Personalvorsorge Swiss Life BVG-Sammelstiftung HOVAL AG Kurzreglement Vorsorgeplan und Reglement

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Personalvorsorge Swiss Life BVG-Sammelstiftung HOVAL AG Kurzreglement Vorsorgeplan und Reglement"

Transkript

1 Personalvorsorge Swiss Life BVG-Sammelstiftung HOVAL AG Kurzreglement Vorsorgeplan und Reglement (gültig ab )

2 1. Allgemeines / Organisation Die Hoval AG hat sich zur Abwicklung der BVG-konformen Personalvorsorge der BVG-Sammelstiftung Swiss Life angeschlossen. Innerhalb dieser Sammelstiftung wird ein eigenes Vorsorgewerk mit individuellem Vorsorgekonzept gebildet (Vertrag Nr. E81FCB). Diese Kurzfassung gibt den Inhalt der massgeblichen Reglemente und Bestimmungen der Personalvorsorge der Firma in konzentrierter Form wieder. Rechtsverbindlich sind alleine die vollständigen Reglemente des Vorsorgewerkes, welche jederzeit unter folgendem LINK otect/nvs.html bezogen werden können. Der aktuelle Vorsorgeplan der HOVAL AG kann jederzeit beim Arbeitgeber bezogen werden. 2. Welche Leistungen werden von wem erbracht? Krankheit Unfall Medizinische Behandlung Private Krankenkasse Unfallversicherung SUVA UVGZ Zürich Versicherung Invalidität (Kurzfristiger Lohnausfall) Invalidität (Langfristiger Lohnausfall) Lohnfortzahlung Arbeitgeber Krankentaggeldversicherung Renten aus IV Renten aus Vorsorgewerk Swiss Life Lohnfortzahlung Arbeitgeber Taggeld aus Unfallversicherung Renten aus IV Leistungen aus Unfallversicherung und eventuell aus Vorsorgewerk Swiss Life (für Lohnteile über dem UVG-Maximum-Lohn) Tod Renten aus AHV Leistungen aus Vorsorgewerk Swiss Life Renten aus AHV Leistungen aus Unfallversicherung und eventuell aus Vorsorgewerk Swiss Life (für Lohnteile über dem UVG-Maximum-Lohn) Alter Renten aus AHV Leistungen aus Vorsorgewerk Swiss Life 3. Wer wird in die Personalvorsorge aufgenommen? Alle AHV-pflichtigen ArbeitnehmerInnen mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, die ein Jahres- Grundgehalt in der Höhe von mindestens 75% der maximalen AHV-Altersrente beziehen (Stand Eintrittsschwelle 2016: CHF 21'150 = 75% der maximalen AHV-Altersrente), werden in die Personalvorsorge aufgenommen. 4. Wann erfolgt die Aufnahme? Die Aufnahme erfolgt am ersten Tag des Arbeitsverhältnisses, frühestens jedoch am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Invaliditäts- und Todesfallvorsorge resp. am 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres für die Altersvorsorge. Dezember 2015 Seite 2

3 5. Welcher Lohn ist versichert? Es wird bei Eintritt bzw. in den Folgejahren vom am Anfang des Jahres vereinbarten AHV-Jahreslohn ausgegangen (maximal 3 000% der max. AHV-Altersrente; Stand 2016: CHF ). Folgende Lohnbestandteile werden ausgeschlossen: Prämien (z.b. Abschlussprämien usw.) Überstunden-Entschädigung EB-Zuschlag (Überzeitentschädigung) Nicht geldwirksame Gehaltsnebenleistungen Dienstaltersgeschenk Folgende Lohnteile sind zusätzlich eingeschlossen: Gratifikationen Variable Provision (100% Verdienstregelung) Fixe Provision EB-Entschädigung (12x Wochenansatz) Für die Berechnung der Vorsorgeleistungen ist der versicherte Jahreslohn massgebend. Dieser wird gebildet, indem man vom Grundlohn den Koordinationsbetrag (Stand 2016: CHF = 75% der maximalen AHV-Altersrente) in Abzug bringt. Bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt der Koordinationsabzug im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad. versicherter Lohnteil 75% maximale AHV-Altersrente Koordinationsabzug Dezember 2015 Seite 3

