BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG
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- Til Bayer
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1 BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG Nr vom 29. September 2011 Rede des Bundesministers der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, in der Aktuellen Stunde zum Steuerabkommen mit der Schweiz und damit zusammenhängenden Fragen der Steuergerechtigkeit vor dem Deutschen Bundestag am 29. September 2011 in Berlin: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Poß, ich will der Versuchung widerstehen, jetzt in der Tonart zu antworten, in der Sie geredet haben. Wir sprechen über einen Nachbarn, die Schweizer Eidgenossenschaft. Das ist ein zivilisiertes Land. Dort gelten gesetzliche Regeln zum Bankgeheimnis. Lassen Sie mich doch ein paar Sätze sagen, Herrschaften noch mal! Schon nach dem ersten Satz unterbrechen Sie mich. Eine so schamlos demagogische Rede zu halten gegen jede Vernunft und dann den Redner nach dem ersten Satz zu unterbrechen, das ist doch ein Skandal. Ich will Ihnen in aller Klarheit sagen: Mit diesem Abkommen schaffen wir einen Meilenstein in der Zusammenarbeit mit der Schweiz. Das war ein schwieriges Thema über viele Jahrzehnte, weil das Bankgeheimnis in der Schweiz einen ganz hohen Stellenwert hat. Für die Zukunft werden mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens Einkünfte aus Kapitalvermögen, wenn sie bei Schweizer Bankinstituten angelegt sind, genauso lückenlos der Besteuerung unterworfen, wie wenn sie bei deutschen Instituten angelegt wären. Das ist der entscheidende Punkt. Das ist ein Meilenstein in
2 - 2 - der Zusammenarbeit mit der Schweiz. Wir werden sogar einen Informationsaustausch haben, der über den OECD-Standard hinausgeht. Ich will jetzt die Verhandlungen zwischen der Schweiz und den USA gar nicht weiter belasten. Die Schweizer Kollegin hat bei der Unterzeichnung des Abkommens vor einer Woche hier in Berlin gesagt, dass die Schweiz den USA keinesfalls weiter gehende Rechte gewähren könne. Deswegen nehmen Sie hier doch keine mit der Wirklichkeit derartig in Widerspruch stehende Verzerrung und Verleumdung vor. Wir haben für die Zukunft die absolut richtige Lösung gefunden. Wir haben in einer früheren Legislaturperiode dafür gesorgt, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen einer Abgeltungsteuer unterliegen damit ist die Besteuerung definitiv und dass die Finanzbehörden nur bei bestimmten Anhaltspunkten Nachfragen stellen dürfen; das gilt in Zukunft auch für Kapitalanlagen in der Schweiz. Zukünftig gilt die identische steuerliche Erfassung, egal ob ein Kapitalvermögen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz oder in Deutschland angelegt ist. Das ist ein wirklicher Durchbruch, ein großer Fortschritt. Sie sollten die Schweiz nicht aus der Gemeinschaft zivilisierter Länder ausschließen. So können wir in Europa nicht auftreten. Jetzt komme ich auf die in der Vergangenheit geltende Regelung zu sprechen, und zwar ganz freundlich; denn ich werbe um Ihre Zustimmung. Der Kollege Walter- Borjans hat mir liebenswürdigerweise gesagt, dass er hier sprechen wird. Er hat in der FAZ von heute ein Interview gegeben. Herr Kollege Walter-Borjans, was die Vergangenheit angeht, muss man zunächst einmal davon ausgehen: Das Bankgeheimnis ist in der Schweiz rechtlich geschützt. Auch wir hätten von unserem Rechtsstaatsverständnis her große Probleme, wenn wir Gesetze, die Bürger schützen, rückwirkend aufheben würden. Wir müssen davon ausgehen, dass die Schweiz ihre Gesetze nicht rückwirkend außer Kraft setzen wird; schließlich ist sie ein Rechtsstaat. Wir stimmen in der Frage des Bankgeheimnisses nicht überein; aber wir müssen die Haltung der Schweiz respektieren. Frau Kollegin Kress, wir haben hier kein Amnestiegesetz. Wir haben doch jetzt eine Anonymisierung der Einkünfte aus Kapitalvermögen, weil wir die definitive Abgeltungsteuer haben, die Sie eingeführt haben. Werfen Sie doch nicht die Dinge durch-
