Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

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1 wissen.nutzen. Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2017 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 13. September 2018 Artikelnummer: Ihr Kontakt zu uns: Telefon: +49 (0) 611 / Statistisches Bundesamt (Destatis), 2018 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

2 Inhaltsverzeichnis Methodische Erläuterungen Bemerkungen zur aktuellen Erhebung Merkmalsübersicht M_E B M_Ü 1 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2017 nach Geschlecht und Alter des/der Minderjährigen sowie Ergebnis des Verfahrens und Art der Kindeswohlgefährdung 2 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2017 nach Geschlecht und dem (gewöhnlichen) Aufenthaltsort des/der Minderjährigen und Art der Kindeswohlgefährdung T1 T2 3 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2017 nach Geschlecht und der/den bekannt machenden Institution oder Person/en und Art der Kindeswohlgefährdung 3.0 Insgesamt T Akute Kindeswohlgefährdung T Latente Kindeswohlgefährdung T3.2 4 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2017 nach dem Alter der Eltern sowie nach Geschlecht des/der Minderjährigen und dem Ergebnis des Verfahrens 5 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2017 nach Geschlecht und der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zum Zeitpunkt des Verfahrens und Ergebnis des Verfahrens 6 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2017 nach Geschlecht und der Art der neu eingerichteten Hilfe, Anrufung des Familiengerichts und Ergebnis des Verfahrens LT1 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2017 nach Geschlecht, Alter des/der Minderjährigen und dem Ergebnis des Verfahrens sowie nach Ländern ZR Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls nach Geschlecht, Alter des/der Minderjährigen und dem Ergebnis des Verfahrens ab 2012 T4 T5 T6 LT1 ZR Zeichenerklärung - = nichts vorhanden = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten Statistisches Bundesamt, Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII,

3 Erläuterungen Allgemeine Erläuterungen Rechtsgrundlage der Kinder- und Jugendhilfestatistiken ist das im früheren Bundesgebiet am und in den neuen Ländern am in Kraft getretene Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG) als Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). 1 Zu den Aufgaben der Jugendhilfe 2 gehört die Durchführung von Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls für Minderjährige. 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S.2022), zuletzt geändert durch Artikel 10 Absatz 10 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618). 2 Einen umfassenden Überblick über die Aufgaben der Jugendhilfe und der Jugendhilfestatistik ab 1991 gibt Ulrich Hoffmann: "Neuordnung der Jugendhilfestatistik", in: Wirtschaft und Statistik, Heft 3/1991, S.153 ff. Erläuterungen zur Statistik Gefährdungseinschätzungen nach 8a Abs. 1 SGB VIII Über alle Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung nach 8a Absatz 1 SGB VIII wird bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) laufend eine Totalerhebung durchgeführt. Eine Gefährdungseinschätzung ist dann zur Statistik zu melden, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem/der Minderjährigen und seiner/ihrer persönlichen Umgebung verschafft und die Einschätzung des Gefährdungsrisikos anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte erfolgt. Wurde für mehrere Minderjährige einer Familie eine Gefährdungseinschätzung durchgeführt, ist für jeden einzelnen Minderjährigen eine Meldung abzugeben. Wird für ein Kind innerhalb eines Kalenderjahres mehr als eine Gefährdungseinschätzung durchgeführt, so sind diese ebenfalls einzeln zu melden. In der Gesamtbewertung der Gefährdungssituation hat das Jugendamt vier Antwortmöglichkeiten. Kindeswohlgefährdung ist anzugeben, wenn eine Situation zu bejahen ist, in der eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes/Jugendlichen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von den Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann. Kann die Frage nach der tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, besteht aber der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung oder kann diese nicht ausgeschlossen werden, spricht man von der latenten Kindeswohlgefährdung. Zudem kann das Jugendamt zu dem Schluss kommen, dass zwar eine direkte Gefährdung für das Kind nicht vorliegt aber ein Hilfeoder Unterstützungsbedarf besteht. Die vierte Option kann darin bestehen, dass weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein sonstiger bzw. weiterer Hilfebedarf vorliegt. Diese Datei enthält umfassende Ergebnisse zu Gefährdungseinschätzungen in Deutschland. Statistisches Bundesamt, Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII,