4 6. Welche Leistungen sind versichert? Altersvorsorge Altersrente bzw. Alterskapital Das Alterskapital wird durch jährliche Altersgutschriften, eingebrachte Freizügigkeitsleistungen, allfällige Einkäufe fehlender Beitragsjahre und den Zinsen (2016: BVG 1.25% / Überobligatorium 0.75%) sowie allfälligen weiteren Überschüssen gebildet. Die Altersgutschriftenskala lautet wie folgt: Altersgruppen Frauen / Männer Altersgutschriften in Prozenten des versicherten Jahreslohnes /65 7% 10% 15% 18% Erreicht eine versicherte Person das Pensionierungsalter, entscheidet sie sich für eine Altersrente oder für das Alterskapital. Es sind auch Mischformen möglich (Renten- und Teilkapitalbezug). Die Umwandlung des vorhandenen Altersguthabens in eine lebenslänglich zahlbare Altersrente im Alter 65 Männer und 64 Frauen erfolgt mit einem sogenannten Rentenumwandlungssatz. Die jeweils gültigen Sätze sind aus dem persönlichen Vorsorgeausweis ersichtlich. Anwartschaftliche Ehegatten-/Partnerrente für Ehegatten bzw. Partner (unter gewissen Voraussetzungen) bei Tod des Alters-rentenbezügers von 60% der laufenden Altersrente. Bei einem Teilkapitalbezug reduzieren sich die Leistungen entsprechend. Pensionierten-Kinderrente von 20% der Altersrente für jedes Kind unter 18 Jahren (bzw. 25, wenn in Ausbildung). Bei einem Teilkapitalbezug reduzieren sich die Leistungen entsprechend. Der Anspruch auf die Altersrente bzw. das Alterskapital besteht bei Beendigung des Vorsorgeverhältnisses als beitragspflichtige Person ab Alter 58 (vorzeitige Pensionierung) bis Alter 70 (aufgeschobenen Pensionierung). Invaliditätsvorsorge Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit Invalidenrente von 60% des versicherten Jahreslohnes, fällig nach Ablauf einer 24-monatigen Dauer der Erwerbsunfähigkeit. Invaliden-Kinderrente von 8% des versicherten Jahreslohnes für jedes Kind unter 18 Jahren (bzw. 25, wenn in Ausbildung); fällig nach Ablauf einer 24-monatigen Dauer der Erwerbsunfähigkeit. Befreiung von der Beitragszahlung nach einer 3-monatigen Dauer der Erwerbsunfähigkeit. Die Vorsorgeleistungen bleiben dabei in demselben Umfang versichert. Bei Teilinvalidität wird die Höhe der Invaliditätsleistungen unter Berücksichtigung des Invaliditätsgrades bestimmt. Dezember 2015 Seite 4

5 Erwerbsunfähigkeit infolge Unfall Invalidenrente von 60% auf dem Lohnteil, der den Höchstbetrag gemäss UVG (Stand 2016: CHF ) übersteigt, fällig nach Ablauf einer 24-monatigen Dauer der Erwerbsunfähigkeit. Invaliden-Kinderrente von 8% auf dem Lohnteil, der den Höchstbetrag gemäss UVG (Stand 2016: CHF ) übersteigt, für jedes Kind unter 18 Jahren (bzw. 25, wenn in Ausbildung); fällig nach Ablauf einer 24-monatigen Dauer der Erwerbsunfähigkeit. Befreiung von der Beitragszahlung nach einer 3-monatigen Dauer der Erwerbsunfähigkeit. Die Vorsorgeleistungen bleiben dabei in demselben Umfang versichert. Todesfallvorsorge Tod infolge Krankheit Ehegatten-/Partnerrente in der Höhe von 36% des versicherten Jahreslohnes (Partnerrente unter gewissen Voraussetzungen). Waisenrente in der Höhe von 8% des versicherten Jahreslohnes für jedes Kind unter 18 Jahren (bzw. 25, wenn in Ausbildung). Todesfallkapital aus vorhandenem Altersguthaben zur Auszahlung gelangt der Teil des vorhandenen Altersguthabens nach Abzug des Todesfallkapitals aus Einkäufen der versicherten Person, der nicht zur Finanzierung einer Ehegatten- / Partnerrente benötigt wird. Todesfallkapital aus Einkäufen der versicherten Person 100% der Einkäufe der versicherten Person bei dieser Vorsorgeeinrichtung. Tod infolge Unfalls Ehegatten-/Partnerrente von 36% auf dem Lohnteil, der den Höchstbetrag gemäss UVG (Stand 2016: CHF ) übersteigt (Partnerrente unter gewissen Voraussetzungen). Waisenrente von 8% auf dem Lohnteil, der den Höchstbetrag gemäss UVG (Stand 2016: CHF ) übersteigt für jedes Kind unter 18 Jahren (bzw. 25, wenn in Ausbildung). Todesfallkapital aus vorhandenem Altersguthaben zur Auszahlung gelangt der Teil des vorhandenen Altersguthabens nach Abzug des Todesfallkapitals aus Einkäufen der versicherten Person, der nicht zur Finanzierung einer Ehegatten- / Partnerrente benötigt wird. Todesfallkapital aus Einkäufen der versicherten Person 100% der Einkäufe der versicherten Person bei dieser Vorsorgeeinrichtung. Dezember 2015 Seite 5

6 7. Wie wird die Personalvorsorge finanziert? Die Jahresbeiträge für das Vorsorgewerk beinhalten die jährlichen Altersgutschriften zur Finanzierung der Altersleistungen, die Risikoprämien für die Versicherung der Invaliditäts- und Todesfallleistungen, sowie die Beiträge für den Teuerungsausgleich, Sicherheitsfonds und Verwaltungskosten. Arbeitnehmerbeiträge: Altersgruppen Frauen / Männer Arbeitnehmerbeitrag in Prozenten des versicherten Lohnes % % % 55 64/65 9.0% Für Risikoteil: 0.00% der Risiko-, Kosten- und übrigen Beiträge Arbeitgeberbeiträge: Der Arbeitgeberbeitrag entspricht der Differenz zwischen dem Total aller Beiträge und der Summe der Beiträge aller Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber übernimmt damit 100% der Risiko-, Kosten und übrigen Beiträge. 8. Welche Leistungen werden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Erreichen des Pensionierungsalters erbracht? Scheidet ein Versicherter ab Alter 25 aus der Personalvorsorge aus, so hat er per Austrittsdatum Anspruch auf eine Freizügigkeitsleistung in der Höhe des im Zeitpunkt des Austritts vorhandenen Altersguthabens (volle Freizügigkeit). Die Freizügigkeitsleistung wird gemäss den Angaben der ausscheidenden Person auf die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers übertragen. Eine Barauszahlung ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich. Tritt die austretende Person keine neue Stelle an, ist ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherungsgesellschaft zu errichten. 9. Wohneigentumsförderung und Einkauf Beitragsjahre Siehe separates Merkblatt 10. An wen kann ich mich wenden, wenn ich zusätzliche Fragen habe? Sie erhalten jährlich den persönlichen Vorsorgeausweis. Diesem Ausweis können Sie die wichtigsten Zahlen entnehmen. Bei Unklarheiten, Fragen oder Anliegen im Bereich der Personalvorsorge wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung Frau Verena Schmid oder an susanne.signer@allvisa.ch. 11. Welche Abkürzungen werden verwendet? AHV Eidgenössische Alters- und Hinterlassenenversicherung ALV Arbeitslosenversicherung IV Eidgenössische Invalidenversicherung BVG Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge UVG Bundesgesetz über die Unfallversicherung UVGZ Unfall Zusatzversicherung Dezember 2015 Seite 6

