Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2008 des. C-QUADRAT ARTS Best Momentum. Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG der C-QUADRAT Kapitalanlage AG

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1 C-QUADRAT Kapitalanlage AG Stubenring 2, 1010 Wien über das Rechnungsjahr 2008 des C-QUADRAT ARTS Best Momentum Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG der C-QUADRAT Kapitalanlage AG

2 AKTUELLE ORGANE C-QQUADRAT Kapitalanlage AG,Wien 1010 Wien, Stubenring 2 Aktionär C-QUADRAT Investment AG Staatskommissäre Oberrat Mag. Michael Kortus Amtsdirektorin Christine Fruhstuck (Stellvertreterin) Aufsichtsräte GD Dipl.-Vw. Helmut Geil (Vorsitzender) Mag. Thomas Rieß (stv. Vorsitzender) Mag. Andreas Wimmer Gerd Alexander Schütz Vorstand Mag. Christian Jost Eric Samuiloff Dr. Heinrich Wohlfart Prokuristen Mag. Peter Reisenhofer (bis ) Eva Maria Prochazka Franz Wilhelm (bis ) Mag.Markus A. Ullmer (bis ) Mag. Wilhelm Schäfer Mag. Roland Starha (ab ) Depotbank Constantia Privatbank Aktiengesellschaft Wien Abschlussprüfer Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.h. Wien C-QUADRAT ARTS Best Momentum Seite 2 von Jänner Dezember 2008

3 RECHENSCHAFTSBERICHT des C-QUADRAT ARTS Best Momentum Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG für das Rechnungsjahr vom 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2008 Sehr geehrter Anteilsinhaber, die C-QUADRAT Kapitalanlage AG legt hiermit den Bericht des C-QUADRAT ARTS Best Momentum über das abgelaufene Rechnungsjahr vor. 1. Vergleichende Übersicht über die letzten fünf Rechnungsjahre Thesaurierungsfonds Vollthesaurierungsfonds Fondsver- Errechneter Errechneter Zur Thesau- Auszah- Errechneter Zur Vollthes. Wertent- Datum mögen gesamt Wert je Wert je rierung ver- lung gem. Wert je verwendeter wicklung Thesaurie- Thesaurie- wendeter Satz Vollthesaurie- Ertrag (Performance) rungsanteil rungsanteil Ertrag InvFG rungsanteil in % EUR PLN EUR EUR EUR EUR ,88 129,75 537,17 0,00 0,00 129,75 0,00-33, ,39 194,33 701,14 0,00 0, , ,11 192,69-0,00 0, , ,61 160,72-0,00 0, , ,37 114,07-0,00 0, ,09 Die erstmalige Ausgabe vollthesaurierender Anteilscheine erfolgte am 16. Mai Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 2.1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung ( EUR ) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages Thesaurierungsanteil Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 194,33 Auszahlung (KESt) am (entspricht 0,0014 Anteilen) 1) 0,24 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 129,75 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Auszahlung erworbene Anteile 129,93 Nettoertrag pro Anteil -64,40 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr -33,14 % 1) Rechenwert für einen Thesaurierungsanteil am EUR 174,26 C-QUADRAT ARTS Best Momentum Seite 3 von Jänner Dezember 2008

4 2.2. Fondsergebnis in EUR a) Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge ,02 Dividendenerträge , ,44 Zinsaufwendungen (Sollzinsen) ,57 Aufwendungen Vergütung an die KAG ,33 abzüglich Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds , ,82 Sonstige Verwaltungsaufwendungen Kosten für den Wirtschaftsprüfer ,13 Zulassungskosten Ausland ,78 Kosten zusätzliche Kursveröffentlichung Ausland ,54 Publizitätskosten ,49 Wertpapierdepotgebühren ,36 Depotbankgebühr , , ,56 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,69 2) 3) Realisiertes Kursergebnis Realisierte Gewinne ,82 Realisierte Verluste ,65 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,83 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,52 2) 3) b) Nicht realisiertes Kursergebnis Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,02 Ergebnis des Rechnungsjahres ,54 c) Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres ,88 Ertragsausgleich ,88 Fondsergebnis gesamt ,42 2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR ,85. C-QUADRAT ARTS Best Momentum Seite 4 von Jänner Dezember 2008

