Sichere Maschinen beschaffen aber wie?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Sichere Maschinen beschaffen aber wie?"

Transkript

1 Sichere Maschinen beschaffen aber wie? Kurzinformation für Arbeitgeber, Betriebsleiter und Einkäufer

2 Sicherheit beginnt beim Kauf Mit der Beschaffung sicherer Maschinen schützen Sie Leben und Gesundheit Ihrer Mit - arbeitenden. Zudem ersparen Sie sich kostspielige Nachrüstungen, die an Maschinen mit Sicherheitsmängeln oft nötig werden. Als Arbeitgeber sind Sie von Gesetzes wegen dafür verantwortlich, dass in Ihrem Unternehmen sichere Maschinen eingesetzt werden. Die Sicherheits kon formität muss sich jederzeit nachweisen lassen. Wird nach einem Unfall eine Untersuchung eingeleitet, sind Sie mit sicherheitskonformen Maschinen rechtlich besser geschützt. Was heisst «sicherheitskonform»? Sicherheitskonforme Maschinen entsprechen den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG. Diese Anforderungen sind für Maschinen, die ab 1997 in Verkehr gebracht wurden, auch in der Schweiz verbindlich. In diesem Faltblatt erfahren Sie in Kurzform, worauf beim Kauf neuer oder gebrauchter Maschinen zu achten ist, damit sie als sicherheitskonform gelten. Ausführlichere Infor - mationen finden Sie in unserer 16-seitigen Broschüre «Arbeitsmittel die Sicherheit beginnt beim Kauf» (Bestell-Nr ). Suva Gesundheitsschutz Postfach, 6002 Luzern Für Auskünfte: Tel Für Bestellungen: Fax Tel Sichere Maschinen beschaffen aber wie? Verfasser: Hans-Jörg Luginbühl, Abteilung Präventionsdienste Nachdruck mit Quellenangabe gestattet. 1. Auflage Mai Bestellnummer: 66084/1.d

3 1 Beschaffen einer neuen Maschine oder Anlage Beschaffen Sie als Arbeitgeber eine neue Maschine bei einem Schweizer Hersteller oder Importeur, ist es für Sie einfach, deren Sicherheit nachzuweisen. Denn der sogenannte «Inverkehrbringer» ist von Gesetzes wegen verpflichtet, Ihnen bei der Übergabe der Maschine eine Konformitätserklärung mitzuliefern 1). Darin bescheinigt er, dass die Maschine die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen gemäss Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG erfüllt 2). Der Inverkehrbringer muss auch eine Betriebsanleitung in der benötigten Sprache mitliefern (Bilder 1 und 2). Anders ist es bei Direktimport oder Eigenbau der neuen Maschine. In diesen Fällen liegt die Verantwortung für den Nachweis der Sicherheit und für die Betriebsanleitung beim Arbeitgeber (siehe Bild 3). Bild 1 Beispiel einer Konformitätserklärung. Bild 2 Beispiel einer Betriebsanleitung. 1) Gemäss Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG), SR (zu finden unter: Als «Inverkehrbringer» gilt der Verkäufer, Hersteller, Importeur, Verleiher usw., der die Maschine überträgt. 2) Anhang I Maschinenrichtlinie 98/37/EG (siehe

4 bei einem Schweizer Inverkehrbringer Beschaffen einer neuen Maschine im Ausland (Direktimport) durch Eigenbau Anforderungen für den Nachweis der Konformität Inverkehrbringer muss Konformitäts- oder Herstellererklärung 3) und Betriebsanleitung abgeben Arbeitgeber muss Maschine vor Inbetriebnahme auf offensichtliche Mängel überprüfen Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Konformitäts- oder Herstellererklärung 3) und Betriebsanleitung vorhanden sind und keine offensichtlichen Mängel bestehen Fehlen die beiden erstgenannten Dokumente, sind der Nachweis der Sicherheit und die Bedien ungs anleitung vom Arbeitgeber selbst beizubringen. Arbeitgeber muss die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen gemäss Anhang I Maschinenrichtlinie 98/37/EG (konkretisiert in diversen SN EN-Normen) einhalten den Nachweis der Sicherheit erbringen, z. B. durch eine Risikobeurteilung gem. SN EN ISO sicherstellen, dass die Betriebsanleitung vorhanden ist Bild 3 Beschaffen einer Maschine. Bei einem Kauf in der Schweiz empfehlen wir Ihnen, folgenden Text in den Kaufvertrag aufzunehmen: Der Hersteller oder Lieferant bestätigt, dass die Maschine alle anwendbaren Bestim mungen über das Inverkehr bringen von Maschinen gemäss Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) erfüllt. Er verpflichtet sich insbesondere, eine Konformi - täts erklärung gemäss Art. 7 der Verordnung über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEV) sowie die entsprechenden Betriebs anleitungen mitzuliefern. Bei einem Kauf im Ausland (Direktimport) empfehlen wir folgenden Text im Kaufvertrag: Der Hersteller oder Lieferant bestätigt, dass die Maschine mit den Bestimmungen der Europäischen Maschinen richtlinie 98/37/EG übereinstimmt. Er bescheinigt dies mit der Ausstellung der Konformitäts- oder Hersteller - erklärung gemäss Art. 8 der Richtlinie. Er verpflichtet sich zudem, die Betriebsanleitungen mitzuliefern. Des Weitern gewährleistet er, dass die technische Dokumentation gemäss Anhang V der Richt linie in seinen Räumen aufbewahrt und für die zuständigen nationalen Behörden mindestens 10 Jahre bereitgehalten wird. 3) Die «Erklärung des Herstellers», ausgestellt für Teilkomponenten, enthält den Hinweis, dass die Inbetriebnahme so lange untersagt ist, bis die Maschine, in welche die Teilkomponente eingebaut wird, den Sicherheitsbestimmungen entspricht.