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch Vorsorgestiftung des VSV REGLEMENT 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan R Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für

Mehr

REGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer)

REGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fondation institution supplétive LPP Fondazione istituto collettore LPP REGLEMENT Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des

Mehr

Anbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben zu retournieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Anbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben zu retournieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unternehmen 2 Teststrasse 1 8800 Thalwil Aarau, 19.06.2007 Vorsorgeplan der BVG-Stiftung Sehr geehrte Damen und Herren Anbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben

Mehr

BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz

BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz Seite Zürich 1I 04.09.2015 Berufliche Vorsorge Das Dreisäulenkonzept Vorsorge in der Schweiz Staatliche Vorsorge AHV IV 1. Säule Berufliche Vorsorge BVG UVG

Mehr

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung Ihr Vorsorgeausweis Auf den ersten Blick ist Ihr Vorsorgeausweis gespickt mit Fachbegriffen

Mehr

REGLEMENT 1. TEIL VORSORGEPLAN F20

REGLEMENT 1. TEIL VORSORGEPLAN F20 REGLEMENT 1. TEIL VORSORGEPLAN F20 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2016 für alle im Vorsorgeplan F20 versicherten

Mehr

Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1.

Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1. Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Gültig ab 1. Januar 2014 Hinweis: Die in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen

Mehr

Brutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00

Brutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00 nest Vorsorgeausweis per 15.01.2015 die ökologisch-ethische Pensionskasse Herr Felix Muster Anschlussvertrag 7028 Zürich, 08.10.2015 Betrieb Muster GmbH 1. Versicherte Person Name und Vorname Muster Felix

Mehr

REGLEMENT 2013. Pensionskasse SMGV/VHP. Erster Teil: Vorsorgeplan B2. (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz)

REGLEMENT 2013. Pensionskasse SMGV/VHP. Erster Teil: Vorsorgeplan B2. (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) Pensionskasse SMGV/VHP (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) REGLEMENT 2013 Erster Teil: Vorsorgeplan B2 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im

Mehr

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel)

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) 0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) Die Verwaltungskommission der Pensionskasse der Stadt Biel gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 der Statuten erlässt: 1. Grundsatz

Mehr

Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis

Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis Was ist der Vorsorgeausweis? Die Pensionskasse der Gemeinde Horw informiert Sie mit dem persönlichen Ausweis über Ihre berufliche Vorsorge. Sie erhalten jährlich

Mehr

PV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch

PV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015 www.pksv.ch PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Standard 2015 Art. 1 Gültigkeit 1 Der vorliegende Vorsorgeplan gilt für

Mehr

VORSORGEREGLEMENT 2013

VORSORGEREGLEMENT 2013 Ifangstrasse 8, Postfach, 8952 Schlieren, Tel. 044 253 93 80, Fax 044 253 93 94 info@vorsorge-gf.ch, www.vorsorge-gf.ch (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2013 Erster Teil:

Mehr

Basisplan II der Pensionskasse Post

Basisplan II der Pensionskasse Post Basisplan II der Pensionskasse Post Gültig ab 1. August 2013 Für die im Basisplan II versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. August 2013; der Basisplan II

Mehr

REGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan B3

REGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan B3 REGLEMENT Erster Teil: Vorsorgeplan B3 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2008 für alle im Vorsorgeplan B3 versicherten

Mehr

für die PraderLosinger AG (GAV Kanton Wallis Vorsorgeplan 4)

für die PraderLosinger AG (GAV Kanton Wallis Vorsorgeplan 4) Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang zum Reglement für die PraderLosinger AG (GAV Kanton Wallis Vorsorgeplan 4) gültig ab 1.1.2015 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen

Mehr

Beschreibung des Vorsorgeausweises

Beschreibung des Vorsorgeausweises Beschreibung des Vorsorgeausweises 1a 1b 2 3 4 5 6 7 8 2 1. Januar 2015 Beschreibung des Vorsorgeausweises der PKG Pensionskasse Die vorliegende Aufstellung beschreibt die einzelnen Positionen des Vorsorgeausweises

Mehr

Die BVG-Planfamilie Überblick Seite 1/2

Die BVG-Planfamilie Überblick Seite 1/2 Die -Planfamilie Überblick Seite 1/2 In der -Planfamilie wird der AHV-Jahreslohn um einen Koordinationsabzug in der Höhe von 87,5 % der maximalen einfachen AHV-Altersrente reduziert. Die Leistungen dieser

