Bundesteilhabegesetz - kompakt

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1 Bundesteilhabegesetz - kompakt

2 BTHG Hintergrund/Ziele Bundesteilhabegesetz trat am 29. Dezember 2016 in Kraft Vier Reformstufen Behindertenpolitik soll in Einklang mit der UN-BRK weiterentwickelt werden Lebenssituation von Menschen mit Behinderung soll verbessert werden Modernisierung des Schwerbehindertenrechts BTHG: Das novellierte SGB IX - Überblick 2

3 BTHG Reformstufe 1 Eingliederungshilfe: höhere Freibeträge bei Einkommen & Vermögen Schonvermögen bis zu Neuer Einkommensfreibetrag = höchstens 265,85 für Alleinstehende Änderungen Schwerbehindertenrecht Rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderung Stärkung der Schwerbehindertenvertretung Rückkehrrecht in die WfbM Frauenbeauftragte in Werkstätten Merkzeichen TBl (taubblind) Usw BTHG: Das novellierte SGB IX - Überblick 3

4 BTHG Reformstufe 2 Allgemeiner Teil und Schwerbehindertenrecht werden zu Teil 1 und 3 im SGB IX Dies bringt folgende Änderungen mit sich: Neuer Behinderungsbegriff Ansprechstellen / ergänzende unabhängige Teilhabeberatung Neue Regelungen der Zuständigkeitsklärung/ Koordinierung der Leistung Teilhabeplanverfahren / Gesamtplanverfahren BTHG: Das novellierte SGB IX - Überblick 4

5 2 Behinderungsbegriff Menschen mit Behinderung sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Körper- und Geisteszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. BTHG: Das novellierte SGB IX - Überblick 5

6 12 Ansprechstellen - Beratungsauftrag Reha-Träger müssen innerhalb ihrer Organisation eine Auskunfts- und Kontaktstelle bestimmen Diese soll eine möglichst umfassende Auskunftserteilung sicherstellen Ansprechstellen vermitteln Informationsangebote an: - Leistungsberechtigte - Arbeitgeber - Andere Rehabilitationsträger Inhalte der Informationsangebote: - Inhalte und Ziele von Leistungen zur Teilhabe - Möglichkeit der Leistungsausführung als Persönliches Budget - Verfahren zur Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe - Und: Angebote der Beratung, einschließlich der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung nach 32 BTHG: Das novellierte SGB IX - Überblick 6

7 32 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung 7

8 32 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung soll: Im Vorfeld der Beantragung Wohnort- und zeitnah Ohne Beitragspflicht oder Mitgliedschaft zur Verfügung stehen Inhalt der Beratung: Rehabilitations- und Teilhabeleistungen, Rechte und Pflichten, Verfahrensablauf Ansprechpartner und Zuständigkeiten Parteilich für den Menschen mit Behinderung, qualifiziert und neutral gegenüber den Leistungsträgern Orientierungs-, Planungs- und Entscheidungshilfen Bei Bedarf während des Verfahrens: Beratung über Leistungen und Verfahrensregelungen Keine rechtliche Begleitung im Widerspruchs- und Klageverfahren! BTHG: Das novellierte SGB IX - Überblick 8

9 Reha-Träger Reha-Antragsverfahren Reha-Träger ist zuständig 1. Antragweiterleitung 2. Antragweiterleitung Teilhabekonferenz Reha- Antrag Bescheid zuständig? ja notwendig? nein Entscheidung 3 Wochen Berlin, BTHG: Das novellierte SGB IX - Überblick 9

10 Reha-Träger A Reha-Träger B Reha-Antragsverfahren Reha-Träger ist zuständig 1. Antragweiterleitung 2. Antragweiterleitung Teilhabekonferenz Info über Weiterleitung Bescheid 1. Antragweiterleitung nein notwendig? nein Entscheidung zuständig? ja 2 Wochen 1 Woche + 2 Wochen für 1. Weiterleitung BTHG: Das novellierte SGB IX - Überblick 10

11 Reha-Träger A Reha-Träger B Reha-Träger C Reha-Antragsverfahren Reha-Träger ist zuständig 1. Antragweiterleitung 2. Antragweiterleitung Teilhabekonferenz Info über Weiterleitung Info über Weiterleitung Bescheid Im Einvernehmen bei Nichtzuständigkeit 1. Antragweiterleitung 2. Antragweiterleitung nein zuständig? ja notwendig? nein Entscheidung 2 Wochen 1 Woche + 2 Wochen für 1. Weiterleitung 11

