Eltern im Pflegeheim

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2 II Eltern im Pflegeheim 10. aktualisierte Ausgabe Stand: 3. Januar 2015 Copyright 2015: Iris Sümenicht Rechtsanwältin, Mediatorin, Fachanwältin für Sozialrecht und für Familienrecht Alle Rechte vorbehalten. Veröffentlichung und Verbreitung nur mit Genehmigung der Autorin. Bei allgemeinen Fragen zum Ebook kontaktieren Sie bitte nicht die untenstehende Kanzleianschrift, sondern meine Kundendienstmitarbeiterin Frau von Winterfeld über die -Adresse -Beratungsanfragen und Vertretungsanfragen (bundesweit): Bitte benutzen Sie dazu das Anfrageformular auf Kontakt für Terminvereinbarungen in Bielefeld: Postanschrift: Telefon: Rechtsanwältin Iris Sümenicht Fachanwältin für Sozialrecht und für Familienrecht Turnerstr Bielefeld Webseite: Hinweis: Die Inhalte dieses Buches wurden sorgfältig recherchiert. Dennoch haftet die Autorin nicht für die Folgen von Irrtümern, mit denen der vorliegende Text behaftet sein könnte. Auch kann dieses Buch eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nicht ersetzen, da es dafür immer auf die Beurteilung im Einzelfall ankommt.

3 III Inhaltsverzeichnis Einleitung Abschnitt: Zusammenhänge und Voraussetzungen Kapitel Wann müssen Sie für Ihre Eltern aufkommen?... 4 Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit Kapitel Welche Rolle spielt das Sozialamt?... 7 Das Sozialamt muss in Vorleistung treten... 7 Übergang des Unterhaltsanspruches auf das Sozialamt... 8 Kein gesetzlicher Übergang gegenüber Enkelkindern... 8 Ab wann das Sozialamt Unterhalt verlangen kann... 9 Der Inhalt des Briefes vom Sozialamt So verlängern Sie die Frist des Sozialamtes Kapitel Welche Fragen des Sozialamts müssen Sie beantworten? Die zivilrechtliche Auskunftspflicht Die sozialrechtliche Auskunftspflicht Umfassende Auskunftspflicht des erwachsenen Kindes Unterscheidung von Lebenspartnern und Lebensgefährten Keine Auskunftspflicht für Lebensgefährten Erhöhung der Leistungspflicht bei Zusammenleben mit Lebensgefährten Auskunftspflicht für Ehe- und Lebenspartner Was ist mit der Auskunft über das Vermögen des Ehepartners? Wann Zinsen nicht als Einkommen gelten Zugewinngemeinschaft und Vermögen der Ehepartner Diese Fragen muss das Sozialamt Ihnen beantworten Glücklich, wessen Eltern Beamte oder Beamtenwitwen sind Kapitel Wie können Sie mit ruhigem Gewissen Ihren Lebensstandard aufrechterhalten? Ehrlichkeit zahlt sich aus Privilegierte Stellung des erwachsenen Kindes Kapitel Was kostet der Platz im Pflegeheim? Unterhalt nur für angemessene Heimkosten Zusammensetzung der Heimkosten Hotelkosten Pflegekosten Investitionskosten Gehören Investitionskosten zum Unterhaltsbedarf? Verantwortungsbereich der Bundesländer Finanzierung nicht auf dem Rücken der Kinder Gesamtkosten Kapitel Welche öffentlichen Leistungen gibt es für die Heimkosten? Pflegekosten Pflegegeld Hotelkosten Grundsicherung Unterschied zwischen Grundsicherung und Hilfe zur Pflege Der Barbetrag zur persönlichen Verfügung (Taschengeld) Investitionskosten Pflegewohngeld Pflegewohngeld nicht in allen Bundesländern... 29