5 2.3. Entwicklung des Fondsvermögens in EUR Fondsvermögen am Beginn d. Rechnungsjahres 4) ,39 Auszahlung Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am ,16 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen ,91 Rücknahme von Anteilen ,72 Ertragsausgleich , , ,07 Fondsergebnis gesamt ,42 (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2.2. dargestellt) Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 5) , Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) ,40 Aufwands- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz ,52 Gewinnübertrag auf die Substanz , ,40 0,00 4) 5) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: Thesaurierungsanteile Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: Thesaurierungsanteile und Vollthesaurierungsanteile Den enthaltenen Unterfonds, die nicht in eigener Verwaltung stehen, wurden von deren jeweils verwaltenden Kapitalanlagegesellschaften Verwaltungsentschädigungen zwischen 0,15 % und 2,5 % per annum verrechnet. Für den Kauf der Anteile wurden von diesen Fondsgesellschaften keine Ausgabeaufschläge in Rechnung gestellt. C-QUADRAT ARTS Best Momentum Seite 5 von Jänner Dezember 2008

6 3. Finanzmärkte Im Jahr 2008 vollzogen die internationalen Aktienmärkte eine tiefgreifende Phase der Konsolidierung. Die Ursache für das schwierige Marktumfeld ist vor allem auf zwei Entwicklungen zurückzuführen. Neben der globalen Konjunkturabschwächung sind als weitere Belastungsfaktoren der hohe Abschreibungsbedarf sowie die damit verbundenen Gewinnwarnungen - insbesondere bei Banken und Versicherungen zu nennen. Die dramatischen Folgen der Finanzkrise dürften nach Meinung vieler Experten allerdings erst frühestens im Laufe des Jahres 2009 ausgestanden sein. Die (Staats-)Anleihenmärkte verzeichneten hingegen im zweiten Halbjahr eine deutliche Aufwärtsbewegung. In diesem Zusammenhang waren die Märkte von zwei unterschiedlichen Faktoren getrieben. Einerseits sorgten die Notenbanken mit ihrer aggressiven Zinssenkungspolitik für steigende Notierungen. Andererseits setzte in Folge der Korrektur an den Aktienmärkten eine entsprechende Kapitalflucht in den sicheren Hafen festverzinslicher Werte ein. Dabei handelt es sich um ein möglicherweise kurz- bis mittelfristiges Phänomen, welches durch erneuten Abfluss dieser Gelder ebenso schnell wieder ins Gegenteil, also in Kursdruck auf die Rentenmärkte umschlagen kann. 4. Anlagepolitik Der C-QUADRAT ARTS Best Momentum strebt als Anlageziel Kapitalzuwachs unter Inkaufnahme höherer Risken an. Bei der Umsetzung der Anlagepolitik nutzt das Fondsmanagement ein von ARTS Asset Management entwickeltes technisches Handelsprogramm mit einer mittelfristig trendfolgenden Ausrichtung. Jene Fonds, die ein kurz- bis mittelfristig positives Trendverhalten zeigen, werden im Portfolio am stärksten gewichtet. Im Gegensatz zu den meisten klassisch gemanagten Dachfonds orientiert sich die Anlagestrategie des C-QUADRAT ARTS Best Momentum nicht an einer Benchmark, angestrebt wird vielmehr langfristig einen absoluten Wertzuwachs zu erwirtschaften. Der C-QUADRAT ARTS Best Momentum repräsentiert einen hochaktiven Managementstil, die Zusammensetzung des Portfolios ändert sich laufend C-QUADRAT ARTS Best Momentum Seite 6 von Jänner Dezember 2008

