? Wie hoch ist der durchschnittlich geleistete Kinderzuschlag? InderZeitvom1.Januar2005bis31.Oktober2007wurdeninsgesamt AnträgeaufKinderzuschlaggestelltund915576erledigt.Vondenerledigten Anträgenwurden12,8Prozentbewilligt.ImOktober2007betrugderAnteilder bewilligtenanträgeandenerledigtenanträgen16,7prozent.derdurchschnittlichegeleistetekinderzuschlagbetrugimjahr2006proberechtigten238euro und pro Kind 93 Euro. a)wiebeurteiltdiebundesregierungindiesemzusammenhangdietatsache,dassbislangnursehrwenigederbundesweitgestelltenanträgeauf Kinderzuschlag bewilligt wurden? WelcheKonstruktionselementedesaktuellenKinderzuschlagssindfür den geringen Bewilligungsanteil verantwortlich? DerKinderzuschlagunterstütztEltern,diemitihremEinkommenihreneigenen Bedarfdeckenkönnen,nichtaberdenBedarfderKinder.Demnachwirdder Kinderzuschlagnichtgewährt,wennauchmitihmweiterhinHilfebedürftigkeit imsinnevon 9desZweitenBuchesSozialgesetzbuch (SGBII)besteht.Bis zumerreichendiesermindesteinkommensgrenze dievonderfamilienkonstellationunddenmietausgabenabhängt werdenelternaufdasfürsiebetragsmäßiggünstigerearbeitslosengeldii/sozialgeldverwiesen.auchwenneltern

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/7586 ihrenbedarfbzw.dendergesamtenbedarfsgemeinschaftohnedenkinderzuschlag decken können, erhalten sie die Leistung nicht. DieMindesteinkommensgrenzefürdiejeweiligeBedarfsgemeinschaftwird nebendembedarfnachdemsgbiiwesentlichvondemaufdieelternentfallenenanteilderwohnkostenbestimmt.somitkönnenkeineallgemeingültigen Brutto-oderNettoeinkommensgrenzenbenanntwerden,innerhalbderereinAnspruchaufKinderzuschlagbesteht.DerAnspruchmussunterBerücksichtigung derbedarfslagenundeinkommensverhältnisseindividuellbestimmtwerden. DaherbeantragenauchPersonendenKinderzuschlag,diedieVoraussetzungen der Leistung nicht erfüllen. Ablehnungensindteilweisedarinbegründet,dassdasanzurechnendeEinkommenoderderanzurechnendeUnterhaltdesKindesdenBetragdesKinderzuschlagsüberschreitet.InsbesonderebeiKinderninAlleinerziehendenhaushalten istderbedarfhäufigbereitsaufgrundvonunterhaltsleistungenoderunterhaltsvorschussindersummemitdemkindergeldunddemanteiligenwohngeldgedeckt.diemöglichkeit,hilfebedürftigkeitderbedarfsgemeinschaftenzuvermeiden, ist nach Altersgruppen der Kinder unterschiedlich. b)wiebewertetdiebundesregierungdieeffektivitätundeffizienzdes Kinderzuschlags? DieBundesregierunghälteineLeistungfürgeboten,dieElternunterstützt,die nurwegenihrerkinderaufarbeitslosengeldiiangewiesensind.dieseszielist weithinakzeptiert.diekomplexe,amarbeitslosengeldiiorientierteausgestaltungbezweckteinezielgenaue,effizienteundindenkostenkalkulierbareförderungvonfamilienmiteigeneneinkommen.durchdieweiterentwicklung deskinderzuschlagssollenweiteremöglichkeitenzureffizienzverbesserung genutzt werden. c)wiehochsinddieprozentualenverwaltungskostenandengesamtausgaben des Kinderzuschlags? DieVerwaltungskostenandenGesamtausgabendesKinderzuschlagsbetrugen für das Jahr ,0 Prozent und für das Jahr ,4 Prozent. d)wiehabensichdieverwaltungskostendeskinderzuschlagsseit2005 bis heute entwickelt? DieVerwaltungskostenfürdenKinderzuschlagbetrugenimJahr2005etwa 7,2Mio.EuroundimJahr2006etwa15,9Mio.Euro.DieVerwaltungskosten für 2007 sind