Theoretische Aspekte und gesetzliche Grundlagen
|
|
- Jonas Schräder
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Theoretische Aspekte und gesetzliche Grundlagen
2 Sonderpädagogische Förderung: Sonderpädagogische Förderung dient dem Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile und zielt auf die Verwirklichung des Rechts dieser Schülerinnen und Schüler auf eine ihrer persönlichen Begabung und ihrem persönlichen Leistungsvermögen entsprechende schulische Bildung und Erziehung. Die sonderpädagogische Förderung soll den Betroffenen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensgestaltung ermöglichen. (SENBJW: Inklusive Schule-Berlin.de)
3 Die Förderung kann in folgenden Organisationsformen durchgeführt werden: Im gemeinsamen Unterricht in der allgemeinen Schule (neu: Schwerpunktschulen) In den Schulen mit sonderpädagogischem Förderbedarf In temporären Lerngruppen In sonderpädagogischen Einrichtungen und in Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe
4 Sonderpädagogische Förderschwerpunkte: (Statusdiagnostik nach Leitfaden zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs an Berliner Schulen) Lernen Emotionale und soziale Entwicklung Sprache Kein sonderpädagogischer Förderbedarf aber Augenmerkkinder im Sinne des Nachteilsausgleiches: Besonderer Förderbedarf bei Krankheit Teilleistungsstörungen (LRS und Rechenschwäche) Geistige Entwicklung Körperlich-motorische Entwicklung Sehen Hören und Kommunikation Autismus
5 Grundsätzliches: SopädVO Sonderpädagogikverordnung 38 Grundsatz (1)Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf haben zur Herstellung von Chancengleichheit einen Anspruch auf Nachteilsausgleich. (2) Die Leistungsanforderungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit Ausnahme der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte "Lernen" und "Geistige Entwicklung" bestimmen sich nach den für die allgemeinen Schulen geltenden Rahmenlehrplänen und den Vorschriften zu Lernerfolgskontrollen, Leistungsbeurteilungen, Schulleistungstests, Vergleichsarbeiten und Abschlüssen. (3) Auf Zeugnissen darf keine Eintragung über den gewährten Nachteilsausgleich erfolgen.
6 Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann ein Nachteilsausgleich ( 38 der VO Sonderpädagogik) gewährt werden. Dies kann durch die Bereitstellung besonderer Hilfsmittel, dem Einsatz unterstützenden Personals und durch methodische Unterstützungsmaßnahmen ( z.b. Zeitzugaben, modifizierte Aufgabenbearbeitung) geschehen. Nachteilsausgleich bei sopäd. Förderbedarf Aufgaben der Schule Aufgaben der Schulaufsicht Aufgaben des SIBUZ Sopäd VO 38 Festlegung des Nachteilsausgleiches und konkrete Umsetzung nach Feststellungsbescheid Sopäd. Förderbedarf Schulaufsicht erstellt den Bescheid zum Sopäd. Förderbedarf SIBUZ (Beraterund Diagnostiklehrkraft) berät und empfiehlt Sopäd. Förderbedarf und berät zum individuellen Nachteilsausgleich
7 Nachteilsausgleich bei LRS und Rechenschwäche Aufgaben der Schule Aufgaben der Schulaufsicht Aufgaben des SIBUZ Grundschule 16 GS VO Schule diagnostiziert und legt Nachteilsausgleich fest Schulaufsicht wird informiert, wenn Benotung länger als zwei Jahre ausgesetzt wird Beratung auf Anfrage Sek I 16 und 36 Sek I VO LRS wird diagnostiziert und einfacher NTA (Bearbeitungszeit, Hilfsmittel) werden festgelegt; längere Bearbeitungszeit bei schriftl. Prüfungen wird vom Prüfungsvorsitzenden festgelegt Bei gravierender LRS Beratung durch SIBUZ; Schulpsychologie; Voraussetzung für Besonderheiten der Bewertung VO GO 31 NTA wird vom Prüfungsvorsitzenden festgelegt s.o.
