Gerätepass für Nussbaum-Bremsprüfstände

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gerätepass für Nussbaum-Bremsprüfstände"

Transkript

1 Gerätepass für Nussbaum-Bremsprüfstände Typ: Bestell-Nr.: Serien-Nr.: Fertigungs-Datum: Inbetriebnahme-Datum: Zuständige Kundendienststelle: Betreiber:

2 EG- Konformitätserklärung gemäß Maschinenrichtlinie Anhang II 1A Declaration of Conformity according Machinery Directive 2006/42/EG ANNEX II 1A Déclaration de conformité selon directive machines annexe II 1A Declaración de conformidad según Directiva Maquinaria 2006/42/EG ANNEX II 1A Dichiarazione di conformità in accordo alla direttiva 2006/42/EG ANNEX II 1 Hiermit erklären wir, daß unser Produkt: Hereby we declare that the product: Par la présente nous déclarons que le produit: Por la presente declaramos, que el producto: Con la presente si dichiara che il prodotto: Bremsenprüfstand BT 300 BT 301 BT 310 BT 311 BT 320 allen einschlägigen Bestimmungen der folgenden Richtlinien entspricht: fulfils all the relevant provisions of the following Directives: correspond aux normes suivantes: cumple todas las disposiciones pertinentes de las Directivas siguientes: adempie a tutte le richieste delle seguenti direttive: Maschinenrichtlinie / Machinery Directive Niederspannungsrichtlinie / Low Voltage Directive EMV Richtlinie / EMC Directive 2006/42/EG 2006/95/EG 2004/108/EG in Übereinstimmung mit den folgenden harmonisierten Normen gefertigt wurde was manufactured in conformity with the harmonized norms fabriqué en conformité selon les normes harmonisées en vigueurs. producido de acuerdo a las siguientes normas armonizadas. è stato fabbricato in conformità con le norme armonizzate Elektrische Ausrüstung von Maschinen / Electrical equipment of machines EN Elektromagnetische Verträglichkeit / Electromagnetic compatibility (EMC) EN ,-6-3 Beauftragter für die Technische Dokumentation Authorised to compile the technical file Marcel Ehrhardt ATT GmbH Robert-Koch-Str Kehl-Auenheim Kehl- Bodersweier, DoC_ATT-BT-3XX_ doc Otto Nußbaum GmbH & Co. KG Korker Str. 24 D Kehl-Bodersweier Tel.: +49(0)7853/899-0 Fax: +49(0)7853/ AD N

3 EG- Konformitätserklärung gemäß Maschinenrichtlinie Anhang II 1A Declaration of Conformity according Machinery Directive 2006/42/EG ANNEX II 1A Déclaration de conformité selon directive machines annexe II 1A Declaración de conformidad según Directiva Maquinaria 2006/42/EG ANNEX II 1A Dichiarazione di conformità in accordo alla direttiva 2006/42/EG ANNEX II 1 Hiermit erklären wir, daß unser Produkt: Hereby we declare that the product: Par la présente nous déclarons que le produit: Por la presente declaramos, que el producto: Con la presente si dichiara che il prodotto: Bremsenprüfstand BT 400 BT 410 BT 420 BT 400 Design BT 410 Design BT 420 Design allen einschlägigen Bestimmungen der folgenden Richtlinien entspricht: fulfils all the relevant provisions of the following Directives: correspond aux normes suivantes: cumple todas las disposiciones pertinentes de las Directivas siguientes: adempie a tutte le richieste delle seguenti direttive: Maschinenrichtlinie / Machinery Directive Niederspannungsrichtlinie / Low Voltage Directive EMV Richtlinie / EMC Directive 2006/42/EG 2006/95/EG 2004/108/EG in Übereinstimmung mit den folgenden harmonisierten Normen gefertigt wurde was manufactured in conformity with the harmonized norms fabriqué en conformité selon les normes harmonisées en vigueurs. producido de acuerdo a las siguientes normas armonizadas. è stato fabbricato in conformità con le norme armonizzate Elektrische Ausrüstung von Maschinen / Electrical equipment of machines EN Elektromagnetische Verträglichkeit / Electromagnetic compatibility (EMC) EN ,-6-3 Beauftragter für die Technische Dokumentation Authorised to compile the technical file Marcel Ehrhardt ATT GmbH Robert-Koch-Str Kehl-Auenheim Seriennummer Serial number yme yme <y<99 und 10<M<99 DoC_ATT-BT-4XX_ doc Kehl- Bodersweier, Otto Nußbaum GmbH & Co. KG Korker Str. 24 D Kehl-Bodersweier Tel.: +49(0)7853/899-0 Fax: +49(0)7853/ AD N

4 EG- Konformitätserklärung gemäß Maschinenrichtlinie Anhang II 1A Declaration of Conformity according Machinery Directive 2006/42/EG ANNEX II 1A Déclaration de conformité selon directive machines annexe II 1A Declaración de conformidad según Directiva Maquinaria 2006/42/EG ANNEX II 1A Dichiarazione di conformità in accordo alla direttiva 2006/42/EG ANNEX II 1 Hiermit erklären wir, daß unser Produkt: Hereby we declare that the product: Par la présente nous déclarons que le produit: Por la presente declaramos, que el producto: Con la presente si dichiara che il prodotto: Bremsenprüfstand BT 610 BT 612 BT 640 BT 642 allen einschlägigen Bestimmungen der folgenden Richtlinien entspricht: fulfils all the relevant provisions of the following Directives: correspond aux normes suivantes: cumple todas las disposiciones pertinentes de las Directivas siguientes: adempie a tutte le richieste delle seguenti direttive: Maschinenrichtlinie / Machinery Directive Niederspannungsrichtlinie / Low Voltage Directive EMV Richtlinie / EMC Directive 2006/42/EG 2006/95/EG 2004/108/EG in Übereinstimmung mit den folgenden harmonisierten Normen gefertigt wurde was manufactured in conformity with the harmonized norms fabriqué en conformité selon les normes harmonisées en vigueurs. producido de acuerdo a las siguientes normas armonizadas. è stato fabbricato in conformità con le norme armonizzate Elektrische Ausrüstung von Maschinen / Electrical equipment of machines EN Elektromagnetische Verträglichkeit / Electromagnetic compatibility (EMC) EN ,-6-3 Beauftragter für die Technische Dokumentation Authorised to compile the technical file Marcel Ehrhardt ATT GmbH Robert-Koch-Str Kehl-Auenheim Seriennummer Serial number yme yme <y<99 und 10<M<99 DoC_ATT-BT-6XX_ doc Kehl- Bodersweier, Otto Nußbaum GmbH & Co. KG Korker Str. 24 D Kehl-Bodersweier Tel.: +49(0)7853/899-0 Fax: +49(0)7853/ AD N

5 EG- Konformitätserklärung gemäß Maschinenrichtlinie Anhang II 1A Declaration of Conformity according Machinery Directive 2006/42/EG ANNEX II 1A Déclaration de conformité selon directive machines annexe II 1A Declaración de conformidad según Directiva Maquinaria 2006/42/EG ANNEX II 1A Dichiarazione di conformità in accordo alla direttiva 2006/42/EG ANNEX II 1 Hiermit erklären wir, daß unser Produkt: Hereby we declare that the product: Par la présente nous déclarons que le produit: Por la presente declaramos, que el producto: Con la presente si dichiara che il prodotto: Prüfstrasse NTS 800 NTS 810 NTS 815 allen einschlägigen Bestimmungen der folgenden Richtlinien entspricht: fulfils all the relevant provisions of the following Directives: correspond aux normes suivantes: cumple todas las disposiciones pertinentes de las Directivas siguientes: adempie a tutte le richieste delle seguenti direttive: Maschinenrichtlinie / Machinery Directive Niederspannungsrichtlinie / Low Voltage Directive EMV Richtlinie / EMC Directive 2006/42/EG 2006/95/EG 2004/108/EG in Übereinstimmung mit den folgenden harmonisierten Normen gefertigt wurde was manufactured in conformity with the harmonized norms fabriqué en conformité selon les normes harmonisées en vigueurs. producido de acuerdo a las siguientes normas armonizadas. è stato fabbricato in conformità con le norme armonizzate Elektrische Ausrüstung von Maschinen / Electrical equipment of machines EN Elektromagnetische Verträglichkeit / Electromagnetic compatibility (EMC) EN ,-6-3 Beauftragter für die Technische Dokumentation Authorised to compile the technical file Marcel Ehrhardt ATT GmbH Robert-Koch-Str Kehl-Auenheim Seriennummer Serial number yme yme <y<99 und 10<M<99 DoC_ATT-BT-6XX_ doc Kehl- Bodersweier, Otto Nußbaum GmbH & Co. KG Korker Str. 24 D Kehl-Bodersweier Tel.: +49(0)7853/899-0 Fax: +49(0)7853/ AD N

6 EG- Konformitätserklärung gemäß Maschinenrichtlinie Anhang II 1A Declaration of Conformity according Machinery Directive 2006/42/EG ANNEX II 1A Déclaration de conformité selon directive machines annexe II 1A Declaración de conformidad según Directiva Maquinaria 2006/42/EG ANNEX II 1A Dichiarazione di conformità in accordo alla direttiva 2006/42/EG ANNEX II 1 Hiermit erklären wir, daß unser Produkt: Hereby we declare that the product: Par la présente nous déclarons que le produit: Por la presente declaramos, que el producto: Con la presente si dichiara che il prodotto: Bremsenprüfstand BT 610 BT 612 BT 640 BT 642 allen einschlägigen Bestimmungen der folgenden Richtlinien entspricht: fulfils all the relevant provisions of the following Directives: correspond aux normes suivantes: cumple todas las disposiciones pertinentes de las Directivas siguientes: adempie a tutte le richieste delle seguenti direttive: Maschinenrichtlinie / Machinery Directive Niederspannungsrichtlinie / Low Voltage Directive EMV Richtlinie / EMC Directive 2006/42/EG 2006/95/EG 2004/108/EG in Übereinstimmung mit den folgenden harmonisierten Normen gefertigt wurde was manufactured in conformity with the harmonized norms fabriqué en conformité selon les normes harmonisées en vigueurs. producido de acuerdo a las siguientes normas armonizadas. è stato fabbricato in conformità con le norme armonizzate Elektrische Ausrüstung von Maschinen / Electrical equipment of machines EN Elektromagnetische Verträglichkeit / Electromagnetic compatibility (EMC) EN ,-6-3 Beauftragter für die Technische Dokumentation Authorised to compile the technical file Marcel Ehrhardt ATT GmbH Robert-Koch-Str Kehl-Auenheim Seriennummer Serial number yme yme <y<99 und 10<M<99 DoC_ATT-BT-6XX_ doc Kehl- Bodersweier, Otto Nußbaum GmbH & Co. KG Korker Str. 24 D Kehl-Bodersweier Tel.: +49(0)7853/899-0 Fax: +49(0)7853/ AD N

