Rechtliche Aspekte des Einsatzes von Google, Facebook und Co.
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- Rainer Götz Seidel
- vor 8 Jahren
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1 Rechtliche Aspekte des Einsatzes von Google, Facebook und Co. Wie findet mein Kunde mich? In Suchmaschinen punkten und im Web 2.0 gut ankommen Vortrag am in Karlsruhe Dr. Oliver Meyer-van Raay Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht 2
2 RA Dr. Oliver Meyer-van Raay Dr. Oliver Meyer-van Raay ist Partner der am neu gegründeten, insbesondere auf das IT- Recht spezialisierten Kanzlei Vogel & Partner mit Sitz im Karlsruher Technologiepark. Er berät schwerpunktmäßig im Bereich des IT-Rechts (insbesondere Erstellung und Verhandlung Titelmasterformat von Software-durch und Projektverträgen, Klicken bearbeiten E-Commerce, Online-Recht, Datenschutzrecht). Nach Studium und Referendariat in Münster (Westf.) war Herr Dr. Meyer-van Raay am KIT Karlsruhe als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Informationsrecht tätig, wo er sich schwerpunktmäßig mit dem Urheber- und IT-Recht befasste und daneben eine Dissertation zum Softwarelizenzrecht verfasste. Dr. Meyer-van Raay ist Lehrbeauftragter für EDV-Recht an der Dualen Hochschule Baden- Württemberg und Fachanwalt für IT-Recht. Recht im Web Rechtliche Aspekte des Einsatzes von Google, Facebook und Co. Agenda Rechtliche Anforderungen an einen Webauftritt Beeinflussung von Suchmaschinen: Metatags, Google AdWords etc. Social Communities und Plugins, insb. Facebook Weiterführende Themen Recht im Web
3 Rechtliche Aspekte des Einsatzes von Google, Facebook und Co. Rechtliche Anforderungen an einen Webauftritt 5 Allgemeine rechtliche Anforderungen an Websites Eigene Unternehmenswebsite Auswahl der Domain Anbieterkennzeichnung (Impressum) Datenschutzhinweise Einsatz von Webtracking-Tools Sinn und Unsinn von Disclaimern Bestellmöglichkeit für Newsletter: double-opt-in Verfahren Online-Shops Preisangabenverordnung (PAngV) Batterieverordnung, Verpackungsverordnung etc. Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung AGB und ihre wirksame Einbeziehung Recht im Web
4 Online-Werbung Online-Werbung Hyperlinks in der Regel unproblematisch Deep Links und Frames: keine Irreführung, wenn Herkunft der Inhalte deutlich gemacht und Inhalte im Netz frei zugänglich Bannerwerbung, Pop-Ups Kontextsensitive Werbung: unlauteres Abfangen von Kunden? Verhaltensbezogene / personalisierte Werbung: Profilbildung anhand von Cookies (Verkehrsdaten) datenschutzrechtliche Anforderungen des TMG zu beachten Real Time Advertising, z.b. nach Versand einer unter Auswertung der Betreffzeile (Inhaltsdaten) Einwilligung Insbesondere Gefahr kostenpflichtiger Abmahnungen durch Konkurrenten; bei Datenschutzverstößen allerdings nur, wenn (ausnahmsweise) Marktverhaltensregel betroffen Recht im Web Rechtliche Aspekte des Einsatzes von Google, Facebook und Co. Beeinflussung von Suchmaschinen 8