Mehr

VORSORGEREGLEMENT 2014

VORSORGEREGLEMENT 2014 Pensionskasse Metzger (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2014 Erster Teil Vorsorgeplan: S1 - S4 bzw. S1U - S4U Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements

Mehr

für die Losinger Marazzi AG (GAV Kanton Genf Vorsorgeplan 2 + 3)

für die Losinger Marazzi AG (GAV Kanton Genf Vorsorgeplan 2 + 3) Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang zum Reglement für die Losinger Marazzi AG (GAV Kanton Genf Vorsorgeplan 2 + 3) gültig ab 1.1.2015 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen

Mehr

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab 01.01.2014

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab 01.01.2014 VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Gültig ab 0.0.04 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement SE - Ausgabe 0400 - SR 030 - D.docx Seite

Mehr

Pensionskassenausweis ganz einfach!/

Pensionskassenausweis ganz einfach!/ Pensionskassenausweis ganz einfach!/ Auf den ersten Blick ist der Pensionskassenausweis ein Dschungel aus Fach begriffen und Zahlen. Sich darin zurechtzufinden, ist aber gar nicht so schwer wenn man über

Mehr

REGLEMENT. Erster Teil: VORSORGEPLAN G2

REGLEMENT. Erster Teil: VORSORGEPLAN G2 REGLEMENT Erster Teil: VORSORGEPLAN G2 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2007 für alle in Plan G2 versicherten

Mehr

Basisplan I der Pensionskasse Post

Basisplan I der Pensionskasse Post Basisplan I der Pensionskasse Post Gültig ab 1. August 2013 Für die im Basisplan I versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. August 2013; der Basisplan I der

Mehr

Den Vorsorgeausweis verstehen

Den Vorsorgeausweis verstehen Berufliche Vorsorge Den Vorsorgeausweis verstehen Dieses Informationsblatt zeigt Ihnen auf, wie ein Vorsorgeausweis aufgebaut ist. Es gibt Erklärungen und enthält nützliche Informationen zu wichtigen Themen.

Mehr

REGLEMENT 2009. Pensionskasse PANVICA. Erster Teil: Vorsorgeplan BA+ (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz)

REGLEMENT 2009. Pensionskasse PANVICA. Erster Teil: Vorsorgeplan BA+ (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) Pensionskasse PANVICA (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) REGLEMENT 2009 Erster Teil: Vorsorgeplan BA+ Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im

Mehr

VORSORGEPLAN SF Selbständigerwerbende und Freischaffende

VORSORGEPLAN SF Selbständigerwerbende und Freischaffende VORSORGEPLAN SF Selbständigerwerbende und Freischaffende REGLEMENT, 1. Teil Gültig ab 1.1.2010 In Kraft gesetzt durch den Stiftungsrat am 9. November 2009 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements

Mehr

Vorsorgereglement 2014

Vorsorgereglement 2014 Vorsorgereglement 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan B2 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für alle im

Mehr

REGLEMENT. Erster Teil: VORSORGEPLAN SF

REGLEMENT. Erster Teil: VORSORGEPLAN SF REGLEMENT Erster Teil: VORSORGEPLAN SF Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für alle im Vorsorgeplan SF versicherten

Mehr

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 052 261 78 74 www.vorsorgestiftung-vsv.ch

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 052 261 78 74 www.vorsorgestiftung-vsv.ch Vorsorgestiftung des VSV REGLEMENT 2009 Erster Teil: Vorsorgeplan B Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2009 für

Mehr

Meine Pensionskasse 2015

Meine Pensionskasse 2015 Meine Pensionskasse 2015 GastroSocial Ihre Pensionskasse Der Betrieb, in dem Sie arbeiten, ist bei der GastroSocial Pensionskasse versichert. Sie deckt die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche

Mehr

PLAN C. Agrisano Pencas. Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2015. Anwendung. Ereignisse die der Pensionskasse gemeldet werden müssen

PLAN C. Agrisano Pencas. Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2015. Anwendung. Ereignisse die der Pensionskasse gemeldet werden müssen Anwendung Agrisano Pencas Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2015 PLAN C Die Prämiensätze sind innerhalb des Versicherungsplanes zwischen Frauen und Männern verschieden. In der ersten Kolonne jeder Seite

Mehr

Personalversicherungen

Personalversicherungen Personalversicherungen Eine Kurzorientierung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer AHV/IV 1. Säule ALV Arbeitslosenversicherung BVG 2. Säule / Pensionskasse UVG Obligatorische Unfallversicherung KTG Krankentaggeldversicherung

Mehr

Vorsorgereglement 2014

Vorsorgereglement 2014 Vorsorgereglement 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan A40.1 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für alle

Mehr

REGLEMENT KASSE 1 KURZFASSUNG

REGLEMENT KASSE 1 KURZFASSUNG REGLEMENT KASSE 1 KURZFASSUNG GÜLTIG AB 01. JANUAR 2006 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden Begriffe wie Arbeitnehmer, Versicherter, Partner, Stiftungsrat, Präsident, Rentner, Arbeitgeber- und

Mehr

10. Anhang für den Plan BVG COMFORT zum Vorsorgereglement der Pensionskasse

10. Anhang für den Plan BVG COMFORT zum Vorsorgereglement der Pensionskasse 10. Anhang für den Plan BVG COMFORT zum Vorsorgereglement der Pensionskasse A 1 Beträge, Werte und versicherter Jahreslohn Maximale AHV srente (= AHVR) CHF 28'200 Mindestlohn (= 6/8 der AHVR) CHF 21'150