7 Merkblatt über die Stückprüfung von Bremsenprüfständen Mit der Neufassung der Richtlinie für Anwendung, Beschaffenheit und Prüfung von Bremsprüfständen vom (veröffentlicht im Verkehrsblatt) sind einige Änderungen erfolgt. Die wichtigsten Punkte sind nachstehend aufgeführt. 1. Gültigkeit der Richtlinie Alle in der Bundesrepublik in Betrieb befindlichen Bremsprüfstände, unabhängig vom Baujahr, (nach Bauart Rollenbremsprüfstände, Schwungmassenprüfstände und Plattenbremsprüfstände) fallen in den Geltungsbereich dieser Richtlinie. 2. Inkrafttreten der neuen Richtlinie Ab Die Richtlinie für die Anwendung, Beschaffenheit und Prüfung von Bremsprüfständen vom (VkBL. 1990, Seite 320) wird mit Wirkung vom aufgehoben. 3. Begriffsbestimmung und Anwendung Bremsprüfstände im Sinne dieser Richtlinie sind Einrichtungen, mit denen die Wirkungen der Fahrzeugbremsen ermittelt werden und die zu diesem Zweck für jedes Rad einzeln die gemessene Bremskraft direkt anzeigen und/ oder aufzeichnen. Bremsprüfstände dürfen für Bremsprüfungen nach 29 StVZO und Anlage VIII StVZO in Verbindung mit 41 StV- ZO nur verwendet werden, wenn durch ein Gutachten des Instituts für Fahrzeugtechnik beim Rheinisch-Westfälischen TÜV e.v., Essen, nachgewiesen ist, dass die Geräte der vorliegenden Richtlinie entsprechen. Bremsprüfstände, für die vor dem bereits ein Gutachten nach der Richtlinie vom (VkBl. 1968, Seite 542, vom (VkBl. 1978, Seite 348) oder vom (VkBl. 1990, Seite 320) erteilt wurde, brauchen nur hinsichtlich etwaiger Zusatzfunktionen, wie der Ermittlung von Drücken in pneumatischen und/oder hydraulischen Bremsanlagen, die ebenfalls Gegenstand der Richtlinie sind, begutachtet werden. 4. Nachstehende Nussbaum-Prüfstände unterliegen der Stückprüfung Typ entspricht Messprinzip der Richtlinie von BT Drehmomentmessung BT Drehmomentmessung BT Drehmomentmessung BT Drehmomentmessung BT Drehmomentmessung BT 610, Drehmomentmessung BT 612, Drehmomentmessung NTS 500, Drehmomentmessung NTS 8xx 2003 Drehmomentmessung BT 620, Drehmomentmessung BT 650, Drehmomentmessung BT 400, 410, 2003 Drehmomentmessung BT Drehmomentmessung Die S-Ausführungen zu obigen Bremsprüfständen entsprechen ebenfalls diesen Richtlinien. 5. Definition der Stückprüfung und Termine Stückprüfung ist die körperliche Prüfung eines jeden einzelnen Prüfstandes aus einer ganzen Geräte-Serie aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe. Bremsprüfstände nach Punkt 4 sind vor der ersten Inbetriebnahme ( Erstprüfung ) und dann in Abständen von jeweils 2 Jahren ( Wiederholungsprüfung ) dieser sog. Stückprüfung zu unterziehen. Siehe auch punkt Umfang der Stückprüfung - Beschaffenheitsprüfung (äussere Besichtigung und Funktionsprüfung). - Sichtprüfung der Oberflächenbeschaffenheit der Rollen (z.b. starke Abnutzung) - Zustand der Anzeige, Abdeckungen, Rollen - Leichtgängigkeit der beweglichen Teile - Beschaffenheit von Druck- und Stromleitungen - Überprüfung der Grube auf Schmutz und Fremdteile, Verbindung Prüfstand und Fundament - Messtechnische Prüfung (Prüfstände mit Messeinrichtungs-Umkehr sind in beiden Richtungen nacheinander zu prüfen) AD N

8 - Überprüfung der Rollendurchmesser (Einhaltung der Toleranzen) - Prüfung auf Einhaltung der Fehlergrenzen nach Punkt 11. Detailierte Angaben sind im Blatt Arbeitsumfang für die Stückprüfung enthalten. Zusätzlich notwendige Instandsetzungen sind gesondert zu berechnen. 7. Prüfbericht Über das Ergebnis der Stückprüfung ist eine Prüfbericht auszufertigen. Hierzu wird der Vordruck Prüfbericht verwendet ( N) Das Original erhält der Kunde, die Kopie verbleibt bei Ihren Kundendienst-Unterlagen. Der Prüfbericht ist mindestens 5 Jahre aufzubewahren und zuständigen Personen auf verlangen vorzuzeigen. 8. Mängelbehebung Werden anlässlich der Stückprüfung Mängel festgestellt, so sind diese unverzüglich zu beheben. Vor ihrer Behebung darf der Bremsenprüfstand nicht zu Prüfungen nach Punkt 3 eingesetzt werden. Wenn Baugruppen instandgesetzt werden, die Zusammenhang mit der Messeinrichtung betroffen sind, ist eine Wiederholung der Stückprüfung erforderlich und zu dokumentieren. Auch hierfür wird der Prüfbericht ( N) verwendet. 9. Termin für nächste Stückprüfung Der Termin für die nächste Stückprüfung ist am Prüfstand anzubringen. Wir empfehlen hierzu unseren Aufkleber N zu verwenden und diesen seitlich gut sichtbar am Schaltschrank anzubringen. 10. Durchführung der Stückprüfung Die Stückprüfung darf nur von Sachkundigen des Herstellers, der TÜV s, amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen, staatlichen Stellen mit eigenen technischen Prüfstellen, zuständigen Eichbehörden, Kfz- Innungen oder -Landesverbänden durchgeführt werden. Sachkundig und berechtigt zur Stückprüfung ist, wer berufsmässig mit der Konstruktion, Herstellung oder Installation von Bremsprüfständen befasst ist oder wer erfolgreich an einer Schulung des Herstellers teilgenommen hat. Dies gilt sinngemäss für die Sachverständigen der oben erwähnten Institutionen. Die Dauer der Schulung einschliesslilch Abschlussprüfung muss mindestens 20 Stunden betragen. Die Teilnahme muss bestätigt werden. 11. Fehlergrenzen für Anzeigen, Schreiber und Drucker Für Bremsprüfstände nach den Richtlinien von 1968 und 1978: Die Fehlergrenzen betragen im gesamten Messbereich ± 10% des Sollwerts, mindestens jedoch ± 3% des jeweiligen Skalenendwerts. Die Anzeigen beider Messgeräte für die Räder einer Achse dürfen bei gleicher Messgrösse nur 5% der grösseren Anzeige, mindestens jedoch 1,5% des Skalenendwerts voneinander abweichen. Für Bremsprüfstände nach der Richtlinie von 1990: Die Fehlergrenze beträgt im gesamten Messbereich ± 3%, bezogen auf den Skalenendwert. Die Anzeigen beider Messgeräte für die Räder einer Achse dürfen bei gleicher Messgrösse nur um höchstens 2 %, bezogen auf den Endwert, voneinander abweichen. Im Prüfbericht für die Stückprüfung sind bei der Beurteilung diese unterschiedlichen Tolleranzen zu berücksichtigen. Zuordnung von Prüfstand zu Richtlinie siehe Punkt 4. Für Bremsprüfstände nach der Richtlinie von 2003: Die Fehlergrenze beträgt im gesamten Messbereich ± 2%, bezogen auf den Skalenendwert. Die Anzeigen beider Messgeräte für die Räder einer Achse dürfen bei gleicher Messgrösse nur um höchstens 2 %, bezogen auf den Endwert, voneinander abweichen. Die Fehlergrenze für die Anzeige von Bremsdrücken beträgt bei Druckluftbremsanlagen ± 0,2 bar und bei hydraulischen Bremsanlagen ± 2 bar jeweils im gesamten Messbereich. Im Prüfbericht für die Stückprüfung sind bei der Beurteilung diese unterschiedlichen Tolleranzen zu berücksichtigen. Zuordnung von Prüfstand zu Richtlinie siehe Punkt Prüfmittel Die zur Überprüfung benötigten Prüfmittel müssen rückführbar sein AD N

9 13. Verantwortlichkeit Verantwortlich für die Wartung und termingerechte Durchführung der Stückprüfung ist der Betreiber des Prüfstandes. 14. Gebrauchsanweisung Die Gebrauchsanweisung ist so beim Gerät aufzubewahren, dass sie jederzeit verfügbar ist. 15. Eichpflicht Durch die Neufassung der Eichordnung vom (BGBI.I,Seite 1657) wurden Bremsprüfstände von der Eichpflicht ausgenommen N AD N

10 Betriebssicherheit und Unfallverhütung bei Bremsprüfständen! Beachten Sie zusätzlich die Vorschriften in der Betriebsanleitung sorgfältig, um Unfälle und Schäden an der Anlage zu vermeiden. 1. Während der Bremsprüfung ist darauf zu achten, dass sich niemand in unmittelbarer Nähe der drehenden Laufrollen aufhält. Gegebenenfalls Abschrankung oder Farbmarkierung am Fußboden um den Prüfstand bzw. Hinweisschild (Vorsicht Brems prüfung) mit Warnleuchte anbringen. 2. Befindet sich der Bremsprüfstand im Verkehrsweg der Werkstatt oder an einem für Publikum zugänglichen Platz, so muss der Prüfstand bei Nichtbenutzung abgedeckt bzw. abgeschrankt werden. 10. Sicherheitseinrichtungen für den Bremsprüfstand, insbesondere Endschalter und Tastwalzen regelmäßig auf richtige Funktion prüfen. Zwischen den Prüfrollen müssen Trittsicherungen eingebaut sein. 11. Prüfstände, die über Arbeitsgrube eingebaut werden, dürfen nur mit Sicherungseinrichtung betrieben werden, so dass sich keine Personen im Bereich der sich drehenden Fahrzeug-Gelenkwellen, Fahrzeug-Räder und Prüfstandsrollen befinden können. 3. Der Rand der Einbaugrube für den Rollensatz ist durch Warnanstrich (DIN 4844) kenntlich zu machen. 4. Der unbenutzte Bremsprüfstand ist durch Abschließen des Hauptschalters gegen unbefugtes Benutzen zu sichern. 5. Der Bremsprüfstand darf nur innerhalb der in den technischen Daten angegebenen Leistung und der dort vermerkten Höchstgeschwindigkeit betrieben werden. Angaben über höchstzulässige Reifen geschwindigkeiten der Fahrzeug- bzw. Reifenher steller sind zu beachten. 6. Das Auffahren der Fahrzeuge soll langsam erfolgen, so dass weder am Fahrzeug noch am Prüfstand unnötige Beanspruchungen auftreten. Vom Bremsprüfstand nur bei laufenden Prüfrollen abfahren. Die Überprüfung der Sicherheitseinrichtung muss vor der ersten Inbetriebnahme und dann regelmäßig, mindestens einmal jährlich, von einem Sachkun digen durchgeführt werden. 12. Bestimmungsgemäßen Gebrauch sicherstellen Keine Einstellarbeiten bei laufenden Rollen durchführen Kein Starten von Motoren mit dem Prüfstandsantrieb durchführen Fahrzeuge nicht auf dem Rollenprüfstand abstellen Es dürfen keine Reparaturen oder sonstige Arbeiten an einem im Rollensatz des Bremsenprüfstandes stehenden Fahrzeug durchgeführt werden. 7. Die Befestigungsschrauben der Abdeckbleche sind von Zeit zu Zeit auf festen Sitz zu überprüfen, um Reifenschäden beim Auf- und Abfahren zu vermeiden. 8. Der Zugang zu elektrischen Betriebsmitteln (z.b. Auswechseln von Sicherungen), die nicht von außen zu bedienen sind, ist nur unterwiesenen Personen gestattet. Vor dem Öffnen des Schaltschrankes ist die Anlage spannungsfrei zu machen (vom Stromnetz trennen). 9. Alle Teile der elektrischen Anlage müssen vor Nässe und Feuchtigkeit geschützt werden AD N