noch nicht abgerechnet. e)wiehochsinddieprozentualenverwaltungskostenfürdievergabedes Kindergelds? DieVerwaltungskostenandenGesamtausgabendesKindergeldesnachdem BundeskindergeldgesetzbetrugenfürdasJahr20050,7ProzentundfürdasJahr ,9 Prozent. f)welchekonsequenzenziehtdiebundesregierungausdiesertatsache für die Reform des Kinderzuschlags, und wann ist damit zu rechnen? DieBundesregierungbeabsichtigt,denNiedrigeinkommensbereichneuzuordnen.DeshalbwerdenverschiedeneOptionenzurWeiterentwicklungdesKinderzuschlagsimRahmeneinesGesamtkonzeptsgeprüft.DieBundesregierungbeabsichtigteineGesamtlösungzufinden,dieAnreizefüreineExistenzsichernde ErwerbstätigkeitderElternsetztundfürdieVerwaltungunddieBerechtigten

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode einfacherundtransparenterist.beieinerleistung,diesichwiederkinderzuschlagambedarfderberechtigtenorientiert,werdenjedochimverhältnisimmerhöhereverwaltungskostenentstehenalsbeieinergrundsätzlichgleichen LeistungfüralleKinderwiedemKindergeld.DasGesamtkonzeptwirdvoraussichtlich im Frühjahr 2008 vorgelegt. g)werdendiezieledervermeidungvonbedürftigkeitunddievermeidungvonkinderarmutdurchdasinstrumentkinderzuschlagerreicht (bitte nach verschiedenen Haushaltskonstellationen differenzieren)? h)inwelchemmaßekonntediebedürftigkeitundkinderarmutinein- Elternteil-Familien durch den Kinderzuschlag bekämpft werden? DieFragen1gund1hwerdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DasZielderVermeidungvonHilfebedürftigkeitimSinnevon 9SGBIIwird bei allen Beziehern des Kinderschlages erreicht. AusdenStatistikenderBundesagenturfürArbeitlassensichdieAnteileder AlleinerziehendenundderEhepaareoderzusammenlebendenPaare,dieden Kinderzuschlagbeziehen,nichtableiten.AussagenfindensichinderStudie zumbezugdeskinderzuschlags,dieimsommer2005imauftragdesbundesministeriumsfürfamilie,senioren,frauenundjugendvonforsadurchgeführt wurde (Meurer,Dirk/Wenzel,Florian,EvaluationdesKinderzuschlags,Ergebnisbericht,forsa;imFolgenden:forsa-Studie);danachbeträgtderAnteilder Alleinerziehenden 7 Prozent und der Anteil der Elternpaare 93 Prozent. DerKinderzuschlagerreichtschwerpunktmäßigFamilienmitmehrerenKindern. Fälle mit Kindern Anteil an allen Berechtigten % 239 % 327 % 4 und mehr17 % durchschn. Kinderzahl2,55 1Quelle:DatenderBundesagenturfürArbeit,eigeneAufarbeitung.GrundlagefürdieBerechnung sind die laufenden Fälle im Jahr ArmutsrisikenbeiKindernweiseneinkomplexesGeflechtvonverschiedenen FaktorenaufundgenausoverschiedenmüssendieMaßnahmen imeinzelnen zielgerichtetundintegrativ angelegtsein.daherkannderkinderzuschlag nichtalsalleinigemaßnahmekinderarmutentgegentreten,sondernnurimverbundmitanderen,insbesondereauchmitinfrastrukturleistungenwiez.b.dem Ausbau der Kindertagesbetreuung. i)welchekonkretenplänehatdiebundesregierungfürveränderungen diesesinstrumentesunterberücksichtigungderimkoalitionsvertrag vereinbarten Vorgaben? Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 1f verwiesen. j)welchedervonderbundesregierungimkoalitionsvertragangekündigtenmaßnahmenzurweiterentwicklungdeskinderzuschlagssindinzwischen durchgeführt worden? ZuwelchenErkenntnissengelangtdieBundesregierunghinsichtlichder Auswirkungen dieser Maßnahmen?