5 2 Ergänzung einer bestehenden Maschine/ Anlage mit einer neuen Maschine Ergänzen Sie eine bestehende Maschine oder Anlage Ihres Unternehmens mit einer neuen Maschine, so haben Sie die Sicherheit erneut nachzuweisen. Ebenso ist das Nachführen der Betriebsanleitung unabdingbar. Bestehende Maschine + Neue Maschine (Nachweis der Sicherheit gemäss Kapitel 1) Nachweis der Sicherheit Konformitätserklärungen der einzelnen Maschinen müssen vorhanden sein. Nachweis der Sicherheit für die Schnittstellen zwischen bestehender und neuer Maschine erstellen, z.b. mit einer Risikobeurteilung gemäss SN EN ISO ). Schutzmassnahmen an den Schnittstellen treffen und dokumentieren. Die Massnahmen müssen die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsan for derungen von Anhang I Maschinenrichtlinie 98/37/EG 5) erfüllen. Gesamt-Betriebsanleitung entsprechend ergänzen (nur Einzelanleitungen sind ungenügend). Bild 4 Ergänzung einer bestehenden Maschine mit einer neuen. 4) SN EN ISO : Sicherheit von Maschinen Leitsätze zur Risikobeurteilung ( 5) Anhang I Maschinenrichtlinie 98/37/EG (siehe

6 3 Occasionsmaschinen (Gebrauchtmaschinen) Beim Beschaffen einer Occasionsmaschine müssen Sie als Arbeitgeber darauf achten, dass folgende Dokumente mitgeliefert werden: die Konformitätserklärung oder ein anderer «Nachweis der Sicherheit» die aktuelle Betriebsanleitung Occasionsmaschinen, die nach dem erstmals in Verkehr gebracht wurden, müssen die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen gemäss Anhang I der Maschinenrichtlinie 98/37/EG erfüllen. Verlangen Sie vom Verkäufer die entsprechende Konformitätserklärung. Wird ein anderer «Nachweis der Sicherheit» beigebracht, so sollten Sie darauf achten, dass in ihm festgehalten wird, dass die Occasionsmaschine die Anforderungen von Art und 34 Absatz 2 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) 6) erfüllt. Hier ein Überblick über die wichtigsten Anforderungen: Erstmals in Verkehr gebracht: Anforderungen Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen gemäss Anhang I der MRL 98/37/EG eingehalten Sicherheitsanforderungen gemäss VUV (Art. 25 bis 32 und 34 Absatz 2) eingehalten Betriebsanleitung vorhanden Konformitätserklärung vorhanden Nachweis der Sicherheit vorhanden Occasionsmaschinen, gegenwärtiger Zustand unverändert vor Ende 1996 ab 1997 ( ) 7 ( ) 8 geändert vor Ende 1996 ab 1997 wesentlich geändert vor Ende 1996 ab 1997 Tabelle 1 Weitere Informationen Arbeitsmittel die Sicherheit beginnt beim Kauf. Informationsschrift, 16 Seiten, Bestell-Nr d Abnahmecheckliste für Arbeitsmittel: EKAS-Richtlinie «Arbeitsmittel». 32 Seiten, Bestell-Nr d Diese Publikationen finden Sie unter 6) Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV), SR (siehe 7) Muss nicht zwingend vorhanden sein, ist jedoch empfehlenswert (siehe Anm. 8). 8) Wenn die Konformitäts- resp. Herstellererklärung beim Arbeitgeber vorhanden ist, gilt die Vermutung, dass die Maschine sicher ist.

Sichere Maschinen beschaffen aber wie? Kurzinformation für Arbeitgeber, Betriebsleiter und Einkäufer

Sichere Maschinen beschaffen aber wie? Kurzinformation für Arbeitgeber, Betriebsleiter und Einkäufer Sichere Maschinen beschaffen aber wie? Kurzinformation für Arbeitgeber, Betriebsleiter Einkäufer Kurzinformation für Arbeitgeber, Betriebsleiter Einkäufer Sicherheit beginnt beim Kauf Mit der Beschaffung

Mehr

Maschinen beschaffen und betreiben: aber mit «Sicherheit»

Maschinen beschaffen und betreiben: aber mit «Sicherheit» Maschinen beschaffen und betreiben: aber mit «Sicherheit»! Markus Schnyder ERFA 2010 Sie beschaffen eine Maschine (kaufen, leasen, etc.) Investition planen Pflichtenheft erstellen: Einsatzzweck, Arbeitssicherheit,

Mehr

Sicherheit von technischen Einrichtungen und Produkten

Sicherheit von technischen Einrichtungen und Produkten Sicherheit von technischen Einrichtungen und Produkten STEG Seit dem 1.Juli 1995 ist das revidierte Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) in Kraft. Angesprochen

Mehr

Anforderungen für das Beschaffen und Verwenden von Maschinen und Anlagen. Anforderungen für das Beschaffen und Verwenden von Maschinen und Anlagen

Anforderungen für das Beschaffen und Verwenden von Maschinen und Anlagen. Anforderungen für das Beschaffen und Verwenden von Maschinen und Anlagen Anforderungen für das Beschaffen und Verwenden von Maschinen und Anlagen Luginbühl Hans-Jörg, Sicherheitsingenieur Inhalt Referat Erläuterung Produktesicherheitsgesetz und Maschinenverordnung Beschaffen/Verwenden

Mehr

Arbeitsgebiet: Grundlagen. EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele

Arbeitsgebiet: Grundlagen. EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele Arbeitsgebiet: Grundlagen EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 0008 Bestell-Nr. CE08-17.d Europäisch

Mehr

Schwenkbiegemaschinen

Schwenkbiegemaschinen Schwenkbiegemaschinen Spiegel-Workshop 25. und 26. März 2010 Suva, Bereich Technik Mauritius Bollier mauritius.bollier@suva.ch V2.2 Inhalt des Referates Vorschriften für die Verwendung von Maschinen Beschaffung

Mehr

Inverkehrbringen von Anlagen

Inverkehrbringen von Anlagen Inverkehrbringen von Anlagen Klärwärtertagung 2015 Quelle: Abwasserverband Klettgau Suva, Bereich ALH Urs Haberstich urs.haberstich@suva.ch Inhalt des Referates Bestimmungen für Anlagen CE-Konformität