7 5. Zusammensetzung des Fondsvermögens WERTPAPIERBEZEICHNUNG WP-NR. WÄHRUNG BESTAND KÄUFE VERKÄUFE KURS KURSWERT %-ANTEIL ZUGÄNGE ABGÄNGE IN EUR AM FONDS- STK./NOM. IM BERICHTSZEITRAUM VERMÖGEN Amtlicher Handel und organisierte Märkte Investmentfonds c-quadrat ARTS Total Return Reduced Market Risk AT0000A012M2 EUR , ,46 1,84 BlackRock Gl.Fds. - Global Allocation EUR-H A2-Th. LU EUR , ,84 17,55 C-Quadrat ARTS Total Return Dynamic II AT0000A012N0 EUR , ,85 6,85 Conquest Behavioral Finance Aktien AMI DE000A0HGZ34 EUR , ,48 1,11 CVT Europa Absolute Select P-Thes. LU EUR , ,71 1,58 DWS Telemedia DE EUR , ,30 5,63 Fidelity Funds Global Consumer Industries Fd. Gl. LU EUR , ,88 1,84 FORTIS L Fund - Active Click Euro Thes. LU EUR , ,63 8,87 Gamax Funds - Top 100 C-Thesaurierer LU EUR , ,16 5,53 GREIFF 'special situations' Fund OP Ausschütter LU EUR , ,80 2,30 JPMorgan - Japan 50 Equity Fund A-Thes. LU EUR , ,12 12,57 JPMorgan I. - Europe Recovery Fund A-Thes. LU EUR , ,50 4,41 JPMorgan Inv.-Japan Strategic Value A EUR LU EUR , ,30 5, ,03 75,69 Fidelity Funds - Japan Advantage Fund A-Au. LU JPY , ,98 7, ,98 7,83 ING(L) Invest - Utilities PC LU USD , ,75 4,32 JPMorgan Funds - JF Japan Equity A-Thes. LU USD , ,27 4,66 JPMorgan Funds - JF Pacific Equity A-Thes. LU USD , ,21 4,06 Morgan Stanley Inv. Global Brands A-Thes. LU USD , ,81 0, ,04 13,98 Summe amtlicher Handel und organisierte Märkte EUR ,05 97,50 Summe Wertpapiervermögen EUR ,05 97,50 Bankguthaben EUR-Guthaben Kontokorrent EUR , ,07 2,57 Guthaben Kontokorrent in sonstigen EU-Währungen PLN , ,28 0,10 Summe der Bankguthaben EUR ,35 2,67 Sonstige Vermögensgegenstände C-QUADRAT ARTS Best Momentum Seite 7 von Jänner Dezember 2008

8 Zinsansprüche aus Kontokorrentguthaben EUR 4.166, ,27 0,00 PLN 9,99 2,42 0,00 Verwaltungsgebühren EUR , ,01-0,16 Depotgebühren EUR , ,17 0,00 Depotbankgebühren EUR , ,39 0,00 Rückstellungen für Prüfungskosten und sonstige Gebühren EUR , ,64-0,01 Summe sonstige Vermögensgegenstände EUR ,52-0,17 FONDSVERMÖGEN EUR ,88 100,00 Anteilwert Thesaurierungsanteile EUR 129,75 Umlaufende Thesaurierungsanteile STK Anteilwert Vollthesaurierungsanteile EUR 129,75 Umlaufende Vollthesaurierungsanteile STK Umrechnungskurse/Devisenkurse Vermögenswerte in fremder Währung wurden zu den Umrechnungskursen/Devisenkursen per in EUR umgerechnet: Währung Einheiten Kurs US Dollar 1 EUR = 1,4270 USD Japanische Yen 1 EUR = 128,9800 JPY Polnische Zloty 1 EUR = 4,1400 PLN C-QUADRAT ARTS Best Momentum Seite 8 von Jänner Dezember 2008

