Informationen zum Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) ab

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1 Informationen zum Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) ab Neue Anstellungs- und Kooperationsmöglichkeiten Entscheidungen über Antragsangelegenheiten erfolgen immer nach individueller Prüfung im Einzelfall A) Arztanstellung 1. im offenen Planungsbereich auch Teilzeitanstellung (bis 10 Std./Woche = ¼ Stelle bis 20 Std./Woche = ½ Stelle bis 30 Std./Woche = ¾ Stelle) in der Regel höchstens 3 vollzeitbeschäftigte Ärzte oder entsprechende Anzahl teilzeitbeschäftigter Ärzte auch überörtlich (Planungsbereich, in dem Angestellter arbeitet, darf nicht gesperrt sein) auch KV-bezirksübergreifend (siehe C 1.) eigene LANR Arztregister-Auszug

2 2. im gesperrten Planungsbereich gleiche Fachrichtung Praxisinhaber und Angestellter nicht überörtlich Leistungsbeschränkung auf 103 % der letzten vier Honorarquartale Arztregister-Auszug unterschriebene Leistungsbegrenzung 3. Arztanstellung nach Zulassungsverzicht auch Teilzeitanstellung (bis 10 Std./Woche = ¼ Stelle bis 20 Std./Woche = ½ Stelle bis 30 Std./Woche = ¾ Stelle) auch überörtlich eigene LANR Zulassungsverzicht (Formular)

3 B) Teilzulassung 1. von Anfang an nur in offenen Planungsbereichen zwei Teilzulassungen auch in unterschiedlichen Planungsbereichen/KV-Bereichen Beschränkung auf den halben Versorgungsauftrag Erklärung des Antragstellers auch neben anderweitiger Beschäftigung, z. B. im Krankenhaus auch über 13 Std./Woche alle Leistungen des Kernbereiches des Fachgebietes halbe Sprechstundenzeiten (10 Stunden/Woche) Erklärung zum halben Versorgungsauftrag (Formular) 2. im Nachhinein nach bereits erteilter Zulassung Beschränkung auf den halben Versorgungsauftrag Erklärung des Antragstellers auch neben anderweitiger Beschäftigung, z. B. im Krankenhaus auch über 13 Std./Woche spätere Umwandlung in Vollzulassung in offenen Planungsbereichen Ausschreibung der hälftigen Zulassung im gesperrten Planungsbereich möglich Erklärung zum halben Versorgungsauftrag (Formular) bei gleichzeitigen weiteren Teilzulassungen: Angabe des Ortes

4 C) Tätigkeit an mehreren Orten 1. mit Arztanstellung a) Möglichkeiten/Voraussetzungen siehe A 1 Ort der Tätigkeit des Angestellten gilt als Filiale des Praxisinhabers höchstens an zwei weiteren Orten ( 17 Abs. 2 Thüringer Berufsordnung) siehe A 1 2. ohne Arztanstellung höchstens an zwei weiteren Orten Anzeigepflicht für ausgelagerte Praxisräume bei der KV (spezielle andere Leistungen als in der Hauptpraxis, keine Sprechstundentätigkeit, räumliche Nähe, z. B. ambulante Operationen, medizinisch-technische Leistungen) Sicherstellungs- und Präsenzverpflichtung besteht am Hauptpraxissitz zeitlich untergeordnete Tätigkeit an weiteren Orten (bis 13 Std./Woche) Eingliederung in das NFD-System der weiteren Orte Genehmigung durch KV nach Zweigpraxis-Richtlinie auch KV-bezirksübergreifend (Ermächtigung durch anderen ZA) Antrag (Formular) u. U. weitere Unterlagen auf Anforderung 3. überörtliche Kooperation (Berufsausübungsgemeinschaft) unter allen zur vertragsärztlichen Versorgung Zugelassenen (Vertragsärzte, -psychotherapeuten, MVZ) nicht mit ermächtigten Ärzten/Einrichtungen und Zahnärzten auch nur für einzelne Leistungen gemeinsame Patientenbehandlung gemeinsamer Patientenstamm (-kartei) keine internen Überweisungen nötig überwiegende ärztliche Tätigkeit der einzelnen Ärzte am Ort ihrer persönlichen Zulassung (Vertragsarztsitz)

5 nur zeitlich untergeordnete Tätigkeit an anderen Praxisstandorten eine gemeinsame Abrechnung Genehmigung durch Zulassungsausschuss Antrag (Formular) Gesellschaftsvertrag Konzept zur Gewährleistung der gemeinsamen Patientenbehandlung/einheitliche Patientenkartei, zur Arbeitsteilung/Präsenz an den einzelnen Praxisstandorten D) Ansprechpartner 1. Zulassungsausschuss für Ärzte/Psychotherapeuten in Thüringen Geschäftsstelle bei der KV Thüringen Zum Hospitalgraben 8, Weimar Tel Fax Niederlassungs-/Praxisberatung bei der KV Thüringen a) Hauptabteilung Kassenärztliche Versorgung, Fax Ass. jur. Barbara Klawonn, Tel Heidrun Becher, Tel Ronald Runge, Tel Mabel Kirchner, Tel b) Justitiariat, Fax Ass. jur. Bettina Jäger-Siemon, Tel Ass. jur. Nicole Frank, Tel

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