Mehr

Checkliste 2 Abnahme von Arbeitsmittel

Checkliste 2 Abnahme von Arbeitsmittel Checkliste 2 Abnahme von Arbeitsmittel Vertrauen ist gut, ist besser. CE-Kennzeichnungen und Konformitätserklärungen sind gut, aber keine Garantie dafür, dass die Maschinen und Anlagen tatsächlich sicherheitskonform

Mehr

Arbeitsgebiet: Grundlagen. Beispiele für EG-Konformitätserklärungen für Maschinen, unvollständige Maschinen und Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

Arbeitsgebiet: Grundlagen. Beispiele für EG-Konformitätserklärungen für Maschinen, unvollständige Maschinen und Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Arbeitsgebiet: Grundlagen Beispiele für EG-Konformitätserklärungen für Maschinen, unvollständige Maschinen und Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 008 Bestell-Nr.

Mehr

Inverkehrbringen von Anlagen

Inverkehrbringen von Anlagen Inverkehrbringen von Anlagen Klärwärtertagung 2015 Quelle: Abwasserverband Klettgau Suva, Bereich ALH Urs Haberstich urs.haberstich@suva.ch Inhalt des Referates Bestimmungen für Anlagen CE-Konformität

Mehr

Arbeitsmittel die Sicherheit beginnt beim Kauf

Arbeitsmittel die Sicherheit beginnt beim Kauf Arbeitsmittel die Sicherheit beginnt beim Kauf Informationen für das Beschaffen, Abändern und Ergänzen von neuen und gebrauchten Maschinen und anderen Arbeitsmitteln Inhalt 1 Sicherheit beginnt beim Kauf....................................

Mehr

Sicherheit von Maschinen Bau einer Anlage

Sicherheit von Maschinen Bau einer Anlage Sicherheit von Maschinen Bau einer Anlage Messe TRANSPORT & LOGISTIK Schweiz 2013 18. & 19. September 2013 Suva, Bereich Technik Adrian Durrer adrian.durrer@suva.ch V2.2 Inhalt des Referates Bestimmungen

Mehr

Maschinenrichtlinie Eigenherstellung, Umrüstung. Dipl.-Ing. Stefan Pemp Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

Maschinenrichtlinie Eigenherstellung, Umrüstung. Dipl.-Ing. Stefan Pemp Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Maschinenrichtlinie Eigenherstellung, Umrüstung Dipl.-Ing. Stefan Pemp Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Inhalt Rechtsgrundlagen der EU Pflichten bei der Eigenherstellung

Mehr

Maschinensicherheit für den Praktiker

Maschinensicherheit für den Praktiker Maschinensicherheit für den Praktiker Suva Bereich Technik Peter Kocher www.suva.ch/certification peter.kocher@suva.ch Zertifizierung von Maschinen Zertifizierung von Sicherheitsbauteilen Zertifizierung

Mehr

Herstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung

Herstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung Herstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung Die Maschinenrichtlinie 98/37/EG beschreibt in Anhang II B den Inhalt einer Herstellererklärung, die nach Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie beim Inverkehrbringen

Mehr

1.2 Gesamtinhaltsverzeichnis

1.2 Gesamtinhaltsverzeichnis Seite 1 1.2 1.2 1 Service und Verzeichnisse 1.1 Herausgeber- und Autorenverzeichnis 1.2 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Zugang zum Internetportal 2 Rechtliche Grundlagen 2.1 Die neue Maschinenrichtlinie 2.1.1

Mehr

Maschinenrichtlinie Erfahrungen der Marktüberwachung und Schnittstelle zum Arbeitsschutz

Maschinenrichtlinie Erfahrungen der Marktüberwachung und Schnittstelle zum Arbeitsschutz Maschinenrichtlinie Erfahrungen der Marktüberwachung und Schnittstelle zum Arbeitsschutz Dipl.-Ing. Ludwig Finkeldei Kongress betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz 03.September 2009 Überblick der

Mehr

Arbeitsmittel Sicherheit beginnt beim Kauf

Arbeitsmittel Sicherheit beginnt beim Kauf Arbeitsmittel Sicherheit beginnt beim Kauf Informationen für das Beschaffen, Abändern und Ergänzen von neuen und gebrauchten Maschinen und anderen Arbeitsmitteln Worauf ist beim Beschaffen von Arbeitsmitteln

Mehr

Dipl.-Ing. Claus-Peter Pietsch Abteilung Präventionsdienst München Am Knie München

Dipl.-Ing. Claus-Peter Pietsch Abteilung Präventionsdienst München Am Knie München Dipl.-Ing. Claus-Peter Pietsch Abteilung Präventionsdienst München Am Knie 8 81241 München 1 Fakten auf einen Blick Bezeichnung Zahl in 2013 Anzahl der Mitgliedsunternehmen 213.860 Anzahl der Versicherten

Mehr

Neuer Arbeitsplatz neue Gefahren. So starten Sie sicher am neuen Arbeitsplatz

Neuer Arbeitsplatz neue Gefahren. So starten Sie sicher am neuen Arbeitsplatz Neuer Arbeitsplatz neue Gefahren So starten Sie sicher am neuen Arbeitsplatz Die Grafik zeigt, dass das Unfallrisiko in den ersten Monaten der Anstellung markant höher ist als bei Personen, die seit zwei

Mehr

CE-Kennzeichnung und EG-Konformität in der Praxis Überblick und Grundlagen

CE-Kennzeichnung und EG-Konformität in der Praxis Überblick und Grundlagen CE-Kennzeichnung und EG-Konformität in der Praxis Überblick und Grundlagen B e g r i f f s e r k l ä r u n g Was ist EG-Konformität / CE-Kennzeichnung? CE = Communauté Européenne (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft)

Mehr

Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Mit der am 29.12.2009 in Kraft getretenen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG haben sich für viele Unternehmen Änderungen ergeben. Neben der Erweiterung der

Mehr

Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV. Siemens AG Alle Rechte vorbehalten.

Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV. Siemens AG Alle Rechte vorbehalten. Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV Hintergründe ganz allgemein Verbesserung / Beibehaltung des Sicherheitsniveaus Abbau von Handelshemmnissen. Gewährleistung des freien Warenverkehrs in der

Mehr

Verordnung über Fernmeldeanlagen

Verordnung über Fernmeldeanlagen Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV) Änderung vom 9. März 2007 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 14. Juni 2002 1 über Fernmeldeanlagen wird wie folgt geändert: Ingress gestützt

Mehr

Dipl.-Ing. Gerhard Quanz Gewerbeaufsichtsbeamter beim Regierungspräsidium Kassel Tel.: ; mobil:

Dipl.-Ing. Gerhard Quanz Gewerbeaufsichtsbeamter beim Regierungspräsidium Kassel Tel.: ; mobil: Regierungspräsidium Kassel Kassel Unvollständige Maschinen nach neuer EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Ein Vortrag von Dipl.-Ing. Gerhard Quanz Gewerbeaufsichtsbeamter beim Regierungspräsidium Kassel

Mehr

Maschinen in verfahrenstechnischen Anlagen. Neue BGI, Bau, Beschaffung und Bereitstellung von Maschinen

Maschinen in verfahrenstechnischen Anlagen. Neue BGI, Bau, Beschaffung und Bereitstellung von Maschinen Sifa-Tagung Maschinen in verfahrenstechnischen Anlagen Neue BGI, Bau, Beschaffung und Bereitstellung von Maschinen 09. Oktober 2013 in Sonthofen 09.10. 2013 Maschinen in verfahrenstechnischen Anlagen Wann

Mehr

Arbeitsmittel. Dipl.-Ing. Pemp ArbMRAKLBG0504. Niedersächsisches Sozialministerium 1

Arbeitsmittel. Dipl.-Ing. Pemp ArbMRAKLBG0504. Niedersächsisches Sozialministerium 1 Arbeitsmittel Vortrag für den Regionalen Arbeitskreis für Arbeitssicherheit Lüneburg Dipl.-Ing. Stefan Pemp, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit; Referatsleiter Arbeitsschutz,

Mehr

Infoblatt Sicherheit von Maschinen

Infoblatt Sicherheit von Maschinen Infoblatt Sicherheit von Maschinen Die vom Hersteller zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen an Maschinen sind ab dem 29.12.2009 in der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geregelt. Eine aktuelle Version

Mehr

Dipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance

Dipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance Dipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance Beispiele für EG-/EU-Konformitätserklärungen 1. EG-Konformitätserklärung nach Anhang II A der Richtlinie

Mehr

EG-Richtlinien und. Kälteanlagen. Bernhard Schrempf - KISC-KÄLTE-Information-Solution-Consulting

EG-Richtlinien und. Kälteanlagen. Bernhard Schrempf - KISC-KÄLTE-Information-Solution-Consulting EG-Richtlinien und Kälteanlagen 2012 www.kiscnet.com 1 Welche EG-Richtlinien sind in der Regel bei Kälteanlagen anzuwenden? www.kiscnet.com 2 2006/42/EG - Richtlinie über Maschinen und zur Änderung der

Mehr

1) Auswechselbare Ausrüstungen, die mit Maschinen zum Heben von Lasten, für den Zweck des Hebens von Personen zusammengebaut sind

1) Auswechselbare Ausrüstungen, die mit Maschinen zum Heben von Lasten, für den Zweck des Hebens von Personen zusammengebaut sind Anlage 2 Dezember 2009 Das folgende Dokument wurde auf dem Treffen der Arbeitsgruppe Maschinen am 27. Juni 2007 bestätigt. Es wurde aktualisiert, um geeignete Verweisungen auf Richtlinie 2006/42/EG und

Mehr

ANLAGE IV EU-BAUMUSTERPRÜFUNG FÜR AUFZÜGE UND SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE

ANLAGE IV EU-BAUMUSTERPRÜFUNG FÜR AUFZÜGE UND SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE 1 von 5 ANLAGE IV EU-BAUMUSTERPRÜFUNG FÜR AUFZÜGE UND SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE (Modul B) A. EU-Baumusterprüfung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge 1. Die EU-Baumusterprüfung ist der Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens,

Mehr

Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden

Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Übersicht 1. Rechtsgrundlagen 2. Beschaffungsprozess und Gefährdungsbeurteilung

Mehr

Dieses Dokument unterscheidet zwei Kategorien von Ausrüstungen:

Dieses Dokument unterscheidet zwei Kategorien von Ausrüstungen: Nichtamtliche Übersetzung des Dokumentes der Arbeitsgruppe Maschinen des Maschinenausschusses der Europäischen Kommission durch die BAuA. Die Übersetzung erfolgte nach bestem Wissen. Für deren Richtigkeit

Mehr

Merkblatt für das Inverkehrbringen von Öl- und Gasfeuerungen nach Artikel 20 LRV

Merkblatt für das Inverkehrbringen von Öl- und Gasfeuerungen nach Artikel 20 LRV Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Luftreinhaltung und Chemikalien 3003 Bern, 12. Januar 2005 (Stand Juni 2017) Merkblatt

Mehr

5 + 5 lebenswichtige Regeln im Umgang mit Elektrizität Für Elektrofachleute

5 + 5 lebenswichtige Regeln im Umgang mit Elektrizität Für Elektrofachleute 5 + 5 lebenswichtige Regeln im Umgang mit Elektrizität Für Elektrofachleute 1. Wir arbeiten mit klarem Auftrag und wissen, wer die Verantwortung trägt. Arbeitnehmer: Ich beginne erst mit der Arbeit, wenn

Mehr

Fragen - Antworten Zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Fragen - Antworten Zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG NSBIV AG Brünigstrasse 18 CH 6005 Luzern Telefon +41 41 210 50 15 www.sibe.ch Fragen - Antworten Zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Luzern, 9. August 2018 Nr. Frage Antwort Hinweis in der MRL 1. Muss ich

Mehr

Handel mit gebrauchten unvollständigen. Maschinen.