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/7586 WelcheAussagenkanndieBundesregierungzurEffizienzundZielgenauigkeit des Instrumentes Kinderzuschlag inzwischen treffen? DasGesetzzurFortentwicklungderGrundsicherungfürArbeitsuchendevom 20.Juli2006 (BGBl.IS.1706,1719),dasimWesentlichenam1.August2006 inkraftgetretenist,enthieltzumkinderzuschlagentsprechenddenzielenaus demkoalitionsvertragzwischencdu,csuundspdvom11.november2005 folgende Änderungen: DerKinderzuschlagwirdnunmehrausGründenderVerwaltungsvereinfachungjeweilsfürsechsMonatebewilligt.ErwirdnichtfürZeitenvorder Antragstellung erbracht. UmNachteiledurchdenKinderzuschlagzuvermeiden,wurdeeinWahlrecht zwischendemarbeitslosengeldiizuzüglichdesbefristetenzuschlagsnach 24 SGB II und dem Kinderzuschlag eingeführt. MitdemEntwurfeinesGesetzeszurErrichtungeinesSondervermögens Kinderbetreuungsausbau undzurentfristungdeskinderzuschlagshatderbundestagbeschlossen,diebezugsdauerdeskinderzuschlagsab1.januar2008nicht mehr auf 36 Monate zu begrenzen. DieFörderungvonFamilienmitdemKinderzuschlagwirddamitkünftigunbefristetfortgeführt,umeinelängerfristigeUnterstützungderFamilienimNiedriglohnsektorzuermöglichen.DasZieldesKinderzuschlags,Elternzuunterstützen,diezwarihreneigenenBedarfdeckenkönnen,nichtaberdenBedarf ihrerkinder,istuneingeschränktauchnachdreijahrengültig;dermitdemkinderzuschlagverbundeneanreiz,einkommenjedenfallsinhöhedeseigenenbedarfs zu erzielen, gilt fort. MitdenbisherigengesetzlichenÄnderungensindbereitsTeilelementedesVorhabensderWeiterentwicklungdesKinderzuschlagsumgesetzt.Einegesonderte Bewertung der Auswirkungen dieser Maßnahmen ist nicht zielführend. k)welcheerfolgekonntengegendiesog.verdecktearmuterzieltwerden (d.h.diedunkelzifferderjenigenbiszu1,9millionengeringverdiener, diezwaranspruchaufaufstockendesgbii-leistungenhätten,diesen Anspruch aber aus unterschiedlichen Gründen nicht geltend machen)? DieBundesregierunggehtdavonaus,dassmitdemKinderzuschlagganzüberwiegendFamilienerreichtwerden,dieohnedenKinderzuschlageinenAnspruchaufergänzendesArbeitslosengeldII/Sozialgeldhätten,diesenabernicht realisierenwürden.dieseannahmewirdmittelbardurchdieergebnisseder forsa-studiebestätigt.danachbezogenlediglich19prozentderimjahr2005 befragtenkinderzuschlags-empfängerzuvorsozialhilfeoderarbeitslosenhilfe. SoweitinderFrageeinebestimmteGrößenordnungder Dunkelziffer an verdeckterarmut unterstelltwird,wirddiesvonderbundesregierungnichtgeteilt.grundsätzlichkanneinesolchedunkelziffer,d.h.diezahlderpersonen, diezwaranspruchaufleistungendergrundsicherungfürarbeitsuchendenach demsgbiihätten,diesenjedochnichtgeltendmachen,nurmitsehrgroßerunsicherheit anhand von Befragungsdaten geschätzt werden. DieinderFragezitierteZahlberuhtaufeinerStudievonIreneBecker (Armutin Deutschland:BevölkerungsgruppenunterhalbderALGII-Grenze,DIW-SOEP PaperNr.4).DerenErgebnissesindausfolgendenGründennurbedingtaussagekräftig: UnabhängigvonderNotwendigkeitvereinfachenderAnnahmenbeieinersolchen SimulationsinddiefehlendeAktualitätderverwendetenDaten (Sozio-OekonomischesPanel2004)unddiegeringenFallzahlenineinzelnenHaushalts-und EinkommenskategorienwesentlicheUnsicherheitendieserStudie.Datenzur