Mehr

Planbibliothek. Vorsorgepläne, Zusatzplan Kader, Zusatzplan Überbrückungsrente. Sparplan «Sparen PLUS»

Planbibliothek. Vorsorgepläne, Zusatzplan Kader, Zusatzplan Überbrückungsrente. Sparplan «Sparen PLUS» Planbibliothek Vorsorgepläne, Zusatzplan Kader, Zusatzplan Überbrückungsrente Die Arbeitgebenden wählen einen Vorsorgeplan. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, einen Zusatzplan Kader und / oder einen Zusatzplan

Mehr

MEINE PENSIONSKASSE 2016. Informationen für Arbeitnehmende

MEINE PENSIONSKASSE 2016. Informationen für Arbeitnehmende MEINE PENSIONSKASSE 2016 Informationen für Arbeitnehmende 1 GastroSocial Ihre Pensionskasse Der Betrieb, in dem Sie arbeiten, ist bei der GastroSocial Pensionskasse versichert. Sie deckt die Bestimmungen

Mehr

BVG. Die wichtigsten Bestimmungen der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

BVG. Die wichtigsten Bestimmungen der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge Die wichtigsten Bestimmungen der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge Stand Januar 2007 4Grundlage und Ziel der beruflichen Vorsorge Geregelt wird die berufliche Vorsorge in der Schweiz

Mehr

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz

Mehr

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE Häufig gestellte Fragen mit Antworten (FAQ) Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE 1. Der gesetzliche Umwandlungssatz im BVG liegt ab 2014 bei 6.8 % im Alter 65. Ist es zulässig,

Mehr

Pensionskasse der Stadt Arbon. Kurzreglement. gültig ab 1. Januar 2014

Pensionskasse der Stadt Arbon. Kurzreglement. gültig ab 1. Januar 2014 Kurzreglement gültig ab 1. Januar 2014 Allgemeines Dieses Kurzreglement bildet einen Auszug aus dem Reglement per 01. Januar 2014 der Pensionskasse der Stadt Arbon, welches alleine massgebend ist. Bei

Mehr

Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2011

Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2011 Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2 A. Tabellen 5. Beitragspläne der Pensionskasse 5 2. Höhe der Risikobeiträge 5 3. Höhe des Umwandlungssatzes 5 4. Ablösungswert für Altersrenten und AHV-Überbrückungsrenten

Mehr

ASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2

ASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2 ASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2 Technische Aspekte (1. Teil) Peter Schiess LCP Libera AG ASIP Info-Veranstaltung (1. Teil) 18.8.2004/1 Übersicht Grundidee der 1. BVG-Revision Eintrittsschwelle

Mehr

Vorsorgeanalyse. Braingroup Vorsorge AG Zypressenstrasse 71 8004 Zürich

Vorsorgeanalyse. Braingroup Vorsorge AG Zypressenstrasse 71 8004 Zürich is Be Zypressenstrasse 71 8004 Zürich el pi Telefon geschäftlich 044 711 84 10 Telefon direkt 044 711 84 02 info@braingroup-vorsorge.ch Vorsorgeanalyse vom 18. Oktober 2012 Herr und Frau Daniel und Claudia

Mehr

Pensionskasse der Stadt Frauenfeld. Kurzreglement Berufliche Vorsorge

Pensionskasse der Stadt Frauenfeld. Kurzreglement Berufliche Vorsorge Pensionskasse der Stadt Frauenfeld Kurzreglement Berufliche Vorsorge KURZREGLEMENT BERUFLICHE VORSORGE der Pensionskasse der Stadt Frauenfeld Allgemeines Personenkreis Aufnahmezeitpunkt Vorsorgeschutz

Mehr

BVG-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan BVG gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch

BVG-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan BVG gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch BVG-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan BVG gültig ab 1. Januar 2015 www.pksv.ch BVG-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan BVG 2015 Art. 1 Gültigkeit Es gelten die nachfolgenden Bestimmungen in Ergänzung

Mehr

Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz)

Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Vernehmlassungsfassung Fettschrift: materielle Änderungen Unterstreichung: redaktionelle Anpassung 165.2 Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden,

Mehr

Die 1. BVG Revision im Überblick

Die 1. BVG Revision im Überblick Die 1. BVG Revision im Überblick Die 1. BVG-Revision tritt am 01.01.2005 in Kraft. Einzelne Bestimmungen werden zwischen dem 01.04.2004 und dem 01.01.2006 eingeführt. VTL Versicherungs-Treuhand Leuthold

Mehr

BusinessComposit Berufliche Vorsorge ohne Grenzen

BusinessComposit Berufliche Vorsorge ohne Grenzen BusinessComposit Berufliche Vorsorge ohne Grenzen Weltweit gilt das Dreisäulensystem der Schweiz als vorbildlich. Doch angesichts globaler Einflüsse und demografischer Entwicklungen muss die 2. Säule seit

Mehr

gültig ab 1.1.2015 für das Vorsorgewerk der Selbständigerwerbenden

gültig ab 1.1.2015 für das Vorsorgewerk der Selbständigerwerbenden Anhänge Vorsorgewerk SE I/1 Anhang I gültig ab 1.1.215 für das Vorsorgewerk der Selbständigerwerbenden BVG-Grenzwerte, technischer Zinssatz Eintrittsschwelle (Art. 2 BVG) : CHF 21 15 Koordinationsabzug