5 Beeinflussung von Suchmaschinen Metatags insb. OLG Düsseldorf: Keine Markenverletzung mangels Erkennbarkeit der unsichtbaren Metatags anders BGH Impuls: Verwendung fremder Marken im Quelltext einer Website trotz fehlender Sichtbarkeit kennzeichenmäßiger Gebrauch (Nutzer Titelmasterformat werde durch Beeinflussung durch der Klicken Trefferliste bearbeiten auf Website des Werbenden geführt) z.t. wird von der Rspr. auch Wettbewerbsverletzung angenommen, z.b. unter dem Gesichtspunkt der gezielten Rufausbeutung Problem: Nutzung von Marken eines Herstellers durch einen Händler Hidden Text (weiße Schrift auf weißem Grund) Markenverletzung? Gleiche Maßstäbe wie bei Metatags Wettbewerbsverletzung? Gezielte Behinderung durch Abfangen von Kunden im Einzelfall möglich Recht im Web Google AdWords Recht im Web
6 Google AdWords Keyword Advertising / Google AdWords Keyword-Auswahl eigene Wissenschaft Keyword-Optionen Weitgehend passend: Schaltung der Anzeige bei ähnlichen Wortgruppen und relevanten Varianten in der Suchanfrage (Standardoption) Passende Wortgruppe: Schaltung der Anzeige bei identischen Wortgruppen Genau passend: Schaltung der Anzeige bei Suchanfragen, die ausschließlich aus dieser Wortgruppe bestehen Ausschließendes Keyword: Keine Schaltung der Anzeige bei Suchanfragen, die das Keyword enthalten Verstoß gegen Marken- und/oder Wettbewerbsrecht (gezielte Behinderung durch unlauteres Abfangen von Kunden)? Recht im Web Google AdWords Google AdWords und die Verwendung fremder Marken als Keyword LG/OLG Braunschweig traditionell auf Seite der Rechteinhaber BGH: Markenrechtsverletzung ( Bananabay ) Vorlage an EuGH Keine Verletzung von Unternehmenskennzeichen mangels Verwechselungsgefahr; der Nutzer nehme nicht an, dass die im Anzeigenblock aufgeführten Anzeigen von dem Inhaber des Titelmasterformat Unternehmenskennzeichens durch stammen Klicken bearbeiten EuGH: Kennzeichenmäßige Benutzung bejaht Herkunftsfunktion beeinträchtigt, wenn aus der Anzeige für einen Durchschnittsnutzer nur schwer zu erkennen ist, ob die in der Anzeige beworbenen Waren vom Markeninhaber oder von einem Dritten stammen Haftung von Google selbst hat EuGH offen gelassen Benutzung fremder Marken als Keyword in der Regel zulässig: insb. auch bei Anzeigen für Konkurrenzprodukte, soweit die Anzeige selbst keinen Hinweis auf fremde Marke oder ihren Inhaber enthält. Recht im Web
7 Google AdWords Google AdWords und die Verwendung fremder Marken als Keyword Ergebnis: Wenn die Anzeige selbst den fremden Markennamen nicht enthält und auch sonst keine Verbindung zu dem Markeninhaber hergestellt wird, liegt eine Markenverletzung allein durch die Verwendung fremder Marken als Keywords im Rahmen von Google AdWords fern. Besonderer Vorsicht bedarf es aber bei der Gestaltung der bei Google erscheinenden Anzeige selbst. Innerhalb dieser ist deutlich zu machen, Titelmasterformat dass die angebotenen durch Waren Klicken nicht im Zusammenhang bearbeiten zu dem eingegebenen Keyword stehen. Dieser Abstand kann zum einen durch die räumliche Trennung von der Trefferliste, eine ausdrückliche Kenntlichmachung als Anzeige oder durch grafische bzw. farbliche Mittel hergestellt werden. Ferner muss in der Anzeige selbst auf jeglichen Hinweis auf den Markeninhaber bzw. dessen Produkte verzichtet werden, die angegebene Domain vielmehr auf eine andere betriebliche Herkunft hinweisen. Darüber hinaus dürfte ein ausdrücklicher Hinweis in der Anzeige oder eine möglichst prominente Herausstellung der eigenen Marke ausreichen (Hoeren, Skript Internetrecht, Stand Okt. 2011, S. 301). Recht im Web Rechtliche Aspekte des Einsatzes von Google, Facebook und Co. Social Communities und Plugins 14
