STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. K VII - j/12 Kennziffer: F ISSN:

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1 STATISTISCHES LANDESAMT 2013 Statistik nutzen Wohngeld 2012 K VII j/12 Kennziffer: F ISSN:

2 Zeichenerklärung (nach DIN 55301) 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts nichts vorhanden (genau Null)... Angabe fällt später an / keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug. Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten x Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll D Durchschnitt p vorläufige Zahl r berichtigte Zahl s geschätzte Zahl ( ) Aussagewert eingeschränkt, da die Zahl statistisch unsicher ist Geringfügige Abweichungen in den Summen sind auf Runden der Zahlen zurückzuführen. Abweichungen gegenüber früheren Veröffentlichungen erklären sich durch inzwischen vorgenommene Korrekturen. Bei Abgrenzung von Größenklassen wird im Allgemeinen anstelle einer ausführlichen Beschreibung wie von 50 bis unter 100" die Kurzform 50100" verwendet. 2

3 Textteil Inhalt Seite Vorbemerkungen... 5 Karte K 1 Wohngeldempfänger am je Einwohner in den Landkreisen und kreisfreien Städten... 6 Tabellenteil A. Landesergebnisse 1. Langfristige Entwicklung des Wohngeldes (1981 bis 2012) mit Wohngeld am nach Haushaltsgröße, Mietenstufe der Gemeinde, Förderung und Fläche der Wohnung mit Wohngeld am nach Haushaltsgröße, Mietenstufe der Gemeinde, durchschnittlicher Wohnfläche sowie Höhe der bei der Einkommensermittlung abzusetzenden monatlichen Beträge mit Wohngeld am nach Haushaltsgröße, Mietenstufe der Gemeinde, Höhe des Bruttoeinkommens, der Abzugsbeträge, des Gesamteinkommens, des Wohngeldes und der Miete/Belastung mit Wohngeld am nach Haushaltsgröße, monatlichem Gesamteinkommen, Höhe des monatlichen Wohngeldes und durchschnittlichem monatlichen Wohngeldanspruch mit Wohngeld am nach Haushaltsgröße und der Kinder im Haushalt mit Wohngeld am nach Haushaltsgröße und sozialer Stellung mit Wohngeld am nach Haushaltsgröße, monatlichem Gesamteinkommen, Höhe der monatlichen Miete/Belastung und durchschnittlicher monatlicher Miete/Belastung mit Wohngeld am nach Haushaltsgröße, Wohnfläche, Förderung und durchschnittlicher monatlicher Miete/Belastung je qm Wohnfläche mit Wohngeld am nach Art der Wohnraumförderung und monatlicher Miete/Belastung je qm Wohnfläche mit Wohngeld am nach Haushaltsgröße, monatlichem Gesamteinkommen und Wohnkostenbelastung vor und nach Gewährung des Wohngeldes Wohngeldrechtliche Teilhaushalte mit Wohngeld am nach Haushaltsgröße, monatlichem Gesamteinkommen, Höhe des monatlichen Wohngeldes und durchschnittlichem monatlichen Wohngeldanspruch

4 B. Regionalergebnisse 13. mit Wohngeld am nach gezahlten Wohngeldbeträgen und Miete/ Belastung je qm Wohnfläche sowie Verwaltungsbezirken mit Wohngeld am nach Verwaltungsbezirken Durchschnittliche monatliche Miete/Belastung je qm Wohnfläche der reinen Wohngeldhaushalte am der Jahre 2006 bis 2012 nach Verwaltungsbezirken Durchschnittliche monatliche Miete/Belastung je qm Wohnfläche der Hauptmieter am nach Verwaltungsbezirken Regionale durchschnittliche Quadratmetermieten am nach Art der Finanzierung der Wohnung sowie ausgewählten Gebietseinheiten in je qm Wohnfläche