Mehr

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Erfolgt kein unmittelbarer Eintritt in die Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers, so sind Sie während

Mehr

PENSIONSKASSE FREELANCE

PENSIONSKASSE FREELANCE PENSIONSKASSE FREELANCE der Gewerkschaft syndicom ZUSAMMENFASSUNG VORSORGEREGLEMENT 2012 Gültig ab 01.01.2012 Pensionskasse Freelance 1/26 ZUSAMMENFASSUNG DER WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN Die in dieser Zusammenfassung

Mehr

Nachtrag 2 / Korrigenda zum Reglement, gültig ab 1. Januar 2009

Nachtrag 2 / Korrigenda zum Reglement, gültig ab 1. Januar 2009 BVG-Vorsorgestiftung physioswiss Geschäftsstelle: VCW Versicherungs-Treuhand AG Postfach 6331 Hünenberg Tel. 041 785 04 53 Fax 041 785 04 41 E-Mail: physiobvg@vcw.ch Nachtrag 2 / Korrigenda zum Reglement,

Mehr

Der Vorsorgeausweis. Klarheit über die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge.

Der Vorsorgeausweis. Klarheit über die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge. Der Vorsorgeausweis. Klarheit über die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge. Der Vorsorgeausweis enthält viele wertvolle Informationen über den Vorsorgeschutz. Er wird jedes Jahr von Ihrer Personalvorsorgeeinrichtung

Mehr

Vertrauen Sie einer Pensionskasse, die so zuverlässig und effizient arbeitet wie Ihr Unternehmen.

Vertrauen Sie einer Pensionskasse, die so zuverlässig und effizient arbeitet wie Ihr Unternehmen. Die kostengünstigste Pensionskasse für KMU * Vertrauen Sie einer Pensionskasse, die so zuverlässig und effizient arbeitet wie Ihr Unternehmen. (* 1. Preis für die tiefsten Risiko- und Verwaltungskosten

Mehr

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung Berufliche Vorsorge: Seite 1a Was ist der Unterschied zwischen "Altersgutschrift" und "Altersguthaben" Unterschied zwischen "BVG-Mindestzinssatz" und Umwandlungssatz? Welche Personen sind von der Versicherungspflicht

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

Weisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt)

Weisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt) Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern (nachfolgend PKLK genannt) Weisung Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen Durch Verwaltungskommission genehmigt: 13.12.2009 Luzern,

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE AUSTRETENDEN MITARBEITER/INNEN

INFORMATIONEN FÜR DIE AUSTRETENDEN MITARBEITER/INNEN Financial EXPERT Global AG FINANCIAL FACTS Ausgabe April 2012 INFORMATIONEN FÜR DIE AUSTRETENDEN MITARBEITER/INNEN Inhalt 1. Antritt einer neuen Stelle innerhalb von 30 Tagen... 2 2. Aufgabe der Erwerbstätigkeit

Mehr

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015 Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN 3 VORSORGESTUFEN 4 FREIWILLIGE EINLAGEN 5 LEISTUNGEN 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Mehr

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Pensionskasse PANVICA PANVICAplus Vorsorgestiftung Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentum ist eine

Mehr

Stellenwechsel und Entlassung Aspekte des Sozialversicherungsrechts

Stellenwechsel und Entlassung Aspekte des Sozialversicherungsrechts Stellenwechsel und Entlassung Aspekte des Sozialversicherungsrechts 1. Einführende Überlegungen 2. Stellenwechsel/Entlassung vor Eintritt versichertes Risiko 3. Stellenwechsel/Entlassung nach Eintritt

Mehr

Kurzreglement der Pensionskasse der Gemeinde Weinfelden

Kurzreglement der Pensionskasse der Gemeinde Weinfelden PENSIONSKASSE Finanzverwaltung Frauenfelderstrasse 10, Postfach, 8570 Weinfelden Telefon 071 626 83 45 Telefax 071 626 83 49 E-Mail finanzverwaltung@weinfelden.ch Kurzreglement der Pensionskasse der Gemeinde

Mehr

Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds

Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds Gültig ab 01.01.2015 2 Sozialfonds, erstellt im März 2015 Grundsätzliches Der Sozialfonds bietet fünf überobligatorische

Mehr

Vorsorgeplan. für die Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW. der Basellandschaftlichen Pensionskasse BLPK. gültig ab 01.01.2014 BLPK

Vorsorgeplan. für die Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW. der Basellandschaftlichen Pensionskasse BLPK. gültig ab 01.01.2014 BLPK Vorsorgeplan für die Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW der Basellandschaftlichen Pensionskasse BLPK gültig ab 0.0.204 BLPK Übersicht über die Leistungen und die Finanzierung (verbindlich sind die jeweiligen

Mehr

Reglement PRO MEDICO STIFTUNG. Vorsorgeplan B Ausgabe 2006. Vorsorge der zweiten Säule

Reglement PRO MEDICO STIFTUNG. Vorsorgeplan B Ausgabe 2006. Vorsorge der zweiten Säule PRO MEDICO STIFTUNG Vorsorge der zweiten Säule Reglement Vorsorgeplan B usgabe 2006 lle Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Reglement gelten gleichermassen für beide Geschlechter. Die reglementarischen

Mehr

Leistungen. Beiträge. der Pensionskasse Syngenta. Die. und. im Überblick. Die Pensionskasse Syngenta Schweiz im Überblick