4 IV 2. Abschnitt: Berechnungen im Einzelnen Kapitel Wie werden Einkommen und Vermögen der Eltern berücksichtigt? Voller Einsatz von Einkommen und Vermögen der Eltern Die sozialhilferechtliche Bedarfsgemeinschaft Unterschied zwischen sozialhilferechtlicher Bedürftigkeit und unterhaltsrechtlicher Bedürftigkeit Wann ist der Elternteil sozialhilferechtlich bedürftig? Einsatz des Einkommens Abzüge vom Einkommen der Eltern Fordern Sie die Berechnung des Sozialamts an Einsatz des Vermögens Schonvermögen Die Barbetragsverordnung Sterbegeldversicherung Verstecktes, d. h. realisierbares Einkommen und Vermögen der Eltern Wenn die Eltern Vermögen verschenkt haben Keine Rückgabe der Schenkung in bestimmten Fällen Weiteres verstecktes Einkommen und Vermögen Kapitel In welcher Höhe wird Ihr Einkommen der Berechnung zu Grunde gelegt? Der Unterschied zwischen normalem und bereinigtem Nettoeinkommen Die Ermittlung des normalen Nettoeinkommens Einkommen aus Arbeiter- oder Angestelltenverhältnis Einkommen aus selbständiger Tätigkeit Steuererstattungen und Nachforderungen bei Ehepaaren Elternunterhalt von der Steuer absetzen Die Wahl der Steuerklasse für Ehepaare Überstunden, Tantiemen, Provisionen und Boni Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Zinserträge aus Kapitalanlagen Einnahmen von Rentnern, auch aus Vermögen Elterngeld Geldwerte Vorteile Firmenwagen Wohnvorteil: Wenn Sie in einer eigenen Immobilie wohnen Wann der Selbstbehalt für Eigentümer erhöht werden darf Schenkungen und Zuwendungen Spesen Wie das Kindergeld behandelt wird Weitere Einnahmen Sind Abfindungen Einkommen oder Vermögen? Die Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens Warum dieser Schritt so wichtig ist Ausgaben für Ihre zusätzliche Altersvorsorge Die Höhe der zusätzlichen Altersvorsorge Wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung sind Wenn Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind Weitere abzugsfähige Posten von A Z Höhere Abzüge für Ehepartner Neue Kredite beim unterhaltspflichtigen Kind Die beste Verteilung von Kreditraten unter Ehegatten Berufsbedingte Aufwendungen und Fahrtkosten Versicherungen Kosten für Besuche bei den Eltern im Pflegeheim Unterhaltszahlungen für Kinder und geschiedene Ehepartner Unterhalt für minderjährige Kinder, die in Ihrem Haushalt leben... 70

5 V Unterhalt für volljährige Kinder in Erstausbildung, die in Ihrem Haushalt leben Unterhalt für volljährige Kinder in Erstausbildung, die nicht in Ihrem Haushalt leben Sonder- und Mehrbedarf von Kindern Die Behandlung von Krankheitskosten Überblick über die Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens Kapitel Wie hoch ist Ihr individueller Selbstbehalt? Basis für das Verständnis der Berechnung bei Ehepaaren Der Mindest-Selbstbehalt nach der Düsseldorfer Tabelle Erhöhter Mindest-Selbstbehalt bei Miete über 480 Euro Ihr Einkommen liegt unter Ihrem Mindest-Selbstbehalt Der individuelle Selbstbehalt, wenn Ihr Einkommen über Ihrem Mindest-Selbstbehalt liegt Die Formel für die Berechnung Ihres individuellen Selbstbehalts Die Formel für die Berechnung Ihrer individuellen Leistungsfähigkeit Ihre Verpflichtung kann niedriger sein als Ihre Leistungsfähigkeit Sonderfall: Wann Ihre Leistungsfähigkeit ganz entfallen kann Kapitel Wie wird Ihre Leistungsfähigkeit berechnet, wenn Sie verheiratet sind? Der Beitrag der Ehepartner zum Familienunterhalt Das bereinigte Nettoeinkommen der Ehepartner Das bereinigte Familieneinkommen Der Mindest-Familienselbstbehalt Erhöhter Mindest-Familienselbstbehalt bei Miete über 860 Euro Wann Sie als Verheirateter keinen Elternunterhalt zahlen müssen Das Familieneinkommen liegt über dem Mindest-Familienselbstbehalt Verschiedene Fallgruppen Die Berechnung der weiteren Haushaltsersparnis Formel zur Berechnung des individuellen Familienselbstbehalts Die Berechnung Ihres prozentualen Anteils am Familieneinkommen Fallgruppe: Ihr Einkommen ist höher als das Ihres Ehepartners Die Formel zur Berechnung Ihrer Leistungsfähigkeit Fallgruppe: Sie sind Alleinverdiener Die Formel zur Berechnung Ihrer Leistungsfähigkeit Fallgruppe: Ihr Einkommen ist niedriger als das Ihres Ehepartners 91 Die Formel zur Berechnung Ihrer Leistungsfähigkeit Fallgruppe: Sie versorgen den Haushalt allein und haben daneben noch Einkommen a) Ihr Ehepartner hat Einkommen über Euro Formel zur Berechnung Ihrer Leistungsfähigkeit b) Ihr Ehepartner hat Einkommen unter Euro Fallgruppe: Ihr Ehepartner ist Alleinverdiener Der Taschengeldanspruch gegen Ihren Ehepartner Die Formel zur Berechnung Ihrer Leistungsfähigkeit Sie haben ein prozentuales Einkommen unter 4,5 %.. 98 Formel zur Berechnung Ihrer Leistungsfähigkeit Fallgruppe: Ihr Lebensgefährte hat ein Nettoeinkommen, das höher ist als Euro Formel zur Berechnung Ihrer Leistungsfähigkeit Kapitel Was dürfen Sie von Ihrem Vermögen behalten? Ihre geschützte Stellung in Bezug auf Ihr Vermögen Die Höhe Ihres Schonvermögens Die Empfehlungen des deutschen Vereins Das individuelle Schonvermögen