5 Vorbemerkungen Rechtsgrundlage Die Durchführung der Wohngeldstatistik erfolgt auf der Grundlage des 35 Wohngeldgesetz (WoGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856), zuletzt geändert durch Artikel 35 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854), in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246). Berichtspflichtig sind die Wohngeldbewilligungsstellen der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte. In RheinlandPfalz müssen die Berichtsstellen keine Daten für die Erhebung zur Verfügung stellen, da die Berechnung des Wohngeldes mit einem mit einem automatisierten Verfahren vom Statistischen Landesamt durchgeführt wird. Die vorliegenden Bewilligungsdaten werden in einen anonymisierten Datensatz umgesetzt und zur Statistik weiterverarbeitet. Methodische Hinweise Die Erhebung wird vierteljährlich sowie jährlich zum 31. Dezember einschließlich der aus dem 1. Vierteljahr des Folgejahres rückwirkend erfolgten Bewilligungen durchgeführt. Durch Artikel 25 des "Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" vom 24. Dezember 2003 wurde auch das Wohngeldgesetz grundlegend geändert. Weitere Änderungen und Ergänzungen folgten u. a. mit dem zweiten Gesetz zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2004 und durch das Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) vom 21. März Diese Änderungen traten im wesentlichen zum 1. Januar 2005 in Kraft und haben einen erheblich verminderten Kreis an Wohngeldberechtigten zur Folge, da die Wohngeldberechtigung der so genannten Transferleistungsempfänger entfällt. Dadurch sind ab 2005 u. a. Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich von Wohngeldleistungen ausgeschlossen. Sie erhalten die Kosten der Unterkunft im Rahmen der o. g. Transferleistungen. Aufgrund des Ausschlusses der Tranferleistungsempfänger vom Wohngeld entstehen ab 2005 neben den reinen Wohngeldempfängerhaushalten die so genannten Mischhaushalte. Dabei handelt es sich um solche, in denen ein Teil der Familienmitglieder wohngeldberechtigt ist (wohngeldberechtigter Teilhaushalt) und andere Familienmitglieder ausgeschlossen sind. Die Mieten und Wohnflächen der wohngeldrechtlichen Teilhaushalte werden kopfteilig ermittelt und dargestellt. Damit es deshalb zu keinen Verzerrungen bei statistischen Auswertungen kommt, werden die wohngeldrechtlichen Teilhaushalte und die reinen Wohngeldempfängerhaushalte in der Wohngeldstatistik grundsätzlich getrennt ausgewiesen. Begriffserläuterungen Wohngeld ist ein von Bund und Ländern getragener Zuschuss zu den Wohnkosten, wenn die Höhe der Miete oder Belastung die wirtschaftliche Leistung übersteigt. Damit soll auch einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglicht werden. Die Höhe des Wohngeldes bestimmt sich nach Haushaltsgröße, Familieneinkommen und Wohnkosten, die bis zu bestimmten Höchstbeträgen berücksichtigt werden. Diese werden neben der Zahl der Familienmitglieder auch durch die Zuordnung einer Gemeinde zu einer Mietenstufe bestimmt. Wohngeld wird nur auf Antrag bei den Wohngeldstellen als Miet oder Lastenzuschuss bewilligt. Mietzuschuss erhalten Mieter (Hauptmieter, Untermieter) von Wohnraum, Nutzungsberechtigte von Wohnraum bei einem dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnis, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts sowie Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes. Lastenzuschuss erhalten Eigentümer eines Eigenheimes bzw. einer Eigentumswohnung für den selbst genutzten Wohnraum. Miete ist das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum auf Grund von Mietverträgen oder ähnlichen Nutzungsverhältnissen einschließlich Umlagen, Zuschlägen und Vergütungen. Belastung sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Gebäudes bzw. der Wohnung. Die jährliche Belastung wird in einer WohngeldLastenrechnung ermittelt. Ein Haushalt ist eine Wohn und Wirtschaftsgemeinschaft bei der die Bewohner einer Wohnung diese gemeinsam nutzen und sich ganz oder teilweise gemeinsam mit dem täglichen Lebensbedarf versorgen. Die Mietenstufe gibt an, um wie viel Prozent die Quadratmetermieten der Hauptmieter und der vergleichbar mietähnlich Nutzungsberechtigten, die Wohngeld in einer Stadt bzw. Gemeinde beziehen, von den durchschnittlichen Mieten im Bundesgebiet für vergleichbaren Wohnraum abweichen. Im Wohngeldgesetz sind sechs Mietenstufen festgelegt. Mietenstufe Abweichung vom Durchschnitt des Bundesgebietes (in %) I 15,01 und niedriger II 15,00 bis 5,01 III 5,00 bis 4,99 IV 5,00 bis 14,99 V 15,00 bis 24,99 VI 25,00 und höher 5

6 Wohngeldempfänger je Einwohner am 31. Dezember 2012 in den Landkreisen und kreisfreien Städten unter 5 Empfänger (2) 5 bis 7 Empfänger (9) 7 bis 9 Empfänger (6) 9 bis 11 Empfänger (9) 11 bis 13 Empfänger (5) 13 Empfänger und mehr (5) ( ) der Verwaltungsbezirke Durchschnitt der kreisfreien Städte: 10 Empfänger der Landkreise: 8 Empfänger des Landes: 9 Empfänger Maximum: 19 Empfänger Minimum: 4 Empfänger Statistisches Landesamt RheinlandPfalz 6

