Der Blick des Sachverständigen nach 29 a BImSchG auf den (un)sicheren Anlagenbetrieb
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- Rudolf Fürst
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Der Blick des Sachverständigen nach 29 a BImSchG auf den (un)sicheren Anlagenbetrieb Dr. Ralph Semmler Genehmigung und Überwachung von Biogas- und Tierhaltungsanlagen, , RP-Kassel
2 Schwerpunkte des Vortrags Allgemeine Grundlagen LAI-Arbeitshilfe Mängelbewertung Interessante Aspekte im Rahmen der Prüfungen Erfahrungen bei Anwendung der Checkliste Erfordernis Blitzschutzanlagen MSR-Schutzeinrichtungen (VDI 2180) Notstromversorgung Beurteilung fehlende Umwallung Wesentliche Prüfergebnisse Fazit RP-Kassel, Dr. Semmler 2
3 Allgemeine Grundlagen RP-Kassel, Dr. Semmler 3
4 Allgemeine Grundlagen Problem: Fehlende allgemein gültige Definition der Mängeleinstufung für bestimmte Abweichungen Unterschiedliche Begrifflichkeiten: Leichter, mittelschwerer, schwerer Mangel (vgl. LAI- Checkliste) Bedeutsamer Mangel ( 29a SV-Jahresbericht) Geringer, erheblicher, gefährlicher Mangel RP-Kassel, Dr. Semmler 4
5 Allgemeine Grundlagen Geringfügiger Mangel = Vorhandensein eines Mangels, der innerhalb der nächsten 5 Jahre ein geringes Risiko beinhaltet, relevante Umweltauswirkungen und/oder Personenschäden zu verursachen. Vorgeschlagene Frist zur Mängelbeseitigung: innerhalb der nächsten 6 Monate bzw. gemäß Angaben im Bericht erforderlich Erheblicher Mangel = Vorhandensein eines Mangels, der innerhalb der nächsten 5 Jahre ein hohes Risiko beinhaltet, relevante Umweltauswirkungen und/oder Personenschäden zu verursachen. Vorgeschlagene Frist zur Mängelbeseitigung: Beseitigung umgehend bzw. gemäß Angaben im Bericht, Vor-Ort-Nachprüfung erforderlich. Gefährlicher Mangel Vorhandensein eines Mangels, der aktuell eine akute Umweltgefährdung und/oder eine Gefährdung von Personen beinhaltet. Sofortige Beseitigung erforderlich, ggf. Stilllegung der Anlage mit Vollzugmeldung an die zuständige Behörde und Vor-Ort-Nachprüfung RP-Kassel, Dr. Semmler 5
6 Interessante Aspekte im Rahmen der Prüfungen Erfahrungen bei Anwendung der Checkliste MSR-Schutzeinrichtungen (VDI 2180) Erfordernis Blitzschutzanlagen Notstromversorgung Beurteilung fehlende Umwallung
7 Erfahrungen bei Anwendung der Checkliste RP-Kassel, Dr. Semmler 7
8 MSR-Schutzeinrichtungen (VDI 2180) Nachfolgende MSR-Einrichtungen wurden beispielhaft einer SIL-Einstufung nach VDI 2180 Teil 1, Nr. 6, bewertet: Überfüllsicherungen an Folienbehältern mit Grenzwertschalter (max.) Alarmmeldung und Abschaltung der Pumpen (LSAH) Unterfüllsicherungen im Substratbehältern mit Grenzwertschalter (min) Alarmmeldung und Abschaltung der Pumpen (LSAL) Füllstandsüberwachung (LISHA) in den gasspeichernden Gärbehältern (Gashauben) / Füllstand hoch Unterdruckwächter im Gassystem (Gasleitungen) Gaswarneinrichtung zur Überwachung des BHKW-Raumes (UEG- Messung Methan) Rauchmelder / Brandmelder im BHKW-Raum Mindestvolumenstromüberwachung der technischen Lüftung im BHKW-Raum RP-Kassel, Dr. Semmler 8
9 SIL-Einstufung nach VDI 2180 Teil 1, Nr. 6, wie folgt: RP-Kassel, Dr. Semmler 9
10 MSR-Schutzeinrichtungen (VDI 2180) Ergebnis: Je nach Kombination der untersuchten MSR innerhalb einer BGA ist keine SIL-Einstufung erforderlich! keine Schutzeinrichtungen ausschließlich Überwachungseinrichtungen Im ungünstigsten Fall sind folgende MSR-Einrichtungen in SIL 1 einzustufen: 1. GWA (wenn gleichzeitig keine Lüftungsverriegelung mit Motor) 2. Windfahne (wenn gleichzeitig keine GWA) 3. Unterfüllschutz (wenn kein Vakuumfass in Betrieb) RP-Kassel, Dr. Semmler 10