8 Besonderer Förderbedarf Nachteilsausgleich bei Krankheit (Voraussetzung: aktuelle medizinische Diagnose): NTA bei Krankheit Wird in VO Sonderpädagogik aufgenommen Aufgaben der Schule Aufgaben der Schulaufsicht Antragstellung (Schule oder Eltern) formlos an Schulaufsicht; Festlegung und Umsetzung des NTA; bei Prüfungen legt der Prüfungsvorsitzende den NTA fest bearbeitet die Anträge und bittet ggf. SIBUZ um Stellungnahme; unterzeichnet den Bescheid Aufgaben des SIBUZ SIBUZ (SoPäd oder Schulpsychologie) erstellt Empfehlung und berät die ggf. Schulen bei der Umsetzung des NTA SIBUZ: Schulpsychologisches und inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum (Übersicht zusammengestellt von Uta Johst-Schrader Leiterin des SIBUZ Friedrichshain-Kreuzberg)
9 Unterstützende/ nachteilsausgleichende Maßnahmen bei den einzelnen Förderschwerpunkten Sehen körperliche und motorische Entwicklung Hören autistische Behinderung Sprache emotional- soziale Entwicklung Krankheit Modifikation der Aufgabenstellung, u.a.: bei mündlichen Aufgaben (z.b. Redebeiträge durch visuelle Angebote unterstützen) bei schriftlichen Aufgaben (z.b. Begriffserklärung) Präsentation der Aufgaben (z.b. strukturierte Anordnung von Aufgaben/ Materialien) Zeitliche Modifikation, u.a.: Gewährung angemessener Zeitzugaben (z.b. bei Tests/ Klassenarbeiten, beim Lesen) Sondertermine für Tests/ Klassenarbeiten (z.b. eher früh am Schultag) zusätzliche Pausen (klare Zeitabläufe mit Hilfe von Sanduhren)
10 Hilfsmittel, u.a.: technisch (z.b. PC mit Spracheingabe, optische und elektronische Hilfsmittel, Diktiergerät) visuell/ akustisch (z.b. Einsatz lautsprachlicher Gebärden, klarer Tagesablauf, Piktogramme) taktil/ kinästhetisch (z.b. bewegungsunterstützende Lautbildung) Bereitstellung eines ablenkungsarmen Arbeitsplatzes in der Klasse tastbare Materialien Räumliche Voraussetzungen, u.a.: Ausschluss von Störgeräuschen (z.b. Kopfhörer) Reizüberflutung vermeiden (z.b. Übersichtlichkeit im Klassenraum) günstige Lichtverhältnisse (z.b. Sonnenbrillen, Tischanordnung)
11 Persönliche Hilfen, u.a.: Strukturierungshilfen bei schriftlichen Aufgaben (größere Schrift, Zerteilen bzw. Vereinfachung von Aufgaben) Strukturierungshilfen im Schulalltag (Erwartungen formulieren, Methodentraining, Tagespläne, Wochenpläne, Lernpläne u.a.) Einplanen von regelmäßigen Gelegenheiten zur motorischen Entlastung auch und gerade innerhalb der 45 Minuten Einsatz von unterstützendem Personal (z.b. Unterstützung bei der Bereitstellung von Arbeitsmaterialien sowie der Heranführung der Kinder an selbstständige Arbeit) krankheitsbedingte Maßnahmen (z.b. hygienische Versorgung) Für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung liegt ein anderer Rahmenlehrplan vor. Für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen gilt ab dem Schuljahr 2017/18 ebenfalls der neue Rahmenlehrplan der allgemeinen Schule.
12 multiprofessionell, gut vernetzt und natürlich im Team Die Arbeit an praktischen Beispielen.
13 Handlungsmöglichkeiten auf der Interaktionsebene Beziehungsaufbau Ressourcenkarte Förderplanung im Team Kooperation mit den Eltern Handlungsmöglichkeiten auf Klassenebene Classroom-Management Rituale und Struktur Klassenklima; kooperatives Lernen; soziales Lernen; Klassenrat Pausen; offenen Situationen
14 Handlungsmöglichkeiten auf Schul- und Kollegenebene Klassenübergreifende Hilfesysteme Team-Teaching und Hospitationen Schulinterne Beratung Kollegiale Fallberatung / Intervision Unterstützung durch außerschulische Netzwerke SIBUZ: schulnahe Beratung durch Sonderpädagogen, Schulpsychologen, Schulsozialarbeiter, Erzieherinnen, Jugendamt, Sozialraum Medizinische und therapeutische Einrichtungen Vereine, Polizei, Selbsthilfegruppen, Vereinigungen
15 Literatur: SENBJW: Leitfaden zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfes an Berliner Schulen SENBJW: Sonderpädagogische Förderung LISUM: Förderplanung im Team Ulrich Harms: Rund um den Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung (Hintergrundinformationen, Fallbeispiele, Strategien), Verlag an der Ruhr 2014 Kathrin Bornebusch u.a.: Praxishelfer Inklusion, Oldenburg 2014 Ressourcenkarte abgewandelt aus: Streich, Institut für Stadtteilbezogene Soziale Arbeit und Beratung (ISSAB) 2004
Welche Grundlagen sollten bei der inklusiven Arbeit in Praxislerngruppen Beachtung finden?
Welche Grundlagen sollten bei der inklusiven Arbeit in Praxislerngruppen Beachtung finden? Oktober 2015 SIBUZ Neukölln 1. Inklusive Schulentwicklung in Berlin 2. Rechtliche Grundlagen: Die Sonderpädagogikverordnung
MehrSonderpädagogik in Bewegung
Sonderpädagogik in Bewegung 21. Jhdt. Separation Integration I 20. Jhdt. E Separation Integration 19. Jhdt. Exklusion Separation 18. Jhdt. Exklusion Separation 17. Jhdt. Exklusion Separation 16. Jhdt.