7 1. Langfristige Entwicklung des Wohngeldes (1981 bis 2012) Wohngeld insgesamt Mietzuschuss Lastenzuschuss gezahlter Betrag gezahlter Betrag gezahlter Betrag Jahr 1)2)3) Veränderung zum Vorjahr zusammen Veränderung zum Vorjahr Empfänger Empfänger Empfänger zusammen Veränderung zum Vorjahr % % % , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,7 1) Bis 1983 ohne rückwirkende Bewilligungen des 1. Quartals des Folgejahres. 2) 1991 bis 2004 ohne Empfänger von besonderem Mietzuschuss. 3) Ab 2005 einschließlich wohngeldrechtliche Teilhaushalte. 7

8 2. mit Wohngeld am nach Haushaltsgröße, Mietenstufe der Gemeinde, Förderung und Fläche der Wohnung mit... Personen In Gemeinden mit Mieten der Stufe... ohne Förderung mit öffentlichen Mitteln gefördert unter 40 von den n nutzen eine Wohnfläche von bis qm oder mehr Wohngeld insgesamt 1 I II III IV V VI Zusammen I II III IV V VI Zusammen I II III IV V VI Zusammen I II III IV V VI Zusammen I II III IV V VI Zusammen I oder mehr II III IV V VI Zusammen I II III IV V VI I n s g e s a m t

9 3. mit Wohngeld am nach Haushaltsgröße, Mietenstufe der Gemeinde, durchschnittlicher Wohnfläche sowie Höhe der bei der Einkommensermittlung abzusetzenden monatlichen Beträge mit... Personen In Gemeinden mit Mieten der Stufe... Durchschnittliche Wohnfläche in qm unter davon mit monatlichen Abzugsbeträgen 1) oder mehr 1 I II III IV V VI Zusammen I II III IV V VI Zusammen I II III IV V VI Zusammen I II III IV V VI Zusammen I II III IV V VI Zusammen I oder mehr II III IV V VI Zusammen I II III IV V VI I n s g e s a m t ) Bei der Einkommensermittlung nach den 16 und 18 WoGG zu berücksichtigende Abzüge. 9

10 4. mit Wohngeld am nach Haushaltsgröße, Mietenstufe der Gemeinde, Höhe des Bruttoeinkommens, der Abzugsbeträge, des Gesamteinkommens, des Wohngeldes und der Miete/Belastung mit... Personen In Gemeinden mit Mieten der Stufe... Bruttoeinkommen 1) Durchschnittliche(s) monatliche(s) der mit Wohngeld in Abzugsbeträge 2) Gesamteinkommen 3) tatsächliche Miete/ Belastung Wohngeld berücksichtigungsfähige Miete/ Belastung 1 I II III IV V VI Zusammen I II III IV V VI Zusammen I II III IV V VI Zusammen I II III IV V VI Zusammen I II III IV V VI Zusammen I oder mehr II III IV V VI Zusammen I II III IV V VI I n s g e s a m t ) Zwölfter Teil der Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder gem. 14 Abs. 1 und 2 und 15 WoGG abzüglich Werbungskosten der wohngeldberechtigten Person und aller sonstigen zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. 2) Bei der Einkommensermittlung nach den 16 und 18 WoGG zu berücksichtigende Abzüge und Freibeträge. 3) Monatliches Gesamteinkommen ist der zwölfte Teil des nach den 14 bis 18 WoGG ermittelten Einkommens aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. 10

11 mit... Personen 5. mit Wohngeld am nach Haushaltsgröße, monatlichem Gesamteinkommen, Höhe des monatlichen Wohngeldes und durchschnittlichem monatlichen Wohngeldanspruch Monatliches Gesamteinkommen 1) unter Davon mit monatlichem Wohngeld von... bis unter oder mehr Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch 1 bis über Zusammen bis über Zusammen bis über Zusammen bis über Zusammen bis über Zusammen bis oder mehr über Zusammen bis über Zusammen Lastenzuschuss Zusammen ) Monatliches Gesamteinkommen ist der zwölfte Teil des nach den 14 bis 18 WoGG ermittelten Einkommens aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Wohngeld insgesamt Mietzuschuss 11

12 6. mit Wohngeld am nach Haushaltsgröße und der Kinder im Haushalt mit... Personen Davon mit... Kindern 1) im Haushalt oder mehr Wohngeld insgesamt oder mehr Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch in oder mehr Mietzuschuss oder mehr Zusammen Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch in oder mehr Zusammen Lastenzuschuss oder mehr Zusammen Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch in oder mehr Zusammen ) Personen, für die Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz geleistet wird. 12