9 Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung aufscheinen: WERTPAPIERBEZEICHNUNG WP-NR. WÄHRUNG KÄUFE VERKÄUFE ZUGÄNGE ABGÄNGE Amtlicher Handel und organisierte Märkte Investmentfonds Julius Baer Multipartner WMP Global Equity Fund B LU CHF Julius Baer Multist.-Swiss Sm.&Mid Cap Stock B-Th. LU CHF Schroder ISF - Swiss Small & Mid Cap A-Thes. LU CHF Vontobel Fund Swiss Mid & Small Cap Equity B-Th. LU CHF db x-tr.ii-eonia Total Return Index ETF LU EUR db x-trackers DBLCI-OY Balanced ETF/EUR LU EUR db x-trackers DJ EURO STOXX 50 Short LU EUR db x-trackers DJ Stoxx Global Select Dividend 100 LU EUR ishares Dow Jones STOXX 600 Food&Beverage Swap DE000A0F5T28 EUR ishares DJ Stoxx 600 Health Care Swap (DE) DE000A0F5T36 EUR ishares DJ STOXX 600 Chemicals Swap DE000A0D8Q80 EUR ishares DJ STOXX 600 Oil & Gas Swap DE000A0F5T77 EUR ishares DJ STOXX 600 Utilities Swap DE000A0F5UD0 EUR ishares TecDAX (DE) Thesaurierer DE EUR Allianz-dit Energiefonds A-Ausschütter DE EUR Astra-Fonds Thesaurierer DE EUR ABN AMRO Funds - Consumer Goods Fund A-Thes. LU EUR ABN AMRO Funds - Russian Equity Fund A-Thes. LU EUR ABN AMRO Funds - Utilities Fund A-Thes. LU EUR AXA Rosenberg Pacific ex-japan Equity Alpha B-Th. IE EUR AXA Rosenberg Pacific ex-japan Sm. Cap Alpha B-Th. IE EUR AXA World Funds - Talents Absolute A-Thes. LU EUR BlackRock Gl.Fds. - World Energy Fund A2-Thes. LU EUR BlackRock Gl.Fds. - World Healthscience A2-Thes. LU EUR CLAM Dynalion Minergior Thesaurierer FR EUR Deka-BioTech-TF IE EUR Deka-Schweiz Thes. DE EUR DJE Invest - Dividende & Substanz I (EUR)-Thes. LU EUR DWS Geldmarkt Plus DE EUR WS Institutional Money Plus Thesaurierer LU EUR DWS Intervest (Auss.) DE EUR DWS Invest-Global Agribusiness USD FC LU EUR DWS Investment (Lux) - Gold Plus Thesaurierer LU EUR DWS Investment (Lux)-DB Portfolio Euro Liquid. Th. LU EUR DWS Russia Thesaurierer LU EUR DWS Zürich Invest Aktien Schweiz Auss. DE EUR EasyETF GS Ultra-Light Energy LU EUR Fidelity Funds SICAV - Global Health Care Fund LU EUR Fidelity Funds SICAV-Europ.Smaller Companies Gl.-A LU EUR C-QUADRAT ARTS Best Momentum Seite 9 von Jänner Dezember 2008

10 Fortis L Fund - Equity Consumer Goods World Thes. LU EUR Fortis L Fund - Equity Energy Europe Thes. LU EUR Fortis L Fund - Equity Pharma Europe Thes. LU EUR Fortis L Fund - Equity Utilities Europe Thes. LU EUR Fortis L Fund - OBAM Equity World Thes. LU EUR Fortis L Fund-Consumer Goods EUR C-Th. LU EUR Goldman Sachs Euro Government Liquid Reserves Fund IE00B2Q5LT82 EUR HSBC Trinkaus Aktienst. Europa Thes. LU EUR Janus - Global Life Sciences Fund A-Thes. IE EUR Janus - US Strategic Value Fund A-Thes. IE EUR Julius Bär Multipartner - Gold Equity Fund B-Thes. LU EUR JPMorgan Liquidity Fds-Euro Gov.Liquidity C-Thes. LU EUR KBC Eco Fund - Water Thes. BE EUR KBC Equity Fund Growth by Innovation BE EUR KBC Equity Fund Pharma BE EUR KBC Equity Fund Sicav - Food & Beverages C Thes. BE EUR Lacuna - APO Biotech Inhaber-Anteile A-Thes. LU EUR LuxTopic - Aktien Europa Thes. LU EUR LuxTopic FCP - Pacific Thes. LU EUR Nordea 1 SICAV - Biotech Fund LU EUR Parworld Environmental Opportunities C-Thes. LU EUR Pictet Funds (LUX) - Generics P Cap.-Thes. LU EUR Pictet Funds - Generics HP LU EUR Raiffeisen-Euro-ShortTerm-Rent Thesaurierer AT EUR Union Investment (Lux) - UniSector: BioPharma LU EUR Union Investment (Lux) - UniSector: HighTech Auss. LU EUR Union Investment (Lux) UniSector: GenTech Auss. LU EUR Union Investment-UniDeutschland Thes. DE EUR UniOpti4 LU EUR UBS(Lux)Str.SICAV-Rogers Int.Commodity Index EUR B LU EUR Vitruvius Emerging Markets Equity Portf. Thes. LU EUR Vontobel Fund Emerging Markets Equity H Thes. LU EUR World Express Funds - Japanese Equities LU EUR Fidelity Funds SICAV - Japan Smaller Companies Gl. LU JPY db x-trackers MSCI Em. EMEA TRN Index ETF LU USD BlackRock Gl.Fds. - World Healthscience A2-Thes. LU USD HSBC Gl.Inv.Funds - Brasil Equity AC LU USD HSBC Gl.Inv.Funds - Thai Equity A-Thes. LU USD ING(L)Invest - Biotechnology P LU USD ING(L)Invest - Utilities X Thesaurierer LU USD INVESCO Global Health Care Fund A-Auss. IE USD INVESCO Japanese Equity Core Fund A-Auss. IE USD JPMorgan Funds - Middle East Equity A-Thes. LU USD JPMorgan Funds - US Strategic Growth A-Thes. LU USD C-QUADRAT ARTS Best Momentum Seite 10 von Jänner Dezember 2008