8 Social Media Marketing und rechtliche Anforderungen Profilinhaber / -namen Fremde Namens- und Markenrechte zu beachten (ähnlich Domains) Inhaber = Natürliche Person = Arbeitnehmer: Berechtigungskonzept (Zugriff, Abstimmung und Freigabe der Inhalte, Vertretung bei Krankheit, Übergabe der Zugangsdaten bei Ausscheiden etc.) Informationspflichten Anbieterkennung Titelmasterformat (Impressum) durch auf Facebook: Klicken Link bearbeiten auf eigenen Website mit Impressum ausreichend? LG Aschaffenburg vom : NEIN! Inhalte (Dritter) Abgrenzung Tatsachen./. Werturteile Grenze zur Schmähkritik überschritten? Werbung Tell a friend- / Empfehlungsfunktion: Haftung des Unternehmens als Störer? Werbe-Mitteilungen über interne Kommunikationstools: Einwilligung über Bestätigung des Kontakts / der Freundschaft (-) Recht im Web Facebook Datenschutzrelevante Funktionen (insbesondere Daten Dritter problematisch) Friend-Finder (Auslesen von Mail-Adressen Dritter) Daten gelöschter Nutzer Facebook Insights (Reichweitenanalyse) Facebook-Fanpages Gefällt mir -Button Daten von Nichtmitgliedern: mind. IP-Adresse Daten von nicht-eingeloggten Facebook-Nutzern: unklar Daten von eingeloggten Facebook-Nutzern: Surfprofile möglich Datenerhebung schon vor dem Klick auf den Like-Button, d.h. mit Aufruf der Website (Alt.: 2-Klick-Methode) ULD: Nutzung von Fanpages und Social-Plugins nach europäischem wie deutschem Datenschutzrecht unzulässig (nähere Infos unter Recht im Web
9 Facebook Gefällt mir -Button Personenbezogene Daten Personenbezug von IP-Adressen str. Websitebetreiber als Verantwortlicher / Diensteanbieter? ULD: durch die Gestaltung seiner Website die Datenweitergabe an Facebook initiiert und in der Hand hat. zweifelhaft Erhebung und Übermittlung der Daten in die USA Einwilligung Titelmasterformat des Betroffenendurch Klicken bearbeiten auch elektronisch möglich freiwillige und bewusste Erklärung: bei der Registrierung eher (-) Gesetzliche Erlaubnistatbestände Erforderlichkeit der Datenerhebung zur Ermöglichung der Inanspruchnahme von Telemedien (-), Plugin nützlich, aber nicht notwendig Erstellung von Nutzungsprofilen bei Verwendung von Pseudonymen: Vorauss. (-), da keine Widerspruchsmöglichkeit und keine Trennung Datenschutzerklärung nach 13 Abs. 1 TMG zwingend um Informationen zum Gefällt mir -Button zu erweitern Recht im Web Rechtliche Aspekte des Einsatzes von Google, Facebook und Co. Weiterführende Themen 18
10 Weiterführende Themen AGB-rechtliche Wirksamkeit und Transparenz der Nutzungsbedingungen sozialer Netzwerke Social Communities als Vertriebsplattform, z.b. für Versicherungen Verletzung von Rechten Dritter, z.b. Urheberrechte, Recht am eigenen Bild Haftung von Portal- und Blog-Betreibern Web 2.0 als arbeitsrechtliches Problem, z.b. Arbeitgeber- Bewertungsportale wie kununu.com und Erhebung von Bewerberdaten in sozialen Netzwerken gefälschte Kundenbewertungen ( Astroturfing ) Werbung, Newsletter und Spamming Recht im Web Rechtliche Aspekte des Einsatzes von Google, Facebook und Co. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Oliver Meyer-van Raay Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht om@vogel-partner.eu 20
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