Handel mit gebrauchten unvollständigen. Maschinen. Handel mit gebrauchten unvollständigen www.maschinenrichtlinie.de www.maschinenbautage.eu Handel mit gebrauchten unvollständigen Der Handel mit gebrauchten unterliegt bis auf Ausnahmen nicht den Regelungen

Mehr

Fachveranstaltung Der Ausschuss für Betriebssicherheit Gefährdungsbeurteilung auf der Höhe der Zeit eine Herausforderung für den Arbeitgeber

Fachveranstaltung Der Ausschuss für Betriebssicherheit Gefährdungsbeurteilung auf der Höhe der Zeit eine Herausforderung für den Arbeitgeber Fachveranstaltung Der Ausschuss für Betriebssicherheit Gefährdungsbeurteilung auf der Höhe der Zeit eine Herausforderung für den Arbeitgeber 31. Mai 2017 Thomas Kraus Willkommen Willkommen Auswirkungen

Mehr

Vorwort. 1 Rechtliche Vorgaben der Europäischen Union.. 7

Vorwort. 1 Rechtliche Vorgaben der Europäischen Union.. 7 Inhalt Seite Vorwort l Einleitung 3 1 Rechtliche Vorgaben der Europäischen Union.. 7 1.1 Europäischer Binnenmarkt 7 1.1.1 Geregelter harmonisierter Bereich 8 1.1.2 Freier Bereich 9 1.2 EG-Richtlinien,

Mehr

Liste der CE-Dokumente für Kunden

Liste der CE-Dokumente für Kunden Arbeitsgebiet: Grundlagen Liste der CE-Dokumente für Kunden Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 0008 Bestell-Nr. CE97-2.d Europäisch notifiziert, Kenn-Nr. 1246 Ausgabe 21.04.2016 Bestell-Nr.: CE97-2.d

Mehr

Überblick zu den Sicherheitsnormen

Überblick zu den Sicherheitsnormen Überblick zu den Sicherheitsnormen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Panasonic Electric Works Europe AG Maschinensicherheit Die EU - Richtlinien für Maschinen- und Gerätehersteller Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Mehr

EINLADUNG SSI-Seminar 2016

EINLADUNG SSI-Seminar 2016 EINLADUNG SSI-Seminar 2016 Maschinensicherheit + Gesetzliche Grundlagen CH und EU + Maschinenrichtlinie 2006/42/EG + Begriffe der Sicherheitstechnik, Normen + Konformitätsbewertungsverfahren + Risikobeurteilung

Mehr

Handlungshilfe. zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen gemäß Maschinenrichtlinie & Betriebssicherheitsverordnung.

Handlungshilfe. zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen gemäß Maschinenrichtlinie & Betriebssicherheitsverordnung. Handlungshilfe zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen gemäß Maschinenrichtlinie & Betriebssicherheitsverordnung 2 Inhaltsverzeichnis 1 1.1 1.2 1.3 1.4 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 3 Ausgangssituation

Mehr

10 Jahre BetrSichV - die Zukunft liegt vor uns

10 Jahre BetrSichV - die Zukunft liegt vor uns 10 Jahre BetrSichV - die Zukunft liegt vor uns Moderner Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln Schnittstelle: Inverkehrbringen - Betrieb Warum überhaupt eine BetrSichV Vereinfachte Rechtssystematik

Mehr

Wer haftet bei mangelnder Maschinensicherheit und fehlerhafter/ fehlender CE Kennzeichnung?

Wer haftet bei mangelnder Maschinensicherheit und fehlerhafter/ fehlender CE Kennzeichnung? Wer haftet bei mangelnder Maschinensicherheit und fehlerhafter/ fehlender CE Kennzeichnung? Für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich sind: Arbeitsschutzrecht die handelsrechtlichen Geschäftsführer

Mehr

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist

Mehr

Neue Maschinenrichtlinie2006/42/EG. Erweiterte Einbauerklärung für unvollständige Maschinen

Neue Maschinenrichtlinie2006/42/EG. Erweiterte Einbauerklärung für unvollständige Maschinen DIPL.-ING. HANS-J. OSTERMANN Auf dem Senkel 40 53859 Niederkassel www.maschinenrichtlinie.de Tel.: 02208/911001 Mobil: 0179/2972679 email: ostermann@maschinenrichtlinie.de Neue Maschinenrichtlinie2006/42/EG

Mehr

Maschinenrichtlinie. Umbau / verändern von bereits in Verkehr gebrachten Maschinen

Maschinenrichtlinie. Umbau / verändern von bereits in Verkehr gebrachten Maschinen Maschinenrichtlinie Umbau / verändern von bereits in Verkehr gebrachten Maschinen Agenda Vorstellung 2 Zur Person Name: Hans Dieter Deutschmann Inhaber Fa. Deutschmann Safety www.deutschmann-safety.de

Mehr

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION. Urheberrecht FEM Produktgruppe Fahrbare Hubarbeitsbühnen

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION. Urheberrecht FEM Produktgruppe Fahrbare Hubarbeitsbühnen FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe Fahrbare Hubarbeitsbühnen FEM Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer fahrbarer Hubarbeitsbühnen 05.2012 (DE) I n d e x 0 Die häufigsten Nichtübereinstimmungen

Mehr

Acht lebenswichtige Regeln für Maler und Gipser

Acht lebenswichtige Regeln für Maler und Gipser Acht lebenswichtige Regeln für Maler und Gipser Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für mich als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin heisst das: Mein Vorgesetzter ist verantwortlich für

Mehr

Neun lebenswichtige Regeln für den Verkehrsweg- und Tiefbau

Neun lebenswichtige Regeln für den Verkehrsweg- und Tiefbau Neun lebenswichtige Regeln für den Verkehrsweg- und Tiefbau Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent die Sicherheitsregeln