11 Nachweis über durchgeführte Arbeiten entsprechend: Abnahmeprotokoll, Prüfbericht Stückprüfung, Wartungsprotokoll usw. Datum Name der ausführenden Person und Firma Nächster Termin AD N

12 Datum Name der ausführenden Person und Firma Nächster Termin AD N

13 Datum Name der ausführenden Person und Firma Nächster Termin AD N

14 Nachweis Umbauten, Nachrüstungen, wesentliche Instandsetzungen Art Datum/Name AD N

15 Technischer Fachhändler Prüfbericht über die Stückprüfung eines Bremsprüfstandes... (Anschrift der Firma, die den Bremsenprüfstand betreibt) (Datum der Prüfung) Bauart des Bremsprüfstandes: Hersteller: Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Drehmomentmessung Automotive Testing Technologies GmbH Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Wirkleistungsmessung Robert-Koch-Straße 35 Plattenbremsprüfstand D Kehl-Auenheim Typ:... Bestell-Nr.:... Baujahr:... Fertigungsdatum:... Serien-Nr.:... Inbetriebnahme:... Bauartprüfung nach der Richtlinie von Prüfmittel: Serien-Nr. der Kalibriervorrichtung:... Serien-Nr. des Prüfgewichts:... Alle verwendeteten Prüfmittel sind auf nationale oder internationale Normale rückführbar. Ergebnis der Stückprüfung 1 ) Messtechnische Eigenschaften: Allgemeiner Funktionszustand des Bremsprüfstands Messbereich: N bzw. kn pro Anzeige (entsprechend Prüfanweisung N) Beschreibung / Mängel / Bemerkungen: Anzeige links N(kN) rechts N (kn) Fehler in % im Nullpunkt bei 30% Belastung bei max. Belastung Max. Differenz der Anzeige links/rechts: Belastung N (kn) in % bei 30% bei max. Die Fehlergrenzen für die Anzeige von ±2% (Richtlinie 2003) bzw. ±3% (Richtlinie 1990) für den gesamten Messbereich, bezogen auf den Skalenendwert, wurden eingehalten. Die zulässige Abweichung zwischen der Anzeige der beiden Messgeräte links/rechts von ±2% des Skalenendwerts, wurde eingehalten (Richtlinie 1990 und 2003). Die zulässige Toleranz der Rollen wurde eingehalten. Die zulässige Fehlergrenze der Zusatzeinrichtungen wurde eingehalten. Bestätigung Wiederholung der Stückprüfung am:... Gegen die Verwendung des Bremsenprüfstands für Bremswirkungsprüfungen im Rahmen von Untersuchungen nach 29 StVZO, Die bei der Stückprüfung am...festgestellten Anlage VIII und Anlage VIIIa in Verbindung mit 41 StVZO bestehen Mängel sind behoben. keine Bedenken. Bedenken. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen Die Festgestellten Mängel sind umgehend zu beheben. Eine im (Monat/Jahr):... Wiederholung der Stückprüfung ist innerhalb von 4 Wochen Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. durchzuführen. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen im Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen (Monat/Jahr):... des Herstellers von:... Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen... des Herstellers von:... (Name und Unterschrift) (Name und Unterschrift) (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -)... (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -) 1 ) Für die Stückprüfung von Bremsenprüfständen, für die vor dem 1. Juli 2003 ein Gutachten erteilt wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung jeweils festgelegten Fehlergrenzen N ATT De ( ) AD N

16 Technischer Fachhändler Prüfbericht über die Stückprüfung eines Bremsprüfstandes... (Anschrift der Firma, die den Bremsenprüfstand betreibt) (Datum der Prüfung) Bauart des Bremsprüfstandes: Hersteller: Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Drehmomentmessung Automotive Testing Technologies GmbH Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Wirkleistungsmessung Robert-Koch-Straße 35 Plattenbremsprüfstand D Kehl-Auenheim Typ:... Bestell-Nr.:... Baujahr:... Fertigungsdatum:... Serien-Nr.:... Inbetriebnahme:... Bauartprüfung nach der Richtlinie von Prüfmittel: Serien-Nr. der Kalibriervorrichtung:... Serien-Nr. des Prüfgewichts:... Alle verwendeteten Prüfmittel sind auf nationale oder internationale Normale rückführbar. Ergebnis der Stückprüfung 1 ) Messtechnische Eigenschaften: Allgemeiner Funktionszustand des Bremsprüfstands Messbereich: N bzw. kn pro Anzeige (entsprechend Prüfanweisung N) Beschreibung / Mängel / Bemerkungen: Anzeige links N(kN) rechts N (kn) Fehler in % im Nullpunkt bei 30% Belastung bei max. Belastung Max. Differenz der Anzeige links/rechts: Belastung N (kn) in % bei 30% bei max. Die Fehlergrenzen für die Anzeige von ±2% (Richtlinie 2003) bzw. ±3% (Richtlinie 1990) für den gesamten Messbereich, bezogen auf den Skalenendwert, wurden eingehalten. Die zulässige Abweichung zwischen der Anzeige der beiden Messgeräte links/rechts von ±2% des Skalenendwerts, wurde eingehalten (Richtlinie 1990 und 2003). Die zulässige Toleranz der Rollen wurde eingehalten. Die zulässige Fehlergrenze der Zusatzeinrichtungen wurde eingehalten. Bestätigung Wiederholung der Stückprüfung am:... Gegen die Verwendung des Bremsenprüfstands für Bremswirkungsprüfungen im Rahmen von Untersuchungen nach 29 StVZO, Die bei der Stückprüfung am...festgestellten Anlage VIII und Anlage VIIIa in Verbindung mit 41 StVZO bestehen Mängel sind behoben. keine Bedenken. Bedenken. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen Die Festgestellten Mängel sind umgehend zu beheben. Eine im (Monat/Jahr):... Wiederholung der Stückprüfung ist innerhalb von 4 Wochen Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. durchzuführen. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen im Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen (Monat/Jahr):... des Herstellers von:... Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen... des Herstellers von:... (Name und Unterschrift) (Name und Unterschrift) (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -)... (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -) 1) Für die Stückprüfung von Bremsenprüfständen, für die vor dem 1. Juli 2003 ein Gutachten erteilt wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung jeweils festgelegten Fehlergrenzen N ATT De ( ) AD N

17 Technischer Fachhändler Prüfbericht über die Stückprüfung eines Bremsprüfstandes... (Anschrift der Firma, die den Bremsenprüfstand betreibt) (Datum der Prüfung) Bauart des Bremsprüfstandes: Hersteller: Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Drehmomentmessung Automotive Testing Technologies GmbH Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Wirkleistungsmessung Robert-Koch-Straße 35 Plattenbremsprüfstand D Kehl-Auenheim Typ:... Bestell-Nr.:... Baujahr:... Fertigungsdatum:... Serien-Nr.:... Inbetriebnahme:... Bauartprüfung nach der Richtlinie von Prüfmittel: Serien-Nr. der Kalibriervorrichtung:... Serien-Nr. des Prüfgewichts:... Alle verwendeteten Prüfmittel sind auf nationale oder internationale Normale rückführbar. Ergebnis der Stückprüfung 1 ) Messtechnische Eigenschaften: Allgemeiner Funktionszustand des Bremsprüfstands Messbereich: N bzw. kn pro Anzeige (entsprechend Prüfanweisung N) Beschreibung / Mängel / Bemerkungen: Anzeige links N(kN) rechts N (kn) Fehler in % im Nullpunkt bei 30% Belastung bei max. Belastung Max. Differenz der Anzeige links/rechts: Belastung N (kn) in % bei 30% bei max. Die Fehlergrenzen für die Anzeige von ±2% (Richtlinie 2003) bzw. ±3% (Richtlinie 1990) für den gesamten Messbereich, bezogen auf den Skalenendwert, wurden eingehalten. Die zulässige Abweichung zwischen der Anzeige der beiden Messgeräte links/rechts von ±2% des Skalenendwerts, wurde eingehalten (Richtlinie 1990 und 2003). Die zulässige Toleranz der Rollen wurde eingehalten. Die zulässige Fehlergrenze der Zusatzeinrichtungen wurde eingehalten. Bestätigung Wiederholung der Stückprüfung am:... Gegen die Verwendung des Bremsenprüfstands für Bremswirkungsprüfungen im Rahmen von Untersuchungen nach 29 StVZO, Die bei der Stückprüfung am...festgestellten Anlage VIII und Anlage VIIIa in Verbindung mit 41 StVZO bestehen Mängel sind behoben. keine Bedenken. Bedenken. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen Die Festgestellten Mängel sind umgehend zu beheben. Eine im (Monat/Jahr):... Wiederholung der Stückprüfung ist innerhalb von 4 Wochen Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. durchzuführen. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen im Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen (Monat/Jahr):... des Herstellers von:... Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen... des Herstellers von:... (Name und Unterschrift) (Name und Unterschrift) (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -)... (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -) 1) Für die Stückprüfung von Bremsenprüfständen, für die vor dem 1. Juli 2003 ein Gutachten erteilt wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung jeweils festgelegten Fehlergrenzen N ATT De ( ) AD N