3 - 3 - einander! Es ist doch wirklich nicht angemessen, derart verleumderische Behauptungen gegenüber unserem Nachbarn aufzustellen. Für die Vergangenheit werden die Schweizer Banken ihren Kunden drei Optionen anbieten. Die erste Option ist, ihre Einkünfte einer regulären Besteuerung durch die zuständigen deutschen Steuerbehörden zuzuführen und dies gegenüber der Schweizer Bank zu bescheinigen. Die zweite Option besteht darin, dass sie einen Pauschalsatz anwenden, der innerhalb der Verjährungsfristen je nachdem, wie lange die Bestände bestehen, zwischen 19 und 34 Prozent schwankt. Dieser ist höher als die Sätze, die bei der Amnestiegesetzgebung im Jahr 2003 angeboten worden sind. Damals waren es im ersten Jahr 25 Prozent und im zweiten Jahr 35 Prozent. Zudem war damals ein pauschaler Abschlag vom Kapital von 40 Prozent vorgesehen, während wir keinen Abschlag vorsehen. Zudem bezieht sich dieser Prozentsatz nicht auf die Einkünfte, sondern auf das Kapitalvermögen insgesamt. Deswegen gibt es viele Steuerberater, die sagen die dritte Option : Im Einzelfall wird es für Steuerpflichtige besser sein, eine tatsächliche Besteuerung durchzuführen, anstatt von der pauschalierenden Regelung Gebrauch zu machen. Es mag Fälle geben, bei denen das anders ist. Das ist aber bei jeder pauschalierenden Regelung so. Wenn man aber respektiert, dass in der Schweiz das Bankgeheimnis gilt, ist das doch die einzig denkbare Regelung, wie wir überhaupt deutsche Steueransprüche gegenüber Steuerpflichtigen durchsetzen können, die aus welchen Gründen auch immer ihr Vermögen in die Schweiz gebracht haben. In meiner Amtszeit als Bundesfinanzminister sind übrigens mehr Datensammlungen angekauft worden als in jeder früheren Legislaturperiode. Jedenfalls habe ich gegen viel Kritik diese Entscheidungen zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder getroffen.
4 - 4 - Unser Rechtsstaat kann sich aber nicht auf Dauer darauf beschränken, zu sagen: Wahrscheinlich werden wir die Steueransprüche nie durchsetzen können; es sei denn, wir finden Menschen, die gegen Gesetze verstoßen und im Zweifel viel Geld dafür kassieren, uns Informationen zu geben. Im Übrigen verfügt die Schweiz natürlich über Mittel, um gegen den Bruch ihrer Gesetze durch den Diebstahl von Datensammlungen vorzugehen. Das verstößt übrigens auch in Deutschland gegen entsprechende Datenschutzgesetze. Wir sollten also einmal klar aussprechen, wovon wir reden. Wir können doch nicht die Durchsetzung unserer Steueransprüche bis in die Ewigkeit ausschließlich darauf stützen. Deswegen ist dieses Argument wiederum falsch. Herr Kollege Walter-Borjans, Sie haben offenbar in Ihrem Interview etwas verwechselt. Wir hebeln die Zinsbesteuerungsrichtlinie der EU nicht aus, ganz im Gegenteil. Bei der seit 2003 geltenden Zinsbesteuerungsrichtlinie, die übrigens nur Zinsen und keine anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen erfasst, haben wir erstens für Österreich und Luxemburg eine Ausnahme gemacht, weil diese Länder das im Hinblick auf eine andere Regelung mit der Schweiz nicht akzeptiert haben. Deshalb wird dabei nichts unterlaufen. Zweitens gehört die Schweiz, soweit ich weiß, nicht zur Europäischen Union, sondern sie ist der Europäischen Union assoziiert. Sie gehört der Europäischen Union aber nicht an. Drittens ist es so, dass die Finanzämter der Länder ich werfe ihnen das gar nicht vor, aber man könnte das einmal öffentlich diskutieren mit der Fülle der Informationen das konnte man immer in den Zeitungen lesen, die sie im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs nach der Zinssteuerrichtlinie bekommen, derzeit überhaupt nicht umgehen können, weil sie sie gar nicht verwerten können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie das Abkommen vorurteilsfrei prüfen und wenn Sie respektieren, dass die Schweiz eigene Gesetze hat, dass die Schweiz ein
5 - 5 - so hoch entwickelter Rechtsstaat ist wie Deutschland, dann werden Sie feststellen, dass wir auf der Basis der Gleichberechtigung auch bei unterschiedlichen Auffassungen miteinander umgehen sollten. Sie werden bei bestem Willen nicht zu dem Ergebnis kommen, dass eine bessere Regelung für die Vergangenheit erreichbar war. Für die Zukunft haben wir eine völlige Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen geschaffen, und zwar unabhängig davon, ob sie ihr Vermögen in der Schweiz oder in Deutschland angelegt haben. Deswegen können wir ein schwieriges Kapitel aus der Vergangenheit auf eine gute Art und Weise schließen. Deswegen mein Appell an alle Verantwortlichen in Bundestag und Bundesrat: Lassen Sie uns das Abkommen unvoreingenommen prüfen! Hören Sie endlich auf mit einer Polemik, die allenfalls unsere Beziehungen zur Schweiz und damit weit darüber hinaus unser Ansehen in Europa beschädigen kann! * * * * *
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