MehrStandortbestimmung und Perspektiven von Schulsozialarbeit SFBB
Vortrag von Gudrun Lehn-Lange und Maurice Breier Schulpsychologisches Beratungszentrum Reinickendorf Grundlage: Ergebnisse der AG zum Thema BUZ, SPBZ und SP Reinickendorf Standortbestimmung und Perspektiven
MehrGewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und/oder einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung
Nachteilsausgleich Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und/oder einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung Rechtsgrundlagen Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz
MehrKrankheit. 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen
Kr BESONDERER FÖRDERBEDARF UND NACHTEILSAUSGLEICH BEI Krankheit 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen 1.1 Bedeutung des Unterrichts für Kranke Wenn Schülerinnen und Schüler längerfristig
MehrKrankheit. 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen. 1.1 Bedeutung des Unterrichts für kranke Schülerinnen und Schüler
Kr BESONDERER FÖRDERBEDARF UND NACHTEILSAUSGLEICH BEI Krankheit 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen 1.1 Bedeutung des Unterrichts für kranke Schülerinnen und Schüler Wenn Schülerinnen
MehrHILFEN FÜR ALLGEMEINE SCHULEN
HILFEN FÜR ALLGEMEINE SCHULEN Arbeitsstelle Kooperation Beratung, Begleitung, Vernetzung Ansprechpartner Jugendamt und Schule Gemeinsame Projekte v. Jugendarbeit und Schule Ansprechpartner/In Inklusion
MehrPsychisch erkrankte Kinder- und Jugendliche in der Schule. Teilhabeförderung und Nachteilsausgleich
Psychisch erkrankte Kinder- und Jugendliche in der Schule Teilhabeförderung und Nachteilsausgleich Klaus Seifried Schulpsychologiedirektor a.d. Diplom-Psychologe, Psycholog. Psychotherapeut, Lehrer www.klausseifried.de
MehrII A 2/ II D 6/ II A 2.2 /II D 6 Die Mario Dobe/ K.-Jürgen Heuel/ Christiane Winter-Witschurke/ Thurid Dietmann 08/2017
II A 2/ II D 6/ II A 2.2 /II D 6 Die Mario Dobe/ K.-Jürgen Heuel/ Christiane Winter-Witschurke/ Thurid Dietmann 08/2017 Informationen über die Veränderungen in der Diagnostik in den sonderpädagogischen
MehrFragen & Antworten zum sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen im neuen Rahmenlehrplan 1-10 für das Land Brandenburg
Fragen & Antworten zum sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen im neuen Rahmenlehrplan 1-10 für das Land Brandenburg 1. Frage: Wie erfolgt die Leistungsbewertung für Schülerinnen und Schüler mit dem
MehrAuf dem Weg zur inklusiven Bildung in Niedersachsen. Fachtagung. Schulsozialarbeit in Niedersachsen. am 13. November 2013
Auf dem Weg zur inklusiven Bildung in Niedersachsen Fachtagung Schulsozialarbeit in Niedersachsen am 13. November 2013 Schüler mit sonderpädagogischer Unterstützung was heißt das genau? Quelle: Statistische
MehrEltern im Prozess des Übergangs. Von der Frühförderung bis zum Schuleintritt
Eltern im Prozess des Übergangs Von der Frühförderung bis zum Schuleintritt Anfang- Absprung- Auffangen Absprung 1. Definition Förderbedarf allgemein 2. Definition Sonderpädagogischer Förderbedarf 3. Abgrenzung
MehrSchülerinnen und Schüler mit ASS - Möglichkeiten und Grenzen der Fachberatung Autismus-Spektrum-Störung im Schulamt für die Stadt Bonn
Schülerinnen und Schüler mit ASS - Möglichkeiten und Grenzen der Fachberatung Autismus-Spektrum-Störung im Schulamt für die Stadt Bonn Birgit Böhm bi.boehm2@gmail.com Fachberater ASS in Bonn Kindergärten,
MehrAutismus und Schule Gaby Brinkmann Anja Wildung
Autismus und Schule Gaby Brinkmann Anja Wildung Überblick Vorstellung der Referentinnen Autismus - ein facettenreiches Phänomen Gelingensbedingungen am Beispiel von - Schulbegleitung - Zusammenarbeit von
MehrIndividuelle Förderung am Städtischen Lindengymnasium Gummersbach. Leitfaden Nachteilsausgleich
Individuelle Förderung am Städtischen Lindengymnasium Gummersbach Leitfaden Nachteilsausgleich 1. Mit welcher pädagogischen Grundhaltung behandeln wir das Thema Nachteilsausgleich? Jede Schülerin und jeder
MehrGemeinsames Lernen an der Möhnesee-Schule
Gemeinsames Lernen an der Möhnesee-Schule Inhaltsverzeichnis 1. Zielgruppe 2. Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Umsetzung des Gemeinsamen Lernens 3. Aufgaben der Förderschullehrer/-innen 4. Zielsetzung
MehrDie Versorgung psychisch erkrankter Schülerinnen und Schüler aus schulpsychologischer Sicht
Die Versorgung psychisch erkrankter Schülerinnen und Schüler aus schulpsychologischer Sicht Klaus Seifried Schulpsychologisches und inklusionspädagogisches Beratungszentrum Tempelhof-Schönberg Ebersstraße
MehrRechenschwäche und Rechenstörungen
Rechenschwäche und Rechenstörungen Schulrechtliche Grundlagen Folie 1 Ausgangslagen Verpflichtung zur individuellen Förderung (Prävention und integrierte Förderung, Beobachten, Wahrnehmen von Besonderheiten)
MehrBeratungskonzept. Im Schulalltag gibt es eine Vielfalt von Beratungsanlässen, die an die handelnden Personen geknüpft sind.