4 Bemerkungen zur Statistik der Gefährdungseinschätzungen 2017 Wichtige Hinweise zu den einzelnen Ergebnissen Land Berlin Sachsen Hinweis Aufgrund eines Softwareproblems konnten in den Bezirksämtern nur eingeschränkt Angaben zu "Fortführung der gleichen Leistungen/-en" sowie "Einleitung, anderer, nicht vorgenannter Hilfe/-n" gemacht werden. Für Sachsen gibt es Hinweise auf eine Untererfassung an Verfahren zu Gefährdungseinschätzungen. Statistisches Bundesamt, Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII,

5 Merkmalsübersicht Merkmale T1 T2 T3 T4 T5 T6 LT ZR Geschlecht des/der Minderjährigen x x x x x x x x Alter des/der Minderjährigen x x x Alter der Eltern x Aufenthaltsort x Initiator x Leistungen zum Zeitpunkt des Verfahrens x x x x x x x x x Art der Kindeswohlgefährdung x x x Neu eingerichtete Hilfen x Anrufung des Familiengerichts x Länder x Statistisches Bundesamt, Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII,

6

7 1 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2017 nach Geschlecht und Alter des/der Minderjährigen sowie Ergebnis des Verfahrens und Art der Kindeswohlgefährdung Geschlecht Alter von bis unter Jahren ¹ Verfahren insgesamt Verfahren zusammen 3 Davon nach dem Ergebnis der Gefährdungseinschätzung akute Kindeswohlgefährdung davon nach Art der Kindeswohlgefährdung Anzeichen für Vernachlässigung körperliche Misshandlung psychische Misshandlung sexuelle Gewalt 1 Insgesamt unter Männlich unter Weiblich unter Zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung. 2 Minderjährige mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet. 3 Einschließlich Mehrfachnennungen. Statistisches Bundesamt, Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII,

8 1 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2017 nach Geschlecht und Alter des/der Minderjährigen sowie Ergebnis des Verfahrens und Art der Kindeswohlgefährdung Davon nach dem Ergebnis der Gefährdungseinschätzung Verfahren zusammen 3 Vernachlässigung latente Kindeswohlgefährdung davon nach Art der Kindeswohlgefährdung Anzeichen für körperliche Misshandlung psychische Misshandlung sexuelle Gewalt keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfebedarf keine Kindeswohlgefährdung und kein (weiterer) Hilfebedarf Statistisches Bundesamt, Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII,

9 2 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2017 nach Geschlecht und dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des/der Minderjährigen und nach Ergebnis und Art der Kindeswohlgefährdung Geschlecht Alter von bis unter Jahren ¹ Verfahren insgesamt Davon nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des/der Minderjährigen zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bei den Eltern bei einem allein erziehenden Elternteil bei einem Elternteil mit neuem/-r Partner/-in bei den Großeltern/ Verwandten 2.0 Verfahren insgesamt 3 1 Insgesamt Männlich Weiblich darunter Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten Kindeswohlgefährdung 4 Zusammen Männlich Weiblich Anzeichen für Vernachlässigung 7 Zusammen Männlich Weiblich Anzeichen für körperliche Misshandlung 10 Zusammen Männlich Weiblich Anzeichen für psychische Misshandlung 13 Zusammen Männlich Weiblich Anzeichen für sexuelle Gewalt 16 Zusammen Männlich Weiblich darunter Verfahren mit dem Ergebnis einer latenten Kindeswohlgefährdung 19 Zusammen Männlich Weiblich Anzeichen für Vernachlässigung 22 Zusammen Männlich Weiblich Anzeichen für körperliche Misshandlung 25 Zusammen Männlich Weiblich Anzeichen für psychische Misshandlung 28 Zusammen Männlich Weiblich Anzeichen für sexuelle Gewalt 31 Zusammen Männlich Weiblich Zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung. 2 Minderjährige mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet. 3 Einschließlich Verfahren bei denen keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Statistisches Bundesamt, Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII,

10 2 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2017 nach Geschlecht und dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des/der Minderjährigen und nach Ergebnis und Art der Kindeswohlgefährdung bei einer sonstigen Person in einer Pflegefamilie Davon nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des/der Minderjährigen zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung in einer stationären Einrichtung in einer Wohngemeinschaft/ in der eigenen Wohnung ohne festen Aufenthalt an unbekanntem Ort 2.1 Verfahren insgesamt darunter Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten Kindeswohlgefährdung Anzeichen für Vernachlässigung Anzeichen für körperliche Misshandlung Anzeichen für psychische Misshandlung Anzeichen für sexuelle Gewalt darunter Verfahren mit dem Ergebnis einer latenten Kindeswohlgefährdung Anzeichen für Vernachlässigung Anzeichen für körperliche Misshandlung Anzeichen für psychische Misshandlung Anzeichen für sexuelle Gewalt Statistisches Bundesamt, Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII,