Mehr

Freie Sicht auch mit Partikelfilter. Technische Lösungen zur Verhütung von Unfällen mit Baumaschinen

Freie Sicht auch mit Partikelfilter. Technische Lösungen zur Verhütung von Unfällen mit Baumaschinen Freie Sicht auch mit Partikelfilter Technische Lösungen zur Verhütung von Unfällen mit Baumaschinen Oft müssen Baumaschinen nachträglich mit einem Partikelfilter ausgerüstet werden. Dabei können die Aufbauten

Mehr

CE-Kennzeichnung von verfahrenstechnischen Anlagen

CE-Kennzeichnung von verfahrenstechnischen Anlagen CE-Kennzeichnung von verfahrenstechnischen Anlagen Manfred Schulte, Dipl.-Ing (FH) Elektrotechnik, CE-Koordinator Fachgruppe Anlagenbau, 21.09.2016 CE-Kennzeichnung für eine verfahrenstechnische Anlage?

Mehr

Acht lebenswichtige Regeln für den Hochbau

Acht lebenswichtige Regeln für den Hochbau Acht lebenswichtige Regeln für den Hochbau Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent die Sicherheitsregeln ein.

Mehr

Wo steht die BetrSichV?

Wo steht die BetrSichV? Wo steht die BetrSichV? Bundesrecht Die Grundlage der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) findet sich im Bundesrecht und zwar konkret im: Besonderes Verwaltungsrecht und Arbeitsschutzrecht Seite

Mehr

Agenda. Integration der CE-Prozesse im Unternehmen -Verfahren und Verantwortlichkeiten- Ziel des Vortrages. Vorteile der Integration

Agenda. Integration der CE-Prozesse im Unternehmen -Verfahren und Verantwortlichkeiten- Ziel des Vortrages. Vorteile der Integration Integration der CE-Prozesse im Unternehmen -Verfahren und Verantwortlichkeiten- 1 Agenda 1 2 3 4 5 Ziel des Vortrages Vorteile der Integration Hat sich etwas geändert in den Managementnormen? Praktische

Mehr

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe. Flurförderzeuge. Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer. I n d e x. 1 Einleitung...

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe. Flurförderzeuge. Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer. I n d e x. 1 Einleitung... FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe Flurförderzeuge FEM Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer Flurförderzeuge 05.2012 (DE) I n d e x 1 Einleitung... 2 2 Umfang... 2 3 Kennzeichnung

Mehr

5.3 Richtlinien-, Gesetzes- und Normenrecherche

5.3 Richtlinien-, Gesetzes- und Normenrecherche Mehr Informationen zum Titel 28 5 Ablaufschritte bei der CE-Kennzeichnung Um eine effektive Lieferantenüberwachung durchzuführen und zu gewährleisten, hat sich folgendes Vorgehen bewährt: Auswahl von geeigneten

Mehr

Herstellervorschriften und Normen. DI Stefan Krähan AUVA/HUB Tel.: 01/

Herstellervorschriften und Normen. DI Stefan Krähan AUVA/HUB Tel.: 01/ Herstellervorschriften und Normen AUVA/HUB Stefan.kraehan@auva.at Tel.: 01/33111-585 Stufenbau der Rechtsordnung EU-Richtlinien, EU-Verordnungen, Gesetz Verordnungen Erlässe, Bescheide Regelwerke der Technik

Mehr

CE-ZERTIFIZIERUNG VON MASCHINEN FASI-VORTRAGSVERANSTALTUNG - BRANDSCHUTZ UND MASCHINENSICHERHEIT

CE-ZERTIFIZIERUNG VON MASCHINEN FASI-VORTRAGSVERANSTALTUNG - BRANDSCHUTZ UND MASCHINENSICHERHEIT FASI-VORTRAGSVERANSTALTUNG - BRANDSCHUTZ UND MASCHINENSICHERHEIT Andreas Siegmund (BGV) Referat Produktsicherheit - V22-21.03.2017 Marktüberwachung in Hamburg durch das Referat Produktsicherheit Aufgabengebiet

Mehr

Inbetriebnahme Protokoll

Inbetriebnahme Protokoll Inbetriebnahme Protokoll nach 2 der 9. ProdSV in Verbindung mit Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Anhang I) Objekt / BV: Standort: Referenz-Nr. (Risikobeurteilung) für kraftbetätigte Fenster (als vollständige

Mehr

Während der Konzeption von mobilen Hubarbeitsbühnen

Während der Konzeption von mobilen Hubarbeitsbühnen Anforderungen an die Herstellung und sichere Verwendung von mobilen Hubarbeitsbühnen Während der Konzeption von mobilen Hubarbeitsbühnen Straßburg, 28. November 2018 Seite 1 Vorstellung Dr. Nico Krekeler

Mehr

CE-Kennzeichnung für Hersteller und Importeure. WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich

CE-Kennzeichnung für Hersteller und Importeure. WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich CE-Kennzeichnung für Hersteller und Importeure WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich CE-Kennzeichnung 1. WAS BEDEUTET DIE CE-KENNZEICHNUNG? Zur Erleichterung des freien Warenverkehrs

Mehr

Anmerkung: Werkzeuge umformender Maschinen und Stanzwerkzeuge werden nicht betrachtet.