18 Technischer Fachhändler Prüfbericht über die Stückprüfung eines Bremsprüfstandes... (Anschrift der Firma, die den Bremsenprüfstand betreibt) (Datum der Prüfung) Bauart des Bremsprüfstandes: Hersteller: Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Drehmomentmessung Automotive Testing Technologies GmbH Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Wirkleistungsmessung Robert-Koch-Straße 35 Plattenbremsprüfstand D Kehl-Auenheim Typ:... Bestell-Nr.:... Baujahr:... Fertigungsdatum:... Serien-Nr.:... Inbetriebnahme:... Bauartprüfung nach der Richtlinie von Prüfmittel: Serien-Nr. der Kalibriervorrichtung:... Serien-Nr. des Prüfgewichts:... Alle verwendeteten Prüfmittel sind auf nationale oder internationale Normale rückführbar. Ergebnis der Stückprüfung 1 ) Messtechnische Eigenschaften: Allgemeiner Funktionszustand des Bremsprüfstands Messbereich: N bzw. kn pro Anzeige (entsprechend Prüfanweisung N) Beschreibung / Mängel / Bemerkungen: Anzeige links N(kN) rechts N (kn) Fehler in % im Nullpunkt bei 30% Belastung bei max. Belastung Max. Differenz der Anzeige links/rechts: Belastung N (kn) in % bei 30% bei max. Die Fehlergrenzen für die Anzeige von ±2% (Richtlinie 2003) bzw. ±3% (Richtlinie 1990) für den gesamten Messbereich, bezogen auf den Skalenendwert, wurden eingehalten. Die zulässige Abweichung zwischen der Anzeige der beiden Messgeräte links/rechts von ±2% des Skalenendwerts, wurde eingehalten (Richtlinie 1990 und 2003). Die zulässige Toleranz der Rollen wurde eingehalten. Die zulässige Fehlergrenze der Zusatzeinrichtungen wurde eingehalten. Bestätigung Wiederholung der Stückprüfung am:... Gegen die Verwendung des Bremsenprüfstands für Bremswirkungsprüfungen im Rahmen von Untersuchungen nach 29 StVZO, Die bei der Stückprüfung am...festgestellten Anlage VIII und Anlage VIIIa in Verbindung mit 41 StVZO bestehen Mängel sind behoben. keine Bedenken. Bedenken. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen Die Festgestellten Mängel sind umgehend zu beheben. Eine im (Monat/Jahr):... Wiederholung der Stückprüfung ist innerhalb von 4 Wochen Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. durchzuführen. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen im Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen (Monat/Jahr):... des Herstellers von:... Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen... des Herstellers von:... (Name und Unterschrift) (Name und Unterschrift) (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -)... (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -) 1) Für die Stückprüfung von Bremsenprüfständen, für die vor dem 1. Juli 2003 ein Gutachten erteilt wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung jeweils festgelegten Fehlergrenzen N ATT De ( ) AD N

19 Technischer Fachhändler Prüfbericht über die Stückprüfung eines Bremsprüfstandes... (Anschrift der Firma, die den Bremsenprüfstand betreibt) (Datum der Prüfung) Bauart des Bremsprüfstandes: Hersteller: Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Drehmomentmessung Automotive Testing Technologies GmbH Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Wirkleistungsmessung Robert-Koch-Straße 35 Plattenbremsprüfstand D Kehl-Auenheim Typ:... Bestell-Nr.:... Baujahr:... Fertigungsdatum:... Serien-Nr.:... Inbetriebnahme:... Bauartprüfung nach der Richtlinie von Prüfmittel: Serien-Nr. der Kalibriervorrichtung:... Serien-Nr. des Prüfgewichts:... Alle verwendeteten Prüfmittel sind auf nationale oder internationale Normale rückführbar. Ergebnis der Stückprüfung 1 ) Messtechnische Eigenschaften: Allgemeiner Funktionszustand des Bremsprüfstands Messbereich: N bzw. kn pro Anzeige (entsprechend Prüfanweisung N) Beschreibung / Mängel / Bemerkungen: Anzeige links N(kN) rechts N (kn) Fehler in % im Nullpunkt bei 30% Belastung bei max. Belastung Max. Differenz der Anzeige links/rechts: Belastung N (kn) in % bei 30% bei max. Die Fehlergrenzen für die Anzeige von ±2% (Richtlinie 2003) bzw. ±3% (Richtlinie 1990) für den gesamten Messbereich, bezogen auf den Skalenendwert, wurden eingehalten. Die zulässige Abweichung zwischen der Anzeige der beiden Messgeräte links/rechts von ±2% des Skalenendwerts, wurde eingehalten (Richtlinie 1990 und 2003). Die zulässige Toleranz der Rollen wurde eingehalten. Die zulässige Fehlergrenze der Zusatzeinrichtungen wurde eingehalten. Bestätigung Wiederholung der Stückprüfung am:... Gegen die Verwendung des Bremsenprüfstands für Bremswirkungsprüfungen im Rahmen von Untersuchungen nach 29 StVZO, Die bei der Stückprüfung am...festgestellten Anlage VIII und Anlage VIIIa in Verbindung mit 41 StVZO bestehen Mängel sind behoben. keine Bedenken. Bedenken. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen Die Festgestellten Mängel sind umgehend zu beheben. Eine im (Monat/Jahr):... Wiederholung der Stückprüfung ist innerhalb von 4 Wochen Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. durchzuführen. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen im Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen (Monat/Jahr):... des Herstellers von:... Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen... des Herstellers von:... (Name und Unterschrift) (Name und Unterschrift) (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -)... (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -) 1) Für die Stückprüfung von Bremsenprüfständen, für die vor dem 1. Juli 2003 ein Gutachten erteilt wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung jeweils festgelegten Fehlergrenzen N ATT De ( ) AD N

20 Technischer Fachhändler Prüfbericht über die Stückprüfung eines Bremsprüfstandes... (Anschrift der Firma, die den Bremsenprüfstand betreibt) (Datum der Prüfung) Bauart des Bremsprüfstandes: Hersteller: Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Drehmomentmessung Automotive Testing Technologies GmbH Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Wirkleistungsmessung Robert-Koch-Straße 35 Plattenbremsprüfstand D Kehl-Auenheim Typ:... Bestell-Nr.:... Baujahr:... Fertigungsdatum:... Serien-Nr.:... Inbetriebnahme:... Bauartprüfung nach der Richtlinie von Prüfmittel: Serien-Nr. der Kalibriervorrichtung:... Serien-Nr. des Prüfgewichts:... Alle verwendeteten Prüfmittel sind auf nationale oder internationale Normale rückführbar. Ergebnis der Stückprüfung 1 ) Messtechnische Eigenschaften: Allgemeiner Funktionszustand des Bremsprüfstands Messbereich: N bzw. kn pro Anzeige (entsprechend Prüfanweisung N) Beschreibung / Mängel / Bemerkungen: Anzeige links N(kN) rechts N (kn) Fehler in % im Nullpunkt bei 30% Belastung bei max. Belastung Max. Differenz der Anzeige links/rechts: Belastung N (kn) in % bei 30% bei max. Die Fehlergrenzen für die Anzeige von ±2% (Richtlinie 2003) bzw. ±3% (Richtlinie 1990) für den gesamten Messbereich, bezogen auf den Skalenendwert, wurden eingehalten. Die zulässige Abweichung zwischen der Anzeige der beiden Messgeräte links/rechts von ±2% des Skalenendwerts, wurde eingehalten (Richtlinie 1990 und 2003). Die zulässige Toleranz der Rollen wurde eingehalten. Die zulässige Fehlergrenze der Zusatzeinrichtungen wurde eingehalten. Bestätigung Wiederholung der Stückprüfung am:... Gegen die Verwendung des Bremsenprüfstands für Bremswirkungsprüfungen im Rahmen von Untersuchungen nach 29 StVZO, Die bei der Stückprüfung am...festgestellten Anlage VIII und Anlage VIIIa in Verbindung mit 41 StVZO bestehen Mängel sind behoben. keine Bedenken. Bedenken. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen Die Festgestellten Mängel sind umgehend zu beheben. Eine im (Monat/Jahr):... Wiederholung der Stückprüfung ist innerhalb von 4 Wochen Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. durchzuführen. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen im Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen (Monat/Jahr):... des Herstellers von:... Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen... des Herstellers von:... (Name und Unterschrift) (Name und Unterschrift) (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -)... (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -) 1) Für die Stückprüfung von Bremsenprüfständen, für die vor dem 1. Juli 2003 ein Gutachten erteilt wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung jeweils festgelegten Fehlergrenzen N ATT De ( ) AD N

21 Technischer Fachhändler Prüfbericht über die Stückprüfung eines Bremsprüfstandes... (Anschrift der Firma, die den Bremsenprüfstand betreibt) (Datum der Prüfung) Bauart des Bremsprüfstandes: Hersteller: Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Drehmomentmessung Automotive Testing Technologies GmbH Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Wirkleistungsmessung Robert-Koch-Straße 35 Plattenbremsprüfstand D Kehl-Auenheim Typ:... Bestell-Nr.:... Baujahr:... Fertigungsdatum:... Serien-Nr.:... Inbetriebnahme:... Bauartprüfung nach der Richtlinie von Prüfmittel: Serien-Nr. der Kalibriervorrichtung:... Serien-Nr. des Prüfgewichts:... Alle verwendeteten Prüfmittel sind auf nationale oder internationale Normale rückführbar. Ergebnis der Stückprüfung 1 ) Messtechnische Eigenschaften: Allgemeiner Funktionszustand des Bremsprüfstands Messbereich: N bzw. kn pro Anzeige (entsprechend Prüfanweisung N) Beschreibung / Mängel / Bemerkungen: Anzeige links N(kN) rechts N (kn) Fehler in % im Nullpunkt bei 30% Belastung bei max. Belastung Max. Differenz der Anzeige links/rechts: Belastung N (kn) in % bei 30% bei max. Die Fehlergrenzen für die Anzeige von ±2% (Richtlinie 2003) bzw. ±3% (Richtlinie 1990) für den gesamten Messbereich, bezogen auf den Skalenendwert, wurden eingehalten. Die zulässige Abweichung zwischen der Anzeige der beiden Messgeräte links/rechts von ±2% des Skalenendwerts, wurde eingehalten (Richtlinie 1990 und 2003). Die zulässige Toleranz der Rollen wurde eingehalten. Die zulässige Fehlergrenze der Zusatzeinrichtungen wurde eingehalten. Bestätigung Wiederholung der Stückprüfung am:... Gegen die Verwendung des Bremsenprüfstands für Bremswirkungsprüfungen im Rahmen von Untersuchungen nach 29 StVZO, Die bei der Stückprüfung am...festgestellten Anlage VIII und Anlage VIIIa in Verbindung mit 41 StVZO bestehen Mängel sind behoben. keine Bedenken. Bedenken. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen Die Festgestellten Mängel sind umgehend zu beheben. Eine im (Monat/Jahr):... Wiederholung der Stückprüfung ist innerhalb von 4 Wochen Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. durchzuführen. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen im Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen (Monat/Jahr):... des Herstellers von:... Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen... des Herstellers von:... (Name und Unterschrift) (Name und Unterschrift) (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -)... (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -) 1) Für die Stückprüfung von Bremsenprüfständen, für die vor dem 1. Juli 2003 ein Gutachten erteilt wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung jeweils festgelegten Fehlergrenzen N ATT De ( ) AD N