11 3 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2017 nach Geschlecht des/der Minderjährigen sowie der/den bekannt machenden Institution oder Person/en und Art der Kindeswohlgefährdung sowie Ergebnis des Verfahrens 3.0 Insgesamt Geschlecht Alter von bis unter Jahren ¹ Verfahren insgesamt Sozialer Dienst/ Jugendamt Davon nach der/den bekannt machenden Institution oder Person/en andere/-r Einrichtung/ Dienst der Erziehungshilfe Einrichtung der Jugendarbeit/ Kinder- und Jugendhilfe Beratungsstelle Kindertageseinrichtung/ -pflegeperson Schule Verfahren insgesamt 3 1 Insgesamt Männlich Weiblich darunter Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung 4 Zusammen Männlich Weiblich Zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung. 2 Minderjährige mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet. 3 Einschließlich Verfahren bei denen keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Statistisches Bundesamt, Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII,

12 3 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2017 nach Geschlecht des/der Minderjährigen sowie der/den bekannt machenden Institution oder Person/en und Art der Kindeswohlgefährdung sowie Ergebnis des Verfahrens 3.0 Insgesamt Davon nach der/den bekannt machenden Institution oder Person/en Hebamme/Arzt/ Klinik/Gesundheitsamt/ u.ä. Dienste Polizei/Gericht/ Staatsanwaltschaft Eltern(-teil)/ Personensorgeberechtigte/r Minderjährige/r selbst Verwandte Bekannte/ Nachbarn Anonyme/r Melder/in Sonstige Verfahren insgesamt darunter Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung Statistisches Bundesamt, Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII,

13 3 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2017 nach Geschlecht des/der Minderjährigen sowie der/den bekannt machenden Institution oder Person/en und Art der Kindeswohlgefährdung sowie Ergebnis des Verfahrens 3.1 Akute Kindeswohlgefährdung Geschlecht Alter von bis unter Jahren ¹ Verfahren insgesamt Sozialer Dienst/ Jugendamt Davon nach der/den bekannt machenden Institution oder Person/en andere/-r Einrichtung/ Dienst der Erziehungshilfe Einrichtung der Jugendarbeit/ Kinder- und Jugendhilfe Beratungsstelle Kindertageseinrichtung/ -pflegeperson Schule Insgesamt 3 1 Insgesamt Männlich Weiblich Anzeichen für Vernachlässigung 4 Zusammen Männlich Weiblich Anzeichen für körperliche Misshandlung 7 Zusammen Männlich Weiblich Anzeichen für psychische Misshandlung 10 Zusammen Männlich Weiblich Anzeichen für sexuelle Gewalt 13 Zusammen Männlich Weiblich Zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung. 2 Minderjährige mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet. 3 Ohne Mehrfachnennungen. Statistisches Bundesamt, Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII,

14 3 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2017 nach Geschlecht des/der Minderjährigen sowie der/den bekannt machenden Institution oder Person/en und Art der Kindeswohlgefährdung sowie Ergebnis des Verfahrens 3.1 Akute Kindeswohlgefährdung Davon nach der/den bekannt machenden Institution oder Person/en Hebamme/Arzt/ Klinik/Gesundheitsamt/ u.ä. Dienste Polizei/Gericht/ Staats-anwaltschaft Eltern(-teil)/ Personensorgeberechtigte/r Minderjährige/r selbst Verwandte Bekannte/ Nachbarn Anonyme/r Melder/in Sonstige Insgesamt Anzeichen für Vernachlässigung Anzeichen für körperliche Misshandlung Anzeichen für psychische Misshandlung Anzeichen für sexuelle Gewalt Statistisches Bundesamt, Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII,

15 3 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2017 nach Geschlecht des/der Minderjährigen sowie der/den bekannt machenden Institution oder Person/en und Art der Kindeswohlgefährdung sowie Ergebnis des Verfahrens 3.2 Latente Kindeswohlgefährdung Geschlecht Alter von bis unter Jahren ¹ Verfahren insgesamt Sozialer Dienst/ Jugendamt Davon nach der/den bekannt machenden Institution oder Person/en andere/-r Einrichtung/ Dienst der Erziehungshilfe Einrichtung der Jugendarbeit/ Kinder- und Jugendhilfe Beratungsstelle Kindertageseinrichtung/ -pflegeperson Schule Insgesamt 3 1 Insgesamt Männlich Weiblich Anzeichen für Vernachlässigung 4 Zusammen Männlich Weiblich Anzeichen für körperliche Misshandlung 7 Zusammen Männlich Weiblich Anzeichen für psychische Misshandlung 10 Zusammen Männlich Weiblich Anzeichen für sexuelle Gewalt 13 Zusammen Männlich Weiblich Zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung. 2 Minderjährige mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet. 3 Ohne Mehrfachnennungen. Statistisches Bundesamt, Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII,