Leistungen. Beiträge. der Pensionskasse Syngenta. Die. und. im Überblick. Die Pensionskasse Syngenta Schweiz im Überblick Leistungen Die Beiträge und der Pensionskasse Syngenta im Überblick Die Pensionskasse Syngenta Schweiz im Überblick Die Pensionskasse Syngenta versichert die Mitarbeitenden von Syngenta im Rahmen der

Mehr

Beilage 1a zur Botschaft 04.148. Statuten der Aargauischen Pensionskasse. Statuten der Aargauischen Pensionskasse. Teilrevision Teil 1

Beilage 1a zur Botschaft 04.148. Statuten der Aargauischen Pensionskasse. Statuten der Aargauischen Pensionskasse. Teilrevision Teil 1 Beilage 1a zur Botschaft 04.148 Statuten der Aargauischen Pensionskasse Statuten der Aargauischen Pensionskasse Teilrevision Teil 1 Die Änderungen im Vergleich zum bisherigen Text sind jeweils grau hinterlegt.

Mehr

Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule

Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule Markus Aeschbacher Kassenleiter Einige Fakten zur Altersrente der AHV: Renten ab 2009: Einfache Altersrente: zwischen Fr. 1 140 und 2 280 Für

Mehr

Anhang 1 zum Personalvorsorgeund. Organisationsreglement

Anhang 1 zum Personalvorsorgeund. Organisationsreglement Anhang 1 zum Personalvorsorgeund Organisationsreglement Grenzwerte und versicherungstechnische Werte, gültig ab 1. Januar 2016 der GEWERBEPENSIONSKASSE 4147 Aesch seit 1 9 8 6 gegründet und verwaltet von

Mehr

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei)

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Version 01.01.2016 Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Zur Verbesserung Ihrer Vorsorgeleistungen stehen Ihnen verschiedene Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung: Freiwillige Sparbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge)

Mehr

Ihr Vorsorgeausweis. Hans

Ihr Vorsorgeausweis. Hans www.allianz.ch Ihr Vorsorgeausweis März 2014 Merkblatt für die Versicherten Jedes Jahr wird ein Vorsorgeausweis für Sie erstellt. Dieser gibt Ihnen wichtige Informationen über Ihre persönliche Absicherung

Mehr

Anhang FAR. Personalvorsorgestiftung edifondo. gültig ab 1.1.2012

Anhang FAR. Personalvorsorgestiftung edifondo. gültig ab 1.1.2012 Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang FAR gültig ab 1.1.2012 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen männlichen Bezeichnungen in diesem Reglement für beide Geschlechter verwendet.

Mehr

Pensionskasse der Ausgleichskasse des Schweizerischen Gewerbes

Pensionskasse der Ausgleichskasse des Schweizerischen Gewerbes Pensionskasse der usgleichskasse des Schweizerischen Gewerbes (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) REGLEMENT 2008 Erster Teil: Vorsorgeplan KU Für die in den llgemeinen estimmungen des Reglements

Mehr

SVS. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben

SVS. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 203 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

Berufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln. Präsentation von Walter Kohler, Geschäftsführer PAT-BVG Zürich, 4. März 2010

Berufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln. Präsentation von Walter Kohler, Geschäftsführer PAT-BVG Zürich, 4. März 2010 Berufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln Präsentation von Walter Kohler, Geschäftsführer PAT-BVG Zürich, 4. März 2010 Berufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln Die Redewendung Das ist für

Mehr

Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses 2.05 Beiträge Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Grundsätzlich gilt jedes Entgelt für in unselbständiger Stellung geleistete Arbeit als beitragspflichtiger

Mehr

Sozialversicherungen: 2015

Sozialversicherungen: 2015 ? BV Frage Eine arbeitslose Person, die ein Taggeld von CHF 120.00 der Arbeitslosenkasse erhält, wird bei der Auffangeinrichtung BVG-versichert. Welche Risiken werden in der 2. Säule versichert? Sozialversicherungen:

Mehr

Trainingsprüfung / Aufgaben. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Aufgaben

Trainingsprüfung / Aufgaben. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Aufgaben Trainingsprüfung / Aufgaben für Personalfachleute Sozialversicherungen Aufgabe 1 Die Schweiz hat zur Sozialen Sicherheit Vereinbarungen mit den europäischen Nachbarstaaten getroffen? Wie würden Sie diese

Mehr

Klarheit über die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge. Der Vorsorgeausweis

Klarheit über die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge. Der Vorsorgeausweis Klarheit über die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge Der Vorsorgeausweis Klarheit über die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge Der Vorsorgeausweis enthält viele wertvolle Informationen über den

Mehr

Vorsorgeplan Perspective

Vorsorgeplan Perspective Aufbau, Beiträge und Leistungen im Überblick Gültig ab 1. Januar 2014 0 Seite 1 Damit Sie bei typischen Fragen zu Ihrem Vorsorgeplan nicht im umfangreichen Reglement nachschlagen müssen, haben wir dieses

Mehr

Sozialversicherungen 2009

Sozialversicherungen 2009 An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2009 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen

Mehr

Personenversicherungen Unfallversicherung, UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor

Personenversicherungen Unfallversicherung, UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor Personenversicherungen Unfallversicherung, -Obligatorium, -Zusatz Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor Personenversicherungen Vaudoise Bessere Leistungen bei Unfall Ihre Pflichten