11 JPMorgan Lux Funds-Emerging Mkts.Value Fund A USD LU USD JPMorgan-Em.Europe, Middle East and Africa A-Th. LU USD Parvest SICAV World Resources C Thes. LU USD Schroder ISF - Global Energy LU USD Wien, am 2. Februar 2009 C-QUADRAT Kapitalanlage AG Mag. Christian Jost e.h. Eric Samuiloff e.h. Dr. Heinrich Wohlfart e.h. C-QUADRAT ARTS Best Momentum Seite 11 von Jänner Dezember 2008

12 6. Bestätigungsvermerk Wir haben gemäß 12 Abs 4 des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) den über das Rechnungsjahr vom 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2008 des C-QUADRAT ARTS Best Momentum, Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG, unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Die Prüfung erstreckte sich auch darauf, ob das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Die Buchführung, die tägliche Bewertung, die Berechnung von Abzugsteuern und die Aufstellung des es sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank. Unsere Aufgabe als Abschlussprüfer ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die aus der Buchhaltung abgeleiteten Zahlen und die allgemeinen Aussagen des es abzugeben sowie festzustellen, ob bei der Verwaltung des Sondervermögens das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach 12 Abs 4 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der österreichischen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die Einhaltung des Gesetzes und der Fondsbestimmungen wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden unsere Kenntnisse der Verwaltung des Sondervermögens sowie unsere Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die Angaben in der Buchführung und im auf Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Die Vorschriften des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen wurden beachtet. Wien, am 2. Februar 2009 Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.h. Mag. Ernst Schönhuber e.h. Wirtschaftsprüfer Mag. Gerhard Grabner e.h. Wirtschaftsprüfer C-QUADRAT ARTS Best Momentum Seite 12 von Jänner Dezember 2008

13 Grundlagen der Besteuerung Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Thesau- Vollrierungs- thesauanteile rierungsanteile AT AT0000A08LD9 EUR EUR 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt- Abzug zur Gänze endbesteuert, eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung 1) der KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,0000 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) 0, Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz: 0, Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,0000 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die 0,0000 gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. g) Erbschaftssteuerwert Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: - Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: - 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt- 3) 2,4381 Abzug weitgehend endbesteuert, zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 2,4381 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der 4) (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten 2,4381 Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: - Darin enthalten: Einkünfte gemäß 37 EStG, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird: 0, Anzurechnende Kapitalertragsteuer Für Depots mit Optionserklärung: 5) 0,0000 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die 0,0000 gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. Abschnitt B. C-QUADRAT ARTS Best Momentum Seite 13 von Jänner Dezember 2008