12 Leistender Reha-Träger Reha-Antragsverfahren Reha-Träger ist zuständig 1. Antragweiterleitung 2. Antragweiterleitung Teilhabekonferenz Anforderung zusätzlicher Reha-Träger Teilhabeplan Weitere Reha-Träger zuständig? ja notwendig? nein Entscheidung + Einladung Teilhabekonferenz Teilhabeplan Weitere Reha-Träger 6 Wochen bei Anforderung / 8 Wochen bei Teilhabekonferenz 12

13 Reha-Träger A Reha-Träger ist zuständig 1. Antragweiterleitung 2. Antragweiterleitung Teilhabekonferenz Vorschlag: 3 wohnortnahe Sachverständige ja Wunsch wird entsprochen Bescheid zuständig? ja notwendig? nein Entscheidung ja Keine Frist für Anforderung!!! 2 Wochen 2 Wochen 1 Woche 13

14 61 Budget für Arbeit Budget für Arbeit = ein Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber Voraussetzungen: Alternative für Menschen mit Behinderung, für die keine (oder noch keine) Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, Beschäftigung in einem Inklusionsbetrieb, Berufsvorbereitung, Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen unterstützter Beschäftigung, Berufliche Ausbildung in Frage kommt, jedoch in der Lage sind, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen Angebot eines Arbeitgebers über ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis BTHG: Das novellierte SGB IX - Überblick 14

15 61 Budget für Arbeit Zuschuss: Bis zu 75 % des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes Höchstens jedoch 40 % der monatlichen Bezugsgröße nach 18 SGB VI (Durch Landesrecht kann dieser Betrag auch höher sein) West Monat Ost Monat Euro Euro Dauer: Einzelfallabhängig BTHG: Das novellierte SGB IX - Überblick 15

16 BTHG Reformstufe 3 Neufassung des SGB IX in drei Teile Teil: Allgemeiner Teil 2. Teil: Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderungen 3. Teil: Schwerbehindertenrecht Eingliederungshilfe: höhere Freibeträge bei Einkommen & Vermögen - Schonvermögen über Neues Beitragsverfahren beim Einkommen - Berechnungsgrundlage = Einkommen des Vorvorjahres abzüglich Werbungskosten - Einkommen und Vermögen des Partners bleiben anrechnungsfrei BTHG: Das novellierte SGB IX - Überblick 16

17 Vor der Reform: Durch die Reform: BTHG neue Struktur des SGB IX SGB XII Hilfen zur Gesundheit Grundsicherung Hilfe zum Lebensunterhalt Eingliederungshilfe Versorgung BVG, usw.. Fürsorge Sozialhilfen SGB XII, Kinder-u. Jugendhilfe Hilfe zum Lebensunterhalt Hilfe zur Pflege Usw Versicherung KV, RV, UV Eingliederungshilfe Fachleistungen Teil 1 Teil 1 SGB IX SGB IX Teil 2 Teil 3 Teil 2 BTHG: Das novellierte SGB IX - Überblick 17

18 Fallbeispiel Einkommen Albert ist alleinstehend, bei der Firma XY angestellt und die Summe seiner Einkünfte des Vorvorjahres beträgt (Alle Einkünfte gem. Steuerbescheid abzüglich Werbungskosten (2. Position im Steuerbescheid)). Er kann im Jahr 2017 bis zu ,00 Euro ( Bezugsgröße 2017: x 85%) verdienen, ohne einen Eigenbeitrag zur Eingliederungshilfe zu leisten. Sein Einkommen übersteigt die Grenze um Von diesem Betrag muss er monatlich 2 % an die Eingliederungshilfe leisten, also 193,10. Der Betrag ist auf 10 Euro abzurunden, also 190. Auf das Jahr hochgerechnet hat Albert also einen Eigenbeitrag von 2280 zu leisten. 18

19 BTHG Reformstufe 4 Zugang zur Eingliederungshilfe Anlehnung an Lebensbereiche der ICF* 2017/2018: Wissenschaftliche Untersuchungen : modellhafte Erprobungen ggf Mögliche Lösung: Eingliederungshilfe bekommt, wem: - die Ausführung von Aktivitäten in einer geringen Anzahl (3) trotz personeller oder technischer Unterstützung nicht möglich ist - die Ausführung von Aktivitäten in einer größeren Anzahl (5) nicht ohne personelle und technische Unterstützung möglich ist Lebensbereiche 1. Lernen und Wissensanwendung 2. Allgemeine Aufgaben und Anforderungen 3. Kommunikation 4. Mobilität 5. Selbstversorgung 6. Häusliches Leben 7. Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen 8. Bedeutende Lebensbereiche, 9. Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben *Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit BTHG: Das novellierte SGB IX - Überblick 19

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! BTHG: Das novellierte SGB IX - Überblick 20

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