13 7. mit Wohngeld am nach Haushaltsgröße und sozialer Stellung mit... Personen Beamte Erwerbstätige Davon Arbeitslose Rentner Nichterwerbstätige Selbständige Angestellte Arbeiter Pensionäre Studenten Sonstige Wohngeld insgesamt oder mehr Durchschnittliches monatliches Gesamteinkommen 1) in oder mehr Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch in oder mehr Mietzuschuss oder mehr Zusammen Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch in oder mehr Zusammen Lastenzuschuss oder mehr Zusammen Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch in oder mehr Zusammen ) Monatliches Gesamteinkommen ist der zwölfte Teil des nach den 14 bis 18 WoGG ermittelten Einkommens aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. 13

14 8. mit Wohngeld am nach Haushaltsgröße, monatlichem Gesamteinkommen, Höhe der monatlichen Miete/Belastung und durchschnittlicher monatlicher Miete/Belastung mit... Personen Monatliches Gesamteinkommen 1) unter 150 Davon mit einer monatlichen Miete/Belastung von... bis unter oder mehr Durchschnittliche monatliche Miete/ Belastung Wohngeld insgesamt 1 bis über Zusammen bis über Zusammen bis über Zusammen bis über Zusammen bis über Zusammen bis oder mehr über Zusammen bis über I n s g e s a m t ) Monatliches Gesamteinkommen ist der zwölfte Teil des nach den 14 bis 18 WoGG ermittelten Einkommens aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. 14

15 noch: 8. mit Wohngeld am nach Haushaltsgröße, monatlichem Gesamteinkommen, Höhe der monatlichen Miete/Belastung und durchschnittlicher monatlicher Miete/Belastung mit... Personen Monatliches Gesamteinkommen 1) unter 200 Davon mit einer monatlicher Miete/Belastung von... bis unter oder mehr Durchschnittliche monatliche Miete/ Belastung Mietzuschuss oder mehr Zusammen bis u. mehr Zusammen Lastenzuschuss oder mehr Zusammen bis u. mehr Zusammen ) Monatliches Gesamteinkommen ist der zwölfte Teil des nach den 14 bis 18 WoGG ermittelten Einkommens aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. 15

16 9. mit Wohngeld am nach Haushaltsgröße, Wohnfläche, Förderung und durchschnittlicher monatlicher Miete/Belastung je qm Wohnfläche mit Wohngeld mit... Personen Wohnfläche von... bis unter... Durchschnittliche monatliche Miete/ Belastung je qm Wohnfläche ohne Förderung Durchschnittliche monatliche Miete/ Belastung je qm Wohnfläche mit öffentlichen Mitteln gefördert Durchschnittliche monatliche Miete/ Belastung je qm Wohnfläche qm 1 unter , , , , , , , , , , , , , ,55 2 1, u. mehr 421 1, ,93 2 2,30 Zusammen , , ,04 2 unter , , , , , , , , , , , , , ,95 3 3, u. mehr 262 2, ,73 3 3,65 Zusammen , , ,00 3 unter ,71 3 5, , ,11 9 6, , , , , , , , ,04 5 5, u. mehr 235 4, ,06 4 4,18 Zusammen , , ,11 4 unter , ,14 3 7, , , , , , , , , , u. mehr 663 4, , ,46 Zusammen , , ,14 5 unter , ,83 3 6, , , , , , , , , , u. mehr 844 4, , ,60 Zusammen , , ,19 6 unter 40 oder mehr ,37 5 9, , , , , , , , , , u. mehr , , ,49 Zusammen , , ,82 unter , , , , , , , , , , , , , , , u. mehr , , , , , ,29 16