14 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen - Ausschüttung 0,0000 0, ordentliches Fondsergebnis: 0,0000 0, ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0,0000 0, inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,0000 0, ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0,0000 0, ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 2,4381 2, Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%): 0,0000 0, Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: b) Abrechnungen - Beteiligungserträge gem. 10 Abs. 1 KStG: 0,0000 0, Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. Abschnitt B.): 0,0000 0, bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0, Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: 0,0000 0,0000 c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 7) 0,0000 0,0000 (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) - davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,0000 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die 0,0000 0,0000 österr. Körperschaftsteuer: (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht: 0,0000 0,0000 e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11 im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) Zwischenbesteuerung gemäß 13 Abs. 3 KStG Einkünfte gemäß 13 Abs. 3 Z 1 KStG: 0,0000 0,0000 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: 0,0000 0,0000 c) Anspruch gemäß DBA auf Anrechnung von im Ausland in Abzug gebrachten Quellensteuern für 0,0000 0,0000 Erträge aus Anleihen und Fonds: d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 5) Wenn im Hinblick auf eine fehlende Deklarierung als für die KESt auf Substanzgewinne befreites Depot ein Abzug dieser KESt erfolgt, obwohl dieses Depot als betriebliches Depot von der KESt auf Substanzgewinne befreit ist, kann zusätzlich auch diese KESt vom Finanzamt rückgefordert werden (siehe auch den Punkt 16 im Abschnitt B.). Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn im Übrigen auf Grund der Steuerabgeltung keine Rückforderung einer Kapitalertragsteuer erfolgt. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist er jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. C-QUADRAT ARTS Best Momentum Seite 14 von Jänner Dezember 2008

15 Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des C-QUADRAT ARTS Best Momentum Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Personen Juristische im Rahmen Auszahlung: (auch OG, KG,...) Personen der Einkünfte mit ohne mit ohne aus Kapital- ISIN: AT Option Option Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Ordentliches Fondsergebnis 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 2,4381 2,4381 2,4381 0,0000 d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Ertrag 0,0000 0,0000 2,4381 2,4381 2,4381 0, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerfrei gemäß 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Verbleibender Ertrag 0,0000 0,0000 2,4381 2,4381 2,4381 0, Hievon endbesteuert 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 0,0000 0,0000 2,4381 2,4381 2,4381 0, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 129,75 129,75 129,75 129,75 129,75 129,75 9. Erbschaftssteuerwert - - Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht 5) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 6) 7) 8) 9) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 9) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Beteiligungserträge gemäß 37 Abs 4 EStG/ 10 Abs 1 KStG (Inländische Dividenden) 11) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 12) (bzw in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung): a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 5) 13) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne (20%) 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST II auf: 12) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) gerundet 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KEST III (gesamt) gerundet 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 C-QUADRAT ARTS Best Momentum Seite 15 von Jänner Dezember 2008

16 18. a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern Mangels Bestehens eines DBA auf Grund der Auslands-KESt VO 2003 anrechenbare ausländische Abzugsteuern 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Gemäß DBA fiktiv anrechenbarer Betrag (matching credit) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Mangels Bestehens eines DBA auf Grund der Auslands-KESt VO 2003 anrechenbare ausländische Abzugsteuern Gemäß DBA fiktiv anrechenbarer Betrag (matching credit) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern Summe aus Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern Summe aus Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Angaben zu einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) a) Zinsertrag, der der EU-Quellensteuer unterliegt b) EU-Quellensteuer ) EUR 0,00 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert. 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) wenn keine Entlastung auf Grund eines DBAs erfolgt, dh keine Anrechnung von Quellensteuern (sonst voller Steuersatz) 4) dieser Betrag unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung 5) sind in der Privatstiftung nur dann steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), wenn eine Steuerentlastung auf Grund von DBAs in Anspruch genommen wird. 6) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden 7) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 8) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 9) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 10) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare bzw Merkblätter sind beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart erhältlich. 11) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 12) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 13) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Erträge mit dem KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 14) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann) C-QUADRAT ARTS Best Momentum Seite 16 von Jänner Dezember 2008