Beratungskonzept Vorbemerkungen Im Schulalltag gibt es immer wieder Fragen, Sorgen und Konflikte mit und zwischen Eltern, Schüler*innen, Lehrkräften und Erzieher*innen, die neben dem Konfliktmanagement
MehrElbschule Ambulante Beratung und Unterstützung
Elbschule Ambulante Beratung und Unterstützung 2016 J. Eitner Kontakt Diagnostik - Gutachten Erstkontakt, Hörtest, Beratung an der Elbschule sowie Hospitationen an den allgemeinen Schulen ggf. Teilnahme
MehrAbsender (aktuell besuchte Schule)
Absender (aktuell besuchte Schule) Kreis Rendsburg-Eckernförde Der Landrat Jugend und Familie Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche Königinstr. 1 24768 Rendsburg Bezeichnung Anschrift Tel-Nr.:
MehrInklusion im Landkreis Esslingen
Inklusion im Landkreis Esslingen - Regionale Planungskonferenz - 1 Tagesordnung Begrüßung Information über die Schulgesetzänderung Austausch Pause Aufgaben der regionalen Arbeitsgruppen Bildung von Untergruppen
MehrSchulen auf dem Weg zur Inklusion - im Rhein-Erft-Kreis - Schulamt REK
Schulen auf dem Weg zur Inklusion - im Rhein-Erft-Kreis - UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und
MehrInklusion. Inklusiver Unterricht und. sonderpädagogische Förderung
I Inklusion Inklusiver Unterricht und sonderpädagogische Förderung II Impressum Bezirksregierung Münster Domplatz 1-3 48143 Münster Telefon 0251 411-0 Telefax 0251 411-2525 E-Mail: poststelle@brms.nrw.de
MehrInklusion an Berufskollegs und Zukunft der Förderberufskollegs Folgerungen aus den drei Inklusionsgutachten und Planungen des MSW
Fachbeirat inklusive schulische Bildung am Freitag, den 06. November 2015, 15:00-18:00 Uhr Inklusion an Berufskollegs und Zukunft der Förderberufskollegs Folgerungen aus den drei Inklusionsgutachten und
MehrHandreichung für Eltern
Handreichung für Eltern BADEN-WÜRTTEMBERG STAATLICHES SCHULAMT FREIBURG Einschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Inhaltsangabe Vorwort Übergang
MehrGesetzliche Grundlagen zur Inklusion in Baden-Württemberg. Staatliches Schulamt Donaueschingen
Gesetzliche Grundlagen zur Inklusion in Baden-Württemberg 2015 Staatliches Schulamt Donaueschingen Folie 2 Gesetzlicher Rahmen (Überblick) Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes vom 20.07.2015: Inklusionsgesetz
MehrInklusion in der Grundschule Harpstedt. Eine Information der GS- Harpstedt und den Kita s der Samtgemeinde Harpstedt
Inklusion in der Grundschule Harpstedt Eine Information der GS- Harpstedt und den Kita s der Samtgemeinde Harpstedt Was bedeutet inklusive Schule? Jede allgemeinbildende Schule in Niedersachsen ist eine
MehrInklusion. durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern. Pädagogische und rechtliche Aspekte
MR Erich Weigl Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern Pädagogische und rechtliche Aspekte 16.03.2013 1 1. Zur Philosophie einer inklusiven Schule oder: Um was geht es? 2. Zum Bayerischen
MehrSehr geehrte Damen und Herren,
Ministerium für Bildung und Kultur, Postfach 10 24 52, 66024 Saarbrücken Rundschreiben Abteilung C Abteilung D Allgemein bildende Schulen Berufliche Schulen An die Leiterinnen und Leiter der weiterführenden
MehrTHEMA. Auf dem Weg zur inklusiven Schule
THEMA Auf dem Weg zur inklusiven Schule DEFINITION INKLUSION Inklusion (lat. Inclusio, Einschließung) beinhaltet die Überwindung der sozialen Ungleichheit, indem alle Menschen in ihrer Vielfalt und Differenz,
MehrReferentin: Ilka Marquardt Oktober 2011
Referentin: Ilka Marquardt Oktober 2011 1. Inklusion als gesamtgesellschaftlicher Prozess 2. Vorstellung des Pilotprojektes Auf dem Weg zur inklusiven Schule (Schulamtsbereich Brandenburg an der Havel)
MehrFörderdiagnostische Stellungnahme. Name der Schülerin/ Vorname der Schülerin/ des Schülers:
Erich Kästner-Schule Schule mit Förderschwerpunkt Lernen Beratungs- und Förderzentrum, Ganztagsangebot Schule des Rheingau-Taunus-Kreises Auf der Au 36, 65510 Idstein, Tel.: 06126-3250, Fax: 92 467, email:
MehrElternberatung für inklusive Bildung
Elternberatung für inklusive Bildung Der mittendrin e.v. Elternverein für inklusive Bildung seit 2006 -Information und Öffentlichkeitsarbeit (Kongresse, Veranstaltungen, Kampagnen z.b. Inklusion Schaffen
MehrWelche Intentionen. sind für das Projekt Mathematik und Inklusion leitend?