22 Technischer Fachhändler Prüfbericht über die Stückprüfung eines Bremsprüfstandes... (Anschrift der Firma, die den Bremsenprüfstand betreibt) (Datum der Prüfung) Bauart des Bremsprüfstandes: Hersteller: Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Drehmomentmessung Automotive Testing Technologies GmbH Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Wirkleistungsmessung Robert-Koch-Straße 35 Plattenbremsprüfstand D Kehl-Auenheim Typ:... Bestell-Nr.:... Baujahr:... Fertigungsdatum:... Serien-Nr.:... Inbetriebnahme:... Bauartprüfung nach der Richtlinie von Prüfmittel: Serien-Nr. der Kalibriervorrichtung:... Serien-Nr. des Prüfgewichts:... Alle verwendeteten Prüfmittel sind auf nationale oder internationale Normale rückführbar. Ergebnis der Stückprüfung 1 ) Messtechnische Eigenschaften: Allgemeiner Funktionszustand des Bremsprüfstands Messbereich: N bzw. kn pro Anzeige (entsprechend Prüfanweisung N) Beschreibung / Mängel / Bemerkungen: Anzeige links N(kN) rechts N (kn) Fehler in % im Nullpunkt bei 30% Belastung bei max. Belastung Max. Differenz der Anzeige links/rechts: Belastung N (kn) in % bei 30% bei max. Die Fehlergrenzen für die Anzeige von ±2% (Richtlinie 2003) bzw. ±3% (Richtlinie 1990) für den gesamten Messbereich, bezogen auf den Skalenendwert, wurden eingehalten. Die zulässige Abweichung zwischen der Anzeige der beiden Messgeräte links/rechts von ±2% des Skalenendwerts, wurde eingehalten (Richtlinie 1990 und 2003). Die zulässige Toleranz der Rollen wurde eingehalten. Die zulässige Fehlergrenze der Zusatzeinrichtungen wurde eingehalten. Bestätigung Wiederholung der Stückprüfung am:... Gegen die Verwendung des Bremsenprüfstands für Bremswirkungsprüfungen im Rahmen von Untersuchungen nach 29 StVZO, Die bei der Stückprüfung am...festgestellten Anlage VIII und Anlage VIIIa in Verbindung mit 41 StVZO bestehen Mängel sind behoben. keine Bedenken. Bedenken. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen Die Festgestellten Mängel sind umgehend zu beheben. Eine im (Monat/Jahr):... Wiederholung der Stückprüfung ist innerhalb von 4 Wochen Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. durchzuführen. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen im Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen (Monat/Jahr):... des Herstellers von:... Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen... des Herstellers von:... (Name und Unterschrift) (Name und Unterschrift) (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -)... (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -) 1) Für die Stückprüfung von Bremsenprüfständen, für die vor dem 1. Juli 2003 ein Gutachten erteilt wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung jeweils festgelegten Fehlergrenzen N ATT De ( ) AD N

23 Technischer Fachhändler Prüfbericht über die Stückprüfung eines Bremsprüfstandes... (Anschrift der Firma, die den Bremsenprüfstand betreibt) (Datum der Prüfung) Bauart des Bremsprüfstandes: Hersteller: Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Drehmomentmessung Automotive Testing Technologies GmbH Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Wirkleistungsmessung Robert-Koch-Straße 35 Plattenbremsprüfstand D Kehl-Auenheim Typ:... Bestell-Nr.:... Baujahr:... Fertigungsdatum:... Serien-Nr.:... Inbetriebnahme:... Bauartprüfung nach der Richtlinie von Prüfmittel: Serien-Nr. der Kalibriervorrichtung:... Serien-Nr. des Prüfgewichts:... Alle verwendeteten Prüfmittel sind auf nationale oder internationale Normale rückführbar. Ergebnis der Stückprüfung 1 ) Messtechnische Eigenschaften: Allgemeiner Funktionszustand des Bremsprüfstands Messbereich: N bzw. kn pro Anzeige (entsprechend Prüfanweisung N) Beschreibung / Mängel / Bemerkungen: Anzeige links N(kN) rechts N (kn) Fehler in % im Nullpunkt bei 30% Belastung bei max. Belastung Max. Differenz der Anzeige links/rechts: Belastung N (kn) in % bei 30% bei max. Die Fehlergrenzen für die Anzeige von ±2% (Richtlinie 2003) bzw. ±3% (Richtlinie 1990) für den gesamten Messbereich, bezogen auf den Skalenendwert, wurden eingehalten. Die zulässige Abweichung zwischen der Anzeige der beiden Messgeräte links/rechts von ±2% des Skalenendwerts, wurde eingehalten (Richtlinie 1990 und 2003). Die zulässige Toleranz der Rollen wurde eingehalten. Die zulässige Fehlergrenze der Zusatzeinrichtungen wurde eingehalten. Bestätigung Wiederholung der Stückprüfung am:... Gegen die Verwendung des Bremsenprüfstands für Bremswirkungsprüfungen im Rahmen von Untersuchungen nach 29 StVZO, Die bei der Stückprüfung am...festgestellten Anlage VIII und Anlage VIIIa in Verbindung mit 41 StVZO bestehen Mängel sind behoben. keine Bedenken. Bedenken. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen Die Festgestellten Mängel sind umgehend zu beheben. Eine im (Monat/Jahr):... Wiederholung der Stückprüfung ist innerhalb von 4 Wochen Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. durchzuführen. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen im Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen (Monat/Jahr):... des Herstellers von:... Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen... des Herstellers von:... (Name und Unterschrift) (Name und Unterschrift) (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -)... (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -) 1) Für die Stückprüfung von Bremsenprüfständen, für die vor dem 1. Juli 2003 ein Gutachten erteilt wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung jeweils festgelegten Fehlergrenzen N ATT De ( ) AD N

24 Prüfanweisung Stückprüfung von Bremsenprüfständen BT 3xx BT 5xx BT 6xx NTS 8xx BT 4xx Abbildung mit Sonderzubehör AD N

25 Merkblatt über die Stückprüfung von Bremsprüfständen Gültigkeit der Richtlinie Alle in der Bundesrepublik in Betrieb befindlichen Bremsprüfstände, unabhängig vom Baujahr, (nach Bauart Rollenbremsprüfstände, Schwungmassenprüfstände und Plattenbremsprüfstände) fallen in den Geltungsbereich dieser Richtlinie. Zur Durchführung berechtigte Personen Die Stückprüfung darf nur von Sachkundigen des Herstellers, der TÜVs amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen, staatlichen Stellen mit eigenen technischen Prüfstellen, zuständigen Eichbehörden, Kfz-Innungen oder Landesverbänden durchgeführt werden. Sachkundig und berechtigt zur Stückprüfung ist, wer berufsmäßig mit der Konstruktion, Herstellung oder Installation von Bremsenprüfständen befasst ist, oder wer erfolgreich an einer Schulung des Herstellers teilgenommen hat. Dies gilt sinngemäß auch für die Sachverständigen der oben erwähnten Institutionen. Die Dauer der Schulung einschließlich Abschlussprüfung muss mindestens 20 Stunden betragen. Die Teilnahme muss bestätigt werden. Allgemein Eine Stückprüfung muss nach jeder Reparatur des Prüfstandes widerholt werden, bei der, für die Messung relevante Baugruppen in stand gesetzt wurden. Das Ergebnis ist von der sachkundigen Person in einem Prüfbericht zu dokumentieren. Treten bei der Prüfung Abweichungen oder Defekte auf, so müssen diese nach den Abschnitten der jeweiligen Instandsetzungsanleitung unverzüglich beseitigt werden. Instandsetzungsanleitungen der verschiedenen Prüfstände BT 3xx BT 5xx NTS 5xx BT 4xx NTS 8xx BT 6xx BT 6xx Comfortline N N N AD E5002 N AD E5001 N AD E5003 N AD E5004 N In-Kraft-Treten der Richtlinien Diese Richtlinie erschien erstmals am und wurde am und am überarbeitet. Die Bremsprüfstände müssen nur der Richtlinie entsprechen, die für ihr Fertigungsdatum zuständig war. Begriffsbestimmung und Anwendung Bremsprüfstände im Sinne dieser Richtlinie sind Einrichtungen, mit denen die Wirkung der Fahrzeugbremsen ermittelt werden und die zu diesem Zweck für jedes Rad einzeln die gemessene Bremskraft direkt anzeigen und/ oder aufzeichnen. Bremsprüfstände dürfen für Bremsprüfungen nach 29 StVZO und Anlage VIII StVZO in Verbindung mit 41 StV- ZO nur verwendet werden, wenn durch ein Gutachten des Instituts für Fahrzeugtechnik beim Rheinisch-Westfälischen TÜV e.v., Essen nachgewiesen ist, dass die Geräte der vorliegenden Richtlinie entsprechen. Bremsprüfstände, für die vor dem 1. Januar 1990 bereits ein Gutachten nach der Richtlinie vom (VkBl.1968, S. 542) oder vom (VkBl S. 348) erteilt wurde, brauchen nicht erneut begutachtet werden. Nachfolgende Prüfstände unterliegen der Stückprüfung (Stand Oktober 1999) Typ entspricht Messprinzip der Richlinie von BT Drehmomentmessung BT Drehmomentmessung BT Drehmomentmessung BT Drehmomentmessung BT Drehmomentmessung BT 610, Drehmomentmessung BT 612, Drehmomentmessung NTS 500, Drehmomentmessung NTS 8xx 2003 Drehmomentmessung BT 620, Drehmomentmessung BT 650, Drehmomentmessung BT 400, 410, 2003 Drehmomentmessung BT Drehmomentmessung Die S-Ausführungen zu obigen Bremsprüfständen entsprechen ebenfalls diesen Richtlinien. AD N

Siemensstraße Cloppenburg, Deutschland Telefon +49 (0) /

Siemensstraße Cloppenburg, Deutschland Telefon +49 (0) / EG Konformitätserklärung 2018 DE Der Hersteller: 49661 Cloppenburg, Deutschland Telefon +49 (0) 44 71 / 9 66-111 erklärt hiermit, dass folgende Produkte Ladegerät Impulse 2.0, Impulse Evo, Impulse Evo

Mehr

Kalkhoff Impulse 11AH; 11,6AH; 14,5AH; 17AH Typenbezeichnung: ; ; , ;

Kalkhoff Impulse 11AH; 11,6AH; 14,5AH; 17AH Typenbezeichnung: ; ; , ; EG Konformitätserklärung 2016 DE Der Hersteller: 49661 Cloppenburg, Deutschland Telefon +49 (0) 44 71 / 9 66-111 erklärt hiermit, dass folgende Produkte Typenbezeichnung: 623520000-999; 623521000-999;

Mehr

Diese Konformitätserklärung gilt nur für die Länder der Europäischen Union.