6 VI Die Berechnung des individuellen Schonvermögens, wenn Sie keine selbstbewohnte Immobilie haben Das Schonvermögen bei selbstbewohnter Immobilie Rücklagen können das Schonvermögen zusätzlich erhöhen Kein Einsatz des Vermögens des Ehepartners Sie sind verheiratet und Ihr Vermögen übersteigt das Schonvermögen, 108 Die Bedeutung der Zugewinngemeinschaft Übertragung von Vermögen durch Gütertrennung Übertragung von Vermögen durch Schenkung Ihr Vermögen ist höher als Ihr Schonvermögen Kapitel Wieviel müssen Ihre Geschwister zahlen? Fallgruppe: Der Bedarf des Elternteils ist höher als die Leistungsfähigkeit der Geschwister zusammen Fallgruppe: Der Bedarf des Elternteils ist niedriger als die Leistungsfähigkeit der Geschwister zusammen Auskunft über Einkommen und Vermögen der Geschwister Kapitel Wann müssen Sie keinen Unterhalt (mehr) zahlen? Verwirkung des Unterhaltsanspruches Verwirkung durch (früheres) Verhalten des Elternteils Verwirkung durch Verhalten des Sozialamts Die Bedürftigkeit des Elternteils fällt weg Sie sind nicht mehr leistungsfähig Abschnitt: Die besten Strategien Kapitel Wie verhalten Sie sich am besten im Verlauf des Verfahrens? Der Verfahrensablauf Der Elternteil ist noch nicht im Pflegeheim Die beste Strategie zu diesem Zeitpunkt Der Elternteil kommt ins Pflegeheim und die Sozialhilfe setzt ein Die beste Strategie zu diesem Zeitpunkt Der Brief des Sozialamts kommt bei Ihnen an Die beste Strategie zu diesem Zeitpunkt Die Auskunftspflicht des Sozialamts Ihnen gegenüber Nach der Auskunftserteilung Die beste Strategie zu diesem Zeitpunkt Die Zahlungsaufforderung durch das Sozialamt Die beste Strategie zu diesem Zeitpunkt Ruhe bewahren Überprüfen Sie die Forderung des Sozialamts Verhandeln Sie mit dem Sozialamt Das Mahn- bzw. Gerichtsverfahren Der Anwaltszwang Die Verfahrenskostenhilfe Das vorgeschaltete Mahnverfahren Das Gerichtsverfahren in der ersten Instanz Kein Anwaltszwang für das Sozialamt Die mündliche Verhandlung Vergleich, Antragsrücknahme, Anerkenntnis Entscheidung durch Beschluss Die zweite Instanz: Die Beschwerde gegen den Beschluss Die dritte Instanz: Die Rechtsbeschwerde Spätere Änderungen der Verhältnisse zu Ihrem Nachteil Spätere Änderungen der Verhältnisse zu Ihrem Vorteil Die beste Strategie zu diesem Zeitpunkt

7 VII a) Die Unterhaltszahlung beruht auf einer außergerichtlichen Einigung b) Die Unterhaltszahlung beruht auf einem rechtskräftigen Titel Kapitel Wie finden Sie einen guten Anwalt und was kostet Sie dieser? Welche Anwälte sich mit Elternunterhalt auskennen Die Kosten für die Beratung Rechtsschutzversicherungen Die Kosten für die Vertretung Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe Schlusswort Anhang Inhaltsübersicht des Anhangs A. Musterschreiben Musterschreiben: Aufforderung an das Sozialamt zur Auskunftserteilung über Einkommen und Vermögen der Eltern, Aufschlüsselung der Pflegeheimkosten und Anforderung der Sozialhilfeberechnung Musterschreiben: Schreiben an das Sozialamt mit Auskunft über das Einkommen des Ehepartners und Aufforderung, den Ehepartner zur Vorlage von Belegen selbst anzuschreiben Musterschreiben: Schreiben an das Sozialamt, mit dem es zur Auskunft darüber aufgefordert wird, ob die Pflegeheimkosten angemessen sind und ein Hinweis darauf, dass unangemessene Heimkosten nicht übernommen werden Musterschreiben: Schreiben an ein Pflegeheim mit der Bitte um Auskunft darüber, wie hoch die Kosten dort sind und wie sich diese aufschlüsseln Musterschreiben: Schreiben an das Sozialamt mit dem Hinweis, dass Sie Investitionskosten, die nicht durch Pflegegeld oder anderweitig abgedeckt werden, nicht übernehmen wollen Musterschreiben: Schreiben an das Sozialamt, mit dem es zur Auskunftserteilung über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Geschwister und deren Ehepartner aufgefordert wird B. Nützliche Links Zinsrechner zur Berechnung des Schonvermögens Das für Ihren Fall zuständige Oberlandesgericht und dessen Unterhaltsleitlinien Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle Liste der BGH-Anwälte C. Die Umrechnung des Vermögens in Einkommen ab dem Rentenalter D. Informationen zum Pflegewohngeld Das Pflegewohngeld in Nordrhein-Westfalen Das Pflegewohngeld in Schleswig-Holstein