17 10. mit Wohngeld am nach Art der Wohnraumförderung und monatlicher Miete/Belastung je qm Wohnfläche unter 2,50 2,50 2,75 Davon mit einer monatlichen Miete/Belastung je qm Wohnfläche von bis unter 2,75 3,00 3,00 3,25 3,25 3,50 3,50 3,75 3,75 4,00 4,00 4,50 4,50 5,00 5,00 5,50 5,50 6,00 6,00 oder mehr Art der Wohnraumförderung Durchschnittliche monatliche Miete/ Belastung je qm Reine Wohngeldhaushalte insgesamt Mit öffentlichen Mitteln gefördert ,29 Keine Förderung , ,85 Mietzuschuss Mit öffentlichen Mitteln gefördert ,44 Keine Förderung ,27 Zusammen ,28 darunter Hauptmieter 1) Mit öffentlichen Mitteln gefördert ,15 Keine Förderung ,65 Zusammen ,69 Lastenzuschuss Mit öffentlichen Mitteln gefördert ,64 Keine Förderung ,33 Zusammen ,41 Wohngeldrechtliche Teilhaushalte insgesamt Mit öffentlichen Mitteln gefördert ,03 Keine Förderung , ,73 Mietzuschuss Mit öffentlichen Mitteln gefördert ,03 Keine Förderung ,73 Zusammen ,75 darunter Hauptmieter 1) Mit öffentlichen Mitteln gefördert ,03 Keine Förderung ,73 Zusammen ,75 Lastenzuschuss Mit öffentlichen Mitteln gefördert ,35 Keine Förderung ,31 Zusammen ,32 1) Einschließlich mietähnliche Nutzungsverhältnisse. 17

18 11. mit Wohngeld am nach Haushaltsgröße, monatlichem Gesamteinkommen und Wohnkostenbelastung vor und nach Gewährung des Wohngeldes mit... Personen Monatliches Gesamteinkommen 1) von mehr als... bis... Durchschnittliche monatliche Wohnkostenbelastung Gewährung des Wohngeldes vor nach vor nach Davon mit einem Belastungsgrad der nach Gewährung des Wohngeldes von bis unter % unter % 2) oder mehr Wohngeld insgesamt 1 bis ,0 37, ,7 24, ,4 28, ,2 35, über ,7 41, Zusammen ,8 35, bis ,5 23, ,0 23, ,1 27, ,7 32, über ,4 36, Zusammen ,2 31, bis ,6 21, ,9 23, ,2 25, ,4 29, über ,6 31, Zusammen ,8 27, bis ,7 14, ,4 19, ,5 21, ,8 24, ,7 27, über ,7 28, Zusammen ,3 23, bis ,6 13, ,7 15, ,3 18, ,8 21, ,8 23, ,6 27, ,0 33, über Zusammen ,8 22, bis ,1 12, oder mehr ,7 15, ,2 19, ,3 21, über ,5 19, Zusammen ,4 18, bis ,9 32, ,0 23, ,3 27, ,3 33, ,6 29, ,1 24, ,7 22, ,9 24, ,5 24, ,6 21, über ,5 19, ,5 27, ) Monatliches Gesamteinkommen ist der zwölfte Teil des nach den 14 bis 18 WoGG ermittelten Einkommens aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. 2) Anteil der Wohnkosten am Gesamteinkommen zzgl. Kindergeld zzgl. Freibeträge. 18

19 12. Wohngeldrechtliche Teilhaushalte mit Wohngeld am nach Haushaltsgröße, monatlichem Gesamteinkommen, Höhe des monatlichen Wohngeldes und durchschnittlichem monatlichen Wohngeldanspruch mit... Personen Monatliches Gesamteinkommen 1) unter Davon mit monatlichem Wohngeld von... bis unter bis über 750 Zusammen bis über Zusammen bis über Zusammen bis über Zusammen bis über Zusammen bis oder mehr über Zusammen bis über Zusammen Zusammen ) Monatliches Gesamteinkommen ist der zwölfte Teil des nach den 14 bis 18 WoGG ermittelten Einkommens aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder Wohngeld insgesamt Mietzuschuss Lastenzuschuss oder mehr Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch 19