INFORMATIONSVERANSTALTUNG MATHEMATIK & INKLUSION Welche Intentionen sind für das Projekt Mathematik und Inklusion leitend? Folie 1 WAS SIE IM PROJEKT ERWARTET Fachdidaktik Mathematik Inklusionsverständnis
MehrStart in die Inklusion
Vorbereitung ab 2010/11 Hospitationen an verschiedenen Schulen Planungen zu Räumen, Ausstattung und Unterrichtsmaterial Zusammenstellung des Lehrerteams Konferenzdiskussionen und -beschlüsse Start 2011/12:
MehrKonzept. zur Inklusion an der Gesamtschule Oelde. (Hubbe - Cartoon)
Konzept zur Inklusion an der Gesamtschule Oelde (Hubbe - Cartoon) Die Gesamtschule Oelde möchte sich mit ihrem Konzept zur Inklusion nicht auf eine Achterbahn begeben. Uns ist es wichtig, zu verdeutlichen,
MehrInklusion von Grenzen, Chancen und Mühen Überblick über die Region zu Ihren Fragen!
Inklusion von Grenzen, Chancen und Mühen Überblick über die Region zu Ihren Fragen! 25.März 2015 LBK Alt Rahlstedt / Großlohe/ Hohenhorst Dörte Dzäbel, Beratungsleitung/ Brigitte Schulz, Gesamtleitung
MehrBegründung des Regierungsentwurfs zu 2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Begriffswandel von der Integration zur Inklusion bedeutet, dass es nicht mehr darum gehen kann, Menschen zur Teilhabe an einem Regelsystem zu befähigen, sondern dieses Regelsystem so einzurichten,
MehrInklusive Bildung. Informationen zum neuen Schulgesetzes für Baden-Württemberg Umsetzung - Abläufe
Inklusive Bildung Informationen zum neuen Schulgesetzes für Baden-Württemberg Umsetzung - Abläufe Arbeitskreis Barrierefreies Tübingen 06.07.2016 Rathaus Tübingen, Ratssaal 05.07.16 1 Bericht und Austausch
MehrArbeitspapier. Inklusion an Schulen Umsetzung, Arbeitsschwerpunkte, nächste Schritte. Schleswig-Holstein. Der echte Norden
Arbeitspapier Inklusion an Schulen Umsetzung, Arbeitsschwerpunkte, nächste Schritte Schleswig-Holstein. Der echte Norden Impressum Herausgeber: Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein
MehrUmsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern
Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern Behinderung In der UN-BRK ein offener, an der Teilhabe orientierter Begriff Begriff umfasst für den schulischen Bereich behinderte Schülerinnen
MehrWer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen.
Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen. (Hubert Hüppe) Quelle: in einer Pressemitteilung vom 07.03.2011 zur Integration behinderter Menschen; PM auf behindertenbeauftragter.de
MehrVOM FÖRDERZENTRUM ZUM KOMPETENZZENTRUM
Konzept Förderzentrum Zerbst VOM FÖRDERZENTRUM ZUM KOMPETENZZENTRUM EINSTIEG Um die Qualität sonderpädagogischer Förderung im Kontext einer inklusiven Schule zu gewährleisten, bedarf es der Einrichtung
MehrUnser inklusiver Unterricht
Unser inklusiver Unterricht Meinersen, November 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 Aktuelle Bedingungen an der Ameisenschule 3 Sonderpädagogische Grundversorgung (SGV) 4 Die unterschiedlichen Förderschwerpunkte
MehrZeitschiene für die Inklusion in den Schuljahren 2018/ /2025. Stand: November 2018
Zeitschiene für die Inklusion in den Schuljahren 2018/2019 2024/2025 Stand: November 2018 Ziele der Landesstrategie zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem Mecklenburg-Vorpommern Umsetzung der Landesstrategie
MehrDiagnostik in regionaler Kooperation (DirK) Erläuterungen
Anlass: DS 21/11428: Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion an Hamburgs Schulen nach Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative Gute Inklusion : Festschreibung, die Statusdiagnostik zur Feststellung
MehrElternratgeber. Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch in der Schule
Elternratgeber Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch in der Schule Fragen & Antworten Bernd Ege - Fotolia.com Stand Januar 2018 Inhalt Vorwort 3 Schulanfang 4 Schulanmeldung 5 Sonderpädagogischer
MehrWarum wollen wir diesen beschwerlichen und aufwendigen Weg gehen?
Inklusion scheint das Schlagwort des Jahres in der Ausbildung zu sein. Was bedeutet dieses Wort für uns? Alle Menschen sollen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Leben und an der Gesellschaft teilhaben
MehrEntwicklungsziele der Schule am Sandsteinweg Stand: März Förderbereich Maßnahmen Verantwortlich Umfang Evaluation.