8 1 Einleitung Wenn Sie dieses Buch lesen, dann ist ein Elternteil von Ihnen Ihr Vater oder Ihre Mutter pflegebedürftig geworden und muss demnächst in einem Pflegeheim untergebracht werden oder befindet sich bereits im Heim. Es kann auch sein, dass Sie dieses Buch sozusagen vorbeugend lesen für den Fall, dass diese Situation einmal auf Sie zukommen könnte. In all diesen Fällen habe ich dieses Buch genau auf Sie zugeschnitten geschrieben, weshalb ich Sie auch direkt als erwachsenes Kind eines pflegebedürftigen Elternteils anspreche. Alle übrigen Leserinnen und Leser dieses Buches bitte ich, beim Lesen einfach etwas umzudenken. Sie selbst als erwachsene Tochter oder erwachsener Sohn Ihrer Eltern führen mittlerweile Ihr eigenes Leben. Sie haben sich einen gewissen Lebensstandard aufgebaut, sind Verpflichtungen eingegangen und viele von Ihnen haben eine eigene Familie gegründet. Die neue Situation wirft jetzt viele Fragen auf: Wer soll das Pflegeheim bezahlen, wenn das Geld Ihrer Eltern nicht reicht? Müssen etwa Sie dafür aufkommen und Ihren Lebensstandard aufgeben? Vielleicht haben Sie auch schon einen Brief vom Sozialamt bekommen, in dem Sie dazu aufgefordert werden, Auskunft über Ihr Einkommen und Vermögen zu erteilen. Was davon sollen Sie beantworten? Sind die Fragen des Sozialamts eigentlich rechtens? Und was hat Ihr Ehe- oder Lebenspartner damit zu tun? Es kommt häufig vor, dass sich Menschen in dieser Situation erst einmal überfordert fühlen, weil sie nicht wissen, was jetzt auf sie zukommt. Sie werden mit einer komplizierten rechtlichen Materie konfrontiert, die nicht einfach zu durchschauen ist. Ich möchte Ihnen daher in diesem Buch im ersten Abschnitt zunächst einen Überblick verschaffen über die Zusammenhänge, warum und unter welchen Voraussetzungen Sie als erwachsenes Kind Ihrer Eltern für die Pflegeheimkosten aufkommen müssen und wann Sie davon verschont bleiben.

9 2 Wenn Sie sich mit diesen Zusammenhängen befasst haben, werden Sie im zweiten Abschnitt bereit dafür sein, in die Einzelheiten der Berechnungen einzusteigen. In diesem Abschnitt können Sie außerdem schon viele Erkenntnisse darüber gewinnen, was für Gestaltungsmöglichkeiten Ihnen in Ihrem speziellen Fall offenstehen. Im dritten Abschnitt schließlich erfahren Sie alles darüber, wie das Verfahren im Einzelnen abläuft und welche Strategien zu welchem Zeitpunkt die jeweils Besten sind. Wenn Sie das am meisten interessiert, können Sie diesen Abschnitt übrigens auch als Erstes lesen! Im Anhang des Ebooks finden Sie darüber hinaus mehrere Musterschreiben an Sozialämter und Pflegeheime, die Sie für Ihre Zwecke verwenden können. Außerdem gibt es dort noch nützliche Links, unter anderem zur Berechnung Ihres individuellen Schonvermögens sowie weitere Informationen. Im Einzelnen unterscheiden sich Lebens- und Familienverhältnisse alle ein wenig voneinander, und so ist das auch mit Fragen zum Thema Elternunterhalt. Deshalb kann dieses Buch natürlich eine individuelle anwaltliche Beratung nicht ersetzen. Meine Absicht ist es aber, Ihnen auf nachvollziehbare und verständliche Weise einen Überblick zu verschaffen über die rechtlichen Voraussetzungen, die Gestaltungsmöglichkeiten und das Verfahren, das Sie erwartet, wenn Ihr Vater oder Ihre Mutter in einem Pflegeheim betreut werden müssen und Ihnen praxisnahe Tipps an die Hand zu geben. Ich wünsche Ihnen eine informative und aufschlussreiche Lektüre! Mit herzlichen Grüßen