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Einkommensverteilung,dieausdemJahre2004stammen,könnennurinbegrenztemMaßegeeignetsein,SchlüsseüberdieBedürftigkeiteinzelnerBevölkerungsgruppennachEinführungdesSGBIIundeinerinzwischendeutlichverändertenArbeitsmarktlagezuziehen.DarüberhinausbestehtdasProblem,dass imsozio-oekonomischenpanelbevölkerungsgruppen,dienurwenigemillionenmenschenumfassen,aufvergleichsweisewenigenbefragungspersonender StichprobebasierenunddadurchwenigeeinzelneFälleeinenrelativgroßenEinflussaufdasEndergebnishaben.SowirdanverschiedenenStellenderzitierten Untersuchungfestgestellt,dassessichnurumungefähreSchätzwerteundnicht um gesicherte Ergebnisse handelt. 2.WiebewertetdieBundesregierungdiegrundlegendePrämisse,dasserwerbstätigePersonen vorallemmitkindern inderregelnichtauf ergänzende SGB II-Leistungen verwiesen werden sollten? ZielderBundesregierungistes,dieRahmenbedingungenfürvollzeitnaheBeschäftigungeinschließlichdervorgelagertenTransfersystemederEinkommensergänzungsozuverbessern,dassbeieinerhinreichendenErwerbsbeteiligung grundsätzlichdieunabhängigkeitvonleistungendergrundsicherungfürarbeitsuchende (ZweitesBuchSozialgesetzbuch)gewährleistetist.Eltern,dieihren eigenenbedarfdeckenkönnen,sollennichtwegenihrerkinderaufergänzende Grundsicherungsleistungen angewiesen sein. 3.WashältdieBundesregierungdavon,durchdievorgelagertenErwerbs-und TransfersystemeeinestrukturelleUnabhängigkeitvonergänzenderforderlicher Fürsorge zu gewährleisten? EsistnichtZielderBundesregierung,dievorgelagertenErwerbs-undTransfersystemeineinerWeiseauszubauen,dassergänzendeGrundsicherungsleistungengenerellnichtmehrzuerbringensind.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzu Frage 2 verwiesen. 4.WelchenStellenwertmisstdieBundesregierungindiesemZusammenhang der Einführung von Existenz sichernden Mindestlöhnen bei? WelcheHöhemüssteeinMindestlohnnachAnsichtderBundesregierung haben, um Bedürftigkeit in der Regel zu vermeiden? a)welcheerkenntnisseliegenderbundesregierungzudenanstrengungen vonelternvor,mittelserwerbstätigkeitpluskinderzuschlagausdem Hartz IV -Bezug zu gelangen? DieErzielungeinesdemGrundenachExistenzsicherndenArbeitsentgeltesist nureinfaktor,umunabhängigkeitvonleistungendergrundsicherungfürarbeitsuchendealsnachrangigemfürsorgesystemzugewährleisten.ebenfallszu beachtensinddiegrößeundzusammensetzungdeshaushalts,dieerwerbsbeteiligungdereinzelnenhaushaltsmitgliederundderjeweiligezeitlicheumfang, diekostenfüreineangemesseneunterbringungsowieweiterebesonderebedarfslagen. InsofernkannkeineeinheitlicheLohnuntergrenzeabgeleitetwerden,umeine UnabhängigkeitvonLeistungenderGrundsicherungfürArbeitsuchendeoder gar von weiteren einkommensabhängigen Sozialleistungen herzustellen. Derforsa-Studiekannentnommenwerden,dassdieMehrheitderjenigenLeistungsbezieherinnenund-bezieher,dienurteilzeitbeschäftigtsind,gerneden