5.1. Förderkonzept Soziale Kompetenz Förderbereich Maßnahmen Verantwortlich Umfang Evaluation Teamfähigkeit 1. Arbeitsgemeinschaf 1. täglich mehrere Aufführungen, Selbständigkeit Eigenverantwortung Gewaltprävention
MehrFörderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen (LRS)
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4716 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1860 der Abgeordneten Kathrin Dannenberg Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/4441 Förderung von Schülerinnen
MehrInklusion. Inklusiver Unterricht und. sonderpädagogische Förderung
I Inklusion Inklusiver Unterricht und sonderpädagogische Förderung II Impressum Bezirksregierung Münster Domplatz 1-3 48143 Münster Telefon 0251 411-0 Telefax 0251 411-2525 E-Mail: poststelle@brms.nrw.de
MehrMission Inklusion: Ein Fokus des VBE NRW
Mission Inklusion: Ein Fokus des VBE NRW aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen Auswertung Nordrhein-Westfalen http://vbe-nrw.de/index.php?content_id=3525 Studiendesign
MehrGrundschule mit Schulprofil Inklusion
Grundschule mit Schulprofil Inklusion Unser Motto: Es ist normal, verschieden zu sein (Richard von Weizsäcker) Unser Verständnis von Inklusion: Alle Kinder anzunehmen und für sie den richtigen Platz zu
MehrEin Kooperationsprojekt von Jugendhilfe und Schule an 6 Grundschulen in Berlin Hellersdorf und Marzahn
* Ein Kooperationsprojekt von Jugendhilfe und Schule an 6 Grundschulen in Berlin Hellersdorf und Marzahn vorgestellt von: Dr. Martina Giest Leiterin Schulpsychologisches Beratungszentrum Marzahn-Hellersdorf
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4006 6. Wahlperiode 03.07.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Unterrichtsstunden zur Förderung von Schülerinnen und Schülern
MehrGesamtkonzeption der Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden
Die Zusammenarbeit zwischen den sozialpädagogischen BFZ-Fachkräften, den BFZ- Förderlehrkräften und dem Lehrkörper der allgemeinbildenden Schulen basiert auf der Gesamtkonzeption der Modellregion Inklusive
MehrReferat Inklusion.
Referat Inklusion angela.ehlers@bsb.hamburg.de 1 Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 7 Wohl des Kindes Gleichberechtigter Genuss aller Menschenrechte
MehrVorstellung des KsF-Albatros-Schule im Rahmen der Veranstaltung Inklusive Schulentwicklung Schritt für Schritt in die Praxis
Vorstellung des KsF-Albatros-Schule im Rahmen der Veranstaltung Inklusive Schulentwicklung Schritt für Schritt in die Praxis (Martin-Luther-King-Schule Münster, 13.November 2013) Kompetenzzentrum Albatros-Schule
MehrKONZEPT 2017/18. GEESTLANDSCHULE FREDENBECK Oberschule mit gymnasialem Zweig
Inklusion und Kooperation 1. Einleitung 2. Kooperation 2.1. Rahmenbedingungen 2.2. Ziele 3. Inklusion 3.1. Rahmenbedingungen 3.2. Förderpläne 3.3. Leistungsbewertung und Zeugnisse 3.4. Rolle des inklusiv
MehrAhe - Eine Herausforderung
Eine Schule für Ahe Ahe - Eine Herausforderung 60% Kinder mit Migrationshintergrund 26 Nationen (Marokko, Türkei, ) Viele Kinder aus sozial schwachen Verhältnissen Viele Kinder mit sonderpädagogischem
MehrZu beachtende Aspekte für das Gemeinsame Lernen im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung (KmE)
Gelingende Inklusion in einer Schule des Gemeinsamen Lernens ist immer die Aufgabe aller am Schulleben Beteiligten. Dazu gehört es, inklusive Kulturen zu schaffen, inklusive Strukturen zu etablieren und
MehrZiel: Konstruktive Kritik zu den Anregungen und Ideen, damit alle SchülerInnen an der Schule erfolgreich lernen können.
INKLUSIONSKONZEPT Gliederung: I. Einstieg II. Bestandsaufnahme III. Haus der Inklusion IV. Ideen und Anregungen für die praktische Umsetzung (inklusive rechtliche Grundlagen) Ziel: Konstruktive Kritik
MehrDer Weg zu inklusiven Bildungsangeboten. im Schuljahr 2018/2019
Der Weg zu inklusiven Bildungsangeboten im Schuljahr 2018/2019 Inhalte 1. Schulische Inklusion: Voraussetzungen und Grundlagen 2. Elternwahlrecht: Was bedeutet das konkret? 3. Verfahrensablauf 4. Zeitplan
MehrMobiler Dienst Sprache
Mobiler Dienst Sprache Förderzentrum Schwerpunkt Sprache Erhebung Schule Im Großen Freien, 2007 Rahmenbedingungen 45 % Lehrkräfte 2 U.-Std Std.. MD 25 % Lehrkräfte 4 U.-Std Std.. MD vorwiegend 3. 6. Std.