10 3 1. Abschnitt: Zusammenhänge und Voraussetzungen

11 4 1. Kapitel Wann müssen Sie für Ihre Eltern aufkommen? Die erste Frage, die Sie sich hier vielleicht stellen, ist: Warum sollten Sie überhaupt dazu verpflichtet sein, für Ihre Eltern aufzukommen? Sicher, Ihre Eltern haben für Sie gesorgt, als Sie selbst noch ein Kind waren das tun Eltern für gewöhnlich für ihre Kinder. Übrigens: Falls das bei Ihnen nicht der Fall gewesen sein sollte, lesen Sie bitte unbedingt Kapitel 13! Aber warum sollen Sie jetzt umgekehrt für Ihre Eltern sorgen? Dazu heißt es im Gesetz, nämlich in 1601 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): 1601 BGB Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Verwandte in gerader Linie sind nach dem Gesetz Menschen, die voneinander abstammen. Dazu gehören sowohl leibliche Kinder und Kindeskinder als auch adoptierte Kinder. Die Unterhaltsverpflichtung besteht zwischen diesen Verwandten in allen Richtungen. Das bedeutet: Nicht nur Eltern sind ihren Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, sondern auch Kinder ihren Eltern gegenüber. Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit Allerdings kennt das Gesetz noch zwei weitere Voraussetzungen für eine Unterhaltsverpflichtung, nämlich: Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit

12 5 Bedürftigkeit In 1602 BGB heißt es: 1602 BGB Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Das bedeutet: Wer den Unterhalt verlangt, muss bedürftig sein. Leistungsfähigkeit Und 1603 BGB bestimmt gleich darauf: 1603 BGB Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Das bedeutet: Wer den Unterhalt zahlen soll, muss leistungsfähig sein. Diese beiden Voraussetzungen müssen außerdem gleichzeitig vorliegen. zahlen, wenn Sie müssen also nur dann für Ihre Eltern aufkommen und ihnen Elternunterhalt 1. Der Elternteil bedürftig ist und 2. Sie zur gleichen Zeit selbst auch leistungsfähig sind

13 6 Bedürftigkeit des Elternteils Ein Elternteil ist bedürftig, wenn er oder sie nicht selbst für die ungedeckten Pflegeheimkosten aufkommen kann. Dabei werden alle Mittel berücksichtigt, die dem Elternteil zur Verfügung stehen. Dazu zählen nicht nur sein aktuelles Einkommen und Vermögen, sondern auch das, was der Elternteil von anderen fordern kann. Das können z. B. weitere Unterhaltsansprüche oder auch Rückforderungen von Schenkungen aus den letzten zehn Jahren sein. Das erläutere ich in Kapitel 7 noch genauer. Leistungsfähigkeit des Kindes Sie als erwachsenes Kind sind nur dann leistungsfähig, wenn Sie selbst genug haben, um Ihren Lebensstandard und Ihre Altersvorsorge zu sichern und wenn Sie Ihren eigenen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber vorrangig Unterhaltsberechtigten (z. B. eigene Kinder und Ehepartner) nachkommen können und danach noch etwas für den Elternunterhalt übrig bleibt. Wie Ihre Leistungsfähigkeit im Einzelnen berechnet wird, erfahren Sie in den Kapiteln 8 bis 12. Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit gleichzeitig Auf jeden Fall müssen immer Bedürftigkeit der Eltern und Leistungsfähigkeit des Kindes zur gleichen Zeit gegeben sein. Wenn Sie z. B. in einem Jahr überhaupt nicht leistungsfähig sind und im nächsten Jahr 1 Million Euro im Lotto gewinnen (oder auf andere Weise leistungsfähig werden, weil Ihr Einkommen gestiegen ist), kann der Unterhalt für das Jahr davor nicht nachträglich vom Sozialamt oder von dem bedürftigen Elternteil von Ihnen gefordert werden. Der Anspruch auf Elternunterhalt ist, wenn diese Voraussetzungen vorliegen, ein Anspruch des Elternteils gegenüber dem Kind. Eigentlich müssten Ihr Vater oder Ihre Mutter daher selbst Unterhalt von Ihnen fordern. Nur tun sie das für gewöhnlich ja nicht. Wie kommt hier nun das Sozialamt ins Spiel? Warum mischt es sich in diese Angelegenheit, die ja eigentlich eine Sache zwischen Ihnen und Ihrem Vater oder Ihrer Mutter ist, ein? Diese Fragen möchte ich im nächsten Kapitel beantworten.