Diese Konformitätserklärung gilt nur für die Länder der Europäischen Union. Konformitätserklärung Diese Konformitätserklärung gilt nur für die Länder der Europäischen Union. Konformitätserklärung des Herstellers (Artikel 8 der Richtlinie 89/686/EWG). Der Hersteller / Importeur

Mehr

EG Konformitätserklärung 2015

EG Konformitätserklärung 2015 DE EG Konformitätserklärung 2015 Der Hersteller: 49661 Cloppenburg, Deutschland Telefon +49 (0) 44 71 / 9 66-111 erklärt hiermit, dass folgende Produkte: Ladegerät Panasonic Ladegerät BionX Ladegerät Groove

Mehr

EG Konformitätserklärung Typenbezeichnung: ,

EG Konformitätserklärung Typenbezeichnung: , EG Konformitätserklärung 2015 DE Der Hersteller: 49661 Cloppenburg, Deutschland Telefon +49 (0) 44 71 / 9 66-111 erklärt hiermit, dass folgende Produkte: Produktbezeichnung: Typenbezeichnung: 620511000-799,

Mehr

EU Declaration of Conformity Itron GmbH Hardeckstrasse 2 D Karlsruhe

EU Declaration of Conformity Itron GmbH Hardeckstrasse 2 D Karlsruhe EU Declaration of Conformity declares under his sole responsibility that the gas meter Quantometer Delta QD is designed and manufactured in conformity with the following Directives: 1. 2014/68EU Modules

Mehr

EG Konformitätserklärung Siemensstraße Cloppenburg, Deutschland Telefon +49 (0) /

EG Konformitätserklärung Siemensstraße Cloppenburg, Deutschland Telefon +49 (0) / EG Konformitätserklärung 2015 DE Der Hersteller: 49661 Cloppenburg, Deutschland Telefon +49 (0) 44 71 / 9 66-111 erklärt hiermit, dass folgende Produkte: Produktbezeichnung: Rixe Impulse 11AH,11,6AH, 15AH,

Mehr

Dipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance

Dipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance Dipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance Beispiele für EG-/EU-Konformitätserklärungen 1. EG-Konformitätserklärung nach Anhang II A der Richtlinie

Mehr

DECLARATION OF CONFORMITY

DECLARATION OF CONFORMITY KONFORMITÄTSERKLÄRUNG Manufacturer: Hersteller: Charlottenburger Allee 67 D-52068 Aachen dlan 1200+ Produkt: MT: 2853, 2854, 2855, 2856 Typnummer: Verwendungszweck: Richtlinie: PLC zu Ethernet-Adapter

Mehr

DECLARATION OF CONFORMITY

DECLARATION OF CONFORMITY KONFORMITÄTSERKLÄRUNG Manufacturer: Hersteller: Charlottenburger Allee 60 52068 Aachen Produkt: Typnummer: Verwendungszweck: Richtlinie: PLC zu Ethernet-Adapter EMC 2004/108/EC, LVD 2006/95/EC, RoHS 2002/95/EC,

Mehr

EG-Konformitätserklärung

EG-Konformitätserklärung EG-Konformitätserklärung Hersteller: Marantec Antriebs und Steuerungstechnik GmbH & Co. KG Remser Brook 11, 33428 Marienfeld, Germany Das Produkt: Industrietorantrieb STA1, STAW1 und STA1 FU-I Steuerung

Mehr

T E I L E GUTAC H T E N

T E I L E GUTAC H T E N DY 858 Seite 1 von 3 T E I L E GUTAC H T E N Nr.: 08-00711-CP-FIL über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil

Mehr

Thema: Anforderungen an den Einstellprüfplatz / Prüffläche

Thema: Anforderungen an den Einstellprüfplatz / Prüffläche Umsetzung der Prüfrichtlinie zur Scheinwerfereinstellung bei der HU ab 01.01.2017 (Verkehrsblatt vom 20.02.2014) 02 2014) Thema: Anforderungen an den Einstellprüfplatz / Prüffläche HU-Prüfstützpunkte An

Mehr

CP-BWG-00 BBS GmbH SV 001 Seite 1 von 5 TEILEGUTACHTEN

CP-BWG-00 BBS GmbH SV 001 Seite 1 von 5 TEILEGUTACHTEN D80686 München 1200147CPBWG00 SV 001 Seite 1 von 5 TEILEGUTACHTEN Nr. 1200147CPBWG00 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr.

Mehr

T e i l e g u t a c h t e n nach 19/3 StVZO

T e i l e g u t a c h t e n nach 19/3 StVZO T e i l e g u t a c h t e n nach 19/3 StVZO RZ-051491-C0-002 über die Verwendung von Sonderbereifungen auf Serienrädern an Fahrzeugen des Herstellers Mazda : Goodyear GmbH & Co. KG Xantener Straße 105

Mehr

Rasenmäher (handgeführt, batteriebetrieben)

Rasenmäher (handgeführt, batteriebetrieben) Leitfaden zur Konformitätsbewertung Ausgabe 09/2016 Rasenmäher (handgeführt, batteriebetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21 a1, 40549 Düsseldorf, Deutschland

Mehr

Druckluft-Hydraulikpumpe LPE102

Druckluft-Hydraulikpumpe LPE102 Druckluft-Hydraulikpumpe LPE102 Betriebsanleitung Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeine Hinweise 2-3 2. Bedienung 3 Diese Betriebsanleitung sorgfältig beachten und für den Anwender gut zugänglich aufbewahren!

Mehr

GS OA 03. Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Maschinen und Geräten zum Pulverbeschichten. Stand

GS OA 03. Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Maschinen und Geräten zum Pulverbeschichten. Stand Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Maschinen und Geräten zum Pulverbeschichten Stand 09.2015 Fachbereich Holz und Metall Prüf- und Zertifizierungsstelle Oberflächentechnik und Anschlagmittel

Mehr

T e i l e g u t a c h t e n nach 19/3 StVZO

T e i l e g u t a c h t e n nach 19/3 StVZO T e i l e g u t a c h t e n nach 19/3 StVZO RZ-051486-C0-002 über die Verwendung von Sonderbereifungen auf Serienrädern an Fahrzeugen des Herstellers Ford : Goodyear GmbH & Co. KG Xantener Straße 105 50733

Mehr

Sales Info 06/2013. BT Bremsprüfrichtlinien in Deutschland. Juni Bremsen prüfen Marktsituation in Deutschland... 2

Sales Info 06/2013. BT Bremsprüfrichtlinien in Deutschland. Juni Bremsen prüfen Marktsituation in Deutschland... 2 Juni 2013 Sales Info 06/2013 BT Bremsprüfrichtlinien in Deutschland Bremsen prüfen Marktsituation in Deutschland... 2 Gesetzliche Grundlage in Deutschland... 2 Zu 1. Die Bremsprüfstandsrichtlinie beschreibt

Mehr

Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV. Siemens AG Alle Rechte vorbehalten.

Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV. Siemens AG Alle Rechte vorbehalten. Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV Hintergründe ganz allgemein Verbesserung / Beibehaltung des Sicherheitsniveaus Abbau von Handelshemmnissen. Gewährleistung des freien Warenverkehrs in der

Mehr

Herstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung

Herstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung Herstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung Die Maschinenrichtlinie 98/37/EG beschreibt in Anhang II B den Inhalt einer Herstellererklärung, die nach Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie beim Inverkehrbringen

Mehr

Wet Abrasion Scrub Tester Wasch- und Scheuerbeständigkeitsprüfer

Wet Abrasion Scrub Tester Wasch- und Scheuerbeständigkeitsprüfer Measure what you see. Wet Abrasion Scrub Tester Wasch- und Scheuerbeständigkeitsprüfer Manual Betriebsanleitung Istruzioni d uso A member of Additives & Instruments EG

Mehr

EU-Konformitätserklärung / EU-Declaration of Conformity Nr. / No A14 v11

EU-Konformitätserklärung / EU-Declaration of Conformity Nr. / No A14 v11 EU-Konformitätserklärung / EU-Declaration of Conformity Nr. / No. 13060A14 v11 Produktbezeichnung/- modell Product identification/- model Hersteller Manufacturer Anschrift Address Produktgruppe modularer

Mehr

Phone : Fax:

Phone : Fax: Anschrift / Address / Adresse / Indirizzo Fabbricante/Persona responsabile Fabricant/Personne responsable declare que le produit Type (ggf. Anlagenkonfiguration mit Angabe der Module): Type (if applicable,

Mehr

T e i l e g u t a c h t e n nach 19/3 StVZO

T e i l e g u t a c h t e n nach 19/3 StVZO Ein Unternehmen der TÜV Mitte-Gruppe T e i l e g u t a c h t e n nach 19/3 StVZO RZ-051494-C0-002 über die Verwendung von Sonderbereifungen auf Serienrädern an Fahrzeugen des Herstellers Opel : Goodyear

Mehr

Arbeitsgebiet: Grundlagen. EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele

Arbeitsgebiet: Grundlagen. EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele Arbeitsgebiet: Grundlagen EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 0008 Bestell-Nr. CE08-17.d Europäisch

Mehr

Kunde : PLZ/Ort : Auftragsnummer : Bauvorhaben : PLZ/Ort : für die Baureihen

Kunde : PLZ/Ort : Auftragsnummer : Bauvorhaben : PLZ/Ort : für die Baureihen Prüfbuch für die Baureihen Drehsperren / Schwenktüren / Durchgangssperren TRITON-M / GT340 / SmartLane Kunde : PLZ/Ort : Auftragsnummer : Bauvorhaben : PLZ/Ort : Prüfbücher sind zu führen. In diese sind

Mehr

Rasenmäher (handgeführt elektrisch netzbetrieben)

Rasenmäher (handgeführt elektrisch netzbetrieben) Leitfaden zur Konformitätsbewertung 1. Überarbeitung, 09/2016 Rasenmäher (handgeführt elektrisch netzbetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21 a1, 40549 Düsseldorf,

Mehr

T e i l e g u t a c h t e n nach 19/3 StVZO

T e i l e g u t a c h t e n nach 19/3 StVZO T e i l e g u t a c h t e n nach 19/3 StVZO RZ-051484-B0-002 über die Verwendung von Sonderbereifungen auf Serienrädern an Fahrzeugen des Herstellers Daihatsu : Goodyear GmbH & Co. KG Xantener Straße 105

Mehr

Heckenscheren (elektrisch netz- und batteriebetrieben)

Heckenscheren (elektrisch netz- und batteriebetrieben) Leitfaden zur Konformitätsbewertung Ausgabe 09/2016 Heckenscheren (elektrisch netz- und batteriebetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21 a1, 40549 Düsseldorf,

Mehr

EC - Declaration of conformity CE - Déclaration de conformité EG - Konformitätserklärung

EC - Declaration of conformity CE - Déclaration de conformité EG - Konformitätserklärung EC - Declaration of conformity CE - Déclaration de conformité EG - Konformitätserklärung Product line : Gamme de produits: Sortimentsgruppe : OpenAir TM Damper Actuators Table of contents table des matières

Mehr

Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen

Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Vorbemerkungen Für alle Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr

Mehr

EU-Konformitätserklärung

EU-Konformitätserklärung EU-Konformitätserklärung im Sinne der EU-Richtlinie 98/37/EG, Anhang II A: des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten

Mehr

EG-Baumusterprüfbescheinigung

EG-Baumusterprüfbescheinigung EG-Baumusterprüfbescheinigung Bescheinigung Nr. Name und Anschrift des Bescheinigungsinhabers: Ausstellungsdatum: 2006-07-25 Seite 1 von 1 Louis STEITZ SECURA GmbH & Co. KG, D 67284 Kirchheimbolanden Name

Mehr

TEILEGUTACHTEN. Nr

TEILEGUTACHTEN. Nr WBG Seite: 1/4 TEILEGUTACHTEN Nr.374-0012-00 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang

Mehr

Gartenblasgeräte, -sauggeräte und Blas-/sauggeräte (elektrisch netzbetrieben)

Gartenblasgeräte, -sauggeräte und Blas-/sauggeräte (elektrisch netzbetrieben) Leitfaden zur Konformitätsbewertung Rev. 01, Ausgabe 04/2018 Gartenblasgeräte, -sauggeräte und Blas-/sauggeräte (elektrisch netzbetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr.