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/7586 UmfangihrerErwerbstätigkeitausweitenwürde.DieseBefragtengebenaberan, dassdiesinsbesonderewegenderschlechtenarbeitsmarktlagesowiederfehlende Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder nicht möglich sei. NebeneinerSteigerungderErwerbsanreizeimRahmenderNeuordnungdes NiedriglohnbereichseinschließlichderWeiterentwicklungdesKinderzuschlags sindfürfamilieninersterlinieverstärktebemühungenbeimausbauderkinderbetreuungerforderlich,umdievereinbarkeitvonfamilienundberufzuverbessern. b)waskanndiebundesregierungzudendiesbezüglichenchancenvon Kindernabdemvollendeten14.LebensjahrundjüngerenKindern,von KindernverheirateterundnichtverheirateterPaaresowievonKindern vonalleinerziehendenmitunterschiedlichemlebensalterundverschiedener Geschwisterzahl sagen? DieChancenvonKindern,durchdenKinderzuschlagerreichtzuwerden,hängenzumeinendavonab,obdieElterndieunterenEinkommensgrenzedesKinderzuschlagserreichenunddieoberennichtüberschreitenundobdieHöhedes Kinderzuschlagsausreicht,inderSummemitdemKindergeldunddemanteiligen Wohngeld den Bedarf der Kinder zu decken. DieRegelleistungenbeimSozialgeldfürKindernachdemSGBIIsehenjenach AltersgruppederKinderunterschiedlicheAnteilssätzevor.Daheristbeieinem einheitlichenkinderzuschlag,dersichamdurchschnittlichenbedarfallerkinderorientiert,diemöglichkeit,hilfebedürftigkeitderbedarfsgemeinschaften nach dem SGB II zu vermeiden, je nach Altersgruppe unterschiedlich. DerKinderzuschlagwirktsichaufKindermitverheiratetenundunverheirateten Eltern beigleichembruttoeinkommendereltern unterschiedlichausinabhängigkeitvondenunterschiedlichenregelungeninsbesondereimsteuerrecht, imsozialversicherungsrecht,imwohngeldrechtundimunterhaltsrecht.maßstabfürdieleistungkinderzuschlagistjedochdaszuberücksichtigendeeinkommenundvermögeninanknüpfungandassgbii.entscheidendistdanach das der Familie tatsächlich zur Verfügung stehende Einkommen. AlsLeistung,dieHilfebedürftigkeitvermeidenmöchte,wirktsichderKinderzuschlagaufKindervonAlleinerziehendenmitunterschiedlichemLebensalter undverschiedenergeschwisterzahlverschiedenaus,weilalleinerziehendenim SystemderGrundsicherungfürArbeitsuchendeeinunterschiedlichhoherMehrbedarf zuerkannt wird. 5.WiebeurteiltdieBundesregierungbeiihrenReformüberlegungendieVorschlägederArbeitnehmerkammerBremen (ebd.,s.22ff.),wonachänderungenbeimkinderzuschlagalsauchbeimwohngeldunumgänglichsind, umerwerbstätigehilfebezieherinnenund-bezieherausderbedürftigkeit nach dem SGB II zu befreien? DieBundesregierungprüfteineNeuordnungdesNiedrigeinkommensbereichs untereinbeziehungderweiterentwicklungdeskinderzuschlags.siebeziehtin ihreüberlegungenallerelevantenvorschlägeausdempolitischenundwissenschaftlichen Raum ein. a)wiebeurteiltdiebundesregierungdenvorschlag,diemindesteinkommensgrenzealszugangsvoraussetzungfürdenkinderzuschlagentfallen zulassenundsienuralsschwellefürdenbeginnderlinearenkürzung zu erhalten? DieBundesregierungbeziehtinihreÜberlegungenallerelevantenAspekteein.