14 7 2. Kapitel Welche Rolle spielt das Sozialamt? Wenn das Einkommen und Vermögen des Elternteils für das Pflegeheim nicht reicht, springt das Sozialamt ein. Es übernimmt dann die sogenannten ungedeckten Heimkosten. Das Sozialamt muss in Vorleistung treten Dabei gilt im Sozialhilferecht der sogenannte Nachranggrundsatz. Das Sozialrecht ist im Wesentlichen in 12 verschiedenen Sozialgesetzbüchern geregelt, die SGB abgekürzt und mit römischen Ziffern durchnummeriert werden. So regelt das Sozialgesetzbuch 12, das SGB XII abgekürzt wird, das Sozialhilferecht. Darin ist in 2 der Nachranggrundsatz so geregelt: 2 SGB XII Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. Das bedeutet: Wenn der pflegebedürftige Elternteil bereits genug Geld für die Heimkosten hat, weil er zum Beispiel eine gute Rente bezieht und dazu noch ein hohes Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhält und zusätzlich Unterhalt von seinen Kindern bekommt, hat er keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Das bedeutet aber auch, dass das Sozialamt grundsätzlich erst einmal einspringen muss, wenn der Elternteil keinen Unterhalt von seinen Angehörigen bekommt oder kein Pflegegeld aus der Pflegeversicherung gezahlt wird. Das Sozialamt kann die Übernahme der ungedeckten Heimkosten daher nicht mit dem Argument verweigern, dass der Elternteil seiner Meinung nach einen Unterhaltsanspruch gegenüber seinem Kind habe. Das Sozialamt muss also erst einmal in Vorleistung treten und die Heimkosten bezahlen. Allerdings kann es sich diese Zahlungen später von dem eigentlich zum Unterhalt Verpflichteten wiederholen.

15 8 Übergang des Unterhaltsanspruches auf das Sozialamt Das geschieht dadurch, dass der Anspruch, den der Elternteil gegenüber seinem Kind hat, per Gesetz auf das Sozialamt übergeht. Das ist der Grund, warum das Sozialamt dann den Unterhaltsanspruch, den Ihr Vater oder Ihre Mutter gegen Sie haben, Ihnen gegenüber im eigenen Namen geltend machen kann. Allerdings darf es das nur bis zu der Höhe, in der es tatsächlich Leistungen erbracht hat. Dieser Übergang der Ansprüche ist in 94 SGB XII so geregelt: 94 SGB XII (1) Hat die leistungsberechtigte Person für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch, geht dieser bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf den Träger der Sozialhilfe über. Der Übergang des Anspruchs ist ausgeschlossen, soweit der Unterhaltsanspruch durch laufende Zahlung erfüllt wird. (4) Für die Vergangenheit kann der Träger der Sozialhilfe den übergegangenen Unterhalt außer unter den Voraussetzungen des bürgerlichen Rechts nur von der Zeit an fordern, zu welcher er dem Unterhaltspflichtigen die Erbringung der Leistung schriftlich mitgeteilt hat. Dieser letzte Satz ist der Grund, warum das Sozialamt einen Brief an Sie als erwachsenes Kind schickt, in dem es Ihnen mitteilt, dass es Leistungen an den pflegebedürftigen Elternteil erbringt. In der Regel werden Sie in diesem Brief gleichzeitig dazu aufgefordert, Auskunft über Ihr Einkommen und Vermögen zu erteilen aber nicht immer. Kein gesetzlicher Übergang gegenüber Enkelkindern Zwar hat der pflegebedürftige Elternteil grundsätzlich auch einen Unterhaltsanspruch gegenüber seinen Enkelkindern, der aber erst dann greift, wenn die eigenen Kinder nicht leistungsfähig sind. Aber dieser Unterhaltsanspruch geht nicht per Gesetz auf das Sozialamt über. Das bedeutet, dass das Sozialamt von den Enkelkindern keine Auskunft über deren Einkommen und Vermögen und auch keinen Unterhalt verlangen kann. Diesen Unterhalt müsste der pflegebedürftige Elternteil selbst von dem Enkelkind fordern. Das kommt jedoch in aller Regel nicht vor, da der pflegebedürftige Elternteil dies seinen Enkelkindern nicht zumuten möchte.