MehrZur aktuellen Situation der sonderpädagogischen Förderung in Mecklenburg-Vorpommern Dipl.- Päd. Cornelia Fittje
Zur aktuellen Situation der sonderpädagogischen Förderung in Mecklenburg-Vorpommern Dipl.- Päd. Cornelia Fittje 1 UN Behindertenrechtskonvention Artikel 24 Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von
MehrInformationen für Eltern und Erziehungsberechtigte
Schulamt für den Kreis Düren Informationen zum AO-SF- Verfahren für Eltern und Erziehungsberechtigte Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte zum Gemeinsamen Lernen Verordnung über die sonderpädagogische
MehrSchriftliche Anfrage. des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) Mobbing an Berliner Schulen. Drucksache 18 / Wahlperiode
Drucksache 18 / 17 802 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 03. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Februar 2019) zum Thema: Mobbing
MehrAußerschulische Förderung bei Legasthenie / Dyskalkulie
Außerschulische Förderung bei Legasthenie / Dyskalkulie Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Finanzierung Möglichkeiten der Finanzierung 1.) Förderung durch die Krankenkasse 2.) Förderung über das Jobcenter
MehrGemeinsames Lernen an der Sternenschule
Gemeinsames Lernen an der Sternenschule Im Schuljahr 2011 / 2012 hat sich das Kollegium der Sternenschule gemeinsam auf den Weg zur inklusiven Schulentwicklung gemacht. Seitdem nehmen auch Kinder mit festgestelltem
MehrInklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer
aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen Auswertung Sachsen-Anhalt/Sachsen/Thüringen 22. Mai 2017 34773/Q7407 Le/Hm Studiendesign Grundgesamtheit: Lehrer an allgemeinbildenden
MehrKann man Nachteile ausgleichen?
Kann man Nachteile ausgleichen? Nachteilsausgleich in der pädagogischen Praxis Veranstaltung des VDS am 10.10.2015 in Halberstadt Nachteilsausgleich /Dr. Greve/MK 1 Nachteilsausgleich 1. Was ist Nachteilsausgleich?
Mehrkme - Medizinisch-neurobiologische Grundlagen der Entwicklung und Rehabilitation Vorlesung 51 BM
BA LA für sonderpädagogische Förderung: Liste freier Plätze im SS 18 Nummer Veranstaltungstitel Art freie Plätze Modulbezeichnung Basismodule 14412.0100 Einführung in die Allgemeine Heil- und Sonderpädagogik
MehrBayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern
Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern MR Erich Weigl Dr. Monika Eiber Pädagogische und rechtliche Aspekte 1 1. Zur Philosophie einer inklusiven Schule oder: Um was geht es? 2. Zur
MehrInklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer
aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen Auswertung 22. Mai 2017 34772/Q7407 Le/Hm Studiendesign Grundgesamtheit: Lehrer an allgemeinbildenden Schulen in Stichprobengröße:
MehrInklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer
aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen 22. Mai 34769/Q7407 Le/Hm Studiendesign Grundgesamtheit: Lehrer an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland Stichprobengröße:
MehrHinweise zum Verfahren der Anforderung von Unterstützung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst
----------- Nr. 5. 8. bis Mai des laufenden Schuljahres ----------- Nr. 1. 4. bis März des laufenden Schuljahres Hinweise zum Verfahren der Anforderung von Unterstützung durch den Mobilen Sonderpädagogischen
MehrSonderpädagogische Unterstützung in der Schule
Sonderpädagogische Unterstützung in der Schule Beratung mit den Fachkräften der Kita Wie ist der Entwicklungsstand des Kindes? Ist zu erwarten, dass das Kind in der Grundschule ohne besondere Hilfen lernen
Mehr4.3.2 Besondere Aspekte bei zielgleicher Förderung... 4
1 Inhalt 4 Leistungsbewertung und Zeugnisse... 2 4.1 Allgemeine Hinweise... 2 4.2 Förderschwerpunkte und Bildungsgänge... 2 4.3 Leistungsbewertung und Zeugnisse in Bildungsgängen der allgemeinen Schulen
MehrArbeitspapier. Inklusion an Schulen Umsetzung, Arbeitsschwerpunkte, nächste Schritte. Schleswig-Holstein. Der echte Norden
Arbeitspapier Inklusion an Schulen Umsetzung, Arbeitsschwerpunkte, nächste Schritte Schleswig-Holstein. Der echte Norden Impressum Herausgeber: Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein
MehrLeitfaden für die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit körperlicher Beeinträchtigung
Leitfaden für die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit körperlicher Beeinträchtigung Der Leitfaden dient dem Ziel, inklusive Schulsituationen für eine Schülerin bzw. einen Schüler mit dem Förderschwerpunkt
MehrFörderplan und Nachteilsausgleich
Förderplan und Nachteilsausgleich I. Rechtliche Grundlagen in Hessen Hessisches Schulgesetz 3 Abs.6: Die Schule ist so zu gestalten, dass die gemeinsame Erziehung und das gemeinsame Lernen aller Schülerinnen
MehrName Vorname Geburtsdatum Nationalität. Anlass und Ziel der Förderdiagnostik: Ersteinschätzung Fortschreibung Abschlusseinschätzung