Anmerkung: Werkzeuge umformender Maschinen und Stanzwerkzeuge werden nicht betrachtet. VDMA-Positionspapier Werkzeugmaschinen und Fertigungssysteme Präzisionswerkzeuge Spannvorrichtungen zur Verwendung an Maschinen Dieses Positionspapier soll darüber informieren, wie Spannvorrichtungen im

Mehr

Inhalt. Vorwort 1. Hinweis zur 2. Auflage 2. Einleitung 3. 1 Rechtliche Vorgaben der Europäischen Union.. 7

Inhalt. Vorwort 1. Hinweis zur 2. Auflage 2. Einleitung 3. 1 Rechtliche Vorgaben der Europäischen Union.. 7 Inhalt Vorwort 1 Hinweis zur 2. Auflage 2 Einleitung 3 1 Rechtliche Vorgaben der Europäischen Union.. 7 1.1 Europäischer Binnenmarkt 7 1.1.1 Geregelter harmonisierter Bereich 8 1.1.2 Freier Bereich 9 1.2

Mehr

EINLADUNG SSI-Seminar 2017

EINLADUNG SSI-Seminar 2017 EINLADUNG SSI-Seminar 2017 Maschinensicherheit + Gesetzliche Grundlagen CH und EU + Maschinenrichtlinie 2006/42/EG + Begriffe der Sicherheitstechnik, Normen + Konformitätsbewertungsverfahren + Risikobeurteilung

Mehr

Konformitätserklärung nach Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU

Konformitätserklärung nach Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU Konformitätserklärung nach Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU Inhaltsverzeichnis Stellventile... 2 Absperrventile... 4 Absperrklappen... 7 Sicherheitsventile... 9 Strangregulierventile... 10 Regelventile

Mehr

CE-Kennzeichnung. für Hersteller und Importeure. WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich

CE-Kennzeichnung. für Hersteller und Importeure. WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich CE-Kennzeichnung für Hersteller und Importeure WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich CE-Kennzeichnung 1. Was bedeutet die CE-Kennzeichnung? Zur Erleichterung des freien Warenverkehrs

Mehr

KBA. Kraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer

KBA. Kraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer Kraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer Leitfaden für die EG-Kleinserien-Typgenehmigung nach der Richtlinie 2007/46/EG als Ergänzung zum

Mehr

Elektronische Information EI EX-Zertifikate im Wandel der Verordnungen. geared motors

Elektronische Information EI EX-Zertifikate im Wandel der Verordnungen. geared motors Elektronische Information EI 3104 EX-Zertifikate im Wandel der Verordnungen geared motors Ex-Zertifikate im Wandel der Verordnungen Obering. H. Greiner Mit dem Beginn der Übergangsfrist zur ATEX [1] am

Mehr

Arbeitssicherheit und deren Konsequenzen. Daniel Ardüser / / PfäffikonSZ

Arbeitssicherheit und deren Konsequenzen. Daniel Ardüser / / PfäffikonSZ Arbeitssicherheit und deren Konsequenzen Daniel Ardüser / 25.10.2018 / PfäffikonSZ Ziele der Präsentation Sie wissen: wann nach einem Arbeitsunfall ein strafrechtlich relevanter Tatbestand vorliegt wer

Mehr

im Personalverleih Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra

im Personalverleih Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Personalverleih Persönlicher Sicherheitspass Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössische

Mehr

MMedizintechnik. Artikel 12 MDD. nagement. Kombination von Medizinprodukten (Leitfaden Artikel 12 MDD) POSITION. Richtlinie 93/42/EWG.

MMedizintechnik. Artikel 12 MDD. nagement. Kombination von Medizinprodukten (Leitfaden Artikel 12 MDD) POSITION. Richtlinie 93/42/EWG. Leitfaden Kombination von Medizinprodukten (Leitfaden Artikel 12 MDD) Regulatorische Anforderungen Richtlinie 93/42/EWG MMedizintechnik Artikel 12 MDD Haftungsfragen nagement POSITION Februar 2018 Zentralverband

Mehr

Betreiben einer Verfahrenstechnischen Anlage. Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Gewerbeoberinspektorin K. Scheck

Betreiben einer Verfahrenstechnischen Anlage. Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Gewerbeoberinspektorin K. Scheck Betreiben einer Verfahrenstechnischen Anlage 1 Inhalt 1. Abgrenzung Betreiber - Hersteller 2. Anwendung der Maschinenrichtlinien (MRL) auf prozesstechnische Komponenten 3. Verzahnung der EG Richtlinien

Mehr

Revision der Verordnungen NEV und VGSEB. Zertifizierung mit dem Sicherheitszeichen

Revision der Verordnungen NEV und VGSEB. Zertifizierung mit dem Sicherheitszeichen Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI Revision der Verordnungen NEV und VGSEB Marktüberwachung, FAQs Zertifizierung mit dem Sicherheitszeichen Grundsatz Marktüberwachung Das ESTI ist befugt, wie bis

Mehr

Beschaffung von Arbeitsmitteln und Anpassung an den Stand der Technik

Beschaffung von Arbeitsmitteln und Anpassung an den Stand der Technik Beschaffung von Arbeitsmitteln und Anpassung an den Stand der Technik Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe "Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit" Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Mehr

Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Maschinenhersteller und -betreiber

Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Maschinenhersteller und -betreiber Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Die Risikobeurteilung ist das A und O, um die Forderung nach einer sicheren Maschine gemäß

Mehr

GV09 Gesetze und Verordnungen

GV09 Gesetze und Verordnungen Achte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt - 8. ProdSV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 1997 (BGBl.

Mehr

EU-Konformitätserklärungen

EU-Konformitätserklärungen EU-Konformitätserklärungen Eine EU-Konformitätserklärung sagt aus, dass das betreffende Gerät/das elektrische Betriebsmittel/die Funkanlage den Anforderungen der zutreffenden Richtlinien entspricht. Es

Mehr

BuB Techniktag 2018 Update gesetzliche und technische Anforderungen 24. September 2018

BuB Techniktag 2018 Update gesetzliche und technische Anforderungen 24. September 2018 BuB Techniktag 2018 Update gesetzliche und technische Anforderungen 24. September 2018 VDMA Thomas Kraus Willkommen Willkommen Maschinenrichtlinie 1 CE Kennzeichnung umgebauter Maschinen Rechtsfolge und

Mehr

Zehn lebenswichtige Regeln für den Holzbau

Zehn lebenswichtige Regeln für den Holzbau Zehn lebenswichtige Regeln für den Holzbau Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent die Sicherheitsregeln ein.