16 3 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2017 nach Geschlecht des/der Minderjährigen sowie der/den bekannt machenden Institution oder Person/en und Art der Kindeswohlgefährdung sowie Ergebnis des Verfahrens 3.2 Latente Kindeswohlgefährdung Davon nach der/den bekannt machenden Institution oder Person/en Hebamme/Arzt/ Klinik/Gesundheitsamt/ u.ä. Dienste Polizei/Gericht/ Staats-anwaltschaft Eltern(-teil)/ Personensorgeberechtigte/r Minderjährige/r selbst Verwandte Bekannte/ Nachbarn Anonyme/r Melder/in Sonstige Insgesamt Anzeichen für Vernachlässigung Anzeichen für körperliche Misshandlung Anzeichen für psychische Misshandlung Anzeichen für sexuelle Gewalt Statistisches Bundesamt, Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII,

17 4 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2017 nach dem Alter der Eltern sowie nach Geschlecht des/der Minderjährigen und dem Ergebnis des Verfahrens Davon nach Geschlecht des/der Minderjährigen Alter der Eltern ¹ (Altersgruppen) Verfahren insgesamt männlich 2 weiblich Verfahren insgesamt 3 1 Insgesamt Mutter unter 18 Jahre und Vater im Alter von 3 unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter... 6 unbekannt verstorben... 8 Mutter 18 bis unter 27 Jahre und Vater im Alter von 9 unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter 27 Jahre oder älter und Vater im Alter von 15 unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter unbekannt und Vater im Alter von 21 unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter verstorben und Vater im Alter von 27 unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben darunter Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung 32 Zusammen Mutter unter 18 Jahre und Vater im Alter von 34 unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter 18 bis unter 27 Jahre und Vater im Alter von 40 unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter 27 Jahre oder älter und Vater im Alter von 46 unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter unbekannt und Vater im Alter von 52 unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter verstorben und Vater im Alter von 58 unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung. 2 Minderjährige mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet. 3 Einschließlich Verfahren bei denen keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Statistisches Bundesamt, Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII,

18 5 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2017 nach Geschlecht des/der Minderjährigen sowie der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zum Zeitpunkt des Verfahrens und Ergebnis des Verfahrens Geschlecht Alter von bis unter Jahren ¹ Verfahren ins-gesamt Zusammen 3 Unterstützung nach SGB VIII Davon nach der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zum Zeitpunkt des Verfahrens gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder nach 19 SGB VIII ambulante/ teilstationäre Hilfe zur Erziehung ( 27-32, 35 SGB VIII) familienersetzende Hilfe zur Erziehung ( 27, SGB VIII) Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII vorläufige Schutzmaßnahme nach 42 SGB VIII keine der vorgenannten Leistungen wurde in Anspruch genommen Verfahren insgesamt 1 Insgesamt Männlich Weiblich davon Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten Kindeswohlgefährdung 4 Zusammen Männlich Weiblich Verfahren mit dem Ergebnis einer latenten Kindeswohlgefährdung 7 Zusammen Männlich Weiblich Verfahren mit dem Ergebnis keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfe-/Unterstützungsbedarf 10 Zusammen Männlich Weiblich Verfahren mit dem Ergebnis keine Kindeswohlgefährdung und kein (weiterer) Hilfe-/Unterstützungsbedarf 13 Zusammen Männlich Weiblich Zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung. 2 Minderjährige mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet. 3 Einschließlich Mehrfachnennungen. Statistisches Bundesamt, Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII,