Schule (Stempel) Beschreibung des Bedarfs an sonderpädagogischer Beratung, Begleitung und Unterstützung bei Verbleib an der Regelschule (Bezug: RdErl. des MK vom 23.4.2015 23 84003 Unterrichtsorganisation
MehrTeilhabe schaffen durch individuelle Förderung und Inklusion. MR Dr. Alfons Frey
Teilhabe schaffen durch individuelle Förderung und Inklusion MR Dr. Alfons Frey Warum es sinnvoll ist? 50.000 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf verlassen jährlich die allgemeinbildenden Schulen
MehrSchulrechts-Crashkurs für GEW-VL Leistungsbeurteilung
// Vertrauensleute-Schulung vom 20.-22-03.2017, Löchnerhaus, Insel Reichenau // Schulrechts-Crashkurs für GEW-VL Leistungsbeurteilung 1 Was ändert sich wann? Leistungsbeurteilung in GS und SBBZ Notenbildungsverordnung
Mehr5.1. Einleitung Rechtliche Grundlagen Verfahren zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs LRS und Dyskalkulie 5-6
5-1 Inhalt 5 Nachteilsausgleich... 5-2 5.1. Einleitung 5-2 5.2. Rechtliche Grundlagen 5-2 5.3. Verfahren zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs 5-5 5.4. LRS und Dyskalkulie 5-6 5.5. Nachteilsausgleiche
MehrDie Sonderpädagogische Förderung an der Overbergschule Witten
Overbergschule Witten Städtische Gemeinschaftshauptschule Sekundarstufe I Die Sonderpädagogische Förderung an der Overbergschule Witten Stand: 09/2014 (Entwurf eines Konzeptes, erstellt im September 2014)
Mehr1.1. Inklusiver Unterricht Sonderpädagogische Unterstützung
1-1 Inhalt 1. Individuelle Förderung und sonderpädagogische Unterstützung im Gemeinsamen Lernen... 1-2 1.1. Inklusiver Unterricht... 1-3 1.1.1 Begriffliches / Definitionen... 1-4 1.2 Sonderpädagogische
MehrInklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer
aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen Auswertung Baden-Württemberg 22. Mai 34771/Q7407 Le/Hm Studiendesign Grundgesamtheit: Lehrer an allgemeinbildenden Schulen
MehrFragebogen für Antrag auf Schulbegleitung. Antrag für das Schuljahr 1. Schulhalbjahr 2. Schulhalbjahr
Kreis Stormarn Fachdienst Soziale Hilfen und Teilhabe Fragebogen für Antrag auf Schulbegleitung (von der Schule auszufüllen) Antrag für das Schuljahr 1. Schulhalbjahr 2. Schulhalbjahr Neuantrag/ geplanter
MehrLeitgedanken und pädagogische Grundsätze
Leitgedanken und pädagogische Grundsätze Jede Schülerin und jeder Schüler fühlt sich angenommen! Jede Schülerin und jeder Schüler erlebt sich als kompetent! Jeder fühlt sich wertgeschätzt! Die Beziehung
MehrInklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer
aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen Auswertung Nordrhein-Westfalen 22. Mai 34770/Q7407 Le/Hm Studiendesign Grundgesamtheit: Lehrer an allgemeinbildenden Schulen
MehrAuf dem Weg zur inklusiven Schule
Auf dem Weg zur inklusiven Schule Das Pilotprojekt des Staatlichen Schulamts Brandenburg an der Havel Beginn: Schuljahr 2010/2011 Grundlagen und erste Ergebnisse Michael Frey/ Staatliches Schulamt Brandenburg
MehrInklusion an der Cäcilienschule Grundsätze, Ziele und Praxisvorstellungen Einführungsreferat zur Auftaktveranstaltung am
Inklusion an der Cäcilienschule Grundsätze, Ziele und Praxisvorstellungen Einführungsreferat zur Auftaktveranstaltung am 16.09.2013 Ausgangsfragen! Was wird von uns im Rahmen der Inklusion verlangt?! Was
MehrZ E U G N I S S E bei sonderpädagogischer Förderung in den integrativen Lerngruppen (5./6. Klasse)
Z E U G N I S S E bei sonderpädagogischer Förderung in den integrativen Lerngruppen (5./6. Klasse) I Allgemeine Bestimmungen Stand: Dezember 2012 Zeugnisse bei zielgleicher Förderung [Bildungsgang der
MehrFörderorte für den Förderschwerpunkt Sehen
Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung im Förderschwerpunkt Sehen (Text aus KMS vom 24.07.2007, Nr. IV.7-5 O 8204.1-4.66 967) Sonderpädagogische Förderung für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem
MehrLernzieldifferenz - Leistungserhebung- Leistungsbewertung Förderdiagnostischer Bericht und Förderplan. ALP, 3 Sept MRin Tanja Götz
Lernzieldifferenz - Leistungserhebung- Leistungsbewertung Förderdiagnostischer Bericht und Förderplan ALP, 3 Sept. 2014 MRin Tanja Götz 1 Verwendung des Begriffs Nachteilsausgleich häufig: im weiteren
MehrVeranstaltung Solingen, Gesamtschule Wupperstraße
Veranstaltung Solingen, Gesamtschule Wupperstraße Beitrag Bezirksregierung Düsseldorf www.brd.nrw.de Seite 1 o Autismus-Spektrum-Störung im AO-SF-Entwurf o Autismus-Spektrum-Störung und Bedarf an sonderpädagogischer
MehrSchleswig-Holstein Der echte Norden
Schleswig-Holstein Der echte Norden Fachanhörung Inklusion Wie können multiprofessionelle Teams erfolgreich unterstützen? Veranstalter: BLLV München 27. Oktober 2016 Dr. Heide Hollmer Inklusion IST Schuljahr
MehrÜbergang Schule - Beruf
Übergang Schule - Beruf Berufliche Orientierung Für SchülerInnen mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot bzw. mit einer wesentlichen Behinderung Verpflichtende Dienstbesprechung
Mehr