Mehr

TEILEGUTACHTEN Nr.: ATC-TB

TEILEGUTACHTEN Nr.: ATC-TB Nr.: ATC-TB 99-170.10 Seite 1 von 4 TEILEGUTACHTEN Nr.: ATC-TB 99-170.10 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für

Mehr

robbe Modellsport GmbH & Co. KG Metzloser Strasse 38 D Grebenhain Transmitter FX-32 2,4 GHz

robbe Modellsport GmbH & Co. KG Metzloser Strasse 38 D Grebenhain Transmitter FX-32 2,4 GHz Konformitätserklärung gemäß dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) und der Richtlinie 1999/5/EG (R&TTE) Declaration of Conformity in accordance with the Radio and Telecommunications

Mehr

T e i l e g u t a c h t e n

T e i l e g u t a c h t e n T e i l e g u t a c h t e n Nr. RZ-051483-C0-002 über die Verwendung von Sonderbereifungen auf Serienrädern an SUZUKI Fahrzeugen Reifenhersteller: Goodyear : Goodyear GmbH & Co. KG Xantener Straße 105

Mehr

Inhalt. 1. Zulassungsvoraussetzungen 1.1 Betriebserlaubnis für Fahrzeuge ( 18 StVZO)

Inhalt. 1. Zulassungsvoraussetzungen 1.1 Betriebserlaubnis für Fahrzeuge ( 18 StVZO) 2.12 Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen (Bonn, den 18. Juli 2000 33/36.24.02-50) Vorbemerkungen Für alle

Mehr

TEILEGUTACHTEN. Nr

TEILEGUTACHTEN. Nr LD Seite: 1/5 TEILEGUTACHTEN Nr.374-0006-00 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang

Mehr

TEILEGUTACHTEN Nr CP-GBM-02 (Zusammenfassung 02)

TEILEGUTACHTEN Nr CP-GBM-02 (Zusammenfassung 02) 12E Seite 1 von 4 TEILEGUTACHTEN Nr. über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für den Änderungsumfang: Spoilerschutzrohr

Mehr

Teilegutachten Nr. 652F Prüfgegenstand : Fahrwerksänderung Typ : Antragsteller : H&R Spezialfedern GmbH & Co. KG, Lennestadt

Teilegutachten Nr. 652F Prüfgegenstand : Fahrwerksänderung Typ : Antragsteller : H&R Spezialfedern GmbH & Co. KG, Lennestadt Teilegutachten Nr. 652F0692-00 Prüfgegenstand : Fahrwerksänderung Typ : 29 687 Antragsteller : H&R Spezialfedern GmbH & Co. KG Elsper Str. 36 57368 Lennestadt 652F0692.DOC 13.01.2001 TL_FEDER.DOT-1.5-01.06.95

Mehr

ZEICHENGENEHMIGUNG MARKS APPROVAL

ZEICHENGENEHMIGUNG MARKS APPROVAL ZEICHENGENEHMIGUNG MRKS PPROVL OSRM GmbH Marcel-Breuer-Str. 6 80807 München ist berechtigt, für ihr Produkt / is authorized to use for their product Vorschaltgerät, elektronisch Electronic ballast die

Mehr

aquasant Elektrooptische Überfüll-, Abfüllsicherungen und Leckage für Petroprodukte ZERTIFIKATE: ATEX / SVTI / ISO

aquasant Elektrooptische Überfüll-, Abfüllsicherungen und Leckage für Petroprodukte ZERTIFIKATE: ATEX / SVTI / ISO ZERTIFIKATE: ATEX / SVTI / ISO aquasant Elektrooptische Überfüll-, Abfüllsicherungen und Leckage für Petroprodukte Aquasant Messtechnik AG Postfach 107 Hauptstrasse 22 4416 Bubendorf Switzerland T: +41

Mehr

Rasentrimmer und Rasenkantentrimmer (handgehalten, elektrisch netzbetrieben)

Rasentrimmer und Rasenkantentrimmer (handgehalten, elektrisch netzbetrieben) Leitfaden zur Konformitätsbewertung Ausgabe 09/2016 Rasentrimmer und Rasenkantentrimmer (handgehalten, elektrisch netzbetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21

Mehr

T E I L E G U T A C H T E N

T E I L E G U T A C H T E N TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH. Hersteller: METZELER Reifen GmbH Teilegutachten Nr. TÜH -TB 2001-37.00 17.04.2001 Blatt 1 von 3 T E I L E G U T A C H T E N Nr. TÜH -TB 2001-37.00 über die Vorschriftsmäßigkeit

Mehr

TEILEGUTACHTEN. Nr

TEILEGUTACHTEN. Nr WBK Seite: 1/6 TEILEGUTACHTEN Nr.374-0011-00 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang

Mehr

Kettensägen (elektrisch netz- und batteriebetrieben)

Kettensägen (elektrisch netz- und batteriebetrieben) Leitfaden zur Konformitätsbewertung Ausgabe 09/2016 Kettensägen (elektrisch netz- und batteriebetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21 a1, 40549 Düsseldorf, Deutschland

Mehr

Abgasuntersuchung (AU)

Abgasuntersuchung (AU) Abgasuntersuchung (AU) Aktuelle Hinweise zum Stichtag 1. Januar 2010: - AU-Nachweis-Siegel - AU-Software-Versionen Das Konzept der periodisch technischen Fahrzeugüberwachung 2006/2010 wurde in einem ersten

Mehr

T E I L E G U T A C H T E N

T E I L E G U T A C H T E N Hersteller : Heinrich Eibach GmbH 11.05.01/ Blatt 1 T E I L E G U T A C H T E N Nr. 12TG0591-00 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19

Mehr

TÜV-Gutachten / Stand GmbH D Remshalden Tel.: 07151/ Fax.: 07151/

TÜV-Gutachten / Stand GmbH D Remshalden Tel.: 07151/ Fax.: 07151/ TÜV-Gutachten Nachdruck und jegliche Art der Vervielfältigung dieses TÜV- Gutachten, auch auszugsweise, sind untersagt. Zuwiderhandlungen werden gerichtlich verfolgt. Dieses TÜV- Gutachten ist in den Kfz-Papieren

Mehr

Technische Dokumentation

Technische Dokumentation steht für security und ecology für Sicherheit und Umweltschutz im Umgang mit Gefahrstoffen... ist Marktführer und Spezialist in der Entwicklung, Konstruktion und Fertigung von Sicherheitsschränken... liefert

Mehr

T E I L E G U T A C H T E N

T E I L E G U T A C H T E N Hersteller : H&R Spezialfedern GmbH & Co. KG 15.12.03 / Blatt 1 T E I L E G U T A C H T E N Nr. 02TG0462-02 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen

Mehr

Bedienungsanleitung. Motorpositioniertisch

Bedienungsanleitung. Motorpositioniertisch Anzinger Straße 4 D 85614 Kirchseeon-Eglharting Telefon: 08091 / 562 98 67 Fax: 08091 / 562 98 66 E-mail: info@mm-engineering.com web: www.mm-engineering.com Bedienungsanleitung Motorpositioniertisch Inhaltsverzeichnis:

Mehr

T E I L E G U T A C H T E N

T E I L E G U T A C H T E N Hersteller : Bridgestone 12.08.03 / Blatt 1 T E I L E G U T A C H T E N Nr. 390TG-0007-00 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs.

Mehr

T e i l e g u t a c h t e n nach 19/3 StVZO

T e i l e g u t a c h t e n nach 19/3 StVZO T e i l e g u t a c h t e n nach 19/3 StVZO RZ-051487-C0-002 über die Verwendung von Sonderbereifungen auf Serienrädern an Fahrzeugen des Herstellers Honda : Goodyear GmbH & Co. KG Xantener Straße 105

Mehr

Teilegutachten Nr. 642F Prüfgegenstand : Fahrwerksänderung Typ : Antragsteller : H&R Spezialfedern GmbH & Co. KG, Lennestadt

Teilegutachten Nr. 642F Prüfgegenstand : Fahrwerksänderung Typ : Antragsteller : H&R Spezialfedern GmbH & Co. KG, Lennestadt Teilegutachten Nr. 642F0423-00 Prüfgegenstand : Fahrwerksänderung Antragsteller : H&R Spezialfedern GmbH & Co. KG Elsper Str. 36 57368 Lennestadt Word-Dokument in Ohne Namen 31.05.1999 TL_FEDER.DOT-1.2

Mehr

Prüfbuch für Spillwinden

Prüfbuch für Spillwinden Prüfbuch für Spillwinden PROFI Hinweise für die Prüfung von Spillwinden durch eine sachkundige Person 1. Vorbemerkung (1) Die Unfallverhütungsvorschrift VSG 3.1 Technische Arbeitsmittel 19 verlangt, dass

Mehr

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 1769 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1985 Ausgegeben am 30. April 1985 77. Stück 161. Verordnung: Änderung der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung

Mehr

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION. Urheberrecht FEM Produktgruppe Fahrbare Hubarbeitsbühnen

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION. Urheberrecht FEM Produktgruppe Fahrbare Hubarbeitsbühnen FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe Fahrbare Hubarbeitsbühnen FEM Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer fahrbarer Hubarbeitsbühnen 05.2012 (DE) I n d e x 0 Die häufigsten Nichtübereinstimmungen

Mehr

EU - DECLARATION OF CONFORMITY DCD05906.EN

EU - DECLARATION OF CONFORMITY DCD05906.EN WITTUR Austria EU - DECLARATION OF CONFORMITY EN THE MANUFACTURER (*) WITTUR Austria / Sowitschstrasse 1, 3270 Scheibbs AUSTRIA STATES hereby, that the following safety component: Product Description:

Mehr

Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen

Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Vorbemerkung... 3 Geltungsbereich...