16 9 Ab wann das Sozialamt Unterhalt verlangen kann Die Unterscheidung, was genau in dem Brief des Sozialamts steht, ist wichtig dafür, ab wann von Ihnen Unterhalt verlangt werden kann. Teilt das Sozialamt Ihnen nur mit, dass es Leistungen an den pflegebedürftigen Elternteil erbringt, dann kann es erst ab dem Tag, an dem der Brief Ihnen zugestellt wird, Unterhalt von Ihnen fordern auch wenn Ihr Vater oder Ihre Mutter schon seit Wochen oder Monaten im Pflegeheim sind und bereits Sozialhilfe beziehen. Wenn Sie mit dem Brief des Sozialamtes dagegen gleichzeitig dazu aufgefordert werden, Auskunft über Ihr Einkommen und Vermögen zu erteilen, dann kann der Unterhalt seit dem 1. des Monats, in dem Sie den Brief erhalten haben, von Ihnen gefordert werden. Übrigens ist das Sozialamt hier Ihnen gegenüber eigentlich in der Beweispflicht dafür, wann Sie den Brief erhalten haben. Das kann schwierig für das Sozialamt sein, wenn der Brief Ihnen nicht mit Zustellungsurkunde oder per Einschreiben zugestellt wurde, sondern mit der normalen Post. Hier ist ein Beispielfall dafür, ab wann Sie Elternunterhalt zahlen müssen: Ihre Mutter ist seit dem im Pflegeheim. Am erhalten Sie einen Brief des Sozialamts (datiert auf den ), in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass für Ihre Mutter rückwirkend für die Zeit ab dem Sozialhilfe bewilligt wird. In diesem Fall kann das Sozialamt den Unterhalt erst ab dem von Ihnen fordern. Wenn Sie in dem Brief dagegen gleichzeitig dazu aufgefordert werden, Auskunft über Ihr Einkommen und Vermögen zu erteilen, kann das Sozialamt den Unterhalt von Ihnen bereits ab dem Anfang des Monats, in dem Sie den Brief erhalten haben, nämlich ab dem fordern. Für die Zeit vom bis zum kann jedoch rückwirkend kein Unterhalt von Ihnen gefordert werden. Dies wird leider in dem Brief des Sozialamtes nicht immer deutlich. Dort wird oft suggeriert, dass der Unterhalt seit Beginn der Leistungen des Sozialamtes zu zahlen ist. Das stimmt jedoch nicht. Den Brief des Sozialamts nennt man übrigens Rechtswahrungsanzeige. Das bedeutet, dass damit das Sozialamt seine Rechte ab dem Zeitpunkt, an dem der Brief Ihnen zugestellt wird, wahrt. Im nächsten Abschnitt geht es um den Inhalt dieses Briefes:

17 10 Der Inhalt des Briefes vom Sozialamt mit Rechtswahrungsanzeige und Auskunftsaufforderung Und das alles steht in der Regel in dem Brief vom Sozialamt: die Mitteilung, dass Leistungen des Sozialamts für den pflegebedürftigen Elternteil erbracht werden ein Hinweis, dass eine familienrechtliche Unterhaltspflicht des Kindes besteht ein Hinweis darüber, dass der Unterhaltsanspruch bis zur Höhe der geleisteten Sozialhilfe auf das Sozialamt übergeht die Aufforderung, einen beigefügten Fragebogen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sorgfältig und vollständig ausgefüllt an das Sozialamt zurückzuschicken ein Hinweis auf die gesetzliche Verpflichtung zur Auskunft, die sich auch auf den Ehe- oder Lebenspartner erstreckt ein Hinweis, dass die Auskunftspflicht nicht identisch mit der Unterhaltspflicht ist ein Hinweis darauf, dass die Auskunftspflicht gegebenenfalls auch zwangsweise durchgesetzt werden kann die Angabe einer Frist, innerhalb derer Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen zurückschicken sollen ein Hinweis auf Ihr Widerspruchsrecht, die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung Nicht immer enthält der Brief des Sozialamtes alle der oben genannten Punkte. So verlängern Sie die Frist des Sozialamtes Und wenn Ihnen die Frist, innerhalb derer Sie auf den Brief antworten sollen, zu kurz erscheint, beispielsweise weil Sie sich erst anwaltlich beraten lassen wollen, so genügt es, einen kurzen Brief an das Sozialamt zu schicken mit der Mitteilung, dass Sie die Auskunft erst bis zum (Datum einsetzen) erteilen werden. Eine Verlängerung der Frist um 4 6 Wochen ist auf diese Weise unproblematisch möglich. Sind Sie wirklich dazu verpflichtet, alle Fragen des Sozialamts zu beantworten? Müssen Sie tatsächlich auch Angaben über das Einkommen und Vermögen Ihres Ehegatten machen? Was ist mit Lebenspartnern oder Lebensgefährten? Muss Ihnen das Sozialamt auch Fragen beantworten? Können Sie sich gegen die Auskunftspflicht irgendwie wehren? Macht das überhaupt Sinn? Um diese Fragen wird es im nächsten Kapitel gehen.

18 11 3. Kapitel Welche Fragen des Sozialamts müssen Sie beantworten? Wenn Sie den 1. Absatz des 94 SGB XII, den ich schon im letzten Kapitel zitiert habe, aufmerksam lesen, werden Sie feststellen, dass nicht nur der Unterhaltsanspruch, den der pflegebedürftige Elternteil gegen Sie hat, auf das Sozialamt übergeht, sondern auch der sogenannte unterhaltsrechtliche Auskunftsanspruch. Hier noch einmal der Gesetzestext zur Erinnerung: 94 SGB XII (1) Hat die leistungsberechtigte Person für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch, geht dieser bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf den Träger der Sozialhilfe über. Der Übergang des Anspruchs ist ausgeschlossen, soweit der Unterhaltsanspruch durch laufende Zahlung erfüllt wird. Der letzte Satz bedeutet: Wenn Sie sich eventuell zusammen mit weiteren unterhaltspflichtigen Geschwistern darauf einigen, die ungedeckten Heimkosten des pflegebedürftigen Elternteils selbst zu tragen, müssen Sie dem Sozialamt auch keine Auskunft über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilen. Die zivilrechtliche Auskunftspflicht Bei dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch handelt es sich um einen zivilrechtlichen Anspruch, der in 1605 BGB so geregelt ist: 1605 BGB Auskunftspflicht Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die Auskunftspflicht besteht also nach dieser Vorschrift eigentlich nur für Verwandte in gerader Linie, das heißt nur für Sie als erwachsenes Kind des pflegebedürftigen Elternteils, nicht dagegen für Ihren Ehe- oder Lebenspartner.