17 Steuerliche Behandlung je Vollthesaurierungsanteil des C-QUADRAT ARTS Best Momentum Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: Betriebliche Privat- Anleger stiftungen Juristische im Rahmen Auszahlung: Personen der Einkünfte aus Kapital- ISIN: AT0000A08LD9 EUR vermögen EUR 1. Ordentliches Fondsergebnis 0,0000 0, Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,0000 0,0000 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 2,4381 0,0000 d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20%) 0,0000 0,0000 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0, Ertrag 2,4381 0, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 0,0000 0,0000 c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 d) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 e) Steuerfrei gemäß 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 2) 0,0000 0,0000 f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,0000 0,0000 g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0, Verbleibender Ertrag 2,4381 0, Hievon endbesteuert 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 3) 2,4381 0, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 129,75 129,75 9. Erbschaftssteuerwert Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht 4) 0,0000 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 5) 6) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 aus Fonds 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 6) 7) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 aus Fonds 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 0,0000 0, Beteiligungserträge gemäß 37 Abs 4 EStG/ 10 Abs 1 KStG (Inländische Dividenden) 0,0000 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen (bzw in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung): a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 8) 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 4) 8) 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 8) 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 8) 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 8) 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 8) 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 8) 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne (20%) 8) 0,0000 0, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0000 0, Österreichische KEST II auf: a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge - - b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen - - c) ausländische Dividenden - - d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds - - e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds - - f) Erträge aus Immobilienfonds - - g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) - - Österreichische KESt II (gesamt) gerundet 0,0000 0, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds - - i) Substanzgewinne - - Österreichische KEST III (gesamt) gerundet 0,0000 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,0000 0,0000 C-QUADRAT ARTS Best Momentum Seite 17 von Jänner Dezember 2008

18 18. a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern Mangels Bestehens eines DBA auf Grund der Auslands-KESt VO 2003 anrechenbare ausländische Abzugsteuern 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Gemäß DBA fiktiv anrechenbarer Betrag (matching credit) 0,0000 0,0000 Summe aus Aktien 0,0000 0,0000 Mangels Bestehens eines DBA auf Grund der Auslands-KESt VO 2003 anrechenbare ausländische Abzugsteuern Gemäß DBA fiktiv anrechenbarer Betrag (matching credit) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000 Summe aus Fonds 0,0000 0,0000 b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern Summe aus Aktien 0,0000 0,0000 Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000 Summe aus Fonds 0,0000 0,0000 c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern Summe aus Aktien 0,0000 0,0000 Summe aus Anleihen 0,0000 0, Angaben zu einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) a) Zinsertrag, der der EU-Quellensteuer unterliegt - - b) EU-Quellensteuer - - 1) EUR 0,00 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert. 2) wenn keine Entlastung auf Grund eines DBAs erfolgt, dh keine Anrechnung von Quellensteuern (sonst voller Steuersatz) 3) dieser Betrag unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung 4) sind in der Privatstiftung nur dann steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), wenn eine Steuerentlastung auf Grund von DBAs in Anspruch genommen wird. 5) Die Anrechung darf nicht größer sein als die österreichische Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 6) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 7) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare bzw Merkblätter sind beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart erhältlich. 8) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann) C-QUADRAT ARTS Best Momentum Seite 18 von Jänner Dezember 2008

19 Allgemeine Fondsbestimmungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilsinhabern und der C-QUADRAT Kapitalanlage AG (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten: 1 Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend InvFG genannt). 2 Miteigentumsanteile 1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt. 2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden ( 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) dargestellt. 3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilsinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilswertes ( 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. 3 Anteilscheine und Sammelurkunden 1. Die Anteilscheine lauten auf Inhaber. 2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftliche Unterfertigung eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds 1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilsinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilsinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilsinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen. 2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen. 3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen gemäß 20 und 21 InvFG verkaufen, die im C-QUADRAT ARTS Best Momentum Seite 19 von Jänner Dezember 2008

20 Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören. 5 Depotbank Die im Sinne des 23 InvFG bestellte Depotbank ( 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus. 6 Ausgabe und Anteilswert 1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteils (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis ( 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines Anteils ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Bei der Ermittlung der Kurswerte werden gemäß 7 Abs. 1 InvFG die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrunde gelegt, wobei die Kurse des jeweiligen Börsevortages herangezogen werden. 2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen ( 25) angeführt. 3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden für jede Anteilscheingattung in der Investmentfondsbeilage zum Kursblatt der Wiener Börse veröffentlicht. 7 Rücknahme 1. Auf Verlangen eines Anteilsinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines. 2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteils, abzüglich eines Abschlags und/oder einer Abrundung, soweit dies in den besonderen Fondsbestimmungen ( 25) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gemäß 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilsinhaber erforderlich erscheinen lassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 v.h. oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. 8 Rechnungslegung 1. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß 12 InvFG erstellten. 2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht. 3. Der und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt. C-QUADRAT ARTS Best Momentum Seite 20 von Jänner Dezember 2008

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