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode b)wiebewertetdiebundesregierungdenansatz,dassanspruchaufden Kinderzuschlagbestehensolle,sobalddieElterneinüberwiegendaus mehralsgeringfügigerbeschäftigungbzw.tätigkeitstammendeseinkommenerzielenunddessenanrechenbarerteilzusammenmitdem durchelterneinkommenungekürztenkinderzuschlagsowiekindergeld,wohngeldundeventuellmietzuschlagzurvermeidungvon SGBII-Hilfebedürftigkeit führt? AusSichtderBundesregierungwirddiesemAnsatzbereitsdurchdenKinderzuschlag grundsätzlich Rechnung getragen. c)wiebeurteiltdiebundesregierungdieüberlegung,diehöchsteinkommensgrenzeabzuschaffenundstattdessendiekinderzuschlagsberechtigung im Zuge der Einkommensanrechnung enden zu lassen? DasGesamtkonzeptzurNeuregelungdesNiedrigeinkommensbereichseinschließlichderWeiterentwicklungdesKinderzuschlagshatzumZiel,dieLeistungenimWesentlichendortzukonzentrieren,woderBedarfbesteht,unddie zuerwartendenfinanziellenauswirkungenineinemvertretbarenrahmenzu halten. d)teiltdiebundesregierungdenvorschlag,dasseineerhöhungdesmaximalenkinderzuschlagsz.b.inhöhevon200eurofürunter14-jährige Kinderund270Eurofürab14-jährigeKindernotwendigist (fallseine Erhöhung abgelehnt wird, bitte begründen)? DieBundesregierungbeabsichtigtnicht,denKinderzuschlagzuerhöhen.Der BetragdesKinderzuschlagsinHöhevon140EuroleitetsichausseinerFunktionab,zusammenmitdemKindergeldunddemanteiligenWohngelddenBedarf der Kinder zu decken. e)wiebetrachtetdiebundesregierungdenvorschlag,denheutigenmehrbedarfszuschlagfüralleinerziehendeimfallederkinderzuschlags-berechtigung als Erhöhungsbetrag zum Kinderzuschlag zu gewähren? DieBundesregierungunterscheidetbeidemnachdemBundeskindergeldgesetz zugewährendenkinderzuschlagfürdenbedarfderkinderzwischendembedarfderelterneinerseitsunddembedarfderkinderandererseits.voraussetzungist,dasselternihreneigenenbedarfdeckenkönnen.diehöhedeskinderzuschlags orientiert sich sodann am Bedarf der Kinder. 6.WiebeurteiltdieBundesregierungdieWohngeldreformvorschlägederBremer Arbeitnehmerkammer? AuswelchenGründenkönntensichdieseKonzeptealsvorteilhaftbzw. nachteilig erweisen? a)welcheauswirkungenhates,wennbeiderbestimmungdesjahreseinkommensnachdemwohngeldgesetzeinpauschalerabzugvon30prozentauchindenfällenerfolgt,indenenkeinesteuernzuentrichten sind,soferndaswohngeldrelevantehaushaltseinkommenüberwiegend aus mehr als geringfügiger Beschäftigung oder Tätigkeit resultiert? b)welchewirkungenerzeugenbeimjahreseinkommenbiszurhöheder gesetzlichenunterhaltsvorschussleistungennichtberücksichtigteunterhaltsvorschussleistungen,wennimgegenzugaufdenderzeitigen Abzugder50EurovomwohngeldrelevantenBruttoproKindunter 12 Jahre bei Alleinerziehenden verzichtet wird?