Mehr

Prüfgegenstand : Fahrwerksänderung Typ : Antragsteller : H & R Spezialfedern GmbH & Co. KG, Lennestadt. Teilegutachten Nr.

Prüfgegenstand : Fahrwerksänderung Typ : Antragsteller : H & R Spezialfedern GmbH & Co. KG, Lennestadt. Teilegutachten Nr. Antragsteller : H & R Spezialfedern GmbH & Co. KG, 57368 Lennestadt Prüfgegenstand : Fahrwerksänderung Antragsteller : H & R Spezialfedern GmbH & Co. KG Elsper Str. 36 57368 Lennestadt TÜV Kraftfahrt GmbH

Mehr

Infoblatt Sicherheit von Maschinen

Infoblatt Sicherheit von Maschinen Infoblatt Sicherheit von Maschinen Die vom Hersteller zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen an Maschinen sind ab dem 29.12.2009 in der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geregelt. Eine aktuelle Version

Mehr

EU-Konformitätserklärung

EU-Konformitätserklärung EU-Konformitätserklärung EU Declaration of Conformity System 100V / 04.2016 Hersteller: Manufacturer: VIPA GmbH Anschrift: Ohmstraße 4 Address: 91074 Herzogenaurach Germany Produktfamilie: System 100V

Mehr

Dautel GmbH Dieselstrasse 33 D Leingarten Tel. +49 (0) Fax +49 (0)

Dautel GmbH Dieselstrasse 33 D Leingarten Tel. +49 (0) Fax +49 (0) Zertifikat und Prüfbuch nach DIN EN 12642 Code XL 03.2017 DAUTEL Dreiseitenkipper System 2420 / DK Erklärung des Herstellers zur Übereinstimmung mit dem geprüften Musteraufbau Typ DAUTEL Dreiseitenkipper

Mehr

lindab we simplify construction

lindab we simplify construction lindab we simplify construction EU-overensstemmelseserklæring for komponenter EC Konformitätserklärung für Komponenten Attestation de conformité UE de composants EC Declaration of Conformity for Components

Mehr

T E I L E G U T A C H T E N

T E I L E G U T A C H T E N Hersteller : H&R Spezialfedern GmbH & Co. KG 02.08.00 / Blatt 1 T E I L E G U T A C H T E N Nr. 02TG0200-00 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen

Mehr

Kettensägen. Leitfaden zur Konformitätsprüfung > 01/2015

Kettensägen. Leitfaden zur Konformitätsprüfung > 01/2015 Leitfaden zur Konformitätsprüfung > 01/2015 Kettensägen Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Gothaer Str. 27, 40880 Ratingen, Deutschland verband@ivg.org +49 2102 9408 50 European

Mehr

Bock Information. Konformitätserklärung CE 09, Einbauerklärung

Bock Information. Konformitätserklärung CE 09, Einbauerklärung Bock Information Konformitätserklärung CE 09, Einbauerklärung Declaration of conformity CE 09, Declaration of incorporation Declaration de conformité CE 09, Declaration d incorporation GEA Refrigeration

Mehr

0. Hinweise für den Fahrzeughalter

0. Hinweise für den Fahrzeughalter CWE 80710 Seite 1 von 5 TEILEGUTAC H TE N Nr.: 11-00429-CP-FIL über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil /

Mehr

Dieser Prüfbericht dient als Arbeitsgrundlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen bei der Begutachtung nach 19/21 StVZO.

Dieser Prüfbericht dient als Arbeitsgrundlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen bei der Begutachtung nach 19/21 StVZO. Frontschutzbügel Seite 1 von 3 1. Neufassung zum Prüfbericht Dieser Prüfbericht dient als Arbeitsgrundlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen bei der Begutachtung nach 19/21 StVZO. Nr.: 14-00062-CP-BWG

Mehr

Firma : Betriebsort : Kom.-Nr. : Baujahr. Produkt : in Anlehnung an BGG 945-1, Berufsgenossenschaftliche Grundsätze, Prüfbücher und Bescheinigungen

Firma : Betriebsort : Kom.-Nr. : Baujahr. Produkt : in Anlehnung an BGG 945-1, Berufsgenossenschaftliche Grundsätze, Prüfbücher und Bescheinigungen PRÜFBUCH DREHKREUZ in Anlehnung an BGG 945-1, Berufsgenossenschaftliche Grundsätze, Prüfbücher und Bescheinigungen Firma : Betriebsort : Kom.-Nr. : Baujahr Produkt : Prüfbücher sind zu führen. In diese

Mehr

T E I L E GUTAC H T E N

T E I L E GUTAC H T E N D122 10022 Seite 1 von 3 T E I L E GUTAC H T E N Nr.: 13-00002-CP-BWG über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das

Mehr

Prüfgegenstand : Fahrwerksänderung Typ : MB 124/1/2 Antragsteller : H & R Spezialfedern GmbH & Co. KG, Lennestadt

Prüfgegenstand : Fahrwerksänderung Typ : MB 124/1/2 Antragsteller : H & R Spezialfedern GmbH & Co. KG, Lennestadt Prüfgegenstand : Fahrwerksänderung Antragsteller : H & R Spezialfedern GmbH & Co. KG Elsper Str. 36 57368 Lennestadt Institut für Verkehrssicherheit TL_FEDER.DOT-2.1-08.04.98 Seite 0 Teilegutachten Gemäß

Mehr

0. Hinweise für den Fahrzeughalter

0. Hinweise für den Fahrzeughalter Datum 22.05.2003 Blatt 1 von 5 Auftraggeber Volkswagen AG Teilegutachten Nr. 1486/03 Fahrzeugtyp(en) 1J (Golf IV / Bora), 1E (Golf III Cabriolet), TEILEGUTACHTEN Nr. 1486/03 über die Vorschriftsmäßigkeit

Mehr

Hinweis: Das Geräte-, Betriebs- und Wartungsbuch ist am Standort des Solariums oder BEAUTY-Gerätes aufzubewahren!

Hinweis: Das Geräte-, Betriebs- und Wartungsbuch ist am Standort des Solariums oder BEAUTY-Gerätes aufzubewahren! Inhaltsverzeichnis Anschrift des Betreibers...1 Typenschild...1 Allgemeines...2 Gerätebuch....3 Betriebsbuch...5 Wartungsbuch...9 Anhang...14 Hinweis: Das Geräte-, Betriebs- und Wartungsbuch ist am Standort

Mehr

ENHA GmbH Kasteler Strasse Nonnweiler

ENHA GmbH Kasteler Strasse Nonnweiler Certificate of Conformity This Certificate of Conformity applies only in the countries of the European Union. Certificate of Conformity (Directive 89/686/EEC) The manufacturer, certifies that the new PPE

Mehr

Amtsblatt L390 der Europäischen Union vom 31. Dezember

Amtsblatt L390 der Europäischen Union vom 31. Dezember Fachinformation Nr.: 2013-08 MeßTechnikNord GmbH Team Jena Prüssingstraße 41 07745 Jena Telefon: 03641-65-3780 Fax: 03641-65-3927 E-Mail: info@messtechniknord.de Internet http://www.messtechniknord.de

Mehr

T E I L E G U T A C H T E N. Nr.: TÜH-TB

T E I L E G U T A C H T E N. Nr.: TÜH-TB Stand: Seite 1 von 4 T E I L E G U T A C H T E N Nr.: TÜH-TB 2004-030.08 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für

Mehr

M113800_M Rev001-UM-de. ADE GmbH & Co. Hammer Steindamm Hamburg / GERMANY

M113800_M Rev001-UM-de. ADE GmbH & Co. Hammer Steindamm Hamburg / GERMANY BEDIENUNGSANLEITUNG Elektronische Hängewaagen M113800 M114800 M113800_M114800-110301-Rev001-UM-de Hammer Steindamm 27 29 22089 Hamburg / GERMANY +49 (0) 40 432776-0 +49 (0) 40 432776-10 info@ade-hamburg.de

Mehr

TEILEGUTACHTEN Nr CP-GBM-01 (Zusammenfassung 01)

TEILEGUTACHTEN Nr CP-GBM-01 (Zusammenfassung 01) 103 Seite 1 von 4 TEILEGUTACHTEN Nr. über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für den Änderungsumfang: Karosseriebausatz

Mehr

TEILEGUTACHTEN (Nachtrag 02)

TEILEGUTACHTEN (Nachtrag 02) 10Z Seite 1 von 4 TEILEGUTACHTEN (Nachtrag 02) Nr. 06-01143-CP-GBM-02 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für den

Mehr

0. Hinweise für den Fahrzeughalter

0. Hinweise für den Fahrzeughalter Typ: Adventure 7516 Seite 1 von 3 3. Neufassung zum TEILEGUTACHTEN Nr.: 07-00182-CP-FIL über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr.

Mehr

0. Hinweise für den Fahrzeughalter

0. Hinweise für den Fahrzeughalter SINS 8018 Seite 1 von 4 2 3. N e u f a s s u n g z u m T E I L E GUTAC H T E N Nr.: 06-00190-CP-FIL über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß

Mehr

Prüfgegenstand : Frontschutzbügel : STC53037 / STC50478 Hersteller : Land Rover Deutschland GmbH, Schwalbach / Ts. Blatt 1 TEILEGUTACHTEN

Prüfgegenstand : Frontschutzbügel : STC53037 / STC50478 Hersteller : Land Rover Deutschland GmbH, Schwalbach / Ts. Blatt 1 TEILEGUTACHTEN Hersteller : Land Rover Deutschland GmbH, 65824 Schwalbach / Ts. Blatt 1 TEILEGUTACHTEN Nr. 16TG0354-00 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen

Mehr

Betriebsanleitung EURO-Entstein und Waschmaschine TWM 2000 D-DR

Betriebsanleitung EURO-Entstein und Waschmaschine TWM 2000 D-DR Betriebsanleitung EURO-Entstein und Waschmaschine TWM 2000 D-DR Wilsumer Str. 29 49847 Itterbeck Tel. 0049(0)5948-9339-0 Fax 0049(0)5948-9339-25 Ersatzteile: Tel. 0049(0)5948-9339-26 Fax 0049(0)5948-9339-27

Mehr

Verordnung über Messmittel zur amtlichen Messung der Geschwindigkeit im Strassenverkehr

Verordnung über Messmittel zur amtlichen Messung der Geschwindigkeit im Strassenverkehr Verordnung über Messmittel zur amtlichen Messung der Geschwindigkeit im Strassenverkehr (VMG) vom 1. März 1999 Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, gestützt auf Artikel 9 Absatz 2 des Bundesgesetzes

Mehr