Mehr

8 Schritte zur Kennzeichnung. 8 Schritte zur CE-Kennzeichnung.

8 Schritte zur Kennzeichnung. 8 Schritte zur CE-Kennzeichnung. 8 Schritte zur Kennzeichnung. 8 Schritte zur CE-Kennzeichnung. 8 Schritte zur CE-Kennzeichnung Durch die CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller bzw. der Inverkehrbringer einer Maschine, dass alle erforderlichen

Mehr

Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung

Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung von Maschinen und Anlagen Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für mich als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin heisst das: Ich halte konsequent

Mehr

RED Richtlinie Radio Equipment Directive

RED Richtlinie Radio Equipment Directive RED RICHTLINIE RED Richtlinie Radio Equipment Directive RICHTLINIE 2014/53/EU Josip Horvat Bereichsleiter EMV Labor Die RED Richtlinie löste zum 12.06.2016 die bisherige R&TTE Richtlinie ab (Übergangsfrist

Mehr

ORGANORM. Sicherheit erzeugen für: Maschinen Betreiber/Bediener Arbeitsstätte. Manfred Katzberg Akazienweg Löhne

ORGANORM. Sicherheit erzeugen für: Maschinen Betreiber/Bediener Arbeitsstätte. Manfred Katzberg Akazienweg Löhne Sicherheit erzeugen für: Betreiber/Bediener Arbeitsstätte Sicherheit erzeugen für: Grundsätzliche Sicherheitsanforderungen sind in EG Richtlinien nationale Gesetzen Normen (DIN EN ISO) Vorschriften (BG)

Mehr

32. BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. GSG - Gerätesicherheitsgesetz

32. BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. GSG - Gerätesicherheitsgesetz 32. BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes Vom 29. August 2002 GSG - Gerätesicherheitsgesetz Fassung vom 11. Mai 2001 CE

Mehr

Zehn lebenswichtige Regeln für Gewerbe und Industrie

Zehn lebenswichtige Regeln für Gewerbe und Industrie Zehn lebenswichtige Regeln für Gewerbe und Industrie Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent die Sicherheitsregeln

Mehr

MASCHINEN- UND ANLAGENSICHERHEIT CE-Konformität mit Flottweg

MASCHINEN- UND ANLAGENSICHERHEIT CE-Konformität mit Flottweg MASCHINEN- UND ANLAGENSICHERHEIT CE-Konformität mit Flottweg CE-KONFORM MIT FLOTTWEG Mit Sicherheit wirtschaftlich FLOTTWEG SEPARATION TECHNOLOGY SICHER UND DABEI WIRTSCHAFTLICH Neben der wachsenden Komplexität

Mehr

Druckgeräteverordnung DGV Implementierung in der chemischen Produktion / Erfahrungen. SGVC, 20. September 2012, E. Felber

Druckgeräteverordnung DGV Implementierung in der chemischen Produktion / Erfahrungen. SGVC, 20. September 2012, E. Felber Implementierung in der chemischen Produktion / Erfahrungen SGVC, 20. September 2012, E. Felber Allg. / Einführung, Regelwerke Europa / CH Herstellen Prüfen Inverkehrbringen Plangenehmigung Betriebsbewilligung

Mehr

Sicherheit bei neuen, modifizierten und alten Maschinen und Anlagen

Sicherheit bei neuen, modifizierten und alten Maschinen und Anlagen Die Welt braucht Normen. STANDARDIZATION SERVICES SHOP Sicherheit bei neuen, modifizierten und alten Maschinen und Anlagen SNV-SEMINAR Korrekter Umgang mit den relevanten Vorschriften DATUM Mittwoch, 4.

Mehr

Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Hans Christian Simanski

Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Hans Christian Simanski Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Hans Christian Simanski Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU BTEX ;-) Weshalb der Wechsel? Übergang zur neuen Richtlinie Was bleibt gleich? Was ändert sich? Hersteller

Mehr

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft.

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Die neue Betriebssicherheitsverordnung Seit dem 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Diese Verordnung heißt in der Langversion eigentlich Verordnung über Sicherheit

Mehr

Einladung zu den Safety Integrated Workshops.

Einladung zu den Safety Integrated Workshops. Einladung zu den Safety Integrated Workshops www.siemens.com/safety Sicherheit von Maschinen ist nicht nur eine Frage menschlicher Verpflichtung, sondern auch von wirtschaftlicher Vernunft. Mit diesen

Mehr

Martin Glöckner Deutsche Bauchemie e.v.

Martin Glöckner Deutsche Bauchemie e.v. Deutsche Bauchemie e.v. CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung gemäß BauPVO Symposium zur Europäischen Bauproduktenverordnung 8. November 2012, BMVBS, Berlin Themen 1. Die Leistungserklärung 2. Die CE-Kennzeichnung

Mehr

Reglement für Veranstaltungen

Reglement für Veranstaltungen Flüssiggas sicher verwenden Reglement für Veranstaltungen Version: März 2015 Copyright by FVF 1 Inhalt Seite 1 Zweck 3 2 Anwendungsbereich 3 3 Vorgehen 3 4 Umsetzung 3 4.1 Anforderungen an den Veranstalter

Mehr

Die Risikobeurteilung als Basis für eine rechtskonforme Betriebsanleitung. Horst-Henning Kleiner tecteam GmbH, Dortmund

Die Risikobeurteilung als Basis für eine rechtskonforme Betriebsanleitung. Horst-Henning Kleiner tecteam GmbH, Dortmund Die Risikobeurteilung als Basis für eine rechtskonforme Betriebsanleitung Horst-Henning Kleiner tecteam GmbH, Dortmund Geräte- und Produktsicherheitsgesetz: 4 Inverkehrbringen Anleitung als Regelwerk (4)

Mehr

Software im Anwendungsbereich des Produktrechts

Software im Anwendungsbereich des Produktrechts Ulrich Kessels Von: MBT Info Service Gesendet: Dienstag, 24. September 2013 15:38 An: ulrich.kessels@cexpert.de Betreff: MBT Info 24-09-2013: Software im Anwendungsbereich

Mehr