19 12 Die sozialrechtliche Auskunftspflicht Allerdings gibt es noch eine weitere Vorschrift im Sozialhilferecht, die dem Sozialamt hier viel weitergehende Rechte verleiht. Dabei handelt es sich um 117 SGB XII, in dem es heißt: 117 SGB XII (1) Die Unterhaltspflichtigen, ihre nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner und die Kostenersatzpflichtigen haben dem Träger der Sozialhilfe über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben, soweit die Durchführung dieses Buches es erfordert. Dabei haben sie die Verpflichtung, auf Verlangen des Trägers der Sozialhilfe Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen. (..) (2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Träger der Sozialhilfe über die Art und Dauer der Beschäftigung, die Arbeitsstätte und das Arbeitsentgelt der bei ihm beschäftigten Leistungsberechtigten, Unterhaltspflichtigen und deren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner sowie Kostenersatzpflichtigen Auskunft zu geben, soweit die Durchführung dieses Buches es erfordert. Und dann gibt es noch 21 Absatz 4 SGB X: 21 SGB X (4) Die Finanzbehörden haben, soweit es im Verfahren nach diesem Gesetzbuch erforderlich ist, Auskunft über die ihnen bekannten Einkommensoder Vermögensverhältnisse des Antragstellers, Leistungsempfängers, Erstattungspflichtigen, Unterhaltsverpflichteten, Unterhaltsberechtigten oder der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder zu erteilen. Wie Sie sehen, hat das Sozialamt hier also ziemlich weitreichende Befugnisse und kann sogar Auskünfte beim Arbeitgeber und beim Finanzamt einholen.

20 13 Umfassende Auskunftspflicht des erwachsenen Kindes Sie als erwachsenes Kind des pflegebedürftigen Elternteils müssen also tatsächlich umfassend über Ihr Einkommen und Vermögen Auskunft erteilen. Unterscheidung von Lebenspartnern und Lebensgefährten Anders sieht es aber für Ihren Ehe- oder Lebenspartner aus. Hierzu müssen Sie zunächst wissen, dass mit Lebenspartner im Sinne des Gesetzes nur der eingetragene Lebenspartner einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft gemeint ist, also sozusagen der Ehepartner in der sogenannten Homoehe. Lebensgefährten, die nicht offiziell eingetragene Lebenspartner sind, aber oft umgangssprachlich auch Lebenspartner genannt werden, sind in dem Gesetzestext nicht gemeint. Übrigens: wenn ich im weiteren Text manchmal nur von Ehepartner oder verheiratet sein spreche, gilt das immer auch für eingetragene Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes mit. Alle anderen Lebensgefährten bzw. Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft bezeichne ich als Lebensgefährten. Keine Auskunftspflicht für Lebensgefährten Müssen Sie also auch Auskunft über Einkommen und Vermögen Ihres Lebensgefährten erteilen oder muss Ihr Lebensgefährte selbst diese Auskunft erteilen? Grundsätzlich besteht dazu keine Verpflichtung. Das Vermögen Ihres Lebensgefährten spielt übrigens für die Berechnung keine Rolle, es sei denn, Ihr Lebensgefährte erzielt Kapitalerträge aus dem Vermögen, die nicht wieder dem Kapital zugeschlagen und weiter verzinst werden. Solche Kapitalerträge erhöhen das Einkommen des Lebensgefährten. Erhöhung der Leistungsfähigkeit bei Zusammenleben mit Lebensgefährten möglich In bestimmten Fällen kann es aber sinnvoll sein, dem Sozialamt das Einkommen des Lebensgefährten mitzuteilen. Das ist dann der Fall, wenn das Sozialamt Ihnen aufgrund des Zusammenlebens mit einem Lebensgefährten eine Haushaltsersparnis anrechnet. Dadurch wird Ihre Leistungsfähigkeit erhöht. Dies ist nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom , Aktenzeichen XII ZR 17/11) aber nur dann zulässig, wenn das bereinigte Nettoeinkommen des Lebensgefährten über dem für Ehegatten liegenden Selbstbehalt von Euro (bis

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