20 13. mit Wohngeld am nach gezahlten Wohngeldbeträgen und Miete/Belastung je qm Wohnfläche und Verwaltungsbezirken Verwaltungsbezirk Im Berichtsjahr gezahlte Wohngeldbeträge Lastenzuschuss 1) davon als Wohngeldempfänger am Jahresende davon mit Wohngeldempfänger am je Einwohner Durchschnittliche Miete/Belastung je qm Wohnfläche am darunter: Mietzuschuss Lastenzuschuss Mietzuschuss Lastenzuschuss Kreisfreie Städte Frankenthal (Pfalz) ,5 6,54 5,44 Kaiserslautern ,5 6,46 5,42 Koblenz ,8 6,57 4,98 Landau in der Pfalz ,2 7,21 5,90 Ludwigshafen am Rhein ,1 6,72 5,97 Mainz ,6 8,17 6,74 Neustadt an der Weinstraße ,5 6,01 5,36 Pirmasens ,2 5,49 4,98 Speyer ,0 6,97 6,34 Trier ,5 6,62 5,38 Worms ,3 6,56 5,74 Zweibrücken ,1 5,22 4,85 Landkreise Ahrweiler ,0 5,66 4,22 Altenkirchen (Ww.) ,2 5,11 4,58 AlzeyWorms ,9 6,24 5,45 Bad Dürkheim ,2 6,69 4,41 Bad Kreuznach ,3 6,07 4,41 BernkastelWittlich ,7 4,34 3,23 Birkenfeld ,6 5,06 3,61 CochemZell ,5 4,56 3,55 Donnersbergkreis ,5 6,13 4,73 Eifelkreis BitburgPrüm ,4 4,84 3,07 Germersheim ,3 6,34 5,15 Kaiserslautern ,4 5,83 4,95 Kusel ,6 5,05 3,81 MainzBingen ,0 6,79 5,05 MayenKoblenz ,8 5,66 4,64 Neuwied ,1 5,85 5,18 RheinHunsrückKreis ,5 5,11 3,76 RheinLahnKreis ,8 5,50 4,29 RheinPfalzKreis ,8 6,28 5,25 Südliche Weinstraße ,1 6,02 4,17 Südwestpfalz ,1 4,80 3,70 TrierSaarburg ,1 5,24 2,95 Vulkaneifel ,6 4,64 3,56 Westerwaldkreis ,2 5,14 4,20 RheinlandPfalz ,8 5,85 4,41 Kreisfreie Städte ,1.. Landkreise ,3.. 1) Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen. 20

21 14. mit Wohngeld am nach Verwaltungsbezirken mit Wohngeld davon reine Wohngeldhaushalte davon wohngeldrechtliche Teilhaushalte 1) Verwaltungsbezirk zusammen durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch Mietzuschuss Lastenzuschuss zusammen durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch Mietzuschuss Kreisfreie Städte Frankenthal (Pfalz) Kaiserslautern Koblenz Landau in der Pfalz Ludwigshafen am Rhein Mainz Neustadt an der Weinstraße Pirmasens Speyer Trier Worms Zweibrücken Landkreise Ahrweiler Altenkirchen (Ww.) AlzeyWorms Bad Dürkheim Bad Kreuznach BernkastelWittlich Birkenfeld CochemZell Donnersbergkreis Eifelkreis BitburgPrüm Germersheim Kaiserslautern Kusel MainzBingen MayenKoblenz Neuwied RheinHunsrückKreis RheinLahnKreis RheinPfalzKreis Südliche Weinstraße Südwestpfalz TrierSaarburg Vulkaneifel Westerwaldkreis RheinlandPfalz Kreisfreie Städte Landkreise ) Nur wohngeldrechtliche Teilhaushalte, in denen der Antragsteller Transferleistungsempfänger ist oder wo im Gesamthaushalt Transferleistungsempfänger leben. 21

22 15. Durchschnittliche monatliche Miete/Belastung je qm Wohnfläche der reinen Wohngeldhaushalte am der Jahre 2006 bis 2012 nach Verwaltungsbezirken Verwaltungsbezirk Kreisfreie Städte Frankenthal (Pfalz) 5,74 5,84 6,11 6,24 6,30 6,58 6,54 Kaiserslautern 5,31 5,58 5,67 6,04 6,24 6,32 6,46 Koblenz 5,81 6,01 6,07 6,39 6,52 6,56 6,57 Landau in der Pfalz 5,55 5,87 6,07 6,86 6,88 7,10 7,21 Ludwigshafen am Rhein 5,92 6,03 6,15 6,29 6,42 6,57 6,72 Mainz 7,05 6,94 7,19 7,58 7,64 7,86 8,17 Neustadt an der Weinstraße 5,36 5,56 5,48 5,62 5,85 5,99 6,01 Pirmasens 5,06 5,02 5,11 5,48 5,50 5,49 5,49 Speyer 5,80 5,78 6,04 6,45 6,69 6,82 6,97 Trier 5,51 5,67 5,78 6,09 6,25 6,45 6,62 Worms 5,44 5,49 5,76 6,15 6,23 6,36 6,56 Zweibrücken 4,63 5,02 4,86 5,17 5,24 5,30 5,22 Landkreise Ahrweiler 5,24 5,36 5,24 5,45 5,49 5,64 5,66 Altenkirchen (Ww.) 4,70 4,62 4,49 4,67 4,38 4,93 5,11 AlzeyWorms 5,45 5,52 5,71 5,82 5,90 6,22 6,24 Bad Dürkheim 5,31 5,49 5,75 6,51 6,30 6,43 6,69 Bad Kreuznach 4,85 5,03 5,13 5,57 5,83 5,91 6,07 BernkastelWittlich 3,86 3,79 3,83 4,16 4,28 4,32 4,34 Birkenfeld 4,04 4,12 4,35 4,68 4,73 4,92 5,06 CochemZell 3,96 4,05 4,10 4,25 4,60 4,66 4,56 Donnersbergkreis 4,86 4,94 5,26 5,85 6,08 6,14 6,13 Eifelkreis BitburgPrüm 4,08 4,09 4,05 4,33 4,53 4,79 4,84 Germersheim 5,54 5,59 5,74 6,26 6,21 6,33 6,34 Kaiserslautern 4,94 5,14 5,18 5,60 5,58 5,79 5,83 Kusel 4,66 4,79 4,89 5,06 5,01 5,05 5,05 MainzBingen 5,68 5,81 5,88 6,28 6,46 6,61 6,79 MayenKoblenz 4,86 4,89 5,06 5,31 5,29 5,44 5,66 Neuwied 5,17 5,24 5,19 5,61 5,66 5,76 5,85 RheinHunsrückKreis 4,42 4,57 4,59 5,01 5,03 5,11 5,11 RheinLahnKreis 4,82 4,78 4,85 4,94 5,02 5,29 5,50 RheinPfalzKreis 5,48 5,69 5,81 5,91 5,98 6,20 6,28 Südliche Weinstraße 5,12 5,26 5,48 5,90 6,08 6,02 6,02 Südwestpfalz 4,19 4,24 4,31 4,50 4,69 4,73 4,80 TrierSaarburg 4,17 4,37 4,52 4,79 4,97 5,20 5,24 Vulkaneifel 3,91 3,84 3,78 4,04 4,27 4,44 4,64 Westerwaldkreis 4,55 4,57 4,56 4,71 4,80 4,98 5,14 RheinlandPfalz 5,04 5,12 5,18 5,49 5,61 5,75 5,85 22