11 Erfordernis Blitzschutzanlagen Rechtliche Grundlagen Ex-Schutz, TRBS Gemäß Pkt sowie (entspricht Zone 0, 1, 20, 21) Blitzschutzanlage erforderlich. Gemäß Pkt sind Blitzschutzanlagen als Maßnahmen für die Zonen 2 und 22 nicht erforderlich, da die Wahrscheinlichkeit für das Zusammentreffen eines Blitzes mit dem Auftreten von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre als äußerst gering angesehen werden kann RP-Kassel, Dr. Semmler 11
12 Erfordernis Blitzschutzanlagen Gibt es Bereiche in den BGA mit Ex-Zone 1? Ja, nach TI4 sowie BGR 104 (1/2014) z.b. 1 m kugelförmig um Überdrucksicherungen an Behältern These: Da bei Zündung innerhalb der o.g. Zone 1 Bereiche die selben Auswirkungen eintreten als wenn keine Ex- Atmosphäre vorliegt, nicht relevant für Blitzschutz- Betrachtung! RP-Kassel, Dr. Semmler 12
13 Erfordernis Blitzschutzanlagen Weitere Rechtliche Grundlagen Baurecht z.b. BauO-NRW 17 (4): Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten und zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen Bestandsanlagen z.b. BauO-NRW: 87: wenn dies im Einzelfall wegen der Sicherheit für Leben oder Gesundheit erforderlich ist. Installation einer Blitzschutzanlage DIN EN erforderlich! alternativ Durchführung einer Blitzschutzrisikoanalyse nach DIN EN 62305! RP-Kassel, Dr. Semmler 13
14 Notstromversorgung USV MSR-Einrichtungen I.d.R. über Akku (4h Reserve) Notstromversorgung Hardware (für Rührer, ggf. für Gasverdichter Fackel) Stationäres Notstromaggregat (selten) Externe Notstromeinspeisung über mobiles Aggregat Inselbetrieb (sehr selten) Zusätzliches Rührwerk mit Schlepperantrieb (selten) Alternativ Mobile Umpumpvorgänge mit Schlepper (selten) Mobiler Kompressor für Blub (selten) Fassentnahme über Schaumklappe (Festdach-Behälter) RP-Kassel, Dr. Semmler 14
15 Beurteilung fehlende Umwallung Vorgehensweise: 1. Umwallung Bestandteil des Genehmigungsbescheids? 2. Wenn ja, dann Mangel (erheblich?) Nein, vgl.o.g.def. 3. Wenn Nein, zunächst Prüfung auf Vorliegen einer Umweltgefährdung 4. Wenn keine Umweltgefährdung (z.b. ausreichende Retentionsfläche, keine Vorfluter in direkter Nähe, etc.) gegeben, Organisatorische Maßnahmen ausreichend 5. Wenn Umweltgefährdung vorliegt, Empfehlung für Errichtung einer Umwallung SV ist keine Genehmigungsbehörde! RP-Kassel, Dr. Semmler 15
16 Wesentliche Prüfergebnisse
17 Wesentliche Prüfergebnisse Mängelschwerpunkte Explosionsschutzdokument / Ex-Zonenplan Dokumentation im Betriebstagebuch Erdung / Potentialausgleich Anlagenkennzeichnung (insbesondere Kondensat Schacht) Fehlende Sensibilität der Betreiber bezüglich sicherheitstechnischer Aspekte!. Hier ein Beispiel RP-Kassel, Dr. Semmler 17
18 Wesentliche Prüfergebnisse Unkontrollierter Zustand eines m³ Behälters RP-Kassel, Dr. Semmler 18
19 Fazit
20 Fazit LAI-Arbeitshilfe gutes Hilfsmittel für 29a-Prüfungen Fehlende Mängeldefinition führt je nach SV zu unterschiedlichen Ergebnissen Die Anforderungen an die MSR-Einrichtungen gemäß VDI 2180 wurden beispielhaft definiert (max. SIL 1) Hauptdefizite im Bereich Ex- und Betriebsführungs- Dokumentation Zusammenfassend ist auf Basis der bisher durchgeführten Prüfungen festzustellen, dass nicht die Anlagentechnik die Ursache für Unfälle/Schäden ist, sondern i.d.r. fehlende Sensibilität der Betreiber bezüglich sicherheitstechnischer Aspekte reicht Schulung? RP-Kassel, Dr. Semmler 20
21 Wer sagt denn, dass BGA gefährlich sind? RP-Kassel, Dr. Semmler 21
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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