19 6 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2017 nach Geschlecht des/der Minderjährigen sowie der Art der neu eingeleiteten/geplanten Hilfe, Anrufung des Familiengerichts und Ergebnis des Verfahrens Davon nach der Art der neu eingeleiteten/geplanten Hilfe Geschlecht Alter von bis unter Jahren ¹ Verfahren insgesamt Zusammen 3 Unterstützung nach SGB VIII gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder nach 19 SGB VIII Erziehungsberatung nach 28 SGB VIII ambulante/ teilstationäre Hilfe zur Erziehung ( 27, 29-32, 35 SGB VIII) Verfahren insgesamt 1 Insgesamt Männlich Weiblich darunter Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten Kindeswohlgefährdung 4 Zusammen Männlich Weiblich Verfahren mit dem Ergebnis einer latenten Kindeswohlgefährdung 7 Zusammen Männlich Weiblich Verfahren mit dem Ergebnis keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfe-/Unterstützungsbedarf 10 Zusammen Männlich Weiblich Zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung. 2 Minderjährige mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet. 3 Einschließlich Mehrfachnennungen. Statistisches Bundesamt, Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII,

20 6 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2017 nach Geschlecht und Alter des/der Minderjährigen sowie der Art der neu eingeleiteten/geplanten Hilfe, Anrufung des Familiengerichts und Ergebnis des Verfahrens Davon nach der Art der neu eingeleiteten/geplanten Hilfe familienersetzende Hilfe zur Erziehung ( 27, SGB VIII) Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII vorläufige Schutzmaßnahme nach 42 SGB VIII Kinder- und Jugendpsychiatrie Fortführung der gleichen Leistung/-en Einleitung anderer, nicht vorgenannter Hilfe/-n keine neu eingeleitete/ geplante Hilfe Anrufung des Familiengerichts Verfahren insgesamt darunter Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten Kindeswohlgefährdung Verfahren mit dem Ergebnis einer latenten Kindeswohlgefährdung Verfahren mit dem Ergebnis keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfe-/Unterstützungsbedarf Statistisches Bundesamt, Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII,

21 LT1 LT1 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2017 nach Geschlecht, Alter des/der Minderjährigen und dem Ergebnis des Verfahrens sowie nach Ländern Geschlecht Alter von bis unter Jahren ¹ Ergebnis des Verfahrens Deutschland Baden- Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Verfahren insgesamt 1 Insgesamt unter Männlich unter Weiblich unter davon akute Kindeswohlgefährdung 22 Zusammen unter Männlich unter Weiblich unter Statistisches Bundesamt, Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII,

22 LT1 LT1 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2017 nach Geschlecht, Alter des/der Minderjährigen und dem Ergebnis des Verfahrens sowie nach Ländern Mecklenburg- Vorpommern Nieder-sachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen Statistisches Bundesamt, Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII,

23 LT1 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2017 nach Geschlecht, Alter des/der Minderjährigen und dem Ergebnis des Verfahrens sowie nach Ländern Geschlecht Alter von bis unter Jahren ¹ Ergebnis des Verfahrens Deutschland Baden- Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen latente Kindeswohlgefährdung 43 Zusammen unter Männlich unter Weiblich unter keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfe-/Unterstützungsbedarf 64 Zusammen unter Männlich unter Weiblich unter keine Kindeswohlgefährdung und kein (weiterer) Hilfe-/ Unterstützungsbedarf 85 Zusammen unter Männlich unter Weiblich unter Zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung. 2 Minderjährige mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet. Statistisches Bundesamt, Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII,

24 LT1 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2017 nach Geschlecht, Alter des/der Minderjährigen und dem Ergebnis des Verfahrens sowie nach Ländern Mecklenburg- Vorpommern Nieder-sachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen Statistisches Bundesamt, Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII,

25 ZR ZR Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls nach Geschlecht, Alter des/der Minderjährigen und dem Ergebnis des Verfahrens ab 2012 Geschlecht Alter von bis unter Jahren ¹ Ergebnis des Verfahrens Verfahren insgesamt 1 Insgesamt unter Männlich unter Weiblich unter davon akute Kindeswohlgefährdung 22 Zusammen unter Männlich unter Weiblich unter Statistisches Bundesamt, Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII,

26 ZR Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls nach Geschlecht, Alter des/der Minderjährigen und dem Ergebnis des Verfahrens ab 2012 Geschlecht Alter von bis unter Jahren ¹ Ergebnis des Verfahrens latente Kindeswohlgefährdung 43 Zusammen unter Männlich unter Weiblich unter keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfe-/Unterstützungsbedarf 64 Zusammen unter Männlich unter Weiblich unter keine Kindeswohlgefährdung und kein (weiterer) Hilfe-/ Unterstützungsbedarf 85 Zusammen unter Männlich unter Weiblich unter Zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung. 2 Ab 2017: Minderjährige mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet. 3 Im Berichtsjahr 2012 Deutschland ohne Ergebnisse aus Hamburg. Statistisches Bundesamt, Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII,

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