23 16. Durchschnittliche monatliche Miete/Belastung je qm Wohnfläche der Hauptmieter, Wohnfläche und Verwaltungsbezirken am Verwaltungsbezirk von Hauptmietern unter Wohnfläche von qm oder mehr Kreisfreie Städte Frankenthal (Pfalz) 289 6,34 8,12 6,61 6,26 6,16 6,19 5,49 Kaiserslautern 612 5,81 7,75 6,07 5,65 5,80 5,51 4,99 Koblenz ,30 8,27 6,82 6,17 6,07 5,82 4,88 Landau in der Pfalz 287 6,38 9,33 6,94 6,21 6,17 5,51 4,88 Ludwigshafen am Rhein 981 6,50 7,75 6,77 6,51 6,40 6,47 5,08 Mainz 943 7,78 10,55 7,71 7,19 7,27 7,43 7,35 Neustadt an der Weinstraße 386 5,81 7,21 6,37 5,86 5,82 5,59 4,30 Pirmasens 522 4,91 6,65 5,28 4,91 4,81 4,61 4,27 Speyer 330 6,36 8,36 6,67 6,29 6,04 6,34 5,79 Trier ,41 9,28 6,63 6,06 5,93 5,81 5,26 Worms 604 6,17 8,28 6,41 6,20 6,05 5,73 5,00 Zweibrücken 304 4,92 7,05 5,50 5,01 4,80 4,79 4,02 Landkreise Ahrweiler 847 5,72 8,06 6,33 5,94 5,54 5,20 4,52 Altenkirchen (Ww.) 781 5,03 8,06 5,84 5,15 5,02 4,83 4,30 AlzeyWorms 519 6,01 7,73 6,56 6,34 6,16 5,54 5,30 Bad Dürkheim 397 5,81 7,81 6,39 5,71 5,58 5,28 5,50 Bad Kreuznach 858 5,63 7,81 6,13 5,67 5,49 5,46 4,59 BernkastelWittlich 417 4,87 6,99 5,77 5,00 4,95 4,15 3,80 Birkenfeld 480 4,78 6,27 5,07 4,96 4,81 4,63 4,00 CochemZell 255 4,59 7,47 5,53 4,75 4,62 4,28 3,78 Donnersbergkreis 471 5,50 7,47 6,26 5,78 5,36 5,20 4,48 Eifelkreis BitburgPrüm 338 5,13 7,04 5,97 5,37 4,74 4,46 4,40 Germersheim 397 6,11 7,98 6,49 6,16 5,95 6,01 5,00 Kaiserslautern 385 5,34 7,53 5,93 5,52 5,30 4,84 4,77 Kusel 274 4,95 8,50 5,69 5,09 4,61 4,67 4,06 MainzBingen 741 6,52 8,53 6,96 6,55 6,58 6,18 5,49 MayenKoblenz ,45 7,78 6,12 5,48 5,40 5,32 4,54 Neuwied ,54 7,72 6,21 5,78 5,54 5,35 4,48 RheinHunsrückKreis 568 4,82 7,21 5,73 4,98 4,68 4,57 4,06 RheinLahnKreis 810 5,27 7,41 5,88 5,34 5,38 4,85 4,07 RheinPfalzKreis 483 6,08 9,77 6,54 6,19 6,19 6,21 4,81 Südliche Weinstraße 354 5,60 7,76 6,13 5,72 5,51 5,53 5,09 Südwestpfalz 293 4,70 7,43 5,19 4,72 4,68 4,71 4,25 TrierSaarburg 425 5,44 7,85 6,17 5,47 5,45 5,10 4,76 Vulkaneifel 295 4,88 7,27 5,64 5,05 4,79 4,87 4,00 Westerwaldkreis 942 5,00 7,51 5,84 5,15 4,85 4,60 4,19 RheinlandPfalz ,69 8,43 6,28 5,76 5,59 5,31 4,56 23