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/7586 c)washältdiebundesregierungvondemvorschlag,erwerbstätigen,die laufendesteuernvomeinkommenzuentrichtenhaben,einenmietzuschlagbiszurhöhederfälligenlohnsteuer (inkl.solidarbeitrag)zukommenzulassen,sofernundsolangedieser unterberücksichtigung eineseventuellenkinderzuschlags zurüberwindungderhilfebedürftigkeit nach SGB II erforderlich ist? DieFragen6,6a,6bund6cwerdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. BeiderErarbeitungvonVorschlägenprüftdieBundesregierungauchdieVorund Nachteile vorliegender Vorschläge aus Politik und Wissenschaft. 7.WelcheAuswirkungenließensichdurchdieseMaßnahmengegenüber verdeckt Armen erzielen? DurchdievonderBundesregierungbeabsichtigteVerbesserungderRahmenbedingungenfürvollzeitnaheBeschäftigungimNiedriglohnbereicheinschließlich dervorgelagertentransfersystemewerdenauchpersonenerreicht,diederzeit AnspruchaufGrundsicherungsleistungenhätten,diesenabernichtrealisieren. ÜberdasquantitativeAusmaßdiesesEffektskannkeinegesicherteAussagegetroffen werden. 8.WiesähendieEffektederobigenReformüberlegungenfürdieKommunen aus,diebislanginfolgederanrechnungsregelungdes 19SGBIIdie finanzielle Hauptlast für erwerbstätige Aufstocker zu tragen haben? ZuberücksichtigendeEinkommenderHilfebedürftigenmindernnachdenRegelnder horizontalen Anrechnung ( 9Abs.2Satz3und 19Satz3SGBII) zunächstdiefürarbeitslosengeldiiundsozialgeldauszuzahlendenbeträgeund darüberhinausdiegeldleistungenderkommunalenträgerfürkostenderunterkunftundheizung.insofernistzuerwarten,dassbeieinerverbesserungvorrangigerleistungen,diezueinerminderungderzahlvonbedarfsgemeinschaftenmiterwerbstätigenhilfebedürftigenführt,diekommunenineinemrelativ größerenmaßealsderbundentlastetwerdenwürden.konkreteaussagenzu denauswirkungenkönnenerstnachfestlegungaufganzbestimmtemaßnahmen getroffen werden. 9.WelcheÜberlegungenhatdieBundesregierungzurdrastischenAbsenkungderfürdieVermeidungvonHilfebedürftigkeitdurchdieElternzu überwindenden Bruttoentgeltschwelle? Insoweit wird auf die Antworten zu Frage 1f und 2 verwiesen. 10.Welcheanderen,vonderBundesregierunggeplantenReformmaßnahmen zumkinderzuschlagkönntendiechancengleichheitzwischenkindern unterschiedlichenaltersunabhängigvomfamilienstandihrerelternstärken? FürdieBewilligungdesKinderzuschlagssindderBedarfdergesamtenFamilie, dergegebenenfallsungedecktebedarfdeskindesoderderkinderunddaszu berücksichtigendeeinkommenundvermögeninanknüpfungandassgbiizu berücksichtigen.damitwirdderchancengleichheitaussichtderbundesregierung Rechnung getragen.

10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11.StimmtdieBundesregierungderAussagezu,dasseineVerbesserungdes KinderzuschlagslediglichdenFamilienmithilfebedürftigenErwerbstätigen nutzt? WiehochwärederAnteilderKinderimSGBII-Bezug,denendurcheine solche Maßnahme geholfen wird? KonkreteAussagenzudenquantitativenAuswirkungenkönnenerstnachFestlegung auf ganz bestimmte Maßnahmen getroffen werden. 12.WelcheMaßnahmenplantdieBundesregierungfürdieKinderimSGBII- Bezug, deren Eltern nicht im erforderlichen Maße erwerbstätig sind? 13.StrebtdieBundesregierungLeistungserhöhungenfürKinderimSGBII- BezuginFormeineserhöhtenSozialgeldesoderderGewährungvonSonderbedarfen (z. B. Schulmittel) für das Jahr 2008 an? DieFragen12und13werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieÜberlegungenhierzusindinnerhalbderBundesregierungnochnichtabgeschlossen.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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