Mehr

VERNETZTE KOMPETENZEN VORSORGEREGLEMENT KURZFASSUNG

VERNETZTE KOMPETENZEN VORSORGEREGLEMENT KURZFASSUNG VORSORGEREGLEMENT KURZFASSUNG Inhaltsverzeichnis Worum geht es in dieser Informationsschrift? 3 Erste, zweite, dritte Säule: Was heisst das für Sie persönlich? 3 Die erste Säule: die AHV/IV Die zweite

Mehr

Reglement über die Abgangsentschädigung für die hauptamtliche Gemeindepräsidentin oder den hauptamtlichen Gemeindepräsidenten

Reglement über die Abgangsentschädigung für die hauptamtliche Gemeindepräsidentin oder den hauptamtlichen Gemeindepräsidenten 1 153.41 29. Mai 2007 Reglement über die Abgangsentschädigung für die hauptamtliche Gemeindepräsidentin oder den hauptamtlichen Gemeindepräsidenten Der Grosse Gemeinderat, gestützt auf Art. 47 Abs. 1 Bst.

Mehr

1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016

1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016 1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016 Stand am 1. Januar 2016 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2016 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge

Mehr

Personalversicherungen

Personalversicherungen Personalversicherungen Eine Kurzorientierung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer AHV/IV 1. Säule ALV Arbeitslosenversicherung BVG Vorsorge der 2. Säule UVG Obligatorische Unfallversicherung Krankentaggeldversicherung

Mehr

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO 2.10 Beiträge Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die

Mehr

REGLEMENT 2008. Pensionskasse Metzger. Erster Teil Vorsorgeplan: B. (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz)

REGLEMENT 2008. Pensionskasse Metzger. Erster Teil Vorsorgeplan: B. (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) Pensionskasse Metzger (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) REGLEMENT 2008 Erster Teil Vorsorgeplan: Für die in den llgemeinen estimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen

Mehr

Ihre Vorsorge bei der Pensionskasse SRG SSR idée suisse Zusatzkonto (Januar 2009)

Ihre Vorsorge bei der Pensionskasse SRG SSR idée suisse Zusatzkonto (Januar 2009) PKS CPS Ihre Vorsorge bei der Pensionskasse SRG SSR idée suisse Zusatzkonto (Januar 2009) Dieses Dokument beschreibt das Zusatzkonto im Beitragsprimat der Pensionskasse SRG SSR idée suisse (kurz: PKS).

Mehr

Ein nützlicher Überblick über die berufliche Vorsorge.

Ein nützlicher Überblick über die berufliche Vorsorge. Ein nützlicher Überblick über die berufliche Vorsorge. 1. Ausgangslage. Die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge ist in der Schweiz auf drei Säulen aufgebaut: Die erste Säule dient im Fall von

Mehr

Vorsorgeplan mit Erläuterungen BusinessComposit

Vorsorgeplan mit Erläuterungen BusinessComposit PAX, Sammelstiftung BVG Vorsorgeplan mit Erläuterungen BusinessComposit Berufliche Vorsorge Ausgabe 01.2012 Muster AG 4000 Basel Vertrag Nr. 00-0000 PAX, Sammelstiftung BVG Aeschenplatz 13, Postfach, 4002

Mehr

IST-Analyse Altersvorsorge

IST-Analyse Altersvorsorge Altersvorsorge Vorsorgeleistungen ab Pensionierung Vorname(2) Name(2) und Vorname(1) Name(1) vor Planung (heutige Situation) Total Einkommen (Basis) Bedarf Pension 5'486 3'48 2'116 Alter 65/57 Alter 72/64

Mehr

FAQ Vorsorgestiftung des VSV

FAQ Vorsorgestiftung des VSV FAQ Vorsorgestiftung des VSV Ab wann besteht BVG-Versicherungspflicht? Versicherungspflicht besteht: - ab dem 1. Januar nach dem vollendeten 17. Altersjahr und - wenn das Jahressalär die BVG-Eintrittsschwelle

Mehr

seit 1974 eine gute Sache

seit 1974 eine gute Sache Beitragspflicht Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden (Ausnahme Elternlehre) einen monatlichen Beitrag von 5,20 zu entrichten.

Mehr

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Dienstag, 30. Oktober 2012 30. Oktober 2012 Seite 1 Dr. Hermann Walser 30. Oktober 2012 Seite 37 Überblick Problemstellung Flexibilisierung

Mehr

Ihre Vorsorge bei PUBLICA

Ihre Vorsorge bei PUBLICA Ihre Vorsorge bei PUBLICA Kurzfassung zum Vorsorgereglement für die Angestellten und die Rentenbeziehenden des Vorsorgewerks Bund Mit dieser Broschüre vermitteln wir Ihnen einen Überblick über: die Grundsätze

Mehr

-BVG - aktuelle Entwicklungen

-BVG - aktuelle Entwicklungen -BVG - aktuelle Entwicklungen Franziska Grob, lic.iur., BSV 1 Inhalt des Referats Inkrafttreten von Art. 2 Abs. 1 bis FZG auf den 1. Januar 2010 Ergänzung der BVV2 betreffend befristet angestellte Arbeitnehmende

Mehr

2. Säule, BVG Berufliche Vorsorge

2. Säule, BVG Berufliche Vorsorge 2. Säule, BVG Berufliche Vorsorge Die berufliche Vorsorge stellt als wichtiger Bestandteil der 2. Säule die angemessene Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung sicher. 1. Ausgangslage. Vorsorge in der

Mehr