24 17. Regionale durchschnittliche Quadratmetermieten am nach Art der Finanzierung der Wohnung sowie ausgewählten Gebietseinheiten in O je qm Wohnfläche Verwaltungsbezirk öffentlich gefördert frei finanziert Verwaltungsbezirk öffentlich gefördert frei finanziert Gemeinden mit und mehr Einwohnern Alzey, St 6,70 6,40 Lahnstein, St 6,00 5,71 Andernach, St 5,92 5,66 Landau in der Pfalz, St 6,41 6,24 Bad Dürkheim, St 6,27 6,32 Limburgerhof 5,99 6,28 Bad Kreuznach, St 5,70 5,99 Ludwigshafen, St 6,14 6,47 Bad NeuenahrAhrweiler, St 6,14 6,38 Mainz, St 7,20 7,73 Bendorf, St 6,10 5,57 Mayen, St 5,70 5,40 Betzdorf, St 5,07 5,15 Montabaur, St 5,45 5,51 Bingen am Rhein, St 5,95 6,09 Morbach 3,89 Bitburg, St 5,40 5,85 MülheimKärlich, St 5,33 5,27 BöhlIggelheim 5,87 5,86 Mutterstadt 6,00 6,48 Boppard, St 5,16 Neustadt a. d. Weinstr., St 5,94 5,75 Diez, St 8,12 5,46 Neuwied, St 5,89 5,75 Frankenthal (Pfalz), St 6,06 6,38 Pirmasens, St 5,40 4,80 Germersheim, St 6,26 6,33 Remagen, St 6,44 5,98 Grafschaft 5,35 Schifferstadt, St 7,05 5,71 Grünstadt, St 6,33 5,76 Sinzig, St 5,62 5,81 Haßloch 5,64 5,79 Speyer, St 5,98 6,36 Herxheim b. Landau/Pf. 5,70 5,80 Trier, St 6,05 6,33 IdarOberstein, St 5,17 4,84 Wittlich, St 5,62 5,53 Ingelheim am Rhein, St 7,40 7,15 Worms, St 5,95 6,00 Kaiserslautern, St 5,42 5,72 Wörth am Rhein, St 6,19 5,97 Koblenz, St 6,52 6,24 Zweibrücken, St 4,82 5,07 Konz, St 5,94 5,91 Kreise ohne Gemeinden mit und mehr Einwohnern Ahrweiler 5,68 4,94 Kusel 5,50 4,82 Altenkirchen (Ww.) 5,02 5,05 MainzBingen 6,41 6,45 AlzeyWorms 6,41 5,80 MayenKoblenz 5,77 5,08 Bad Dürkheim 5,87 5,33 Neuwied 5,85 5,18 Bad Kreuznach 5,34 5,20 RheinHunsrückKreis 6,07 4,71 BernkastelWittlich 5,95 4,47 RheinLahnKreis 5,84 4,94 Birkenfeld 4,67 4,50 RheinPfalzKreis 6,02 5,95 CochemZell 4,58 Südliche Weinstraße 6,04 5,52 Donnersbergkreis 5,79 5,37 Südwestpfalz 6,75 4,53 Eifelkreis BitburgPrüm 5,07 4,65 TrierSaarburg 5,41 5,32 Germersheim 6,05 5,73 Vulkaneifel 5,48 4,81 Kaiserslautern 5,45 5,23 Westerwaldkreis 5,47 4,90 24

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